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Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung1
Vom 4. Oktober 2022
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
verordnet auf Grund
des § 4 Absatz 6, des § 5 Absatz 3 und Absatz 2
Satz 3, des § 16 Absatz 4, des § 24 Absatz 5, des
§ 26d Absatz 3 des Pfandbriefgesetzes, von denen
§ 4 Absatz 6 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 Buch
stabe g und § 5 Absatz 3 und Absatz 2 Satz 3 zuletzt
durch Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c und d des
Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 1063) ge
ändert worden sind und § 16 Absatz 4, § 24 Absatz 5
und § 26d Absatz 3 zuletzt durch Artikel 352 der
Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
geändert worden sind, jeweils in Verbindung mit § 1
Nummer 4 der Verordnung zur Übertragung von Be
fugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
und § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungs
gesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165)
und dem Organisationserlass vom 8. Dezember
2021 (BGBl. I S. 5176), von denen § 1 Nummer 4
zuletzt durch Artikel 1 Nummer 1 der Verordnung
vom 10. Mai 2021 (BGBl. I S. 1095) geändert worden
ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
der Justiz,
des § 27a Absatz 2 des Pfandbriefgesetzes, der
durch Artikel 4 Nummer 10 des Gesetzes vom
10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2091) eingefügt wor
den ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 4 der Verord
nung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass
von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch
Artikel 1 Nummer 1 der Verordnung vom 10. Mai
2021 (BGBl. I S. 1095) geändert worden ist, sowie
des § 22d Absatz 1 Satz 2 und 3 des Kreditwesen
gesetzes, der durch Artikel 4a Nummer 4 des Ge
setzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809)
eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 1 Num
mer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befug
nissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 der Verord
nung vom 25. Januar 2018 (BGBl. I S. 184) geändert
worden ist,
nach Anhörung der Spitzenverbände der Kreditwirt
schaft:
1
Artikel 1 dieser Verordnung dient der weiteren Umsetzung von Arti
kel 21 der Richtlinie (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter
Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte
Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG
und 2014/59/EU (ABl. L 328 vom 18.12.2019, S. 29).
Artikel 1
Verordnung
über pfandbriefrechtliche Meldungen
(Pfandbrief-Meldeverordnung PfandMeldeV)
§1
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für Pfandbriefbanken im
Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes,
die Pfandbriefe mindestens einer der in § 1 Absatz 1
Satz 2 des Pfandbriefgesetzes genannten Gattungen
im Umlauf haben.
(2) Diese Verordnung ist auf getrennten Pfandbrief
umlauf nach § 51 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes nicht
anzuwenden.
§2
Berichtszeiträume,
Meldestichtage, Einreichungsfristen
(1) Berichtszeitraum für die Meldungen nach den
Anlagen ist das Kalenderquartal. Abweichend von
Satz 1 ist der Berichtszeitraum im Fall einer Verfügung
oder Allgemeinverfügung nach § 27a Absatz 1 Satz 2
des Pfandbriefgesetzes für die hiervon betroffenen
Pfandbriefbanken und Gattungen der Kalendermonat.
(2) Meldestichtag ist der letzte Bankarbeitstag des
letzten Monats des Berichtszeitraums.
(3) Die Einreichungsfrist richtet sich nach § 27a
Absatz 1 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes. Fällt das Ende
der Einreichungsfrist auf einen Samstag, einen Sonn
tag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der
Pfandbriefbank, fällt das Ende dieser Einreichungsfrist
auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag.
§3
Meldeumfang
(1) Pfandbriefbanken haben die Meldung nach An
lage 2 abzugeben. Zusätzlich haben Pfandbriefbanken,
die
1. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Hypotheken
pfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den
Anlagen 3 bis 8,
2. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Öffentliche
Pfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den
Anlagen 9 bis 14,
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3. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Schiffs
pfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den
Anlagen 15 bis 19,
4. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Flugzeug
pfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den
Anlagen 20 bis 24
abzugeben.
(2) Pfandbriefbanken, die
1. für einzelne oder sämtliche Gattungen keine in den
Meldungen nach den Anlagen 8, 14, 19 oder 24 zu
berücksichtigenden Derivategeschäfte nach § 4b
des Pfandbriefgesetzes in das Deckungsregister
eingetragen haben,
2. für die Gattung Hypothekenpfandbriefe keine in
der Meldung nach Anlage 6 zu berücksichtigenden
Deckungswerte, die grundpfandrechtlich an im Aus
land belegenen Grundstücken oder grundstücks
gleichen Rechten besichert sind, zur Deckung ver
wenden, oder
3. für die Gattung Öffentliche Pfandbriefe keine in
der Meldung nach Anlage 12 zu berücksichtigenden
Deckungswerte, deren Schuldner oder Gewähr
leistungsgeber im Ausland ansässig sind, oder die
Europäische Zentralbank, eine multilaterale Ent
wicklungsbank nach Artikel 117 Absatz 2 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über
Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wert
papierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1; L 208
vom 2.8.2013, S. 68; L 321 vom 30.11.2013, S. 6;
L 193 vom 21.7.2015, S. 166; L 20 vom 25.1.2017,
S. 3), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung
(EU) 2022/439 (ABl. L 90 vom 18.3.2022, S. 1) ge
ändert worden ist, oder eine internationale Orga
nisation nach Artikel 118 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 ist, zur Deckung verwenden,
sind von der Pflicht zur Abgabe der genannten
Meldungen freigestellt. Sobald Deckungswerte nach
Satz 1 zur Deckung verwendet werden, erlischt die
Freistellung.
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§5
Einreichungsweg
Für die Meldung ist ein elektronischer Einreichungs
weg zu nutzen. Nähere Bestimmungen zum elektro
nischen Einreichungsweg und zu den zu verwenden
den Datenformaten veröffentlicht die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) auf
ihrer Internetseite.
§6
Insolvenz und
Abwicklung der Pfandbriefbank
(1) Wird über das Vermögen der Pfandbriefbank das
Insolvenzverfahren eröffnet, so entfällt ab dem nächst
folgenden Meldestichtag die Pflicht zur Abgabe der
Meldung nach Anlage 2.
(2) In den Fällen des Absatzes 1, bei Ernennung
eines Sachwalters nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des
Pfandbriefgesetzes sowie bei Erlass eines Abwick
lungsinstruments im Sinne des Artikels 3 Absatz 1
Nummer 9 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli
2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und
eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von
Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im
Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus
und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl.
L 225 vom 30.7.2014, S. 1; L 101 vom 18.4.2015,
S. 62), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2021/23
(ABl. L 22 vom 22.1.2021, S. 1) geändert worden ist,
oder im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 4 des Sanie
rungs- und Abwicklungsgesetzes gegen die Pfand
briefbank ist die Bundesanstalt befugt, der Pfand
briefbank nach Inhalt, Umfang und Frequenz geeignete
zusätzliche Meldungen aufzugeben oder sie von der
Pflicht zur Abgabe einzelner Meldungen freizustellen.
§7
§4
Übergangsvorschrift
Währungsformat
Meldestichtag für die erste Meldung ist der 30. Juni
2023. Vor dem Meldestichtag 30. Juni 2027 brauchen
Deckungswerte nur mit den der Pfandbriefbank
systemseitig verfügbaren Informationen berücksichtigt
zu werden. Macht die Pfandbriefbank für Deckungs
werte von Satz 2 Gebrauch, so sind die Felder der
Meldungen, die Daten solcher Deckungswerte betref
fen, in den Meldungen in der dort dafür vorgesehenen
Weise kenntlich zu machen.
Betragsangaben in den Meldungen der Anlagen
sind in Euro zu machen. Maßgebliche nicht in Euro
denominierte Beträge sind zum offiziellen Umrech
nungskurs in Euro umzurechnen. Fällt der Melde
stichtag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen
gesetzlichen Feiertag am Sitz der Europäischen
Zentralbank, so ist der offizielle Umrechnungskurs
des vorhergehenden Bankarbeitstags zu verwenden.
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Anlage 1
Übersicht und Ausfüllhinweise Meldungen
I.
Der Übersichtsbogen umfasst zwei Abschnitte.
1. Der erste Abschnitt wird von einer Übersichtstabelle mit sechs Spalten und 24 Zeilen gebildet.
2. Der zweite Abschnitt wird von Ausfüllhinweisen in einem Textfeld gebildet.
II. Übersichtstabelle
1. Die Felder der ersten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,Nummer der Anlage" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,Kurzform" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Langform" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Betrifft Gattung" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,Von der Pflicht zur Abgabe der Meldung kann nach § 3
Absatz 2 freigestellt sein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,Entfällt nach Insolvenz" zu überschreiben.
2. Die Felder der zweiten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,2" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,GttÜbg" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Gattungsübergreifend" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,sämtliche" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,ja" zu überschreiben.
3. Die Felder der dritten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,3" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,HypUml" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe Umlauf" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
4. Die Felder der vierten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,4" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,HypDck" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe Deckung" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
5. Die Felder der fünften Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,5" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,HypDckOrdInl" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe Deckung Ordentliche
Deckungswerte Inland" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
6. Die Felder der sechsten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,6" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,HypDckOrdAus" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe Deckung Ordentliche
Deckungswerte Ausland" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben.
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e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,ja" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
7. Die Felder der siebten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,7" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,HypDckWtr" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe Deckung Weitere Deckungs
werte" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
8. Die Felder der achten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,8" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,HypDckWtrDrv" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe Deckung Weitere Deckungs
werte Derivategeschäfte" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,ja" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
9. Die Felder der neunten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,9" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,ÖpfUml" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe Umlauf" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
10. Die Felder der zehnten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,10" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,ÖpfDck" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe Deckung" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
11. Die Felder der elften Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,11" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,ÖpfDckOrdInl" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe Deckung Ordentliche
Deckungswerte Inland" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
12. Die Felder der zwölften Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,12" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,ÖpfDckOrdAus" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe Deckung Ordentliche
Deckungswerte Ausland" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,ja" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
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13. Die Felder der 13. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,13" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,ÖpfDckWtr" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe Deckung Weitere Deckungs
werte" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
14. Die Felder der 14. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,14" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,ÖpfDckWtrDrv" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe Deckung Weitere Deckungs
werte Derivategeschäfte" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,ja" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
15. Die Felder der 15. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,15" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,SchUml" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe Umlauf" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
16. Die Felder der 16. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,16" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,SchDck" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe Deckung" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
17. Die Felder der 17. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,17" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,SchDckOrd" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe Deckung Ordentliche Deckungs
werte" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
18. Die Felder der 18. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,18" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,SchDckWtr" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe Deckung Weitere Deckungswerte"
zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
19. Die Felder der 19. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,19" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,SchDckWtrDrv" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe Deckung Weitere Deckungs
werte Derivategeschäfte" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe" zu überschreiben.
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e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,ja" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
20. Die Felder der 20. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,20" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,FlgUml" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe Umlauf" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
21. Die Felder der 21. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,21" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,FlgDck" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe Deckung" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
22. Die Felder der 22. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,22" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,FlgDckOrd" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe Deckung Ordentliche
Deckungswerte" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
23. Die Felder der 23. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,23" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,FlgDckWtr" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe Deckung Weitere Deckungs
werte" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
24. Die Felder der 24. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,24" zu überschreiben.
b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,FlgDckWtrDrv" zu überschreiben.
c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe Deckung Weitere Deckungs
werte Derivategeschäfte" zu überschreiben.
d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben.
e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,ja" zu überschreiben.
f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben.
III. Textfeld mit Ausfüllhinweisen
Folgende Ausfüllhinweise werden gegeben:
1. Allgemeine Ausfüllhinweise
a) Auszufüllen sind sämtliche einschlägige Felder, die weder vorgegebenen Text enthalten noch abgegraut
sind.
b) Um für ein einschlägiges Feld von einer nach § 7 Satz 2 bestehenden Möglichkeit Gebrauch zu machen,
muss die Koordinate des Feldes in der rot unterlegten Zeile und der grün unterlegten Spalte markiert
werden.
c) In Zeilenköpfen abgefragte Angaben ,,davon" und ,,darunter" beziehen sich auf die Gesamtheit, die im
links und oben nächstgelegenen Feld abgefragt wird.
d) Prozentangaben (betrifft Angaben zu Verzinsung und Beleihungsauslauf) sind mit zwei Nachkomma
stellen zu machen.
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2. Ausfüllhinweise für einzelne Meldungen
a) Relevant für HypUml, HypDck, ÖpfUml, ÖpfDck, SchUml, SchDck, FlgUml und FlgDck:
Die Angabe des ,,Gesamtbetrags in Euro" der in Zeitbändern über die nächsten 720 Tagen fällig wer
denden Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ist auf die Erfassung von Zahlungsströmen ausgerichtet
und umfasst daher Tilgungs- und Zins- bzw. Kuponzahlungen und vertragsgemäße Ein- bzw. Aus
zahlungen der unter dem Rahmenvertrag eines Derivategeschäfts abgeschlossenen einzelnen Derivate.
b) Relevant für sämtliche sich auf die Deckung beziehenden Meldebögen:
Sämtliche Deckungswerte sind entweder als ordentliche Deckungswerte oder als weitere Deckungs
werte zu erfassen, ungeachtet dessen, ob einzelne Deckungswerte pfandbriefrechtlich zusätzliche
Funktionen, z. B. als barwertige sichernde Überdeckung, nennwertige sichernde Überdeckung oder
liquiditätssichernde Deckung erfüllen.
c) Relevant für HypDck, ÖpfDck, SchDck und FlgDck:
aa) Forderungen mit negativer Verzinsung sind Forderungen, die nominell negativ verzinst werden
(negativer Zinskupon), wobei eine Bezeichnung als Verwahrgebühr o. ä. unschädlich ist, solange
der vertragliche Mechanismus zeit- und volumenabhängig dazu führt, dass dem Gläubiger bei
Fälligkeit weniger als bei ursprünglicher Darlehensvergabe zurückgezahlt werden muss. Forderun
gen mit nur negativer Rendite sind hierunter nicht zu erfassen, ebenso wenig Forderungen, die unter
Zahlung eines Aufgelds erworben wurden, da die Rückzahlung dieses Aufgelds nicht geschuldet
wird und daher nicht in den Nennwert des Deckungswerts eingeflossen ist.
bb) Die Abfrage des Gesamtnennbetrags einer Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von
weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder
Finanzholdinggruppe geschuldet wird, zielt auf die Angabe des Betrags ab, den diejenige Gruppe
schuldet, die am meisten schuldet. Hierfür sind die Nennbeträge aller Arten weiterer Deckungswerte,
die gegenüber den Kreditinstituten einer Gruppe bestehen (z. B. Gesamtnennbetrag der Einlagen bei
und Schuldverschreibungen von Kreditinstituten theoretisch unterschiedlicher Bonitätsstufen,
Nennbetrag der Ansprüche auf den bei vorzeitiger Beendigung des Rahmenvertrags einheitlich an
die Pfandbriefbank zu zahlenden Betrag eines Derivategeschäfts), zu aggregieren; anzugeben ist der
höchste dieser Gesamtnennbeträge, die gegenüber den Kreditinstituten einer Gruppe bestehen.
Der höchste Gesamtnennbetrag kann auch aus einer einzelnen Position gegenüber einem einzelnen
Kreditinstitut resultieren.
d) Relevant für HypDck, HypDckOrdInl und HypDckOrdAus:
aa) Bei wohnwirtschaftlicher und gewerblicher Mischnutzung ist die Aufteilung auf Nutzungsarten
anhand der jeweiligen flächen- oder ertragsmäßigen Anteile vorzunehmen.
bb) Bei Gesamtgrundpfandrechten ist nach den Beleihungswerten gewichtet aufzuteilen.
e) Relevant für HypDck, HypDckOrdInl, HypDckOrdAus, SchDck, SchDckOrd, FlgDck und FlgDckOrd:
aa) Als Anzahl von Deckungswerten ist die Anzahl der Gesamtheiten von durch eine Gesamtheit von
Pfandrechten (Grundpfandrechten, Registerpfandrechten, Flugzeughypotheken) an derselben Ge
samtheit von Beleihungsobjekten (Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Schiffen, Schiffs
bauwerken, Flugzeugen) abgesicherten Darlehensforderungen zu erfassen oder in Fällen von Grund
schulden, die keine Sicherungsgrundschulden und die an derselben Gesamtheit von Grundstücken
besichert sind, die Anzahl der Gesamtheiten dieser isolierten Grundschulden.
bb) Als Nennwert eines Deckungswerts ist der Nennwert für die jeweilig zu zählende Gesamtheit zu
erfassen, also für eine Gesamtheit der Darlehensforderungen, die durch eine Gesamtheit von Grund
pfandrechten an derselben Gesamtheit von Grundstücken besichert ist, die Summe der Nennwerte
der Darlehensforderungen dieser Gesamtheit und für eine Gesamtheit von Grundschulden, die keine
Sicherungsgrundschulden und an derselben Gesamtheit von Grundstücken besichert sind, die
Summe der Kapitalbeträge der Grundschulden dieser Gesamtheit.
f) Relevant für HypDck, HypDckWtr, HypDckWtrDrv, ÖpfDck, ÖpfDckWtr, ÖpfDckWtrDrv, SchDck,
SchDckWtr, SchDckWtrDrv, FlgDck, FlgDckWtr und FlgDckWtrDrv:
Deckungswerte, deren Erfüllung von Förderinstituten, für die eine staatliche Gewährträgerhaftung oder
Refinanzierungsgarantie besteht, geschuldet oder gewährleistet werden, sind als von der jeweiligen
Kategorie des Gewährleistungsgebers des Förderinstituts gewährleistete Forderung und nicht als von
einem Kreditinstitut geschuldete Forderung zu berücksichtigen.
g) Relevant für HypDck, ÖpfDck, ÖpfDckOrdInl, ÖpfDckOrdAus, SchDck und FlgDck:
Für die geographische Zuordnung gewährleisteter Forderungen, bei denen Schuldner und Gewähr
leistungsgeber nicht derselben Gruppe von Jurisdiktionen zuzuordnen sind, ist die Zuordnung zur
,,exotischeren" Jurisdiktion ausschlaggebend, wobei die Reihenfolge zunehmender Exotik von Gruppen
von Jurisdiktionen wie folgt lautet: Inland, andere Staaten des Euro-Währungsgebiets und Europäische
Zentralbank, Mitgliedstaaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets und die
Europäische Union, andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
außerhalb der Europäischen Union, weitere Deckungsjurisdiktionen außerhalb des Europäischen Wirt
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1621
schaftsraums; Internationale Organisationen und Multilaterale Entwicklungsbanken sind nach ihrem
jeweiligen Vertragsstatut, im Zweifel einer Deckungsjurisdiktion außerhalb des Europäischen Wirt
schaftsraums zuzuordnen.
h) Relevant für HypDckOrdInl, HypDckOrdAus, SchDckOrd und FlgDckOrd:
aa) Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG schließen Deckungswerte ein, bei denen die Pfand
briefbank einen Übertragungsanspruch auf Darlehensforderungen oder Grundpfandrechte hat und
dieser Übertragungsanspruch in eine für die Pfandbriefbank geführte Abteilung eines von einem
anderen inländischen Kreditinstitut geführten Refinanzierungsregisters ordnungsgemäß eingetragen
ist.
bb) Als rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig sind solche
Deckungswerte zu erfassen, die notleidende Risikopositionen nach Artikel 47a Absatz 3 der Ver
ordnung (EU) Nr. 575/2013 sind oder wären, wenn für sie keine vertragliche Zahlungsstundung
gelten würde.
i) Relevant für ÖpfDckOrdInl:
Unter Haushaltssicherung oder vergleichbaren Maßnahmen stehen solche öffentliche Stellen, deren
Befugnis, zusätzliche Zahlungsverpflichtungen einzugehen oder die Konditionen bestehender Zahlungs
verpflichtungen zu verändern, durch oder aufgrund Rechtsakt einer übergeordneten öffentlichen Stelle
oder eines Trägers eingeschränkt ist. Pfandbriefbanken haben das Vorliegen dieses Umstands unge
achtet allgemeiner bankaufsichtlicher Anforderungen nicht auszuforschen, aber bei Kenntnis in den
Meldungen zu berücksichtigen; positive Kenntnis vom Erlass eines solchen Rechtsakts ohne positive
Kenntnis von dessen Aufhebung soll so berücksichtigt werden, dass der Umstand als vorliegend an
genommen wird.
j) Relevant für ÖpfDckOrdInl und ÖpfDckOrdAus:
Wie Wertpapiere handelbare Finanzinstrumente sind Finanzinstrumente, die auf einem inländischen
organisierten Handelsplatz, für den die Pfandbriefbank die Anforderungen des Artikels 7 Absatz 6 Satz 3
und 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die
Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute (ABl. L 11 vom 17.1.2015, S. 1), die zuletzt durch
die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1620 (ABl. L 271 vom 30.10.2018, S. 10) geändert worden ist,
erfüllt, gehandelt werden und schließen nicht mehr abtretbare Schuldscheindarlehen aus.
k) Relevant für SchDckOrd und FlgDckOrd:
Deckungswerte sind den Schiffs- und Flugzeugarten eineindeutig zuzuordnen (keine Doppelzählungen),
wobei die speziellere Art Vorrang vor der allgemeineren hat.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Anlage 2
Meldung: Gattungsübergreifend (GttÜbg)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Meldebogen: Gattungsübergreifend (GttÜbg)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Gattungsübergreifende Angaben zu Kontaktperson für
Meldewesen, Erlaubnisumfang, Deckungsregisterführung, Treuhändern, Methodenwahl der Barwert
deckung und Umfang der abgegebenen Meldung".
II. Der Meldebogen umfasst fünf spezifische Datenbereiche:
1. Der erste spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum zentralen Ansprechpartner für die Melde
bögen eines Meldestichtags wird von zwei Spalten und vier Zeilen gebildet.
2. Der zweite spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum Erlaubnisumfang und zur Deckungsregister
führung wird von sechs Spalten und fünf Zeilen gebildet.
3. Der dritte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zu Person und Vergütung der Treuhänder nach § 7
PfandBG wird von neun Spalten und sechs Zeilen gebildet. Die Felder der zweiten bis sechsten Zeile von
oben in der neunten Spalte von links sind zu verbinden.
4. Der vierte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zur Methodenwahl bei der Barwertdeckung wird
von fünf Spalten und sechs Zeilen gebildet.
5. Der fünfte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum Umfang der zum Meldestichtag abgegebe
nen Meldungen wird von fünf Spalten und 24 Zeilen gebildet.
III. Folgende Felder folgender spezifischer Datenbereiche sind abzugrauen:
1. Im zweiten spezifischen Datenbereich ist das Feld der ersten Spalte von links in der ersten Zeile von oben
abzugrauen.
2. Im fünften spezifischen Datenbereich sind die Felder jeweils der vierten und fünften Spalte von links in der
zweiten bis 23. Zeile von oben mit Ausnahme der sechsten, achten, zwölften, 14. und 19. Zeile von oben
abzugrauen.
IV. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Im ersten spezifischen Datenbereich sind die Felder der beiden Spalten in der ersten Zeile von oben zu
verbinden und mit ,,zentrale Kontaktperson für sämtliche abgegebenen Meldungen" zu überschreiben.
2. Im zweiten spezifischen Datenbereich ist
a) das Feld der zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Die Bankerlaubnis der Pfand
briefbank umfasst die Erlaubnis zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts in folgenden Gattungen",
b) das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Erteilt am (19.05.2005 im Fall von
§ 42 Absatz 1 Satz 1 PfandBG)",
c) das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Falls einschlägig: erloschen am
(Datum der Verzichtserklärung oder des Erlaubnisentzugs)",
d) das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Form der Führung des Deckungs
registers (papiergebunden oder elektronisch)" sowie
e) das Feld der sechsten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Anzahl der Unterregister, die
nicht aufgrund von § 4 Absatz 2 Satz 1 DeckRegV angelegt sind"
zu überschreiben.
3. Im dritten spezifischen Datenbereich ist
a) das Feld der ersten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Treuhänder und Stellvertreter des
Treuhänders",
b) das Feld der zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Name",
c) das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Geburtsdatum",
d) das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Zeitpunkt der Bestellung bzw.
Verlängerung",
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1623
e) das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Bestellung ist befristet bis zum",
f) das Feld der sechsten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Festgesetzte monatliche Ver
gütung in Euro",
g) das Feld der siebten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Falls einschlägig: im Berichts
zeitraum auf Vergütung gezahlte Umsatzsteuer in Euro",
h) das Feld der achten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Im Berichtszeitraum erstattete
Auslagen in Euro" sowie
i) das Feld der neunten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Anzahl der von Treuhänder und
Stellvertreter(n) im Berichtszeitraum insgesamt wahrgenommenen Treuhändertermine"
zu überschreiben.
4. Im vierten spezifischen Datenbereich
a) sind die Felder der ersten Spalte von links in den ersten beiden Zeilen von oben zu verbinden und mit
,,Methodenwahl Barwertdeckung (Zutreffendes ankreuzen)",
b) sind die Felder der zweiten und dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und
mit ,,Zinsrisiko, § 5 PfandBarwertV",
c) sind die Felder der vierten und fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit
,,Währungsrisiko, § 6 PfandBarwertV",
d) ist das Feld der zweiten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,statisches Szenario,
§ 5 Absatz 1 Nummer 1 PfandBarwertV",
e) ist das Feld der dritten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,dynamisches Szenario,
§ 5 Absatz 1 Nummer 2 PfandBarwertV",
f) ist das Feld der vierten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,statisches Szenario,
§ 6 Absatz 2 Nummer 1 PfandBarwertV" und
g) ist das Feld der fünften Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,dynamisches Szenario,
§ 6 Absatz 2 Nummer 2 PfandBarwertV"
zu überschreiben.
5. Im fünften spezifischen Datenbereich
a) sind die Felder der ersten und zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit
,,Die für den oben genannten Meldestichtag abgegebene Meldung umfasst die Meldebögen nach
(Zutreffendes ankreuzen)",
b) ist das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Für folgende Meldebögen wird
von § 7 Satz 2 Gebrauch gemacht (Zutreffendes ankreuzen)",
c) ist das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Von der Pflicht zur Abgabe
folgender Meldungen ist die Pfandbriefbank nach § 3 Absatz 2 Satz 1 freigestellt (Zutreffendes an
kreuzen)" und
d) ist das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Für folgende Meldungen ist seit
letzter Freistellung erstmalig zum oben genannten Meldestichtag eine Freistellung nach § 3 Absatz 2
Satz 2 entfallen (Zutreffendes ankreuzen)"
zu überschreiben.
V. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Im ersten spezifischen Datenbereich ist
a) das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,Name",
b) das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit ,,Telefonnummer" sowie
c) das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit ,,E-Mail-Adresse"
zu überschreiben.
2. Im zweiten spezifischen Datenbereich ist
a) das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,Hypothekenpfandbriefe",
b) das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit ,,Öffentliche Pfandbriefe",
c) das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit ,,Schiffspfandbriefe" sowie
d) das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit ,,Flugzeugpfandbriefe"
zu überschreiben.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
3. Im dritten spezifischen Datenbereich
a) ist das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,Treuhänder",
b) ist das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit ,,Stellvertreter" und
c) sind die Felder der ersten Spalte von links in der vierten, fünften und sechsten Zeile von oben jeweils mit
,,falls einschlägig: weiterer Stellvertreter"
zu überschreiben.
4. Im vierten spezifischen Datenbereich ist
a) das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,Hypothekenpfandbriefe",
b) das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit ,,Öffentliche Pfandbriefe",
c) das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit ,,Schiffspfandbriefe" sowie
d) das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit ,,Flugzeugpfandbriefe"
zu überschreiben.
