Inhaltsverzeichnis
Bundesgesetzblatt
1261
Teil II
Z1998A
1964
Ausgegeben zu Bonn am 23. September 1964
Nr. 43
Tag Inhalt Seite
19. 9. 64 Gesetz zur Europäischen Sozialcharta vom 18. Oktober 1961 ............................... 1261
23. 7. 64/ Verordnung (Polizeiverordnung) zur Aufhebung der Verordnung zur Sicherung des Verkehr«
3. 8. 64 im Bereich der Fähranlagen Großenbrode-Kai............................................ 1287
28. 8. 64 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt und der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr...... 1288
Gesetz zur Europäischen Sozialcharta vom 18. Oktober 1961
Vom 19. September 1964
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Der in Turin am 18. Oktober 1961 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Sozialcharta wird mit Ausnahme ihrer
Artikel 4 Abs. 4, Artikel 7 Abs. 1, Artikel 8 Abs. 2 und 4, Artikel 10 Abs. 4
zugestimmt. Die Europäische Sozialcharta wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
Artikel 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem die Europäische Sozialcharta nach ihrem Artikel 35 Abs. 2 oder 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 19. September 1964
Der Bundespräsident Lübke
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers Mende
Der Bundesminister für Arbeit
und Sozialordnung
Blank
Der Bundesminister des Auswärtigen Schröder