Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1998  Nr. 50 vom 13.08.1998  - Seite 2022 bis 2025 - Zweites Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (2. VwVfÄndG)

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2022 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 13. August 1998 Zweites Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (2. VwVfÄndG) Vom 6. August 1998 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes Das Verwaltungsverfahrensgesetz vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1827), wird wie folgt geändert: 1. In § 15 Satz 1 und § 16 Abs. 1 Nr. 3 werden jeweils die Worte ,,Geltungsbereich dieses Gesetzes" durch das Wort ,,Inland" ersetzt. 2. § 33 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefaßt: ,,Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen und Ausdrucken". b) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 3 angefügt: ,,3. mit Datenverarbeitungsanlagen, insbesondere Schnelldruckern, hergestellten Ausdrucken von auf Datenträgern gespeicherten Daten." bb) Satz 2 wird wie folgt gefaßt: ,,Die nach den Nummern 1 bis 3 hergestellten Unterlagen stehen, sofern sie beglaubigt sind, beglaubigten Abschriften gleich." 3. In § 41 Abs. 2 werden die Worte ,,Geltungsbereich dieses Gesetzes" durch das Wort ,,Inland" ersetzt. 4. In § 44 Abs. 1 wird das Wort ,,offenkundig" durch das Wort ,,offensichtlich" ersetzt. 5. In § 50 wird die Angabe ,,§ 48 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 4 und Abs. 6" durch die Angabe ,,§ 48 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 bis 4" ersetzt. 6. § 61 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 werden nach dem Wort ,,Unterwerfung" die Worte ,,der Behörde" eingefügt. b) In Satz 4 werden die Worte ,,oder gegenüber" gestrichen. 7. Die §§ 97 bis 99 und 102 werden gestrichen. 8. Nach der Eingangsformel wird folgende Inhaltsübersicht eingefügt: ,,Inhaltsübersicht Teil I Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, Amtshilfe § 1 Anwendungsbereich § 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich § 3 Örtliche Zuständigkeit § 4 Amtshilfepflicht § 5 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe § 6 Auswahl der Behörde § 7 Durchführung der Amtshilfe § 8 Kosten der Amtshilfe Teil II Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren Abschnitt 1 Verfahrensgrundsätze § 9 Begriff des Verwaltungsverfahrens § 10 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens § 11 Beteiligungsfähigkeit § 12 Handlungsfähigkeit § 13 Beteiligte § 14 Bevollmächtigte und Beistände § 15 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten § 16 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen § 17 Vertreter bei gleichförmigen Eingaben § 18 Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse § 19 Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse § 20 Ausgeschlossene Personen § 21 Besorgnis der Befangenheit § 22 Beginn des Verfahrens Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 13. August 1998 § 23 Amtssprache § 24 Untersuchungsgrundsatz § 25 Beratung, Auskunft § 26 Beweismittel § 27 Versicherung an Eides Statt § 28 Anhörung Beteiligter § 29 Akteneinsicht durch Beteiligte § 30 Geheimhaltung Abschnitt 2 Fristen, Termine, Wiedereinsetzung § 31 Fristen und Termine § 32 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Abschnitt 3 Amtliche Beglaubigung § 33 Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen und Ausdrucken § 34 Beglaubigung von Unterschriften Teil V Teil III Verwaltungsakt Abschnitt 1 Zustandekommen des Verwaltungsaktes § 35 Begriff des Verwaltungsaktes § 36 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt § 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes § 38 Zusicherung § 39 Begründung des Verwaltungsaktes § 40 Ermessen § 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes § 42 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt Abschnitt 2 Bestandskraft des Verwaltungsaktes § 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes § 45 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern § 46 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern § 47 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes § 49a Erstattung, Verzinsung § 50 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren § 51 Wiederaufgreifen des Verfahrens § 52 Rückgabe von Urkunden und Sachen Besondere Verfahrensarten Abschnitt 1 Förmliches Verwaltungsverfahren Teil IV Öffentlich-rechtlicher Vertrag Abschnitt 3 Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes 2023 § 53 Unterbrechung der Verjährung durch Verwaltungsakt § 54 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages § 55 Vergleichsvertrag § 56 Austauschvertrag § 57 Schriftform § 58 Zustimmung von Dritten und Behörden § 59 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages § 60 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen § 61 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung § 62 Ergänzende Anwendung von Vorschriften § 63 Anwendung der Vorschriften über das förmliche Verwaltungsverfahren § 64 Form des Antrages § 65 Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen § 66 Verpflichtung zur Anhörung von Beteiligten § 67 Erfordernis der mündlichen Verhandlung § 68 Verlauf der mündlichen Verhandlung § 69 Entscheidung § 70 Anfechtung der Entscheidung § 71 Besondere Vorschriften für das förmliche Verfahren vor Ausschüssen Abschnitt 1a Beschleunigung von Genehmigungsverfahren § 71a Anwendbarkeit § 71b Zügigkeit des Genehmigungsverfahrens § 71c Beratung und Auskunft § 71d Sternverfahren § 71e Antragskonferenz Abschnitt 2 Planfeststellungsverfahren § 72 Anwendung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren § 73 Anhörungsverfahren § 74 Planfeststellungsbeschluß, Plangenehmigung § 75 Rechtswirkungen der Planfeststellung 2024 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 13. August 1998 § 99 (weggefallen) § 100 Landesgesetzliche Regelungen § 101 Stadtstaatenklausel § 102 (weggefallen) § 103 Inkrafttreten." Teil VI Rechtsbehelfsverfahren Artikel 1a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ­ Verwaltungsverfahren ­ Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch ­ Verwaltungsverfahren ­ (Artikel I des Gesetzes vom 18. August 1980, BGBl. I S. 1469), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. August 1998 (BGBl. I S. 2005), wird wie folgt geändert: 1. In § 14 Satz 1, § 15 Abs. 1 Nr. 3, § 37 Abs. 2 und § 67 Abs. 10 Satz 2 werden jeweils die Wörter ,,Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs" durch das Wort ,,Inland" ersetzt. 2. Die Überschrift zu § 29 wird wie folgt gefaßt: ,,Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen und Ausdrucken". 3. In § 40 Abs. 1 wird das Wort ,,offenkundig" durch das Wort ,,offensichtlich" ersetzt. 4. § 60 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 werden nach dem Wort ,,Unterwerfung" die Wörter ,,der Behörde" eingefügt. b) In Satz 4 werden die Wörter ,,oder gegenüber" gestrichen. Artikel 2 Neubekanntmachung Teil VIII Schlußvorschriften Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen. Artikel 3 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 76 Planänderungen vor Fertigstellung des Vorhabens § 77 Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses § 78 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben § 79 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte § 80 Erstattung von Kosten im Vorverfahren Teil VII Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse Abschnitt 1 Ehrenamtliche Tätigkeit § 81 Anwendung der Vorschriften über die ehrenamtliche Tätigkeit § 82 Pflicht zu ehrenamtlicher Tätigkeit § 83 Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit § 84 Verschwiegenheitspflicht § 85 Entschädigung § 86 Abberufung § 87 Ordnungswidrigkeiten Abschnitt 2 Ausschüsse § 88 Anwendung der Vorschriften über Ausschüsse § 89 Ordnung in den Sitzungen § 90 Beschlußfähigkeit § 91 Beschlußfassung § 92 Wahlen durch Ausschüsse § 93 Niederschrift § 94 Übertragung gemeindlicher Aufgaben § 95 Sonderregelung für Verteidigungsangelegenheiten § 96 Überleitung von Verfahren § 97 (weggefallen) § 98 (weggefallen) Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 13. August 1998 Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. 2025 Berlin, den 6. August 1998 Der Bundespräsident Roman Herzog Der Stellvertreter des Bundeskanzlers Kinkel Der Bundesminister des Innern Kanther Für den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Der Bundesminister für Gesundheit Horst Seehofer