5. Im fünften spezifischen Datenbereich ist
a) das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,Anlage 2 (GttÜbg)",
b) das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit ,,Anlage 3 (HypUml)",
c) das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit ,,Anlage 4 (HypDck)",
d) das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit ,,Anlage 5 (HypDckOrdInl)",
e) das Feld der ersten Spalte von links in der sechsten Zeile von oben mit ,,Anlage 6 (HypDckOrdAus)",
f) das Feld der ersten Spalte von links in der siebten Zeile von oben mit ,,Anlage 7 (HypDckWtr)",
g) das Feld der ersten Spalte von links in der achten Zeile von oben mit ,,Anlage 8 (HypDckWtrDrv)",
h) das Feld der ersten Spalte von links in der neunten Zeile von oben mit ,,Anlage 9 (ÖpfUml)",
i)
das Feld der ersten Spalte von links in der zehnten Zeile von oben mit ,,Anlage 10 (ÖpfDck)",
j)
das Feld der ersten Spalte von links in der elften Zeile von oben mit ,,Anlage 11 (ÖpfDckOrdInl)",
k) das Feld der ersten Spalte von links in der zwölften Zeile von oben mit ,,Anlage 12 (ÖpfDckOrdAus)",
l)
das Feld der ersten Spalte von links in der 13. Zeile von oben mit ,,Anlage 13 (ÖpfDckWtr)",
m) das Feld der ersten Spalte von links in der 14. Zeile von oben mit ,,Anlage 14 (ÖpfDckWtrDrv)",
n) das Feld der ersten Spalte von links in der 15. Zeile von oben mit ,,Anlage 15 (SchUml)",
o) das Feld der ersten Spalte von links in der 16. Zeile von oben mit ,,Anlage 16 (SchDck)",
p) das Feld der ersten Spalte von links in der 17. Zeile von oben mit ,,Anlage 17 (SchDckOrd)",
q) das Feld der ersten Spalte von links in der 18. Zeile von oben mit ,,Anlage 18 (SchDckWtr)",
r) das Feld der ersten Spalte von links in der 19. Zeile von oben mit ,,Anlage 19 (SchDckWtrDrv)",
s) das Feld der ersten Spalte von links in der 20. Zeile von oben mit ,,Anlage 20 (FlgUml)",
t) das Feld der ersten Spalte von links in der 21. Zeile von oben mit ,,Anlage 21 (FlgDck)",
u) das Feld der ersten Spalte von links in der 22. Zeile von oben mit ,,Anlage 22 (FlgDckOrd)",
v) das Feld der ersten Spalte von links in der 23. Zeile von oben mit ,,Anlage 23 (FlgDckWtr)" sowie
w) das Feld der ersten Spalte von links in der 24. Zeile von oben mit ,,Anlage 24 (FlgDckWtrDrv)"
zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
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Anlage 3
Meldung: Hypothekenpfandbriefe Umlauf (HypUml)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Hypothekenpfandbriefe Umlauf (HypUml)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risiko
barwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Hypothekenpfandbriefen".
II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,014" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben
zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,103" zu versehen.
IV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. der Bereich der mit ,,001" bis ,,005" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,103" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,001" versehenen Spalte die Felder der mit ,,002", ,,007" und ,,084" bis ,,095" versehenen
Zeilen,
b) in der mit ,,002" versehenen Spalte die Felder der mit ,,003" bis ,,006", ,,008", ,,063", ,,081" und ,,096"
bis ,,103" versehenen Zeilen,
c) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,009", ,,027", ,,045", ,,064", ,,065", ,,067", ,,069",
,,071", ,,073", ,,075", ,,077", ,,079", ,,082" und ,,083" versehenen Zeilen,
d) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,010", ,,011", ,,013", ,,015", ,,017", ,,019", ,,021",
,,023", ,,025", ,,028", ,,029", ,,031", ,,033", ,,035", ,,037", ,,039", ,,041", ,,043", ,,046", ,,047", ,,049", ,,051",
,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061", ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und ,,080" versehenen
Zeilen sowie
e) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024",
,,026", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040", ,,042", ,,044", ,,048", ,,050", ,,052", ,,054", ,,056", ,,058",
,,060" und ,,062" versehenen Zeilen,
3. in
a) der mit ,,006" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,002" und ,,007" bis ,,103" versehenen Zeilen,
b) den mit ,,007" bis ,,014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,002" bis ,,006" versehenen
Zeilen,
c) den mit ,,007" bis ,,013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,084" bis ,,092" versehenen
Zeilen,
d) den mit ,,009" bis ,,011" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,008" bis ,,083" und ,,093" bis
,,103" versehenen Zeilen,
e) der mit ,,013" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,082" und ,,103" versehenen Zeilen sowie
f) der mit ,,014" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,007" bis ,,083" und ,,093" bis ,,103" ver
sehenen Zeilen.
V. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Ratingkategorie
(einschließlich Modifikation)" zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Pfandbrief
emissionen" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag
in Euro" zu überschreiben.
1626
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
4. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbarwert in
Euro" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert
in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,011" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert
in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,012" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbetrag in Euro"
zu überschreiben.
VI. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,falls einschlägig:
Pfandbrief ist extern geratet durch" zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,007" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefverbindlich
keiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30
Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile ,,084")" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,086" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" und ,,085")" zu über
schreiben.
6. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,087" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,086")" zu über
schreiben.
7. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,088" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,087")" zu über
schreiben.
8. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,089" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,088")" zu über
schreiben.
9. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,090" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,089")" zu über
schreiben.
10. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,091" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,090")" zu über
schreiben.
11. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,092" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,091")" zu über
schreiben.
12. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,093" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefe, die als
Sicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden" zu überschreiben.
13. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,094" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefe nach § 4
Absatz 5 Satz 1 zweiter Halbsatz PfandBG" zu überschreiben.
14. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,095" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefverbindlich
keiten, die nicht in Euro denominiert sind" zu überschreiben.
15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,S&P" zu überschrei
ben.
16. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Moody's" zu über
schreiben.
17. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,Fitch Ratings" zu
überschreiben.
18. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,andere bei der Euro
päischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur" zu über
schreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1627
19. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Inhaberpfand
briefe" zu überschreiben.
20. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,063" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Namens
pfandbriefe" zu überschreiben.
21. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,081" versehenen Zeile ist mit ,,davon: wie Pfand
briefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1
PfandBG)" zu überschreiben.
22. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,096" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind" zu überschreiben.
23. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,097" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind" zu überschreiben.
24. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,098" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind" zu überschreiben.
25. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,099" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind" zu überschreiben.
26. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,100" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.
27. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,101" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.
28. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,102" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind" zu überschreiben.
29. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,103" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind" zu überschreiben.
30. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions
größe mindestens 500 Millionen Euro" zu überschreiben.
31. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,027" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions
größe unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro" zu überschreiben.
32. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,045" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions
größe unter 250 Millionen Euro" zu überschreiben.
33. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Pfandbrief
verbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.
34. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,065" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.
35. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,067" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.
36. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.
37. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,071" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.
38. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,073" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.
39. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,075" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.
40. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,077" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.
41. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,079" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 1 Jahr" zu überschreiben.
42. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,082" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Verbindlich
keiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)" zu überschreiben.
43. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,083" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Verbindlich
keiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1
PfandBG)" zu überschreiben.
44. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,028" und ,,046" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.
45. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,029" und ,,047" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.
46. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,031" und ,,049" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
47. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,015", ,,033" und ,,051" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.
48. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,017", ,,035" und ,,053" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.
49. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,019", ,,037" und ,,055" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.
50. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,021", ,,039" und ,,057" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.
51. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,023", ,,041" und ,,059" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.
52. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,025", ,,043" und ,,061" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben.
53. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und
,,080" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: festverzinslich" zu überschreiben.
54. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024",
,,026", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040", ,,042", ,,044", ,,048", ,,050", ,,052", ,,054", ,,056", ,,058",
,,060" und ,,062" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: festverzinslich" zu überschreiben.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Anlage 4
Meldung: Hypothekenpfandbriefe Deckung (HypDck)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Hypothekenpfandbriefe Deckung (HypDck)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen
und liquiditätssichernden Deckungsmasse für Hypothekenpfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapital
bindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 17 Spalten und 100 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,016" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,099" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,008" bis ,,016" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,003" bis ,,099" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. der Bereich der mit ,,001" bis ,,007" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,099" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,001" versehenen Spalte die Felder der mit ,,003" bis ,,099" versehenen Zeilen,
b) in der mit ,,002" versehenen Spalte das Feld der mit ,,003" versehenen Zeile,
c) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,004", ,,018" bis ,,021", ,,059" bis ,,082" und ,,091"
versehenen Zeilen,
d) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,005", ,,011", ,,017", ,,022" bis ,,025", ,,030", ,,035",
,,040", ,,044", ,,048", ,,053", ,,058", ,,083" bis ,,090" und ,,092" bis ,,099" versehenen Zeilen,
e) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,006", ,,012", ,,026" bis ,,028", ,,031" bis ,,033",
,,036" bis ,,038", ,,041", ,,042", ,,045", ,,046", ,,049" bis ,,051", ,,054" und ,,057" versehenen Zeilen,
f) in der mit ,,006" versehenen Spalte die Felder der mit ,,007", ,,008", ,,013", ,,014", ,,029", ,,034", ,,039",
,,043", ,,047", ,,052", ,,055" und ,,056" versehenen Zeilen sowie
g) in der mit ,,007" versehenen Spalte die Felder der mit ,,009", ,,010", ,,015" und ,,016" versehenen Zeilen,
3. in
a) der mit ,,008" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,018" bis ,,020" versehenen Zeilen,
b) den mit ,,008" bis ,,013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,060" bis ,,079" versehenen
Zeilen,
c) den mit ,,010" bis ,,012" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,004" bis ,,059" und ,,080" bis
,,099" versehenen Zeilen,
d) der mit ,,014" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,004" bis ,,059" und ,,080" bis ,,099" ver
sehenen Zeilen sowie
e) den mit ,,015" und ,,016" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,060" bis ,,078", ,,090" und ,,099"
versehenen Zeilen.
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VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Deckungs
werte" zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag
in Euro" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbarwert in
Euro" zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,011" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert
in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,012" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert
in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Betrag bzw. Gesamt
betrag in Euro" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,015" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,016" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte
gesamt" zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,ordentliche
Deckungswerte gesamt" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,018" versehenen Zeile ist mit ,,der nach Nennwerten
größte ordentliche Deckungswert" zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,019" versehenen Zeile ist mit ,,die nach Nennwerten
fünf größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,020" versehenen Zeile ist mit ,,die nach Nennwerten
zehn größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,021" versehenen Zeile ist mit ,,weitere Deckungs
werte gesamt" zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,059" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtheit mit dem
größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben
Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,060" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 30 Tagen" zu über
schreiben.
9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,061" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.
10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,062" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 60 Tagen (ohne
Beträge aus Zeile ,,060")" zu überschreiben.
11. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,063" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus
Zeile ,,061")" zu überschreiben.
12. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 90 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,060" und ,,062")" zu überschreiben.
13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,065" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,061" und ,,063")" zu überschreiben.
14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,066" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 120 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,060", ,,062" und ,,064")" zu überschreiben.
15. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,067" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,061", ,,063" und ,,065")" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
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16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,068" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 150 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,060", ,,062", ,,064" und ,,066")" zu überschreiben.
17. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,061", ,,063", ,,065" und ,,067")" zu überschreiben.
18. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,070" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 180 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,060", ,,062", ,,064", ,,066" und ,,068")" zu überschreiben.
19. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,071" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,061", ,,063", ,,065", ,,067" und ,,069")" zu überschreiben.
20. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,072" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 360 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,060", ,,062", ,,064", ,,066", ,,068" und ,,070")" zu überschreiben.
21. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,073" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,061", ,,063", ,,065", ,,067", ,,069" und ,,071")" zu überschreiben.
22. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,074" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 540 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,060", ,,062", ,,064", ,,066", ,,068", ,,070" und ,,072")" zu überschreiben.
23. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,075" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,061", ,,063", ,,065", ,,067", ,,071" und ,,073")" zu überschreiben.
24. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,076" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 720 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,060", ,,062", ,,064", ,,066", ,,068", ,,070", ,,072" und ,,074")" zu überschreiben.
25. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,077" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,061", ,,063", ,,065", ,,067", ,,069", ,,071", ,,073" und ,,075')" zu überschreiben.
26. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,078" versehenen Zeile ist mit ,,Betrag der größten
sich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG" zu überschreiben.
27. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,079" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte,
soweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind" zu überschreiben.
28. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,080" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte mit
fester Verzinsung" zu überschreiben.
29. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,081" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte mit
variabler Verzinsung" zu überschreiben.
30. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,082" versehenen Zeile ist mit ,,ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht nicht in Euro denominiert
ist" zu überschreiben.
31. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,091" versehenen Zeile ist mit ,,weitere Deckungs
werte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben.
32. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,davon: an Objekten
der Nutzungsart Gewerbe besicherte Deckungswerte" zu überschreiben.
33. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,011" versehenen Zeile ist mit ,,davon: an Objekten
der Nutzungsart Wohnen besicherte Deckungswerte" zu überschreiben.
34. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,017" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: grund
pfandrechtlich besicherte Forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.
35. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,022" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG" zu überschreiben.
36. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,023" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.
37. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,024" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d PfandBG" zu überschreiben.
38. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,025" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG auch in Verbindung mit § 19 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG" zu überschreiben.
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39. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,030" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc PfandBG auch in Ver
bindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.
40. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,035" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG" zu überschreiben.
41. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,040" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa PfandBG auch in Ver
bindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.
42. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,044" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb PfandBG auch in Ver
bindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.
43. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,048" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG" zu überschreiben.
44. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,053" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der
Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4
Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in
Japan ansässig sind" zu überschreiben.
45. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,058" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Geld
forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.
46. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,083" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in U.S. Dollar denominiert
ist" zu überschreiben.
47. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in japanischen Yen
denominiert ist" zu überschreiben.
48. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in Pfund Sterling
denominiert ist" zu überschreiben.
49. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,086" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in Schweizer Franken
denominiert ist" zu überschreiben.
50. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,087" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in australischen Dollar
denominiert ist" zu überschreiben.
51. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,088" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in kanadischen Dollar
denominiert ist" zu überschreiben.
52. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,089" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in schwedischen Kronen
denominiert ist" zu überschreiben.
53. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,090" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in einer sonstigen Wäh
rung denominiert ist" zu überschreiben.
54. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,092" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben.
55. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,093" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben.
56. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,094" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben.
57. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,095" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben.
58. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,096" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.
59. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,097" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.
60. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,098" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1633
61. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,099" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben.
62. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,006" und ,,012" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: an in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der
unter § 49 Absatz 4 Nummer 1 PfandBG fallenden Deckungswerten), in den Vereinigten Staaten von
Amerika, in Kanada, in Japan, in Australien, in Neuseeland oder in Singapur belegenen Objekten be
sicherte Deckungswerte" zu überschreiben.
63. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,026" und ,,031" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte nach § 19 Absatz 1 Satz 6 PfandBG" zu überschreiben.
64. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,027" und ,,032" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden" zu über
schreiben.
65. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,028", ,,033", ,,038", ,,042", ,,046" und ,,051" ver
sehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG ge
nutzt werden" zu überschreiben.
66. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,036" und ,,049" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden" zu über
schreiben.
67. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,037" und ,,050" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden" zu über
schreiben.
68. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,041" und ,,045" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt wer
den" zu überschreiben.
69. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,054" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu über
schreiben.
70. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,057" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 19 Absatz 1 Satz 7 PfandBG in
Verbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben.
71. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,007" und ,,013" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 1 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschreiben.
72. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,008" und ,,014" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt
ist" zu überschreiben.
73. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,029", ,,034", ,,039", ,,043", ,,047" und ,,052" ver
sehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3
PfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)" zu überschreiben.
74. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,055" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschrei
ben.
75. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,056" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschrei
ben.
76. Die Felder der mit ,,007" versehenen Spalte in den mit ,,009" und ,,015" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt
ist" zu überschreiben.
77. Die Felder der mit ,,007" versehenen Spalte in den mit ,,010" und ,,016" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt
ist" zu überschreiben.
1634
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Anlage 5
Meldung:
Hypothekenpfandbriefe Deckung Ordentliche Deckungswerte Inland (HypDckOrdInl)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Hypothekenpfandbriefe Deckung Ordentliche Deckungswerte
Inland (HypDckOrdInl)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe
verwendeten Deckungswerten nach § 12 Absatz 1 PfandBG, die gesichert sind an im Inland belegenen
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten der in Zeilen 002 und 003 genannten Nutzungsarten".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 43 Spalten und 22 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,042" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,021" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,005" bis ,,042" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,021" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,004" versehenen Zeilen,
3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,004" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,021" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,002" versehenen Spalte das Feld der mit ,,005" versehenen Zeile,
b) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,006" bis ,,014" und ,,017" bis ,,021" versehenen
Zeilen sowie
c) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,015" und ,,016" versehenen Zeilen,
4. in
a) den mit ,,005" bis ,,042" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,018" bis ,,021" versehenen
Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:
aa) in der mit ,,018" versehenen Zeile jeweils die Felder der mit ,,019" und ,,039" versehenen Spalten,
bb) in der mit ,,019" versehenen Zeile jeweils die Felder der mit ,,017" und ,,037" versehenen Spalten,
cc) in der mit ,,020" versehenen Zeile jeweils die Felder der mit ,,018" und ,,038" versehenen Spalten
sowie
dd) in der mit ,,021" versehenen Zeile jeweils die Felder der mit ,,020" und ,,040" versehenen Spalten,
b) den mit ,,017" bis ,,020" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,017" versehenen
Zeilen,
c) den mit ,,021" bis ,,036" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,009" versehenen Zeile sowie
d) den mit ,,037" bis ,,040" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,017" versehenen
Zeilen.
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VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Die Felder der mit ,,005" bis ,,020" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Wohnen" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,021" bis ,,040" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Gewerbe" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,041" bis ,,042" versehenen Spalten in den mit ,,002" und ,,003" versehenen Zeilen sind
zu verbinden und mit ,,Deutschland gesamt" zu überschreiben.
4. Die Felder der mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,ETW" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,007" und ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,EFH/ZFH" zu überschreiben.
6. Die Felder der mit ,,009" und ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,MFH" zu überschreiben.
7. Die Felder der mit ,,011" und ,,012" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten" zu überschreiben.
8. Die Felder der mit ,,013" und ,,014" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Bauland" zu überschreiben.
9. Die Felder der mit ,,015" bis ,,020" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Wohnen gesamt" zu überschreiben.
10. Die Felder der mit ,,021" und ,,022" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Büro" zu überschreiben.
11. Die Felder der mit ,,023" und ,,024" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Handel" zu überschreiben.
12. Die Felder der mit ,,025" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Industrie" zu überschreiben.
13. Die Felder der mit ,,027" und ,,028" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Hotel" zu überschreiben.
14. Die Felder der mit ,,029" und ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,sonstiges Gewerbe" zu überschreiben.
15. Die Felder der mit ,,031" und ,,032" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten" zu überschreiben.
16. Die Felder der mit ,,033" und ,,034" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Bauland" zu überschreiben.
17. Die Felder der mit ,,035" bis ,,040" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Gewerbe gesamt" zu überschreiben.
18. Die Felder der mit ,,005", ,,007", ,,009", ,,011", ,,013", ,,015", ,,021", ,,023", ,,025", ,,027", ,,029", ,,031",
,,033", ,,035" und ,,041" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Anzahl
Deckungswerte" zu überschreiben.
19. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,010", ,,012", ,,014", ,,016", ,,022", ,,024", ,,026", ,,028", ,,030", ,,032",
,,034", ,,036" und ,,042" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Gesamt
nennbetrag in Euro" zu überschreiben.
20. Die Felder der mit ,,017" und ,,037" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit
,,verbleibende Kapitalbindungsdauer in Monaten" zu überschreiben.
21. Die Felder der mit ,,018" und ,,038" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit
,,Alter der Beleihungswertfestsetzung in Monaten" zu überschreiben.
22. Die Felder der mit ,,019" und ,,039" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit
,,Überschreitensbetrag nachrangiger Grundpfandrechte in Euro" zu überschreiben.
23. Die Felder der mit ,,020" und ,,040" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit
,,durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,Inland gesamt" zu
überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu
überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,007" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte nach § 1 Absatz 2 PfandBG" zu überschreiben.
1636
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
4. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Beleihungs
wert festgesetzt aufgrund vereinfachter Wertermittlung nach § 24 BelWertV" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,010" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: mit Fest
zinsvereinbarung" zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,011" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: annuitätisch
tilgend" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,012" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: endfällig
tilgend" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,013" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Grund
pfandrecht nicht in Euro" zu überschreiben.
10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,014" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: rückständig
oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig" zu überschreiben.
11. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,015" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: rückständig
über mehr als 360 Tage" zu überschreiben.
12. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,016" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: gekündigt"
zu überschreiben.
13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,017" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: mit im Rang
vorgehenden Grundpfandrechten" zu überschreiben.
14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,018" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbetrag, um
den der Kapitalbetrag nachrangiger Grundpfandrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde,
wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Grundpfandrechte, bei denen als Zins
nicht lediglich der Darlehenszins grundbuchlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der
vorrangige Grundpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Grundpfandrechts hinaus aufgrund
einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht
würden" zu überschreiben.
15. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,019" versehenen Zeile ist mit ,,mit Anteil des zur
Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Kapitalbindungsdauer in
ganzen Monaten" zu überschreiben.
16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,020" versehenen Zeile ist mit ,,mit Anteil des zur
Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung
in ganzen Monaten" zu überschreiben.
17. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,021" versehenen Zeile ist mit ,,mit Anteil des zur
Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Beleihungsauslaufs in Prozent" zu
überschreiben.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Anlage 6
Meldung:
Hypothekenpfandbriefe Deckung Ordentliche Deckungswerte Ausland (HypDckOrdAus)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Hypothekenpfandbriefe Deckung Ordentliche Deckungswerte
Ausland (HypDckOrdAus)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe
verwendeten Deckungswerten nach § 12 Absatz 1 PfandBG, die gesichert sind an in der Spalte 002 ge
nannten Staaten belegenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten der in den Zeilen 002 und 003
genannten Nutzungsarten".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 43 Spalten und 597 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,042" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,596" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,005" bis ,,042" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,596" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,004" versehenen Zeilen,
3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,004" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,596" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,005", ,,021", ,,037", ,,053", ,,069", ,,085",
,,101", ,,117", ,,133", ,,149", ,,165", ,,181", ,,197", ,,213", ,,229", ,,245", ,,261", ,,277", ,,293", ,,309", ,,325",
,,341", ,,357", ,,373", ,,389", ,,405", ,,421", ,,437", ,,453", ,,469", ,,485", ,,501", ,,517", ,,533", ,,549", ,,565"
und ,,581" versehenen Zeilen,
b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,006" bis ,,013", ,,016" bis ,,020", ,,022"
bis ,,029", ,,032" bis ,,036", ,,038" bis ,,045", ,,048" bis ,,052", ,,054" bis ,,061", ,,064" bis ,,068", ,,070" bis
,,077", ,,080" bis ,,084", ,,086" bis ,,093", ,,096" bis ,,100", ,,102" bis ,,109", ,,112" bis ,,116", ,,118" bis
,,125", ,,128" bis ,,132", ,,134" bis ,,141", ,,144" bis ,,148", ,,150" bis ,,157", ,,160" bis ,,164", ,,166" bis
,,173", ,,176" bis ,,180", ,,182" bis ,,189", ,,192" bis ,,196", ,,198" bis ,,205", ,,208" bis ,,212", ,,214" bis
,,221", ,,224" bis ,,228", ,,230" bis ,,237", ,,240" bis ,,244", ,,246" bis ,,253", ,,256" bis ,,260", ,,262" bis
,,269", ,,272" bis ,,276", ,,278" bis ,,285", ,,288" bis ,,292", ,,294" bis ,,301", ,,304" bis ,,308", ,,310" bis
,,317", ,,320" bis ,,324", ,,326" bis ,,333", ,,336" bis ,,340", ,,342" bis ,,349", ,,352" bis ,,356", ,,358" bis
,,365", ,,368" bis ,,372", ,,374" bis ,,381", ,,384" bis ,,388", ,,390" bis ,,397", ,,400" bis ,,404", ,,406" bis
,,413", ,,416" bis ,,420", ,,422" bis ,,429", ,,432" bis ,,436", ,,438" bis ,,445", ,,448" bis ,,452", ,,454" bis
,,461", ,,464" bis ,,468", ,,470" bis ,,477", ,,480" bis ,,484", ,,486" bis ,,493", ,,496" bis ,,500", ,,502" bis
,,509", ,,512" bis ,,516", ,,518" bis ,,525", ,,528" bis ,,532", ,,534" bis ,,541", ,,544" bis ,,548", ,,550" bis
,,557", ,,560" bis ,,564", ,,566" bis ,,573", ,,576" bis ,,580", ,,582" bis ,,589" und ,,592" bis ,,596" versehe
nen Zeilen sowie
c) in der mit ,,004" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,014", ,,015", ,,030", ,,031", ,,046",
,,062", ,,063", ,,078", ,,079", ,,094", ,,095", ,,110", ,,111", ,,126", ,,127", ,,142", ,,143", ,,158", ,,159",
,,175", ,,190", ,,191", ,,206", ,,207", ,,222", ,,223", ,,238", ,,239", ,,254", ,,255", ,,270", ,,271", ,,286",
,,302", ,,303", ,,318", ,,319", ,,334", ,,335", ,,350", ,,351", ,,366", ,,367", ,,382", ,,383", ,,398", ,,399",
,,415", ,,430", ,,431", ,,446", ,,447", ,,462", ,,463", ,,478", ,,479", ,,494", ,,495", ,,510", ,,511", ,,526",
,,542", ,,543", ,,558", ,,559", ,,574", ,,575", ,,590" und ,,591" versehenen Zeilen,
,,047",
,,174",
,,287",
,,414",
,,527",
1638
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
4. in
a) den mit ,,005" bis ,,042" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,017" bis ,,020", ,,033" bis ,,036",
,,049" bis ,,052", ,,065" bis ,,068", ,,081" bis ,,084", ,,097" bis ,,100", ,,113" bis ,,116", ,,129" bis ,,132",
,,145" bis ,,148", ,,161" bis ,,164", ,,177" bis ,,180", ,,193" bis ,,196", ,,209" bis ,,212", ,,225" bis ,,228",
,,241" bis ,,244", ,,257" bis ,,260", ,,273" bis ,,276", ,,289" bis ,,292", ,,305" bis ,,308", ,,321" bis ,,324",
,,337" bis ,,340", ,,353" bis ,,356", ,,369" bis ,,372", ,,385" bis ,,388", ,,401" bis ,,404", ,,417" bis ,,420",
,,433" bis ,,436", ,,449" bis ,,452", ,,465" bis ,,468", ,,481" bis ,,484", ,,497" bis ,,500", ,,513" bis ,,516",
,,529" bis ,,532", ,,545" bis ,,548", ,,561" bis ,,564", ,,577" bis ,,580" und ,,593" bis ,,596" versehenen
Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:
aa) in den mit ,,017" und ,,037" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,018", ,,034", ,,050", ,,066",
,,082", ,,098", ,,114", ,,130", ,,146", ,,162", ,,178", ,,194", ,,210", ,,226", ,,242", ,,258", ,,274", ,,290",
,,306", ,,322", ,,338", ,,354", ,,370", ,,386", ,,402", ,,418", ,,434", ,,450", ,,466", ,,482", ,,498", ,,514",
,,530", ,,546", ,,562", ,,578" und ,,594" versehenen Zeilen,
bb) in den mit ,,018" und ,,038" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,019", ,,035", ,,051", ,,067",
,,083", ,,099", ,,115", ,,131", ,,147", ,,163", ,,179", ,,195", ,,211", ,,227", ,,243", ,,259", ,,275", ,,291",
,,307", ,,323", ,,339", ,,355", ,,371", ,,387", ,,403", ,,419", ,,435", ,,451", ,,467", ,,483", ,,499", ,,515",
,,531", ,,547", ,,563", ,,579" und ,,595" versehenen Zeilen,
cc) in den mit ,,019" und ,,039" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,020", ,,036", ,,052", ,,068",
,,084", ,,100", ,,116", ,,132", ,,148", ,,164", ,,180", ,,196", ,,212", ,,228", ,,244", ,,260", ,,276", ,,292",
,,308", ,,324", ,,340", ,,356", ,,372", ,,388", ,,404", ,,420", ,,436", ,,452", ,,468", ,,484", ,,500", ,,516",
,,532", ,,548", ,,564", ,,580" und ,,596" versehenen Zeilen sowie
dd) in den mit ,,020" und ,,040" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,017", ,,033", ,,049", ,,065",
,,081", ,,097", ,,113", ,,129", ,,145", ,,161", ,,177", ,,193", ,,209", ,,225", ,,241", ,,257", ,,273", ,,289",
,,305", ,,321", ,,337", ,,353", ,,369", ,,385", ,,401", ,,417", ,,433", ,,449", ,,465", ,,481", ,,497", ,,513",
,,529", ,,545", ,,561", ,,577" und ,,593" versehenen Zeilen und
b) den mit ,,017" bis ,,020" und ,,037" bis ,,040" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,005" bis
,,016", ,,021" bis ,,032", ,,037" bis ,,048", ,,053" bis ,,064", ,,069" bis ,,080", ,,085" bis ,,096", ,,101" bis
,,112", ,,117" bis ,,128", ,,133" bis ,,144", ,,149" bis ,,160", ,,165" bis ,,176", ,,181" bis ,,192", ,,197" bis
,,208", ,,213" bis ,,224", ,,229" bis ,,240", ,,245" bis ,,256", ,,261" bis ,,272", ,,277" bis ,,288", ,,293" bis
,,304", ,,309" bis ,,320", ,,325" bis ,,336", ,,341" bis ,,352", ,,357" bis ,,368", ,,373" bis ,,384", ,,389" bis
,,400", ,,405" bis ,,416", ,,421" bis ,,432", ,,437" bis ,,448", ,,453" bis ,,464", ,,469" bis ,,480", ,,485" bis
,,496", ,,501" bis ,,512", ,,517" bis ,,528", ,,533" bis ,,544", ,,549" bis ,,560", ,,565" bis ,,576" und ,,581" bis
,,592" versehenen Zeilen.
VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Die Felder der mit ,,005" bis ,,020" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Wohnen" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,021" bis ,,040" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Gewerbe" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,041" und ,,042" versehenen Spalten in den mit ,,002" und ,,003" versehenen Zeilen sind
zu verbinden und mit ,,gesamt Belegenheitsstaat" zu überschreiben.
4. Die Felder der mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,ETW" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,007" und ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,EFH/ZFH" zu überschreiben.
6. Die Felder der mit ,,009" und ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,MFH" zu überschreiben.
7. Die Felder der mit ,,011" und ,,012" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten" zu überschreiben.
8. Die Felder der mit ,,013" und ,,014" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Bauland" zu überschreiben.
9. Die Felder der mit ,,015" bis ,,020" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,gesamt Wohnen" zu überschreiben.
10. Die Felder der mit ,,021" und ,,022" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Büro" zu überschreiben.
11. Die Felder der mit ,,023" und ,,024" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Handel" zu überschreiben.
12. Die Felder der mit ,,025" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Industrie" zu überschreiben.
13. Die Felder der mit ,,027" und ,,028" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Hotel" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1639
14. Die Felder der mit ,,029" und ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,sonstiges Gewerbe" zu überschreiben.
15. Die Felder der mit ,,031" und ,,032" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten" zu überschreiben.
16. Die Felder der mit ,,033" und ,,034" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Bauland" zu überschreiben.
17. Die Felder der mit ,,035" bis ,,040" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,gesamt Gewerbe" zu überschreiben.
18. Die Felder der mit ,,005", ,,007", ,,009", ,,011", ,,013", ,,015", ,,021", ,,023", ,,025", ,,027", ,,029", ,,031",
,,033", ,,035" und ,,041" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Anzahl
Deckungswerte" zu überschreiben.
19. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,010", ,,012", ,,014", ,,016", ,,022", ,,024", ,,026", ,,028", ,,030", ,,032",
,,034", ,,036" und ,,042" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Gesamt
nennbetrag in Euro" zu überschreiben.
20. Die Felder der mit ,,017" und ,,037" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit
,,verbleibende Kapitalbindungsdauer in Monaten" zu überschreiben.
21. Die Felder der mit ,,018" und ,,038" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit
,,Alter der Beleihungswertfestsetzung in Monaten" zu überschreiben.
22. Die Felder der mit ,,019" und ,,039" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit
,,Überschreitensbetrag nachrangiger Grundpfandrechte in Euro" zu überschreiben.
23. Die Felder der mit ,,020" und ,,040" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit
,,durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,Belgien gesamt"
zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,021" versehenen Zeile ist mit ,,Bulgarien gesamt"
zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,037" versehenen Zeile ist mit ,,Dänemark gesamt"
zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,053" versehenen Zeile ist mit ,,Estland gesamt"
zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,Finnland gesamt"
zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,Frankreich gesamt"
zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,101" versehenen Zeile ist mit ,,Griechenland ge
samt" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,117" versehenen Zeile ist mit ,,Irland gesamt"
zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,133" versehenen Zeile ist mit ,,Italien gesamt"
zu überschreiben.
10. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,149" versehenen Zeile ist mit ,,Kroatien gesamt"
zu überschreiben.
11. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,165" versehenen Zeile ist mit ,,Lettland gesamt"
zu überschreiben.
12. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,181" versehenen Zeile ist mit ,,Litauen gesamt"
zu überschreiben.
13. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,197" versehenen Zeile ist mit ,,Luxemburg gesamt"
zu überschreiben.
14. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,213" versehenen Zeile ist mit ,,Malta gesamt"
zu überschreiben.
15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,229" versehenen Zeile ist mit ,,Niederlande gesamt"
zu überschreiben.
16. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,245" versehenen Zeile ist mit ,,Österreich gesamt"
zu überschreiben.
17. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,261" versehenen Zeile ist mit ,,Polen gesamt"
zu überschreiben.
1640
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
18. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,277" versehenen Zeile ist mit ,,Portugal gesamt"
zu überschreiben.
19. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,293" versehenen Zeile ist mit ,,Rumänien gesamt"
zu überschreiben.
20. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,309" versehenen Zeile ist mit ,,Schweden gesamt"
zu überschreiben.
21. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,325" versehenen Zeile ist mit ,,Slowakei gesamt"
zu überschreiben.
22. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,341" versehenen Zeile ist mit ,,Slowenien gesamt"
zu überschreiben.
23. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,357" versehenen Zeile ist mit ,,Spanien gesamt"
zu überschreiben.
24. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,373" versehenen Zeile ist mit ,,Tschechische Re
publik gesamt" zu überschreiben.
25. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,389" versehenen Zeile ist mit ,,Ungarn gesamt"
zu überschreiben.
26. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,405" versehenen Zeile ist mit ,,Zypern gesamt"
zu überschreiben.
27. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,421" versehenen Zeile ist mit ,,Island gesamt"
zu überschreiben.
28. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,437" versehenen Zeile ist mit ,,Liechtenstein ge
samt" zu überschreiben.
29. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,453" versehenen Zeile ist mit ,,Norwegen gesamt"
zu überschreiben.
30. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,469" versehenen Zeile ist mit ,,Australien gesamt"
zu überschreiben.
31. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,485" versehenen Zeile ist mit ,,Japan gesamt"
zu überschreiben.
32. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,501" versehenen Zeile ist mit ,,Kanada gesamt"
zu überschreiben.
33. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,517" versehenen Zeile ist mit ,,Neuseeland gesamt"
zu überschreiben.
34. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,533" versehenen Zeile ist mit ,,Schweiz gesamt"
zu überschreiben.
35. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,549" versehenen Zeile ist mit ,,Singapur gesamt"
zu überschreiben.
36. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,565" versehenen Zeile ist mit ,,Vereinigtes König
reich Großbritannien und Nordirland gesamt" zu überschreiben.
37. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,581" versehenen Zeile ist mit ,,Vereinigte Staaten
von Amerika gesamt" zu überschreiben.
38. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,006", ,,022", ,,038", ,,054", ,,070", ,,086", ,,102",
,,118", ,,134", ,,150", ,,166", ,,182", ,,198", ,,214", ,,230", ,,246", ,,262", ,,278", ,,294", ,,310", ,,326", ,,342",
,,358", ,,374", ,,390", ,,406", ,,422", ,,438", ,,454", ,,470", ,,486", ,,502", ,,518", ,,534", ,,550", ,,566" und ,,582"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von
der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben.
39. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,007", ,,023", ,,039", ,,055", ,,071", ,,087", ,,103",
,,119", ,,135", ,,151", ,,167", ,,183", ,,199", ,,215", ,,231", ,,247", ,,263", ,,279", ,,295", ,,311", ,,327", ,,343",
,,359", ,,375", ,,391", ,,407", ,,423", ,,439", ,,455", ,,471", ,,487", ,,503", ,,519", ,,535", ,,551", ,,567" und ,,583"
versehenen Zeilen sind mit ,,darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG" zu überschreiben.
40. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,008", ,,024", ,,040", ,,056", ,,072", ,,088", ,,104",
,,120", ,,136", ,,152", ,,168", ,,184", ,,200", ,,216", ,,232", ,,248", ,,264", ,,280", ,,296", ,,312", ,,328", ,,344",
,,360", ,,376", ,,392", ,,408", ,,424", ,,440", ,,456", ,,472", ,,488", ,,504", ,,520", ,,536", ,,552", ,,568" und ,,584"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbrief
bank Kreditgeber sind" zu überschreiben.
41. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,025", ,,041", ,,057", ,,073", ,,089", ,,105",
,,121", ,,137", ,,153", ,,169", ,,185", ,,201", ,,217", ,,233", ,,249", ,,265", ,,281", ,,297", ,,313", ,,329", ,,345",
,,361", ,,377", ,,393", ,,409", ,,425", ,,441", ,,457", ,,473", ,,489", ,,505", ,,521", ,,537", ,,553", ,,569" und ,,585"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: mit Festzinsvereinbarung" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1641
42. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,026", ,,042", ,,058", ,,074", ,,090", ,,106",
,,122", ,,138", ,,154", ,,170", ,,186", ,,202", ,,218", ,,234", ,,250", ,,266", ,,282", ,,298", ,,314", ,,330", ,,346",
,,362", ,,378", ,,394", ,,410", ,,426", ,,442", ,,458", ,,474", ,,490", ,,506", ,,522", ,,538", ,,554", ,,570" und ,,586"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: annuitätisch tilgend" zu überschreiben.
43. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,027", ,,043", ,,059", ,,075", ,,091", ,,107",
,,123", ,,139", ,,155", ,,171", ,,187", ,,203", ,,219", ,,235", ,,251", ,,267", ,,283", ,,299", ,,315", ,,331", ,,347",
,,363", ,,379", ,,395", ,,411", ,,427", ,,443", ,,459", ,,475", ,,491", ,,507", ,,523", ,,539", ,,555", ,,571" und ,,587"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: endfällig tilgend" zu überschreiben.
44. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,028", ,,044", ,,060", ,,076", ,,092", ,,108",
,,124", ,,140", ,,156", ,,172", ,,188", ,,204", ,,220", ,,236", ,,252", ,,268", ,,284", ,,300", ,,316", ,,332", ,,348",
,,364", ,,380", ,,396", ,,412", ,,428", ,,444", ,,460", ,,476", ,,492", ,,508", ,,524", ,,540", ,,556", ,,572" und ,,588"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Grundpfandrecht nicht in Währung des Belegenheitsstaats"
zu überschreiben.
45. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,029", ,,045", ,,061", ,,077", ,,093", ,,109",
,,125", ,,141", ,,157", ,,173", ,,189", ,,205", ,,221", ,,237", ,,253", ,,269", ,,285", ,,301", ,,317", ,,333", ,,349",
,,365", ,,381", ,,397", ,,413", ,,429", ,,445", ,,461", ,,477", ,,493", ,,509", ,,525", ,,541", ,,557", ,,573" und ,,589"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungs
stundung nicht rückständig" zu überschreiben.
46. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,016", ,,032", ,,048", ,,064", ,,080", ,,096", ,,112",
,,128", ,,144", ,,160", ,,176", ,,192", ,,208", ,,224", ,,240", ,,256", ,,272", ,,288", ,,304", ,,320", ,,336", ,,352",
,,368", ,,384", ,,400", ,,416", ,,432", ,,448", ,,464", ,,480", ,,496", ,,512", ,,528", ,,544", ,,560", ,,576" und ,,592"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten" zu über
schreiben.
47. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,017", ,,033", ,,049", ,,065", ,,081", ,,097", ,,113",
,,129", ,,145", ,,161", ,,177", ,,193", ,,209", ,,225", ,,241", ,,257", ,,273", ,,289", ,,305", ,,321", ,,337", ,,353",
,,369", ,,385", ,,401", ,,417", ,,433", ,,449", ,,465", ,,481", ,,497", ,,513", ,,529", ,,545", ,,561", ,,577" und ,,593"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Grundpfand
rechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im
Rang vorgehenden Grundpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins grundbuchlich
abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Grundpfandrechtsgläubiger über den
Kapitalbetrag seines Grundpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank
höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben.
48. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,018", ,,034", ,,050", ,,066", ,,082", ,,098", ,,114",
,,130", ,,146", ,,162", ,,178", ,,194", ,,210", ,,226", ,,242", ,,258", ,,274", ,,290", ,,306", ,,322", ,,338", ,,354",
,,370", ,,386", ,,402", ,,418", ,,434", ,,450", ,,466", ,,482", ,,498", ,,514", ,,530", ,,546", ,,562", ,,578" und ,,594"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter
Durchschnitt der verbleibenden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.
49. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,019", ,,035", ,,051", ,,067", ,,083", ,,099", ,,115",
,,131", ,,147", ,,163", ,,179", ,,195", ,,211", ,,227", ,,243", ,,259", ,,275", ,,291", ,,307", ,,323", ,,339", ,,355",
,,371", ,,387", ,,403", ,,419", ,,435", ,,451", ,,467", ,,483", ,,499", ,,515", ,,531", ,,547", ,,563", ,,579" und ,,595"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter
Durchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten" zu überschreiben.
50. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,020", ,,036", ,,052", ,,068", ,,084", ,,100", ,,116",
,,132", ,,148", ,,164", ,,180", ,,196", ,,212", ,,228", ,,244", ,,260", ,,276", ,,292", ,,308", ,,324", ,,340", ,,356",
,,372", ,,388", ,,404", ,,420", ,,436", ,,452", ,,468", ,,484", ,,500", ,,516", ,,532", ,,548", ,,564", ,,580" und ,,596"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter
Durchschnitt des Beleihungsauslaufs in Prozent" zu überschreiben.
51. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,014", ,,030", ,,046", ,,062", ,,078", ,,094", ,,110",
,,126", ,,142", ,,158", ,,174", ,,190", ,,206", ,,222", ,,238", ,,254", ,,270", ,,286", ,,302", ,,318", ,,334", ,,350",
,,366", ,,382", ,,398", ,,414", ,,430", ,,446", ,,462", ,,478", ,,494", ,,510", ,,526", ,,542", ,,558", ,,574" und ,,590"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: rückständig über mehr als 360 Tage" zu überschreiben.
52. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,015", ,,031", ,,047", ,,063", ,,079", ,,095", ,,111",
,,127", ,,143", ,,159", ,,175", ,,191", ,,207", ,,223", ,,239", ,,255", ,,271", ,,287", ,,303", ,,319", ,,335", ,,351",
,,367", ,,383", ,,399", ,,415", ,,431", ,,447", ,,463", ,,479", ,,495", ,,511", ,,527", ,,543", ,,559", ,,575" und ,,591"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: gekündigt" zu überschreiben.
1642
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Anlage 7
Meldung:
Hypothekenpfandbriefe Deckung Weitere Deckungswerte (HypDckWtr)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Hypothekenpfandbriefe Deckung Weitere Deckungswerte
(HypDckWtr)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe
verwendeten Deckungswerten nach § 19 Absatz 1 Satz 1 PfandBG, die keine Derivategeschäfte nach § 4b
PfandBG sind".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 24 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,010" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,023" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,004" bis ,,010" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,023" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,003" versehenen Zeilen,
3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,003" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,023" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,004" und ,,018" versehenen Zeilen sowie
b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,017" und ,,019" bis ,,023"
versehenen Zeilen,
4. die Felder der mit ,,004" bis ,,008" versehenen Spalten in den mit ,,007", ,,012", ,,013", ,,017", ,,021" und
,,023" versehenen Zeilen.
VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Die Felder der mit ,,004" bis ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu verbinden
und mit ,,Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von
Stellen mit Sitz in" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,009" bis ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,gesamt" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Deutschland" zu
überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Staaten des
Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Mitglied
staaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Vertrags
staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union" zu
überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,den Vereinigten
Staaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien
und Nordirland" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1643
8. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag
in Euro" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: nicht in Euro
denominiert" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Wertpapiere gesamt"
zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,005" und ,,019" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,006" und ,,020" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.
4. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,007" und ,,021" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: geschuldet von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,008" und ,,022" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: geschuldet von anderen Zentralbanken" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet
von Zentralregierungen" zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,010" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet
von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,011" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet
von öffentlichen Stellen" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,012" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet
von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben.
10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,013" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet
von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben.
11. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,014" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet
von anderen Zentralbanken" zu überschreiben.
12. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,015" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet
von Zentralregierungen" zu überschreiben.
13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,016" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet
von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben.
14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,017" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet
von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben.
15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,018" versehenen Zeile ist mit ,,Einlagen gesamt"
zu überschreiben.
16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,023" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet
von Multilateralen Entwicklungsbanken" zu überschreiben.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Anlage 8
Meldung:
Hypothekenpfandbriefe Deckung Weitere Deckungswerte Derivategeschäfte (HypDckWtrDrv)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Hypothekenpfandbriefe Deckung Weitere Deckungswerte
Derivategeschäfte (HypDckWtrDrv)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe
verwendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,030" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,025" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,004" bis ,,030" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,008" bis ,,025" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,007" versehenen Zeilen,
3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,003" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,025" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,008", ,,014" und ,,020" versehenen Zeilen
sowie
b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,009" bis ,,013", ,,015" bis ,,019" und ,,021"
bis ,,025" versehenen Zeilen,
4. die Felder der mit ,,013" bis ,,030" versehenen Spalten in den mit ,,012", ,,013", ,,018", ,,019", ,,024"
und ,,025" versehenen Zeilen.
VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Die Felder der mit ,,004" bis ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,mit Sitz in" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,004" bis ,,012" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Deutschland" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,013" bis ,,021" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Ab
kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben.
4. Die Felder der mit ,,022" bis ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
oder den Vereinigten Staaten von Amerika" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.
6. Die Felder der mit ,,005" bis ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.
7. Die Felder der mit ,,011" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1645
verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei
ben.
8. Die Felder der mit ,,012" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von
Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu
überschreiben.
9. Die Felder der mit ,,013" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.
10. Die Felder der mit ,,014" bis ,,019" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.
11. Die Felder der mit ,,020" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen
verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei
ben.
12. Die Felder der mit ,,021" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von
Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu
überschreiben.
13. Die Felder der mit ,,022" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.
14. Die Felder der mit ,,023" bis ,,028" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.
15. Die Felder der mit ,,029" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen
verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei
ben.
16. Die Felder der mit ,,030" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von
Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu
überschreiben.
17. Die Felder der mit ,,005" bis ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben.
18. Die Felder der mit ,,009" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.
19. Die Felder der mit ,,010" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.
20. Die Felder der mit ,,014" bis ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben.
21. Die Felder der mit ,,018" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.
22. Die Felder der mit ,,019" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.
23. Die Felder der mit ,,023" bis ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben.
24. Die Felder der mit ,,027" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.
25. Die Felder der mit ,,028" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.
26. Die Felder der mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.
27. Die Felder der mit ,,007" und ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben.
28. Die Felder der mit ,,014" und ,,015" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.
29. Die Felder der mit ,,016" und ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben.
30. Die Felder der mit ,,023" und ,,024" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.
1646
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
31. Die Felder der mit ,,025" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben.
32. Die Felder der mit ,,005", ,,007", ,,014", ,,016", ,,023" und ,,025" versehenen Spalten in der mit ,,007"
versehenen Zeile sind jeweils mit ,,gesamt" zu überschreiben.
33. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,015", ,,017", ,,024" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,007"
versehenen Zeile sind jeweils mit ,,gesamt" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,Rahmenvertrag der
jeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,015" und ,,021" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,016" und ,,022" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.
4. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,017" und ,,023" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,018" und ,,024" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit dem Bund" zu überschreiben.
6. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,019" und ,,025" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Land" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1647
Anlage 9
Meldung: Öffentliche Pfandbriefe Umlauf (ÖpfUml)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Öffentliche Pfandbriefe Umlauf (ÖpfUml)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risiko
barwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Öffentlichen Pfandbrie
fen".
II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,014" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben
zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,103" zu versehen.
IV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. der Bereich der mit ,,001" bis ,,005" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,103" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,001" versehenen Spalte die Felder der mit ,,002", ,,007" und ,,084 bis ,,095" versehenen
Zeilen,
b) in der mit ,,002" versehenen Spalte die Felder der mit ,,003" bis ,,006", ,,008", ,,063", ,,081" und ,,096"
bis ,,103" versehenen Zeilen,
c) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,009", ,,027", ,,045", ,,064", ,,065", ,,067", ,,069",
,,071", ,,073", ,,075", ,,077", ,,079", ,,082" und ,,083" versehenen Zeilen,
d) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,010", ,,011", ,,013", ,,015", ,,017", ,,019", ,,021",
,,023", ,,025", ,,028", ,,029", ,,031", ,,033", ,,035", ,,037", ,,039", ,,041", ,,043", ,,046", ,,047", ,,049", ,,051",
,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061", ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und ,,080" versehenen
Zeilen sowie
e) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024",
,,026", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040", ,,042", ,,044", ,,048", ,,050", ,,052", ,,054", ,,056", ,,058",
,,060" und ,,062" versehenen Zeilen,
3. in
a) der mit ,,006" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,002" und ,,007" bis ,,103" versehenen Zeilen,
b) den mit ,,007" bis ,,014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,002" bis ,,006" versehenen
Zeilen,
c) den mit ,,007" bis ,,013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,084" bis ,,092" versehenen
Zeilen,
d) den mit ,,009" bis ,,011" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,008" bis ,,083" und ,,093" bis
,,103" versehenen Zeilen,
e) der mit ,,013" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,082" und ,,103" versehenen Zeilen sowie
f) der mit ,,014" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,007" bis ,,083" und ,,093" bis ,,103" ver
sehenen Zeilen.
V. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Ratingkategorie
(einschließlich Modifikation)" zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Pfandbrief
emissionen" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag
in Euro" zu überschreiben.
1648
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
4. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbarwert in
Euro" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert
in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,011" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert
in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,012" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbetrag in Euro"
zu überschreiben.
VI. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,falls einschlägig:
Pfandbrief ist extern geratet durch" zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,007" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefverbindlich
keiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30
Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile ,,084")" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,086" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" und ,,085")" zu über
schreiben.
6. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,087" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,086")"
zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,088" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,087")"
zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,089" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,088")"
zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,090" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,089")"
zu überschreiben.
10. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,091" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,090")"
zu überschreiben.
11. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,092" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,091")" zu
überschreiben.
12. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,093" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefe, die als
Sicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden" zu überschreiben.
13. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,094" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefe nach § 4
Absatz 5 zweiter Halbsatz PfandBG" zu überschreiben.
14. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,095" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefverbindlich
keiten, die nicht in Euro denominiert sind" zu überschreiben.
15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,S&P" zu überschrei
ben.
16. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Moody's" zu über
schreiben.
17. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,Fitch Ratings" zu über
schreiben.
18. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,andere bei der Euro
päischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur" zu über
schreiben.
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1649
19. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Inhaberpfand
briefe" zu überschreiben.
20. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,063" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Namens
pfandbriefe" zu überschreiben.
21. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,081" versehenen Zeile ist mit ,,davon: wie Pfand
briefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1
PfandBG)" zu überschreiben.
22. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,096" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind" zu überschreiben.
23. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,097" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind" zu überschreiben.
24. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,098" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind" zu überschreiben.
25. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,099" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind" zu überschreiben.
26. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,100" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.
27. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,101" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.
28. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,102" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind" zu überschreiben.
29. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,103" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind" zu überschreiben.
30. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions
größe mindestens 500 Millionen Euro" zu überschreiben.
31. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,027" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions
größe unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro" zu überschreiben.
32. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,045" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions
größe unter 250 Millionen Euro" zu überschreiben.
33. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Pfandbrief
verbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.
34. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,065" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.
35. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,067" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.
36. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.
37. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,071" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.
38. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,073" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.
39. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,075" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.
40. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,077" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.
41. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,079" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 1 Jahr" zu überschreiben.
42. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,082" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Verbindlich
keiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)" zu überschreiben.
43. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,083" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Verbindlich
keiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1
PfandBG)" zu überschreiben.
44. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,028" und ,,046" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.
45. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,029" und ,,047" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.
46. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,031" und ,,049" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
47. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,015", ,,033" und ,,051" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.
48. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,017", ,,035" und ,,053" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.
49. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,019", ,,037" und ,,055" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.
50. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,021", ,,039" und ,,057" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.
51. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,023", ,,041" und ,,059" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.
52. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,025", ,,043" und ,,061" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben.
53. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und
,,080" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: festverzinslich" zu überschreiben.
54. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024",
,,026", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040", ,,042", ,,044", ,,048", ,,050", ,,052", ,,054", ,,056", ,,058",
,,060" und ,,062" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: festverzinslich" zu überschreiben.
