Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1951  Nr. 19 vom 27.04.1951  - Seite 267 bis 268 - Gesetz zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte

Gesetz zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte Bundesgesetzblatt Teill 267 1951 Ausgegeben zu Bonn am 27. April 1951 Nr. 19 Tag I h h a 11 : Seite 23. 4. 51 Gesetz zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte............................... 267 25. 4. 51 Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet........... 269 25. 4. 51 Gesetz über den Verkehr mit Vieh und Fleisch (Vieh- und Fleischgesetz).......... 272 25. 1. 51 Verordnung über die Zollbehandlung von Geschenksendungen und Liebesgabensendungen aus dem Ausland....................................... 277 Gesetz zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte. Vom 23. April 1951. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Wer Kenntnis von dem Verbleib eines Kriegsgefangenen, einer festgehaltenen oder verschleppten Zivilperson oder eines Vermißten hat, ist verpflichtet, dem Bundeskanzleramt, der von ihm bestimmten Bundesbehörde oder der jeweiligen obersten Landesbehörde für das Flüchtlingswesen auf Aufforderung die Angaben zu machen, die auf dem als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlichten Formblatt vorgesehen sind. Die Aufforderung erfolgt durch Übersendung des Formblattes. § 2 Wer im Besitz von Unterlagen ist, die Angaben ürber den Verbleib von Kriegsgefangenen, fest- gehaltenen oder verschleppten Zivilpersonen oder Vermißten enthalten, ist den in § 1 bestimmten Dienststellen zur Auskunft über diese Unterlagen verpflichtet. Auf Verlangen ist ihnen Einsicht in die Unterlagen zu gewähren. § 3 Wer vorsätzlich den Vorschriften dieses Gesetzes zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis 150 Deutsche Mark oder mit Haft bestraft. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag einer auskunftsberechtigten Dienststelle ein. § 4 Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Bonn, den 23. April 1951. Der Bundespräsident Theodor Heuss Der Bundeskanzler und Bundesminister des Auswärtigen Adenauer Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I Anlage zu § 1 (Vorderseite) Meldung über Kriegsgefangene, festgehaltene oder vcrsdileppte Zivilpersonen u. Vermißte KG StUG (Bitte mit Schreibmaschine oder Blockschrift ausfüllen!) _______/____________________:____/_ Reg -Bez. / tnännl weibl Kreis Gemeinde ausgestellt am ------7– VE VW VZ Zutreifendes Feld durchstreichen! * Personalien des Abwesenden _/_:___--____________/. III 1111 1 Familienname bei Frauen Mädchenname 1 ¦ Vorname / geb. am Erlernter Beruf Vorname des Vaters (audi wenn verstorben) / in (Ort. Kreis) led.,vern.,verw., gesch. / / 1 Kinder- davon zahl minderj. zuletzt tätig als (Selbsl Fam.-Angeh., Beamter, ., mith. Angest.. Arbeiter Letzte Arbeitsstätte (Name [Firmal und Anschrift) Wohnsitz bei Kriegsbeginn am 1. Sept. 1939 (Ort, Straße, Kreis, Land) / ./ Letzter Dienstgrad Letzte Feldp.-Nr. Offene Truppenanschrift bzw. letzter zuletzt verwendet als Aufenthaltsort vor der Verschleppung (z.B.: Melder, Kp.-Schreiber usw.) Fortsetzung siehe Rückseite! Familienname (Rückseite) Personalien des Anmeldenden _J___/_ geb am Vorname ./;____ in (Ort, Kreis) Familienstand bei Frauen auch Mädchenname Verwand tschaftsverhältnis zum Abwesenden ^ Jetzige genaue Anschrift des Anmeldenden (Ort, Strafie, Kreis, Land) Wohnsitz des Anmeldenden bei Kriegsbegtnn am 1. Sept. 1939 (Ort, Straße, Land) Was ist Ihnen als Letztes über den Abwesenden bekannt? Nachstehend bitte genaueste Angaben Ober letzte Lebenszeichen des Abwesenden, z. B. letzte Feldpost-Nr. und, soweit bekannt, offene Truppenanschrift und Einsatzort oder Kriegsgefangenenlager-Nr. oder Lazarett-Nr. oder Gefängnis-Nr.; alle Angaben mit Zelt, Ort und Land; für vermißte Zivilpersonen entsprechende Hinwelse. Letzte eigene Nachricht, des Abwesenden: Letzte Nachricht durch Dritte________________ Angeblicher Aufenthalt d. Abwesenden wann Weitere sachdienliche Hinweise_________- / woher Bei Straf- und Unter-, suchungsgefangenen: verurteilt am ./_______ ausgeliefert am von wem