Berichtigung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes
Nr. 93 Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Dezember 1977
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Berichtigung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes
Vom 22. Dezember 1977
In Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b des Vierten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes vom 12. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2557) muß die Einfügung der Nummer 2 in § 136 Abs. 2 Satz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes im Druck wie folgt angeordnet sein:
"2. a) im Falle des § 134 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b sowie in den Fällen einer nach § 134 Abs. 3 erlassenen Rechtsverordnung, wenn der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe auch auf einer Beschäftigung zur Berufsausbildung beruht,
b) im Falle des § 134 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe c
das um 25 vom Hundert verminderte Arbeitsentgelt nach § 112 Abs. 7,".
Bonn, den 22. Dezember 1977
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Im Auftrag
Dr. Krön er
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Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Hinweis
Bundesgesetzblatt Teil I
Der Jahrgang 1977 des Bundesgesetzblattes Teil I umfaßt die Ausgaben Nr. 1 bis 93 und endet mit der Seite 3188.
Als Anlagenband *) zum Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 54 vom 13. August 1977 ist die Seeschiffahrtstraßen-Ordnung erschienen.
Beigelegt wurden dem Bundesgesetzblatt Teil I topographische Karten *) zu Verordnungen über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs folgender Verkehrsflughäfen und Militärflugplätze:
zu Nr. 24 Laarbruch,
zu Nr. 31 Saarbrücken,
zu Nr. 55 Frankfurt/Main,
zu Nr. 77 Hahn.
*) Innerhalb des Abonnements werden der Anlagenband und die Karten im Maßstab f : 50 000 auf Anforderung kostenlos geliefert. Außerhalb dos Abonnements erfolgt die Lieferung gegen Kostener-staüung.
Bundesgesetzblatt Teil II
Der Jahrgang 1977 des Bundesgesetzblattes Teil II umfaßt die Ausgaben Nr. 1 bis 54 und endet mit der Seite 1492.
Als Anlageband zur Ausgabe Nr, 37 vom 15. September 1977 wurde die Internationale Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RID) veröffentlicht.
Als Anlagenband zur Ausgabe Nr. 44 vom 15. November 1977 wurden die Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) veröffentlicht.
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. Druck: Bundesdruckerei Bonn Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht. Im Buiidosgcsetzblalt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
Bezugsbedingungen: Laufendei Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.
Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 43,80 DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe: 2,60 DM: (2,20 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3, DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten: der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o.