Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  2016  Nr. 23 vom 25.08.2016  - Seite 1005 bis 1005 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-chinesischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und über das gleichzeitige Außerkrafttreten des früheren Abkommens vom 10. Juni 1985

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 25. August 2016 1005 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-chinesischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und über das gleichzeitige Außerkrafttreten des früheren Abkommens vom 10. Juni 1985 Vom 15. Juli 2016 Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 zu dem Abkommen vom 28. März 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 2015 II S. 1647, 1648) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 32 Absatz 1 am 6. April 2016 in Kraft getreten ist. Nach Artikel 32 Absatz 3 Satz 1 dieses Abkommens ist das Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1986 II S. 446, 447) mit Ablauf des 5. April 2016 außer Kraft getreten. Berlin, den 15. Juli 2016 Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. M i c h a e l K o c h