Fundstellennachweis A 

Abkürzungen – Fundstellenangaben
Abkürzungen – Fundstellenangaben
I.  Abkürzungen von Vorschrifts-Titeln sowie von in Vorschriften enthaltenen weiteren Amts- oder Begriffs-Bezeichnungen
siehe im Anschluss an das „Stichwortverzeichnis“ in dem Teil „Gliederungs-[oder Standort-]Nummern zu Abkürzungen“;
ABl.= Amtsblatt
Abk.= Abkommen
Abs.= Absatz
Abschn.= Abschnitt
ÄndG= Änderungsgesetz, Gesetz zur Änderung
Anl.= Anlage
AnO= Anordnung
ArbBlBrZ= Arbeitsblatt für die Britische Zone
ausl.= ausländische[r]
AVfg= Allgemeine Verfügung
AVwV= Allgemeine Verwaltungsvorschrift
BAnz.= Bundesanzeiger
BayBS= Bereinigte Sammlung des bayerischen Landesrechts
BayBSVJu= Bereinigte Sammlung der bayerischen Justizverwaltungsvorschriften
BayRS= Bayrische Rechtssammlung
Bek.= Bekanntmachung
BGBl.= Bundesgesetzblatt
Buchst.= Buchstabe
Bundesgesetzbl.= Bundesgesetzblatt
BVerfGE= Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
DJ= Deutsche Justiz
DV= Durchführungsverordnung
eBAnz= elektronischer Bundesanzeiger
einschl.= einschließlich
Erg= Ergänzung(s)
G= Gesetz
GBl.= Gesetzblatt
gem.= gemäß
GMBl.= Gemeinsames Ministerialblatt
GS.NW= Sammlung des bereinigten Landesrechts Nordrhein-Westfalen
GS Schl-H= Sammlung des schleswig-holsteinischen Landesrechts
GVBl.= Gesetz- und Verordnungsblatt
idF= in der Fassung
Intern.= International[e]
iVm= in Verbindung mit
Kap.= Kapitel
mdAbK= mit der (Überschrifts-)Abkürzung
mdKB= mit der Kurzbezeichnung
mdÜ= mit der Überschrift
mW= mit Wirkung
mWg= mit Wirkung gemäß
mWv= mit Wirkung vom
Nr.= Nummer
[nÜ]= siehe [nÜ] in „Erläuterungen“ Seite V
O= Ordnung
ÖffAnz= Öffentlicher Anzeiger für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet
PostABl.= Amtsblatt des Reichspostministeriums
PolV= Polizeiverordnung
RAnz= Deutscher Reichs-Anzeiger (und Preußischer Staatsanzeiger)
RArbBl.= Reichsarbeitsblatt
RBesBl.= Reichsbesoldungsblatt – (ab 1937:) Reichshaushalts- und Besoldungsblatt
RegBl.= Regierungsblatt
Reichsgesetzbl./RGBl.= Reichsgesetzblatt
RMBl.= Reichsministerialblatt
Sachgeb.= Sachgebiet
Sb.= Sonderband
StAnz= Staatsanzeiger
udKB= unter der Kurzbezeichnung
udÜ= unter der Überschrift
V= Verordnung
VA= Verwaltungsanordnung
VBl.= Verordnungsblatt
VBlBrZ= Verordnungsblatt für die Britische Zone
Ver-A-Bln.= Veröffentlichungen des Aufsichtsamtes für das Versicherungswesen, Berlin
Vfg.= Verfügung
vgl.= vergleiche
VkBl.= Verkehrsblatt
VMBl.= Verteidigungsministerialblatt
VwV= Verwaltungsvorschrift
WiGBl.= Gesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
ZBl.= Zentralblatt für das Deutsche Reich
ZVOBl.= Zentralverordnungsblatt
II.  Die Fundstelle in den Verkündungsblättern steht nach dem Datum der Vorschrift; die arabische Zahl nennt die Seite. Die Verkündungsblätter sind nur genannt, wenn sie andere sind als das Bundes- oder Reichsgesetzblatt (oder das Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes), für welche nur die Seitenzahl (S.) oder Teil (I, II) und Seitenzahl angegeben sind. Der Jahrgang ist nur angegeben, wenn er nicht der des Datums der Vorschrift ist.
Bei dem Bundesanzeiger und dem Reichsanzeiger sowie bei Staatsanzeigern steht bis 1983 anstelle der Seite des Verkündungsblattes die Nummer der Ausgabe; ab 1984 ist die Seitenzahl (S.) angegeben.