Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2006  Nr. 2 vom 13.01.2006  - Seite 17 bis 48 - Komplette Ausgabe

Bundesgesetzblatt Teil I 2006 Tag 9. 1. 2006 17 G 5702 Nr. 2 Seite 18 Ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 Inhalt Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . FNA: 2121-2-2 10. 1. 2006 Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung ­ DüV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . FNA: neu: 7820-11; 7820-7 20 10. 1. 2006 Erste Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . FNA: 7820-11, 7820-11 30 10. 1. 2006 Neufassung der Düngeverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . FNA: 7820-11 33 Hinweis auf andere Verkündungsblätter Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 48 Dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts sind für die Abonnenten die Titelblätter für die Bände 1 bis 3 des Jahrgangs 2005 des Bundesgesetzblatts Teil I sowie die Sachverzeichnisse für den Jahrgang 2005 des Bundesgesetzblatts Teil I und Teil II beigelegt. Die Zeitlichen Übersichten für den Jahrgang 2005 des Bundesgesetzblatts Teil I und Teil II werden der nächsten Ausgabe des Bundesgesetzblatts Teil I beigefügt. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 18 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung*) Vom 9. Januar 2006 Auf Grund des § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 des Apothekengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1993), von denen Absatz 1 Satz 1 zuletzt durch Artikel 17 Nr. 2 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit: Artikel 1 der Apothekenleiter die Rückverfolgbarkeit zum jeweiligen Unterzeichner und deren Dokumentation sicherzustellen hat, 3. das Datum der Abgabe, 4. der Preis des Arzneimittels, 5. das in § 300 Abs. 3 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannte bundeseinheitliche Kennzeichen für das abgegebene Fertigarzneimittel, soweit es zur Anwendung bei Menschen bestimmt ist. Abweichend von Nummer 2 kann der Apothekenleiter nach Maßgabe des § 3 Abs. 5 die Befugnis zum Abzeichnen von Verschreibungen auf pharmazeutisch-technische Assistenten übertragen. Der pharmazeutisch-technische Assistent hat in den Fällen des Absatzes 5 Satz 2 und bei Verschreibungen, die nicht in der Apotheke verbleiben, die Verschreibung vor, in allen übrigen Fällen unverzüglich nach der Abgabe der Arzneimittel einem Apotheker vorzulegen." 2. § 22 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1a wird folgender Absatz 1b eingefügt: ,,(1b) Aufzeichnungen nach § 17 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 sind nach der letzten Eintragung drei Jahre lang aufzubewahren." b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ,,(2) Aufzeichnungen können auch auf Bild- oder Datenträgern vorgenommen und aufbewahrt werden. Hierbei muss sichergestellt sein, dass die Daten während der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können. Bei einer Aufzeichnung und Aufbewahrung ausschließlich auf Datenträgern ist ein nach dieser Verordnung gefordertes Namenszeichen durch eine elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz und eine eigenhändige Unterschrift durch eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz zu ersetzen." 3. Nach § 25 wird folgender § 25a eingefügt: ,,§ 25a Abwehr von bedrohlichen übertragbaren Krankheiten Im Falle einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, deren Ausbreitung eine sofortige und das übliche Maß erheblich überschreitende Bereitstellung von spezifischen Arzneimitteln erforderlich macht, findet § 11 Abs. 2 keine Anwendung auf Ausgangsstoffe, die zur Herstellung von Arzneimitteln im Sinne von § 21 Abs. 2 Nr. 1c des Arzneimittelgesetzes verwendet werden, sofern Änderung der Apothekenbetriebsordnung Die Apothekenbetriebsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 1995 (BGBl. I S. 1195), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Juni 2005 (BGBl. I S. 1645), wird wie folgt geändert: 1. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 wird das Wort ,,unleserlich" durch die Wörter ,,nicht lesbar" ersetzt. bb) In Satz 3 werden nach den Wörtern ,,auf der Verschreibung zu vermerken" die Wörter ,,und zu unterschreiben oder im Falle der Verschreibung in elektronischer Form der elektronischen Verschreibung hinzuzufügen und das Gesamtdokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen" angefügt. b) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: ,,(6) Bei der Abgabe der Arzneimittel sind auf der Verschreibung anzugeben oder im Falle der Verschreibung in elektronischer Form der elektronischen Verschreibung hinzuzufügen 1. der Name oder die Firma des Inhabers der Apotheke und deren Anschrift, 2. das Namenszeichen des Apothekers, des Apothekerassistenten, des Pharmazieingenieurs oder des Apothekenassistenten, der das Arzneimittel abgegeben, oder des Apothekers, der die Abgabe beaufsichtigt hat; im Falle der Verschreibung in elektronischer Form ist das Namenszeichen durch eine elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz zu ersetzen, wobei *) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 19 1. deren Qualität durch ein Prüfzertifikat nach § 6 Abs. 3 nachgewiesen ist, 2. das Behältnis so verschlossen ist, dass ein zwischenzeitliches Öffnen des Behältnisses ersichtlich wäre und 3. weder das Behältnis noch der Verschluss beschädigt sind. Sofern das Behältnis durch einen Großhändler zum Zwecke des Umfüllens oder Abpackens des Ausgangsstoffes in unveränderter Form geöffnet wurde, findet § 11 Abs. 2 dann keine Anwendung, wenn der Apotheke eine Kopie des Prüfzertifikats nach § 6 Abs. 3 sowie eine schriftliche Bestätigung des Großhändlers vorliegt, dass bei Öffnung des Gefäßes die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 bis 3 vorlagen und die Ausgangsstoffe in geeignete Behältnisse umgefüllt oder abgepackt wurden." 4. In § 26 Abs. 2 wird die Angabe ,,§§ 21, 22 und 25" durch die Angabe ,,§§ 21, 22, 25 und 25a" ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Bonn, den 9. Januar 2006 Die Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 20 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung ­ DüV)*) Vom 10. Januar 2006 Auf Grund des § 1a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 und § 11 sowie des § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Düngemittelgesetzes vom 15. November 1977 (BGBl. I S. 2134), von denen ­ § 1a Abs. 3 durch § 11 Nr. 2 des Gesetzes vom 12. Juli 1989 (BGBl. I S. 1435) eingefügt und durch Artikel 183 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) zuletzt geändert worden ist, ­ § 1a Abs. 4 durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 21. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3012) eingefügt worden ist, ­ § 5 Abs. 1 Nr. 2 durch Artikel 2 § 39 des Gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) zuletzt geändert worden ist, ­ § 11 in seinem ursprünglichen Wortlaut als § 9a durch § 11 Nr. 5 des Gesetzes vom 12. Juli 1989 (BGBl. I S. 1435) eingefügt und durch Artikel 4 Nr. 12 des Gesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) zuletzt geändert worden ist, jeweils in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197), verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, hinsichtlich des § 1a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 und § 11 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: §1 Geltungsbereich Die Verordnung regelt 1. die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, 2. das Vermindern von stofflichen Risiken durch die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und auf anderen Flächen, soweit diese Verordnung dies ausdrücklich bestimmt. §2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind: 1. landwirtschaftlich genutzte Fläche: pflanzenbaulich genutztes Ackerland, gartenbaulich genutzte Flä*) Diese Verordnung dient auch der Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. EG Nr. L 375 S. 1). chen, Grünland, Obstflächen, weinbaulich genutzte Flächen, Hopfenflächen, Baumschulflächen; zur landwirtschaftlich