Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1978  Nr. 40 vom 25.07.1978  - Seite 1067 bis 1069 - Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten

Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten Nr. 40 — Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Juli 1978 1067 Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten Vom 14. Juli 1978 Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1975 (BGBl. I S. 2273) ordne ich an: Artikel 1 Die Soldaten führen folgende Dienstgradbezeichnungen: I. Offiziere: 1. a) General, Admiral; b) Generalleutnant, Vizeadmiral, Generaloberstabsarzt, Admiraloberstabsarzt; c) Generalmajor, Konteradmiral, Generalstabsarzt, Admiralstabsarzt; d) Brigadegeneral, Flottillenadmiral, Generalarzt, Admiralarzt, Generalapotheker; 2. a) Oberst, Kapitän zur See, Oberstarzt, Flot- tenarzt, Oberstapotheker, Flottenapotheker, Oberstveterinär; b) Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldapotheker, Flottillenapotheker, Oberfeldveterinär; c) Major, Korvettenkapitän, Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker, Oberstabsveterinär; 3. Hauptmann, Kapitänleutnant, Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabsveterinär; 4. a) Oberleutnant, Oberleutnant zur See; b) Leutnant, Leutnant zur See. II. Unteroffiziere: 1. a) Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann; b) Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann; c) Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See; d) Oberfeldwebel, Oberbootsmann; e) Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Fähnrich zur See; 2. a) Stabsunteroffizier, Obermaat; b) Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett. III. Mannschaften: a) Hauptgefreiter; b) Obergefreiter; c) Gefreiter; d) Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose. Artikel 2 (1) Ich bestimme für die Uniform der Soldaten: I. Allgemeine Kennzeichen: 1. Als nationales Kennzeichen sind an der Kopfbedeckung die Bundesfarben in Form einer Kokarde oder am unteren Rand des Barettemblems zu tragen; am Kampfanzug ist ein Ärmelabzeichen in den Bundesfarben zu tragen. 2. Als Mützenabzeichen werden getragen beim Heer zwei gekreuzte Säbel, bei der Luftwaffe eine Schwinge und bei der Marine ein Anker. Soweit Barette getragen werden, sind diese mit dem der Waffengattung entspre- • chenden Emblem zu versehen. 3. Offiziere und Oberfähnriche tragen eine Stickerei auf dem Mützenschirm. 4. Frauen in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes tragen an der Kopfbedeckung das Emblem des Sanitätsdienstes mit den Bundesfarben. IL Anzugarten: 1. Der Dienstanzug und der Ausgehanzug sind beim Heer grau, bei der Luftwaffe blau und bei der Marine dunkelblau. In bestimmten Gebieten sind der Dienstanzug und der Ausgehanzug bei Heer und Luftwaffe sandfarben, bei der Marine sandfarben oder weiß. Der Gesellschaftsanzug beim Heer ist schwarz, bei der Luftwaffe blau und bei der Marine dunkelblau. 2. Der Dienstanzug und der Ausgehanzug der Frauen in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes sind hellblau. Der Gesellschaftsanzug ist dunkelblau oder dunkelblau und weiß. 3. Der Kampfanzug richtet sich farblich nach der jeweiligen Zweckbestimmung. III. Dienstgradabzeichen: 1. Heer und Luftwaffe a) Grenadier keine Dienstgradabzeichen; b) Gefreiter ein Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen; c) Obergefreiter zwei Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen; d) Hauptgefreiter drei Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen; 1068 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I e) Unteroffizier eine unten offene Tresse als Schulterabzeichen; f) Stabsunteroffizier eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen; g) Feldwebel ein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen; h) Oberfeldwebel wie Feldwebel, jedoch zwei Winkel; i) Hauptfeldwebel ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen; j) Oberfähnrich ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben als Schulterabzeichen mit silberner Schulterklappeneinfassung ; k) Stabsfeldwebel ein Kopfwinkel, darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen; 1) Oberstabsfeldwebel wie Stabsfeldwebel, jedoch zwei Winkel; m) Leutnant ein silberner Stern als Schulterabzeichen; n) Oberleutnant zwei silberne Sterne als Schulterabzeichen; o) Hauptmann drei silberne Sterne als Schulterabzeichen; p) Major silbernes Eichenlaub und ein silberner Stern als Schulterabzeichen; q) Oberstleutnant wie Major, jedoch zwei silberne Sterne; r) Oberst wie Major, jedoch drei silberne Sterne; s) Brigadegeneral Goldstickerei auf roten Kragenspiegeln, goldenes Eichenlaub und ein goldener Stern als Schulterabzeichen; t) Generalmajor wie Brigadegeneral, jedoch zwei goldene Sterne; u) Generalleutnant wie Brigadegeneral, jedoch drei goldene Sterne; v) General wie Brigadegeneral, jedoch vier goldene Sterne; 2. Marine a) Matrose keine Dienstgradabzeichen; b) Gefreiter ein Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln; c) Obergefreiter zwei Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln; d) Hauptgefreiter drei Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln; e) Maat zwei mit der Öffnung gegenübergestellte Winkel mit den Spitzen nach oben und unten auf beiden Oberärmeln; f) Obermaat wie Maat, jedoch zwei Oberwinkel; g) Bootsmann ein Winkel, mit der Spitze nach oben auf beiden Unterärmeln; h) Oberbootsmann wie Bootsmann, jedoch zwei Winkel; i) Hauptbootsmann ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterärmeln; j) Oberfähnrich zur See ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln; k) Stabsbootsmann ein Kopfwinkel und darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterärmeln; 1) Oberstabsbootsmann wie Stabsbootsmann, jedoch zwei Winkel; m) Leutnant zur See ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln; n) Oberleutnant zur See zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln; o) Kapitänleutnant zwei mittelbreite, dazwischen ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln; p) Korvettenkapitän drei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln; q) Fregattenkapitän drei mittelbreite, zwischen dem oberen und mittleren ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln; r) Kapitän zur See vier mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln; s) Flottillenadmiral ein handbreiter, darüber ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln; t) Konteradmiral ein handbreiter, darüber ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln; u) Vizeadmiral ein handbreiter, darüber zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln; v) Admiral ein handbreiter, darüber drei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln. Nr. 40 — Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Juli 1978 1069 Soweit Bekleidungsstücke mit Schulterklappen vorgesehen sind, tragen Mannschaften, Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts und Offiziere statt der Ärmelabzeichen die Dienstgradabzeichen in entsprechender Anordnung als Schulterabzeichen, Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts zusätzlich eine geschlossene Tresse auf den Schulterklappen. Maate tragen statt der Ärmelwinkel Schulterklappen mit offener, Obermaate mit geschlossener Tresse. 3. Sanitätsoffiziere und Offizieranwärter Sanitätsoffiziere und Offizieranwärter tragen die in der Anzugordnung für die Bundeswehr bestimmten zusätzlichen Abzeichen. Bonn, den 14. Juli 1978 Der Bundespräsident Scheel Der Bundeskanzler Schmidt (2) Ich übertrage die Befugnis zur Bestimmung der Uniform der Soldaten — mit Ausnahme der in Absatz 1 genannten allgemeinen Kennzeichen, Anzugarten und Dienstgradabzeichen — dem Bundesminister der Verteidigung mit der Maßgabe, daß Änderungen oder Neueinführungen erst nach meiner zustimmenden Kenntnisnahme erfolgen. Artikel 3 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten meine Siebente Anordnung über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 25. März 1974 (BGBl. I S. 796) und meine Achte Anordnung über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 25. September 1975 (BGBl. I S. 2590) außer Kraft. Der Bundesminister der Verteidigung Hans Apel