Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1954  Nr. 3 vom 29.03.1954  - Seite 57 bis 57 - Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis 57 Bundesgesetzblatt Teil II 1954 Ausgegeben zu Bonn am 29. März 1954 Nr. 3 Tag Inhalt: Seite 28. 3. 54 Gesetz betreffend den Vertrag vom 26. Mai 1952 Qber die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten mit Zusatzverträgen................ 57 28.3.54 Gesetz betreffend das Abkommen vom 26. Mai 1952 fiber die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer. Mitglieder und betreffend das ProtokoU vom 26. Juli 1952, durch das die Zuständigkeit des Schiedsgerichts auf Streitigkeiten aus dem vorbezeichneten Abkommen erstreckt wird............................................................ 333 28.3.54 Gesetz betreffend den Vertrag vom 27. Mai 1952 Qber die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und betreffend den Vertrag vom 27. Mai 1952 zwischen dem Ver- einigten Königreich und den Mitgliedstaaten der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft 342 28.3. 54 Gesetz betreffend das Abkommen vom 27. Mai 1952 Qber die Rechtsstellung der Europäischen Verteidigungsstreitkräfte und Qber das Zoll- und Steuerwesen der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft .......................................................... 424 Gesetz betreffend den Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten mit Zusatzverträgen. Vom 28. März 1954. Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel I Dem am 26. Mai 1952 in Bonn unterzeichneten Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten einschließlich des Vertrages über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland, des Finanzvertrages und des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen sowie der den Verträgen beigefügten Anhänge und der zugehörigen Briefe und Briefwechsel wird zugestimmt. Artikel II Der Vertrag und die in Artikel I genannten Zusatzverträge, Anhänge, Briefe und Briefwechsel werden nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht. Der Tag, an dem sie in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. Artikel III Dieses Gesetz tritt mit dem Tage nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Bonn, den 28. März 1954. Der Bundespräsident Theodor Heuss Der Bundeskanzler und Bundesminister des Auswärtigen .Adenauer Der Bundesminister des Innern Dr. Schröder Der Bundesminister der Justiz Neumayer Der Bundesminister der Finanzen Schäffer