Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1955  Nr. 12 vom 10.05.1955  - Komplette Ausgabe

Komplette Ausgabe Bundesgesetzblatt 629 Teil II 1955 Ausgegeben zu Bonn am 10. Mai 1955 Nr. 12 Tag Inhalt: Seite 26. 4. 55 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Genfer Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Ratifikation durch Japan) ...................................... 629 9. 5. 55 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Brüsseler Vertrags und des Nordatlantikvertrags für die Bundesrepublik Deutschland sowie über das Inkrafttreten des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland ................ 630 9. 5. 55 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über das Statut der Saar 631 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Genfer Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Ratifikation durch Japan). Vom 26. April 1955. Japan hat das Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 26. September 1927 (Reichsgesetzbl. 1930 II S. 1067) am 4. Februar 1952 unterzeichnet und die Ratifikationsurkunde am 11. Juli 1952 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Das Abkommen ist damit gemäß seinem Artikel 8 für Japan am 11. Oktober 1952 in Kraft getreten. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. März 1955 (Bundes-gesetzbl. II S. 596). Bonn, den 26. April 1955. Der Bundesminister des Auswärtigen In Vertretung Hallstein Bundesgesetzblatt 629 Teil II 1955 Ausgegeben zu Bonn am 10. Mai 1955 Nr. 12 Tag Inhalt: Seite 26. 4. 55 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Genfer Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Ratifikation durch Japan) ...................................... 629 9. 5. 55 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Brüsseler Vertrags und des Nordatlantikvertrags für die Bundesrepublik Deutschland sowie über das Inkrafttreten des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland ................ 630 9. 5. 55 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über das Statut der Saar 631 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Genfer Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Ratifikation durch Japan). Vom 26. April 1955. Japan hat das Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 26. September 1927 (Reichsgesetzbl. 1930 II S. 1067) am 4. Februar 1952 unterzeichnet und die Ratifikationsurkunde am 11. Juli 1952 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Das Abkommen ist damit gemäß seinem Artikel 8 für Japan am 11. Oktober 1952 in Kraft getreten. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. März 1955 (Bundes-gesetzbl. II S. 596). Bonn, den 26. April 1955. Der Bundesminister des Auswärtigen In Vertretung Hallstein 630 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil II Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Brüsseler Vertrags und des Nordatlantikvertrags für die Bundesrepublik Deutschland sowie über das Inkrafttreten des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland. Vom 9. Mai 1955. (1) Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 24. März 1955 betreffend den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Brüsseler Vertrag und zum Nordatlantikvertrag (Bundesgesetzbl. II S. 256) wird hiermit bekanntgemacht, daß der Vertrag über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit und über kollektive Selbstverteidigung vom 17. März 1948 in der Fassung des am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokolls und die weiteren hierzu am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokolle und Anlagen und der Nordatlantikvertrag vom 4. April 1949 in der Fassung vom 17. Oktober 1951 für die Bundesrepublik Deutschland am 6. Mai 1955 in Kraft getreten sind. (2) Die Ratifikationsurkunde der Bundesrepublik Deutschland zum Protokoll vom 23. Oktober 1954 zur Änderung und Ergänzung des Brüsseler Vertrags ist am 5. Mai 1955 bei der Regierung des Königreichs Belgien hinterlegt worden. Die Beitrittsurkunde der Bundesrepublik Deutschland zum Nordatlantikvertrag ist am 6. Mai 1955 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden. (3) Der Vertrag über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit und über kollektive Selbstverteidigung vom 17. März 1948 in der Fassung des am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokolls und die weiteren hierzu am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokolle und Anlagen sind am 6. Mai 1955 ferner in Kraft getreten für Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland. Dem Nordatlantikvertrag vom 4. April 1949 in der Fassung vom 17. Oktober 1951 gehören bereits folgende Staaten an: Belgien, Frankreich, Dänemark, Griechenland, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal, die Türkei, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika. II. Gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 24. März 1955 betreffend den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesgesetzbl. II S. 253) wird hiermit bekanntgemacht, daß der Vertrag am 6. Mai 1955 in Kraft getreten ist. Die Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunden sind bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt worden von der Bundesrepublik Deutschland am 20. April 1955, Frankreich am 5. Mai 1955, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland am 5. Mai 1955 und den Vereinigten Staaten von Amerika am 20. April 1955. Der Vertrag ist am 6. Mai 1955 ferner in Kraft getreten für Belgien, Dänemark, Kanada, Luxemburg und die Niederlande. Die Beitrittsurkunden sind bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt worden von Belgien am 22. April 1955, Dänemark am 4. Mai 1955, Kanada am 3. Mai 1955, Luxemburg am 4. Mai 1955 und den Niederlanden am 30. April 1955. Bonn, den 9. Mai 1955. Der Bundesminister des Auswärtigen In Vertretung des Staatssekretärs Berger Nr. 12 – Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Mai 1955 631 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über das Statut der Saar. Vom 9. Mai 1955. Gemäß Artikel 2 des Gesetzes vom 24. März 1955 betreffend das am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichnete Abkommen über das Statut der Saar (Bun-desgesetzbl. II S. 295) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nebst den Schriftwechseln vom gleichen Tage am 5. Mai 1955 in Kraft getreten ist. Bonn, den 9. Mai 1955. Der Bundesminister des Auswärtigen In Vertretung des Staatssekretärs Berger 632 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil II Referentenentwürfe zur Urheberrechtsreform Veröffentlicht durch das Bundesjustizministerium. Broschiert, DIN A 5. 394 Seiten. Preis: DM 6,– zuzüglich DM 0,30 Porto und Versandkosten. Bestellungen an den VERLAG DES BUNDESANZEIGERS KÖLN 1, POSTFACH Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH.. Bonn/Köln – Druck: Bundesdruckerei. Bonn Das Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II Laufender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis: vierteljährlich für Teil 1 «¦ DM 4,–, füi Teil II = DM 3,– (zuzüglich Zustellgebühr) Einzelstücke je angefangene 24 Seiten DM 0,40 (zuzüglich Versandgebühren) – Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto "Bundesanzeiger-Verlags-GmbH.-Bundesgesetzblatt* Köln 3 99 Preis dieser Ausgabe DM 0,40. zuzüglich Versandqebühren