Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1992  Nr. 16 vom 02.06.1992  - Seite 383 bis 383 - Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit dritten Staaten über die Aufnahme diplomatischer oder konsularischer Beziehungen

Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit dritten Staaten über die Aufnahme diplomatischer oder konsularischer Beziehungen Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Juni 1992 383 Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit dritten Staaten über die Aufnahme diplomatischer oder konsularischer Beziehungen Vom 24. April 1992 Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat nach den aufgrund der in Artikel 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885) vorgesehenen Konsultationen festgestellt, daß die nachstehend angegebenen völkerrechtlichen Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit dritten Staaten über die Aufnahme diplomatischer oder konsularischer Beziehungen mit der Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 erloschen sind: 1. Vereinbarung vom 13. Mai 1977 mit der Republik Botsuana über die Herstellung diplomatischer Beziehungen 2. Vereinbarung vom 25. Juni 1977 mit der Republik Dschibouti über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen 3. Vereinbarung vom 5. Oktober 1984 mit der Republik Elfenbeinküste (jetzt "Cöte dlvoire") über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen 4. Vereinbarung vom 21. November 1980 mit Irland über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen 5. Gemeinsame Erklärung vom 21. März 1977 über die Herstellung diplomatischer Beziehungen mit der Republik Jamaika 6. Notenwechsel vom 28. Juni 1973 über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit dem Fürstentum Liechtenstein 7. Vereinbarung vom 22. Mai 1970 mit der Republik der Malediven über die Herstellung diplomatischer Beziehungen 8. Vereinbarung vom 18. Oktober 1974 mit Mauritius über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen 9. Vereinbarung vom 21. März 1990 mit der Republik Namibia über die Herstellung diplomatischer Beziehungen 10. Vereinbarung vom 11. April 1979 mit der Republik Nauru über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen 11. Vereinbarung vom 13. April 1973 mit der Republik Obervolta (jetzt "Burkina Faso") über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen 12. Vereinbarung vom 14. Februar 1973 mit der Republik Ruanda über die Herstellung diplomatischer Beziehungen 13. Vereinbarung vom 26. November 1973 mit der Republik San Marino über die Aufnahme konsularischer Beziehungen 14. Gemeinsame Erklärung vom 3. August 1978 über die Herstellung diplomatischer Beziehungen mit der Republik Suriname 15. Vereinbarung vom 16. Oktober 1987 mit Trinidad und Tobago über die Herstellung diplomatischer Beziehungen 16. Vereinbarung vom 6. Juni 1971 mit der Republik Tschad über die Herstellung diplomatischer Beziehungen 17. Vereinbarung vom 9. Oktober 1986 mit der Republik Vanuatu über die Herstellung diplomatischer Beziehungen 18. Vereinbarung vom 20. Dezember 1988 mit dem Unabhängigen Staat West-samoa über die Herstellung diplomatischer Beziehungen Bonn, den 24. April 1992 Der Bundesminister des Auswärtigen Im Auftrag Dr. Oesterhelt