Noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 1 vom 23. Mai 1949 das Grundgesetz verkündet. Seit diesem Zeitpunkt erscheint das Bundesgesetzblatt in unregelmäßiger Folge immer dann, wenn neue oder geänderte Gesetze, Verordnungen bzw. andere Akte gemäß verschiedener Vorschriften zu verkünden sind. Ohne Verkündung sind Gesetze oder Verordnungen nicht rechtswirksam. Das Bundesgesetzblatt spielt daher eine entscheidende Rolle im demokratischen Zusammenspiel.
Bundesgesetzblatt Teil I
Enthält alle Bundesgesetze, Verordnungen von wesentlicher oder dauernder Bedeutung, Zuständigkeitsentscheidungen, Entscheidungsformeln der Urteile des Bundesverfassungsgerichts, Anordnungen und Erlasse des Bundespräsidenten, Bekanntmachungen über innere Angelegenheiten des Bundestags und des Bundesrats und – soweit vorgeschrieben – andere Bekanntmachungen.
Bundesgesetzblatt Teil II
Enthält die in Deutschland geltenden völkerrechtlichen Übereinkünfte und Verträge, die zu ihrer Inkraftsetzung erlassenen Rechtsvorschriften und damit zusammenhängende Bekanntmachungen, sowie Rechtsvorschriften des Zolltarifwesens.
Amtliche Papierausgabe bis 2022
In den Jahren 1949 bis 2022 erfolgte die rechtswirksame Verkündung von Rechtsnormen in den gedruckten Bundesgesetzblättern. Das hier vorgehaltene frei zugängliche Archiv beinhaltet die bis zu diesem Zeitpunkt erschienenen Gesetzblätter so, wie sie veröffentlicht wurden.
Elektronische Verkündung ab 2023
Seit dem 1. Januar 2023 erfolgt die amtliche Verkündung von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt ausschließlich in elektronischer Form im Internet unter www.recht.bund.de.