genutzten Fläche gehören auch befristet aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommene Flächen, soweit diesen Flächen Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel zugeführt werden; zur landwirtschaftlich genutzten Fläche gehören nicht in geschlossenen oder bodenunabhängigen Kulturverfahren genutzte Flächen; 2. Schlag: eine einheitlich bewirtschaftete, räumlich zusammenhängende und mit der gleichen Pflanzenart oder mit Pflanzenarten mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen bewachsene oder zur Bestellung vorgesehene Fläche; 3. Bewirtschaftungseinheit: mehrere Schläge, die vergleichbare Standortverhältnisse aufweisen, einheitlich bewirtschaftet werden und mit der gleichen Pflanzenart oder mit Pflanzenarten mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen bewachsen oder zur Bestellung vorgesehen sind; 4. Düngejahr: Zeitraum von zwölf Monaten, auf den sich die Bewirtschaftung des überwiegenden Teiles der landwirtschaftlich genutzten Fläche, insbesondere die dazugehörige Düngung, bezieht; 5. Düngung: Zufuhr von Pflanzennährstoffen über Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel zur Erzeugung von Nutzpflanzen sowie zur Erhaltung der Fruchtbarkeit der Böden; 6. Nährstoffzufuhr: Summe der über Düngung und dem Nährstoffeintrag außerhalb einer Düngung zugeführten Nährstoffmengen; 7. Nährstoffbedarf: Nährstoffmenge, die zur Erzielung eines bestimmten Ertrages oder einer bestimmten Qualität notwendig ist; 8. Düngebedarf: Nährstoffmenge, die den Nährstoffbedarf einer Kultur nach Abzug sonstiger verfügbarer Nährstoffmengen und unter Berücksichtigung der Nährstoffversorgung des Bodens abdeckt; 9. wesentliche Nährstoffmenge: eine zugeführte Nährstoffmenge je Hektar und Jahr von mehr als 50 Kilogramm Stickstoff (Gesamt-N) oder 30 Kilogramm Phosphat (P2O5); 10. wesentlicher Nährstoffgehalt: Nährstoffgehalt in der Trockenmasse von mehr als 1,5 vom Hundert Stickstoff (Gesamt-N) oder 0,5 vom Hundert Phosphat (P2O5); 11. wesentlicher Gehalt an verfügbarem Stickstoff: der in einer Calciumchloridlösung lösliche Anteil von über 10 vom Hundert bei einem Gesamtstickstoffgehalt in der Trockenmasse von mehr als 1,5 vom Hundert; Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 12. gefrorener Boden: Boden, der durchgängig gefroren ist und im Verlauf des Tages nicht oberflächig auftaut. §3 Grundsätze für die Anwendung (1) Vor der Aufbringung von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln ist der Düngebedarf der Kultur sachgerecht festzustellen. Erfordernisse für die Erhaltung der standortbezogenen Bodenfruchtbarkeit sind zusätzlich zu berücksichtigen. Die Düngebedarfsermittlung muss so erfolgen, dass ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Nährstoffbedarf und der Nährstoffversorgung gewährleistet ist. (2) Die Ermittlung des Düngebedarfs erfolgt für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit unter Berücksichtigung folgender Einflussfaktoren: 1. des Nährstoffbedarfs des Pflanzenbestandes für die unter den jeweiligen Standort- und Anbaubedingungen zu erwartenden Erträge und Qualitäten, 2. der im Boden verfügbaren und die voraussichtlich während des Wachstums des jeweiligen Pflanzenbestandes als Ergebnis der Standortbedingungen, besonders des Klimas, der Bodenart und des Bodentyps, zusätzlich pflanzenverfügbar werdender Nährstoffmengen sowie der Nährstofffestlegung, 3. des Kalkgehalts oder der Bodenreaktion (pH-Wert) und des Humusgehalts des Bodens, 4. der durch Bewirtschaftung ­ ausgenommen Düngung ­ einschließlich Bewässerung zugeführten und während des Wachstums des Pflanzenbestandes nutzbaren Nährstoffmengen, 5. der Anbaubedingungen, welche die Nährstoffverfügbarkeit beeinflussen, besonders Kulturart, Vorfrucht, Bodenbearbeitung und Bewässerung. Zusätzlich sollen Ergebnisse regionaler Feldversuche herangezogen werden. (3) Vor der Aufbringung wesentlicher Nährstoffmengen sind die im Boden verfügbaren Nährstoffmengen vom Betrieb zu ermitteln 1. für Stickstoff auf jedem Schlag oder jeder