Gesetz zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte
Bundesgesetzblatt
Teill
267
1951
Ausgegeben zu Bonn am 27. April 1951
Nr. 19
Tag I h h a 11 : Seite
23. 4. 51 Gesetz zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte
Zivilpersonen und Vermißte............................... 267
25. 4. 51 Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet........... 269
25. 4. 51 Gesetz über den Verkehr mit Vieh und Fleisch (Vieh- und Fleischgesetz).......... 272
25. 1. 51 Verordnung über die Zollbehandlung von Geschenksendungen und Liebesgabensendungen aus
dem Ausland....................................... 277
Gesetz zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte.
Vom 23. April 1951.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Wer Kenntnis von dem Verbleib eines Kriegsgefangenen, einer festgehaltenen oder verschleppten Zivilperson oder eines Vermißten hat, ist verpflichtet, dem Bundeskanzleramt, der von ihm bestimmten Bundesbehörde oder der jeweiligen obersten Landesbehörde für das Flüchtlingswesen auf Aufforderung die Angaben zu machen, die auf dem als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlichten Formblatt vorgesehen sind. Die Aufforderung erfolgt durch Übersendung des Formblattes.
§ 2 Wer im Besitz von Unterlagen ist, die Angaben ürber den Verbleib von Kriegsgefangenen, fest-
gehaltenen oder verschleppten Zivilpersonen oder Vermißten enthalten, ist den in § 1 bestimmten Dienststellen zur Auskunft über diese Unterlagen verpflichtet. Auf Verlangen ist ihnen Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.
§ 3
Wer vorsätzlich den Vorschriften dieses Gesetzes zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis 150 Deutsche Mark oder mit Haft bestraft. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag einer auskunftsberechtigten Dienststelle ein.
§ 4
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Bonn, den 23. April 1951.
Der Bundespräsident Theodor Heuss
Der Bundeskanzler und Bundesminister des Auswärtigen
Adenauer
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Anlage zu § 1
(Vorderseite)
Meldung über Kriegsgefangene, festgehaltene oder vcrsdileppte Zivilpersonen u. Vermißte
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(Bitte mit Schreibmaschine oder Blockschrift ausfüllen!)
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Zutreifendes Feld durchstreichen! *
Personalien des Abwesenden
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III 1111
1
Familienname bei Frauen Mädchenname 1 ¦ Vorname / geb. am Erlernter Beruf Vorname des Vaters (audi wenn verstorben) / in (Ort. Kreis) led.,vern.,verw., gesch.
/ / 1
Kinder- davon zahl minderj. zuletzt tätig als (Selbsl Fam.-Angeh., Beamter, ., mith. Angest.. Arbeiter
Letzte Arbeitsstätte (Name [Firmal und Anschrift)
Wohnsitz bei Kriegsbeginn am 1. Sept. 1939 (Ort, Straße, Kreis, Land)
/
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Letzter Dienstgrad Letzte Feldp.-Nr.
Offene Truppenanschrift bzw. letzter zuletzt verwendet als
Aufenthaltsort vor der Verschleppung (z.B.: Melder, Kp.-Schreiber usw.)
Fortsetzung siehe Rückseite!
Familienname
(Rückseite)
Personalien des Anmeldenden
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geb am
Vorname
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in (Ort, Kreis)
Familienstand
bei Frauen auch Mädchenname
Verwand tschaftsverhältnis zum Abwesenden
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Jetzige genaue Anschrift des Anmeldenden (Ort, Strafie, Kreis, Land)
Wohnsitz des Anmeldenden bei Kriegsbegtnn am 1. Sept. 1939 (Ort, Straße, Land)
Was ist Ihnen als Letztes über den Abwesenden bekannt?
Nachstehend bitte genaueste Angaben Ober letzte Lebenszeichen des Abwesenden, z. B. letzte Feldpost-Nr. und, soweit bekannt, offene Truppenanschrift und Einsatzort oder Kriegsgefangenenlager-Nr. oder Lazarett-Nr. oder Gefängnis-Nr.; alle Angaben mit Zelt, Ort und Land; für vermißte Zivilpersonen entsprechende Hinwelse.
Letzte eigene Nachricht, des Abwesenden:
Letzte Nachricht durch Dritte________________
Angeblicher Aufenthalt d. Abwesenden wann
Weitere sachdienliche Hinweise_________-
/
woher
Bei Straf- und Unter-, suchungsgefangenen:
verurteilt am
./_______
ausgeliefert am
von wem