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Anlage 10
Meldung: Öffentliche Pfandbriefe Deckung (ÖpfDck)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Öffentliche Pfandbriefe Deckung (ÖpfDck)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen
und liquiditätssichernden Deckungsmasse für Öffentliche Pfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapital
bindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 17 Spalten und 93 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,016" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,092" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,008" bis ,,016" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,003" bis ,,092" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. der Bereich der mit ,,001" bis ,,007" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,092" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,001" versehenen Spalte die Felder der mit ,,003" bis ,,092" versehenen Zeilen,
b) in der mit ,,002" versehenen Spalte das Feld der mit ,,003" versehenen Zeile,
c) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,004", ,,029" bis ,,032", ,,052" bis ,,075" und ,,084"
versehenen Zeilen,
d) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,005", ,,012", ,,019", ,,020", ,,023", ,,026", ,,033"
bis ,,036", ,,041", ,,046", ,,051", ,,076" bis ,,083" und ,,085" bis ,,092" versehenen Zeilen,
e) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,006", ,,013", ,,021", ,,024", ,,027", ,,037" bis ,,039",
,,042" bis ,,044", ,,047" und ,,050" versehenen Zeilen,
f) in der mit ,,006" versehenen Spalte die Felder der mit ,,007", ,,008", ,,011", ,,014", ,,015", ,,018", ,,022",
,,025", ,,028", ,,040", ,,045", ,,048" und ,,049" versehenen Zeilen sowie
g) in der mit ,,007" versehenen Spalte die Felder der mit ,,009", ,,010", ,,016" und ,,017" versehenen Zeilen,
3. in
a) der mit ,,008" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,029" bis ,,031" versehenen Zeilen,
b) den mit ,,008" bis ,,013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,053" bis ,,072" versehenen
Zeilen,
c) den mit ,,010" bis ,,012" und ,,014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,004" bis ,,052" und
,,073" bis ,,092" versehenen Zeilen sowie
d) den mit ,,015" und ,,016" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,053" bis ,,071", ,,083" und ,,092"
versehenen Zeilen.
VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Deckungs
werte" zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag
in Euro" zu überschreiben.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
3. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbarwert in
Euro" zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,011" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert
in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,012" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert
in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Betrag bzw. Gesamt
betrag in Euro" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte
gesamt" zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,ordentliche
Deckungswerte gesamt" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,029" versehenen Zeile ist mit ,,der nach Nennwerten
größte ordentliche Deckungswert" zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,030" versehenen Zeile ist mit ,,die nach Nennwerten
fünf größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,031" versehenen Zeile ist mit ,,die nach Nennwerten
zehn größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,032" versehenen Zeile ist mit ,,weitere Deckungs
werte gesamt" zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,052" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtheit mit dem
größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben
Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,053" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,054" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.
10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,055" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile
,,053")" zu überschreiben.
11. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,056" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile
,,054")" zu überschreiben.
12. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,057" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen
,,053" und ,,055")" zu überschreiben.
13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,058" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen
,,054" und ,,056")" zu überschreiben.
14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,059" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,053", ,,055" und ,,057")" zu überschreiben.
15. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,060" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,054", ,,056" und ,,058")" zu überschreiben.
16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,061" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,053", ,,055", ,,057" und ,,059")" zu überschreiben.
17. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,062" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,054", ,,056", ,,058" und ,,060")" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1653
18. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,063" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,053", ,,055", ,,057", ,,059" und ,,061")" zu überschreiben.
19. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,054", ,,056", ,,058", ,,060" und ,,062")" zu überschreiben.
20. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,065" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061" und ,,063")" zu überschreiben.
21. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,066" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,054", ,,056", ,,058", ,,060", ,,062" und ,,064")" zu überschreiben.
22. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,067" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061", ,,063" und ,,065")" zu überschreiben.
23. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,068" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zei
len ,,054", ,,056", ,,058", ,,060", ,,062", ,,064" und ,,066")" zu überschreiben.
24. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061", ,,063", ,,065" und ,,067")" zu überschreiben.
25. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,070" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zei
len ,,054", ,,056", ,,058", ,,060", ,,062", ,,064", ,,066" und ,,068")" zu überschreiben.
26. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,071" versehenen Zeile ist mit ,,Betrag der größten
sich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG" zu überschreiben.
27. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,072" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte,
soweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind" zu überschreiben.
28. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,073" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte mit
fester Verzinsung" zu überschreiben.
29. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,074" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte mit
variabler Verzinsung" zu überschreiben.
30. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,075" versehenen Zeile ist mit ,,ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung nicht in Euro denominiert ist" zu über
schreiben.
31. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,weitere Deckungs
werte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben.
32. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Forderungen,
deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von Zentralregierungen und Zentralbanken" zu über
schreiben.
33. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,012" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: sonstige
Forderungen" zu überschreiben.
34. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,019" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Forderun
gen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.
35. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,020" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: ordentliche
Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.
36. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,023" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: ordentliche
Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.
37. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,026" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: ordentliche
Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt werden" zu
überschreiben.
38. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,033" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
PfandBG" zu überschreiben.
39. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,034" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.
40. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,035" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.
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41. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,036" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
Buchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG" zu überschreiben.
42. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,041" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2
Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b PfandBG" zu überschreiben.
43. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,046" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der
Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4
Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in
Japan ansässig sind" zu überschreiben.
44. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,051" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Geldforde
rungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.
45. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,076" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in U.S. Dollar denominiert ist" zu über
schreiben.
46. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,077" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in japanischen Yen denominiert ist"
zu überschreiben.
47. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,078" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Pfund Sterling denominiert ist" zu über
schreiben.
48. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,079" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Schweizer Franken denominiert ist"
zu überschreiben.
49. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,080" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in australischen Dollar denominiert ist"
zu überschreiben.
50. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,081" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in kanadischen Dollar denominiert ist"
zu überschreiben.
51. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,082" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in schwedischen Kronen denominiert ist"
zu überschreiben.
52. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,083" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in einer sonstigen Währung denominiert
ist" zu überschreiben.
53. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in U.S. Dollar denominiert ist" zu über
schreiben.
54. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,086" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in japanischen Yen denominiert ist"
zu überschreiben.
55. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,087" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Pfund Sterling denominiert ist" zu über
schreiben.
56. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,088" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Schweizer Franken denominiert ist"
zu überschreiben.
57. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,089" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in australischen Dollar denominiert ist"
zu überschreiben.
58. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,090" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in kanadischen Dollar denominiert ist"
zu überschreiben.
59. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,091" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in schwedischen Kronen denominiert ist"
zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1655
60. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,092" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in einer sonstigen Währung denominiert
ist" zu überschreiben.
61. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,006" und ,,013" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: von in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich
der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Deckungswerten), in den Vereinigten Staaten von
Amerika, in Kanada oder in Japan ansässigen Schuldnern oder Gewährleistungsgebern geschuldete oder
gewährleistete Deckungswerte" zu überschreiben.
62. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,021", ,,024" und ,,027" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden" zu über
schreiben.
63. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,037" und ,,042" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6
PfandBG" zu überschreiben.
64. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,038" und ,,043" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden" zu über
schreiben.
65. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,039" und ,,044" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben.
66. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,047" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu über
schreiben.
67. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,050" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG
auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben.
68. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,007" und ,,014" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschreiben.
69. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,008" und ,,015" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt
ist" zu überschreiben.
70. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,011" und ,,018" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 20 Ab
satz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben.
71. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,022", ,,025", ,,028", ,,040" und ,,045" versehenen
Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG
genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)" zu überschreiben.
72. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,048" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschrei
ben.
73. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,049" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschrei
ben.
74. Die Felder der mit ,,007" versehenen Spalte in den mit ,,009" und ,,016" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt
ist" zu überschreiben.
75. Die Felder der mit ,,007" versehenen Spalte in den mit ,,010" und ,,017" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt
ist" zu überschreiben.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Anlage 11
Meldung:
Öffentliche Pfandbriefe Deckung Ordentliche Deckungswerte Inland (ÖpfDckOrdInl)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Öffentliche Pfandbriefe Deckung Ordentliche Deckungswerte
Inland (ÖpfDckOrdInl)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe
verwendeten Deckungswerte nach § 20 Absatz 1 PfandBG, deren Schuldner oder Gewährleistungsgeber
ihren Sitz im Inland haben".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 23 Spalten und 34 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,022" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,033" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,005" bis ,,022" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,007" bis ,,033" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,006" versehenen Zeilen,
3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,004" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,033" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,002" versehenen Spalte das Feld der mit ,,007" versehenen Zeile,
b) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,008" bis ,,024", ,,026" bis ,,028" und ,,030" bis
,,033" versehenen Zeilen sowie
c) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,025" und ,,029" versehenen Zeilen,
4. in
a) den mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,008" bis ,,023" versehenen
Zeilen,
b) den mit ,,007", ,,008", ,,011" und ,,012" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,031" bis ,,033"
versehenen Zeilen,
c) den mit ,,009", ,,010" und ,,013" bis ,,020" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,032" und ,,033"
versehenen Zeilen sowie
d) den mit ,,021" und ,,022" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,028" bis ,,029" versehenen
Zeilen.
VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Die Felder der mit ,,005" bis ,,022" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Deckungswerte, deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von" zu überschrei
ben.
2. Die Felder der mit ,,005" bis ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Gebietskörperschaften" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,011" und ,,012" versehenen Spalten in den mit ,,003" bis ,,005" versehenen Zeilen sind
zu verbinden und mit ,,Deutsche Bundesbank" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
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4. Die Felder der mit ,,013" bis ,,018" versehenen Spalten in den mit ,,003" und ,,004" versehenen Zeilen sind
zu verbinden und mit ,,sonstige Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts überwiegend getragen
von" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,019" bis ,,022" versehenen Spalten in den mit ,,003" bis ,,005" versehenen Zeilen sind
zu verbinden und mit ,,Stellen in Deutschland gesamt" zu überschreiben.
6. Die Felder der mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten in den mit ,,004" und ,,005" versehenen Zeilen sind
zu verbinden und mit ,,Bund" zu überschreiben.
7. Die Felder der mit ,,007" und ,,008" versehenen Spalten in den mit ,,004" und ,,005" versehenen Zeilen sind
zu verbinden und mit ,,Land" zu überschreiben.
8. Die Felder der mit ,,009" und ,,010" versehenen Spalten in den mit ,,004" und ,,005" versehenen Zeilen sind
zu verbinden und mit ,,Kommunalebene" zu überschreiben.
9. Die Felder der mit ,,013" und ,,014" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Bund" zu überschreiben.
10. Die Felder der mit ,,015" und ,,016" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Land" zu überschreiben.
11. Die Felder der mit ,,017" und ,,018" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Kommunalebene" zu überschreiben.
12. Die Felder der mit ,,005", ,,007", ,,009", ,,011", ,,013", ,,015", ,,017" und ,,019" versehenen Spalten in der
mit ,,006" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.
13. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,010", ,,012", ,,014", ,,016", ,,018" und ,,020" versehenen Spalten in der
mit ,,006" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.
14. Das Feld der mit ,,021" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,durchschnittliche
Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.
15. Das Feld der mit ,,022" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,Durchschnitts
verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,007" versehenen Zeile ist mit ,,Inland gesamt"
zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,davon:
Baden-Württemberg" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Bayern"
zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,010" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Berlin"
zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,011" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Brandenburg"
zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,012" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Bremen"
zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,013" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Hamburg"
zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,014" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Hessen"
zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,015" versehenen Zeile ist mit ,,davon: MecklenburgVorpommern" zu überschreiben.
10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,016" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Niedersach
sen" zu überschreiben.
11. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,017" versehenen Zeile ist mit ,,davon: NordrheinWestfalen" zu überschreiben.
12. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,018" versehenen Zeile ist mit ,,davon: RheinlandPfalz" zu überschreiben.
13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,019" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Saarland"
zu überschreiben.
14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,020" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Sachsen"
zu überschreiben.
15. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,021" versehenen Zeile ist mit ,,davon: SachsenAnhalt" zu überschreiben.
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16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,022" versehenen Zeile ist mit ,,davon: SchleswigHolstein" zu überschreiben.
17. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,023" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Thüringen"
zu überschreiben.
18. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,024" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: keine
Wertpapiere oder wie Wertpapiere gehandelten Finanzinstrumente" zu überschreiben.
19. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,026" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: mit Fest
zinsvereinbarung" zu überschreiben.
20. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,027" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: mit Ausfall
garantie / Ausfallbürgschaft versehen" zu überschreiben.
21. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,028" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Gewähr
leistung aus Gründen der Exportkreditförderung" zu überschreiben.
22. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,030" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Forderung
nicht in Euro denominiert" zu überschreiben.
23. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,031" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Schuldner
oder Gewährleistungsgeber steht nach Kenntnis der Pfandbriefbank unter Haushaltssicherung oder
vergleichbaren Maßnahmen" zu überschreiben.
24. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,032" versehenen Zeile ist mit ,,mit Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.
25. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,033" versehenen Zeile ist mit ,,mit Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.
26. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,025" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde"
zu überschreiben.
27. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,029" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Schuldner
des Exportkredits ist außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums an
sässig" zu überschreiben.
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Anlage 12
Meldung:
Öffentliche Pfandbriefe Deckung Ordentliche Deckungswerte Ausland (ÖpfDckOrdAus)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Öffentliche Pfandbriefe Deckung Ordentliche Deckungswerte
Ausland (ÖpfDckOrdAus)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe
verwendeten Deckungswerte nach § 20 Absatz 1 PfandBG, deren Schuldner oder Gewährleistungsgeber
ihren Sitz im Ausland haben oder Internationale Organisationen oder Multilaterale Entwicklungsbanken
sind".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 9 Spalten und 378 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,008" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,377" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,005" bis ,,008" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,377" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,003" versehenen Zeilen,
3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,004" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,377" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,004", ,,014", ,,024", ,,034", ,,044", ,,054",
,,064", ,,074", ,,084", ,,094", ,,104", ,,114", ,,124", ,,134", ,,144", ,,154", ,,164", ,,174", ,,184", ,,194", ,,204",
,,214", ,,224", ,,234", ,,244", ,,254", ,,264", ,,274", ,,284", ,,294", ,,304", ,,314", ,,324", ,,334", ,,344", ,,364"
und ,,374" versehenen Zeilen,
b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,012", ,,015" bis ,,022", ,,025"
bis ,,032", ,,035" bis ,,042", ,,045" bis ,,052", ,,055" bis ,,062", ,,065" bis ,,072", ,,075" bis ,,082", ,,085" bis
,,092", ,,095" bis ,,102", ,,105" bis ,,112", ,,115" bis ,,122", ,,125" bis ,,132", ,,135" bis ,,142", ,,145" bis
,,152", ,,155" bis ,,162", ,,165" bis ,,172", ,,175" bis ,,182", ,,185" bis ,,192", ,,195" bis ,,202", ,,205" bis
,,212", ,,215" bis ,,222", ,,225" bis ,,232", ,,235" bis ,,242", ,,245" bis ,,252", ,,255" bis ,,262", ,,265" bis
,,272", ,,275" bis ,,282", ,,285" bis ,,292", ,,295" bis ,,302", ,,305" bis ,,312", ,,315" bis ,,322", ,,325" bis
,,332", ,,335" bis ,,342", ,,345" bis ,,362", ,,365" bis ,,372" und ,,375" und ,,376" versehenen Zeilen sowie
c) in der mit ,,004" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,013", ,,023", ,,033", ,,043", ,,053", ,,063",
,,073", ,,083", ,,093", ,,103", ,,113", ,,123", ,,133", ,,143", ,,153", ,,163", ,,173", ,,183", ,,193", ,,203", ,,213",
,,223", ,,233", ,,243", ,,253", ,,263", ,,273", ,,283", ,,293", ,,303", ,,313", ,,323", ,,333", ,,343", ,,363", ,,373"
und ,,377" versehenen Zeilen.
VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Die Felder der mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu verbinden
und mit ,,Deckungswerte, deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,007" versehenen Spalte in den mit ,,002" und ,,003" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen
Monaten" zu überschreiben.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
3. Die Felder der mit ,,008" versehenen Spalte in den mit ,,002" und ,,003" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu
überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Deckungs
werte" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag in
Euro" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Belgien gesamt"
zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,014" versehenen Zeile ist mit ,,Bulgarien gesamt"
zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,024" versehenen Zeile ist mit ,,Dänemark gesamt"
zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,034" versehenen Zeile ist mit ,,Estland gesamt"
zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,044" versehenen Zeile ist mit ,,Finnland gesamt"
zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,054" versehenen Zeile ist mit ,,Frankreich gesamt"
zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,Griechenland ge
samt" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,074" versehenen Zeile ist mit ,,Irland gesamt"
zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,Italien gesamt"
zu überschreiben.
10. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,094" versehenen Zeile ist mit ,,Kroatien gesamt"
zu überschreiben.
11. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,104" versehenen Zeile ist mit ,,Lettland gesamt"
zu überschreiben.
12. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,114" versehenen Zeile ist mit ,,Litauen gesamt"
zu überschreiben.
13. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,124" versehenen Zeile ist mit ,,Luxemburg gesamt"
zu überschreiben.
14. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,134" versehenen Zeile ist mit ,,Malta gesamt"
zu überschreiben.
15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,144" versehenen Zeile ist mit ,,Niederlande gesamt"
zu überschreiben.
16. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,154" versehenen Zeile ist mit ,,Österreich gesamt"
zu überschreiben.
17. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,164" versehenen Zeile ist mit ,,Polen gesamt"
zu überschreiben.
18. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,174" versehenen Zeile ist mit ,,Portugal gesamt"
zu überschreiben.
19. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,184" versehenen Zeile ist mit ,,Rumänien gesamt"
zu überschreiben.
20. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,194" versehenen Zeile ist mit ,,Schweden gesamt"
zu überschreiben.
21. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,204" versehenen Zeile ist mit ,,Slowakei gesamt"
zu überschreiben.
22. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,214" versehenen Zeile ist mit ,,Slowenien gesamt"
zu überschreiben.
23. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,224" versehenen Zeile ist mit ,,Spanien gesamt"
zu überschreiben.
24. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,234" versehenen Zeile ist mit ,,Tschechische Re
publik gesamt" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1661
25. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,244" versehenen Zeile ist mit ,,Ungarn gesamt"
zu überschreiben.
26. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,254" versehenen Zeile ist mit ,,Zypern gesamt"
zu überschreiben.
27. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,264" versehenen Zeile ist mit ,,Island gesamt"
zu überschreiben.
28. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,274" versehenen Zeile ist mit ,,Liechtenstein ge
samt" zu überschreiben.
29. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,284" versehenen Zeile ist mit ,,Norwegen gesamt"
zu überschreiben.
30. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,294" versehenen Zeile ist mit ,,Japan gesamt"
zu überschreiben.
31. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,304" versehenen Zeile ist mit ,,Kanada gesamt"
zu überschreiben.
32. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,314" versehenen Zeile ist mit ,,Schweiz gesamt"
zu überschreiben.
33. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,324" versehenen Zeile ist mit ,,Vereinigtes König
reich Großbritannien und Nordirland gesamt" zu überschreiben.
34. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,334" versehenen Zeile ist mit ,,Vereinigte Staaten
von Amerika gesamt" zu überschreiben.
35. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,344" versehenen Zeile ist mit ,,Multilaterale Entwick
lungsbanken nach Artikel 117 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gesamt" zu überschreiben.
36. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,364" versehenen Zeile ist mit ,,Internationale Orga
nisationen nach Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gesamt" zu überschreiben.
37. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,374" versehenen Zeile ist mit ,,Europäische Zentral
bank" zu überschreiben.
38. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,005", ,,015", ,,025", ,,035", ,,045", ,,055", ,,065",
,,075", ,,085", ,,095", ,,105", ,,115", ,,125", ,,135", ,,145", ,,155", ,,165", ,,175", ,,185", ,,195", ,,205", ,,215",
,,225", ,,235", ,,245", ,,255", ,,265", ,,275", ,,285", ,,295", ,,305", ,,315", ,,325" und ,,335" versehenen Zeilen
sind jeweils mit ,,davon: Zentralregierung" zu überschreiben.
39. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,006", ,,016", ,,026", ,,036", ,,046", ,,056", ,,066",
,,076", ,,086", ,,096", ,,106", ,,116", ,,126", ,,136", ,,146", ,,156", ,,166", ,,176", ,,186", ,,196", ,,206", ,,216",
,,226", ,,236", ,,246", ,,256", ,,266", ,,276", ,,286", ,,296", ,,306", ,,316", ,,326" und ,,336" versehenen Zeilen
sind jeweils mit ,,davon: Zentralbank" zu überschreiben.
40. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,007", ,,017", ,,027", ,,037", ,,047", ,,057", ,,067",
,,077", ,,087", ,,097", ,,107", ,,117", ,,127", ,,137", ,,147", ,,157", ,,167", ,,177", ,,187", ,,197", ,,207", ,,217",
,,227", ,,237", ,,247", ,,257", ,,267", ,,277", ,,287", ,,297", ,,307", ,,317", ,,327" und ,,337" versehenen Zeilen
sind jeweils mit ,,davon: Regionalverwaltungen" zu überschreiben.
41. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,008", ,,018", ,,028", ,,038", ,,048", ,,058", ,,068",
,,078", ,,088", ,,098", ,,108", ,,118", ,,128", ,,138", ,,148", ,,158", ,,168", ,,178", ,,188", ,,198", ,,208", ,,218",
,,228", ,,238", ,,248", ,,258", ,,268", ,,278", ,,288", ,,298", ,,308", ,,318", ,,328" und ,,338" versehenen Zeilen
sind jeweils mit ,,davon: sonstige Gebietskörperschaften" zu überschreiben.
42. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,019", ,,029", ,,039", ,,049", ,,059", ,,069",
,,079", ,,089", ,,099", ,,109", ,,119", ,,129", ,,139", ,,149", ,,159", ,,169", ,,179", ,,189", ,,199", ,,209", ,,219",
,,229", ,,239", ,,249", ,,259", ,,269", ,,279", ,,289", ,,299", ,,309", ,,319", ,,329" und ,,339" versehenen Zeilen
sind jeweils mit ,,davon: öffentliche Stellen (ohne Exportkreditversicherer)" zu überschreiben.
43. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,020", ,,030", ,,040", ,,050", ,,060", ,,070",
,,080", ,,090", ,,100", ,,110", ,,120", ,,130", ,,140", ,,150", ,,160", ,,170", ,,180", ,,190", ,,200", ,,210", ,,220",
,,230", ,,240", ,,250", ,,260", ,,270", ,,280", ,,290", ,,300", ,,310", ,,320", ,,330" und ,,340" versehenen Zeilen
sind jeweils mit ,,davon: Exportkreditversicherer" zu überschreiben.
44. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,021", ,,031", ,,041", ,,051", ,,061", ,,071",
,,081", ,,091", ,,101", ,,111", ,,121", ,,131", ,,141", ,,151", ,,161", ,,171", ,,181", ,,191", ,,201", ,,211", ,,221",
,,231", ,,241", ,,251", ,,261", ,,271", ,,281", ,,291", ,,301", ,,311", ,,321", ,,331", ,,341", ,,361", ,,371" und ,,375"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: mit Ausfallgarantie / Ausfallbürgschaft versehen" zu über
schreiben.
45. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,022", ,,032", ,,042", ,,052", ,,062", ,,072",
,,082", ,,092", ,,102", ,,112", ,,122", ,,132", ,,142", ,,152", ,,162", ,,172", ,,182", ,,192", ,,202", ,,212", ,,222",
,,232", ,,242", ,,252", ,,262", ,,272", ,,282", ,,292", ,,302", ,,312", ,,322", ,,332", ,,342", ,,362", ,,372" und ,,376"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: keine Wertpapiere oder wie Wertpapiere gehandelten
Finanzinstrumente" zu überschreiben.
1662
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
46. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,345" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Internationale
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung" zu überschreiben.
47. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,346" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Internationale
Finanz-Corporation" zu überschreiben.
48. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,347" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Interamerika
nische Entwicklungsbank" zu überschreiben.
49. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,348" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Asiatische
Entwicklungsbank" zu überschreiben.
50. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,349" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Afrikanische
Entwicklungsbank" zu überschreiben.
51. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,350" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Entwicklungs
bank des Europarates" zu überschreiben.
52. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,351" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Nordische
Investitionsbank" zu überschreiben.
53. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,352" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Karibische
Entwicklungsbank" zu überschreiben.
54. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,353" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Europäische
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung" zu überschreiben.
55. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,354" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Europäische
Investitionsbank" zu überschreiben.
56. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,355" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Europäischer
Investitionsfonds" zu überschreiben.
57. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,356" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Multilaterale
Investitions-Garantie-Agentur" zu überschreiben.
58. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,357" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Internationale
Finanzierungsfazilität für Impfungen" zu überschreiben.
59. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,358" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Islamische
Entwicklungsbank" zu überschreiben.
60. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,359" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Internationale
Entwicklungsorganisation" zu überschreiben.
61. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,360" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Asiatische
Infrastruktur-Investitionsbank" zu überschreiben.
62. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,365" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Europäische
Union und Europäische Atomgemeinschaft" zu überschreiben.
63. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,366" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Internationaler
Währungsfonds" zu überschreiben.
64. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,367" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Bank für
Internationalen Zahlungsausgleich" zu überschreiben.
65. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,368" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Europäische
Finanzstabilitätsfazilität" zu überschreiben.
66. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,369" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Europäischer
Stabilisierungsmechanismus" zu überschreiben.
67. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,370" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Finanzinstitut
nach Artikel 118 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 575/2013" zu überschreiben.
68. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,023", ,,033", ,,043", ,,053", ,,063", ,,073",
,,083", ,,093", ,,103", ,,113", ,,123", ,,133", ,,143", ,,153", ,,163", ,,173", ,,183", ,,193", ,,203", ,,213", ,,223",
,,233", ,,243", ,,253", ,,263", ,,273", ,,283", ,,293", ,,303", ,,313", ,,323", ,,333", ,,343", ,,363", ,,373" und ,,377"
versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von
der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1663
Anlage 13
Meldung:
Öffentliche Pfandbriefe Deckung Weitere Deckungswerte (ÖpfDckWtr)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Öffentliche Pfandbriefe Deckung Weitere Deckungswerte
(ÖpfDckWtr)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe
verwendeten Deckungswerten nach § 20 Absatz 2 Satz 1 PfandBG, die keine Derivategeschäfte nach § 4b
PfandBG sind".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 10 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,010" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,009" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,004" bis ,,010" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,009" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,003" versehenen Zeilen,
3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,003" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,009" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,004" und ,,007" versehenen Zeilen sowie
b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,005", ,,006", ,,008" und ,,009" versehenen
Zeilen.
VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Die Felder der mit ,,004" bis ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu verbinden
und mit ,,Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von
Stellen mit Sitz in" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,009" und ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu verbinden
und mit ,,gesamt" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Deutschland" zu
überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Staaten des
Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Mitglied
staaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Vertrags
staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union" zu
überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,den Vereinigten
Staaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien
und Nordirland" zu überschreiben.
1664
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
8. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag in
Euro" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: nicht in Euro
denominiert" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Wertpapiere gesamt"
zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,005" und ,,008" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,006" und ,,009" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,007" versehenen Zeile ist mit ,,Einlagen gesamt"
zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1665
Anlage 14
Meldung:
Öffentliche Pfandbriefe Deckung Weitere Deckungswerte Derivategeschäfte (ÖpfDckWtrDrv)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Öffentliche Pfandbriefe Deckung Weitere Deckungswerte
Derivategeschäfte (ÖpfDckWtrDrv)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe
verwendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,030" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,025" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,004" bis ,,030" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,008" bis ,,025" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,007" versehenen Zeilen,
3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,003" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,025" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,008", ,,014" und ,,020" versehenen Zeilen
sowie
b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,009" bis ,,013", ,,015" bis ,,019" und ,,021"
bis ,,025" versehenen Zeilen,
4. die Felder der mit ,,013" bis ,,030" versehenen Spalten in den mit ,,012", ,,013", ,,018", ,,019", ,,024"
und ,,025" versehenen Zeilen.
VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Die Felder der mit ,,004" bis ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,mit Sitz in" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,004" bis ,,012" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Deutschland" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,013" bis ,,021" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Ab
kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben.
4. Die Felder der mit ,,022" bis ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
oder den Vereinigten Staaten von Amerika" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.