Bewirtschaftungseinheit ­ außer auf Dauergrünlandflächen ­ für den Zeitpunkt der Düngung, mindestens aber jährlich, a) durch Untersuchung repräsentativer Proben oder b) nach Empfehlung der nach Landesrecht für die landwirtschaftliche Beratung zuständigen Stelle oder einer von dieser empfohlenen Beratungseinrichtung aa) durch Übernahme der Ergebnisse der Untersuchungen vergleichbarer Standorte oder bb) durch Anwendung von Berechnungs- und Schätzverfahren, die auf fachspezifischen Erkenntnissen beruhen. Die Probennahmen und Untersuchungen sind nach Vorgaben der nach Landesrecht zuständigen Stelle durchzuführen. 21 2. für Phosphat auf Grundlage der Untersuchung repräsentativer Bodenproben, die für jeden Schlag ab ein Hektar, in der Regel im Rahmen einer Fruchtfolge, mindestens alle sechs Jahre durchzuführen sind. Ausgenommen sind Flächen nach § 5 Abs. 4 Nr. 2. Die Bodenuntersuchungen sind von einem durch die zuständige Stelle nach anderen Vorschriften zugelassenen Labor durchzuführen. (4) Aufbringungszeitpunkt und -menge sind bei Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln so zu wählen, dass verfügbare oder verfügbar werdende Nährstoffe den Pflanzen weitestmöglich zeitgerecht in einer dem Nährstoffbedarf der Pflanzen entsprechenden Menge zur Verfügung stehen. (5) Das Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist. Der Bewirtschafter einer landwirtschaftlich genutzten Fläche kann mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle abweichend von Satz 1 Stoffe nach Satz 1 ausbringen, insbesondere um Bodenverdichtungen zu vermeiden oder soweit dies erforderlich ist, um die Wirksamkeit der aufgebrachten Stoffe zu verbessern. (6) Beim Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsstoffen mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat ist 1. ein direkter Eintrag von Nährstoffen in oberirdische Gewässer durch Einhaltung eines Abstands von mindestens drei Metern zwischen dem Rand der durch die Arbeitsbreite bestimmten Ausbringungsfläche und der Böschungsoberkante des jeweiligen oberirdischen Gewässers zu vermeiden, 2. dafür zu sorgen, dass kein Abschwemmen in oberirdische Gewässer erfolgt. Der Abstand nach Satz 1 Nr. 1 ist nicht einzuhalten, soweit Düngerausbringungsgeräte mit genauer Platzierung der in Satz 1 genannten Stoffe am Rand der durch die Arbeitsbreite bestimmten Ausbringungsfläche verwendet werden. (7) Auf Ackerflächen, die innerhalb eines Abstandes von 20 Metern landeinwärts zur Böschungsoberkante eines Gewässers nach Absatz 6 eine Hangneigung von durchschnittlich mehr als 10 vom Hundert aufweisen (stark geneigte Flächen), dürfen Düngemittel mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat nur wie folgt aufgebracht werden 1. soweit keine Düngerausbringungsgeräte mit Injektions- oder Einarbeitungstechniken verwendet werden, wenn zwischen dem Rand der durch die Arbeitsbreite bestimmten Ausbringungsfläche und der Böschungsoberkante ein Abstand von mindestens zehn Metern eingehalten wird, 2. innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zwischen dem Rand der durch die Arbeitsbreite bestimmten Ausbringungsfläche und der Böschungsoberkante a) auf unbestellten Ackerflächen nur bei sofortiger Einarbeitung, Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 22 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 b) auf bestellten Ackerflächen aa) mit Reihenkultur (Reihenabstand von 45 Zentimetern und mehr) nur bei entwickelter Untersaat oder bei sofortiger Einarbeitung, bb) ohne Reihenkultur nur bei hinreichender Bestandsentwicklung, cc) nach Anwendung von Mulch- oder Direktsaatverfahren. der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes 170 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr nicht überschreitet. Für die Ermittlung der mit Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft aufgebrachten Stickstoffmenge sind mindestens die Werte nach Anlage 2 Zeilen 6 bis 9 Spalte 2 oder 3 anzusetzen. Andere Werte dürfen verwendet werden bei der Haltung von Tierarten, die mit Anlage 2 nicht erfasst werden