Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2022  Nr. 36 vom 07.10.2022  - Seite 1614 bis 1716 - Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung

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1614 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung1 Vom 4. Oktober 2022 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verordnet auf Grund ­ des § 4 Absatz 6, des § 5 Absatz 3 und Absatz 2 Satz 3, des § 16 Absatz 4, des § 24 Absatz 5, des § 26d Absatz 3 des Pfandbriefgesetzes, von denen § 4 Absatz 6 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 Buch stabe g und § 5 Absatz 3 und Absatz 2 Satz 3 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c und d des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 1063) ge ändert worden sind und § 16 Absatz 4, § 24 Absatz 5 und § 26d Absatz 3 zuletzt durch Artikel 352 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, jeweils in Verbindung mit § 1 Nummer 4 der Verordnung zur Übertragung von Be fugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungs gesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), von denen § 1 Nummer 4 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 1 der Verordnung vom 10. Mai 2021 (BGBl. I S. 1095) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz, ­ des § 27a Absatz 2 des Pfandbriefgesetzes, der durch Artikel 4 Nummer 10 des Gesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2091) eingefügt wor den ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 4 der Verord nung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 1 der Verordnung vom 10. Mai 2021 (BGBl. I S. 1095) geändert worden ist, sowie ­ des § 22d Absatz 1 Satz 2 und 3 des Kreditwesen gesetzes, der durch Artikel 4a Nummer 4 des Ge setzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809) eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 1 Num mer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befug nissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 der Verord nung vom 25. Januar 2018 (BGBl. I S. 184) geändert worden ist, nach Anhörung der Spitzenverbände der Kreditwirt schaft: 1 Artikel 1 dieser Verordnung dient der weiteren Umsetzung von Arti kel 21 der Richtlinie (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2014/59/EU (ABl. L 328 vom 18.12.2019, S. 29). Artikel 1 Verordnung über pfandbriefrechtliche Meldungen (Pfandbrief-Meldeverordnung ­ PfandMeldeV) §1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für Pfandbriefbanken im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes, die Pfandbriefe mindestens einer der in § 1 Absatz 1 Satz 2 des Pfandbriefgesetzes genannten Gattungen im Umlauf haben. (2) Diese Verordnung ist auf getrennten Pfandbrief umlauf nach § 51 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes nicht anzuwenden. §2 Berichtszeiträume, Meldestichtage, Einreichungsfristen (1) Berichtszeitraum für die Meldungen nach den Anlagen ist das Kalenderquartal. Abweichend von Satz 1 ist der Berichtszeitraum im Fall einer Verfügung oder Allgemeinverfügung nach § 27a Absatz 1 Satz 2 des Pfandbriefgesetzes für die hiervon betroffenen Pfandbriefbanken und Gattungen der Kalendermonat. (2) Meldestichtag ist der letzte Bankarbeitstag des letzten Monats des Berichtszeitraums. (3) Die Einreichungsfrist richtet sich nach § 27a Absatz 1 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes. Fällt das Ende der Einreichungsfrist auf einen Samstag, einen Sonn tag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der Pfandbriefbank, fällt das Ende dieser Einreichungsfrist auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag. §3 Meldeumfang (1) Pfandbriefbanken haben die Meldung nach An lage 2 abzugeben. Zusätzlich haben Pfandbriefbanken, die 1. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Hypotheken pfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den Anlagen 3 bis 8, 2. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Öffentliche Pfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den Anlagen 9 bis 14, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 3. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Schiffs pfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den Anlagen 15 bis 19, 4. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Flugzeug pfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den Anlagen 20 bis 24 abzugeben. (2) Pfandbriefbanken, die 1. für einzelne oder sämtliche Gattungen keine in den Meldungen nach den Anlagen 8, 14, 19 oder 24 zu berücksichtigenden Derivategeschäfte nach § 4b des Pfandbriefgesetzes in das Deckungsregister eingetragen haben, 2. für die Gattung Hypothekenpfandbriefe keine in der Meldung nach Anlage 6 zu berücksichtigenden Deckungswerte, die grundpfandrechtlich an im Aus land belegenen Grundstücken oder grundstücks gleichen Rechten besichert sind, zur Deckung ver wenden, oder 3. für die Gattung Öffentliche Pfandbriefe keine in der Meldung nach Anlage 12 zu berücksichtigenden Deckungswerte, deren Schuldner oder Gewähr leistungsgeber im Ausland ansässig sind, oder die Europäische Zentralbank, eine multilaterale Ent wicklungsbank nach Artikel 117 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wert papierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1; L 208 vom 2.8.2013, S. 68; L 321 vom 30.11.2013, S. 6; L 193 vom 21.7.2015, S. 166; L 20 vom 25.1.2017, S. 3), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/439 (ABl. L 90 vom 18.3.2022, S. 1) ge ändert worden ist, oder eine internationale Orga nisation nach Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ist, zur Deckung verwenden, sind von der Pflicht zur Abgabe der genannten Meldungen freigestellt. Sobald Deckungswerte nach Satz 1 zur Deckung verwendet werden, erlischt die Freistellung. 1615 §5 Einreichungsweg Für die Meldung ist ein elektronischer Einreichungs weg zu nutzen. Nähere Bestimmungen zum elektro nischen Einreichungsweg und zu den zu verwenden den Datenformaten veröffentlicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) auf ihrer Internetseite. §6 Insolvenz und Abwicklung der Pfandbriefbank (1) Wird über das Vermögen der Pfandbriefbank das Insolvenzverfahren eröffnet, so entfällt ab dem nächst folgenden Meldestichtag die Pflicht zur Abgabe der Meldung nach Anlage 2. (2) In den Fällen des Absatzes 1, bei Ernennung eines Sachwalters nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes sowie bei Erlass eines Abwick lungsinstruments im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 9 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. L 225 vom 30.7.2014, S. 1; L 101 vom 18.4.2015, S. 62), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2021/23 (ABl. L 22 vom 22.1.2021, S. 1) geändert worden ist, oder im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 4 des Sanie rungs- und Abwicklungsgesetzes gegen die Pfand briefbank ist die Bundesanstalt befugt, der Pfand briefbank nach Inhalt, Umfang und Frequenz geeignete zusätzliche Meldungen aufzugeben oder sie von der Pflicht zur Abgabe einzelner Meldungen freizustellen. §7 §4 Übergangsvorschrift Währungsformat Meldestichtag für die erste Meldung ist der 30. Juni 2023. Vor dem Meldestichtag 30. Juni 2027 brauchen Deckungswerte nur mit den der Pfandbriefbank systemseitig verfügbaren Informationen berücksichtigt zu werden. Macht die Pfandbriefbank für Deckungs werte von Satz 2 Gebrauch, so sind die Felder der Meldungen, die Daten solcher Deckungswerte betref fen, in den Meldungen in der dort dafür vorgesehenen Weise kenntlich zu machen. Betragsangaben in den Meldungen der Anlagen sind in Euro zu machen. Maßgebliche nicht in Euro denominierte Beträge sind zum offiziellen Umrech nungskurs in Euro umzurechnen. Fällt der Melde stichtag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der Europäischen Zentralbank, so ist der offizielle Umrechnungskurs des vorhergehenden Bankarbeitstags zu verwenden. 1616 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 1 Übersicht und Ausfüllhinweise Meldungen I. Der Übersichtsbogen umfasst zwei Abschnitte. 1. Der erste Abschnitt wird von einer Übersichtstabelle mit sechs Spalten und 24 Zeilen gebildet. 2. Der zweite Abschnitt wird von Ausfüllhinweisen in einem Textfeld gebildet. II. Übersichtstabelle 1. Die Felder der ersten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,Nummer der Anlage" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,Kurzform" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Langform" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Betrifft Gattung" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,Von der Pflicht zur Abgabe der Meldung kann nach § 3 Absatz 2 freigestellt sein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,Entfällt nach Insolvenz" zu überschreiben. 2. Die Felder der zweiten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,2" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,GttÜbg" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Gattungsübergreifend" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,sämtliche" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,ja" zu überschreiben. 3. Die Felder der dritten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,3" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,HypUml" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe ­ Umlauf" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 4. Die Felder der vierten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,4" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,HypDck" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe ­ Deckung" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 5. Die Felder der fünften Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,5" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,HypDckOrdInl" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte ­ Inland" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 6. Die Felder der sechsten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,6" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,HypDckOrdAus" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte ­ Ausland" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1617 e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,ja" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 7. Die Felder der siebten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,7" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,HypDckWtr" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungs werte" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 8. Die Felder der achten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,8" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,HypDckWtrDrv" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungs werte ­ Derivategeschäfte" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Hypothekenpfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,ja" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 9. Die Felder der neunten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,9" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,ÖpfUml" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe ­ Umlauf" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 10. Die Felder der zehnten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,10" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,ÖpfDck" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe ­ Deckung" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 11. Die Felder der elften Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,11" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,ÖpfDckOrdInl" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte ­ Inland" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 12. Die Felder der zwölften Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,12" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,ÖpfDckOrdAus" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte ­ Ausland" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,ja" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 1618 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 13. Die Felder der 13. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,13" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,ÖpfDckWtr" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungs werte" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 14. Die Felder der 14. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,14" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,ÖpfDckWtrDrv" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungs werte ­ Derivategeschäfte" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Öffentliche Pfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,ja" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 15. Die Felder der 15. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,15" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,SchUml" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe ­ Umlauf" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 16. Die Felder der 16. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,16" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,SchDck" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe ­ Deckung" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 17. Die Felder der 17. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,17" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,SchDckOrd" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungs werte" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 18. Die Felder der 18. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,18" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,SchDckWtr" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 19. Die Felder der 19. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,19" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,SchDckWtrDrv" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungs werte ­ Derivategeschäfte" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Schiffspfandbriefe" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1619 e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,ja" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 20. Die Felder der 20. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,20" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,FlgUml" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe ­ Umlauf" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 21. Die Felder der 21. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,21" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,FlgDck" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe ­ Deckung" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 22. Die Felder der 22. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,22" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,FlgDckOrd" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 23. Die Felder der 23. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,23" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,FlgDckWtr" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungs werte" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. 24. Die Felder der 24. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit ,,24" zu überschreiben. b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit ,,FlgDckWtrDrv" zu überschreiben. c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungs werte ­ Derivategeschäfte" zu überschreiben. d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit ,,Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben. e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit ,,ja" zu überschreiben. f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit ,,nein" zu überschreiben. III. Textfeld mit Ausfüllhinweisen Folgende Ausfüllhinweise werden gegeben: 1. Allgemeine Ausfüllhinweise a) Auszufüllen sind sämtliche einschlägige Felder, die weder vorgegebenen Text enthalten noch abgegraut sind. b) Um für ein einschlägiges Feld von einer nach § 7 Satz 2 bestehenden Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss die Koordinate des Feldes in der rot unterlegten Zeile und der grün unterlegten Spalte markiert werden. c) In Zeilenköpfen abgefragte Angaben ,,davon" und ,,darunter" beziehen sich auf die Gesamtheit, die im links und oben nächstgelegenen Feld abgefragt wird. d) Prozentangaben (betrifft Angaben zu Verzinsung und Beleihungsauslauf) sind mit zwei Nachkomma stellen zu machen. 1620 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 2. Ausfüllhinweise für einzelne Meldungen a) Relevant für HypUml, HypDck, ÖpfUml, ÖpfDck, SchUml, SchDck, FlgUml und FlgDck: Die Angabe des ,,Gesamtbetrags in Euro" der in Zeitbändern über die nächsten 720 Tagen fällig wer denden Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ist auf die Erfassung von Zahlungsströmen ausgerichtet und umfasst daher Tilgungs- und Zins- bzw. Kuponzahlungen und vertragsgemäße Ein- bzw. Aus zahlungen der unter dem Rahmenvertrag eines Derivategeschäfts abgeschlossenen einzelnen Derivate. b) Relevant für sämtliche sich auf die Deckung beziehenden Meldebögen: Sämtliche Deckungswerte sind entweder als ordentliche Deckungswerte oder als weitere Deckungs werte zu erfassen, ungeachtet dessen, ob einzelne Deckungswerte pfandbriefrechtlich zusätzliche Funktionen, z. B. als barwertige sichernde Überdeckung, nennwertige sichernde Überdeckung oder liquiditätssichernde Deckung erfüllen. c) Relevant für HypDck, ÖpfDck, SchDck und FlgDck: aa) Forderungen mit negativer Verzinsung sind Forderungen, die nominell negativ verzinst werden (negativer Zinskupon), wobei eine Bezeichnung als Verwahrgebühr o. ä. unschädlich ist, solange der vertragliche Mechanismus zeit- und volumenabhängig dazu führt, dass dem Gläubiger bei Fälligkeit weniger als bei ursprünglicher Darlehensvergabe zurückgezahlt werden muss. Forderun gen mit nur negativer Rendite sind hierunter nicht zu erfassen, ebenso wenig Forderungen, die unter Zahlung eines Aufgelds erworben wurden, da die Rückzahlung dieses Aufgelds nicht geschuldet wird und daher nicht in den Nennwert des Deckungswerts eingeflossen ist. bb) Die Abfrage des Gesamtnennbetrags einer Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird, zielt auf die Angabe des Betrags ab, den diejenige Gruppe schuldet, die am meisten schuldet. Hierfür sind die Nennbeträge aller Arten weiterer Deckungswerte, die gegenüber den Kreditinstituten einer Gruppe bestehen (z. B. Gesamtnennbetrag der Einlagen bei und Schuldverschreibungen von Kreditinstituten theoretisch unterschiedlicher Bonitätsstufen, Nennbetrag der Ansprüche auf den bei vorzeitiger Beendigung des Rahmenvertrags einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Betrag eines Derivategeschäfts), zu aggregieren; anzugeben ist der höchste dieser Gesamtnennbeträge, die gegenüber den Kreditinstituten einer Gruppe bestehen. Der höchste Gesamtnennbetrag kann auch aus einer einzelnen Position gegenüber einem einzelnen Kreditinstitut resultieren. d) Relevant für HypDck, HypDckOrdInl und HypDckOrdAus: aa) Bei wohnwirtschaftlicher und gewerblicher Mischnutzung ist die Aufteilung auf Nutzungsarten anhand der jeweiligen flächen- oder ertragsmäßigen Anteile vorzunehmen. bb) Bei Gesamtgrundpfandrechten ist nach den Beleihungswerten gewichtet aufzuteilen. e) Relevant für HypDck, HypDckOrdInl, HypDckOrdAus, SchDck, SchDckOrd, FlgDck und FlgDckOrd: aa) Als Anzahl von Deckungswerten ist die Anzahl der Gesamtheiten von durch eine Gesamtheit von Pfandrechten (Grundpfandrechten, Registerpfandrechten, Flugzeughypotheken) an derselben Ge samtheit von Beleihungsobjekten (Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Schiffen, Schiffs bauwerken, Flugzeugen) abgesicherten Darlehensforderungen zu erfassen oder in Fällen von Grund schulden, die keine Sicherungsgrundschulden und die an derselben Gesamtheit von Grundstücken besichert sind, die Anzahl der Gesamtheiten dieser isolierten Grundschulden. bb) Als Nennwert eines Deckungswerts ist der Nennwert für die jeweilig zu zählende Gesamtheit zu erfassen, also für eine Gesamtheit der Darlehensforderungen, die durch eine Gesamtheit von Grund pfandrechten an derselben Gesamtheit von Grundstücken besichert ist, die Summe der Nennwerte der Darlehensforderungen dieser Gesamtheit und für eine Gesamtheit von Grundschulden, die keine Sicherungsgrundschulden und an derselben Gesamtheit von Grundstücken besichert sind, die Summe der Kapitalbeträge der Grundschulden dieser Gesamtheit. f) Relevant für HypDck, HypDckWtr, HypDckWtrDrv, ÖpfDck, ÖpfDckWtr, ÖpfDckWtrDrv, SchDck, SchDckWtr, SchDckWtrDrv, FlgDck, FlgDckWtr und FlgDckWtrDrv: Deckungswerte, deren Erfüllung von Förderinstituten, für die eine staatliche Gewährträgerhaftung oder Refinanzierungsgarantie besteht, geschuldet oder gewährleistet werden, sind als von der jeweiligen Kategorie des Gewährleistungsgebers des Förderinstituts gewährleistete Forderung und nicht als von einem Kreditinstitut geschuldete Forderung zu berücksichtigen. g) Relevant für HypDck, ÖpfDck, ÖpfDckOrdInl, ÖpfDckOrdAus, SchDck und FlgDck: Für die geographische Zuordnung gewährleisteter Forderungen, bei denen Schuldner und Gewähr leistungsgeber nicht derselben Gruppe von Jurisdiktionen zuzuordnen sind, ist die Zuordnung zur ,,exotischeren" Jurisdiktion ausschlaggebend, wobei die Reihenfolge zunehmender Exotik von Gruppen von Jurisdiktionen wie folgt lautet: Inland, andere Staaten des Euro-Währungsgebiets und Europäische Zentralbank, Mitgliedstaaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets und die Europäische Union, andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union, weitere Deckungsjurisdiktionen außerhalb des Europäischen Wirt Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1621 schaftsraums; Internationale Organisationen und Multilaterale Entwicklungsbanken sind nach ihrem jeweiligen Vertragsstatut, im Zweifel einer Deckungsjurisdiktion außerhalb des Europäischen Wirt schaftsraums zuzuordnen. h) Relevant für HypDckOrdInl, HypDckOrdAus, SchDckOrd und FlgDckOrd: aa) Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG schließen Deckungswerte ein, bei denen die Pfand briefbank einen Übertragungsanspruch auf Darlehensforderungen oder Grundpfandrechte hat und dieser Übertragungsanspruch in eine für die Pfandbriefbank geführte Abteilung eines von einem anderen inländischen Kreditinstitut geführten Refinanzierungsregisters ordnungsgemäß eingetragen ist. bb) Als rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig sind solche Deckungswerte zu erfassen, die notleidende Risikopositionen nach Artikel 47a Absatz 3 der Ver ordnung (EU) Nr. 575/2013 sind oder wären, wenn für sie keine vertragliche Zahlungsstundung gelten würde. i) Relevant für ÖpfDckOrdInl: Unter Haushaltssicherung oder vergleichbaren Maßnahmen stehen solche öffentliche Stellen, deren Befugnis, zusätzliche Zahlungsverpflichtungen einzugehen oder die Konditionen bestehender Zahlungs verpflichtungen zu verändern, durch oder aufgrund Rechtsakt einer übergeordneten öffentlichen Stelle oder eines Trägers eingeschränkt ist. Pfandbriefbanken haben das Vorliegen dieses Umstands unge achtet allgemeiner bankaufsichtlicher Anforderungen nicht auszuforschen, aber bei Kenntnis in den Meldungen zu berücksichtigen; positive Kenntnis vom Erlass eines solchen Rechtsakts ohne positive Kenntnis von dessen Aufhebung soll so berücksichtigt werden, dass der Umstand als vorliegend an genommen wird. j) Relevant für ÖpfDckOrdInl und ÖpfDckOrdAus: Wie Wertpapiere handelbare Finanzinstrumente sind Finanzinstrumente, die auf einem inländischen organisierten Handelsplatz, für den die Pfandbriefbank die Anforderungen des Artikels 7 Absatz 6 Satz 3 und 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute (ABl. L 11 vom 17.1.2015, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1620 (ABl. L 271 vom 30.10.2018, S. 10) geändert worden ist, erfüllt, gehandelt werden und schließen nicht mehr abtretbare Schuldscheindarlehen aus. k) Relevant für SchDckOrd und FlgDckOrd: Deckungswerte sind den Schiffs- und Flugzeugarten eineindeutig zuzuordnen (keine Doppelzählungen), wobei die speziellere Art Vorrang vor der allgemeineren hat. 1622 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 2 Meldung: Gattungsübergreifend (GttÜbg) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Meldebogen: Gattungsübergreifend (GttÜbg)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Gattungsübergreifende Angaben zu Kontaktperson für Meldewesen, Erlaubnisumfang, Deckungsregisterführung, Treuhändern, Methodenwahl der Barwert deckung und Umfang der abgegebenen Meldung". II. Der Meldebogen umfasst fünf spezifische Datenbereiche: 1. Der erste spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum zentralen Ansprechpartner für die Melde bögen eines Meldestichtags wird von zwei Spalten und vier Zeilen gebildet. 2. Der zweite spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum Erlaubnisumfang und zur Deckungsregister führung wird von sechs Spalten und fünf Zeilen gebildet. 3. Der dritte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zu Person und Vergütung der Treuhänder nach § 7 PfandBG wird von neun Spalten und sechs Zeilen gebildet. Die Felder der zweiten bis sechsten Zeile von oben in der neunten Spalte von links sind zu verbinden. 4. Der vierte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zur Methodenwahl bei der Barwertdeckung wird von fünf Spalten und sechs Zeilen gebildet. 5. Der fünfte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum Umfang der zum Meldestichtag abgegebe nen Meldungen wird von fünf Spalten und 24 Zeilen gebildet. III. Folgende Felder folgender spezifischer Datenbereiche sind abzugrauen: 1. Im zweiten spezifischen Datenbereich ist das Feld der ersten Spalte von links in der ersten Zeile von oben abzugrauen. 2. Im fünften spezifischen Datenbereich sind die Felder jeweils der vierten und fünften Spalte von links in der zweiten bis 23. Zeile von oben mit Ausnahme der sechsten, achten, zwölften, 14. und 19. Zeile von oben abzugrauen. IV. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Im ersten spezifischen Datenbereich sind die Felder der beiden Spalten in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit ,,zentrale Kontaktperson für sämtliche abgegebenen Meldungen" zu überschreiben. 2. Im zweiten spezifischen Datenbereich ist a) das Feld der zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Die Bankerlaubnis der Pfand briefbank umfasst die Erlaubnis zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts in folgenden Gattungen", b) das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Erteilt am (19.05.2005 im Fall von § 42 Absatz 1 Satz 1 PfandBG)", c) das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Falls einschlägig: erloschen am (Datum der Verzichtserklärung oder des Erlaubnisentzugs)", d) das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Form der Führung des Deckungs registers (papiergebunden oder elektronisch)" sowie e) das Feld der sechsten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Anzahl der Unterregister, die nicht aufgrund von § 4 Absatz 2 Satz 1 DeckRegV angelegt sind" zu überschreiben. 3. Im dritten spezifischen Datenbereich ist a) das Feld der ersten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Treuhänder und Stellvertreter des Treuhänders", b) das Feld der zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Name", c) das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Geburtsdatum", d) das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Zeitpunkt der Bestellung bzw. Verlängerung", Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1623 e) das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Bestellung ist befristet bis zum", f) das Feld der sechsten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Festgesetzte monatliche Ver gütung in Euro", g) das Feld der siebten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Falls einschlägig: im Berichts zeitraum auf Vergütung gezahlte Umsatzsteuer in Euro", h) das Feld der achten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Im Berichtszeitraum erstattete Auslagen in Euro" sowie i) das Feld der neunten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Anzahl der von Treuhänder und Stellvertreter(n) im Berichtszeitraum insgesamt wahrgenommenen Treuhändertermine" zu überschreiben. 4. Im vierten spezifischen Datenbereich a) sind die Felder der ersten Spalte von links in den ersten beiden Zeilen von oben zu verbinden und mit ,,Methodenwahl Barwertdeckung (Zutreffendes ankreuzen)", b) sind die Felder der zweiten und dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit ,,Zinsrisiko, § 5 PfandBarwertV", c) sind die Felder der vierten und fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit ,,Währungsrisiko, § 6 PfandBarwertV", d) ist das Feld der zweiten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,statisches Szenario, § 5 Absatz 1 Nummer 1 PfandBarwertV", e) ist das Feld der dritten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,dynamisches Szenario, § 5 Absatz 1 Nummer 2 PfandBarwertV", f) ist das Feld der vierten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,statisches Szenario, § 6 Absatz 2 Nummer 1 PfandBarwertV" und g) ist das Feld der fünften Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,dynamisches Szenario, § 6 Absatz 2 Nummer 2 PfandBarwertV" zu überschreiben. 5. Im fünften spezifischen Datenbereich a) sind die Felder der ersten und zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit ,,Die für den oben genannten Meldestichtag abgegebene Meldung umfasst die Meldebögen nach (Zutreffendes ankreuzen)", b) ist das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Für folgende Meldebögen wird von § 7 Satz 2 Gebrauch gemacht (Zutreffendes ankreuzen)", c) ist das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Von der Pflicht zur Abgabe folgender Meldungen ist die Pfandbriefbank nach § 3 Absatz 2 Satz 1 freigestellt (Zutreffendes an kreuzen)" und d) ist das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit ,,Für folgende Meldungen ist seit letzter Freistellung erstmalig zum oben genannten Meldestichtag eine Freistellung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 entfallen (Zutreffendes ankreuzen)" zu überschreiben. V. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Im ersten spezifischen Datenbereich ist a) das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,Name", b) das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit ,,Telefonnummer" sowie c) das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit ,,E-Mail-Adresse" zu überschreiben. 2. Im zweiten spezifischen Datenbereich ist a) das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,Hypothekenpfandbriefe", b) das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit ,,Öffentliche Pfandbriefe", c) das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit ,,Schiffspfandbriefe" sowie d) das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit ,,Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben. 1624 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 3. Im dritten spezifischen Datenbereich a) ist das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,Treuhänder", b) ist das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit ,,Stellvertreter" und c) sind die Felder der ersten Spalte von links in der vierten, fünften und sechsten Zeile von oben jeweils mit ,,falls einschlägig: weiterer Stellvertreter" zu überschreiben. 4. Im vierten spezifischen Datenbereich ist a) das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,Hypothekenpfandbriefe", b) das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit ,,Öffentliche Pfandbriefe", c) das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit ,,Schiffspfandbriefe" sowie d) das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit ,,Flugzeugpfandbriefe" zu überschreiben. 5. Im fünften spezifischen Datenbereich ist a) das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit ,,Anlage 2 (GttÜbg)", b) das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit ,,Anlage 3 (HypUml)", c) das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit ,,Anlage 4 (HypDck)", d) das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit ,,Anlage 5 (HypDckOrdInl)", e) das Feld der ersten Spalte von links in der sechsten Zeile von oben mit ,,Anlage 6 (HypDckOrdAus)", f) das Feld der ersten Spalte von links in der siebten Zeile von oben mit ,,Anlage 7 (HypDckWtr)", g) das Feld der ersten Spalte von links in der achten Zeile von oben mit ,,Anlage 8 (HypDckWtrDrv)", h) das Feld der ersten Spalte von links in der neunten Zeile von oben mit ,,Anlage 9 (ÖpfUml)", i) das Feld der ersten Spalte von links in der zehnten Zeile von oben mit ,,Anlage 10 (ÖpfDck)", j) das Feld der ersten Spalte von links in der elften Zeile von oben mit ,,Anlage 11 (ÖpfDckOrdInl)", k) das Feld der ersten Spalte von links in der zwölften Zeile von oben mit ,,Anlage 12 (ÖpfDckOrdAus)", l) das Feld der ersten Spalte von links in der 13. Zeile von oben mit ,,Anlage 13 (ÖpfDckWtr)", m) das Feld der ersten Spalte von links in der 14. Zeile von oben mit ,,Anlage 14 (ÖpfDckWtrDrv)", n) das Feld der ersten Spalte von links in der 15. Zeile von oben mit ,,Anlage 15 (SchUml)", o) das Feld der ersten Spalte von links in der 16. Zeile von oben mit ,,Anlage 16 (SchDck)", p) das Feld der ersten Spalte von links in der 17. Zeile von oben mit ,,Anlage 17 (SchDckOrd)", q) das Feld der ersten Spalte von links in der 18. Zeile von oben mit ,,Anlage 18 (SchDckWtr)", r) das Feld der ersten Spalte von links in der 19. Zeile von oben mit ,,Anlage 19 (SchDckWtrDrv)", s) das Feld der ersten Spalte von links in der 20. Zeile von oben mit ,,Anlage 20 (FlgUml)", t) das Feld der ersten Spalte von links in der 21. Zeile von oben mit ,,Anlage 21 (FlgDck)", u) das Feld der ersten Spalte von links in der 22. Zeile von oben mit ,,Anlage 22 (FlgDckOrd)", v) das Feld der ersten Spalte von links in der 23. Zeile von oben mit ,,Anlage 23 (FlgDckWtr)" sowie w) das Feld der ersten Spalte von links in der 24. Zeile von oben mit ,,Anlage 24 (FlgDckWtrDrv)" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1625 Anlage 3 Meldung: Hypothekenpfandbriefe ­ Umlauf (HypUml) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Hypothekenpfandbriefe ­ Umlauf (HypUml)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risiko barwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Hypothekenpfandbriefen". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,014" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,103" zu versehen. IV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. der Bereich der mit ,,001" bis ,,005" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,103" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,001" versehenen Spalte die Felder der mit ,,002", ,,007" und ,,084" bis ,,095" versehenen Zeilen, b) in der mit ,,002" versehenen Spalte die Felder der mit ,,003" bis ,,006", ,,008", ,,063", ,,081" und ,,096" bis ,,103" versehenen Zeilen, c) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,009", ,,027", ,,045", ,,064", ,,065", ,,067", ,,069", ,,071", ,,073", ,,075", ,,077", ,,079", ,,082" und ,,083" versehenen Zeilen, d) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,010", ,,011", ,,013", ,,015", ,,017", ,,019", ,,021", ,,023", ,,025", ,,028", ,,029", ,,031", ,,033", ,,035", ,,037", ,,039", ,,041", ,,043", ,,046", ,,047", ,,049", ,,051", ,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061", ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und ,,080" versehenen Zeilen sowie e) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024", ,,026", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040", ,,042", ,,044", ,,048", ,,050", ,,052", ,,054", ,,056", ,,058", ,,060" und ,,062" versehenen Zeilen, 3. in a) der mit ,,006" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,002" und ,,007" bis ,,103" versehenen Zeilen, b) den mit ,,007" bis ,,014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,002" bis ,,006" versehenen Zeilen, c) den mit ,,007" bis ,,013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,084" bis ,,092" versehenen Zeilen, d) den mit ,,009" bis ,,011" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,008" bis ,,083" und ,,093" bis ,,103" versehenen Zeilen, e) der mit ,,013" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,082" und ,,103" versehenen Zeilen sowie f) der mit ,,014" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,007" bis ,,083" und ,,093" bis ,,103" ver sehenen Zeilen. V. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Ratingkategorie (einschließlich Modifikation)" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Pfandbrief emissionen" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben. 1626 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 4. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,011" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,012" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbetrag in Euro" zu überschreiben. VI. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,falls einschlägig: Pfandbrief ist extern geratet durch" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,007" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefverbindlich keiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile ,,084")" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,086" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" und ,,085")" zu über schreiben. 6. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,087" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,086")" zu über schreiben. 7. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,088" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,087")" zu über schreiben. 8. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,089" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,088")" zu über schreiben. 9. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,090" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,089")" zu über schreiben. 10. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,091" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,090")" zu über schreiben. 11. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,092" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,091")" zu über schreiben. 12. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,093" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefe, die als Sicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden" zu überschreiben. 13. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,094" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefe nach § 4 Absatz 5 Satz 1 zweiter Halbsatz PfandBG" zu überschreiben. 14. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,095" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefverbindlich keiten, die nicht in Euro denominiert sind" zu überschreiben. 15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,S&P" zu überschrei ben. 16. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Moody's" zu über schreiben. 17. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,Fitch Ratings" zu überschreiben. 18. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,andere bei der Euro päischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur" zu über schreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1627 19. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Inhaberpfand briefe" zu überschreiben. 20. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,063" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Namens pfandbriefe" zu überschreiben. 21. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,081" versehenen Zeile ist mit ,,davon: wie Pfand briefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben. 22. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,096" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind" zu überschreiben. 23. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,097" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind" zu überschreiben. 24. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,098" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind" zu überschreiben. 25. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,099" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind" zu überschreiben. 26. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,100" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben. 27. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,101" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben. 28. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,102" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind" zu überschreiben. 29. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,103" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind" zu überschreiben. 30. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions größe mindestens 500 Millionen Euro" zu überschreiben. 31. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,027" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions größe unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro" zu überschreiben. 32. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,045" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions größe unter 250 Millionen Euro" zu überschreiben. 33. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Pfandbrief verbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben. 34. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,065" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben. 35. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,067" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben. 36. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben. 37. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,071" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben. 38. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,073" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben. 39. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,075" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben. 40. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,077" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben. 41. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,079" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben. 42. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,082" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Verbindlich keiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)" zu überschreiben. 43. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,083" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Verbindlich keiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben. 44. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,028" und ,,046" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben. 45. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,029" und ,,047" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben. 46. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,031" und ,,049" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben. 1628 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 47. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,015", ,,033" und ,,051" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben. 48. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,017", ,,035" und ,,053" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben. 49. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,019", ,,037" und ,,055" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben. 50. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,021", ,,039" und ,,057" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben. 51. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,023", ,,041" und ,,059" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben. 52. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,025", ,,043" und ,,061" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben. 53. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und ,,080" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: festverzinslich" zu überschreiben. 54. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024", ,,026", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040", ,,042", ,,044", ,,048", ,,050", ,,052", ,,054", ,,056", ,,058", ,,060" und ,,062" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: festverzinslich" zu überschreiben. 1629 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 4 Meldung: Hypothekenpfandbriefe ­ Deckung (HypDck) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Hypothekenpfandbriefe ­ Deckung (HypDck)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen und liquiditätssichernden Deckungsmasse für Hypothekenpfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapital bindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 17 Spalten und 100 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,016" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,099" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,008" bis ,,016" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,003" bis ,,099" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. der Bereich der mit ,,001" bis ,,007" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,099" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,001" versehenen Spalte die Felder der mit ,,003" bis ,,099" versehenen Zeilen, b) in der mit ,,002" versehenen Spalte das Feld der mit ,,003" versehenen Zeile, c) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,004", ,,018" bis ,,021", ,,059" bis ,,082" und ,,091" versehenen Zeilen, d) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,005", ,,011", ,,017", ,,022" bis ,,025", ,,030", ,,035", ,,040", ,,044", ,,048", ,,053", ,,058", ,,083" bis ,,090" und ,,092" bis ,,099" versehenen Zeilen, e) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,006", ,,012", ,,026" bis ,,028", ,,031" bis ,,033", ,,036" bis ,,038", ,,041", ,,042", ,,045", ,,046", ,,049" bis ,,051", ,,054" und ,,057" versehenen Zeilen, f) in der mit ,,006" versehenen Spalte die Felder der mit ,,007", ,,008", ,,013", ,,014", ,,029", ,,034", ,,039", ,,043", ,,047", ,,052", ,,055" und ,,056" versehenen Zeilen sowie g) in der mit ,,007" versehenen Spalte die Felder der mit ,,009", ,,010", ,,015" und ,,016" versehenen Zeilen, 3. in a) der mit ,,008" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,018" bis ,,020" versehenen Zeilen, b) den mit ,,008" bis ,,013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,060" bis ,,079" versehenen Zeilen, c) den mit ,,010" bis ,,012" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,004" bis ,,059" und ,,080" bis ,,099" versehenen Zeilen, d) der mit ,,014" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,004" bis ,,059" und ,,080" bis ,,099" ver sehenen Zeilen sowie e) den mit ,,015" und ,,016" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,060" bis ,,078", ,,090" und ,,099" versehenen Zeilen. 1630 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Deckungs werte" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,011" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,012" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Betrag bzw. Gesamt betrag in Euro" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,015" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,016" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte gesamt" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,ordentliche Deckungswerte gesamt" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,018" versehenen Zeile ist mit ,,der nach Nennwerten größte ordentliche Deckungswert" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,019" versehenen Zeile ist mit ,,die nach Nennwerten fünf größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,020" versehenen Zeile ist mit ,,die nach Nennwerten zehn größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,021" versehenen Zeile ist mit ,,weitere Deckungs werte gesamt" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,059" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,060" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 30 Tagen" zu über schreiben. 9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,061" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben. 10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,062" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile ,,060")" zu überschreiben. 11. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,063" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile ,,061")" zu überschreiben. 12. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,060" und ,,062")" zu überschreiben. 13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,065" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,061" und ,,063")" zu überschreiben. 14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,066" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,060", ,,062" und ,,064")" zu überschreiben. 15. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,067" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,061", ,,063" und ,,065")" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1631 16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,068" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,060", ,,062", ,,064" und ,,066")" zu überschreiben. 17. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,061", ,,063", ,,065" und ,,067")" zu überschreiben. 18. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,070" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,060", ,,062", ,,064", ,,066" und ,,068")" zu überschreiben. 19. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,071" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,061", ,,063", ,,065", ,,067" und ,,069")" zu überschreiben. 20. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,072" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,060", ,,062", ,,064", ,,066", ,,068" und ,,070")" zu überschreiben. 21. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,073" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,061", ,,063", ,,065", ,,067", ,,069" und ,,071")" zu überschreiben. 22. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,074" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,060", ,,062", ,,064", ,,066", ,,068", ,,070" und ,,072")" zu überschreiben. 23. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,075" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,061", ,,063", ,,065", ,,067", ,,071" und ,,073")" zu überschreiben. 24. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,076" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,060", ,,062", ,,064", ,,066", ,,068", ,,070", ,,072" und ,,074")" zu überschreiben. 25. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,077" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,061", ,,063", ,,065", ,,067", ,,069", ,,071", ,,073" und ,,075')" zu überschreiben. 26. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,078" versehenen Zeile ist mit ,,Betrag der größten sich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG" zu überschreiben. 27. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,079" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte, soweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind" zu überschreiben. 28. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,080" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte mit fester Verzinsung" zu überschreiben. 29. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,081" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte mit variabler Verzinsung" zu überschreiben. 30. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,082" versehenen Zeile ist mit ,,ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben. 31. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,091" versehenen Zeile ist mit ,,weitere Deckungs werte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben. 32. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,davon: an Objekten der Nutzungsart Gewerbe besicherte Deckungswerte" zu überschreiben. 33. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,011" versehenen Zeile ist mit ,,davon: an Objekten der Nutzungsart Wohnen besicherte Deckungswerte" zu überschreiben. 34. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,017" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: grund pfandrechtlich besicherte Forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben. 35. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,022" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG" zu überschreiben. 36. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,023" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben. 37. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,024" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d PfandBG" zu überschreiben. 38. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,025" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG auch in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG" zu überschreiben. 1632 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 39. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,030" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc PfandBG auch in Ver bindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben. 40. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,035" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG" zu überschreiben. 41. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,040" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa PfandBG auch in Ver bindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben. 42. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,044" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb PfandBG auch in Ver bindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben. 43. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,048" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG" zu überschreiben. 44. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,053" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ansässig sind" zu überschreiben. 45. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,058" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Geld forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben. 46. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,083" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 47. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben. 48. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben. 49. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,086" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben. 50. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,087" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 51. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,088" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 52. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,089" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben. 53. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,090" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in einer sonstigen Wäh rung denominiert ist" zu überschreiben. 54. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,092" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 55. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,093" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben. 56. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,094" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben. 57. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,095" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben. 58. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,096" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 59. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,097" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 60. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,098" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1633 61. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,099" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben. 62. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,006" und ,,012" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: an in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 1 PfandBG fallenden Deckungswerten), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada, in Japan, in Australien, in Neuseeland oder in Singapur belegenen Objekten be sicherte Deckungswerte" zu überschreiben. 63. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,026" und ,,031" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte nach § 19 Absatz 1 Satz 6 PfandBG" zu überschreiben. 64. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,027" und ,,032" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden" zu über schreiben. 65. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,028", ,,033", ,,038", ,,042", ,,046" und ,,051" ver sehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG ge nutzt werden" zu überschreiben. 66. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,036" und ,,049" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden" zu über schreiben. 67. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,037" und ,,050" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden" zu über schreiben. 68. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,041" und ,,045" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt wer den" zu überschreiben. 69. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,054" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu über schreiben. 70. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,057" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 19 Absatz 1 Satz 7 PfandBG in Verbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben. 71. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,007" und ,,013" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 1 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschreiben. 72. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,008" und ,,014" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu überschreiben. 73. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,029", ,,034", ,,039", ,,043", ,,047" und ,,052" ver sehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)" zu überschreiben. 74. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,055" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschrei ben. 75. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,056" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschrei ben. 76. Die Felder der mit ,,007" versehenen Spalte in den mit ,,009" und ,,015" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschreiben. 77. Die Felder der mit ,,007" versehenen Spalte in den mit ,,010" und ,,016" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschreiben. 1634 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 5 Meldung: Hypothekenpfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte ­ Inland (HypDckOrdInl) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Hypothekenpfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte ­ Inland (HypDckOrdInl)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 12 Absatz 1 PfandBG, die gesichert sind an im Inland belegenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten der in Zeilen 002 und 003 genannten Nutzungsarten". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 43 Spalten und 22 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,042" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,021" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,005" bis ,,042" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,021" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,004" versehenen Zeilen, 3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,004" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,021" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,002" versehenen Spalte das Feld der mit ,,005" versehenen Zeile, b) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,006" bis ,,014" und ,,017" bis ,,021" versehenen Zeilen sowie c) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,015" und ,,016" versehenen Zeilen, 4. in a) den mit ,,005" bis ,,042" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,018" bis ,,021" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten: aa) in der mit ,,018" versehenen Zeile jeweils die Felder der mit ,,019" und ,,039" versehenen Spalten, bb) in der mit ,,019" versehenen Zeile jeweils die Felder der mit ,,017" und ,,037" versehenen Spalten, cc) in der mit ,,020" versehenen Zeile jeweils die Felder der mit ,,018" und ,,038" versehenen Spalten sowie dd) in der mit ,,021" versehenen Zeile jeweils die Felder der mit ,,020" und ,,040" versehenen Spalten, b) den mit ,,017" bis ,,020" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,017" versehenen Zeilen, c) den mit ,,021" bis ,,036" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,009" versehenen Zeile sowie d) den mit ,,037" bis ,,040" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,017" versehenen Zeilen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1635 VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Die Felder der mit ,,005" bis ,,020" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Wohnen" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,021" bis ,,040" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Gewerbe" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,041" bis ,,042" versehenen Spalten in den mit ,,002" und ,,003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit ,,Deutschland gesamt" zu überschreiben. 4. Die Felder der mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,ETW" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,007" und ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,EFH/ZFH" zu überschreiben. 6. Die Felder der mit ,,009" und ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,MFH" zu überschreiben. 7. Die Felder der mit ,,011" und ,,012" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten" zu überschreiben. 8. Die Felder der mit ,,013" und ,,014" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Bauland" zu überschreiben. 9. Die Felder der mit ,,015" bis ,,020" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Wohnen gesamt" zu überschreiben. 10. Die Felder der mit ,,021" und ,,022" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Büro" zu überschreiben. 11. Die Felder der mit ,,023" und ,,024" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Handel" zu überschreiben. 12. Die Felder der mit ,,025" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Industrie" zu überschreiben. 13. Die Felder der mit ,,027" und ,,028" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Hotel" zu überschreiben. 14. Die Felder der mit ,,029" und ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,sonstiges Gewerbe" zu überschreiben. 15. Die Felder der mit ,,031" und ,,032" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten" zu überschreiben. 16. Die Felder der mit ,,033" und ,,034" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Bauland" zu überschreiben. 17. Die Felder der mit ,,035" bis ,,040" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Gewerbe gesamt" zu überschreiben. 18. Die Felder der mit ,,005", ,,007", ,,009", ,,011", ,,013", ,,015", ,,021", ,,023", ,,025", ,,027", ,,029", ,,031", ,,033", ,,035" und ,,041" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben. 19. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,010", ,,012", ,,014", ,,016", ,,022", ,,024", ,,026", ,,028", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036" und ,,042" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Gesamt nennbetrag in Euro" zu überschreiben. 20. Die Felder der mit ,,017" und ,,037" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,verbleibende Kapitalbindungsdauer in Monaten" zu überschreiben. 21. Die Felder der mit ,,018" und ,,038" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Alter der Beleihungswertfestsetzung in Monaten" zu überschreiben. 22. Die Felder der mit ,,019" und ,,039" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Überschreitensbetrag nachrangiger Grundpfandrechte in Euro" zu überschreiben. 23. Die Felder der mit ,,020" und ,,040" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,Inland gesamt" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,007" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte nach § 1 Absatz 2 PfandBG" zu überschreiben. 1636 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 4. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Beleihungs wert festgesetzt aufgrund vereinfachter Wertermittlung nach § 24 BelWertV" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,010" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: mit Fest zinsvereinbarung" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,011" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: annuitätisch tilgend" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,012" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: endfällig tilgend" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,013" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Grund pfandrecht nicht in Euro" zu überschreiben. 10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,014" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig" zu überschreiben. 11. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,015" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: rückständig über mehr als 360 Tage" zu überschreiben. 12. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,016" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: gekündigt" zu überschreiben. 13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,017" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten" zu überschreiben. 14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,018" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Grundpfandrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Grundpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins grundbuchlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Grundpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Grundpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben. 15. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,019" versehenen Zeile ist mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben. 16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,020" versehenen Zeile ist mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten" zu überschreiben. 17. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,021" versehenen Zeile ist mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Beleihungsauslaufs in Prozent" zu überschreiben. 1637 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 6 Meldung: Hypothekenpfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte ­ Ausland (HypDckOrdAus) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Hypothekenpfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte ­ Ausland (HypDckOrdAus)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 12 Absatz 1 PfandBG, die gesichert sind an in der Spalte 002 ge nannten Staaten belegenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten der in den Zeilen 002 und 003 genannten Nutzungsarten". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 43 Spalten und 597 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,042" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,596" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,005" bis ,,042" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,596" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,004" versehenen Zeilen, 3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,004" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,596" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,005", ,,021", ,,037", ,,053", ,,069", ,,085", ,,101", ,,117", ,,133", ,,149", ,,165", ,,181", ,,197", ,,213", ,,229", ,,245", ,,261", ,,277", ,,293", ,,309", ,,325", ,,341", ,,357", ,,373", ,,389", ,,405", ,,421", ,,437", ,,453", ,,469", ,,485", ,,501", ,,517", ,,533", ,,549", ,,565" und ,,581" versehenen Zeilen, b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,006" bis ,,013", ,,016" bis ,,020", ,,022" bis ,,029", ,,032" bis ,,036", ,,038" bis ,,045", ,,048" bis ,,052", ,,054" bis ,,061", ,,064" bis ,,068", ,,070" bis ,,077", ,,080" bis ,,084", ,,086" bis ,,093", ,,096" bis ,,100", ,,102" bis ,,109", ,,112" bis ,,116", ,,118" bis ,,125", ,,128" bis ,,132", ,,134" bis ,,141", ,,144" bis ,,148", ,,150" bis ,,157", ,,160" bis ,,164", ,,166" bis ,,173", ,,176" bis ,,180", ,,182" bis ,,189", ,,192" bis ,,196", ,,198" bis ,,205", ,,208" bis ,,212", ,,214" bis ,,221", ,,224" bis ,,228", ,,230" bis ,,237", ,,240" bis ,,244", ,,246" bis ,,253", ,,256" bis ,,260", ,,262" bis ,,269", ,,272" bis ,,276", ,,278" bis ,,285", ,,288" bis ,,292", ,,294" bis ,,301", ,,304" bis ,,308", ,,310" bis ,,317", ,,320" bis ,,324", ,,326" bis ,,333", ,,336" bis ,,340", ,,342" bis ,,349", ,,352" bis ,,356", ,,358" bis ,,365", ,,368" bis ,,372", ,,374" bis ,,381", ,,384" bis ,,388", ,,390" bis ,,397", ,,400" bis ,,404", ,,406" bis ,,413", ,,416" bis ,,420", ,,422" bis ,,429", ,,432" bis ,,436", ,,438" bis ,,445", ,,448" bis ,,452", ,,454" bis ,,461", ,,464" bis ,,468", ,,470" bis ,,477", ,,480" bis ,,484", ,,486" bis ,,493", ,,496" bis ,,500", ,,502" bis ,,509", ,,512" bis ,,516", ,,518" bis ,,525", ,,528" bis ,,532", ,,534" bis ,,541", ,,544" bis ,,548", ,,550" bis ,,557", ,,560" bis ,,564", ,,566" bis ,,573", ,,576" bis ,,580", ,,582" bis ,,589" und ,,592" bis ,,596" versehe nen Zeilen sowie c) in der mit ,,004" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,014", ,,015", ,,030", ,,031", ,,046", ,,062", ,,063", ,,078", ,,079", ,,094", ,,095", ,,110", ,,111", ,,126", ,,127", ,,142", ,,143", ,,158", ,,159", ,,175", ,,190", ,,191", ,,206", ,,207", ,,222", ,,223", ,,238", ,,239", ,,254", ,,255", ,,270", ,,271", ,,286", ,,302", ,,303", ,,318", ,,319", ,,334", ,,335", ,,350", ,,351", ,,366", ,,367", ,,382", ,,383", ,,398", ,,399", ,,415", ,,430", ,,431", ,,446", ,,447", ,,462", ,,463", ,,478", ,,479", ,,494", ,,495", ,,510", ,,511", ,,526", ,,542", ,,543", ,,558", ,,559", ,,574", ,,575", ,,590" und ,,591" versehenen Zeilen, ,,047", ,,174", ,,287", ,,414", ,,527", 1638 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 4. in a) den mit ,,005" bis ,,042" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,017" bis ,,020", ,,033" bis ,,036", ,,049" bis ,,052", ,,065" bis ,,068", ,,081" bis ,,084", ,,097" bis ,,100", ,,113" bis ,,116", ,,129" bis ,,132", ,,145" bis ,,148", ,,161" bis ,,164", ,,177" bis ,,180", ,,193" bis ,,196", ,,209" bis ,,212", ,,225" bis ,,228", ,,241" bis ,,244", ,,257" bis ,,260", ,,273" bis ,,276", ,,289" bis ,,292", ,,305" bis ,,308", ,,321" bis ,,324", ,,337" bis ,,340", ,,353" bis ,,356", ,,369" bis ,,372", ,,385" bis ,,388", ,,401" bis ,,404", ,,417" bis ,,420", ,,433" bis ,,436", ,,449" bis ,,452", ,,465" bis ,,468", ,,481" bis ,,484", ,,497" bis ,,500", ,,513" bis ,,516", ,,529" bis ,,532", ,,545" bis ,,548", ,,561" bis ,,564", ,,577" bis ,,580" und ,,593" bis ,,596" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten: aa) in den mit ,,017" und ,,037" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,018", ,,034", ,,050", ,,066", ,,082", ,,098", ,,114", ,,130", ,,146", ,,162", ,,178", ,,194", ,,210", ,,226", ,,242", ,,258", ,,274", ,,290", ,,306", ,,322", ,,338", ,,354", ,,370", ,,386", ,,402", ,,418", ,,434", ,,450", ,,466", ,,482", ,,498", ,,514", ,,530", ,,546", ,,562", ,,578" und ,,594" versehenen Zeilen, bb) in den mit ,,018" und ,,038" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,019", ,,035", ,,051", ,,067", ,,083", ,,099", ,,115", ,,131", ,,147", ,,163", ,,179", ,,195", ,,211", ,,227", ,,243", ,,259", ,,275", ,,291", ,,307", ,,323", ,,339", ,,355", ,,371", ,,387", ,,403", ,,419", ,,435", ,,451", ,,467", ,,483", ,,499", ,,515", ,,531", ,,547", ,,563", ,,579" und ,,595" versehenen Zeilen, cc) in den mit ,,019" und ,,039" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,020", ,,036", ,,052", ,,068", ,,084", ,,100", ,,116", ,,132", ,,148", ,,164", ,,180", ,,196", ,,212", ,,228", ,,244", ,,260", ,,276", ,,292", ,,308", ,,324", ,,340", ,,356", ,,372", ,,388", ,,404", ,,420", ,,436", ,,452", ,,468", ,,484", ,,500", ,,516", ,,532", ,,548", ,,564", ,,580" und ,,596" versehenen Zeilen sowie dd) in den mit ,,020" und ,,040" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,017", ,,033", ,,049", ,,065", ,,081", ,,097", ,,113", ,,129", ,,145", ,,161", ,,177", ,,193", ,,209", ,,225", ,,241", ,,257", ,,273", ,,289", ,,305", ,,321", ,,337", ,,353", ,,369", ,,385", ,,401", ,,417", ,,433", ,,449", ,,465", ,,481", ,,497", ,,513", ,,529", ,,545", ,,561", ,,577" und ,,593" versehenen Zeilen und b) den mit ,,017" bis ,,020" und ,,037" bis ,,040" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,016", ,,021" bis ,,032", ,,037" bis ,,048", ,,053" bis ,,064", ,,069" bis ,,080", ,,085" bis ,,096", ,,101" bis ,,112", ,,117" bis ,,128", ,,133" bis ,,144", ,,149" bis ,,160", ,,165" bis ,,176", ,,181" bis ,,192", ,,197" bis ,,208", ,,213" bis ,,224", ,,229" bis ,,240", ,,245" bis ,,256", ,,261" bis ,,272", ,,277" bis ,,288", ,,293" bis ,,304", ,,309" bis ,,320", ,,325" bis ,,336", ,,341" bis ,,352", ,,357" bis ,,368", ,,373" bis ,,384", ,,389" bis ,,400", ,,405" bis ,,416", ,,421" bis ,,432", ,,437" bis ,,448", ,,453" bis ,,464", ,,469" bis ,,480", ,,485" bis ,,496", ,,501" bis ,,512", ,,517" bis ,,528", ,,533" bis ,,544", ,,549" bis ,,560", ,,565" bis ,,576" und ,,581" bis ,,592" versehenen Zeilen. VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Die Felder der mit ,,005" bis ,,020" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Wohnen" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,021" bis ,,040" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Gewerbe" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,041" und ,,042" versehenen Spalten in den mit ,,002" und ,,003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit ,,gesamt Belegenheitsstaat" zu überschreiben. 