6. Die Felder der mit ,,005" bis ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.
7. Die Felder der mit ,,011" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen
1666
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei
ben.
8. Die Felder der mit ,,012" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von
Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu
überschreiben.
9. Die Felder der mit ,,013" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.
10. Die Felder der mit ,,014" bis ,,019" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.
11. Die Felder der mit ,,020" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen
verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei
ben.
12. Die Felder der mit ,,021" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rah
menverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu über
schreiben.
13. Die Felder der mit ,,022" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.
14. Die Felder der mit ,,023" bis ,,028" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.
15. Die Felder der mit ,,029" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen
verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei
ben.
16. Die Felder der mit ,,030" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von
Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu
überschreiben.
17. Die Felder der mit ,,005" bis ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben.
18. Die Felder der mit ,,009" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.
19. Die Felder der mit ,,010" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.
20. Die Felder der mit ,,014" bis ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben.
21. Die Felder der mit ,,018" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.
22. Die Felder der mit ,,019" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.
23. Die Felder der mit ,,023" bis ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben.
24. Die Felder der mit ,,027" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.
25. Die Felder der mit ,,028" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.
26. Die Felder der mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.
27. Die Felder der mit ,,007" und ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben.
28. Die Felder der mit ,,014" und ,,015" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.
29. Die Felder der mit ,,016" und ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben.
30. Die Felder der mit ,,023" und ,,024" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1667
31. Die Felder der mit ,,025" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben.
32. Die Felder der mit ,,005", ,,007", ,,014", ,,016", ,,023" und ,,025" versehenen Spalten in der mit ,,007"
versehenen Zeile sind jeweils mit ,,gesamt" zu überschreiben.
33. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,015", ,,017", ,,024" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,007"
versehenen Zeile sind jeweils mit ,,gesamt" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,Rahmenvertrag der
jeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,015" und ,,021" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,016" und ,,022" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.
4. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,017" und ,,023" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,018" und ,,024" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit dem Bund" zu überschreiben.
6. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,019" und ,,025" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Land" zu überschreiben.
1668
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Anlage 15
Meldung: Schiffspfandbriefe Umlauf (SchUml)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Schiffspfandbriefe Umlauf (SchUml)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risiko
barwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Schiffspfandbriefen".
II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,014" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben
zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,103" zu versehen.
IV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. der Bereich der mit ,,001" bis ,,005" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,103" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,001" versehenen Spalte die Felder der mit ,,002", ,,007" und ,,084" bis ,,095" versehenen
Zeilen,
b) in der mit ,,002" versehenen Spalte die Felder der mit ,,003" bis ,,006", ,,008", ,,063", ,,081" und ,,096"
bis ,,103" versehenen Zeilen,
c) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,009", ,,027", ,,045", ,,064", ,,065", ,,067", ,,069",
,,071", ,,073", ,,075", ,,077", ,,079", ,,082" und ,,083" versehenen Zeilen,
d) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,010", ,,011", ,,013", ,,015", ,,017", ,,019", ,,021",
,,023", ,,025", ,,028", ,,029", ,,031", ,,033", ,,035", ,,037", ,,039", ,,041", ,,043", ,,046", ,,047", ,,049", ,,051",
,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061", ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und ,,080" versehenen
Zeilen sowie
e) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024",
,,026", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040", ,,042", ,,044", ,,048", ,,050", ,,052", ,,054", ,,056", ,,058",
,,060" und ,,062" versehenen Zeilen,
3. in
a) der mit ,,006" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,002" und ,,007" bis ,,103" versehenen Zeilen,
b) den mit ,,007" bis ,,014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,002" bis ,,006" versehenen
Zeilen,
c) den mit ,,007" bis ,,013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,084" bis ,,092" versehenen
Zeilen,
d) den mit ,,009" bis ,,011" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,008" bis ,,083" und ,,093" bis
,,103" versehenen Zeilen,
e) der mit ,,013" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,082" und ,,103" versehenen Zeilen sowie
f) der mit ,,014" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,007" bis ,,083" und ,,093" bis ,,103" ver
sehenen Zeilen.
V. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Ratingkategorie
(einschließlich Modifikation)" zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Pfandbrief
emissionen" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag
in Euro" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1669
4. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbarwert in
Euro" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert
in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,011" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert
in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,012" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbetrag in Euro"
zu überschreiben.
VI. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,falls einschlägig:
Pfandbrief ist extern geratet durch" zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,007" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefverbindlich
keiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und
§ 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile ,,084")" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,086" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" und ,,085")"
zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,087" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,086")"
zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,088" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,087")"
zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,089" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,088")" zu
überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,090" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,089")"
zu überschreiben.
10. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,091" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,090")" zu über
schreiben.
11. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,092" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,091")" zu über
schreiben.
12. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,093" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefe, die als
Sicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden" zu überschreiben.
13. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,094" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefe nach § 4
Absatz 5 zweiter Halbsatz PfandBG" zu überschreiben.
14. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,095" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefverbindlich
keiten, die nicht in Euro denominiert sind" zu überschreiben.
15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,S&P" zu überschrei
ben.
16. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Moody's" zu über
schreiben.
17. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,Fitch Ratings" zu über
schreiben.
18. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,andere bei der Euro
päischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur" zu über
schreiben.
1670
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
19. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Inhaberpfand
briefe" zu überschreiben.
20. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,063" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Namens
pfandbriefe" zu überschreiben.
21. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,081" versehenen Zeile ist mit ,,davon: wie Pfand
briefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1
PfandBG)" zu überschreiben.
22. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,096" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind" zu überschreiben.
23. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,097" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind" zu überschreiben.
24. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,098" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind" zu überschreiben.
25. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,099" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind" zu überschreiben.
26. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,100" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.
27. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,101" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.
28. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,102" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind" zu überschreiben.
29. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,103" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind" zu überschreiben.
30. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions
größe mindestens 500 Millionen Euro" zu überschreiben.
31. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,027" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions
größe unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro" zu überschreiben.
32. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,045" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions
größe unter 250 Millionen Euro" zu überschreiben.
33. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Pfandbrief
verbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.
34. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,065" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.
35. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,067" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.
36. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.
37. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,071" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.
38. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,073" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.
39. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,075" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.
40. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,077" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.
41. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,079" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 1 Jahr" zu überschreiben.
42. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,082" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Verbindlich
keiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)" zu überschreiben.
43. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,083" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Verbindlich
keiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1
PfandBG)" zu überschreiben.
44. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,028" und ,,046" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.
45. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,029" und ,,047" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.
46. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,031" und ,,049" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1671
47. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,015", ,,033" und ,,051" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.
48. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,017", ,,035" und ,,053" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.
49. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,019", ,,037" und ,,055" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.
50. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,021", ,,039" und ,,057" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.
51. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,023", ,,041" und ,,059" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.
52. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,025", ,,043" und ,,061" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben.
53. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und
,,080" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: festverzinslich" zu überschreiben.
54. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024",
,,026", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040", ,,042", ,,044", ,,048", ,,050", ,,052", ,,054", ,,056", ,,058",
,,060" und ,,062" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: festverzinslich" zu überschreiben.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Anlage 16
Meldung: Schiffspfandbriefe Deckung (SchDck)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Schiffspfandbriefe Deckung (SchDck)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen
und liquiditätssichernden Deckungsmasse für Schiffspfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapitalbindung,
Verzinsung und Währung von Deckungswerten".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 17 Spalten und 106 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,016" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,105" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,008" bis ,,016" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,003" bis ,,105" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. der Bereich der mit ,,001" bis ,,007" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,105" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,001" versehenen Spalte die Felder der mit ,,003" bis ,,105" versehenen Zeilen,
b) in der mit ,,002" versehenen Spalte das Feld der mit ,,003" versehenen Zeile,
c) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,004", ,,024" bis ,,027", ,,065" bis ,,088" und ,,097"
versehenen Zeilen,
d) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,005", ,,011", ,,017", ,,023", ,,028" bis ,,031", ,,036",
,,041", ,,046", ,,050", ,,054", ,,059", ,,064", ,,089" bis ,,096" und ,,098" bis ,,105" versehenen Zeilen,
e) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,006", ,,012", ,,018", ,,032" bis ,,034", ,,037" bis
,,039", ,,042" bis ,,044", ,,047", ,,048", ,,051", ,,052", ,,055" bis ,,057", ,,060" und ,,063" versehenen Zeilen,
f) in der mit ,,006" versehenen Spalte die Felder der mit ,,007", ,,008", ,,013", ,,014", ,,019", ,,020", ,,035",
,,040", ,,045", ,,049", ,,053", ,,058", ,,061" und ,,062" versehenen Zeilen sowie
g) in der mit ,,007" versehenen Spalte die Felder der mit ,,009", ,,010", ,,015", ,,016", ,,021" und ,,022"
versehenen Zeilen,
3. in
a) der mit ,,008" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,024" bis ,,026" versehenen Zeilen,
b) den mit ,,008" bis ,,013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,066" bis ,,085" versehenen
Zeilen,
c) den mit ,,010" bis ,,012" und ,,014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,004" bis ,,065" und
,,086" bis ,,105" versehenen Zeilen sowie
d) den mit ,,015" und ,,016" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,066" bis ,,084", ,,096" und ,,105"
versehenen Zeilen.
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VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Deckungs
werte" zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag in
Euro" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbarwert in
Euro" zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,011" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in
Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,012" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in
Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Betrag bzw. Gesamt
betrag in Euro" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,015" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,016" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte
gesamt" zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,ordentliche
Deckungswerte (einschließlich Werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG) gesamt" zu über
schreiben.
3. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,024" versehenen Zeile ist mit ,,der nach Nennwerten
größte ordentliche Deckungswert" zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,025" versehenen Zeile ist mit ,,die nach Nennwerten
fünf größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,026" versehenen Zeile ist mit ,,die nach Nennwerten
zehn größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,027" versehenen Zeile ist mit ,,weitere Deckungs
werte gesamt" zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,065" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtheit mit dem
größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben
Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,066" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 30 Tagen" zu über
schreiben.
9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,067" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.
10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,068" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 60 Tagen (ohne
Beträge aus Zeile ,,066")" zu überschreiben.
11. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile
,,067")" zu überschreiben.
12. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,070" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 90 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,066" und ,,068")" zu überschreiben.
13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,071" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen
,,067" und ,,069")" zu überschreiben.
14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,072" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 120 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,066", ,,068" und ,,070")" zu überschreiben.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
15. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,073" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,067", ,,069" und ,,071")" zu überschreiben.
16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,074" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 150 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,066", ,,068", ,,070" und ,,072")" zu überschreiben.
17. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,075" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,067", ,,069", ,,071" und ,,073")" zu überschreiben.
18. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,076" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 180 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,066", ,,068", ,,070", ,,072" und ,,074")" zu überschreiben.
19. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,077" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zei
len ,,067", ,,069", ,,071", ,,073" und ,,075")" zu überschreiben.
20. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,078" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 360 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074" und ,,076")" zu überschreiben.
21. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,079" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zei
len ,,067", ,,069", ,,071", ,,073", ,,075" und ,,077")" zu überschreiben.
22. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,080" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 540 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076" und ,,078")" zu überschreiben.
23. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,081" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,067", ,,069", ,,071", ,,073", ,,075", ,,077" und ,,079")" zu überschreiben.
24. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,082" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 720 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und ,,080")" zu überschreiben.
25. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,083" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,067", ,,069", ,,071", ,,073", ,,075", ,,077", ,,079" und ,,081")" zu überschreiben.
26. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,Betrag der größten
sich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG" zu überschreiben.
27. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte,
soweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind" zu überschreiben.
28. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,086" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte mit
fester Verzinsung" zu überschreiben.
29. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,087" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte mit
variabler Verzinsung" zu überschreiben.
30. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,088" versehenen Zeile ist mit ,,ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht nicht in Euro denomi
niert ist" zu überschreiben.
31. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,097" versehenen Zeile ist mit ,,weitere Deckungs
werte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben.
32. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: an See
schiffen besicherte Deckungswerte" zu überschreiben.
33. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,011" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: an Binnen
schiffen besicherte Deckungswerte" zu überschreiben.
34. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,017" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: an Schiffs
bauwerken besichert" zu überschreiben.
35. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,023" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: register
pfandrechtlich besicherte Forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.
36. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,028" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
PfandBG" zu überschreiben.
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37. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,029" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.
38. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,030" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
Buchstabe d PfandBG" zu überschreiben.
39. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,031" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
Buchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG" zu überschreiben.
40. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,036" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
Buchstabe b Doppelbuchstabe cc PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c
PfandBG" zu überschreiben.
41. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,041" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
Buchstabe a PfandBG" zu überschreiben.
42. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,046" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
Buchstabe b Doppelbuchstabe aa PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c
PfandBG" zu überschreiben.
43. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,050" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
Buchstabe b Doppelbuchstabe bb PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c
PfandBG" zu überschreiben.
44. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,054" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4
PfandBG" zu überschreiben.
45. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,059" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der
Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4
Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder
in Japan ansässig sind" zu überschreiben.
46. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Geld
forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.
47. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,089" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in U.S. Dollar
denominiert ist" zu überschreiben.
48. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,090" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in japanischen Yen
denominiert ist" zu überschreiben.
49. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,091" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in Pfund Sterling
denominiert ist" zu überschreiben.
50. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,092" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in Schweizer Franken
denominiert ist" zu überschreiben.
51. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,093" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in australischen Dollar
denominiert ist" zu überschreiben.
52. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,094" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in kanadischen Dollar
denominiert ist" zu überschreiben.
53. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,095" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in schwedischen
Kronen denominiert ist" zu überschreiben.
54. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,096" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in einer sonstigen
Währung denominiert ist" zu überschreiben.
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55. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,098" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben.
56. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,099" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben.
57. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,100" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben.
58. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,101" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben.
59. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,102" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.
60. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,103" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.
61. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,104" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben.
62. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,105" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben.
63. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,006" und ,,012" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: an in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums
registrierten Schiffen besicherte Deckungswerte" zu überschreiben.
64. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,018" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: an in
Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums registrierten
Schiffsbauwerken besicherte Deckungswerte" zu überschreiben.
65. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,032" und ,,037" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6
PfandBG" zu überschreiben.
66. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,033" und ,,038" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden" zu über
schreiben.
67. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,034", ,,039", ,,044", ,,048", ,,052" und ,,057" ver
sehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG ge
nutzt werden" zu überschreiben.
68. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,042" und ,,055" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden" zu über
schreiben.
69. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,043" und ,,056" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden" zu über
schreiben.
70. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,047" und ,,051" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt wer
den" zu überschreiben.
71. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,060" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu über
schreiben.
72. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,063" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 26 Absatz 1 Satz 5 PfandBG in
Verbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben.
73. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,007", ,,013" und ,,019" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 2 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschrei
ben.
74. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,008", ,,014" und ,,020" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders
sichergestellt ist" zu überschreiben.
75. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,035", ,,040", ,,045", ,,049", ,,053" und ,,058" ver
sehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3
PfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)" zu überschreiben.
76. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,061" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschrei
ben.
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77. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,062" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschrei
ben.
78. Die Felder der mit ,,007" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,015" und ,,021" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich
sichergestellt ist" zu überschreiben.
79. Die Felder der mit ,,007" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,016" und ,,022" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich
sichergestellt ist" zu überschreiben.
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Anlage 17
Meldung:
Schiffspfandbriefe Deckung Ordentliche Deckungswerte (SchDckOrd)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Schiffspfandbriefe Deckung Ordentliche Deckungswerte
(SchDckOrd)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Schiffspfandbriefe ver
wendeten Deckungswerten nach § 21 Satz 1 PfandBG, einschließlich der weiteren Deckungswerte nach
§ 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG, die gesichert sind durch Registerpfandrechte an Schiffen der in
Zeilen 002 und 003 genannten Nutzungsarten und Schiffsbauwerken in den in Spalte 003 bezeichneten
Staaten".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 48 Spalten und 75 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,047" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,074" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,006" bis ,,047" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,074" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,004" versehenen Zeilen,
3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,005" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,074" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,002" versehenen Spalte das Feld der mit ,,005" versehenen Zeile,
b) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,006", ,,029" und ,,052" versehenen Zeilen,
c) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,007" bis ,,014", ,,017" bis ,,028", ,,030" bis ,,037",
,,040" bis ,,051", ,,053" bis ,,060' und ,,063" bis ,,074" versehenen Zeilen sowie
d) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,015", ,,016", ,,038", ,,039", ,,061" und ,,062"
versehenen Zeilen,
4. in
a) den mit ,,006" bis ,,047" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,025" bis ,,028", ,,048" bis ,,051"
und ,,071" bis ,,074" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:
aa) in den mit ,,025", ,,048" und ,,071" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit ,,046" versehenen
Spalte,
bb) in den mit ,,026", ,,049" und ,,072" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit ,,044" versehenen
Spalte,
cc) in den mit ,,027", ,,050" und ,,073" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit ,,045" versehenen
Spalte sowie
dd) in den mit ,,028", ,,051" und ,,074" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit ,,047" versehenen
Spalte,
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
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b) den mit ,,040" und ,,041" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,018" bis ,,024", ,,041" bis ,,047"
und ,,064" bis ,,070" versehenen Zeilen sowie
c) den mit ,,044" bis ,,047" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,024", ,,029" bis ,,047"
und ,,052" bis ,,070" versehenen Zeilen.
VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Die Felder der mit ,,006" bis ,,025" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Seeschiffe" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,026" bis ,,037" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Binnenschiffe" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,038" und ,,039" versehenen Spalten in den mit ,,002" und ,,003" versehenen Zeilen sind
zu verbinden und mit ,,gesamt Schiffe" zu überschreiben.
4. Die Felder der mit ,,040" und ,,041" versehenen Spalten in den mit ,,002" und ,,003" versehenen Zeilen sind
zu verbinden und mit ,,Schiffsbauwerke" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,042" bis ,,047" versehenen Spalten in den mit ,,002" und ,,003" versehenen Zeilen sind
zu verbinden und mit ,,gesamt Schiffe und Schiffsbauwerke" zu überschreiben.
6. Die Felder der mit ,,006" und ,,007" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Bulker" zu überschreiben.
7. Die Felder der mit ,,008" und ,,009" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Container" zu überschreiben.
8. Die Felder der mit ,,010" und ,,011" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Mehrzweckfrachter" zu überschreiben.
9. Die Felder der mit ,,012" und ,,013" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Öltanker" zu überschreiben.
10. Die Felder der mit ,,014" und ,,015" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,sonstige Tanker" zu überschreiben.
11. Die Felder der mit ,,016" und ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Offshore Support Vessels" zu überschreiben.
12. Die Felder der mit ,,018" und ,,019" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Kreuzfahrtschiffe" zu überschreiben.
13. Die Felder der mit ,,020" und ,,021" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Fähren" zu überschreiben.
14. Die Felder der mit ,,022" und ,,023" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Sonstiges" zu überschreiben.
15. Die Felder der mit ,,024" und ,,025" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,gesamt Seeschiffe" zu überschreiben.
16. Die Felder der mit ,,026" und ,,027" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Frachtschiffe" zu überschreiben.
17. Die Felder der mit ,,028" und ,,029" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Tankschiffe" zu überschreiben.
18. Die Felder der mit ,,030" und ,,031" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Arbeitsschiffe" zu überschreiben.
19. Die Felder der mit ,,032" und ,,033" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Passagierschiffe/Fähren" zu überschreiben.
20. Die Felder der mit ,,034" und ,,035" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Sonstiges" zu überschreiben.
21. Die Felder der mit ,,036" und ,,037" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,gesamt Binnenschiffe" zu überschreiben.
22. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,010", ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024", ,,026", ,,028",
,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040" und ,,042" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile
sind jeweils mit ,,Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.
23. Die Felder der mit ,,007", ,,009", ,,011", ,,013", ,,015", ,,017", ,,019", ,,021", ,,023", ,,025", ,,027", ,,029",
,,031", ,,033", ,,035", ,,037", ,,039", ,,041" und ,,043" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile
sind jeweils mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.
24. Das Feld der mit ,,044" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,verbleibende Kapi
talbindungsdauer in Monaten" zu überschreiben.
25. Das Feld der mit ,,045" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Alter der Beleihungs
wertfestsetzung in Monaten" zu überschreiben.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
26. Das Feld der mit ,,046" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Überschreitensbetrag
nachrangiger Registerpfandrechte in Euro" zu überschreiben.
27. Das Feld der mit ,,047" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,durchschnittlicher
Beleihungsauslauf in Prozent" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,gesamt" zu über
schreiben.
2. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Register
pfandrecht in Deutschland" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,029" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Register
pfandrecht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder weiteren Vertragsstaat des Ab
kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,052" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Register
pfandrecht in Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums" zu
überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,007", ,,030" und ,,053" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfand
briefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben.
6. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,008", ,,031" und ,,054" versehenen Feldern sind
jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG" zu überschreiben.
7. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,032" und ,,055" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind" zu
überschreiben.
8. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,033" und ,,056" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: mit Festzinsvereinbarung" zu überschreiben.
9. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,034" und ,,057" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: annuitätisch tilgend" zu überschreiben.
10. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,035" und ,,058" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: vereinbarte Schlussrate am Laufzeitende des Darlehens" zu überschreiben.
11. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,013" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Register
pfandrecht nicht in Euro" zu überschreiben.
12. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,014", ,,037" und ,,060" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig"
zu überschreiben.
13. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,017", ,,040" und ,,063" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten" zu überschreiben.
14. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,018", ,,041" und ,,064" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: Baujahr des belasteten Schiffs liegt mindestens 10 Jahre aber weniger als 15 Jahre
zurück" zu überschreiben.
15. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,019", ,,042" und ,,065" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: Baujahr des belasteten Schiffs liegt mindestens 15 Jahre zurück" zu überschreiben.
16. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,020", ,,043" und ,,066" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung kürzer als 1 Jahr oder ohne
vertraglich gesicherte Beschäftigung" zu überschreiben.
17. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,021", ,,044" und ,,067" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 1 Jahr und
weniger als 2 Jahren" zu überschreiben.
18. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,022", ,,045" und ,,068" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 2 Jahren
und weniger als 3 Jahren" zu überschreiben.
19. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,023", ,,046" und ,,069" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 3 Jahren
und weniger als 5 Jahren" zu überschreiben.
20. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,024", ,,047" und ,,070" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 5 Jahren"
zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
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21. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,025", ,,048" und ,,071" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Registerpfandrechte die jeweilige
Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden
Registerpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins registerrechtlich abgesichert ist,
um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Registerpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag
seines Registerpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus
dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben.
22. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,026", ,,049" und ,,072" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verblei
benden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.
23. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,027", ,,050" und ,,073" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters
der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten" zu überschreiben.
24. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,028", ,,051" und ,,074" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Belei
hungsauslaufs in Prozent" zu überschreiben.
25. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,036" und ,,059" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Registerpfandrecht nicht in Währung des Registerstaats" zu überschreiben.
26. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,015", ,,038" und ,,061" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: rückständig über mehr als 360 Tage" zu überschreiben.
27. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,016", ,,039" und ,,062" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: gekündigt" zu überschreiben.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Anlage 18
Meldung:
Schiffspfandbriefe Deckung Weitere Deckungswerte (SchDckWtr)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung
(SchDckWtr)"
des
Meldebogens:
,,Schiffspfandbriefe
Deckung
Weitere
Deckungswerte
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Schiffspfandbriefe ver
wendeten Deckungswerten nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 PfandBG, die keine Derivate
geschäfte nach § 4b PfandBG sind".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 24 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,010" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,023" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,004" bis ,,010" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,023" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,003" versehenen Zeilen,
3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,003" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,023" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,004" und ,,018" versehenen Zeilen sowie
b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,017" und ,,019" bis ,,023"
versehenen Zeilen,
4. die Felder der mit ,,004" bis ,,008" versehenen Spalten in den mit ,,007", ,,012", ,,013", ,,017", ,,021" und
,,023" versehenen Zeilen.
VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Die Felder der mit ,,004" bis ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu verbinden
und mit ,,Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von
Stellen mit Sitz in" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,009" bis ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,gesamt" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Deutschland" zu
überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Staaten des
Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Mitglied
staaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Vertrags
staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union" zu
überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,den Vereinigten
Staaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien
und Nordirland" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
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8. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag
in Euro" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: nicht in Euro
denominiert" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Wertpapiere gesamt"
zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,005" und ,,019" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,006" und ,,020" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.
4. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,007" und ,,021" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: geschuldet von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,008" und ,,022" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: geschuldet von anderen Zentralbanken" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet
von Zentralregierungen" zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,010" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet
von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,011" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet
von öffentlichen Stellen" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,012" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet
von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben.
10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,013" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet
von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben.
11. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,014" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet
von anderen Zentralbanken" zu überschreiben.
12. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,015" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet
von Zentralregierungen" zu überschreiben.
13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,016" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet
von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben.
14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,017" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet
von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben.
15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,018" versehenen Zeile ist mit ,,Einlagen gesamt"
zu überschreiben.
16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,023" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet
von Multilateralen Entwicklungsbanken" zu überschreiben.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Anlage 19
Meldung:
Schiffspfandbriefe Deckung Weitere Deckungswerte Derivategeschäfte (SchDckWtrDrv)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Schiffspfandbriefe Deckung Weitere Deckungswerte Derivate
geschäfte (SchDckWtrDrv)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Schiffspfandbriefe ver
wendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,030" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,025" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,004" bis ,,030" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,008" bis ,,025" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,007" versehenen Zeilen,
3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,003" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,025" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,008", ,,014" und ,,020" versehenen Zeilen
sowie
b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,009" bis ,,013", ,,015" bis ,,019" und ,,021"
bis ,,025" versehenen Zeilen,
4. die Felder der mit ,,013" bis ,,030" versehenen Spalten in den mit ,,012", ,,013", ,,018", ,,019", ,,024"
und ,,025" versehenen Zeilen.
VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Die Felder der mit ,,004" bis ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,mit Sitz in" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,004" bis ,,012" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Deutschland" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,013" bis ,,021" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Ab
kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben.
4. Die Felder der mit ,,022" bis ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
oder den Vereinigten Staaten von Amerika" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.
6. Die Felder der mit ,,005" bis ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.
7. Die Felder der mit ,,011" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1685
verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei
ben.
8. Die Felder der mit ,,012" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von
Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu
überschreiben.
9. Die Felder der mit ,,013" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.
10. Die Felder der mit ,,014" bis ,,019" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.
11. Die Felder der mit ,,020" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen
verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei
ben.
12. Die Felder der mit ,,021" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von
Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu
überschreiben.
13. Die Felder der mit ,,022" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.
14. Die Felder der mit ,,023" bis ,,028" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.
15. Die Felder der mit ,,029" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen
verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei
ben.
16. Die Felder der mit ,,030" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von
Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu
überschreiben.
17. Die Felder der mit ,,005" bis ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben.
18. Die Felder der mit ,,009" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.
19. Die Felder der mit ,,010" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.
20. Die Felder der mit ,,014" bis ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben.
21. Die Felder der mit ,,018" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.
22. Die Felder der mit ,,019" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.
23. Die Felder der mit ,,023" bis ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben.
24. Die Felder der mit ,,027" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.
25. Die Felder der mit ,,028" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.
26. Die Felder der mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.
27. Die Felder der mit ,,007" und ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben.
28. Die Felder der mit ,,014" und ,,015" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.
29. Die Felder der mit ,,016" und ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben.
30. Die Felder der mit ,,023" und ,,024" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.
1686
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
31. Die Felder der mit ,,025" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben.
32. Die Felder der mit ,,005", ,,007", ,,014", ,,016", ,,023" und ,,025" versehenen Spalten in der mit ,,007"
versehenen Zeile sind jeweils mit ,,gesamt" zu überschreiben.
33. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,015", ,,017", ,,024" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,007"
versehenen Zeile sind jeweils mit ,,gesamt" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,Rahmenvertrag der
jeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,015" und ,,021" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,016" und ,,022" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.
4. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,017" und ,,023" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,018" und ,,024" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit dem Bund" zu überschreiben.
6. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,019" und ,,025" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Land" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1687
Anlage 20
Meldung: Flugzeugpfandbriefe Umlauf (FlgUml)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Flugzeugpfandbriefe Umlauf (FlgUml)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risiko
barwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Flugzeugpfandbriefen".
II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,014" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben
zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,103" zu versehen.
IV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. der Bereich der mit ,,001" bis ,,005" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,103" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,001" versehenen Spalte die Felder der mit ,,002", ,,007" und ,,084" bis ,,095" versehenen
Zeilen,
b) in der mit ,,002" versehenen Spalte die Felder der mit ,,003" bis ,,006", ,,008", ,,063", ,,081" und ,,096"
bis ,,103" versehenen Zeilen,
c) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,009", ,,027", ,,045", ,,064", ,,065", ,,067", ,,069",
,,071", ,,073", ,,075", ,,077", ,,079", ,,082" und ,,083" versehenen Zeilen,
d) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,010", ,,011", ,,013", ,,015", ,,017", ,,019", ,,021",
,,023", ,,025", ,,028", ,,029", ,,031", ,,033", ,,035", ,,037", ,,039", ,,041", ,,043", ,,046", ,,047", ,,049", ,,051",
,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061", ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und ,,080" versehenen
Zeilen sowie
e) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024",
,,026", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040", ,,042", ,,044", ,,048", ,,050", ,,052", ,,054", ,,056", ,,058",
,,060" und ,,062" versehenen Zeilen,
3. in
a) der mit ,,006" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,002" und ,,007" bis ,,103" versehenen Zeilen,
b) den mit ,,007" bis ,,014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,002" bis ,,006" versehenen
Zeilen,
c) den mit ,,007" bis ,,013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,084" bis ,,092" versehenen
Zeilen,
d) den mit ,,009" bis ,,011" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,008" bis ,,083" und ,,093" bis
,,103" versehenen Zeilen,
e) der mit ,,013" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,082" und ,,103" versehenen Zeilen sowie
f) der mit ,,014" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,007" bis ,,083" und ,,093" bis ,,103" ver
sehenen Zeilen.
V. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Ratingkategorie
(einschließlich Modifikation)" zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Pfandbrief
emissionen" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag
in Euro" zu überschreiben.
1688
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
4. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbarwert in
Euro" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert
in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,011" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert
in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,012" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbetrag in Euro"
zu überschreiben.
VI. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,falls einschlägig:
Pfandbrief ist extern geratet durch" zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,007" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefverbindlich
keiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30
Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile ,,084")" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,086" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" und ,,085")" zu über
schreiben.
6. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,087" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,086")" zu über
schreiben.
7. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,088" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,087")" zu über
schreiben.
8. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,089" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,088")" zu über
schreiben.
9. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,090" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,089")" zu über
schreiben.
10. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,091" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,090")" zu über
schreiben.
11. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,092" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende
Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,091")" zu über
schreiben.
12. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,093" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefe, die als
Sicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden" zu überschreiben.
13. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,094" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefe nach § 4
Absatz 5 zweiter Halbsatz PfandBG" zu überschreiben.
14. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,095" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefverbindlich
keiten, die nicht in Euro denominiert sind" zu überschreiben.
15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,S&P" zu überschrei
ben.
16. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Moody's" zu über
schreiben.
17. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,Fitch Ratings" zu über
schreiben.
18. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,andere bei der Euro
päischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur" zu über
schreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1689
19. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Inhaberpfand
briefe" zu überschreiben.
20. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,063" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Namens
pfandbriefe" zu überschreiben.
21. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,081" versehenen Zeile ist mit ,,davon: wie Pfand
briefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1
PfandBG)" zu überschreiben.
22. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,096" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind" zu überschreiben.
23. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,097" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind" zu überschreiben.
24. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,098" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind" zu überschreiben.
25. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,099" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind" zu überschreiben.
26. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,100" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.
27. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,101" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.
28. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,102" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind" zu überschreiben.
29. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,103" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief
verbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind" zu überschreiben.
30. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions
größe mindestens 500 Millionen Euro" zu überschreiben.
31. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,027" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions
größe unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro" zu überschreiben.
32. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,045" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions
größe unter 250 Millionen Euro" zu überschreiben.
33. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Pfandbrief
verbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.
34. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,065" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.
35. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,067" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.
36. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.
37. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,071" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.
38. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,073" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.
39. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,075" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.
40. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,077" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.
41. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,079" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit
unter 1 Jahr" zu überschreiben.
42. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,082" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Verbindlich
keiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)" zu überschreiben.
43. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,083" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Verbindlich
keiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1
PfandBG)" zu überschreiben.
44. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,028" und ,,046" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.
45. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,029" und ,,047" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.
46. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,031" und ,,049" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.
1690
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
47. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,015", ,,033" und ,,051" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.
48. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,017", ,,035" und ,,053" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.
49. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,019", ,,037" und ,,055" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.
50. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,021", ,,039" und ,,057" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.
51. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,023", ,,041" und ,,059" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.
52. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,025", ,,043" und ,,061" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben.
53. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und
,,080" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: festverzinslich" zu überschreiben.
54. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024",
,,026", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040", ,,042", ,,044", ,,048", ,,050", ,,052", ,,054", ,,056", ,,058",
,,060" und ,,062" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: festverzinslich" zu überschreiben.
1691
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Anlage 21
Meldung: Flugzeugpfandbriefe Deckung (FlgDck)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Flugzeugpfandbriefe Deckung (FlgDck)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen
und liquiditätssichernden Deckungsmasse für Flugzeugpfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapital
bindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 16 Spalten und 93 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,015" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,092" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,007" bis ,,015" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,003" bis ,,092" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. der Bereich der mit ,,001" bis ,,006" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,092" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,001" versehenen Spalte die Felder der mit ,,003" bis ,,092" versehenen Zeilen,
b) in der mit ,,002" versehenen Spalte das Feld der mit ,,003" versehenen Zeile,
c) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,004", ,,011" bis ,,014", ,,052" bis ,,075" und ,,084"
versehenen Zeilen,
d) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,005", ,,010", ,,015" bis ,,018", ,,023", ,,028", ,,033",
,,037", ,,041", ,,046", ,,051", ,,076" bis ,,083" und ,,085" bis ,,092" versehenen Zeilen,
e) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,006", ,,007", ,,019" bis ,,021", ,,024" bis ,,026",
,,029" bis ,,031", ,,034", ,,035", ,,038", ,,039", ,,042" bis ,,044", ,,047" und ,,050" versehenen Zeilen sowie
f) in der mit ,,006" versehenen Spalte die Felder der mit ,,008", ,,009", ,,022", ,,027", ,,032", ,,036", ,,040",
,,045", ,,048" und ,,049" versehenen Zeilen,
3. in
a) der mit ,,007" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,011" bis ,,013" versehenen Zeilen,
b) den mit ,,007" bis ,,012" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,053" bis ,,072" versehenen
Zeilen,
c) den mit ,,009" bis ,,011" und ,,013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,004" bis ,,052" und
,,073" bis ,,092" versehenen Zeilen sowie
d) den mit ,,014" und ,,015" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,053" bis ,,071", ,,083" und ,,092"
versehenen Zeilen.
1692
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Deckungs
werte" zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag
in Euro" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbarwert in
Euro" zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert
in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,011" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert
in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,012" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Betrag bzw. Gesamt
betrag in Euro" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,015" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag
gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte
gesamt" zu überschreiben.
2. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,ordentliche
Deckungswerte (einschließlich Werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG) gesamt" zu über
schreiben.
3. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,011" versehenen Zeile ist mit ,,der nach Nennwerten
größte ordentliche Deckungswert" zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,012" versehenen Zeile ist mit ,,die nach Nennwerten
fünf größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,013" versehenen Zeile ist mit ,,die nach Nennwerten
zehn größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,014" versehenen Zeile ist mit ,,weitere Deckungs
werte gesamt" zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,052" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtheit mit dem
größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben
Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,053" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 30 Tagen" zu über
schreiben.
9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,054" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.
10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,055" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 60 Tagen (ohne
Beträge aus Zeile ,,053")" zu überschreiben.
11. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,056" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus
Zeile ,,054")" zu überschreiben.
12. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,057" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 90 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,053" und ,,055")" zu überschreiben.
13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,058" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,054" und ,,056")" zu überschreiben.
14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,059" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 120 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055" und ,,057")" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1693
15. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,060" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,054", ,,056" und ,,058")" zu überschreiben.
16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,061" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 150 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055", ,,057" und ,,059")" zu überschreiben.
17. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,062" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,054", ,,056", ,,058" und ,,060")" zu überschreiben.
18. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,063" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 180 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055", ,,057", ,,059" und ,,061")" zu überschreiben.
19. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,054", ,,056", ,,058", ,,060" und ,,062")" zu überschreiben.
20. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,065" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 360 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061" und ,,063")" zu überschreiben.
21. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,066" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,054", ,,056", ,,058", ,,060", ,,062" und ,,064")" zu überschreiben.
22. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,067" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 540 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061", ,,063" und ,,065")" zu überschreiben.
23. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,068" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,054", ,,056", ,,058", ,,060", ,,062", ,,064" und ,,066")" zu überschreiben.
24. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 720 Tagen (ohne
Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061", ,,063", ,,065" und ,,067")" zu überschreiben.
25. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,070" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren
Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus
Zeilen ,,054", ,,056", ,,058", ,,060", ,,062", ,,064", ,,066" und ,,068")" zu überschreiben.
26. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,071" versehenen Zeile ist mit ,,Betrag der größten
sich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG" zu überschreiben.
27. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,072" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte,
soweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind" zu überschreiben.
28. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,073" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte mit
fester Verzinsung" zu überschreiben.
29. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,074" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte mit
variabler Verzinsung" zu überschreiben.
30. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,075" versehenen Zeile ist mit ,,ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische
Flugzeughypothek nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben.
31. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,weitere Deckungs
werte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben.
32. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: an in
Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums registrierten Flug
zeugen besicherte Deckungswerte" zu überschreiben.
33. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,010" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: register
pfandrechtlich oder hypothekarisch besicherte Forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.
34. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,015" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
PfandBG" zu überschreiben.
35. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,016" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben.
36. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,017" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
Buchstabe d PfandBG" zu überschreiben.
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37. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,018" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
Buchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG" zu überschreiben.
38. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,023" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
Buchstabe b Doppelbuchstabe cc PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c
PfandBG" zu überschreiben.
39. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,028" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
Buchstabe a PfandBG" zu überschreiben.
40. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,033" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
Buchstabe b Doppelbuchstabe aa PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c
PfandBG" zu überschreiben.
41. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,037" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
Buchstabe b Doppelbuchstabe bb PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c
PfandBG" zu überschreiben.
42. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,041" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs
werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4
PfandBG" zu überschreiben.
43. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,046" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der
Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4
Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder
in Japan ansässig sind" zu überschreiben.
44. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,051" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Geld
forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben.
45. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,076" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische
Flugzeughypothek in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben.
46. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,077" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische
Flugzeughypothek in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben.
47. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,078" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische
Flugzeughypothek in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben.
48. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,079" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische
Flugzeughypothek in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben.
49. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,080" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische
Flugzeughypothek in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.
50. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,081" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische
Flugzeughypothek in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.
51. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,082" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische
Flugzeughypothek in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben.
52. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,083" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche
Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische
Flugzeughypothek in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben.
53. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben.
54. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,086" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben.
55. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,087" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben.
56. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,088" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
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57. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,089" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.
58. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,090" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben.
59. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,091" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben.
60. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,092" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere
Deckungswerte, bei denen die Forderung in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben.
61. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: unter § 49
Absatz 4 Nummer 3 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschreiben.
62. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,007" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu über
schreiben.
63. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,019" und ,,024" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6
PfandBG" zu überschreiben.
64. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,020" und ,,025" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden" zu über
schreiben.
65. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,021", ,,026", ,,031", ,,035", ,,039" und ,,044" ver
sehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG ge
nutzt werden" zu überschreiben.
66. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,029" und ,,042" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden" zu über
schreiben.
67. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,030" und ,,043" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden" zu über
schreiben.
68. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,034" und ,,038" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt wer
den" zu überschreiben.
69. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,047" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu über
schreiben.
70. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,050" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs
werte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 26f Absatz 1 Satz 5 PfandBG in
Verbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben.
71. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,008" und ,,048" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt
ist" zu überschreiben.
72. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,009" und ,,049" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt
ist" zu überschreiben.
73. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,022", ,,027", ,,032", ,,036", ,,040" und ,,045" ver
sehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3
PfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)" zu überschreiben.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Anlage 22
Meldung:
Flugzeugpfandbriefe Deckung Ordentliche Deckungswerte (FlgDckOrd)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Flugzeugpfandbriefe Deckung Ordentliche Deckungswerte
(FlgDckOrd)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Flugzeugpfandbriefe ver
wendeten Deckungswerten nach § 26a Satz 1 PfandBG einschließlich der weiteren Deckungswerte nach
§ 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG, die gesichert sind durch Registerpfandrechte oder aus
ländische Flugzeughypotheken an Flugzeugen der in Zeilen 002 und 003 genannten Flugzeugarten und hersteller in den in Spalte 003 bezeichneten Staaten".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 40 Spalten und 75 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,039" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,074" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,006" bis ,,039" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,074" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,004" versehenen Zeilen,
3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,005" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,074" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,002" versehenen Spalte das Feld der mit ,,005" versehenen Zeile,
b) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,006", ,,029" und ,,052" versehenen Zeilen,
c) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,007" bis ,,014", ,,017" bis ,,028", ,,030" bis ,,037",
,,040" bis ,,051", ,,053" bis ,,060" und ,,063" bis ,,074" versehenen Zeilen sowie
d) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,015", ,,016", ,,038", ,,039", ,,061" und ,,062"
versehenen Zeilen,
4. in
a) den mit ,,006" bis ,,039" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,025" bis ,,028", ,,048" bis ,,051"
und ,,071" bis ,,074" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:
aa) in den mit ,,025", ,,048" und ,,071" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit ,,038" versehenen
Spalte,
bb) in den mit ,,026", ,,049" und ,,072" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit ,,036" versehenen
Spalte,
cc) in den mit ,,027", ,,050" und ,,073" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit ,,037" versehenen
Spalte sowie
dd) in den mit ,,028", ,,051" und ,,074" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit ,,039" versehenen
Spalte,
b) den mit ,,036" bis ,,039" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,024", ,,029" bis ,,047"
und ,,052" bis ,,070" versehenen Zeilen.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
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VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Die Felder der mit ,,006" bis ,,021" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Flugzeugart" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,022" bis ,,033" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Flugzeughersteller" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,034" bis ,,039" versehenen Spalten in den mit ,,002" und ,,003" versehenen Zeilen sind
zu verbinden und mit ,,gesamt Flugzeuge" zu überschreiben.
4. Die Felder der mit ,,006" und ,,007" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Ultra/Extra Large Widebody" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,008" und ,,009" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Widebody" zu überschreiben.
6. Die Felder der mit ,,010" und ,,011" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Narrowbody" zu überschreiben.
7. Die Felder der mit ,,012" und ,,013" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Regional Jet" zu überschreiben.
8. Die Felder der mit ,,014" und ,,015" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Turboprop" zu überschreiben.
9. Die Felder der mit ,,016" und ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Business Jet" zu überschreiben.
10. Die Felder der mit ,,018" und ,,019" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Freighter" zu überschreiben.
11. Die Felder der mit ,,020" und ,,021" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,sonstige" zu überschreiben.
12. Die Felder der mit ,,022" und ,,023" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Airbus" zu überschreiben.
13. Die Felder der mit ,,024" und ,,025" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Boeing" zu überschreiben.
14. Die Felder der mit ,,026" und ,,027" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Bombardier" zu überschreiben.
15. Die Felder der mit ,,028" und ,,029" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Embraer" zu überschreiben.
16. Die Felder der mit ,,030" und ,,031" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,ATR" zu überschreiben.
17. Die Felder der mit ,,032" und ,,033" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,sonstige" zu überschreiben.
18. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,010", ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024", ,,026", ,,028",
,,030", ,,032" und ,,034" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Anzahl
Deckungswerte" zu überschreiben.
19. Die Felder der mit ,,007", ,,009", ,,011", ,,013", ,,015", ,,017", ,,019", ,,021", ,,023", ,,025", ,,027", ,,029",
,,031", ,,033" und ,,035" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Gesamt
nennbetrag in Euro" zu überschreiben.
20. Das Feld der mit ,,036" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,verbleibende Kapi
talbindungsdauer in Monaten" zu überschreiben.
21. Das Feld der mit ,,037" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Alter der Beleihungs
wertfestsetzung in Monaten" zu überschreiben.
22. Das Feld der mit ,,038" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Überschreitensbetrag
nachrangiger Registerpfandrechte in Euro" zu überschreiben.
23. Das Feld der mit ,,039" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,durchschnittlicher
Beleihungsauslauf in Prozent" zu überschreiben.
1698
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,gesamt" zu über
schreiben.
2. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Register
pfandrecht in Deutschland" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,029" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Register
pfandrecht oder Flugzeughypothek in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder weiteren
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,052" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Register
pfandrecht oder Flugzeughypothek in Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen
Wirtschaftsraums" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,007", ,,030" und ,,053" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfand
briefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben.
6. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,008", ,,031" und ,,054" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG" zu überschreiben.
7. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,032" und ,,055" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind" zu
überschreiben.
8. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,033" und ,,056" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: mit Festzinsvereinbarung" zu überschreiben.
9. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,034" und ,,057" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: annuitätisch tilgend" zu überschreiben.
10. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,035" und ,,058" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: vereinbarte Schlussrate am Laufzeitende des Darlehens" zu überschreiben.
11. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,013" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Register
pfandrecht nicht in Euro" zu überschreiben.
12. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,014", ,,037" und ,,060" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig"
zu überschreiben.
13. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,017", ,,040" und ,,063" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten" zu überschreiben.
14. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,018", ,,041" und ,,064" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: Baujahr des belasteten Flugzeugs liegt mindestens 10 Jahre aber weniger als
15 Jahre zurück" zu überschreiben.
15. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,019", ,,042" und ,,065" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: Baujahr des belasteten Flugzeugs liegt mindestens 15 Jahre zurück" zu überschrei
ben.
16. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,020", ,,043" und ,,066" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung kürzer als 1 Jahr oder
ohne vertraglich gesicherte Beschäftigung" zu überschreiben.
17. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,021", ,,044" und ,,067" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 1 Jahr
und weniger als 2 Jahren" zu überschreiben.
18. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,022", ,,045" und ,,068" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 2 Jah
ren und weniger als 3 Jahren" zu überschreiben.
19. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,023", ,,046" und ,,069" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 3 Jah
ren und weniger als 5 Jahren" zu überschreiben.
20. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,024", ,,047" und ,,070" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 5 Jah
ren" zu überschreiben.
21. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,025" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbetrag, um
den der Kapitalbetrag nachrangiger Registerpfandrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen wür
de, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Registerpfandrechte, bei denen
als Zins nicht lediglich der Darlehenszins registerrechtlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag,
den der vorrangige Registerpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Registerpfandrechts
hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern
könnte, erhöht würden" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1699
22. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,026", ,,049" und ,,072" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verblei
benden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.
23. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,027", ,,050" und ,,073" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters
der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten" zu überschreiben.
24. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,028", ,,051" und ,,074" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des
Beleihungsauslaufs in Prozent" zu überschreiben.
25. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,036" und ,,059" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,darunter: Registerpfandrecht oder Flugzeughypothek nicht in Währung des Registerstaats" zu über
schreiben.
26. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,048" und ,,071" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Registerpfandrechte oder ausländischer Flug
zeughypotheken die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapital
beträge der im Rang vorgehenden Registerpfandrechte oder ausländischen Flugzeughypotheken, bei
denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins registerrechtlich oder hypothekarisch abgesichert ist,
um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Registerpfandrechtsgläubiger oder Gläubiger der
ausländischen Flugzeughypothek über den Kapitalbetrag seines Registerpfandrechts oder seiner aus
ländischen Flugzeughypothek hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens
aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben.
27. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,015", ,,038" und ,,061" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: rückständig über mehr als 360 Tage" zu überschreiben.
28. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,016", ,,039" und ,,062" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,darunter: gekündigt" zu überschreiben.
1700
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Anlage 23
Meldung:
Flugzeugpfandbriefe Deckung Weitere Deckungswerte (FlgDckWtr)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Flugzeugpfandbriefe Deckung Weitere Deckungswerte
(FlgDckWtr)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Flugzeugpfandbriefe ver
wendeten Deckungswerten nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 PfandBG, die keine Derivate
geschäfte nach § 4b PfandBG sind".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 24 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,010" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,023" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,004" bis ,,010" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,023" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,003" versehenen Zeilen,
3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,003" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,023" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,004" und ,,018" versehenen Zeilen sowie
b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,017 und ,,019" bis ,,023" ver
sehenen Zeilen,
4. die Felder der mit ,,004" bis ,,008" versehenen Spalten in den mit ,,007", ,,012", ,,013", ,,017", ,,021" und
,,023" versehenen Zeilen.
VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Die Felder der mit ,,004" bis ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu verbinden
und mit ,,Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von
Stellen mit Sitz in" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,009" und ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu verbinden
und mit ,,gesamt" zu überschreiben.
3. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Deutschland" zu
überschreiben.
4. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Staaten des
Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben.
5. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Mitglied
staaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Vertrags
staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union" zu
überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,den Vereinigten
Staaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien
und Nordirland" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1701
8. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag
in Euro" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: nicht in Euro
denominiert" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Wertpapiere gesamt"
zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,005" und ,,019" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,006" und ,,020" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.
4. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,007" und ,,021" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: geschuldet von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,008" und ,,022" versehenen Zeilen sind jeweils mit
,,davon: geschuldet von anderen Zentralbanken" zu überschreiben.
6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet
von Zentralregierungen" zu überschreiben.
7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,010" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet
von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben.
8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,011" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet
von öffentlichen Stellen" zu überschreiben.
9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,012" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet
von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben.
10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,013" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet
von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben.
11. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,014" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet
von anderen Zentralbanken" zu überschreiben.
12. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,015" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet
von Zentralregierungen" zu überschreiben.
13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,016" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet
von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben.
14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,017" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet
von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben.
15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,018" versehenen Zeile ist mit ,,Einlagen gesamt"
zu überschreiben.
16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,023" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet
von Multilateralen Entwicklungsbanken" zu überschreiben.
1702
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Anlage 24
Meldung:
Flugzeugpfandbriefe Deckung Weitere Deckungswerte Derivategeschäfte (FlgDckWtrDrv)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1. Name der Pfandbriefbank
2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Flugzeugpfandbriefe Deckung Weitere Deckungswerte
Derivategeschäfte (FlgDckWtrDrv)"
6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Flugzeugpfandbriefe ver
wendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG".
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet.
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links
spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,030" zu versehen.
2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von
oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,025" zu versehen.
IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,004" bis ,,030" versehenen Spalten sind rot zu
unterlegen.
2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,008" bis ,,025" versehenen Zeilen sind grün zu
unterlegen.
V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit
,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,007" versehenen Zeilen,
3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,003" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,025" versehenen Zeilen mit
Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,008", ,,014" und ,,020" versehenen Zeilen
sowie
b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,009" bis ,,013", ,,015" bis ,,019" und ,,021"
bis ,,025" versehenen Zeilen,
4. die Felder der mit ,,013" bis ,,030" versehenen Spalten in den mit ,,012", ,,013", ,,018", ,,019", ,,024"
und ,,025" versehenen Zeilen.
VI. Beschriftung der Spaltenköpfe
1. Die Felder der mit ,,004" bis ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,mit Sitz in" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,004" bis ,,012" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Deutschland" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,013" bis ,,021" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Ab
kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben.
4. Die Felder der mit ,,022" bis ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
oder den Vereinigten Staaten von Amerika" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.
6. Die Felder der mit ,,005" bis ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.
7. Die Felder der mit ,,011" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
1703
verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei
ben.
8. Die Felder der mit ,,012" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von
Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu
überschreiben.
9. Die Felder der mit ,,013" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.
10. Die Felder der mit ,,014" bis ,,019" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.
11. Die Felder der mit ,,020" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen
verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei
ben.
12. Die Felder der mit ,,021" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von
Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu
überschreiben.
13. Die Felder der mit ,,022" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben.
14. Die Felder der mit ,,023" bis ,,028" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben.
15. Die Felder der mit ,,029" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen
verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei
ben.
16. Die Felder der mit ,,030" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von
Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu
überschreiben.
17. Die Felder der mit ,,005" bis ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben.
18. Die Felder der mit ,,009" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.
19. Die Felder der mit ,,010" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.
20. Die Felder der mit ,,014" bis ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben.
21. Die Felder der mit ,,018" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.
22. Die Felder der mit ,,019" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.
23. Die Felder der mit ,,023" bis ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben.
24. Die Felder der mit ,,027" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben.
25. Die Felder der mit ,,028" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver
binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben.
26. Die Felder der mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.
27. Die Felder der mit ,,007" und ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben.
28. Die Felder der mit ,,014" und ,,015" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.
29. Die Felder der mit ,,016" und ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben.
30. Die Felder der mit ,,023" und ,,024" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben.
1704
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
31. Die Felder der mit ,,025" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver
binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben.
32. Die Felder der mit ,,005", ,,007", ,,014", ,,016", ,,023" und ,,025" versehenen Spalten in der mit ,,007"
versehenen Zeile sind jeweils mit ,,gesamt" zu überschreiben.
33. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,015", ,,017", ,,024" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,007"
versehenen Zeile sind jeweils mit ,,gesamt" zu überschreiben.
VII. Beschriftung der Zeilenköpfe
1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,Rahmenvertrag der
jeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt" zu überschreiben.
2. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,015" und ,,021" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben.
3. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,016" und ,,022" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben.
4. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,017" und ,,023" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3" zu überschreiben.
5. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,018" und ,,024" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit dem Bund" zu überschreiben.
6. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,019" und ,,025" versehenen Zeilen sind
jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Land" zu überschreiben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Artikel 2
Änderung der
Pfandbrief-Barwertverordnung
Die Pfandbrief-Barwertverordnung vom 14. Juli 2005
(BGBl. I S. 2165), die zuletzt durch Artikel 130 des
Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 5 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das Semikolon und werden die
Wörter ,,sich ergebende negative Zinssätze
sind auf null zu setzen" gestrichen.
bb) Satz 3 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
aaa) In Satz 1 wird das Wort ,,sechs" durch
das Wort ,,sieben" ersetzt und nach der
Angabe ,,1 Jahr," die Angabe ,,2 Jahre,"
eingefügt.
bbb) In Satz 4 werden nach dem Wort
,,aktuellen" die Wörter ,,in Basispunk
ten ausgedrückten" eingefügt und die
Wörter ,,und im Anschluss daran mit
Faktor 100" gestrichen.
ccc) Nach Satz 6 werden folgende Sätze an
gefügt:
,,Solange für mindestens eine der ver
wendeten Stützstellen einer Zinskurve
an mindestens einem der vorherigen
250 Bankarbeitstage ein Zinssatz von
null oder ein negativer Zinssatz vorliegt,
ist abweichend von Satz 2 für die Zins
sätze sämtlicher Stützstellen dieser
Zinskurve die Standardabweichung der
in Basispunkten ausgedrückten Tages
differenzen auf Basis des historischen
Beobachtungszeitraumes der vorheri
gen 250 Bankarbeitstage zu bestimmen.