oder wenn der Betrieb gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Stelle nachweist, dass die aufgebrachte Stickstoffmenge ­ insbesondere durch besondere Haltungs- oder Fütterungsverfahren ­ abweicht. Bei der Weidehaltung angefallener Stickstoff (Nährstoffausscheidung) ist anteilig anzurechnen. (4) Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff, ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot, dürfen zu den nachfolgend genannten Zeiten nicht aufgebracht werden: 1. auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar, 2. auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar. Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann für die zeitliche Begrenzung nach Satz 1 andere Zeiten genehmigen. Für die Genehmigung sind regionaltypische Gegebenheiten, insbesondere Witterung oder Beginn und Ende des Pflanzenwachstums, sowie Ziele des Bodenund des Gewässerschutzes heranzuziehen. Die zuständige Stelle kann dazu weitere Auflagen zur Ausbringung treffen und die Dauer der Genehmigung zeitlich begrenzen. (5) Auf Ackerland dürfen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter Gülle, Jauche und sonstige flüssige organische sowie organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot nur 1. zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich Zwischenfrüchten bis in Höhe des aktuellen Düngebedarfes an Stickstoff der Kultur oder 2. als Ausgleichsdüngung zu auf dem Feld verbliebenem Getreidestroh, jedoch insgesamt nicht mehr als 40 Kilogramm Ammoniumstickstoff oder 80 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar aufgebracht werden. §5 Nährstoffvergleich (1) Der Betriebsinhaber hat spätestens bis zum 31. März des auf das abgelaufene Düngejahr folgenden Kalenderjahres einen betrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff und für Phosphat als 1. eine Flächenbilanz nach Anlage 3 oder 2. Schlagbilanzen für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit nach Anlage 3 sowie eine aggregierte Schlagbilanz nach Anlage 4 zu erstellen. (2) Bei Verwendung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft hat der Betriebsinhaber zur Feststellung des zugeführten Stickstoffs mindestens die Werte nach Anlage 2 Spalten 4 und 5 Zeilen 6 bis 9, für den anteiligen Weidegang den Wert nach Anlage 2 Zeile 10, zugrunde zu legen. Der Betriebsinhaber darf entsprechend der von ihm eingesetzten Ausbringungstechnik höchstens die sich daraus ergebenden Verluste berücksichtigen. Satz 1 Nr. 1 gilt nicht für Festmist, ausgenommen Geflügelkot. Absatz 6 bleibt unberührt. (8) Die Absätze 6 und 7 gelten nicht für Gewässer, soweit diese nach § 1 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes von dessen Anwendung ausgenommen sind. (9) Wasserrechtliche Abstands- und Bewirtschaftungsregelungen, die über die Regelungen der Absätze 6 und 7 hinausgehen, bleiben unberührt. (10) Geräte zum Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das Aufbringen von Stoffen nach Satz 1 mit Geräten nach Anlage 1 ist ab dem 1. Januar 2010 verboten. Geräte, die bis zum 14. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden, dürfen abweichend von Satz 2 noch bis zum 31. Dezember 2015 für das Aufbringen benutzt werden. §4 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln (1) Das Aufbringen von organischen Düngemitteln oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Düngemittelverordnung, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln mit jeweils überwiegend organischen Bestandteilen einschließlich Wirtschaftsdünger darf nur erfolgen, wenn vor dem Aufbringen ihre Gehalte an Gesamtstickstoff und Phosphat, im Fall von Gülle, Jauche, sonstigen flüssigen organischen Düngemitteln oder Geflügelkot zusätzlich der Ammoniumstickstoff 1. auf Grund vorgeschriebener Kennzeichnung dem Betrieb bekannt, 2. auf der Grundlage von Daten der nach Landesrecht zuständigen Stelle von dem Betrieb ermittelt worden oder 3. auf der Grundlage wissenschaftlich anerkannter Messmethoden vom Betrieb oder in dessen Auftrag festgestellt worden