Inhaltsverzeichnis
Bundesgesetzblatt
1211
Teil II
1954
Ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 1954
Nr. 27
Tag Inhalt: Seite
25. 12. 54 Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpost-
1211
Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins.
Vom 25. Dezember 1954.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den am 11. Juli 1952 in Brüssel abgeschlossenen Verträgen des Weltpostvereins, nämlich
1. Weltpostvertrag nebst Schlußniederschrift und anhängenden Bestimmungen über Luftpostbriefsendungen nebst Schlußniederschrift
2. Wertbrief- und Wertkästchenabkommen nebst Schlußniederschrift
3. Postpaketabkommen nebst Schlußniederschrift
4. Postanweisungs- und Postreisescheckabkommen
5. Postüberweisungsabkommen und Zusatzabkommen über die Erledigung der bei den Postscheckämtern zahlbar gestellten Papiere durch Post Überweisung
6. Postnachnahmeabkommen
7. Postauftragsabkommen
8. Postzeitungsabkommen wird zugestimmt.
Artikel 2
(1) Die Verträge werden nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem sie nach ihren einschlägigen Vorschriften für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Artikel 3
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, wenn das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
Artikel 4
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn/Lörrach, den 25. Dezember 1954.
Der Bundespräsident Theodor Heuss
Der Bundeskanzler
und Bundesminister des Auswärtigen
Adenauer
Der Bundesminister
für das Post- und Fernmeldewesen
Dr. Balke