Satz 4 findet dann keine Anwendung."
b) Absatz 2 wird aufgehoben.
c) Absatz 3 wird Absatz 2.
2. In § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe c
werden nach dem Wort ,,Kanada" ein Komma und
die Wörter ,,Vereinigtes Königreich Großbritannien
und Nordirland" eingefügt.
3. § 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 2 wird das Komma durch das Wort
,,und" ersetzt.
b) Nummer 3 wird aufgehoben.
c) Nummer 4 wird Nummer 3.
4. § 8 Satz 3 wird aufgehoben.
Artikel 3
Änderung der
Deckungsregisterverordnung
Die Deckungsregisterverordnung vom 25. August
2006 (BGBl. I S. 2074), die durch Artikel 7 des Ge
setzes vom 20. März 2009 (BGBl. I S. 607) geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter ,,§ 5 Abs. 1
Satz 1 des Pfandbriefgesetzes" durch die Wörter
1705
,,§ 5 Absatz 1 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes,
an Verfahren und Dokumentation der Zustimmung
des Treuhänders nach § 5 Absatz 1 Satz 2 und § 8
Absatz 4 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes" ersetzt.
2. § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
,,(1) Das Deckungsregister für eine Pfandbrief
gattung kann nach Maßgabe des Teils 3 in Papier
form oder nach dauerhafter Wahl der Pfandbrief
bank als elektronisches Register geführt werden."
3. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt:
,,Wird ein in Papierform geführtes Deckungs
register in körperlich nicht dauerhaft verbunde
ner Form geführt, hat jede Seite des Deckungs
registers die in Satz 3 genannten Angaben zu
enthalten und ist fortlaufend zu nummerieren.
Im Fall des Satzes 4 hat der Treuhänder zudem
eigenhändig jede Seite mit zumindest seinem
Namenskürzel zu versehen."
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter ,,Ansprüche aus
Derivategeschäften im Sinne des § 19 Abs. 1
Nr. 4" durch die Wörter ,,Derivategeschäfte
im Sinne des § 4b" ersetzt.
bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:
,,Für Deckungswerte im Sinne des § 4 Ab
satz 1 Satz 3, des § 18 Absatz 1 zweite
Alternative (ausländische Sicherungsrechte),
des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3,
des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und 2, des
§ 26 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und des
§ 26f Absatz 1 Nummer 2 bis 4 des Pfand
briefgesetzes können weitere Unterregister
geführt werden."
cc) Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:
,,Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend."
c) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:
,,Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend."
d) Folgender Absatz 4 wird angefügt:
,,(4) Werden Eintragungen aus einem Unter
register in das Hauptregister übertragen, so
1. sind diese dort mit der fortlaufenden Nummer
des Hauptregisters und dem Datum der
Übertragung zu verzeichnen,
2. sind die weiteren nach den §§ 9 bis 14 er
forderlichen Angaben aus dem Unterregister
in das Hauptregister zu übertragen und
3. ist in der nach § 8 Absatz 3 für Bemerkungen
vorzusehenden Spalte zu vermerken, dass es
sich um einen Übertrag aus dem bezeichne
ten Unterregister handelt; hierbei sind lau
fende Nummern und Datumsangaben sämtli
cher Eintragungen des Unterregisters anzu
geben, anhand derer sich der Bestand des
eingetragenen Deckungswerts zum Zeitpunkt
der Übertragung in das Hauptregister nach
vollziehen lässt.
Nach vollständiger Übertragung der Eintragun
gen eines Unterregisters ist der Hinweis auf die
ses Unterregister im Hauptregister zu löschen.
1706
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Das Unterregister zum Stand der Übertragung in
das Hauptregister ist dann als Anlage zum De
ckungsregister zu den Akten zu nehmen und
mindestens für zehn Jahre aufzubewahren."
4. Dem § 5 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
,,Die Sätze 1 und 2 gelten mit Ausnahme der in
Spalte 1 enthaltenen Angaben und mit Ausnahme
von Löschungsvermerken nicht für die Eintragun
gen von Deckungswerten, bei denen seit der ord
nungsgemäßen vollständigen Löschung mindes
tens zehn Jahre verstrichen sind."
5. Dem § 6 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
,,§ 5 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend."
6. § 7 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das Wort ,,und" durch das
Wort ,,sowie" und werden die Wörter ,,der
Anlage zu § 9 Satz 1 des Bundesdaten
schutzgesetzes" durch die Wörter ,,des
Datenschutzes und der Datensicherheit" er
setzt.
bb) Satz 2 wird wie folgt geändert:
aaa) In Nummer 6 wird das Wort ,,und"
durch ein Komma ersetzt.
bbb) In Nummer 7 wird der Punkt durch das
Wort ,,und" ersetzt.
ccc) Folgende Nummer 8 wird angefügt:
,,8. der Austausch von Daten aus dem
oder für das Deckungsregister im
System und bei Einsatz öffentlicher
Netze sicher erfolgen kann (Über
tragungssicherheit)."
b) Dem Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:
,,Das Original und mindestens eine Sicherungs
kopie des Deckungsregisters müssen auf
Datenträgern gespeichert werden, die sich
innerhalb des Geltungsbereichs des Pfandbrief
gesetzes befinden. Im Falle einer technischen
Auslagerung ist zudem sicherzustellen, dass
das Auslagerungsunternehmen im Fall der
Insolvenz der Pfandbriefbank verpflichtet ist,
die Datensätze in einer Form, die elektronisch
mit standardisierten Datenbankanwendungen
verarbeitet werden kann, an den Sachwalter zu
übermitteln."
7. § 9 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 werden nach dem Wort ,,Grund
buchs" die Wörter ,,(Gemarkung, Flur, Flur
stück)" eingefügt.
bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
,,In letzterem Falle sind hierzu das Amts
gericht, der Grundbuchbezirk und die Num
mer des Grundbuchblatts sowie zusätzlich
die Postadresse oder eine sonstige orts
übliche Lagebezeichnung des Grundstücks
anzugeben."
b) Nummer 5 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 3 werden die Wörter ,,zumindest
auch" gestrichen und die Wörter ,,den Spal
ten 1 und 2a" durch die Angabe ,,Spalte 1"
ersetzt.
bb) Folgende Sätze werden angefügt:
,,Im Falle eines elektronisch geführten
Deckungsregisters kann die Zustimmung
zur Löschung auch mittels geeigneten
Authentifizierungsinstruments nach § 8 Ab
satz 4 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes erteilt
werden. Ein geeignetes Authentifizierungs
instrument ist ein Verfahren, das den
Anforderungen an eine starke Kunden
authentifizierung im Sinne des Artikels 4
Nummer 30 der Richtlinie (EU) 2015/2366
des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 25. November 2015 über Zah
lungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung
der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG
und 2013/36/EU und der Verordnung (EU)
Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der
Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom
23.12.2015, S. 35; L 169 vom 28.6.2016,
S. 18; L 102 vom 23.4.2018, S. 97; L 126
vom 23.5.2018, S. 10) genügt, wobei die
Freigabe der elektronischen Zustimmungs
erklärung durch den Treuhänder stets min
destens eines Authentifizierungselements
bedarf. Die elektronische Löschungszustim
mung muss beweissicher dokumentiert
werden."
c) Nummer 6 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach dem Wort ,,Deckungs
wert" die Wörter ,,zugunsten der Pfandbrief
bank" eingefügt.
bb) In Satz 2 werden nach dem Wort ,,Zeit
punkt" die Wörter ,,(Datum, Uhrzeit)" und
nach dem Wort ,,Refinanzierungsregister"
die Wörter ,,sowie in den Fällen des § 22b
des Kreditwesengesetzes der zur Übertra
gung Verpflichtete" eingefügt.
8. In § 10 Absatz 2 Satz 4 werden nach den Wörtern
,,Beiblätter sind mit" die Wörter ,,den in § 4 Absatz 1
Satz 3 bezeichneten Angaben und dem Zusatz
Beiblatt zu versehen und mit" eingefügt.
9. § 11 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 3 wird das Wort ,,vollen" und werden
die Wörter ,,Genehmigung oder" gestrichen.
b) Nummer 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 werden die Wörter ,,zumindest
auch" gestrichen und die Wörter ,,den Spal
ten 1 und 2" durch die Angabe ,,Spalte 1"
ersetzt.
bb) In Satz 3 wird die Angabe ,,§ 9 Nr. 5 Satz 4
und 5" durch die Angabe ,,§ 9 Nummer 5
Satz 4 bis 8" ersetzt.
c) Folgende Nummer 5 wird angefügt:
,,5. Ansprüche auf Schadlosstellung nach § 20
Absatz 2a Satz 3 des Pfandbriefgesetzes
sind bei der betreffenden Forderung unter
Benennung des zur Schadlosstellung Ver
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
pflichteten (Name, Anschrift) in Spalte 5 ein
zutragen."
10. § 12 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird die Angabe ,,§ 9" durch die An
gabe ,,den §§ 9 und 10" ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Dem Satz 1 wird folgender Satz vorange
stellt:
,,In der Überschrift tritt anstelle des Zu
satzes (Hypotheken) der Zusatz (Schiffs
hypotheken)."
bb) Folgender Satz wird angefügt:
,,In den Fällen des § 23 Absatz 4 des Pfand
briefgesetzes ist das Sicherungsverhältnis
über Ansprüche aus der Schiffsversicherung
in Spalte 6 einzutragen."
11. § 12a wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird die Angabe ,,§ 9" durch die An
gabe ,,den §§ 9 und 10" ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Dem Satz 1 wird folgender Satz voran
gestellt:
,,In der Überschrift tritt anstelle des Zu
satzes (Hypotheken) der Zusatz (Flugzeug
hypotheken)."
bb) Folgender Satz wird angefügt:
,,In den Fällen des § 26c Absatz 4 des
Pfandbriefgesetzes ist das Sicherungsver
hältnis über Ansprüche aus der Flugzeug
versicherung in Spalte 6 einzutragen."
1707
g) Nummer 7 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach dem Wort ,,Treu
händer" die Wörter ,,bei einem in Papierform
geführten Deckungsregister" eingefügt.
bb) Folgender Satz wird angefügt:
,,§ 8 Absatz 4 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes
und § 9 Nummer 5 Satz 6 bis 8 gelten ent
sprechend."
h) Nummer 8 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 werden die Wörter ,,zumindest
auch" gestrichen und die Wörter ,,den
Spalten 1 bis 3 und 6" durch die Angabe
,,Spalte 1" ersetzt.
bb) In Satz 3 werden die Wörter ,,§ 9 Nr. 5 Satz 4
und 5" durch die Wörter ,,§ 9 Nummer 5
Satz 4 bis 8" ersetzt.
i) Folgende Nummer 9 wird angefügt:
,,9. Ansprüche auf Schadlosstellung nach § 20
Absatz 2a Satz 3 des Pfandbriefgesetzes
sind bei dem betreffenden Derivategeschäft
unter Benennung des zur Schadlosstellung
Verpflichteten (Name, Anschrift) in Spalte 10
einzutragen."
13. § 14 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden die Wörter ,,nach § 4
Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 20
Abs. 2 Nr. 2 sowie § 26f Abs. 1 Nr. 2 und 3
des Pfandbriefgesetzes" durch die Wörter ,,der
barwertigen sichernden Überdeckung sowie
anderer weiterer Deckungswerte" ersetzt.
a) In der Überschrift werden die Wörter ,,An
sprüchen aus" gestrichen.
b) In Satz 1 werden die Wörter ,,§ 4 Abs. 1 Satz 2,
§ 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 20 Abs. 2 Nr. 2 sowie
§ 26f Abs. 1 Nr. 2 und 3" durch die Wörter ,,§ 4
Absatz 1 Satz 3, § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
bis 3, § 20 Absatz 2 Nummer 1 und 2, § 26 Ab
satz 1 Nummer 2 bis 4 sowie § 26f Absatz 1
Nummer 2 bis 4" ersetzt.
b) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die
Wörter ,,der Ansprüche aus" durch das Wort
,,von" ersetzt.
c) In Satz 2 werden die Wörter ,,§ 4 Abs. 1 Satz 2
Nr. 1" durch die Wörter ,,§ 4 Absatz 1 Satz 3
Nummer 1" ersetzt.
c) In Nummer 1 Satz 2 wird das Wort ,,Registrie
rungsnummer" durch die Wörter ,,bankinterne
Registrierungsnummer bei" ersetzt.
d) Satz 3 wird aufgehoben.
12. § 13 wird wie folgt geändert:
d) In Nummer 3 werden die Wörter ,,Höhe der Zins
sätze" durch die Wörter ,,die vereinbarten Zins
sätze oder Referenzzinssätze nebst Auf- oder
Abschlägen" ersetzt.
e) In Nummer 4 werden die Wörter ,,Registrie
rungsnummer des Vertragspartners" durch die
Wörter ,,interne Registrierungsnummer beim
Vertragspartner der Pfandbriefbank" ersetzt.
f) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
,,5. Spalte 6 enthält unter Buchstabe a das Ab
schlussdatum des Rahmenvertrags, der das
Derivategeschäft regelt, unter Buchstabe b
das Abschlussdatum des Einzelabschlusses,
unter Buchstabe c die Ursprungslaufzeit
des Einzelabschlusses und unter Buch
stabe d das Fälligkeitsdatum des Einzelab
schlusses."
e) Folgende Sätze werden angefügt:
,,Im Fall des § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2a
und 3 des Pfandbriefgesetzes sind in Spalte 2
die kontoführende Stelle und die IBAN im Sinne
des Artikels 2 Nummer 15 der Verordnung (EU)
Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung
der technischen Vorschriften und der Ge
schäftsanforderungen für Überweisungen und
Lastschriften in Euro und zur Änderung der Ver
ordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom
30.3.2012, S. 22), die durch die Verordnung (EU)
Nr. 248/2014 (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 1)
geändert worden ist, anzugeben. Satz 3 gilt ent
sprechend, soweit es sich bei anderen zur
Deckung verwendeten Geldforderungen eben
falls um Guthaben handelt. Handelt es sich bei
den Geldforderungen um jeweilige Guthaben
aus Kontoverbindungen nach § 19 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2, § 20 Absatz 2 Nummer 2,
1708
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
§ 26 Absatz 1 Nummer 3 oder § 26f Absatz 1
Nummer 3 des Pfandbriefgesetzes, so kann
in Spalte 3 die Betragsangabe unterbleiben.
Ansprüche auf Schadlosstellung nach § 20 Ab
satz 2a Satz 3 des Pfandbriefgesetzes sind bei
der betreffenden Forderung unter Benennung
des zur Schadlosstellung Verpflichteten (Name,
Anschrift) in Spalte 5 einzutragen."
14. § 15 wird wie folgt gefasst:
,,§ 15
Umfang der
Aufzeichnung und Form der Übermittlung
(1) Die Aufzeichnung nach § 5 Absatz 2 des
Pfandbriefgesetzes hat sämtliche Eintragungen in
den Deckungsregistern vollständig wiederzugeben.
(2) Die Aufzeichnung ist der Bundesanstalt in
elektronischer Form zu übermitteln. Hierzu ist ein
geeigneter, nicht mehr als einmal beschreibbarer
Datenträger zu verwenden. Auf dem Datenträger
sind der Name der Pfandbriefbank, die Pfandbrief
gattungen, auf die sich die auf dem Datenträger
gespeicherte Aufzeichnung bezieht, sowie das
Datum des Datenabzugs dauerhaft anzubringen."
15. § 16 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter ,,§ 5 Abs. 2 des
Pfandbriefgesetzes" durch die Wörter ,,§ 5
Absatz 2 des Pfandbriefgesetzes mindes
tens" ersetzt.
bb) Satz 2 wird aufgehoben.
b) Absatz 4 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
,,Zusätzlich hat der Treuhänder auf einem auf
dem Datenträger anzubringenden Aufkleber,
der so mit dem Datenträger dauerhaft ver
bunden sein muss, dass er sich nicht ohne
erkennbare Beschädigungen wieder entfernen
lässt, seine Namensunterschrift beizufügen."
16. § 17 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird die Angabe ,,50" durch das Wort
,,zwei" ersetzt.
b) In Satz 3 wird nach den Wörtern ,,Befugnisse
zum" das Wort ,,physischen" eingefügt.
17. Dem § 18 werden folgende Absätze 3 und 4 an
gefügt:
,,(3) Abweichend von § 15 Absatz 1 braucht die
elektronisch zu übermittelnde Aufzeichnung vor
dem 1. Juli 2021 in das Deckungsregister vor
genommene Eintragungen nur wiederzugeben, so
weit sie der Pfandbriefbank am 8. Oktober 2022 in
elektronischer Form bereits vorliegen. Macht die
Pfandbriefbank von der Möglichkeit des Satzes 1
Gebrauch, so hat sie bei der jeweiligen Übermitt
lung der Aufzeichnung in elektronischer Form für
Stichtage nach dem 30. Juni 2021 das Datum des
Stichtags derjenigen Aufzeichnung anzugeben, die
die jüngste nicht von der elektronisch übermittelten
Aufzeichnung umfasste Eintragung enthält. In die
sem Fall hat die Bundesanstalt auf die für Stich
tage bis einschließlich des in Satz 2 bezeichneten
Stichtags übermittelten Aufzeichnungen § 17 mit
der Maßgabe anzuwenden, dass die Aufbewah
rungsdauer 50 Jahre beträgt.
(4) Auf vor dem 1. Juli 2023 vorgenommene Ein
tragungen finden die §§ 9 bis 12a und § 14 in ihrer
am 7. Oktober 2022 geltenden Fassung Anwen
dung. § 4 Absatz 1 Satz 5 gilt nur für Seiten eines
Hauptregisters oder Unterregisters, auf denen
nach dem 30. Juni 2023 Eintragungen vorgenom
men werden."
18. In Anlage 2 werden in der Überschrift der Spalte 3
die Wörter ,,Genehmigung bzw." gestrichen.
19. Anlage 3 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift des Formulars DR 3 wird
das Wort ,,(Schiffshypotheken)" durch die
Wörter ,,(Schiffshypotheken)/(Flugzeughypothe
ken)" ersetzt.
b) Die Überschrift von Spalte 2 wird wie folgt ge
fasst:
,,bankinterne Registrierungsnummer bei der
Pfandbriefbank".
c) Die Überschrift von Spalte 5 wird wie folgt ge
fasst:
,,interne Registrierungsnummer beim Vertrags
partner der Pfandbriefbank".
d) Die Überschrift von Spalte 6 wird wie folgt ge
fasst:
,,a) Rahmenvertrag vom
b) Einzelabschluss vom
c) Ursprungslaufzeit Einzelabschluss
d) Fälligkeitsdatum Einzelabschluss".
Artikel 4
Weitere Änderung
der Deckungsregisterverordnung
Die Deckungsregisterverordnung vom 25. August
2006 (BGBl. I S. 2074), die zuletzt durch Artikel 3 dieser
Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt ge
ändert:
1. In § 4 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter ,,§ 19 Ab
satz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, des § 20 Absatz 2
Nummer 1 und 2, des § 26 Absatz 1 Nummer 2 bis 4
und des § 26f Absatz 1 Nummer 2 bis 4" durch die
Wörter ,,§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buch
stabe a und b, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2
Satz 1 Nummer 2, mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Num
mer 3 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, des
§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis c,
auch in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Num
mer 4 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, des
§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, auch in Verbindung
mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und mit § 26f
Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, des § 20 Absatz 2 Satz 1
Nummer 3 Buchstabe a und b und der Nummer 4"
ersetzt.
2. In § 11 Nummer 5 werden die Wörter ,,§ 20 Ab
satz 2a Satz 3" durch die Wörter ,,§ 20 Absatz 3
Satz 3" ersetzt.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
3. § 12 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden die Wörter ,,§ 26 Abs. 1
Nr. 1" durch die Wörter ,,§ 26 Absatz 1 Satz 1
Nummer 1" ersetzt.
b) In Absatz 1 werden die Wörter ,,§ 26 Abs. 1 Nr. 1"
durch die Wörter ,,§ 26 Absatz 1 Satz 1 Num
mer 1" ersetzt.
4. § 12a wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden die Wörter ,,§ 26f Abs. 1
Nr. 1" durch die Wörter ,,§ 26f Absatz 1 Satz 1
Nummer 1" ersetzt.
b) In Absatz 1 werden die Wörter ,,§ 26f Abs. 1 Nr. 1"
durch die Wörter ,,§ 26f Absatz 1 Satz 1 Num
mer 1" ersetzt.
5. In § 13 werden die Wörter ,,§ 20 Absatz 2a Satz 3"
durch die Wörter ,,§ 20 Absatz 3 Satz 3" ersetzt.
6. § 14 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Wörter ,,§ 19 Absatz 1 Satz 1
Nummer 1 bis 3, § 20 Absatz 2 Nummer 1 und 2,
§ 26 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 sowie § 26f
Absatz 1 Nummer 2 bis 4" durch die Wörter ,,§ 19
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b,
auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1
Nummer 2, mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, des
§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis c,
auch in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1
Nummer 4 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Num
mer 4, des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, auch
in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5
und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, des
§ 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a
und b und der Nummer 4" ersetzt.
b) In Satz 5 werden die Wörter ,,§ 19 Absatz 1 Satz 1
Nummer 2, § 20 Absatz 2 Nummer 2, § 26 Ab
satz 1 Nummer 3 oder § 26f Absatz 1 Nummer 3"
durch die Wörter ,,§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
Buchstabe b, auch in Verbindung mit § 20 Ab
satz 2 Satz 1 Nummer 2, mit § 26 Absatz 1 Satz 1
Nummer 3 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Num
mer 3, nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
Buchstabe c, auch in Verbindung mit § 26 Ab
satz 1 Satz 1 Nummer 4 und mit § 26f Absatz 1
Satz 1 Nummer 4, sowie nach § 20 Absatz 2
Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 4"
ersetzt.
c) In Satz 6 werden die Wörter ,,§ 20 Absatz 2a
Satz 3" durch die Wörter ,,§ 20 Absatz 3 Satz 3"
ersetzt.
Artikel 5
Änderung der
Beleihungswertermittlungsverordnung
Die
Beleihungswertermittlungsverordnung
vom
12. Mai 2006 (BGBl. I S. 1175), die durch Artikel 1 der
Verordnung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3041)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 3 Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:
,,Die Feststellung nachhaltiger Merkmale des
Objekts und deren Einflussgrößen auf die Be
wertung bedarf dabei einer langfristigen Betrach
1709
tung der Marktgegebenheiten. Der betrachtete
Zeitraum ist zu benennen und seine Angemessen
heit nachvollziehbar darzulegen."
2. § 4 wird wie folgt gefasst:
,,§ 4
Verfahren zur
Ermittlung des Beleihungswerts
(1) Zur Ermittlung des Beleihungswerts sind der
Ertragswert (§§ 8 bis 13) und der Sachwert (§§ 14
bis 17) des Beleihungsobjekts getrennt zu ermit
teln; anstelle des Sachwerts kann bei Ein- und
Zweifamilienhäusern sowie Wohnungs- und Teil
eigentum auch der Vergleichswert (§ 19) ermittelt
werden. Maßgeblich für die Ableitung des Be
leihungswerts ist regelmäßig der Ertragswert, der
nicht überschritten werden darf. Bleibt der Sach
wert und in den Fällen von Satz 1 zweiter Halbsatz
alternativ der Vergleichswert um mehr als 20 Pro
zent hinter dem Ertragswert zurück, bedarf es einer
besonderen Überprüfung der Nachhaltigkeit der
zugrunde gelegten Erträge und ihrer Kapitalisie
rung; hierbei sind im Rahmen der Kontrollbetrach
tung für die Kosten- und Ertragsansätze die
gleichen Annahmen, insbesondere in steuerlicher
Hinsicht, zu berücksichtigen. Bestätigt sich der
anfangs ermittelte Ertragswert, bedarf das Er
gebnis der Überprüfung einer nachvollziehbaren
Begründung, andernfalls ist der Ertragswert ent
sprechend zu mindern.
(2) Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie
Wohnungseigentum kann der Beleihungswert am
Sachwert oder Vergleichswert orientiert werden
und eine Ertragswertermittlung entfallen, wenn
das zu bewertende Objekt nach Objekt- und
Standortqualität zweifelsfrei zur Eigennutzung ge
eignet ist und von potenziellen Erwerbern für die
eigene Nutzung dauerhaft nachgefragt wird. Ist
das Objekt noch vermietet, ist die hiermit verbun
dene Wertminderung nachvollziehbar zu ermitteln
und vom Beleihungswert abzuziehen. Bei Einund Zweifamilienhäusern darf eine Orientierung
am Vergleichswert vorbehaltlich des § 19 Absatz 2
jedoch nur dann erfolgen, wenn der Ermittlung
aktuelle Vergleichspreise von mindestens fünf
Objekten zugrunde liegen, die auch hinsichtlich
der Wohnfläche mit dem zu bewertenden Objekt
hinreichend übereinstimmen. Bei der Ableitung
des Beleihungswerts aus dem Sachwert ist regel
mäßig zu prüfen, ob aufgrund der Merkmale des
Objekts und der regionalen Marktgegebenheiten
unter besonderer Berücksichtigung der Nach
haltigkeit ein Abschlag vom Sachwert erforderlich
ist.
(3) Sind im Rahmen der Wertermittlung ein
Instandhaltungsrückstau, Baumängel oder Bau
schäden erkennbar, die noch nicht in geeigneter
Weise in die Ermittlung von Ertragswert, Sachwert
und Vergleichswert eingeflossen sind, so sind die
auf der Grundlage der für ihre Beseitigung am
Wertermittlungsstichtag bekannten oder vorsichtig
geschätzten Aufwendungen als gesonderter Ab
schlag vom Beleihungswert zu berücksichtigen.
Vorgenanntes gilt auch für sonstige bauliche
Aufwände, insbesondere für Maßnahmen zur Er
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
tüchtigung des zu bewertenden Objekts bei
Nutzungsänderungen.
c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und wie
folgt gefasst:
(4) Bei im Bau befindlichen Objekten kann der
Beleihungswert aus dem Zustandswert abgeleitet
werden. Dieser ist die Summe aus dem Bodenwert
(§ 15) und dem anteiligen Wert der baulichen
Anlage. Der anteilige Wert der baulichen Anlage
errechnet sich aus dem Wert der baulichen Anlage
des fertig gestellten Objekts (§ 16) und dem er
reichten Bautenstand. Der in Ansatz gebrachte
Bautenstand ist von einer von der Pfandbriefbank
auszuwählenden, besonders fachkundigen, von
Bauplanung und Bauausführung unabhängigen
Person festzustellen; § 7 Absatz 1 Satz 1 gilt ent
sprechend. In den Fällen, in denen der Ertragswert
des planmäßig fertig gestellten Objekts unter
dessen Sachwert liegt, darf der Zustandswert die
Summe aus dem Bodenwert und dem anteiligen
Ertragswert der baulichen Anlage, der prozentual
dem jeweiligen Bautenstand entspricht, nicht über
schreiten. Es ist zu prüfen, ob insbesondere zur
Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücks
markt auf den ermittelten Zustandswert ein beson
derer Nachhaltigkeitsabschlag, der die Verkäuflich
keit des noch nicht fertiggestellten Objekts be
rücksichtigt, vorgenommen werden muss."