4. Die Felder der mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,ETW" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,007" und ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,EFH/ZFH" zu überschreiben. 6. Die Felder der mit ,,009" und ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,MFH" zu überschreiben. 7. Die Felder der mit ,,011" und ,,012" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten" zu überschreiben. 8. Die Felder der mit ,,013" und ,,014" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Bauland" zu überschreiben. 9. Die Felder der mit ,,015" bis ,,020" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,gesamt Wohnen" zu überschreiben. 10. Die Felder der mit ,,021" und ,,022" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Büro" zu überschreiben. 11. Die Felder der mit ,,023" und ,,024" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Handel" zu überschreiben. 12. Die Felder der mit ,,025" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Industrie" zu überschreiben. 13. Die Felder der mit ,,027" und ,,028" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Hotel" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1639 14. Die Felder der mit ,,029" und ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,sonstiges Gewerbe" zu überschreiben. 15. Die Felder der mit ,,031" und ,,032" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten" zu überschreiben. 16. Die Felder der mit ,,033" und ,,034" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Bauland" zu überschreiben. 17. Die Felder der mit ,,035" bis ,,040" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,gesamt Gewerbe" zu überschreiben. 18. Die Felder der mit ,,005", ,,007", ,,009", ,,011", ,,013", ,,015", ,,021", ,,023", ,,025", ,,027", ,,029", ,,031", ,,033", ,,035" und ,,041" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben. 19. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,010", ,,012", ,,014", ,,016", ,,022", ,,024", ,,026", ,,028", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036" und ,,042" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Gesamt nennbetrag in Euro" zu überschreiben. 20. Die Felder der mit ,,017" und ,,037" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,verbleibende Kapitalbindungsdauer in Monaten" zu überschreiben. 21. Die Felder der mit ,,018" und ,,038" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Alter der Beleihungswertfestsetzung in Monaten" zu überschreiben. 22. Die Felder der mit ,,019" und ,,039" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Überschreitensbetrag nachrangiger Grundpfandrechte in Euro" zu überschreiben. 23. Die Felder der mit ,,020" und ,,040" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,Belgien gesamt" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,021" versehenen Zeile ist mit ,,Bulgarien gesamt" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,037" versehenen Zeile ist mit ,,Dänemark gesamt" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,053" versehenen Zeile ist mit ,,Estland gesamt" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,Finnland gesamt" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,Frankreich gesamt" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,101" versehenen Zeile ist mit ,,Griechenland ge samt" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,117" versehenen Zeile ist mit ,,Irland gesamt" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,133" versehenen Zeile ist mit ,,Italien gesamt" zu überschreiben. 10. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,149" versehenen Zeile ist mit ,,Kroatien gesamt" zu überschreiben. 11. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,165" versehenen Zeile ist mit ,,Lettland gesamt" zu überschreiben. 12. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,181" versehenen Zeile ist mit ,,Litauen gesamt" zu überschreiben. 13. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,197" versehenen Zeile ist mit ,,Luxemburg gesamt" zu überschreiben. 14. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,213" versehenen Zeile ist mit ,,Malta gesamt" zu überschreiben. 15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,229" versehenen Zeile ist mit ,,Niederlande gesamt" zu überschreiben. 16. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,245" versehenen Zeile ist mit ,,Österreich gesamt" zu überschreiben. 17. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,261" versehenen Zeile ist mit ,,Polen gesamt" zu überschreiben. 1640 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 18. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,277" versehenen Zeile ist mit ,,Portugal gesamt" zu überschreiben. 19. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,293" versehenen Zeile ist mit ,,Rumänien gesamt" zu überschreiben. 20. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,309" versehenen Zeile ist mit ,,Schweden gesamt" zu überschreiben. 21. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,325" versehenen Zeile ist mit ,,Slowakei gesamt" zu überschreiben. 22. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,341" versehenen Zeile ist mit ,,Slowenien gesamt" zu überschreiben. 23. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,357" versehenen Zeile ist mit ,,Spanien gesamt" zu überschreiben. 24. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,373" versehenen Zeile ist mit ,,Tschechische Re publik gesamt" zu überschreiben. 25. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,389" versehenen Zeile ist mit ,,Ungarn gesamt" zu überschreiben. 26. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,405" versehenen Zeile ist mit ,,Zypern gesamt" zu überschreiben. 27. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,421" versehenen Zeile ist mit ,,Island gesamt" zu überschreiben. 28. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,437" versehenen Zeile ist mit ,,Liechtenstein ge samt" zu überschreiben. 29. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,453" versehenen Zeile ist mit ,,Norwegen gesamt" zu überschreiben. 30. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,469" versehenen Zeile ist mit ,,Australien gesamt" zu überschreiben. 31. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,485" versehenen Zeile ist mit ,,Japan gesamt" zu überschreiben. 32. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,501" versehenen Zeile ist mit ,,Kanada gesamt" zu überschreiben. 33. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,517" versehenen Zeile ist mit ,,Neuseeland gesamt" zu überschreiben. 34. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,533" versehenen Zeile ist mit ,,Schweiz gesamt" zu überschreiben. 35. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,549" versehenen Zeile ist mit ,,Singapur gesamt" zu überschreiben. 36. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,565" versehenen Zeile ist mit ,,Vereinigtes König reich Großbritannien und Nordirland gesamt" zu überschreiben. 37. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,581" versehenen Zeile ist mit ,,Vereinigte Staaten von Amerika gesamt" zu überschreiben. 38. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,006", ,,022", ,,038", ,,054", ,,070", ,,086", ,,102", ,,118", ,,134", ,,150", ,,166", ,,182", ,,198", ,,214", ,,230", ,,246", ,,262", ,,278", ,,294", ,,310", ,,326", ,,342", ,,358", ,,374", ,,390", ,,406", ,,422", ,,438", ,,454", ,,470", ,,486", ,,502", ,,518", ,,534", ,,550", ,,566" und ,,582" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben. 39. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,007", ,,023", ,,039", ,,055", ,,071", ,,087", ,,103", ,,119", ,,135", ,,151", ,,167", ,,183", ,,199", ,,215", ,,231", ,,247", ,,263", ,,279", ,,295", ,,311", ,,327", ,,343", ,,359", ,,375", ,,391", ,,407", ,,423", ,,439", ,,455", ,,471", ,,487", ,,503", ,,519", ,,535", ,,551", ,,567" und ,,583" versehenen Zeilen sind mit ,,darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG" zu überschreiben. 40. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,008", ,,024", ,,040", ,,056", ,,072", ,,088", ,,104", ,,120", ,,136", ,,152", ,,168", ,,184", ,,200", ,,216", ,,232", ,,248", ,,264", ,,280", ,,296", ,,312", ,,328", ,,344", ,,360", ,,376", ,,392", ,,408", ,,424", ,,440", ,,456", ,,472", ,,488", ,,504", ,,520", ,,536", ,,552", ,,568" und ,,584" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbrief bank Kreditgeber sind" zu überschreiben. 41. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,025", ,,041", ,,057", ,,073", ,,089", ,,105", ,,121", ,,137", ,,153", ,,169", ,,185", ,,201", ,,217", ,,233", ,,249", ,,265", ,,281", ,,297", ,,313", ,,329", ,,345", ,,361", ,,377", ,,393", ,,409", ,,425", ,,441", ,,457", ,,473", ,,489", ,,505", ,,521", ,,537", ,,553", ,,569" und ,,585" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: mit Festzinsvereinbarung" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1641 42. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,026", ,,042", ,,058", ,,074", ,,090", ,,106", ,,122", ,,138", ,,154", ,,170", ,,186", ,,202", ,,218", ,,234", ,,250", ,,266", ,,282", ,,298", ,,314", ,,330", ,,346", ,,362", ,,378", ,,394", ,,410", ,,426", ,,442", ,,458", ,,474", ,,490", ,,506", ,,522", ,,538", ,,554", ,,570" und ,,586" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: annuitätisch tilgend" zu überschreiben. 43. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,027", ,,043", ,,059", ,,075", ,,091", ,,107", ,,123", ,,139", ,,155", ,,171", ,,187", ,,203", ,,219", ,,235", ,,251", ,,267", ,,283", ,,299", ,,315", ,,331", ,,347", ,,363", ,,379", ,,395", ,,411", ,,427", ,,443", ,,459", ,,475", ,,491", ,,507", ,,523", ,,539", ,,555", ,,571" und ,,587" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: endfällig tilgend" zu überschreiben. 44. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,028", ,,044", ,,060", ,,076", ,,092", ,,108", ,,124", ,,140", ,,156", ,,172", ,,188", ,,204", ,,220", ,,236", ,,252", ,,268", ,,284", ,,300", ,,316", ,,332", ,,348", ,,364", ,,380", ,,396", ,,412", ,,428", ,,444", ,,460", ,,476", ,,492", ,,508", ,,524", ,,540", ,,556", ,,572" und ,,588" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Grundpfandrecht nicht in Währung des Belegenheitsstaats" zu überschreiben. 45. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,029", ,,045", ,,061", ,,077", ,,093", ,,109", ,,125", ,,141", ,,157", ,,173", ,,189", ,,205", ,,221", ,,237", ,,253", ,,269", ,,285", ,,301", ,,317", ,,333", ,,349", ,,365", ,,381", ,,397", ,,413", ,,429", ,,445", ,,461", ,,477", ,,493", ,,509", ,,525", ,,541", ,,557", ,,573" und ,,589" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungs stundung nicht rückständig" zu überschreiben. 46. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,016", ,,032", ,,048", ,,064", ,,080", ,,096", ,,112", ,,128", ,,144", ,,160", ,,176", ,,192", ,,208", ,,224", ,,240", ,,256", ,,272", ,,288", ,,304", ,,320", ,,336", ,,352", ,,368", ,,384", ,,400", ,,416", ,,432", ,,448", ,,464", ,,480", ,,496", ,,512", ,,528", ,,544", ,,560", ,,576" und ,,592" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten" zu über schreiben. 47. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,017", ,,033", ,,049", ,,065", ,,081", ,,097", ,,113", ,,129", ,,145", ,,161", ,,177", ,,193", ,,209", ,,225", ,,241", ,,257", ,,273", ,,289", ,,305", ,,321", ,,337", ,,353", ,,369", ,,385", ,,401", ,,417", ,,433", ,,449", ,,465", ,,481", ,,497", ,,513", ,,529", ,,545", ,,561", ,,577" und ,,593" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Grundpfand rechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Grundpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins grundbuchlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Grundpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Grundpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben. 48. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,018", ,,034", ,,050", ,,066", ,,082", ,,098", ,,114", ,,130", ,,146", ,,162", ,,178", ,,194", ,,210", ,,226", ,,242", ,,258", ,,274", ,,290", ,,306", ,,322", ,,338", ,,354", ,,370", ,,386", ,,402", ,,418", ,,434", ,,450", ,,466", ,,482", ,,498", ,,514", ,,530", ,,546", ,,562", ,,578" und ,,594" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben. 49. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,019", ,,035", ,,051", ,,067", ,,083", ,,099", ,,115", ,,131", ,,147", ,,163", ,,179", ,,195", ,,211", ,,227", ,,243", ,,259", ,,275", ,,291", ,,307", ,,323", ,,339", ,,355", ,,371", ,,387", ,,403", ,,419", ,,435", ,,451", ,,467", ,,483", ,,499", ,,515", ,,531", ,,547", ,,563", ,,579" und ,,595" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten" zu überschreiben. 50. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,020", ,,036", ,,052", ,,068", ,,084", ,,100", ,,116", ,,132", ,,148", ,,164", ,,180", ,,196", ,,212", ,,228", ,,244", ,,260", ,,276", ,,292", ,,308", ,,324", ,,340", ,,356", ,,372", ,,388", ,,404", ,,420", ,,436", ,,452", ,,468", ,,484", ,,500", ,,516", ,,532", ,,548", ,,564", ,,580" und ,,596" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Beleihungsauslaufs in Prozent" zu überschreiben. 51. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,014", ,,030", ,,046", ,,062", ,,078", ,,094", ,,110", ,,126", ,,142", ,,158", ,,174", ,,190", ,,206", ,,222", ,,238", ,,254", ,,270", ,,286", ,,302", ,,318", ,,334", ,,350", ,,366", ,,382", ,,398", ,,414", ,,430", ,,446", ,,462", ,,478", ,,494", ,,510", ,,526", ,,542", ,,558", ,,574" und ,,590" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: rückständig über mehr als 360 Tage" zu überschreiben. 52. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,015", ,,031", ,,047", ,,063", ,,079", ,,095", ,,111", ,,127", ,,143", ,,159", ,,175", ,,191", ,,207", ,,223", ,,239", ,,255", ,,271", ,,287", ,,303", ,,319", ,,335", ,,351", ,,367", ,,383", ,,399", ,,415", ,,431", ,,447", ,,463", ,,479", ,,495", ,,511", ,,527", ,,543", ,,559", ,,575" und ,,591" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: gekündigt" zu überschreiben. 1642 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 7 Meldung: Hypothekenpfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte (HypDckWtr) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Hypothekenpfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte (HypDckWtr)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 19 Absatz 1 Satz 1 PfandBG, die keine Derivategeschäfte nach § 4b PfandBG sind". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 24 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,010" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,023" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,004" bis ,,010" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,023" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,003" versehenen Zeilen, 3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,003" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,023" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,004" und ,,018" versehenen Zeilen sowie b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,017" und ,,019" bis ,,023" versehenen Zeilen, 4. die Felder der mit ,,004" bis ,,008" versehenen Spalten in den mit ,,007", ,,012", ,,013", ,,017", ,,021" und ,,023" versehenen Zeilen. VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Die Felder der mit ,,004" bis ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit ,,Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von Stellen mit Sitz in" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,009" bis ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,gesamt" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Deutschland" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Staaten des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Mitglied staaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Vertrags staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1643 8. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: nicht in Euro denominiert" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Wertpapiere gesamt" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,005" und ,,019" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,006" und ,,020" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben. 4. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,007" und ,,021" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: geschuldet von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,008" und ,,022" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: geschuldet von anderen Zentralbanken" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet von Zentralregierungen" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,010" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,011" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet von öffentlichen Stellen" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,012" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben. 10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,013" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben. 11. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,014" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet von anderen Zentralbanken" zu überschreiben. 12. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,015" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet von Zentralregierungen" zu überschreiben. 13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,016" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben. 14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,017" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben. 15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,018" versehenen Zeile ist mit ,,Einlagen gesamt" zu überschreiben. 16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,023" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet von Multilateralen Entwicklungsbanken" zu überschreiben. 1644 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 8 Meldung: Hypothekenpfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte ­ Derivategeschäfte (HypDckWtrDrv) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Hypothekenpfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte ­ Derivategeschäfte (HypDckWtrDrv)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe verwendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,030" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,025" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,004" bis ,,030" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,008" bis ,,025" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,007" versehenen Zeilen, 3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,003" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,025" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,008", ,,014" und ,,020" versehenen Zeilen sowie b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,009" bis ,,013", ,,015" bis ,,019" und ,,021" bis ,,025" versehenen Zeilen, 4. die Felder der mit ,,013" bis ,,030" versehenen Spalten in den mit ,,012", ,,013", ,,018", ,,019", ,,024" und ,,025" versehenen Zeilen. VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Die Felder der mit ,,004" bis ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,mit Sitz in" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,004" bis ,,012" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Deutschland" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,013" bis ,,021" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Ab kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben. 4. Die Felder der mit ,,022" bis ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder den Vereinigten Staaten von Amerika" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben. 6. Die Felder der mit ,,005" bis ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben. 7. Die Felder der mit ,,011" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1645 verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei ben. 8. Die Felder der mit ,,012" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben. 9. Die Felder der mit ,,013" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben. 10. Die Felder der mit ,,014" bis ,,019" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben. 11. Die Felder der mit ,,020" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei ben. 12. Die Felder der mit ,,021" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben. 13. Die Felder der mit ,,022" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben. 14. Die Felder der mit ,,023" bis ,,028" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben. 15. Die Felder der mit ,,029" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei ben. 16. Die Felder der mit ,,030" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben. 17. Die Felder der mit ,,005" bis ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben. 18. Die Felder der mit ,,009" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben. 19. Die Felder der mit ,,010" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben. 20. Die Felder der mit ,,014" bis ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben. 21. Die Felder der mit ,,018" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben. 22. Die Felder der mit ,,019" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben. 23. Die Felder der mit ,,023" bis ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben. 24. Die Felder der mit ,,027" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben. 25. Die Felder der mit ,,028" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben. 26. Die Felder der mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben. 27. Die Felder der mit ,,007" und ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben. 28. Die Felder der mit ,,014" und ,,015" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben. 29. Die Felder der mit ,,016" und ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben. 30. Die Felder der mit ,,023" und ,,024" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben. 1646 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 31. Die Felder der mit ,,025" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben. 32. Die Felder der mit ,,005", ,,007", ,,014", ,,016", ,,023" und ,,025" versehenen Spalten in der mit ,,007" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,gesamt" zu überschreiben. 33. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,015", ,,017", ,,024" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,007" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,gesamt" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,Rahmenvertrag der jeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,015" und ,,021" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,016" und ,,022" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben. 4. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,017" und ,,023" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,018" und ,,024" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit dem Bund" zu überschreiben. 6. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,019" und ,,025" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Land" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1647 Anlage 9 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe ­ Umlauf (ÖpfUml) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Öffentliche Pfandbriefe ­ Umlauf (ÖpfUml)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risiko barwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Öffentlichen Pfandbrie fen". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,014" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,103" zu versehen. IV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. der Bereich der mit ,,001" bis ,,005" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,103" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,001" versehenen Spalte die Felder der mit ,,002", ,,007" und ,,084 bis ,,095" versehenen Zeilen, b) in der mit ,,002" versehenen Spalte die Felder der mit ,,003" bis ,,006", ,,008", ,,063", ,,081" und ,,096" bis ,,103" versehenen Zeilen, c) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,009", ,,027", ,,045", ,,064", ,,065", ,,067", ,,069", ,,071", ,,073", ,,075", ,,077", ,,079", ,,082" und ,,083" versehenen Zeilen, d) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,010", ,,011", ,,013", ,,015", ,,017", ,,019", ,,021", ,,023", ,,025", ,,028", ,,029", ,,031", ,,033", ,,035", ,,037", ,,039", ,,041", ,,043", ,,046", ,,047", ,,049", ,,051", ,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061", ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und ,,080" versehenen Zeilen sowie e) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024", ,,026", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040", ,,042", ,,044", ,,048", ,,050", ,,052", ,,054", ,,056", ,,058", ,,060" und ,,062" versehenen Zeilen, 3. in a) der mit ,,006" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,002" und ,,007" bis ,,103" versehenen Zeilen, b) den mit ,,007" bis ,,014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,002" bis ,,006" versehenen Zeilen, c) den mit ,,007" bis ,,013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,084" bis ,,092" versehenen Zeilen, d) den mit ,,009" bis ,,011" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,008" bis ,,083" und ,,093" bis ,,103" versehenen Zeilen, e) der mit ,,013" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,082" und ,,103" versehenen Zeilen sowie f) der mit ,,014" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,007" bis ,,083" und ,,093" bis ,,103" ver sehenen Zeilen. V. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Ratingkategorie (einschließlich Modifikation)" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Pfandbrief emissionen" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben. 1648 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 4. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,011" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,012" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbetrag in Euro" zu überschreiben. VI. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,falls einschlägig: Pfandbrief ist extern geratet durch" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,007" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefverbindlich keiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile ,,084")" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,086" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" und ,,085")" zu über schreiben. 6. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,087" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,086")" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,088" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,087")" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,089" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,088")" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,090" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,089")" zu überschreiben. 10. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,091" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,090")" zu überschreiben. 11. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,092" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,091")" zu überschreiben. 12. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,093" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefe, die als Sicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden" zu überschreiben. 13. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,094" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefe nach § 4 Absatz 5 zweiter Halbsatz PfandBG" zu überschreiben. 14. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,095" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefverbindlich keiten, die nicht in Euro denominiert sind" zu überschreiben. 15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,S&P" zu überschrei ben. 16. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Moody's" zu über schreiben. 17. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,Fitch Ratings" zu über schreiben. 18. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,andere bei der Euro päischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur" zu über schreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1649 19. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Inhaberpfand briefe" zu überschreiben. 20. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,063" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Namens pfandbriefe" zu überschreiben. 21. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,081" versehenen Zeile ist mit ,,davon: wie Pfand briefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben. 22. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,096" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind" zu überschreiben. 23. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,097" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind" zu überschreiben. 24. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,098" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind" zu überschreiben. 25. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,099" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind" zu überschreiben. 26. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,100" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben. 27. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,101" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben. 28. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,102" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind" zu überschreiben. 29. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,103" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind" zu überschreiben. 30. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions größe mindestens 500 Millionen Euro" zu überschreiben. 31. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,027" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions größe unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro" zu überschreiben. 32. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,045" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions größe unter 250 Millionen Euro" zu überschreiben. 33. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Pfandbrief verbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben. 34. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,065" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben. 35. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,067" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben. 36. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben. 37. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,071" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben. 38. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,073" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben. 39. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,075" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben. 40. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,077" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben. 41. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,079" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben. 42. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,082" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Verbindlich keiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)" zu überschreiben. 43. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,083" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Verbindlich keiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben. 44. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,028" und ,,046" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben. 45. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,029" und ,,047" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben. 46. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,031" und ,,049" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben. 1650 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 47. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,015", ,,033" und ,,051" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben. 48. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,017", ,,035" und ,,053" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben. 49. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,019", ,,037" und ,,055" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben. 50. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,021", ,,039" und ,,057" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben. 51. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,023", ,,041" und ,,059" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben. 52. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,025", ,,043" und ,,061" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben. 53. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und ,,080" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: festverzinslich" zu überschreiben. 54. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024", ,,026", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040", ,,042", ,,044", ,,048", ,,050", ,,052", ,,054", ,,056", ,,058", ,,060" und ,,062" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: festverzinslich" zu überschreiben. 1651 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 10 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe ­ Deckung (ÖpfDck) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Öffentliche Pfandbriefe ­ Deckung (ÖpfDck)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen und liquiditätssichernden Deckungsmasse für Öffentliche Pfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapital bindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 17 Spalten und 93 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,016" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,092" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,008" bis ,,016" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,003" bis ,,092" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. der Bereich der mit ,,001" bis ,,007" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,092" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,001" versehenen Spalte die Felder der mit ,,003" bis ,,092" versehenen Zeilen, b) in der mit ,,002" versehenen Spalte das Feld der mit ,,003" versehenen Zeile, c) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,004", ,,029" bis ,,032", ,,052" bis ,,075" und ,,084" versehenen Zeilen, d) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,005", ,,012", ,,019", ,,020", ,,023", ,,026", ,,033" bis ,,036", ,,041", ,,046", ,,051", ,,076" bis ,,083" und ,,085" bis ,,092" versehenen Zeilen, e) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,006", ,,013", ,,021", ,,024", ,,027", ,,037" bis ,,039", ,,042" bis ,,044", ,,047" und ,,050" versehenen Zeilen, f) in der mit ,,006" versehenen Spalte die Felder der mit ,,007", ,,008", ,,011", ,,014", ,,015", ,,018", ,,022", ,,025", ,,028", ,,040", ,,045", ,,048" und ,,049" versehenen Zeilen sowie g) in der mit ,,007" versehenen Spalte die Felder der mit ,,009", ,,010", ,,016" und ,,017" versehenen Zeilen, 3. in a) der mit ,,008" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,029" bis ,,031" versehenen Zeilen, b) den mit ,,008" bis ,,013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,053" bis ,,072" versehenen Zeilen, c) den mit ,,010" bis ,,012" und ,,014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,004" bis ,,052" und ,,073" bis ,,092" versehenen Zeilen sowie d) den mit ,,015" und ,,016" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,053" bis ,,071", ,,083" und ,,092" versehenen Zeilen. VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Deckungs werte" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben. 1652 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 3. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,011" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,012" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Betrag bzw. Gesamt betrag in Euro" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte gesamt" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,ordentliche Deckungswerte gesamt" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,029" versehenen Zeile ist mit ,,der nach Nennwerten größte ordentliche Deckungswert" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,030" versehenen Zeile ist mit ,,die nach Nennwerten fünf größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,031" versehenen Zeile ist mit ,,die nach Nennwerten zehn größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,032" versehenen Zeile ist mit ,,weitere Deckungs werte gesamt" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,052" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,053" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,054" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben. 10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,055" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile ,,053")" zu überschreiben. 11. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,056" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile ,,054")" zu überschreiben. 12. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,057" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,053" und ,,055")" zu überschreiben. 13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,058" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,054" und ,,056")" zu überschreiben. 14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,059" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055" und ,,057")" zu überschreiben. 15. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,060" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,054", ,,056" und ,,058")" zu überschreiben. 16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,061" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055", ,,057" und ,,059")" zu überschreiben. 17. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,062" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,054", ,,056", ,,058" und ,,060")" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1653 18. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,063" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055", ,,057", ,,059" und ,,061")" zu überschreiben. 19. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,054", ,,056", ,,058", ,,060" und ,,062")" zu überschreiben. 20. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,065" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061" und ,,063")" zu überschreiben. 21. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,066" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,054", ,,056", ,,058", ,,060", ,,062" und ,,064")" zu überschreiben. 22. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,067" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061", ,,063" und ,,065")" zu überschreiben. 23. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,068" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zei len ,,054", ,,056", ,,058", ,,060", ,,062", ,,064" und ,,066")" zu überschreiben. 24. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061", ,,063", ,,065" und ,,067")" zu überschreiben. 25. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,070" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zei len ,,054", ,,056", ,,058", ,,060", ,,062", ,,064", ,,066" und ,,068")" zu überschreiben. 26. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,071" versehenen Zeile ist mit ,,Betrag der größten sich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG" zu überschreiben. 27. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,072" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte, soweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind" zu überschreiben. 28. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,073" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte mit fester Verzinsung" zu überschreiben. 29. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,074" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte mit variabler Verzinsung" zu überschreiben. 30. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,075" versehenen Zeile ist mit ,,ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung nicht in Euro denominiert ist" zu über schreiben. 31. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,weitere Deckungs werte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben. 32. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Forderungen, deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von Zentralregierungen und Zentralbanken" zu über schreiben. 33. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,012" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: sonstige Forderungen" zu überschreiben. 34. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,019" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Forderun gen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben. 35. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,020" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: ordentliche Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben. 36. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,023" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: ordentliche Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben. 37. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,026" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: ordentliche Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt werden" zu überschreiben. 38. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,033" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG" zu überschreiben. 39. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,034" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben. 40. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,035" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben. 1654 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 41. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,036" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG" zu überschreiben. 42. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,041" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b PfandBG" zu überschreiben. 43. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,046" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ansässig sind" zu überschreiben. 44. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,051" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Geldforde rungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben. 45. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,076" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in U.S. Dollar denominiert ist" zu über schreiben. 46. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,077" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben. 47. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,078" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Pfund Sterling denominiert ist" zu über schreiben. 48. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,079" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben. 49. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,080" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 50. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,081" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 51. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,082" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben. 52. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,083" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben. 53. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in U.S. Dollar denominiert ist" zu über schreiben. 54. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,086" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben. 55. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,087" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Pfund Sterling denominiert ist" zu über schreiben. 56. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,088" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben. 57. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,089" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 58. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,090" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 59. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,091" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1655 60. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,092" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben. 61. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,006" und ,,013" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: von in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Deckungswerten), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ansässigen Schuldnern oder Gewährleistungsgebern geschuldete oder gewährleistete Deckungswerte" zu überschreiben. 62. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,021", ,,024" und ,,027" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden" zu über schreiben. 63. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,037" und ,,042" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6 PfandBG" zu überschreiben. 64. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,038" und ,,043" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden" zu über schreiben. 65. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,039" und ,,044" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden" zu überschreiben. 66. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,047" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu über schreiben. 67. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,050" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben. 68. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,007" und ,,014" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschreiben. 69. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,008" und ,,015" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu überschreiben. 70. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,011" und ,,018" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 20 Ab satz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben. 71. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,022", ,,025", ,,028", ,,040" und ,,045" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)" zu überschreiben. 72. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,048" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschrei ben. 73. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,049" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschrei ben. 74. Die Felder der mit ,,007" versehenen Spalte in den mit ,,009" und ,,016" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschreiben. 75. Die Felder der mit ,,007" versehenen Spalte in den mit ,,010" und ,,017" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschreiben. 1656 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 11 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte ­ Inland (ÖpfDckOrdInl) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Öffentliche Pfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte ­ Inland (ÖpfDckOrdInl)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Deckungswerte nach § 20 Absatz 1 PfandBG, deren Schuldner oder Gewährleistungsgeber ihren Sitz im Inland haben". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 23 Spalten und 34 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,022" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,033" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,005" bis ,,022" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,007" bis ,,033" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,006" versehenen Zeilen, 3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,004" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,033" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,002" versehenen Spalte das Feld der mit ,,007" versehenen Zeile, b) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,008" bis ,,024", ,,026" bis ,,028" und ,,030" bis ,,033" versehenen Zeilen sowie c) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,025" und ,,029" versehenen Zeilen, 4. in a) den mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,008" bis ,,023" versehenen Zeilen, b) den mit ,,007", ,,008", ,,011" und ,,012" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,031" bis ,,033" versehenen Zeilen, c) den mit ,,009", ,,010" und ,,013" bis ,,020" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,032" und ,,033" versehenen Zeilen sowie d) den mit ,,021" und ,,022" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,028" bis ,,029" versehenen Zeilen. VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Die Felder der mit ,,005" bis ,,022" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Deckungswerte, deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von" zu überschrei ben. 2. Die Felder der mit ,,005" bis ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Gebietskörperschaften" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,011" und ,,012" versehenen Spalten in den mit ,,003" bis ,,005" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit ,,Deutsche Bundesbank" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1657 4. Die Felder der mit ,,013" bis ,,018" versehenen Spalten in den mit ,,003" und ,,004" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit ,,sonstige Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts überwiegend getragen von" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,019" bis ,,022" versehenen Spalten in den mit ,,003" bis ,,005" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit ,,Stellen in Deutschland gesamt" zu überschreiben. 6. Die Felder der mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten in den mit ,,004" und ,,005" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit ,,Bund" zu überschreiben. 7. Die Felder der mit ,,007" und ,,008" versehenen Spalten in den mit ,,004" und ,,005" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit ,,Land" zu überschreiben. 8. Die Felder der mit ,,009" und ,,010" versehenen Spalten in den mit ,,004" und ,,005" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit ,,Kommunalebene" zu überschreiben. 9. Die Felder der mit ,,013" und ,,014" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Bund" zu überschreiben. 10. Die Felder der mit ,,015" und ,,016" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Land" zu überschreiben. 11. Die Felder der mit ,,017" und ,,018" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Kommunalebene" zu überschreiben. 12. Die Felder der mit ,,005", ,,007", ,,009", ,,011", ,,013", ,,015", ,,017" und ,,019" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben. 13. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,010", ,,012", ,,014", ,,016", ,,018" und ,,020" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben. 14. Das Feld der mit ,,021" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,durchschnittliche Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben. 15. Das Feld der mit ,,022" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,Durchschnitts verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,007" versehenen Zeile ist mit ,,Inland gesamt" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Baden-Württemberg" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Bayern" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,010" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Berlin" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,011" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Brandenburg" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,012" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Bremen" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,013" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Hamburg" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,014" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Hessen" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,015" versehenen Zeile ist mit ,,davon: MecklenburgVorpommern" zu überschreiben. 10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,016" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Niedersach sen" zu überschreiben. 11. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,017" versehenen Zeile ist mit ,,davon: NordrheinWestfalen" zu überschreiben. 12. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,018" versehenen Zeile ist mit ,,davon: RheinlandPfalz" zu überschreiben. 13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,019" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Saarland" zu überschreiben. 14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,020" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Sachsen" zu überschreiben. 15. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,021" versehenen Zeile ist mit ,,davon: SachsenAnhalt" zu überschreiben. 1658 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,022" versehenen Zeile ist mit ,,davon: SchleswigHolstein" zu überschreiben. 17. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,023" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Thüringen" zu überschreiben. 18. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,024" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: keine Wertpapiere oder wie Wertpapiere gehandelten Finanzinstrumente" zu überschreiben. 19. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,026" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: mit Fest zinsvereinbarung" zu überschreiben. 20. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,027" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: mit Ausfall garantie / Ausfallbürgschaft versehen" zu überschreiben. 21. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,028" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Gewähr leistung aus Gründen der Exportkreditförderung" zu überschreiben. 22. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,030" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Forderung nicht in Euro denominiert" zu überschreiben. 23. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,031" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Schuldner oder Gewährleistungsgeber steht nach Kenntnis der Pfandbriefbank unter Haushaltssicherung oder vergleichbaren Maßnahmen" zu überschreiben. 24. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,032" versehenen Zeile ist mit ,,mit Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben. 25. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,033" versehenen Zeile ist mit ,,mit Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben. 26. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,025" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben. 27. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,029" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Schuldner des Exportkredits ist außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums an sässig" zu überschreiben. 1659 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 12 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte ­ Ausland (ÖpfDckOrdAus) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Öffentliche Pfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte ­ Ausland (ÖpfDckOrdAus)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Deckungswerte nach § 20 Absatz 1 PfandBG, deren Schuldner oder Gewährleistungsgeber ihren Sitz im Ausland haben oder Internationale Organisationen oder Multilaterale Entwicklungsbanken sind". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 9 Spalten und 378 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,008" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,377" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,005" bis ,,008" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,377" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,003" versehenen Zeilen, 3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,004" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,377" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,004", ,,014", ,,024", ,,034", ,,044", ,,054", ,,064", ,,074", ,,084", ,,094", ,,104", ,,114", ,,124", ,,134", ,,144", ,,154", ,,164", ,,174", ,,184", ,,194", ,,204", ,,214", ,,224", ,,234", ,,244", ,,254", ,,264", ,,274", ,,284", ,,294", ,,304", ,,314", ,,324", ,,334", ,,344", ,,364" und ,,374" versehenen Zeilen, b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,012", ,,015" bis ,,022", ,,025" bis ,,032", ,,035" bis ,,042", ,,045" bis ,,052", ,,055" bis ,,062", ,,065" bis ,,072", ,,075" bis ,,082", ,,085" bis ,,092", ,,095" bis ,,102", ,,105" bis ,,112", ,,115" bis ,,122", ,,125" bis ,,132", ,,135" bis ,,142", ,,145" bis ,,152", ,,155" bis ,,162", ,,165" bis ,,172", ,,175" bis ,,182", ,,185" bis ,,192", ,,195" bis ,,202", ,,205" bis ,,212", ,,215" bis ,,222", ,,225" bis ,,232", ,,235" bis ,,242", ,,245" bis ,,252", ,,255" bis ,,262", ,,265" bis ,,272", ,,275" bis ,,282", ,,285" bis ,,292", ,,295" bis ,,302", ,,305" bis ,,312", ,,315" bis ,,322", ,,325" bis ,,332", ,,335" bis ,,342", ,,345" bis ,,362", ,,365" bis ,,372" und ,,375" und ,,376" versehenen Zeilen sowie c) in der mit ,,004" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,013", ,,023", ,,033", ,,043", ,,053", ,,063", ,,073", ,,083", ,,093", ,,103", ,,113", ,,123", ,,133", ,,143", ,,153", ,,163", ,,173", ,,183", ,,193", ,,203", ,,213", ,,223", ,,233", ,,243", ,,253", ,,263", ,,273", ,,283", ,,293", ,,303", ,,313", ,,323", ,,333", ,,343", ,,363", ,,373" und ,,377" versehenen Zeilen. VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Die Felder der mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit ,,Deckungswerte, deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,007" versehenen Spalte in den mit ,,002" und ,,003" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben. 1660 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 3. Die Felder der mit ,,008" versehenen Spalte in den mit ,,002" und ,,003" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Deckungs werte" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Belgien gesamt" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,014" versehenen Zeile ist mit ,,Bulgarien gesamt" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,024" versehenen Zeile ist mit ,,Dänemark gesamt" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,034" versehenen Zeile ist mit ,,Estland gesamt" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,044" versehenen Zeile ist mit ,,Finnland gesamt" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,054" versehenen Zeile ist mit ,,Frankreich gesamt" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,Griechenland ge samt" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,074" versehenen Zeile ist mit ,,Irland gesamt" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,Italien gesamt" zu überschreiben. 10. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,094" versehenen Zeile ist mit ,,Kroatien gesamt" zu überschreiben. 11. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,104" versehenen Zeile ist mit ,,Lettland gesamt" zu überschreiben. 12. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,114" versehenen Zeile ist mit ,,Litauen gesamt" zu überschreiben. 13. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,124" versehenen Zeile ist mit ,,Luxemburg gesamt" zu überschreiben. 14. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,134" versehenen Zeile ist mit ,,Malta gesamt" zu überschreiben. 15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,144" versehenen Zeile ist mit ,,Niederlande gesamt" zu überschreiben. 16. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,154" versehenen Zeile ist mit ,,Österreich gesamt" zu überschreiben. 17. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,164" versehenen Zeile ist mit ,,Polen gesamt" zu überschreiben. 18. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,174" versehenen Zeile ist mit ,,Portugal gesamt" zu überschreiben. 19. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,184" versehenen Zeile ist mit ,,Rumänien gesamt" zu überschreiben. 20. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,194" versehenen Zeile ist mit ,,Schweden gesamt" zu überschreiben. 21. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,204" versehenen Zeile ist mit ,,Slowakei gesamt" zu überschreiben. 22. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,214" versehenen Zeile ist mit ,,Slowenien gesamt" zu überschreiben. 23. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,224" versehenen Zeile ist mit ,,Spanien gesamt" zu überschreiben. 24. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,234" versehenen Zeile ist mit ,,Tschechische Re publik gesamt" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1661 25. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,244" versehenen Zeile ist mit ,,Ungarn gesamt" zu überschreiben. 26. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,254" versehenen Zeile ist mit ,,Zypern gesamt" zu überschreiben. 27. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,264" versehenen Zeile ist mit ,,Island gesamt" zu überschreiben. 28. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,274" versehenen Zeile ist mit ,,Liechtenstein ge samt" zu überschreiben. 29. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,284" versehenen Zeile ist mit ,,Norwegen gesamt" zu überschreiben. 30. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,294" versehenen Zeile ist mit ,,Japan gesamt" zu überschreiben. 31. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,304" versehenen Zeile ist mit ,,Kanada gesamt" zu überschreiben. 32. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,314" versehenen Zeile ist mit ,,Schweiz gesamt" zu überschreiben. 33. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,324" versehenen Zeile ist mit ,,Vereinigtes König reich Großbritannien und Nordirland gesamt" zu überschreiben. 34. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,334" versehenen Zeile ist mit ,,Vereinigte Staaten von Amerika gesamt" zu überschreiben. 35. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,344" versehenen Zeile ist mit ,,Multilaterale Entwick lungsbanken nach Artikel 117 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gesamt" zu überschreiben. 36. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,364" versehenen Zeile ist mit ,,Internationale Orga nisationen nach Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gesamt" zu überschreiben. 37. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,374" versehenen Zeile ist mit ,,Europäische Zentral bank" zu überschreiben. 38. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,005", ,,015", ,,025", ,,035", ,,045", ,,055", ,,065", ,,075", ,,085", ,,095", ,,105", ,,115", ,,125", ,,135", ,,145", ,,155", ,,165", ,,175", ,,185", ,,195", ,,205", ,,215", ,,225", ,,235", ,,245", ,,255", ,,265", ,,275", ,,285", ,,295", ,,305", ,,315", ,,325" und ,,335" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Zentralregierung" zu überschreiben. 39. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,006", ,,016", ,,026", ,,036", ,,046", ,,056", ,,066", ,,076", ,,086", ,,096", ,,106", ,,116", ,,126", ,,136", ,,146", ,,156", ,,166", ,,176", ,,186", ,,196", ,,206", ,,216", ,,226", ,,236", ,,246", ,,256", ,,266", ,,276", ,,286", ,,296", ,,306", ,,316", ,,326" und ,,336" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Zentralbank" zu überschreiben. 40. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,007", ,,017", ,,027", ,,037", ,,047", ,,057", ,,067", ,,077", ,,087", ,,097", ,,107", ,,117", ,,127", ,,137", ,,147", ,,157", ,,167", ,,177", ,,187", ,,197", ,,207", ,,217", ,,227", ,,237", ,,247", ,,257", ,,267", ,,277", ,,287", ,,297", ,,307", ,,317", ,,327" und ,,337" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Regionalverwaltungen" zu überschreiben. 41. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,008", ,,018", ,,028", ,,038", ,,048", ,,058", ,,068", ,,078", ,,088", ,,098", ,,108", ,,118", ,,128", ,,138", ,,148", ,,158", ,,168", ,,178", ,,188", ,,198", ,,208", ,,218", ,,228", ,,238", ,,248", ,,258", ,,268", ,,278", ,,288", ,,298", ,,308", ,,318", ,,328" und ,,338" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: sonstige Gebietskörperschaften" zu überschreiben. 42. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,019", ,,029", ,,039", ,,049", ,,059", ,,069", ,,079", ,,089", ,,099", ,,109", ,,119", ,,129", ,,139", ,,149", ,,159", ,,169", ,,179", ,,189", ,,199", ,,209", ,,219", ,,229", ,,239", ,,249", ,,259", ,,269", ,,279", ,,289", ,,299", ,,309", ,,319", ,,329" und ,,339" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: öffentliche Stellen (ohne Exportkreditversicherer)" zu überschreiben. 43. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,020", ,,030", ,,040", ,,050", ,,060", ,,070", ,,080", ,,090", ,,100", ,,110", ,,120", ,,130", ,,140", ,,150", ,,160", ,,170", ,,180", ,,190", ,,200", ,,210", ,,220", ,,230", ,,240", ,,250", ,,260", ,,270", ,,280", ,,290", ,,300", ,,310", ,,320", ,,330" und ,,340" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Exportkreditversicherer" zu überschreiben. 44. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,021", ,,031", ,,041", ,,051", ,,061", ,,071", ,,081", ,,091", ,,101", ,,111", ,,121", ,,131", ,,141", ,,151", ,,161", ,,171", ,,181", ,,191", ,,201", ,,211", ,,221", ,,231", ,,241", ,,251", ,,261", ,,271", ,,281", ,,291", ,,301", ,,311", ,,321", ,,331", ,,341", ,,361", ,,371" und ,,375" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: mit Ausfallgarantie / Ausfallbürgschaft versehen" zu über schreiben. 45. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,022", ,,032", ,,042", ,,052", ,,062", ,,072", ,,082", ,,092", ,,102", ,,112", ,,122", ,,132", ,,142", ,,152", ,,162", ,,172", ,,182", ,,192", ,,202", ,,212", ,,222", ,,232", ,,242", ,,252", ,,262", ,,272", ,,282", ,,292", ,,302", ,,312", ,,322", ,,332", ,,342", ,,362", ,,372" und ,,376" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: keine Wertpapiere oder wie Wertpapiere gehandelten Finanzinstrumente" zu überschreiben. 1662 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 46. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,345" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung" zu überschreiben. 47. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,346" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Internationale Finanz-Corporation" zu überschreiben. 48. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,347" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Interamerika nische Entwicklungsbank" zu überschreiben. 49. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,348" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Asiatische Entwicklungsbank" zu überschreiben. 50. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,349" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Afrikanische Entwicklungsbank" zu überschreiben. 51. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,350" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Entwicklungs bank des Europarates" zu überschreiben. 52. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,351" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Nordische Investitionsbank" zu überschreiben. 53. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,352" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Karibische Entwicklungsbank" zu überschreiben. 54. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,353" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung" zu überschreiben. 55. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,354" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Europäische Investitionsbank" zu überschreiben. 56. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,355" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Europäischer Investitionsfonds" zu überschreiben. 57. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,356" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur" zu überschreiben. 58. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,357" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Internationale Finanzierungsfazilität für Impfungen" zu überschreiben. 59. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,358" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Islamische Entwicklungsbank" zu überschreiben. 60. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,359" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Internationale Entwicklungsorganisation" zu überschreiben. 61. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,360" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank" zu überschreiben. 62. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,365" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Europäische Union und Europäische Atomgemeinschaft" zu überschreiben. 63. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,366" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Internationaler Währungsfonds" zu überschreiben. 64. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,367" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich" zu überschreiben. 65. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,368" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Europäische Finanzstabilitätsfazilität" zu überschreiben. 66. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,369" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Europäischer Stabilisierungsmechanismus" zu überschreiben. 67. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,370" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Finanzinstitut nach Artikel 118 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 575/2013" zu überschreiben. 68. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,023", ,,033", ,,043", ,,053", ,,063", ,,073", ,,083", ,,093", ,,103", ,,113", ,,123", ,,133", ,,143", ,,153", ,,163", ,,173", ,,183", ,,193", ,,203", ,,213", ,,223", ,,233", ,,243", ,,253", ,,263", ,,273", ,,283", ,,293", ,,303", ,,313", ,,323", ,,333", ,,343", ,,363", ,,373" und ,,377" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1663 Anlage 13 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte (ÖpfDckWtr) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Öffentliche Pfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte (ÖpfDckWtr)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 20 Absatz 2 Satz 1 PfandBG, die keine Derivategeschäfte nach § 4b PfandBG sind". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 10 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,010" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,009" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,004" bis ,,010" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,009" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,003" versehenen Zeilen, 3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,003" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,009" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,004" und ,,007" versehenen Zeilen sowie b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,005", ,,006", ,,008" und ,,009" versehenen Zeilen. VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Die Felder der mit ,,004" bis ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit ,,Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von Stellen mit Sitz in" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,009" und ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit ,,gesamt" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Deutschland" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Staaten des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Mitglied staaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Vertrags staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland" zu überschreiben. 1664 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 8. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: nicht in Euro denominiert" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Wertpapiere gesamt" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,005" und ,,008" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,006" und ,,009" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,007" versehenen Zeile ist mit ,,Einlagen gesamt" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1665 Anlage 14 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte ­ Derivategeschäfte (ÖpfDckWtrDrv) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Öffentliche Pfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte ­ Derivategeschäfte (ÖpfDckWtrDrv)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,030" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,025" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,004" bis ,,030" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,008" bis ,,025" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,007" versehenen Zeilen, 3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,003" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,025" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,008", ,,014" und ,,020" versehenen Zeilen sowie b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,009" bis ,,013", ,,015" bis ,,019" und ,,021" bis ,,025" versehenen Zeilen, 4. die Felder der mit ,,013" bis ,,030" versehenen Spalten in den mit ,,012", ,,013", ,,018", ,,019", ,,024" und ,,025" versehenen Zeilen. VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Die Felder der mit ,,004" bis ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,mit Sitz in" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,004" bis ,,012" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Deutschland" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,013" bis ,,021" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Ab kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben. 4. Die Felder der mit ,,022" bis ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder den Vereinigten Staaten von Amerika" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben. 6. Die Felder der mit ,,005" bis ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben. 7. Die Felder der mit ,,011" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen 1666 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei ben. 8. Die Felder der mit ,,012" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben. 9. Die Felder der mit ,,013" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben. 10. Die Felder der mit ,,014" bis ,,019" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben. 11. Die Felder der mit ,,020" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei ben. 12. Die Felder der mit ,,021" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rah menverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu über schreiben. 13. Die Felder der mit ,,022" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben. 14. Die Felder der mit ,,023" bis ,,028" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben. 15. Die Felder der mit ,,029" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei ben. 16. Die Felder der mit ,,030" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben. 17. Die Felder der mit ,,005" bis ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben. 18. Die Felder der mit ,,009" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben. 19. Die Felder der mit ,,010" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben. 20. Die Felder der mit ,,014" bis ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben. 21. Die Felder der mit ,,018" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben. 22. Die Felder der mit ,,019" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben. 23. Die Felder der mit ,,023" bis ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben. 24. Die Felder der mit ,,027" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben. 25. Die Felder der mit ,,028" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben. 26. Die Felder der mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben. 27. Die Felder der mit ,,007" und ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben. 28. Die Felder der mit ,,014" und ,,015" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben. 29. Die Felder der mit ,,016" und ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben. 30. Die Felder der mit ,,023" und ,,024" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1667 31. Die Felder der mit ,,025" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben. 32. Die Felder der mit ,,005", ,,007", ,,014", ,,016", ,,023" und ,,025" versehenen Spalten in der mit ,,007" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,gesamt" zu überschreiben. 33. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,015", ,,017", ,,024" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,007" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,gesamt" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,Rahmenvertrag der jeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,015" und ,,021" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,016" und ,,022" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben. 4. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,017" und ,,023" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,018" und ,,024" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit dem Bund" zu überschreiben. 6. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,019" und ,,025" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Land" zu überschreiben. 1668 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 15 Meldung: Schiffspfandbriefe ­ Umlauf (SchUml) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Schiffspfandbriefe ­ Umlauf (SchUml)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risiko barwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Schiffspfandbriefen". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,014" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,103" zu versehen. IV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. der Bereich der mit ,,001" bis ,,005" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,103" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,001" versehenen Spalte die Felder der mit ,,002", ,,007" und ,,084" bis ,,095" versehenen Zeilen, b) in der mit ,,002" versehenen Spalte die Felder der mit ,,003" bis ,,006", ,,008", ,,063", ,,081" und ,,096" bis ,,103" versehenen Zeilen, c) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,009", ,,027", ,,045", ,,064", ,,065", ,,067", ,,069", ,,071", ,,073", ,,075", ,,077", ,,079", ,,082" und ,,083" versehenen Zeilen, d) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,010", ,,011", ,,013", ,,015", ,,017", ,,019", ,,021", ,,023", ,,025", ,,028", ,,029", ,,031", ,,033", ,,035", ,,037", ,,039", ,,041", ,,043", ,,046", ,,047", ,,049", ,,051", ,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061", ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und ,,080" versehenen Zeilen sowie e) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024", ,,026", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040", ,,042", ,,044", ,,048", ,,050", ,,052", ,,054", ,,056", ,,058", ,,060" und ,,062" versehenen Zeilen, 3. in a) der mit ,,006" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,002" und ,,007" bis ,,103" versehenen Zeilen, b) den mit ,,007" bis ,,014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,002" bis ,,006" versehenen Zeilen, c) den mit ,,007" bis ,,013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,084" bis ,,092" versehenen Zeilen, d) den mit ,,009" bis ,,011" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,008" bis ,,083" und ,,093" bis ,,103" versehenen Zeilen, e) der mit ,,013" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,082" und ,,103" versehenen Zeilen sowie f) der mit ,,014" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,007" bis ,,083" und ,,093" bis ,,103" ver sehenen Zeilen. V. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Ratingkategorie (einschließlich Modifikation)" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Pfandbrief emissionen" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1669 4. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,011" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,012" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbetrag in Euro" zu überschreiben. VI. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,falls einschlägig: Pfandbrief ist extern geratet durch" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,007" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefverbindlich keiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile ,,084")" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,086" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" und ,,085")" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,087" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,086")" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,088" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,087")" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,089" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,088")" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,090" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen ,,084" bis ,,089")" zu überschreiben. 10. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,091" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,090")" zu über schreiben. 11. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,092" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,091")" zu über schreiben. 12. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,093" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefe, die als Sicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden" zu überschreiben. 13. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,094" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefe nach § 4 Absatz 5 zweiter Halbsatz PfandBG" zu überschreiben. 14. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,095" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefverbindlich keiten, die nicht in Euro denominiert sind" zu überschreiben. 15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,S&P" zu überschrei ben. 16. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Moody's" zu über schreiben. 17. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,Fitch Ratings" zu über schreiben. 18. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,andere bei der Euro päischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur" zu über schreiben. 1670 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 19. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Inhaberpfand briefe" zu überschreiben. 20. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,063" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Namens pfandbriefe" zu überschreiben. 21. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,081" versehenen Zeile ist mit ,,davon: wie Pfand briefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben. 22. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,096" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind" zu überschreiben. 23. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,097" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind" zu überschreiben. 24. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,098" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind" zu überschreiben. 25. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,099" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind" zu überschreiben. 26. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,100" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben. 27. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,101" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben. 28. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,102" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind" zu überschreiben. 29. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,103" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind" zu überschreiben. 30. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions größe mindestens 500 Millionen Euro" zu überschreiben. 31. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,027" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions größe unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro" zu überschreiben. 32. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,045" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions größe unter 250 Millionen Euro" zu überschreiben. 33. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Pfandbrief verbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben. 34. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,065" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben. 35. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,067" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben. 36. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben. 37. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,071" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben. 38. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,073" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben. 39. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,075" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben. 40. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,077" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben. 41. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,079" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben. 42. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,082" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Verbindlich keiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)" zu überschreiben. 43. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,083" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Verbindlich keiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben. 44. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,028" und ,,046" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben. 45. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,029" und ,,047" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben. 46. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,031" und ,,049" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1671 47. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,015", ,,033" und ,,051" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben. 48. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,017", ,,035" und ,,053" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben. 49. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,019", ,,037" und ,,055" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben. 50. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,021", ,,039" und ,,057" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben. 51. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,023", ,,041" und ,,059" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben. 52. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,025", ,,043" und ,,061" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben. 53. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und ,,080" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: festverzinslich" zu überschreiben. 54. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024", ,,026", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040", ,,042", ,,044", ,,048", ,,050", ,,052", ,,054", ,,056", ,,058", ,,060" und ,,062" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: festverzinslich" zu überschreiben. 1672 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 16 Meldung: Schiffspfandbriefe ­ Deckung (SchDck) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Schiffspfandbriefe ­ Deckung (SchDck)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen und liquiditätssichernden Deckungsmasse für Schiffspfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapitalbindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 17 Spalten und 106 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,016" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,105" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,008" bis ,,016" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,003" bis ,,105" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. der Bereich der mit ,,001" bis ,,007" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,105" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,001" versehenen Spalte die Felder der mit ,,003" bis ,,105" versehenen Zeilen, b) in der mit ,,002" versehenen Spalte das Feld der mit ,,003" versehenen Zeile, c) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,004", ,,024" bis ,,027", ,,065" bis ,,088" und ,,097" versehenen Zeilen, d) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,005", ,,011", ,,017", ,,023", ,,028" bis ,,031", ,,036", ,,041", ,,046", ,,050", ,,054", ,,059", ,,064", ,,089" bis ,,096" und ,,098" bis ,,105" versehenen Zeilen, e) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,006", ,,012", ,,018", ,,032" bis ,,034", ,,037" bis ,,039", ,,042" bis ,,044", ,,047", ,,048", ,,051", ,,052", ,,055" bis ,,057", ,,060" und ,,063" versehenen Zeilen, f) in der mit ,,006" versehenen Spalte die Felder der mit ,,007", ,,008", ,,013", ,,014", ,,019", ,,020", ,,035", ,,040", ,,045", ,,049", ,,053", ,,058", ,,061" und ,,062" versehenen Zeilen sowie g) in der mit ,,007" versehenen Spalte die Felder der mit ,,009", ,,010", ,,015", ,,016", ,,021" und ,,022" versehenen Zeilen, 3. in a) der mit ,,008" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,024" bis ,,026" versehenen Zeilen, b) den mit ,,008" bis ,,013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,066" bis ,,085" versehenen Zeilen, c) den mit ,,010" bis ,,012" und ,,014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,004" bis ,,065" und ,,086" bis ,,105" versehenen Zeilen sowie d) den mit ,,015" und ,,016" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,066" bis ,,084", ,,096" und ,,105" versehenen Zeilen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1673 VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Deckungs werte" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,011" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,012" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Betrag bzw. Gesamt betrag in Euro" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,015" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,016" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte gesamt" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,ordentliche Deckungswerte (einschließlich Werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG) gesamt" zu über schreiben. 3. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,024" versehenen Zeile ist mit ,,der nach Nennwerten größte ordentliche Deckungswert" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,025" versehenen Zeile ist mit ,,die nach Nennwerten fünf größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,026" versehenen Zeile ist mit ,,die nach Nennwerten zehn größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,027" versehenen Zeile ist mit ,,weitere Deckungs werte gesamt" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,065" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,066" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 30 Tagen" zu über schreiben. 9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,067" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben. 10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,068" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile ,,066")" zu überschreiben. 11. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile ,,067")" zu überschreiben. 12. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,070" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,066" und ,,068")" zu überschreiben. 13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,071" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,067" und ,,069")" zu überschreiben. 14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,072" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,066", ,,068" und ,,070")" zu überschreiben. 1674 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 15. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,073" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,067", ,,069" und ,,071")" zu überschreiben. 16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,074" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,066", ,,068", ,,070" und ,,072")" zu überschreiben. 17. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,075" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,067", ,,069", ,,071" und ,,073")" zu überschreiben. 18. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,076" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,066", ,,068", ,,070", ,,072" und ,,074")" zu überschreiben. 19. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,077" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zei len ,,067", ,,069", ,,071", ,,073" und ,,075")" zu überschreiben. 20. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,078" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074" und ,,076")" zu überschreiben. 21. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,079" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zei len ,,067", ,,069", ,,071", ,,073", ,,075" und ,,077")" zu überschreiben. 22. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,080" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076" und ,,078")" zu überschreiben. 23. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,081" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,067", ,,069", ,,071", ,,073", ,,075", ,,077" und ,,079")" zu überschreiben. 24. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,082" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und ,,080")" zu überschreiben. 25. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,083" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,067", ,,069", ,,071", ,,073", ,,075", ,,077", ,,079" und ,,081")" zu überschreiben. 26. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,Betrag der größten sich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG" zu überschreiben. 27. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte, soweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind" zu überschreiben. 28. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,086" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte mit fester Verzinsung" zu überschreiben. 29. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,087" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte mit variabler Verzinsung" zu überschreiben. 30. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,088" versehenen Zeile ist mit ,,ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht nicht in Euro denomi niert ist" zu überschreiben. 31. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,097" versehenen Zeile ist mit ,,weitere Deckungs werte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben. 32. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: an See schiffen besicherte Deckungswerte" zu überschreiben. 33. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,011" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: an Binnen schiffen besicherte Deckungswerte" zu überschreiben. 34. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,017" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: an Schiffs bauwerken besichert" zu überschreiben. 35. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,023" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: register pfandrechtlich besicherte Forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben. 36. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,028" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1675 37. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,029" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben. 38. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,030" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d PfandBG" zu überschreiben. 39. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,031" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG" zu überschreiben. 40. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,036" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben. 41. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,041" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG" zu überschreiben. 42. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,046" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben. 43. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,050" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben. 44. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,054" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG" zu überschreiben. 45. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,059" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ansässig sind" zu überschreiben. 46. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Geld forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben. 47. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,089" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 48. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,090" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben. 49. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,091" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben. 50. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,092" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben. 51. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,093" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 52. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,094" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 53. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,095" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben. 54. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,096" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben. 1676 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 55. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,098" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 56. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,099" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben. 57. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,100" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben. 58. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,101" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben. 59. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,102" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 60. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,103" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 61. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,104" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben. 62. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,105" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben. 63. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,006" und ,,012" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: an in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums registrierten Schiffen besicherte Deckungswerte" zu überschreiben. 64. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,018" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: an in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums registrierten Schiffsbauwerken besicherte Deckungswerte" zu überschreiben. 65. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,032" und ,,037" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6 PfandBG" zu überschreiben. 66. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,033" und ,,038" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden" zu über schreiben. 67. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,034", ,,039", ,,044", ,,048", ,,052" und ,,057" ver sehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG ge nutzt werden" zu überschreiben. 68. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,042" und ,,055" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden" zu über schreiben. 69. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,043" und ,,056" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden" zu über schreiben. 70. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,047" und ,,051" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt wer den" zu überschreiben. 71. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,060" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu über schreiben. 72. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,063" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 26 Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben. 73. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,007", ,,013" und ,,019" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 2 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschrei ben. 74. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,008", ,,014" und ,,020" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu überschreiben. 75. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,035", ,,040", ,,045", ,,049", ,,053" und ,,058" ver sehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)" zu überschreiben. 76. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,061" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschrei ben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1677 77. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,062" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschrei ben. 78. Die Felder der mit ,,007" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,015" und ,,021" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschreiben. 79. Die Felder der mit ,,007" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,016" und ,,022" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschreiben. 1678 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 17 Meldung: Schiffspfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte (SchDckOrd) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Schiffspfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte (SchDckOrd)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Schiffspfandbriefe ver wendeten Deckungswerten nach § 21 Satz 1 PfandBG, einschließlich der weiteren Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG, die gesichert sind durch Registerpfandrechte an Schiffen der in Zeilen 002 und 003 genannten Nutzungsarten und Schiffsbauwerken in den in Spalte 003 bezeichneten Staaten". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 48 Spalten und 75 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,047" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,074" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,006" bis ,,047" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,074" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,004" versehenen Zeilen, 3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,005" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,074" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,002" versehenen Spalte das Feld der mit ,,005" versehenen Zeile, b) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,006", ,,029" und ,,052" versehenen Zeilen, c) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,007" bis ,,014", ,,017" bis ,,028", ,,030" bis ,,037", ,,040" bis ,,051", ,,053" bis ,,060' und ,,063" bis ,,074" versehenen Zeilen sowie d) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,015", ,,016", ,,038", ,,039", ,,061" und ,,062" versehenen Zeilen, 4. in a) den mit ,,006" bis ,,047" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,025" bis ,,028", ,,048" bis ,,051" und ,,071" bis ,,074" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten: aa) in den mit ,,025", ,,048" und ,,071" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit ,,046" versehenen Spalte, bb) in den mit ,,026", ,,049" und ,,072" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit ,,044" versehenen Spalte, cc) in den mit ,,027", ,,050" und ,,073" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit ,,045" versehenen Spalte sowie dd) in den mit ,,028", ,,051" und ,,074" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit ,,047" versehenen Spalte, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1679 b) den mit ,,040" und ,,041" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,018" bis ,,024", ,,041" bis ,,047" und ,,064" bis ,,070" versehenen Zeilen sowie c) den mit ,,044" bis ,,047" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,024", ,,029" bis ,,047" und ,,052" bis ,,070" versehenen Zeilen. VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Die Felder der mit ,,006" bis ,,025" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Seeschiffe" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,026" bis ,,037" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Binnenschiffe" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,038" und ,,039" versehenen Spalten in den mit ,,002" und ,,003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit ,,gesamt Schiffe" zu überschreiben. 4. Die Felder der mit ,,040" und ,,041" versehenen Spalten in den mit ,,002" und ,,003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit ,,Schiffsbauwerke" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,042" bis ,,047" versehenen Spalten in den mit ,,002" und ,,003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit ,,gesamt Schiffe und Schiffsbauwerke" zu überschreiben. 6. Die Felder der mit ,,006" und ,,007" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Bulker" zu überschreiben. 7. Die Felder der mit ,,008" und ,,009" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Container" zu überschreiben. 8. Die Felder der mit ,,010" und ,,011" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Mehrzweckfrachter" zu überschreiben. 9. Die Felder der mit ,,012" und ,,013" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Öltanker" zu überschreiben. 10. Die Felder der mit ,,014" und ,,015" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,sonstige Tanker" zu überschreiben. 11. Die Felder der mit ,,016" und ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Offshore Support Vessels" zu überschreiben. 12. Die Felder der mit ,,018" und ,,019" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Kreuzfahrtschiffe" zu überschreiben. 13. Die Felder der mit ,,020" und ,,021" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Fähren" zu überschreiben. 14. Die Felder der mit ,,022" und ,,023" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Sonstiges" zu überschreiben. 15. Die Felder der mit ,,024" und ,,025" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,gesamt Seeschiffe" zu überschreiben. 16. Die Felder der mit ,,026" und ,,027" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Frachtschiffe" zu überschreiben. 17. Die Felder der mit ,,028" und ,,029" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Tankschiffe" zu überschreiben. 18. Die Felder der mit ,,030" und ,,031" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Arbeitsschiffe" zu überschreiben. 19. Die Felder der mit ,,032" und ,,033" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Passagierschiffe/Fähren" zu überschreiben. 20. Die Felder der mit ,,034" und ,,035" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Sonstiges" zu überschreiben. 21. Die Felder der mit ,,036" und ,,037" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,gesamt Binnenschiffe" zu überschreiben. 22. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,010", ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024", ,,026", ,,028", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040" und ,,042" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben. 23. Die Felder der mit ,,007", ,,009", ,,011", ,,013", ,,015", ,,017", ,,019", ,,021", ,,023", ,,025", ,,027", ,,029", ,,031", ,,033", ,,035", ,,037", ,,039", ,,041" und ,,043" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben. 24. Das Feld der mit ,,044" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,verbleibende Kapi talbindungsdauer in Monaten" zu überschreiben. 25. Das Feld der mit ,,045" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Alter der Beleihungs wertfestsetzung in Monaten" zu überschreiben. 1680 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 26. Das Feld der mit ,,046" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Überschreitensbetrag nachrangiger Registerpfandrechte in Euro" zu überschreiben. 27. Das Feld der mit ,,047" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,gesamt" zu über schreiben. 2. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Register pfandrecht in Deutschland" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,029" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Register pfandrecht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder weiteren Vertragsstaat des Ab kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,052" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Register pfandrecht in Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,007", ,,030" und ,,053" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfand briefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben. 6. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,008", ,,031" und ,,054" versehenen Feldern sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG" zu überschreiben. 7. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,032" und ,,055" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind" zu überschreiben. 8. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,033" und ,,056" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: mit Festzinsvereinbarung" zu überschreiben. 9. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,034" und ,,057" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: annuitätisch tilgend" zu überschreiben. 10. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,035" und ,,058" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: vereinbarte Schlussrate am Laufzeitende des Darlehens" zu überschreiben. 11. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,013" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Register pfandrecht nicht in Euro" zu überschreiben. 12. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,014", ,,037" und ,,060" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig" zu überschreiben. 13. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,017", ,,040" und ,,063" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten" zu überschreiben. 14. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,018", ,,041" und ,,064" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Baujahr des belasteten Schiffs liegt mindestens 10 Jahre aber weniger als 15 Jahre zurück" zu überschreiben. 15. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,019", ,,042" und ,,065" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Baujahr des belasteten Schiffs liegt mindestens 15 Jahre zurück" zu überschreiben. 16. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,020", ,,043" und ,,066" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung kürzer als 1 Jahr oder ohne vertraglich gesicherte Beschäftigung" zu überschreiben. 17. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,021", ,,044" und ,,067" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 1 Jahr und weniger als 2 Jahren" zu überschreiben. 18. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,022", ,,045" und ,,068" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 2 Jahren und weniger als 3 Jahren" zu überschreiben. 19. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,023", ,,046" und ,,069" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 3 Jahren und weniger als 5 Jahren" zu überschreiben. 20. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,024", ,,047" und ,,070" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 5 Jahren" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1681 21. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,025", ,,048" und ,,071" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Registerpfandrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Registerpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins registerrechtlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Registerpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Registerpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben. 22. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,026", ,,049" und ,,072" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verblei benden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben. 23. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,027", ,,050" und ,,073" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten" zu überschreiben. 24. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,028", ,,051" und ,,074" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Belei hungsauslaufs in Prozent" zu überschreiben. 25. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,036" und ,,059" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Registerpfandrecht nicht in Währung des Registerstaats" zu überschreiben. 26. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,015", ,,038" und ,,061" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: rückständig über mehr als 360 Tage" zu überschreiben. 27. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,016", ,,039" und ,,062" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: gekündigt" zu überschreiben. 1682 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 18 Meldung: Schiffspfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte (SchDckWtr) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung (SchDckWtr)" des Meldebogens: ,,Schiffspfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Schiffspfandbriefe ver wendeten Deckungswerten nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 PfandBG, die keine Derivate geschäfte nach § 4b PfandBG sind". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 24 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,010" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,023" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,004" bis ,,010" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,023" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,003" versehenen Zeilen, 3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,003" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,023" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,004" und ,,018" versehenen Zeilen sowie b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,017" und ,,019" bis ,,023" versehenen Zeilen, 4. die Felder der mit ,,004" bis ,,008" versehenen Spalten in den mit ,,007", ,,012", ,,013", ,,017", ,,021" und ,,023" versehenen Zeilen. VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Die Felder der mit ,,004" bis ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit ,,Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von Stellen mit Sitz in" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,009" bis ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,gesamt" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Deutschland" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Staaten des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Mitglied staaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Vertrags staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1683 8. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: nicht in Euro denominiert" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Wertpapiere gesamt" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,005" und ,,019" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,006" und ,,020" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben. 4. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,007" und ,,021" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: geschuldet von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,008" und ,,022" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: geschuldet von anderen Zentralbanken" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet von Zentralregierungen" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,010" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,011" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet von öffentlichen Stellen" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,012" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben. 10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,013" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben. 11. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,014" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet von anderen Zentralbanken" zu überschreiben. 12. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,015" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet von Zentralregierungen" zu überschreiben. 13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,016" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben. 14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,017" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben. 15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,018" versehenen Zeile ist mit ,,Einlagen gesamt" zu überschreiben. 16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,023" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet von Multilateralen Entwicklungsbanken" zu überschreiben. 1684 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 19 Meldung: Schiffspfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte ­ Derivategeschäfte (SchDckWtrDrv) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Schiffspfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte ­ Derivate geschäfte (SchDckWtrDrv)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Schiffspfandbriefe ver wendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,030" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,025" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,004" bis ,,030" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,008" bis ,,025" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,007" versehenen Zeilen, 3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,003" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,025" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,008", ,,014" und ,,020" versehenen Zeilen sowie b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,009" bis ,,013", ,,015" bis ,,019" und ,,021" bis ,,025" versehenen Zeilen, 4. die Felder der mit ,,013" bis ,,030" versehenen Spalten in den mit ,,012", ,,013", ,,018", ,,019", ,,024" und ,,025" versehenen Zeilen. VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Die Felder der mit ,,004" bis ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,mit Sitz in" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,004" bis ,,012" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Deutschland" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,013" bis ,,021" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Ab kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben. 4. Die Felder der mit ,,022" bis ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder den Vereinigten Staaten von Amerika" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben. 6. Die Felder der mit ,,005" bis ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben. 7. Die Felder der mit ,,011" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1685 verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei ben. 8. Die Felder der mit ,,012" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben. 9. Die Felder der mit ,,013" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben. 10. Die Felder der mit ,,014" bis ,,019" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben. 11. Die Felder der mit ,,020" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei ben. 12. Die Felder der mit ,,021" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben. 13. Die Felder der mit ,,022" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben. 14. Die Felder der mit ,,023" bis ,,028" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben. 15. Die Felder der mit ,,029" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei ben. 16. Die Felder der mit ,,030" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben. 17. Die Felder der mit ,,005" bis ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben. 18. Die Felder der mit ,,009" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben. 19. Die Felder der mit ,,010" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben. 20. Die Felder der mit ,,014" bis ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben. 21. Die Felder der mit ,,018" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben. 22. Die Felder der mit ,,019" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben. 23. Die Felder der mit ,,023" bis ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben. 24. Die Felder der mit ,,027" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben. 25. Die Felder der mit ,,028" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben. 26. Die Felder der mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben. 27. Die Felder der mit ,,007" und ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben. 28. Die Felder der mit ,,014" und ,,015" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben. 29. Die Felder der mit ,,016" und ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben. 30. Die Felder der mit ,,023" und ,,024" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben. 1686 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 31. Die Felder der mit ,,025" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben. 32. Die Felder der mit ,,005", ,,007", ,,014", ,,016", ,,023" und ,,025" versehenen Spalten in der mit ,,007" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,gesamt" zu überschreiben. 33. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,015", ,,017", ,,024" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,007" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,gesamt" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,Rahmenvertrag der jeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,015" und ,,021" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,016" und ,,022" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben. 4. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,017" und ,,023" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,018" und ,,024" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit dem Bund" zu überschreiben. 6. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,019" und ,,025" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Land" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1687 Anlage 20 Meldung: Flugzeugpfandbriefe ­ Umlauf (FlgUml) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Flugzeugpfandbriefe ­ Umlauf (FlgUml)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risiko barwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Flugzeugpfandbriefen". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,014" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,103" zu versehen. IV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. der Bereich der mit ,,001" bis ,,005" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,103" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,001" versehenen Spalte die Felder der mit ,,002", ,,007" und ,,084" bis ,,095" versehenen Zeilen, b) in der mit ,,002" versehenen Spalte die Felder der mit ,,003" bis ,,006", ,,008", ,,063", ,,081" und ,,096" bis ,,103" versehenen Zeilen, c) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,009", ,,027", ,,045", ,,064", ,,065", ,,067", ,,069", ,,071", ,,073", ,,075", ,,077", ,,079", ,,082" und ,,083" versehenen Zeilen, d) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,010", ,,011", ,,013", ,,015", ,,017", ,,019", ,,021", ,,023", ,,025", ,,028", ,,029", ,,031", ,,033", ,,035", ,,037", ,,039", ,,041", ,,043", ,,046", ,,047", ,,049", ,,051", ,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061", ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und ,,080" versehenen Zeilen sowie e) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024", ,,026", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040", ,,042", ,,044", ,,048", ,,050", ,,052", ,,054", ,,056", ,,058", ,,060" und ,,062" versehenen Zeilen, 3. in a) der mit ,,006" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,002" und ,,007" bis ,,103" versehenen Zeilen, b) den mit ,,007" bis ,,014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,002" bis ,,006" versehenen Zeilen, c) den mit ,,007" bis ,,013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,084" bis ,,092" versehenen Zeilen, d) den mit ,,009" bis ,,011" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,008" bis ,,083" und ,,093" bis ,,103" versehenen Zeilen, e) der mit ,,013" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,082" und ,,103" versehenen Zeilen sowie f) der mit ,,014" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,007" bis ,,083" und ,,093" bis ,,103" ver sehenen Zeilen. V. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Ratingkategorie (einschließlich Modifikation)" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Pfandbrief emissionen" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben. 1688 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 4. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,011" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,012" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,001" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbetrag in Euro" zu überschreiben. VI. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,falls einschlägig: Pfandbrief ist extern geratet durch" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,007" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefverbindlich keiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile ,,084")" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,086" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" und ,,085")" zu über schreiben. 6. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,087" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,086")" zu über schreiben. 7. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,088" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,087")" zu über schreiben. 8. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,089" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,088")" zu über schreiben. 9. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,090" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,089")" zu über schreiben. 10. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,091" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,090")" zu über schreiben. 11. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,092" versehenen Zeile ist mit ,,fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,084" bis ,,091")" zu über schreiben. 12. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,093" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefe, die als Sicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden" zu überschreiben. 13. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,094" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefe nach § 4 Absatz 5 zweiter Halbsatz PfandBG" zu überschreiben. 14. Das Feld der mit ,,001" versehenen Spalte in der mit ,,095" versehenen Zeile ist mit ,,Pfandbriefverbindlich keiten, die nicht in Euro denominiert sind" zu überschreiben. 15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,S&P" zu überschrei ben. 16. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Moody's" zu über schreiben. 17. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,Fitch Ratings" zu über schreiben. 18. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,andere bei der Euro päischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur" zu über schreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1689 19. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Inhaberpfand briefe" zu überschreiben. 20. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,063" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Namens pfandbriefe" zu überschreiben. 21. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,081" versehenen Zeile ist mit ,,davon: wie Pfand briefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben. 22. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,096" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind" zu überschreiben. 23. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,097" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind" zu überschreiben. 24. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,098" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind" zu überschreiben. 25. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,099" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind" zu überschreiben. 26. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,100" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben. 27. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,101" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben. 28. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,102" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind" zu überschreiben. 29. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,103" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Pfandbrief verbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind" zu überschreiben. 30. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions größe mindestens 500 Millionen Euro" zu überschreiben. 31. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,027" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions größe unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro" zu überschreiben. 32. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,045" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Emissions größe unter 250 Millionen Euro" zu überschreiben. 33. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Pfandbrief verbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben. 34. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,065" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben. 35. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,067" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben. 36. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben. 37. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,071" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben. 38. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,073" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben. 39. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,075" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben. 40. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,077" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben. 41. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,079" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben. 42. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,082" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Verbindlich keiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)" zu überschreiben. 43. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,083" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Verbindlich keiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben. 44. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,028" und ,,046" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben. 45. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,029" und ,,047" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben. 46. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,031" und ,,049" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben. 1690 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 47. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,015", ,,033" und ,,051" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben. 48. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,017", ,,035" und ,,053" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben. 49. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,019", ,,037" und ,,055" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben. 50. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,021", ,,039" und ,,057" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben. 51. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,023", ,,041" und ,,059" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben. 52. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,025", ,,043" und ,,061" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben. 53. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,066", ,,068", ,,070", ,,072", ,,074", ,,076", ,,078" und ,,080" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: festverzinslich" zu überschreiben. 54. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024", ,,026", ,,030", ,,032", ,,034", ,,036", ,,038", ,,040", ,,042", ,,044", ,,048", ,,050", ,,052", ,,054", ,,056", ,,058", ,,060" und ,,062" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: festverzinslich" zu überschreiben. 1691 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 21 Meldung: Flugzeugpfandbriefe ­ Deckung (FlgDck) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Flugzeugpfandbriefe ­ Deckung (FlgDck)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen und liquiditätssichernden Deckungsmasse für Flugzeugpfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapital bindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 16 Spalten und 93 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,015" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,092" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,007" bis ,,015" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,003" bis ,,092" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. der Bereich der mit ,,001" bis ,,006" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,092" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,001" versehenen Spalte die Felder der mit ,,003" bis ,,092" versehenen Zeilen, b) in der mit ,,002" versehenen Spalte das Feld der mit ,,003" versehenen Zeile, c) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,004", ,,011" bis ,,014", ,,052" bis ,,075" und ,,084" versehenen Zeilen, d) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,005", ,,010", ,,015" bis ,,018", ,,023", ,,028", ,,033", ,,037", ,,041", ,,046", ,,051", ,,076" bis ,,083" und ,,085" bis ,,092" versehenen Zeilen, e) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,006", ,,007", ,,019" bis ,,021", ,,024" bis ,,026", ,,029" bis ,,031", ,,034", ,,035", ,,038", ,,039", ,,042" bis ,,044", ,,047" und ,,050" versehenen Zeilen sowie f) in der mit ,,006" versehenen Spalte die Felder der mit ,,008", ,,009", ,,022", ,,027", ,,032", ,,036", ,,040", ,,045", ,,048" und ,,049" versehenen Zeilen, 3. in a) der mit ,,007" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,011" bis ,,013" versehenen Zeilen, b) den mit ,,007" bis ,,012" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,053" bis ,,072" versehenen Zeilen, c) den mit ,,009" bis ,,011" und ,,013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,004" bis ,,052" und ,,073" bis ,,092" versehenen Zeilen sowie d) den mit ,,014" und ,,015" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,053" bis ,,071", ,,083" und ,,092" versehenen Zeilen. 1692 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Anzahl Deckungs werte" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,011" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,012" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,013" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,Betrag bzw. Gesamt betrag in Euro" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,014" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,015" versehenen Spalte in der mit ,,002" versehenen Zeile ist mit ,,mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte gesamt" zu überschreiben. 2. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,ordentliche Deckungswerte (einschließlich Werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG) gesamt" zu über schreiben. 3. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,011" versehenen Zeile ist mit ,,der nach Nennwerten größte ordentliche Deckungswert" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,012" versehenen Zeile ist mit ,,die nach Nennwerten fünf größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,013" versehenen Zeile ist mit ,,die nach Nennwerten zehn größten ordentlichen Deckungswerte" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,014" versehenen Zeile ist mit ,,weitere Deckungs werte gesamt" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,052" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,053" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 30 Tagen" zu über schreiben. 9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,054" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben. 10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,055" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile ,,053")" zu überschreiben. 11. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,056" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile ,,054")" zu überschreiben. 12. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,057" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,053" und ,,055")" zu überschreiben. 13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,058" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,054" und ,,056")" zu überschreiben. 14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,059" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055" und ,,057")" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1693 15. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,060" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,054", ,,056" und ,,058")" zu überschreiben. 16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,061" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055", ,,057" und ,,059")" zu überschreiben. 17. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,062" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,054", ,,056", ,,058" und ,,060")" zu überschreiben. 18. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,063" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055", ,,057", ,,059" und ,,061")" zu überschreiben. 19. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,064" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,054", ,,056", ,,058", ,,060" und ,,062")" zu überschreiben. 20. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,065" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061" und ,,063")" zu überschreiben. 21. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,066" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,054", ,,056", ,,058", ,,060", ,,062" und ,,064")" zu überschreiben. 22. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,067" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061", ,,063" und ,,065")" zu überschreiben. 23. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,068" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,054", ,,056", ,,058", ,,060", ,,062", ,,064" und ,,066")" zu überschreiben. 24. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,069" versehenen Zeile ist mit ,,aus ordentlichen Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,053", ,,055", ,,057", ,,059", ,,061", ,,063", ,,065" und ,,067")" zu überschreiben. 25. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,070" versehenen Zeile ist mit ,,aus weiteren Deckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen ,,054", ,,056", ,,058", ,,060", ,,062", ,,064", ,,066" und ,,068")" zu überschreiben. 26. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,071" versehenen Zeile ist mit ,,Betrag der größten sich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG" zu überschreiben. 27. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,072" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte, soweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind" zu überschreiben. 28. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,073" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte mit fester Verzinsung" zu überschreiben. 29. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,074" versehenen Zeile ist mit ,,Deckungswerte mit variabler Verzinsung" zu überschreiben. 30. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,075" versehenen Zeile ist mit ,,ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben. 31. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,084" versehenen Zeile ist mit ,,weitere Deckungs werte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist" zu überschreiben. 32. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: an in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums registrierten Flug zeugen besicherte Deckungswerte" zu überschreiben. 33. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,010" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: register pfandrechtlich oder hypothekarisch besicherte Forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben. 34. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,015" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG" zu überschreiben. 35. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,016" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben. 36. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,017" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d PfandBG" zu überschreiben. 1694 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 37. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,018" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG" zu überschreiben. 38. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,023" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben. 39. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,028" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG" zu überschreiben. 40. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,033" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben. 41. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,037" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG" zu überschreiben. 42. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,041" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Deckungs werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG" zu überschreiben. 43. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,046" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ansässig sind" zu überschreiben. 44. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,051" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Geld forderungen mit negativer Verzinsung" zu überschreiben. 45. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,076" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 46. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,077" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben. 47. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,078" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben. 48. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,079" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben. 49. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,080" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 50. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,081" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 51. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,082" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben. 52. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,083" versehenen Zeile ist mit ,,davon: ordentliche Deckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben. 53. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,085" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in U.S. Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 54. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,086" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in japanischen Yen denominiert ist" zu überschreiben. 55. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,087" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in Pfund Sterling denominiert ist" zu überschreiben. 56. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,088" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in Schweizer Franken denominiert ist" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1695 57. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,089" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in australischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 58. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,090" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in kanadischen Dollar denominiert ist" zu überschreiben. 59. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,091" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in schwedischen Kronen denominiert ist" zu überschreiben. 60. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,092" versehenen Zeile ist mit ,,davon: weitere Deckungswerte, bei denen die Forderung in einer sonstigen Währung denominiert ist" zu überschreiben. 61. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 3 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschreiben. 62. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,007" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu über schreiben. 63. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,019" und ,,024" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6 PfandBG" zu überschreiben. 64. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,020" und ,,025" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden" zu über schreiben. 65. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,021", ,,026", ,,031", ,,035", ,,039" und ,,044" ver sehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG ge nutzt werden" zu überschreiben. 66. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,029" und ,,042" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden" zu über schreiben. 67. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,030" und ,,043" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden" zu über schreiben. 68. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,034" und ,,038" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt wer den" zu überschreiben. 69. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,047" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist" zu über schreiben. 70. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,050" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Deckungs werte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 26f Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht" zu überschreiben. 71. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,008" und ,,048" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist" zu überschreiben. 72. Die Felder der mit ,,006" versehenen Spalte in den mit ,,009" und ,,049" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist" zu überschreiben. 73. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,022", ,,027", ,,032", ,,036", ,,040" und ,,045" ver sehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)" zu überschreiben. 1696 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 22 Meldung: Flugzeugpfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte (FlgDckOrd) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Flugzeugpfandbriefe ­ Deckung ­ Ordentliche Deckungswerte (FlgDckOrd)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Flugzeugpfandbriefe ver wendeten Deckungswerten nach § 26a Satz 1 PfandBG einschließlich der weiteren Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG, die gesichert sind durch Registerpfandrechte oder aus ländische Flugzeughypotheken an Flugzeugen der in Zeilen 002 und 003 genannten Flugzeugarten und hersteller in den in Spalte 003 bezeichneten Staaten". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 40 Spalten und 75 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,039" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,074" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,006" bis ,,039" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,074" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,004" versehenen Zeilen, 3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,005" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,074" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,002" versehenen Spalte das Feld der mit ,,005" versehenen Zeile, b) in der mit ,,003" versehenen Spalte die Felder der mit ,,006", ,,029" und ,,052" versehenen Zeilen, c) in der mit ,,004" versehenen Spalte die Felder der mit ,,007" bis ,,014", ,,017" bis ,,028", ,,030" bis ,,037", ,,040" bis ,,051", ,,053" bis ,,060" und ,,063" bis ,,074" versehenen Zeilen sowie d) in der mit ,,005" versehenen Spalte die Felder der mit ,,015", ,,016", ,,038", ,,039", ,,061" und ,,062" versehenen Zeilen, 4. in a) den mit ,,006" bis ,,039" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,025" bis ,,028", ,,048" bis ,,051" und ,,071" bis ,,074" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten: aa) in den mit ,,025", ,,048" und ,,071" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit ,,038" versehenen Spalte, bb) in den mit ,,026", ,,049" und ,,072" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit ,,036" versehenen Spalte, cc) in den mit ,,027", ,,050" und ,,073" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit ,,037" versehenen Spalte sowie dd) in den mit ,,028", ,,051" und ,,074" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit ,,039" versehenen Spalte, b) den mit ,,036" bis ,,039" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,024", ,,029" bis ,,047" und ,,052" bis ,,070" versehenen Zeilen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1697 VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Die Felder der mit ,,006" bis ,,021" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Flugzeugart" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,022" bis ,,033" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Flugzeughersteller" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,034" bis ,,039" versehenen Spalten in den mit ,,002" und ,,003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit ,,gesamt Flugzeuge" zu überschreiben. 4. Die Felder der mit ,,006" und ,,007" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Ultra/Extra Large Widebody" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,008" und ,,009" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Widebody" zu überschreiben. 6. Die Felder der mit ,,010" und ,,011" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Narrowbody" zu überschreiben. 7. Die Felder der mit ,,012" und ,,013" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Regional Jet" zu überschreiben. 8. Die Felder der mit ,,014" und ,,015" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Turboprop" zu überschreiben. 9. Die Felder der mit ,,016" und ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Business Jet" zu überschreiben. 10. Die Felder der mit ,,018" und ,,019" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Freighter" zu überschreiben. 11. Die Felder der mit ,,020" und ,,021" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,sonstige" zu überschreiben. 12. Die Felder der mit ,,022" und ,,023" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Airbus" zu überschreiben. 13. Die Felder der mit ,,024" und ,,025" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Boeing" zu überschreiben. 14. Die Felder der mit ,,026" und ,,027" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Bombardier" zu überschreiben. 15. Die Felder der mit ,,028" und ,,029" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Embraer" zu überschreiben. 16. Die Felder der mit ,,030" und ,,031" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,ATR" zu überschreiben. 17. Die Felder der mit ,,032" und ,,033" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,sonstige" zu überschreiben. 18. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,010", ,,012", ,,014", ,,016", ,,018", ,,020", ,,022", ,,024", ,,026", ,,028", ,,030", ,,032" und ,,034" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben. 19. Die Felder der mit ,,007", ,,009", ,,011", ,,013", ,,015", ,,017", ,,019", ,,021", ,,023", ,,025", ,,027", ,,029", ,,031", ,,033" und ,,035" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,Gesamt nennbetrag in Euro" zu überschreiben. 20. Das Feld der mit ,,036" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,verbleibende Kapi talbindungsdauer in Monaten" zu überschreiben. 21. Das Feld der mit ,,037" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Alter der Beleihungs wertfestsetzung in Monaten" zu überschreiben. 22. Das Feld der mit ,,038" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Überschreitensbetrag nachrangiger Registerpfandrechte in Euro" zu überschreiben. 23. Das Feld der mit ,,039" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent" zu überschreiben. 1698 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,005" versehenen Zeile ist mit ,,gesamt" zu über schreiben. 2. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,006" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Register pfandrecht in Deutschland" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,029" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Register pfandrecht oder Flugzeughypothek in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder weiteren Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,052" versehenen Zeile ist mit ,,davon: Register pfandrecht oder Flugzeughypothek in Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,007", ,,030" und ,,053" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfand briefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben. 6. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,008", ,,031" und ,,054" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG" zu überschreiben. 7. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,032" und ,,055" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind" zu überschreiben. 8. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,033" und ,,056" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: mit Festzinsvereinbarung" zu überschreiben. 9. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,034" und ,,057" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: annuitätisch tilgend" zu überschreiben. 10. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,035" und ,,058" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: vereinbarte Schlussrate am Laufzeitende des Darlehens" zu überschreiben. 11. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,013" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: Register pfandrecht nicht in Euro" zu überschreiben. 12. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,014", ,,037" und ,,060" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig" zu überschreiben. 13. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,017", ,,040" und ,,063" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten" zu überschreiben. 14. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,018", ,,041" und ,,064" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Baujahr des belasteten Flugzeugs liegt mindestens 10 Jahre aber weniger als 15 Jahre zurück" zu überschreiben. 15. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,019", ,,042" und ,,065" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Baujahr des belasteten Flugzeugs liegt mindestens 15 Jahre zurück" zu überschrei ben. 16. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,020", ,,043" und ,,066" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung kürzer als 1 Jahr oder ohne vertraglich gesicherte Beschäftigung" zu überschreiben. 17. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,021", ,,044" und ,,067" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 1 Jahr und weniger als 2 Jahren" zu überschreiben. 18. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,022", ,,045" und ,,068" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 2 Jah ren und weniger als 3 Jahren" zu überschreiben. 19. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,023", ,,046" und ,,069" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 3 Jah ren und weniger als 5 Jahren" zu überschreiben. 20. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,024", ,,047" und ,,070" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 5 Jah ren" zu überschreiben. 21. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,025" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Registerpfandrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen wür de, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Registerpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins registerrechtlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Registerpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Registerpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1699 22. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,026", ,,049" und ,,072" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verblei benden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben. 23. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,027", ,,050" und ,,073" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten" zu überschreiben. 24. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,028", ,,051" und ,,074" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Beleihungsauslaufs in Prozent" zu überschreiben. 25. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,036" und ,,059" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: Registerpfandrecht oder Flugzeughypothek nicht in Währung des Registerstaats" zu über schreiben. 26. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,048" und ,,071" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Registerpfandrechte oder ausländischer Flug zeughypotheken die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapital beträge der im Rang vorgehenden Registerpfandrechte oder ausländischen Flugzeughypotheken, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins registerrechtlich oder hypothekarisch abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Registerpfandrechtsgläubiger oder Gläubiger der ausländischen Flugzeughypothek über den Kapitalbetrag seines Registerpfandrechts oder seiner aus ländischen Flugzeughypothek hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben. 27. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,015", ,,038" und ,,061" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: rückständig über mehr als 360 Tage" zu überschreiben. 28. Die Felder der mit ,,005" versehenen Spalte in den mit ,,016", ,,039" und ,,062" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,darunter: gekündigt" zu überschreiben. 1700 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 23 Meldung: Flugzeugpfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte (FlgDckWtr) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Flugzeugpfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte (FlgDckWtr)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Flugzeugpfandbriefe ver wendeten Deckungswerten nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 PfandBG, die keine Derivate geschäfte nach § 4b PfandBG sind". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 24 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,010" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,023" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,004" bis ,,010" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,023" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,003" versehenen Zeilen, 3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,003" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,023" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,004" und ,,018" versehenen Zeilen sowie b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,005" bis ,,017 und ,,019" bis ,,023" ver sehenen Zeilen, 4. die Felder der mit ,,004" bis ,,008" versehenen Spalten in den mit ,,007", ,,012", ,,013", ,,017", ,,021" und ,,023" versehenen Zeilen. VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Die Felder der mit ,,004" bis ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit ,,Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von Stellen mit Sitz in" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,009" und ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit ,,gesamt" zu überschreiben. 3. Das Feld der mit ,,004" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Deutschland" zu überschreiben. 4. Das Feld der mit ,,005" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Staaten des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben. 5. Das Feld der mit ,,006" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Mitglied staaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,007" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,anderen Vertrags staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,008" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1701 8. Das Feld der mit ,,009" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,010" versehenen Spalte in der mit ,,003" versehenen Zeile ist mit ,,darunter: nicht in Euro denominiert" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,004" versehenen Zeile ist mit ,,Wertpapiere gesamt" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,005" und ,,019" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,006" und ,,020" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben. 4. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,007" und ,,021" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: geschuldet von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,008" und ,,022" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: geschuldet von anderen Zentralbanken" zu überschreiben. 6. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,009" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet von Zentralregierungen" zu überschreiben. 7. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,010" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben. 8. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,011" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet von öffentlichen Stellen" zu überschreiben. 9. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,012" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben. 10. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,013" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet von der Europäischen Zentralbank" zu überschreiben. 11. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,014" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet von anderen Zentralbanken" zu überschreiben. 12. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,015" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet von Zentralregierungen" zu überschreiben. 13. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,016" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet von Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften" zu überschreiben. 14. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,017" versehenen Zeile ist mit ,,davon: gewährleistet von Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen" zu überschreiben. 15. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,018" versehenen Zeile ist mit ,,Einlagen gesamt" zu überschreiben. 16. Das Feld der mit ,,003" versehenen Spalte in der mit ,,023" versehenen Zeile ist mit ,,davon: geschuldet von Multilateralen Entwicklungsbanken" zu überschreiben. 1702 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Anlage 24 Meldung: Flugzeugpfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte ­ Derivategeschäfte (FlgDckWtrDrv) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: ,,Flugzeugpfandbriefe ­ Deckung ­ Weitere Deckungswerte ­ Derivategeschäfte (FlgDckWtrDrv)" 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: ,,Angaben zu den zur Deckung der Flugzeugpfandbriefe ver wendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG". II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,030" zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben ,,001" bis ,,025" zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit ,,001" versehenen Zeile in den mit ,,004" bis ,,030" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen. 2. Die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,008" bis ,,025" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen. V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen: 1. das Feld der ersten Spalte (links der mit ,,001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit ,,001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs, 2. die Felder der mit ,,001" versehenen Spalte in den mit ,,001" bis ,,007" versehenen Zeilen, 3. der Bereich der mit ,,002" bis ,,003" versehenen Spalten in den mit ,,001" bis ,,025" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten: a) in der mit ,,002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,008", ,,014" und ,,020" versehenen Zeilen sowie b) in der mit ,,003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit ,,009" bis ,,013", ,,015" bis ,,019" und ,,021" bis ,,025" versehenen Zeilen, 4. die Felder der mit ,,013" bis ,,030" versehenen Spalten in den mit ,,012", ,,013", ,,018", ,,019", ,,024" und ,,025" versehenen Zeilen. VI. Beschriftung der Spaltenköpfe 1. Die Felder der mit ,,004" bis ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,002" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,mit Sitz in" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,004" bis ,,012" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Deutschland" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,013" bis ,,021" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Ab kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben. 4. Die Felder der mit ,,022" bis ,,030" versehenen Spalten in der mit ,,003" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder den Vereinigten Staaten von Amerika" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,004" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben. 6. Die Felder der mit ,,005" bis ,,010" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben. 7. Die Felder der mit ,,011" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 1703 verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei ben. 8. Die Felder der mit ,,012" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben. 9. Die Felder der mit ,,013" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben. 10. Die Felder der mit ,,014" bis ,,019" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben. 11. Die Felder der mit ,,020" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei ben. 12. Die Felder der mit ,,021" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben. 13. Die Felder der mit ,,022" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Anzahl Derivategeschäfte" zu überschreiben. 14. Die Felder der mit ,,023" bis ,,028" versehenen Spalten in der mit ,,004" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Marktwert in Euro der einbezogenen" zu überschreiben. 15. Die Felder der mit ,,029" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen verträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschrei ben. 16. Die Felder der mit ,,030" versehenen Spalte in den mit ,,004" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte" zu überschreiben. 17. Die Felder der mit ,,005" bis ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben. 18. Die Felder der mit ,,009" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben. 19. Die Felder der mit ,,010" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben. 20. Die Felder der mit ,,014" bis ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben. 21. Die Felder der mit ,,018" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben. 22. Die Felder der mit ,,019" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben. 23. Die Felder der mit ,,023" bis ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,005" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,Derivate mit" zu überschreiben. 24. Die Felder der mit ,,027" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,gestellten Sicherheiten" zu überschreiben. 25. Die Felder der mit ,,028" versehenen Spalte in den mit ,,005" bis ,,007" versehenen Zeilen sind zu ver binden und mit ,,erhaltenen Sicherheiten" zu überschreiben. 26. Die Felder der mit ,,005" und ,,006" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben. 27. Die Felder der mit ,,007" und ,,008" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben. 28. Die Felder der mit ,,014" und ,,015" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben. 29. Die Felder der mit ,,016" und ,,017" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben. 30. Die Felder der mit ,,023" und ,,024" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,nicht-negativem Marktwert" zu überschreiben. 1704 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 31. Die Felder der mit ,,025" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,006" versehenen Zeile sind zu ver binden und mit ,,negativem Marktwert" zu überschreiben. 32. Die Felder der mit ,,005", ,,007", ,,014", ,,016", ,,023" und ,,025" versehenen Spalten in der mit ,,007" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,gesamt" zu überschreiben. 33. Die Felder der mit ,,006", ,,008", ,,015", ,,017", ,,024" und ,,026" versehenen Spalten in der mit ,,007" versehenen Zeile sind jeweils mit ,,gesamt" zu überschreiben. VII. Beschriftung der Zeilenköpfe 1. Das Feld der mit ,,002" versehenen Spalte in der mit ,,008" versehenen Zeile ist mit ,,Rahmenvertrag der jeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt" zu überschreiben. 2. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,009", ,,015" und ,,021" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1" zu überschreiben. 3. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,010", ,,016" und ,,022" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2" zu überschreiben. 4. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,011", ,,017" und ,,023" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3" zu überschreiben. 5. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,012", ,,018" und ,,024" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit dem Bund" zu überschreiben. 6. Die Felder der mit ,,003" versehenen Spalte in den mit ,,013", ,,019" und ,,025" versehenen Zeilen sind jeweils mit ,,davon: abgeschlossen mit einem Land" zu überschreiben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Artikel 2 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung Die Pfandbrief-Barwertverordnung vom 14. Juli 2005 (BGBl. I S. 2165), die zuletzt durch Artikel 130 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das Semikolon und werden die Wörter ,,sich ergebende negative Zinssätze sind auf null zu setzen" gestrichen. bb) Satz 3 Nummer 2 wird wie folgt geändert: aaa) In Satz 1 wird das Wort ,,sechs" durch das Wort ,,sieben" ersetzt und nach der Angabe ,,1 Jahr," die Angabe ,,2 Jahre," eingefügt. bbb) In Satz 4 werden nach dem Wort ,,aktuellen" die Wörter ,,in Basispunk ten ausgedrückten" eingefügt und die Wörter ,,und im Anschluss daran mit Faktor 100" gestrichen. ccc) Nach Satz 6 werden folgende Sätze an gefügt: ,,Solange für mindestens eine der ver wendeten Stützstellen einer Zinskurve an mindestens einem der vorherigen 250 Bankarbeitstage ein Zinssatz von null oder ein negativer Zinssatz vorliegt, ist abweichend von Satz 2 für die Zins sätze sämtlicher Stützstellen dieser Zinskurve die Standardabweichung der in Basispunkten ausgedrückten Tages differenzen auf Basis des historischen Beobachtungszeitraumes der vorheri gen 250 Bankarbeitstage zu bestimmen. Satz 4 findet dann keine Anwendung." b) Absatz 2 wird aufgehoben. c) Absatz 3 wird Absatz 2. 2. In § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe c werden nach dem Wort ,,Kanada" ein Komma und die Wörter ,,Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland" eingefügt. 3. § 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird das Komma durch das Wort ,,und" ersetzt. b) Nummer 3 wird aufgehoben. c) Nummer 4 wird Nummer 3. 4. § 8 Satz 3 wird aufgehoben. Artikel 3 Änderung der Deckungsregisterverordnung Die Deckungsregisterverordnung vom 25. August 2006 (BGBl. I S. 2074), die durch Artikel 7 des Ge setzes vom 20. März 2009 (BGBl. I S. 607) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter ,,§ 5 Abs. 1 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes" durch die Wörter 1705 ,,§ 5 Absatz 1 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes, an Verfahren und Dokumentation der Zustimmung des Treuhänders nach § 5 Absatz 1 Satz 2 und § 8 Absatz 4 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes" ersetzt. 2. § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ,,(1) Das Deckungsregister für eine Pfandbrief gattung kann nach Maßgabe des Teils 3 in Papier form oder nach dauerhafter Wahl der Pfandbrief bank als elektronisches Register geführt werden." 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt: ,,Wird ein in Papierform geführtes Deckungs register in körperlich nicht dauerhaft verbunde ner Form geführt, hat jede Seite des Deckungs registers die in Satz 3 genannten Angaben zu enthalten und ist fortlaufend zu nummerieren. Im Fall des Satzes 4 hat der Treuhänder zudem eigenhändig jede Seite mit zumindest seinem Namenskürzel zu versehen." b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter ,,Ansprüche aus Derivategeschäften im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 4" durch die Wörter ,,Derivategeschäfte im Sinne des § 4b" ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst: ,,Für Deckungswerte im Sinne des § 4 Ab satz 1 Satz 3, des § 18 Absatz 1 zweite Alternative (ausländische Sicherungsrechte), des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und 2, des § 26 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und des § 26f Absatz 1 Nummer 2 bis 4 des Pfand briefgesetzes können weitere Unterregister geführt werden." cc) Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt: ,,Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend." c) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: ,,Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend." d) Folgender Absatz 4 wird angefügt: ,,(4) Werden Eintragungen aus einem Unter register in das Hauptregister übertragen, so 1. sind diese dort mit der fortlaufenden Nummer des Hauptregisters und dem Datum der Übertragung zu verzeichnen, 2. sind die weiteren nach den §§ 9 bis 14 er forderlichen Angaben aus dem Unterregister in das Hauptregister zu übertragen und 3. ist in der nach § 8 Absatz 3 für Bemerkungen vorzusehenden Spalte zu vermerken, dass es sich um einen Übertrag aus dem bezeichne ten Unterregister handelt; hierbei sind lau fende Nummern und Datumsangaben sämtli cher Eintragungen des Unterregisters anzu geben, anhand derer sich der Bestand des eingetragenen Deckungswerts zum Zeitpunkt der Übertragung in das Hauptregister nach vollziehen lässt. Nach vollständiger Übertragung der Eintragun gen eines Unterregisters ist der Hinweis auf die ses Unterregister im Hauptregister zu löschen. 1706 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Das Unterregister zum Stand der Übertragung in das Hauptregister ist dann als Anlage zum De ckungsregister zu den Akten zu nehmen und mindestens für zehn Jahre aufzubewahren." 4. Dem § 5 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ,,Die Sätze 1 und 2 gelten mit Ausnahme der in Spalte 1 enthaltenen Angaben und mit Ausnahme von Löschungsvermerken nicht für die Eintragun gen von Deckungswerten, bei denen seit der ord nungsgemäßen vollständigen Löschung mindes tens zehn Jahre verstrichen sind." 5. Dem § 6 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ,,§ 5 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend." 6. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das Wort ,,und" durch das Wort ,,sowie" und werden die Wörter ,,der Anlage zu § 9 Satz 1 des Bundesdaten schutzgesetzes" durch die Wörter ,,des Datenschutzes und der Datensicherheit" er setzt. bb) Satz 2 wird wie folgt geändert: aaa) In Nummer 6 wird das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt. bbb) In Nummer 7 wird der Punkt durch das Wort ,,und" ersetzt. ccc) Folgende Nummer 8 wird angefügt: ,,8. der Austausch von Daten aus dem oder für das Deckungsregister im System und bei Einsatz öffentlicher Netze sicher erfolgen kann (Über tragungssicherheit)." b) Dem Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt: ,,Das Original und mindestens eine Sicherungs kopie des Deckungsregisters müssen auf Datenträgern gespeichert werden, die sich innerhalb des Geltungsbereichs des Pfandbrief gesetzes befinden. Im Falle einer technischen Auslagerung ist zudem sicherzustellen, dass das Auslagerungsunternehmen im Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank verpflichtet ist, die Datensätze in einer Form, die elektronisch mit standardisierten Datenbankanwendungen verarbeitet werden kann, an den Sachwalter zu übermitteln." 7. § 9 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 werden nach dem Wort ,,Grund buchs" die Wörter ,,(Gemarkung, Flur, Flur stück)" eingefügt. bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst: ,,In letzterem Falle sind hierzu das Amts gericht, der Grundbuchbezirk und die Num mer des Grundbuchblatts sowie zusätzlich die Postadresse oder eine sonstige orts übliche Lagebezeichnung des Grundstücks anzugeben." b) Nummer 5 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 3 werden die Wörter ,,zumindest auch" gestrichen und die Wörter ,,den Spal ten 1 und 2a" durch die Angabe ,,Spalte 1" ersetzt. bb) Folgende Sätze werden angefügt: ,,Im Falle eines elektronisch geführten Deckungsregisters kann die Zustimmung zur Löschung auch mittels geeigneten Authentifizierungsinstruments nach § 8 Ab satz 4 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes erteilt werden. Ein geeignetes Authentifizierungs instrument ist ein Verfahren, das den Anforderungen an eine starke Kunden authentifizierung im Sinne des Artikels 4 Nummer 30 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zah lungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35; L 169 vom 28.6.2016, S. 18; L 102 vom 23.4.2018, S. 97; L 126 vom 23.5.2018, S. 10) genügt, wobei die Freigabe der elektronischen Zustimmungs erklärung durch den Treuhänder stets min destens eines Authentifizierungselements bedarf. Die elektronische Löschungszustim mung muss beweissicher dokumentiert werden." c) Nummer 6 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden nach dem Wort ,,Deckungs wert" die Wörter ,,zugunsten der Pfandbrief bank" eingefügt. bb) In Satz 2 werden nach dem Wort ,,Zeit punkt" die Wörter ,,(Datum, Uhrzeit)" und nach dem Wort ,,Refinanzierungsregister" die Wörter ,,sowie in den Fällen des § 22b des Kreditwesengesetzes der zur Übertra gung Verpflichtete" eingefügt. 8. In § 10 Absatz 2 Satz 4 werden nach den Wörtern ,,Beiblätter sind mit" die Wörter ,,den in § 4 Absatz 1 Satz 3 bezeichneten Angaben und dem Zusatz Beiblatt zu versehen und mit" eingefügt. 9. § 11 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird das Wort ,,vollen" und werden die Wörter ,,Genehmigung oder" gestrichen. b) Nummer 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 werden die Wörter ,,zumindest auch" gestrichen und die Wörter ,,den Spal ten 1 und 2" durch die Angabe ,,Spalte 1" ersetzt. bb) In Satz 3 wird die Angabe ,,§ 9 Nr. 5 Satz 4 und 5" durch die Angabe ,,§ 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8" ersetzt. c) Folgende Nummer 5 wird angefügt: ,,5. Ansprüche auf Schadlosstellung nach § 20 Absatz 2a Satz 3 des Pfandbriefgesetzes sind bei der betreffenden Forderung unter Benennung des zur Schadlosstellung Ver Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 pflichteten (Name, Anschrift) in Spalte 5 ein zutragen." 10. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe ,,§ 9" durch die An gabe ,,den §§ 9 und 10" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Dem Satz 1 wird folgender Satz vorange stellt: ,,In der Überschrift tritt anstelle des Zu satzes (Hypotheken) der Zusatz (Schiffs hypotheken)." bb) Folgender Satz wird angefügt: ,,In den Fällen des § 23 Absatz 4 des Pfand briefgesetzes ist das Sicherungsverhältnis über Ansprüche aus der Schiffsversicherung in Spalte 6 einzutragen." 11. § 12a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe ,,§ 9" durch die An gabe ,,den §§ 9 und 10" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Dem Satz 1 wird folgender Satz voran gestellt: ,,In der Überschrift tritt anstelle des Zu satzes (Hypotheken) der Zusatz (Flugzeug hypotheken)." bb) Folgender Satz wird angefügt: ,,In den Fällen des § 26c Absatz 4 des Pfandbriefgesetzes ist das Sicherungsver hältnis über Ansprüche aus der Flugzeug versicherung in Spalte 6 einzutragen." 1707 g) Nummer 7 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden nach dem Wort ,,Treu händer" die Wörter ,,bei einem in Papierform geführten Deckungsregister" eingefügt. bb) Folgender Satz wird angefügt: ,,§ 8 Absatz 4 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes und § 9 Nummer 5 Satz 6 bis 8 gelten ent sprechend." h) Nummer 8 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 werden die Wörter ,,zumindest auch" gestrichen und die Wörter ,,den Spalten 1 bis 3 und 6" durch die Angabe ,,Spalte 1" ersetzt. bb) In Satz 3 werden die Wörter ,,§ 9 Nr. 5 Satz 4 und 5" durch die Wörter ,,§ 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8" ersetzt. i) Folgende Nummer 9 wird angefügt: ,,9. Ansprüche auf Schadlosstellung nach § 20 Absatz 2a Satz 3 des Pfandbriefgesetzes sind bei dem betreffenden Derivategeschäft unter Benennung des zur Schadlosstellung Verpflichteten (Name, Anschrift) in Spalte 10 einzutragen." 13. § 14 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ,,nach § 4 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 20 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 26f Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Pfandbriefgesetzes" durch die Wörter ,,der barwertigen sichernden Überdeckung sowie anderer weiterer Deckungswerte" ersetzt. a) In der Überschrift werden die Wörter ,,An sprüchen aus" gestrichen. b) In Satz 1 werden die Wörter ,,§ 4 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 20 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 26f Abs. 1 Nr. 2 und 3" durch die Wörter ,,§ 4 Absatz 1 Satz 3, § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, § 20 Absatz 2 Nummer 1 und 2, § 26 Ab satz 1 Nummer 2 bis 4 sowie § 26f Absatz 1 Nummer 2 bis 4" ersetzt. b) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter ,,der Ansprüche aus" durch das Wort ,,von" ersetzt. c) In Satz 2 werden die Wörter ,,§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1" durch die Wörter ,,§ 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1" ersetzt. c) In Nummer 1 Satz 2 wird das Wort ,,Registrie rungsnummer" durch die Wörter ,,bankinterne Registrierungsnummer bei" ersetzt. d) Satz 3 wird aufgehoben. 