Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1990  Nr. 38 vom 13.10.1990  - Seite 1317 bis 1317 - Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Bundesgesetzblatt Teil II Z 1998 A 1990 Ausgegeben zu Bonn am 13. Oktober 1990 Nr. 38 Tag Inhalt Seite 11. 10. 90 Gesetz zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland...................................................................... 1317 6. 9. 90 Bekanntmachung des deutsch-kenianischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit........ 1330 2. 10. 90 Bekanntmachung einer Erklärung der Außenminister Frankreichs, der Sowjetunion, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit dem in Moskau am 12. September 1990 unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland.......... 1331 Gesetz zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland Vom 11. Oktober 1990 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Dem in Moskau am 12. September 1990 unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland und der vereinbarten Protokollnotiz zu diesem Vertrag wird zugestimmt. Der Vertrag und die Protokollnotiz werden nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 9 sowie die vereinbarte Protokollnotiz in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Bonn, den 11. Oktober 1990 Der Bundespräsident Weizsäcker Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Der Bundesminister des Auswärtigen Genscher