,,(4) Bestehen strukturelle oder lang andau
ernde Leerstände, ist besonders zu prüfen, ob
das Objekt aufgrund der jeweiligen Marktlage
und seines Zustands überhaupt ertragsfähig ist
oder eine wirtschaftliche Nutzung zu den an
gesetzten Roherträgen in absehbarer Zeit noch
zu erwarten ist."
3. § 5 wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
,,Das zu bewertende Objekt ist im Rahmen der
Wertermittlung zu besichtigen."
b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 werden nach den Wörtern ,,der
Immobilie" die Wörter ,,oder die dauerhafte
Nachfrage von Eigennutzern" eingefügt.
bb) In Satz 3 werden nach dem Wort ,,wesent
lichen" das Wort ,,Objektdaten" und ein
Komma eingefügt.
c) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
,,(4) Alle den Ertragswert, den Sachwert oder
den Vergleichswert beeinflussenden Umstände,
insbesondere etwaige Nutzungsbeschränkun
gen, Mieterdienstbarkeiten und andere Dienst
barkeiten, Duldungspflichten, Vorkaufsrechte,
Sanierungsvermerke, Baulasten und alle sonsti
gen Beschränkungen und Lasten sind zu
nennen, zu beachten und gegebenenfalls wert
mindernd zu berücksichtigen."
4. § 10 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 werden nach dem Wort ,,durch
schnittlich" die Wörter ,,nach Region, Kategorieund Ausstattungsgrad" eingefügt.
b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 einge
fügt:
,,(3) Absatz 2 gilt im Falle von Objekten mit
Gastronomie als Hauptnutzung, Kinos und ver
gleichbaren Freizeitobjekten mit der Maßgabe,
dass die ermittelten durchschnittlichen Umsätze
pro Sitzplatz herzuleiten sind."
5. § 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
,,Die Einzelkostenansätze dürfen die in Anlage 1
festgelegten Mindestsätze nicht unterschreiten."
b) In Satz 2 wird das Wort ,,Erfahrungssatz" durch
das Wort ,,Einzelkostenansatz" ersetzt.
c) In Satz 3 wird das Wort ,,Bewirtschaftungs
kostenabzug" durch die Wörter ,,Abzug der in
den Absätzen 3 bis 5 genannten Kosten" er
setzt.
6. § 12 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Die Wörter ,,ergebenden, finanzmathematisch
dem Rentenbarwertfaktor entsprechenden
Vervielfältiger nach Anlage 4" werden durch
die Wörter ,,ergebenden Vervielfältiger" er
setzt.
bb) Folgender Satz wird angefügt:
,,Der Vervielfältiger V errechnet sich gemäß
V = (qn 1) / (qn · z), mit n = Restnutzungs
dauer, q = 1 + z und z = Kapitalisierungszins
satz."
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 wird das Wort ,,Vermietbarkeit"
durch die Wörter ,,wirtschaftliche Nutzung"
ersetzt.
bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
,,Bei im Inland belegenen Objekten sind
die in Anlage 2 genannten Maximalsätze für
die Nutzungsdauer baulicher Anlagen zu
berücksichtigen."
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 werden nach dem Wort ,,langfris
tigen" die Wörter ,,und nutzungsspezifischen"
eingefügt.
bb) Satz 3 wird aufgehoben.
d) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
,,(4) Der bei im Inland belegenen Objekten in
Ansatz zu bringende Kapitalisierungszinssatz
beträgt vorbehaltlich des Satzes 3 und des
Absatzes 5 bei wohnwirtschaftlicher Nutzung
mindestens 3 Prozentpunkte, bei gewerblicher
Nutzung mindestens 4 Prozentpunkte über der
nach DIN 1333 auf die erste Nachkommastelle
gerundeten von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Rendite 30-jähriger Bundes
anleihen zuzüglich etwaiger für einzelne
Nutzungsarten nach Anlage 3 zu berücksich
tigender Aufschläge. Ist am 30. November eines
Jahres die von der Deutschen Bundesbank ver
öffentlichte Rendite 30-jähriger Bundesanleihen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
mindestens 0,5 Prozentpunkte höher oder nied
riger als zu Beginn des der letzten Veränderung
der Mindestkapitalisierungszinssätze vorher
gehenden Monats, so verändert er sich zum
1. Januar des Folgejahres um die entsprechen
den nach DIN 1333 auf die erste Nachkomma
stelle gerundeten Prozentpunkte. Vorbehaltlich
des Absatzes 5 beträgt der Mindestkapitalisie
rungszinssatz bei wohnwirtschaftlicher Nutzung
mindestens 3,5 Prozent und höchstens 5,5 Pro
zent, bei gewerblicher Nutzung mindestens
4,5 Prozent und höchstens 6,5 Prozent, jeweils
zuzüglich etwaiger für einzelne Nutzungs
arten nach Anlage 3 zu berücksichtigender
Aufschläge. Die Bundesanstalt gibt die ge
änderten Mindestkapitalisierungszinssätze un
verzüglich nach dem in Satz 2 genannten Zeit
punkt auf ihrer Internetseite bekannt."
e) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 an
gefügt:
,,(5) Die in Absatz 4 Satz 1 und 3 genannten
Mindestkapitalisierungszinssätze dürfen für die
Nutzungsarten Wohnen, Handel, Büro sowie
Lager und Logistik um höchstens 0,5 Prozent
punkte unterschritten werden, wenn es sich um
erstklassige Immobilien handelt. Dies ist dann
der Fall, wenn mindestens folgende Kriterien
erfüllt sind:
1. eine sehr gute Lage im Verdichtungsraum,
2. ein entsprechend der jeweiligen Objektart
bevorzugter Standort,
3. eine gute Infrastruktur,
4. eine gute Konzeption,
der Anteil des Bodenwerts am Reinertrag über
die Restnutzungsdauer der baulichen Anlage
zu kapitalisieren oder sind die ermittelten Ab
bruchkosten der baulichen Anlage vom Ertrags
wert abzuziehen. Hinsichtlich der Abzinsung
der Abbruchkosten gilt Absatz 1 Satz 4 ent
sprechend."
c) In Absatz 3 wird nach den Wörtern ,,zu begrün
den und" das Wort ,,gegebenenfalls" eingefügt
und nach den Wörtern ,,und die dafür" das Wort
,,gegebenenfalls" gestrichen.
8. § 14 wird wie folgt geändert:
a) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
,,Die Wertminderung wegen des Alters gemäß
§ 17 ist dabei zu berücksichtigen."
b) Folgende Sätze werden angefügt:
,,Bei einer Restnutzungsdauer der baulichen An
lage von weniger als 30 Jahren sind die Ab
bruchkosten der baulichen Anlage zu ermitteln
und vom Sachwert abzuziehen. Hinsichtlich der
Abzinsung der Abbruchkosten gilt § 13 Absatz 1
Satz 4 entsprechend."
9. In § 15 Absatz 1 Nummer 5 werden die Wörter
,,Versorgungsleitungen und Kanalisation" durch
die Wörter ,,Ver- und Entsorgungsnetze" ersetzt.
10. § 16 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 4 wird das Komma durch einen
Punkt ersetzt.
b) Die Nummern 5 und 6 werden aufgehoben.
5. eine hochwertige Ausstattung,
11. § 18 wird aufgehoben.
6. eine hochwertige Bauweise,
12. § 19 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
7. eine besonders hohe Marktgängigkeit und
8. ein sehr guter Objektzustand.
Ein Unterschreiten bedarf einer nachvollzieh
baren, im Gutachten dokumentierten Begrün
dung."
7. § 13 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach dem Wort ,,Boden
wert" die Wörter ,,nach Maßgabe des
Satzes 4" eingefügt.
bb) Folgender Satz wird angefügt:
,,Der so ermittelte, um die Abbruchkosten
verminderte Bodenwert ist vom Zeitpunkt,
an dem das Grundstück unbebaut zur Ver
fügung stünde, auf den Wertermittlungs
stichtag mit dem für die zulässige Nutzung
heranzuziehenden Kapitalisierungszinssatz
abzuzinsen."
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
,,(2) Bei einer Restnutzungsdauer der bau
lichen Anlage von weniger als 30 Jahren ist auch
1711
,,(2) Unbeschadet des Absatzes 1 Satz 2 kann
bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Woh
nungseigentum die Ermittlung des Vergleichswerts
auch unter Nutzung computerunterstützter daten
bankbasierter Bewertungsmodelle erfolgen, wenn
deren Geeignetheit und die zugrunde liegenden,
auf Basis geeigneter statistischer Modelle nach
vollziehbar abgeleiteten Daten mindestens jährlich
durch eine vom Systemanbieter und Datenbank
anbieter unabhängige qualifizierte Stelle validiert
werden. Die Bewertungsergebnisse sind zudem in
regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Quali
tätssicherung durch die Pfandbriefbank zu über
prüfen; § 24 Absatz 2 Satz 3 gilt mit der Maßgabe
entsprechend, dass für die Überprüfung bei Be
leihungen von Ein- und Zweifamilienhäusern das
Sachwertverfahren heranzuziehen ist. Die Stich
proben müssen insbesondere auch nach Art und
regionaler Belegenheit der Objekte repräsentativ
sein."
13. § 20 wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird aufgehoben.
b) In dem neuen Satz 4 wird die Angabe ,,Abs. 2"
gestrichen.
1712
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
14. § 22 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
,,(3) Sofern bebaute Grundstücke bei der Be
wertung einbezogen werden sollen, kann den
Gebäuden ein eigenständiger Wert nur dann bei
gemessen werden, wenn sie selbständig und auch
außerhalb des jeweiligen landwirtschaftlichen Be
triebs genutzt werden können."
15. § 23 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 wird das Wort ,,wesentlicher" durch
das Wort ,,wesentlichen" ersetzt.
b) Satz 3 wird aufgehoben.
16. § 24 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ,,400 000"
durch die Angabe ,,600 000" ersetzt.
b) In Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Semikolon
die Wörter ,,§ 19 Absatz 2 Satz 3 und" eingefügt.
c) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die
Wörter ,,§ 4 Abs. 1 Satz 3" durch die Wörter
,,§ 5 Absatz 1 Satz 2" ersetzt.
bb) In Nummer 3 wird das Wort ,,oder" durch ein
Komma ersetzt.
cc) In Nummer 4 wird der Punkt durch das Wort
,,oder" ersetzt.
dd) Folgende Nummer 5 wird angefügt:
,,5. stattdessen eine Ansicht des zu bewer
tenden Objekts, für das eine Rest
nutzungsdauer von mindestens 40 Jah
ren zu erwarten sein muss, per
Videoübertragung vorgenommen wird,
sofern
a) der Wertermittler dabei einen zu
mindest annähernd vollständigen
Einblick der gesamten Immobilie,
ihres Zustands und ihres Umfelds
erhält,
b) die per Videoübertragung durchge
führte Ansicht der Immobilie hinsicht
lich Umfang und Erkenntnissen sowie
mittels einer Fotosammlung (Bild
schirmfotos) dokumentiert wird und
c) auf das Ergebnis der Beleihungswert
ermittlung ein Abschlag in Höhe von
mindestens 5 Prozent vorgenommen
wird."
d) Absatz 3a wird wie folgt geändert:
aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die
Wörter ,,§ 4 Absatz 1 Satz 3" durch die
Wörter ,,§ 5 Absatz 1 Satz 2" ersetzt.
bb) In Nummer 1 werden die Wörter ,,wobei die
Gründe für den Verzicht auf die Innen
besichtigung in nachvollziehbarer Weise zu
dokumentieren sind," gestrichen.
cc) Folgender Satz wird angefügt:
,,Die Gründe für den Verzicht auf die Innen
besichtigung sind nachvollziehbar zu doku
mentieren."
17. § 25 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
,,§ 25
Besonderheiten
bei Beleihungen im Ausland".
b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
,,(1) Die Ermittlung des Beleihungswerts von
im Ausland belegenen Objekten ist nach den
übrigen Vorschriften dieser Verordnung nur in
soweit durchzuführen, als in jenen Vorschriften
sowie in den Absätzen 2 bis 5 nichts Ab
weichendes bestimmt ist."
c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 werden die Wörter ,,§ 4 Abs. 1
Satz 3, des § 5 Abs. 2 Satz 1 und 3
und Abs. 3" durch die Wörter ,,§ 5 Absatz 1
Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 3"
ersetzt.
bb) Nach Satz 2 werden folgende Sätze ein
gefügt:
,,Wird das landesspezifische Gutachten bei
einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensver
trag aufgrund nationaler Vorgaben oder
Marktstandards abweichend von Satz 2
vom Darlehensnehmer in Auftrag gegeben,
darf dieses im Weiteren nur zugrunde gelegt
werden, wenn die unabhängige Erstellung
eines objektiven, vom Darlehensnehmer un
beeinflussten Gutachtens dadurch gewähr
leistet erscheint, dass der beauftragte
Gutachter diesbezüglich einschlägigen be
rufsrechtlichen Regelungen unterworfen ist,
deren Nichteinhaltung sanktionsbewehrt ist.
Das Gutachten einschließlich der Einhaltung
dieser berufsrechtlichen Regelungen muss
zudem durch eine für diese Zwecke an
erkannte unabhängige nationale Stelle auf
Basis verbindlicher Standards hinreichend
und nachvollziehbar dokumentiert überprüft
werden."
cc) Folgender Satz wird angefügt:
,,In den Fällen, in denen keine Vergleichs
preise zur Ermittlung von Bodenwerten im
Ausland vorliegen, kann ersatzweise auf
geeignete sonstige Verfahren zur Ermittlung
des Bodenwerts zurückgegriffen werden;
hierbei ist darauf zu achten, dass die Her
leitung des Bodenwerts unabhängig von
der Ermittlung des Ertragswerts erfolgt."
d) In Absatz 4 werden die Wörter ,,Restnutzungs
dauer von 100 Jahren" durch die Wörter ,,ewige
Restnutzungsdauer" ersetzt.
18. Dem Wortlaut des § 26 Absatz 1 wird folgender
Satz vorangestellt:
,,Der Beleihungswert ist längstens jährlich zu über
wachen."
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
19. § 28 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
,,§ 28
Inkrafttreten, Übergangsvorschriften".
b) Der Wortlaut wird Absatz 1.
c) Folgender Absatz 2 wird angefügt:
,,(2) Für Beleihungswertermittlungen, die auf
Grundlage der bis zum 7. Oktober 2022 gelten
den Fassung dieser Verordnung erfolgt sind,
dürfen auch nach diesem Zeitpunkt die Vor
1713
schriften der vorbezeichneten Fassung dieser
Verordnung, ab 9. Oktober 2022 mit Ausnahme
des § 26 Absatz 1, weiterhin zugrunde gelegt
werden. Die Bundesanstalt gibt auf ihrer Inter
netseite unverzüglich nach dem 8. Oktober
2022 die bis zu einer Anpassung nach § 12
Absatz 4 Satz 2 maßgeblichen Mindestkapi
talisierungszinssätze nach § 12 Absatz 4 Satz 1
auf der Grundlage der für den 30. September
2022 von der Deutschen Bundesbank veröffent
lichten Rendite 30-jähriger Bundesanleihen be
kannt."
20. Anlage 1 wird wie folgt gefasst:
,,Anlage 1
(zu § 11 Absatz 2)
Mindestsätze für die
Einzelkostenansätze für die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten
Verwaltungskosten
a) Wohnungsbau
Für Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Garagen und Tiefgaragenstellplätze:
die in Anlage 3 (zu § 12 Absatz 5 Satz 2) der Immobilienwertermittlungsverordnung in der jeweils geltenden
Fassung genannten Beträge
b) Gewerbliche Objekte
1 Prozent des Jahresrohertrags
In jedem Einzelfall ist darauf zu achten, dass der ausgewiesene absolute Betrag unzweifelhaft für eine
ordnungsgemäße Verwaltung angemessen ist.
Instandhaltungskosten
Kalkulationsbasis: Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche (ohne Baunebenkosten und
Außenanlagen). Objektzustand, Ausstattungsgrad und Alter sind bei der Bemessung der Instandhaltungs
kosten zu berücksichtigen.
a) Lager- und Produktionshallen, gewerbliche Objekte einfachen Standards und SelbstbedienungsVerbrauchermärkte:
0,8 Prozent
b) Wohngebäude und gewerbliche Gebäude mit mittlerem Standard:
0,5 Prozent
c) Hochwertige Büro- und Handels- und andere gewerbliche Objekte:
0,4 Prozent
Mietausfallwagnis
a) Wohnungsbau:
2 Prozent
b) Gewerbliche Objekte:
4 Prozent
Modernisierungsrisiko
Berechnungsbasis sind die Herstellungskosten (ohne Baunebenkosten und Außenanlagen).
a) Geringes Modernisierungsrisiko
(zum Beispiel größere Bürogebäude, Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser mit besonderen Ausstattungs
merkmalen, Einzelhandel mit einfachem Standard):
0,2 Prozent
1714
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
b) Mittleres Modernisierungsrisiko
(zum Beispiel innerstädtische Hotels, Einzelhandel mit höherem Standard, Freizeitimmobilien mit ein
fachem Standard):
0,5 Prozent
c) Hohes Modernisierungsrisiko
(zum Beispiel Rehabilitationseinrichtungen, Kliniken, Freizeitimmobilien mit höherem Standard, Hotels und
Einzelhandelsobjekte mit besonders hohem Standard):
0,75 Prozent."
21. Anlage 2 wird wie folgt gefasst:
,,Anlage 2
(zu § 12 Absatz 2)
Maximalsätze für die
Nutzungsdauer in Deutschland belegener baulicher Anlagen
A) Wohnwirtschaftliche Nutzung:
Wohnhäuser:
80 Jahre
B) Gewerbliche Nutzung:
a) Geschäftshäuser und Bürohäuser:
60 Jahre
b) Warenhäuser, Einkaufszentren, Hotels, landwirtschaftlich genutzte Objekte, Kliniken, Rehabilitations
einrichtungen, Pflegeheime, Lager- und Logistikimmobilien, Produktionsimmobilien und Parkhäuser:
40 Jahre
c) Freizeitimmobilien (zum Beispiel Sportanlagen), Selbstbedienungs- und Fachmärkte, Verbraucher
märkte und Tankstellen:
30 Jahre."
22. Anlage 3 wird wie folgt gefasst:
,,Anlage 3
(zu § 12 Absatz 4)
Bei den Mindestkapitalisierungszinssätzen
nach § 12 Absatz 4 für einzelne Nutzungsarten zu berücksichtigende Aufschläge
A) Warenhäuser, Selbstbedienungs- und Fachmärkte, Hotels, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Pflege
heime, landwirtschaftlich genutzte Objekte, Verbrauchermärkte, Einkaufszentren, Freizeitimmobilien, Park
häuser, Tankstellen sowie Lager- und Logistikimmobilien:
0,5 Prozentpunkte
B) Produktionsimmobilien:
1,0 Prozentpunkte."
23. Anlage 4 wird gestrichen.
Artikel 6
Artikel 7
Änderung der
Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung
Änderung der
Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung
§ 14 Absatz 1 der Schiffsbeleihungswertermittlungs
verordnung vom 6. Mai 2008 (BGBl. I S. 851) wird wie
folgt geändert:
§ 12 Absatz 1 der Flugzeugbeleihungswertermitt
lungsverordnung vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 1036)
wird wie folgt geändert:
1. Dem Wortlaut wird folgender Satz vorangestellt:
1. Dem Wortlaut wird folgender Satz vorangestellt:
,,Der Schiffsbeleihungswert ist längstens jährlich zu
überwachen."
,,Der Flugzeugbeleihungswert ist längstens jährlich
zu überwachen."
2. Nach dem neuen Satz 3 wird folgender Satz einge
fügt:
2. Nach dem neuen Satz 3 wird folgender Satz einge
fügt:
,,Eine Überprüfung ist auch dann vorzunehmen,
wenn die auf dem Beleihungsobjekt abgesicherte
Forderung einen wesentlichen Leistungsrückstand
von mindestens 90 Tagen aufweist."
,,Eine Überprüfung ist auch dann vorzunehmen,
wenn die auf dem Beleihungsobjekt abgesicherte
Forderung einen wesentlichen Leistungsrückstand
von mindestens 90 Tagen aufweist."
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
Artikel 8
Änderung der
Refinanzierungsregisterverordnung
Die Refinanzierungsregisterverordnung vom 18. De
zember 2006 (BGBl. I S. 3241) wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
,,(2) Wird ein in Papierform geführtes Refinan
zierungsregister in körperlich nicht dauerhaft
verbundener Form geführt, hat jede Seite des
Refinanzierungsregisters die in § 4 Absatz 1 bis 3
geforderten Angaben zu enthalten. Jede Seite
ist vom Verwalter eigenhändig mit zumindest
seinem Namenskürzel zu versehen. Auf sämt
lichen Seiten einer Abteilung oder Unterabteilung
des Refinanzierungsregisters ist eine fortlaufende
Nummerierung anzubringen."
b) Folgender Absatz 3 wird angefügt:
,,(3) Stellt ein registerführendes Unternehmen
die Registerführung von einem elektronischen
Register auf ein Register in Papierform um, so
sind die Registerdaten vollständig auszudrucken
und das Register in Papierform weiterzuführen.
Im Falle der Umstellung von einem in Papierform
geführten Register auf ein elektronisches Regis
ter sind vorbehaltlich des § 10 Absatz 2 für nicht
gelöschte Refinanzierungstransaktionen sämtli
che Registerdaten in das elektronische Register
zu überführen, es sein denn, in Spalte 7 ist ver
merkt, dass die im Rahmen der Refinanzie
rungstransaktion eingetragenen Übertragungs
ansprüche nicht mehr bestehen. Soweit nach
Satz 2 Registerdaten für nicht gelöschte Refinan
zierungstransaktionen nicht in das elektronische
Register zu überführen sind, sind die Formulare
der betreffenden Refinanzierungstransaktionen
bis zu ihrer Löschung als Anlage des elektro
nischen Registers zu den Akten zu nehmen."
2. Dem § 3 wird folgender Satz angefügt:
,,Die Sätze 1 und 2 gelten mit Ausnahme der in
Spalte 1 enthaltenen Angaben und mit Ausnahme
von Löschungsvermerken nicht für Eintragungen,
bei denen seit der ordnungsgemäßen vollständigen
Löschung mindestens zehn Jahre verstrichen sind."
3. § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 3 Buchstabe a wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 3 werden die Wörter ,,ist zusätzlich
die Anschrift" durch die Wörter ,,sind hierzu
das Amtsgericht, der Grundbuchbezirk und
die Nummer des Grundbuchblatts sowie zu
sätzlich die Postadresse oder eine sonstige
ortsübliche Lagebezeichnung des Grund
stücks" ersetzt.
bb) In Satz 5 wird das Wort ,,ist" durch die Wörter
,,sind die Bezeichnung des Registers, die
Registerstelle sowie" ersetzt.
b) In Nummer 7 wird nach Satz 1 folgender Satz
eingefügt:
,,Bei beendeten Refinanzierungstransaktionen,
die nicht gelöscht sind, ist hier unter Angabe
der maßgeblichen Daten zu vermerken, dass die
1715
im Rahmen der Refinanzierungstransaktion ein
getragenen Übertragungsansprüche nicht mehr
bestehen, insbesondere, weil die zu übertragen
den Forderungen vollständig getilgt oder ab
getreten, die zu übertragenden Pfandrechte zur
Löschung oder Abtretung bewilligt oder die den
Übertragungsanspruch begründenden Verträge
aufgehoben oder beendet wurden."
4. In § 6 Satz 5 werden nach dem Wort ,,mit" die Wör
ter ,,den Angaben nach § 4 Absatz 1 bis 3 sowie"
eingefügt.
5. Dem § 8 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
,,§ 3 Satz 3 gilt entsprechend."
6. § 9 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden das Wort ,,und" durch das
Wort ,,sowie" und die Wörter ,,der Anlage zu
§ 9 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes"
durch die Wörter ,,des Datenschutzes und
der Datensicherheit" ersetzt.
bb) Satz 2 wird wie folgt geändert:
aaa) In Nummer 6 wird das Wort ,,und" durch
ein Komma ersetzt.
bbb) In Nummer 7 wird der Punkt durch das
Wort ,,und" ersetzt.
ccc) Folgende Nummer 8 wird angefügt:
,,8. der Austausch von Daten aus dem
oder für das Refinanzierungsregister
im System und bei Einsatz öffent
licher Netze sicher erfolgen kann
(Übertragungssicherheit)."
b) Dem Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:
,,Das Original und mindestens eine Sicherungs
kopie des Refinanzierungsregisters müssen auf
Datenträgern gespeichert werden, die sich inner
halb des Geltungsbereichs des Kreditwesen
gesetzes befinden. Im Falle einer technischen
Auslagerung ist zudem sicherzustellen, dass
das Auslagerungsunternehmen im Fall der Insol
venz des registerführenden Unternehmens ver
pflichtet ist, die Datensätze in einer Form, die
elektronisch mit standardisierten Datenbank
anwendungen verarbeitet werden kann, an den
Sachwalter im Sinne des § 22l Absatz 1 Satz 1
des Kreditwesengesetzes des registerführenden
Unternehmens zu übermitteln."
7. § 10 wird wie folgt geändert:
a) Der Wortlaut wird Absatz 1.
b) Die folgenden Absätze 2 und 3 werden angefügt:
,,(2) Es ist zulässig, das elektronische Refinan
zierungsregister nur für die ab dem Zeitpunkt
seiner Einführung hinzukommenden Abteilungen
nach § 22a Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesen
gesetzes oder im Fall der Registerführung für
Dritte nur für die ab dem Zeitpunkt seiner Einfüh
rung hinzukommenden Unterabteilungen nach
§ 22b Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes
zu führen. Der maßgebliche Zeitpunkt ist in dem
in Papierform wie auch in dem elektronisch
geführten Teil des Refinanzierungsregisters an
zugeben. Die Einheitlichkeit des Refinanzie
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022
rungsregisters ist durch deutliche Verweise auf
die in Papierform fortgeführten Bestandteile her
zustellen.
(3) Auf vor dem 1. Juli 2023 in das Refinanzie
rungsregister vorgenommene Eintragungen fin
den die §§ 5 und 6 in der bis zum 30. Juni 2023
geltenden Fassung Anwendung. Auf vor dem
1. Juli 2023 vollständig gelöschte Refinanzie
rungstransaktionen und auf Refinanzierungs
transaktionen, bei denen in Spalte 7 vermerkt ist,
dass die im Rahmen der Refinanzierungstrans
aktion eingetragenen Übertragungsansprüche
nicht mehr bestehen, findet § 2 in der bis zum
30. Juni 2023 geltenden Fassung Anwendung.
§ 2 Absatz 2 Satz 2 findet nur auf Seiten einer
Abteilung oder Unterabteilung Anwendung, auf
denen nach dem 30. Juni 2023 Eintragungen
vorgenommen werden."
Artikel 9
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Ab
sätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Artikel 4 und 5 Nummer 18 sowie Artikel 6
und 7 treten am 9. Oktober 2022 in Kraft.
(3) Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und c sowie
Nummer 3 und 4 treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
(4) Artikel 8 tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Bonn, den 4. Oktober 2022
Der Präsident
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Mark Branson