Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2002  Nr. 57 vom 14.08.2002  - Seite 3111 bis 3111 - Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 14. August 2002 3111 Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern Vom 8. August 2002 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1997 Das Einkommensteuergesetz 1997 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1997 (BGBl. I S. 821), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2715), wird wie folgt geändert: § 3 Nr. 51 wird wie folgt ersetzt: ,,51. Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist;". Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 8. August 2002 Der Bundespräsident Johannes Rau Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Der Bundesminister der Finanzen Hans Eichel