12. § 13 wird wie folgt geändert: d) In Nummer 3 werden die Wörter ,,Höhe der Zins sätze" durch die Wörter ,,die vereinbarten Zins sätze oder Referenzzinssätze nebst Auf- oder Abschlägen" ersetzt. e) In Nummer 4 werden die Wörter ,,Registrie rungsnummer des Vertragspartners" durch die Wörter ,,interne Registrierungsnummer beim Vertragspartner der Pfandbriefbank" ersetzt. f) Nummer 5 wird wie folgt gefasst: ,,5. Spalte 6 enthält unter Buchstabe a das Ab schlussdatum des Rahmenvertrags, der das Derivategeschäft regelt, unter Buchstabe b das Abschlussdatum des Einzelabschlusses, unter Buchstabe c die Ursprungslaufzeit des Einzelabschlusses und unter Buch stabe d das Fälligkeitsdatum des Einzelab schlusses." e) Folgende Sätze werden angefügt: ,,Im Fall des § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2a und 3 des Pfandbriefgesetzes sind in Spalte 2 die kontoführende Stelle und die IBAN im Sinne des Artikels 2 Nummer 15 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Ge schäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Ver ordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22), die durch die Verordnung (EU) Nr. 248/2014 (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 1) geändert worden ist, anzugeben. Satz 3 gilt ent sprechend, soweit es sich bei anderen zur Deckung verwendeten Geldforderungen eben falls um Guthaben handelt. Handelt es sich bei den Geldforderungen um jeweilige Guthaben aus Kontoverbindungen nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 20 Absatz 2 Nummer 2, 1708 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 § 26 Absatz 1 Nummer 3 oder § 26f Absatz 1 Nummer 3 des Pfandbriefgesetzes, so kann in Spalte 3 die Betragsangabe unterbleiben. Ansprüche auf Schadlosstellung nach § 20 Ab satz 2a Satz 3 des Pfandbriefgesetzes sind bei der betreffenden Forderung unter Benennung des zur Schadlosstellung Verpflichteten (Name, Anschrift) in Spalte 5 einzutragen." 14. § 15 wird wie folgt gefasst: ,,§ 15 Umfang der Aufzeichnung und Form der Übermittlung (1) Die Aufzeichnung nach § 5 Absatz 2 des Pfandbriefgesetzes hat sämtliche Eintragungen in den Deckungsregistern vollständig wiederzugeben. (2) Die Aufzeichnung ist der Bundesanstalt in elektronischer Form zu übermitteln. Hierzu ist ein geeigneter, nicht mehr als einmal beschreibbarer Datenträger zu verwenden. Auf dem Datenträger sind der Name der Pfandbriefbank, die Pfandbrief gattungen, auf die sich die auf dem Datenträger gespeicherte Aufzeichnung bezieht, sowie das Datum des Datenabzugs dauerhaft anzubringen." 15. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter ,,§ 5 Abs. 2 des Pfandbriefgesetzes" durch die Wörter ,,§ 5 Absatz 2 des Pfandbriefgesetzes mindes tens" ersetzt. bb) Satz 2 wird aufgehoben. b) Absatz 4 Satz 3 wird wie folgt gefasst: ,,Zusätzlich hat der Treuhänder auf einem auf dem Datenträger anzubringenden Aufkleber, der so mit dem Datenträger dauerhaft ver bunden sein muss, dass er sich nicht ohne erkennbare Beschädigungen wieder entfernen lässt, seine Namensunterschrift beizufügen." 16. § 17 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe ,,50" durch das Wort ,,zwei" ersetzt. b) In Satz 3 wird nach den Wörtern ,,Befugnisse zum" das Wort ,,physischen" eingefügt. 17. Dem § 18 werden folgende Absätze 3 und 4 an gefügt: ,,(3) Abweichend von § 15 Absatz 1 braucht die elektronisch zu übermittelnde Aufzeichnung vor dem 1. Juli 2021 in das Deckungsregister vor genommene Eintragungen nur wiederzugeben, so weit sie der Pfandbriefbank am 8. Oktober 2022 in elektronischer Form bereits vorliegen. Macht die Pfandbriefbank von der Möglichkeit des Satzes 1 Gebrauch, so hat sie bei der jeweiligen Übermitt lung der Aufzeichnung in elektronischer Form für Stichtage nach dem 30. Juni 2021 das Datum des Stichtags derjenigen Aufzeichnung anzugeben, die die jüngste nicht von der elektronisch übermittelten Aufzeichnung umfasste Eintragung enthält. In die sem Fall hat die Bundesanstalt auf die für Stich tage bis einschließlich des in Satz 2 bezeichneten Stichtags übermittelten Aufzeichnungen § 17 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Aufbewah rungsdauer 50 Jahre beträgt. (4) Auf vor dem 1. Juli 2023 vorgenommene Ein tragungen finden die §§ 9 bis 12a und § 14 in ihrer am 7. Oktober 2022 geltenden Fassung Anwen dung. § 4 Absatz 1 Satz 5 gilt nur für Seiten eines Hauptregisters oder Unterregisters, auf denen nach dem 30. Juni 2023 Eintragungen vorgenom men werden." 18. In Anlage 2 werden in der Überschrift der Spalte 3 die Wörter ,,Genehmigung bzw." gestrichen. 19. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift des Formulars DR 3 wird das Wort ,,(Schiffshypotheken)" durch die Wörter ,,(Schiffshypotheken)/(Flugzeughypothe ken)" ersetzt. b) Die Überschrift von Spalte 2 wird wie folgt ge fasst: ,,bankinterne Registrierungsnummer bei der Pfandbriefbank". c) Die Überschrift von Spalte 5 wird wie folgt ge fasst: ,,interne Registrierungsnummer beim Vertrags partner der Pfandbriefbank". d) Die Überschrift von Spalte 6 wird wie folgt ge fasst: ,,a) Rahmenvertrag vom b) Einzelabschluss vom c) Ursprungslaufzeit Einzelabschluss d) Fälligkeitsdatum Einzelabschluss". Artikel 4 Weitere Änderung der Deckungsregisterverordnung Die Deckungsregisterverordnung vom 25. August 2006 (BGBl. I S. 2074), die zuletzt durch Artikel 3 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt ge ändert: 1. In § 4 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter ,,§ 19 Ab satz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und 2, des § 26 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und des § 26f Absatz 1 Nummer 2 bis 4" durch die Wörter ,,§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buch stabe a und b, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Num mer 3 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis c, auch in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Num mer 4 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, auch in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a und b und der Nummer 4" ersetzt. 2. In § 11 Nummer 5 werden die Wörter ,,§ 20 Ab satz 2a Satz 3" durch die Wörter ,,§ 20 Absatz 3 Satz 3" ersetzt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 3. § 12 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ,,§ 26 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter ,,§ 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. b) In Absatz 1 werden die Wörter ,,§ 26 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter ,,§ 26 Absatz 1 Satz 1 Num mer 1" ersetzt. 4. § 12a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ,,§ 26f Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter ,,§ 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. b) In Absatz 1 werden die Wörter ,,§ 26f Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter ,,§ 26f Absatz 1 Satz 1 Num mer 1" ersetzt. 5. In § 13 werden die Wörter ,,§ 20 Absatz 2a Satz 3" durch die Wörter ,,§ 20 Absatz 3 Satz 3" ersetzt. 6. § 14 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter ,,§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, § 20 Absatz 2 Nummer 1 und 2, § 26 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 sowie § 26f Absatz 1 Nummer 2 bis 4" durch die Wörter ,,§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis c, auch in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Num mer 4, des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, auch in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a und b und der Nummer 4" ersetzt. b) In Satz 5 werden die Wörter ,,§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 20 Absatz 2 Nummer 2, § 26 Ab satz 1 Nummer 3 oder § 26f Absatz 1 Nummer 3" durch die Wörter ,,§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b, auch in Verbindung mit § 20 Ab satz 2 Satz 1 Nummer 2, mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Num mer 3, nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c, auch in Verbindung mit § 26 Ab satz 1 Satz 1 Nummer 4 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, sowie nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 4" ersetzt. c) In Satz 6 werden die Wörter ,,§ 20 Absatz 2a Satz 3" durch die Wörter ,,§ 20 Absatz 3 Satz 3" ersetzt. Artikel 5 Änderung der Beleihungswertermittlungsverordnung Die Beleihungswertermittlungsverordnung vom 12. Mai 2006 (BGBl. I S. 1175), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3041) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 3 Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt: ,,Die Feststellung nachhaltiger Merkmale des Objekts und deren Einflussgrößen auf die Be wertung bedarf dabei einer langfristigen Betrach 1709 tung der Marktgegebenheiten. Der betrachtete Zeitraum ist zu benennen und seine Angemessen heit nachvollziehbar darzulegen." 2. § 4 wird wie folgt gefasst: ,,§ 4 Verfahren zur Ermittlung des Beleihungswerts (1) Zur Ermittlung des Beleihungswerts sind der Ertragswert (§§ 8 bis 13) und der Sachwert (§§ 14 bis 17) des Beleihungsobjekts getrennt zu ermit teln; anstelle des Sachwerts kann bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungs- und Teil eigentum auch der Vergleichswert (§ 19) ermittelt werden. Maßgeblich für die Ableitung des Be leihungswerts ist regelmäßig der Ertragswert, der nicht überschritten werden darf. Bleibt der Sach wert und in den Fällen von Satz 1 zweiter Halbsatz alternativ der Vergleichswert um mehr als 20 Pro zent hinter dem Ertragswert zurück, bedarf es einer besonderen Überprüfung der Nachhaltigkeit der zugrunde gelegten Erträge und ihrer Kapitalisie rung; hierbei sind im Rahmen der Kontrollbetrach tung für die Kosten- und Ertragsansätze die gleichen Annahmen, insbesondere in steuerlicher Hinsicht, zu berücksichtigen. Bestätigt sich der anfangs ermittelte Ertragswert, bedarf das Er gebnis der Überprüfung einer nachvollziehbaren Begründung, andernfalls ist der Ertragswert ent sprechend zu mindern. (2) Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungseigentum kann der Beleihungswert am Sachwert oder Vergleichswert orientiert werden und eine Ertragswertermittlung entfallen, wenn das zu bewertende Objekt nach Objekt- und Standortqualität zweifelsfrei zur Eigennutzung ge eignet ist und von potenziellen Erwerbern für die eigene Nutzung dauerhaft nachgefragt wird. Ist das Objekt noch vermietet, ist die hiermit verbun dene Wertminderung nachvollziehbar zu ermitteln und vom Beleihungswert abzuziehen. Bei Einund Zweifamilienhäusern darf eine Orientierung am Vergleichswert vorbehaltlich des § 19 Absatz 2 jedoch nur dann erfolgen, wenn der Ermittlung aktuelle Vergleichspreise von mindestens fünf Objekten zugrunde liegen, die auch hinsichtlich der Wohnfläche mit dem zu bewertenden Objekt hinreichend übereinstimmen. Bei der Ableitung des Beleihungswerts aus dem Sachwert ist regel mäßig zu prüfen, ob aufgrund der Merkmale des Objekts und der regionalen Marktgegebenheiten unter besonderer Berücksichtigung der Nach haltigkeit ein Abschlag vom Sachwert erforderlich ist. (3) Sind im Rahmen der Wertermittlung ein Instandhaltungsrückstau, Baumängel oder Bau schäden erkennbar, die noch nicht in geeigneter Weise in die Ermittlung von Ertragswert, Sachwert und Vergleichswert eingeflossen sind, so sind die auf der Grundlage der für ihre Beseitigung am Wertermittlungsstichtag bekannten oder vorsichtig geschätzten Aufwendungen als gesonderter Ab schlag vom Beleihungswert zu berücksichtigen. Vorgenanntes gilt auch für sonstige bauliche Aufwände, insbesondere für Maßnahmen zur Er 1710 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 tüchtigung des zu bewertenden Objekts bei Nutzungsänderungen. c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und wie folgt gefasst: (4) Bei im Bau befindlichen Objekten kann der Beleihungswert aus dem Zustandswert abgeleitet werden. Dieser ist die Summe aus dem Bodenwert (§ 15) und dem anteiligen Wert der baulichen Anlage. Der anteilige Wert der baulichen Anlage errechnet sich aus dem Wert der baulichen Anlage des fertig gestellten Objekts (§ 16) und dem er reichten Bautenstand. Der in Ansatz gebrachte Bautenstand ist von einer von der Pfandbriefbank auszuwählenden, besonders fachkundigen, von Bauplanung und Bauausführung unabhängigen Person festzustellen; § 7 Absatz 1 Satz 1 gilt ent sprechend. In den Fällen, in denen der Ertragswert des planmäßig fertig gestellten Objekts unter dessen Sachwert liegt, darf der Zustandswert die Summe aus dem Bodenwert und dem anteiligen Ertragswert der baulichen Anlage, der prozentual dem jeweiligen Bautenstand entspricht, nicht über schreiten. Es ist zu prüfen, ob insbesondere zur Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücks markt auf den ermittelten Zustandswert ein beson derer Nachhaltigkeitsabschlag, der die Verkäuflich keit des noch nicht fertiggestellten Objekts be rücksichtigt, vorgenommen werden muss." ,,(4) Bestehen strukturelle oder lang andau ernde Leerstände, ist besonders zu prüfen, ob das Objekt aufgrund der jeweiligen Marktlage und seines Zustands überhaupt ertragsfähig ist oder eine wirtschaftliche Nutzung zu den an gesetzten Roherträgen in absehbarer Zeit noch zu erwarten ist." 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ,,Das zu bewertende Objekt ist im Rahmen der Wertermittlung zu besichtigen." b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 werden nach den Wörtern ,,der Immobilie" die Wörter ,,oder die dauerhafte Nachfrage von Eigennutzern" eingefügt. bb) In Satz 3 werden nach dem Wort ,,wesent lichen" das Wort ,,Objektdaten" und ein Komma eingefügt. c) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: ,,(4) Alle den Ertragswert, den Sachwert oder den Vergleichswert beeinflussenden Umstände, insbesondere etwaige Nutzungsbeschränkun gen, Mieterdienstbarkeiten und andere Dienst barkeiten, Duldungspflichten, Vorkaufsrechte, Sanierungsvermerke, Baulasten und alle sonsti gen Beschränkungen und Lasten sind zu nennen, zu beachten und gegebenenfalls wert mindernd zu berücksichtigen." 4. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden nach dem Wort ,,durch schnittlich" die Wörter ,,nach Region, Kategorieund Ausstattungsgrad" eingefügt. b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 einge fügt: ,,(3) Absatz 2 gilt im Falle von Objekten mit Gastronomie als Hauptnutzung, Kinos und ver gleichbaren Freizeitobjekten mit der Maßgabe, dass die ermittelten durchschnittlichen Umsätze pro Sitzplatz herzuleiten sind." 5. § 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: ,,Die Einzelkostenansätze dürfen die in Anlage 1 festgelegten Mindestsätze nicht unterschreiten." b) In Satz 2 wird das Wort ,,Erfahrungssatz" durch das Wort ,,Einzelkostenansatz" ersetzt. c) In Satz 3 wird das Wort ,,Bewirtschaftungs kostenabzug" durch die Wörter ,,Abzug der in den Absätzen 3 bis 5 genannten Kosten" er setzt. 6. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Die Wörter ,,ergebenden, finanzmathematisch dem Rentenbarwertfaktor entsprechenden Vervielfältiger nach Anlage 4" werden durch die Wörter ,,ergebenden Vervielfältiger" er setzt. bb) Folgender Satz wird angefügt: ,,Der Vervielfältiger V errechnet sich gemäß V = (qn ­ 1) / (qn · z), mit n = Restnutzungs dauer, q = 1 + z und z = Kapitalisierungszins satz." b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 wird das Wort ,,Vermietbarkeit" durch die Wörter ,,wirtschaftliche Nutzung" ersetzt. bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst: ,,Bei im Inland belegenen Objekten sind die in Anlage 2 genannten Maximalsätze für die Nutzungsdauer baulicher Anlagen zu berücksichtigen." c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 werden nach dem Wort ,,langfris tigen" die Wörter ,,und nutzungsspezifischen" eingefügt. bb) Satz 3 wird aufgehoben. d) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: ,,(4) Der bei im Inland belegenen Objekten in Ansatz zu bringende Kapitalisierungszinssatz beträgt vorbehaltlich des Satzes 3 und des Absatzes 5 bei wohnwirtschaftlicher Nutzung mindestens 3 Prozentpunkte, bei gewerblicher Nutzung mindestens 4 Prozentpunkte über der nach DIN 1333 auf die erste Nachkommastelle gerundeten von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rendite 30-jähriger Bundes anleihen zuzüglich etwaiger für einzelne Nutzungsarten nach Anlage 3 zu berücksich tigender Aufschläge. Ist am 30. November eines Jahres die von der Deutschen Bundesbank ver öffentlichte Rendite 30-jähriger Bundesanleihen Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 mindestens 0,5 Prozentpunkte höher oder nied riger als zu Beginn des der letzten Veränderung der Mindestkapitalisierungszinssätze vorher gehenden Monats, so verändert er sich zum 1. Januar des Folgejahres um die entsprechen den nach DIN 1333 auf die erste Nachkomma stelle gerundeten Prozentpunkte. Vorbehaltlich des Absatzes 5 beträgt der Mindestkapitalisie rungszinssatz bei wohnwirtschaftlicher Nutzung mindestens 3,5 Prozent und höchstens 5,5 Pro zent, bei gewerblicher Nutzung mindestens 4,5 Prozent und höchstens 6,5 Prozent, jeweils zuzüglich etwaiger für einzelne Nutzungs arten nach Anlage 3 zu berücksichtigender Aufschläge. Die Bundesanstalt gibt die ge änderten Mindestkapitalisierungszinssätze un verzüglich nach dem in Satz 2 genannten Zeit punkt auf ihrer Internetseite bekannt." e) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 an gefügt: ,,(5) Die in Absatz 4 Satz 1 und 3 genannten Mindestkapitalisierungszinssätze dürfen für die Nutzungsarten Wohnen, Handel, Büro sowie Lager und Logistik um höchstens 0,5 Prozent punkte unterschritten werden, wenn es sich um erstklassige Immobilien handelt. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens folgende Kriterien erfüllt sind: 1. eine sehr gute Lage im Verdichtungsraum, 2. ein entsprechend der jeweiligen Objektart bevorzugter Standort, 3. eine gute Infrastruktur, 4. eine gute Konzeption, der Anteil des Bodenwerts am Reinertrag über die Restnutzungsdauer der baulichen Anlage zu kapitalisieren oder sind die ermittelten Ab bruchkosten der baulichen Anlage vom Ertrags wert abzuziehen. Hinsichtlich der Abzinsung der Abbruchkosten gilt Absatz 1 Satz 4 ent sprechend." c) In Absatz 3 wird nach den Wörtern ,,zu begrün den und" das Wort ,,gegebenenfalls" eingefügt und nach den Wörtern ,,und die dafür" das Wort ,,gegebenenfalls" gestrichen. 8. § 14 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: ,,Die Wertminderung wegen des Alters gemäß § 17 ist dabei zu berücksichtigen." b) Folgende Sätze werden angefügt: ,,Bei einer Restnutzungsdauer der baulichen An lage von weniger als 30 Jahren sind die Ab bruchkosten der baulichen Anlage zu ermitteln und vom Sachwert abzuziehen. Hinsichtlich der Abzinsung der Abbruchkosten gilt § 13 Absatz 1 Satz 4 entsprechend." 9. In § 15 Absatz 1 Nummer 5 werden die Wörter ,,Versorgungsleitungen und Kanalisation" durch die Wörter ,,Ver- und Entsorgungsnetze" ersetzt. 10. § 16 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird das Komma durch einen Punkt ersetzt. b) Die Nummern 5 und 6 werden aufgehoben. 5. eine hochwertige Ausstattung, 11. § 18 wird aufgehoben. 6. eine hochwertige Bauweise, 12. § 19 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: 7. eine besonders hohe Marktgängigkeit und 8. ein sehr guter Objektzustand. Ein Unterschreiten bedarf einer nachvollzieh baren, im Gutachten dokumentierten Begrün dung." 7. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden nach dem Wort ,,Boden wert" die Wörter ,,nach Maßgabe des Satzes 4" eingefügt. bb) Folgender Satz wird angefügt: ,,Der so ermittelte, um die Abbruchkosten verminderte Bodenwert ist vom Zeitpunkt, an dem das Grundstück unbebaut zur Ver fügung stünde, auf den Wertermittlungs stichtag mit dem für die zulässige Nutzung heranzuziehenden Kapitalisierungszinssatz abzuzinsen." b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ,,(2) Bei einer Restnutzungsdauer der bau lichen Anlage von weniger als 30 Jahren ist auch 1711 ,,(2) Unbeschadet des Absatzes 1 Satz 2 kann bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Woh nungseigentum die Ermittlung des Vergleichswerts auch unter Nutzung computerunterstützter daten bankbasierter Bewertungsmodelle erfolgen, wenn deren Geeignetheit und die zugrunde liegenden, auf Basis geeigneter statistischer Modelle nach vollziehbar abgeleiteten Daten mindestens jährlich durch eine vom Systemanbieter und Datenbank anbieter unabhängige qualifizierte Stelle validiert werden. Die Bewertungsergebnisse sind zudem in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Quali tätssicherung durch die Pfandbriefbank zu über prüfen; § 24 Absatz 2 Satz 3 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass für die Überprüfung bei Be leihungen von Ein- und Zweifamilienhäusern das Sachwertverfahren heranzuziehen ist. Die Stich proben müssen insbesondere auch nach Art und regionaler Belegenheit der Objekte repräsentativ sein." 13. § 20 wird wie folgt geändert: a) Satz 4 wird aufgehoben. b) In dem neuen Satz 4 wird die Angabe ,,Abs. 2" gestrichen. 1712 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 14. § 22 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ,,(3) Sofern bebaute Grundstücke bei der Be wertung einbezogen werden sollen, kann den Gebäuden ein eigenständiger Wert nur dann bei gemessen werden, wenn sie selbständig und auch außerhalb des jeweiligen landwirtschaftlichen Be triebs genutzt werden können." 15. § 23 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 wird das Wort ,,wesentlicher" durch das Wort ,,wesentlichen" ersetzt. b) Satz 3 wird aufgehoben. 16. § 24 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ,,400 000" durch die Angabe ,,600 000" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Semikolon die Wörter ,,§ 19 Absatz 2 Satz 3 und" eingefügt. c) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter ,,§ 4 Abs. 1 Satz 3" durch die Wörter ,,§ 5 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. bb) In Nummer 3 wird das Wort ,,oder" durch ein Komma ersetzt. cc) In Nummer 4 wird der Punkt durch das Wort ,,oder" ersetzt. dd) Folgende Nummer 5 wird angefügt: ,,5. stattdessen eine Ansicht des zu bewer tenden Objekts, für das eine Rest nutzungsdauer von mindestens 40 Jah ren zu erwarten sein muss, per Videoübertragung vorgenommen wird, sofern a) der Wertermittler dabei einen zu mindest annähernd vollständigen Einblick der gesamten Immobilie, ihres Zustands und ihres Umfelds erhält, b) die per Videoübertragung durchge führte Ansicht der Immobilie hinsicht lich Umfang und Erkenntnissen sowie mittels einer Fotosammlung (Bild schirmfotos) dokumentiert wird und c) auf das Ergebnis der Beleihungswert ermittlung ein Abschlag in Höhe von mindestens 5 Prozent vorgenommen wird." d) Absatz 3a wird wie folgt geändert: aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter ,,§ 4 Absatz 1 Satz 3" durch die Wörter ,,§ 5 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. bb) In Nummer 1 werden die Wörter ,,wobei die Gründe für den Verzicht auf die Innen besichtigung in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren sind," gestrichen. cc) Folgender Satz wird angefügt: ,,Die Gründe für den Verzicht auf die Innen besichtigung sind nachvollziehbar zu doku mentieren." 17. § 25 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ,,§ 25 Besonderheiten bei Beleihungen im Ausland". b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ,,(1) Die Ermittlung des Beleihungswerts von im Ausland belegenen Objekten ist nach den übrigen Vorschriften dieser Verordnung nur in soweit durchzuführen, als in jenen Vorschriften sowie in den Absätzen 2 bis 5 nichts Ab weichendes bestimmt ist." c) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 werden die Wörter ,,§ 4 Abs. 1 Satz 3, des § 5 Abs. 2 Satz 1 und 3 und Abs. 3" durch die Wörter ,,§ 5 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 3" ersetzt. bb) Nach Satz 2 werden folgende Sätze ein gefügt: ,,Wird das landesspezifische Gutachten bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensver trag aufgrund nationaler Vorgaben oder Marktstandards abweichend von Satz 2 vom Darlehensnehmer in Auftrag gegeben, darf dieses im Weiteren nur zugrunde gelegt werden, wenn die unabhängige Erstellung eines objektiven, vom Darlehensnehmer un beeinflussten Gutachtens dadurch gewähr leistet erscheint, dass der beauftragte Gutachter diesbezüglich einschlägigen be rufsrechtlichen Regelungen unterworfen ist, deren Nichteinhaltung sanktionsbewehrt ist. Das Gutachten einschließlich der Einhaltung dieser berufsrechtlichen Regelungen muss zudem durch eine für diese Zwecke an erkannte unabhängige nationale Stelle auf Basis verbindlicher Standards hinreichend und nachvollziehbar dokumentiert überprüft werden." cc) Folgender Satz wird angefügt: ,,In den Fällen, in denen keine Vergleichs preise zur Ermittlung von Bodenwerten im Ausland vorliegen, kann ersatzweise auf geeignete sonstige Verfahren zur Ermittlung des Bodenwerts zurückgegriffen werden; hierbei ist darauf zu achten, dass die Her leitung des Bodenwerts unabhängig von der Ermittlung des Ertragswerts erfolgt." d) In Absatz 4 werden die Wörter ,,Restnutzungs dauer von 100 Jahren" durch die Wörter ,,ewige Restnutzungsdauer" ersetzt. 18. Dem Wortlaut des § 26 Absatz 1 wird folgender Satz vorangestellt: ,,Der Beleihungswert ist längstens jährlich zu über wachen." Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 19. § 28 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ,,§ 28 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften". b) Der Wortlaut wird Absatz 1. c) Folgender Absatz 2 wird angefügt: ,,(2) Für Beleihungswertermittlungen, die auf Grundlage der bis zum 7. Oktober 2022 gelten den Fassung dieser Verordnung erfolgt sind, dürfen auch nach diesem Zeitpunkt die Vor 1713 schriften der vorbezeichneten Fassung dieser Verordnung, ab 9. Oktober 2022 mit Ausnahme des § 26 Absatz 1, weiterhin zugrunde gelegt werden. Die Bundesanstalt gibt auf ihrer Inter netseite unverzüglich nach dem 8. Oktober 2022 die bis zu einer Anpassung nach § 12 Absatz 4 Satz 2 maßgeblichen Mindestkapi talisierungszinssätze nach § 12 Absatz 4 Satz 1 auf der Grundlage der für den 30. September 2022 von der Deutschen Bundesbank veröffent lichten Rendite 30-jähriger Bundesanleihen be kannt." 20. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: ,,Anlage 1 (zu § 11 Absatz 2) Mindestsätze für die Einzelkostenansätze für die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten Verwaltungskosten a) Wohnungsbau Für Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Garagen und Tiefgaragenstellplätze: die in Anlage 3 (zu § 12 Absatz 5 Satz 2) der Immobilienwertermittlungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung genannten Beträge b) Gewerbliche Objekte 1 Prozent des Jahresrohertrags In jedem Einzelfall ist darauf zu achten, dass der ausgewiesene absolute Betrag unzweifelhaft für eine ordnungsgemäße Verwaltung angemessen ist. Instandhaltungskosten Kalkulationsbasis: Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche (ohne Baunebenkosten und Außenanlagen). Objektzustand, Ausstattungsgrad und Alter sind bei der Bemessung der Instandhaltungs kosten zu berücksichtigen. a) Lager- und Produktionshallen, gewerbliche Objekte einfachen Standards und SelbstbedienungsVerbrauchermärkte: 0,8 Prozent b) Wohngebäude und gewerbliche Gebäude mit mittlerem Standard: 0,5 Prozent c) Hochwertige Büro- und Handels- und andere gewerbliche Objekte: 0,4 Prozent Mietausfallwagnis a) Wohnungsbau: 2 Prozent b) Gewerbliche Objekte: 4 Prozent Modernisierungsrisiko Berechnungsbasis sind die Herstellungskosten (ohne Baunebenkosten und Außenanlagen). a) Geringes Modernisierungsrisiko (zum Beispiel größere Bürogebäude, Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser mit besonderen Ausstattungs merkmalen, Einzelhandel mit einfachem Standard): 0,2 Prozent 1714 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 b) Mittleres Modernisierungsrisiko (zum Beispiel innerstädtische Hotels, Einzelhandel mit höherem Standard, Freizeitimmobilien mit ein fachem Standard): 0,5 Prozent c) Hohes Modernisierungsrisiko (zum Beispiel Rehabilitationseinrichtungen, Kliniken, Freizeitimmobilien mit höherem Standard, Hotels und Einzelhandelsobjekte mit besonders hohem Standard): 0,75 Prozent." 21. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: ,,Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2) Maximalsätze für die Nutzungsdauer in Deutschland belegener baulicher Anlagen A) Wohnwirtschaftliche Nutzung: Wohnhäuser: 80 Jahre B) Gewerbliche Nutzung: a) Geschäftshäuser und Bürohäuser: 60 Jahre b) Warenhäuser, Einkaufszentren, Hotels, landwirtschaftlich genutzte Objekte, Kliniken, Rehabilitations einrichtungen, Pflegeheime, Lager- und Logistikimmobilien, Produktionsimmobilien und Parkhäuser: 40 Jahre c) Freizeitimmobilien (zum Beispiel Sportanlagen), Selbstbedienungs- und Fachmärkte, Verbraucher märkte und Tankstellen: 30 Jahre." 22. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: ,,Anlage 3 (zu § 12 Absatz 4) Bei den Mindestkapitalisierungszinssätzen nach § 12 Absatz 4 für einzelne Nutzungsarten zu berücksichtigende Aufschläge A) Warenhäuser, Selbstbedienungs- und Fachmärkte, Hotels, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Pflege heime, landwirtschaftlich genutzte Objekte, Verbrauchermärkte, Einkaufszentren, Freizeitimmobilien, Park häuser, Tankstellen sowie Lager- und Logistikimmobilien: 0,5 Prozentpunkte B) Produktionsimmobilien: 1,0 Prozentpunkte." 23. Anlage 4 wird gestrichen. Artikel 6 Artikel 7 Änderung der Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung Änderung der Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung § 14 Absatz 1 der Schiffsbeleihungswertermittlungs verordnung vom 6. Mai 2008 (BGBl. I S. 851) wird wie folgt geändert: § 12 Absatz 1 der Flugzeugbeleihungswertermitt lungsverordnung vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 1036) wird wie folgt geändert: 1. Dem Wortlaut wird folgender Satz vorangestellt: 1. Dem Wortlaut wird folgender Satz vorangestellt: ,,Der Schiffsbeleihungswert ist längstens jährlich zu überwachen." ,,Der Flugzeugbeleihungswert ist längstens jährlich zu überwachen." 2. Nach dem neuen Satz 3 wird folgender Satz einge fügt: 2. Nach dem neuen Satz 3 wird folgender Satz einge fügt: ,,Eine Überprüfung ist auch dann vorzunehmen, wenn die auf dem Beleihungsobjekt abgesicherte Forderung einen wesentlichen Leistungsrückstand von mindestens 90 Tagen aufweist." ,,Eine Überprüfung ist auch dann vorzunehmen, wenn die auf dem Beleihungsobjekt abgesicherte Forderung einen wesentlichen Leistungsrückstand von mindestens 90 Tagen aufweist." Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 Artikel 8 Änderung der Refinanzierungsregisterverordnung Die Refinanzierungsregisterverordnung vom 18. De zember 2006 (BGBl. I S. 3241) wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ,,(2) Wird ein in Papierform geführtes Refinan zierungsregister in körperlich nicht dauerhaft verbundener Form geführt, hat jede Seite des Refinanzierungsregisters die in § 4 Absatz 1 bis 3 geforderten Angaben zu enthalten. Jede Seite ist vom Verwalter eigenhändig mit zumindest seinem Namenskürzel zu versehen. Auf sämt lichen Seiten einer Abteilung oder Unterabteilung des Refinanzierungsregisters ist eine fortlaufende Nummerierung anzubringen." b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: ,,(3) Stellt ein registerführendes Unternehmen die Registerführung von einem elektronischen Register auf ein Register in Papierform um, so sind die Registerdaten vollständig auszudrucken und das Register in Papierform weiterzuführen. Im Falle der Umstellung von einem in Papierform geführten Register auf ein elektronisches Regis ter sind vorbehaltlich des § 10 Absatz 2 für nicht gelöschte Refinanzierungstransaktionen sämtli che Registerdaten in das elektronische Register zu überführen, es sein denn, in Spalte 7 ist ver merkt, dass die im Rahmen der Refinanzie rungstransaktion eingetragenen Übertragungs ansprüche nicht mehr bestehen. Soweit nach Satz 2 Registerdaten für nicht gelöschte Refinan zierungstransaktionen nicht in das elektronische Register zu überführen sind, sind die Formulare der betreffenden Refinanzierungstransaktionen bis zu ihrer Löschung als Anlage des elektro nischen Registers zu den Akten zu nehmen." 2. Dem § 3 wird folgender Satz angefügt: ,,Die Sätze 1 und 2 gelten mit Ausnahme der in Spalte 1 enthaltenen Angaben und mit Ausnahme von Löschungsvermerken nicht für Eintragungen, bei denen seit der ordnungsgemäßen vollständigen Löschung mindestens zehn Jahre verstrichen sind." 3. § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 3 Buchstabe a wird wie folgt geändert: aa) In Satz 3 werden die Wörter ,,ist zusätzlich die Anschrift" durch die Wörter ,,sind hierzu das Amtsgericht, der Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblatts sowie zu sätzlich die Postadresse oder eine sonstige ortsübliche Lagebezeichnung des Grund stücks" ersetzt. bb) In Satz 5 wird das Wort ,,ist" durch die Wörter ,,sind die Bezeichnung des Registers, die Registerstelle sowie" ersetzt. b) In Nummer 7 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: ,,Bei beendeten Refinanzierungstransaktionen, die nicht gelöscht sind, ist hier unter Angabe der maßgeblichen Daten zu vermerken, dass die 1715 im Rahmen der Refinanzierungstransaktion ein getragenen Übertragungsansprüche nicht mehr bestehen, insbesondere, weil die zu übertragen den Forderungen vollständig getilgt oder ab getreten, die zu übertragenden Pfandrechte zur Löschung oder Abtretung bewilligt oder die den Übertragungsanspruch begründenden Verträge aufgehoben oder beendet wurden." 4. In § 6 Satz 5 werden nach dem Wort ,,mit" die Wör ter ,,den Angaben nach § 4 Absatz 1 bis 3 sowie" eingefügt. 5. Dem § 8 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ,,§ 3 Satz 3 gilt entsprechend." 6. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden das Wort ,,und" durch das Wort ,,sowie" und die Wörter ,,der Anlage zu § 9 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes" durch die Wörter ,,des Datenschutzes und der Datensicherheit" ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt geändert: aaa) In Nummer 6 wird das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt. bbb) In Nummer 7 wird der Punkt durch das Wort ,,und" ersetzt. ccc) Folgende Nummer 8 wird angefügt: ,,8. der Austausch von Daten aus dem oder für das Refinanzierungsregister im System und bei Einsatz öffent licher Netze sicher erfolgen kann (Übertragungssicherheit)." b) Dem Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt: ,,Das Original und mindestens eine Sicherungs kopie des Refinanzierungsregisters müssen auf Datenträgern gespeichert werden, die sich inner halb des Geltungsbereichs des Kreditwesen gesetzes befinden. Im Falle einer technischen Auslagerung ist zudem sicherzustellen, dass das Auslagerungsunternehmen im Fall der Insol venz des registerführenden Unternehmens ver pflichtet ist, die Datensätze in einer Form, die elektronisch mit standardisierten Datenbank anwendungen verarbeitet werden kann, an den Sachwalter im Sinne des § 22l Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes des registerführenden Unternehmens zu übermitteln." 7. § 10 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Die folgenden Absätze 2 und 3 werden angefügt: ,,(2) Es ist zulässig, das elektronische Refinan zierungsregister nur für die ab dem Zeitpunkt seiner Einführung hinzukommenden Abteilungen nach § 22a Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesen gesetzes oder im Fall der Registerführung für Dritte nur für die ab dem Zeitpunkt seiner Einfüh rung hinzukommenden Unterabteilungen nach § 22b Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes zu führen. Der maßgebliche Zeitpunkt ist in dem in Papierform wie auch in dem elektronisch geführten Teil des Refinanzierungsregisters an zugeben. Die Einheitlichkeit des Refinanzie 1716 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022 rungsregisters ist durch deutliche Verweise auf die in Papierform fortgeführten Bestandteile her zustellen. (3) Auf vor dem 1. Juli 2023 in das Refinanzie rungsregister vorgenommene Eintragungen fin den die §§ 5 und 6 in der bis zum 30. Juni 2023 geltenden Fassung Anwendung. Auf vor dem 1. Juli 2023 vollständig gelöschte Refinanzie rungstransaktionen und auf Refinanzierungs transaktionen, bei denen in Spalte 7 vermerkt ist, dass die im Rahmen der Refinanzierungstrans aktion eingetragenen Übertragungsansprüche nicht mehr bestehen, findet § 2 in der bis zum 30. Juni 2023 geltenden Fassung Anwendung. § 2 Absatz 2 Satz 2 findet nur auf Seiten einer Abteilung oder Unterabteilung Anwendung, auf denen nach dem 30. Juni 2023 Eintragungen vorgenommen werden." Artikel 9 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Ab sätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 4 und 5 Nummer 18 sowie Artikel 6 und 7 treten am 9. Oktober 2022 in Kraft. (3) Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und c sowie Nummer 3 und 4 treten am 1. Januar 2023 in Kraft. (4) Artikel 8 tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Bonn, den 4. Oktober 2022 Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Mark Branson