sind. (2) Wer Gülle, Jauche, sonstige flüssige organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot auf unbestelltes Ackerland aufbringt, hat diese unverzüglich einzuarbeiten. (3) Aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft, auch in Mischungen, dürfen unbeschadet der Vorgaben nach § 3 Nährstoffe nur so ausgebracht werden, dass die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 (3) Um Besonderheiten bei bestimmten Betriebstypen, bei der Anwendung bestimmter Düngemittel, beim Anbau bestimmter Kulturen, der Erzeugung bestimmter Qualitäten, der Haltung bestimmter Tierarten oder der Nutzung bestimmter Haltungsformen oder nicht zu vertretender Ernteausfälle Rechnung zu tragen, darf der Betriebsinhaber weitere unvermeidliche Überschüsse oder erforderliche Zuschläge nach Vorgabe oder in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle berücksichtigen (Anlage 2 Zeile 15). Außerdem darf der Betriebsinhaber für die Ermittlung der Ergebnisse des Stickstoffvergleichs die Werte nach Anlage 2 Zeilen 12 bis 14, bezogen auf die letzte Kultur vor dem Winter, beim Anbau der dort genannten Kulturen berücksichtigen. Satz 2 gilt nicht beim einmaligen Anbau einer Gemüsekultur innerhalb einer Fruchtfolge innerhalb eines Düngejahres. (4) Von Absatz 1 sind ausgenommen: 1. Flächen, auf denen nur Zierpflanzen angebaut werden, Baumschul-, Rebschul- und Baumobstflächen sowie nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- und Obstbaus, 2. Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen Stickstoffanfall (Stickstoffausscheidung) an Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von bis zu 100 Kilogramm Stickstoff je Hektar, wenn keine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt, 3. Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten, Pflanzenhilfsmitteln oder Abfälle zur Beseitigung nach § 27 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes aufbringen, 4. Betriebe, die a) einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 500 Kilogramm Stickstoff je Betrieb aufweisen, b) abzüglich von Flächen nach den Nummern 1 und 2 weniger als 10 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften und c) höchstens bis zu einem Hektar Gemüse, Hopfen oder Erdbeeren anbauen. §6 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (1) Der Betriebsinhaber hat der nach Landesrecht zuständigen Stelle die betrieblichen Nährstoffvergleiche nach § 5 Abs. 1 auf Anforderung vorzulegen. (2) Soweit der betriebliche Nährstoffvergleich nach § 5 Abs. 1 1. für Stickstoff einen betrieblichen Nährstoffüberschuss nach Anlage 4 Zeile 10 im Durchschnitt der drei letzten Düngejahre a) in den 2006, 2007 und 2008 begonnenen Düngejahren von über 90 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr, b) in den 2007, 2008 und 2009 begonnenen Düngejahren von über 80 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr, 23 c) in den 2008, 2009 und 2010 begonnenen Düngejahren von über 70 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr oder d) in den 2009, 2010 und 2011 und später begonnenen Düngejahren von über 60 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr oder 2. für Phosphat (P2O5) einen betrieblichen Nährstoffüberschuss nach Anlage 4 Zeile 10 im Durchschnitt der sechs letzten Düngejahre von über 20 Kilogramm je Hektar und Jahr nicht überschreitet, wird vermutet, dass die Anforderungen des § 3 Abs. 4 erfüllt sind. Diese Vermutung gilt auch, soweit der Wert für Phosphat nach Satz 1 Nr. 2 überschritten wird, wenn 1. der Phosphatgehalt für alle landwirtschaftlich genutzten Schläge des Betriebes ab ein Hektar durch Bodenuntersuchung vor der Aufbringung und längstens vor sechs Jahren ermittelt wurde und 2. dieser Phosphatgehalt im Durchschnitt (gewogenes Mittel) 20 Milligramm P2O5 je 100 Gramm Boden nach dem Calcium-Acetat-Lactat-Extraktionsverfahren (CAL-Methode), 25 Milligramm P2O5 je 100 Gramm Boden nach dem Doppel-Lactat-Verfahren (DL-Methode) oder 3,6 Milligramm P je 100 Gramm Boden nach dem Elektro-Ultrafiltrationsverfahren (EUF-Verfahren) nicht überschreitet. Im Falle des Satzes 1 Nr. 2 stehen vor dem 14. Januar 2006 auf der Grundlage der Düngeverordnung vom 26. Januar 1996 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14. Februar 2003 (BGBl. I S. 235), erstellte Nährstoffvergleiche den Nährstoffvergleichen nach Satz 1 Nr. 2 gleich. §7 Aufzeichnungen (1) Betriebsinhaber haben bis zum 31. März des auf das jeweils abgelaufene Düngejahr folgenden Kalenderjahres aufzuzeichnen 1. die ermittelten Nährstoffmengen nach § 3 Abs. 3 einschließlich der zu ihrer Ermittlung angewendeten Verfahren, 2. die Werte nach § 4 Abs. 1 einschließlich der zu ihrer Ermittlung angewendeten Verfahren, 3. die Ausgangsdaten und Ergebnisse der Nährstoffvergleiche nach § 5 Abs. 1 nach den Anlagen 3 und 4 sowie 4. den nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ermittelten Phosphatgehalt und den nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 berechneten durchschnittlichen Phosphatgehalt. Ausgenommen von Satz 1 Nr. 1 und 2 sind Flächen und Betriebe nach § 5 Abs. 4. (2) Bei einer Zufuhr von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die unter Verwendung von Fleischmehlen, Knochenmehlen oder Fleischknochenmehlen hergestellt wurden, auf landwirtschaftlich genutzte Flächen sind ferner innerhalb eines Monats nach der jeweiligen Düngungsmaßnahme aufzuzeichnen Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 24 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 (5) Die Anwendung von 1. Düngemitteln, ausgenommen Düngemittel, die als EG-Düngemittel bezeichnet sind, 2. Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln, welche die Grenzwerte nach Anlage 2 Tabelle 1 der Düngemittelverordnung überschreiten, ist ab dem 4. Dezember 2006 verboten. Ausgenommen von Satz 1 sind Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel, die ausschließlich aus Stoffen, die im eigenen Betrieb angefallen sind, erzeugt wurden. Abweichend von Satz 1 dürfen 1. bis zum 4. Dezember 2008 die Düngemittel, die dem Düngemitteltypen ,,Kohlensaurer Kalk", ,,Branntkalk" und ,,Mischkalk" entsprechen, auch bei Überschreiten der Grenzwerte nach Anlage 2 Tabelle 1 der Düngemittelverordnung angewendet werden, 2. im Falle von Bodenhilfsstoffen und Kultursubstraten, die unter überwiegender Verwendung von Rinden hergestellt wurden, diese a) bis zum 4. Dezember 2008 auch bei Überschreiten der Grenzwerte für Cadmium im Ausgangsstoff Rinde nach Anlage 2 Tabelle 1 der Düngemittelverordnung angewendet werden, b) nach dem 4. Dezember 2008 außerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen, ausgenommen Kinderspielplätze sowie Haus- und Kleingärten, angewendet werden, soweit der Grenzwert für Cadmium im Ausgangsstoff Rinde nach Anlage 2 Tabelle 1 der Düngemittelverordnung um nicht mehr als 15 vom Hundert überschritten wird. Abweichend von Satz 1 gelten für Klärschlämme die Anforderungen an die Schadstoffe und Grenzwerte der Klärschlammverordnung und abweichend von den Sätzen 1 und 3 Nr. 2 gelten für Bioabfälle die Anforderungen an die Schadstoffe und Grenzwerte der Bioabfallverordnung. §9 Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen Soweit die nach Landesrecht zuständige Stelle auf Grund dieser Verordnung Genehmigungen erteilt oder Anordnungen trifft, hat sie dabei besonders zu berücksichtigen, dass die Fruchtbarkeit des Bodens, die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie der Naturhaushalt, insbesondere die Gewässerqualität, nicht gefährdet werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. § 10 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 1 des Düngemittelgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 7 Satz 1 einen Stoff oder ein dort genanntes Düngemittel aufbringt, 2. entgegen § 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 einen Eintrag nicht vermeidet, 1. der Schlag, auf den die Stoffe aufgebracht wurden, einschließlich der Bezeichnung und der Größe des Flurstücks sowie der darauf angebauten Kultur, 2. die Art und Menge des zugeführten Stoffes und das Datum der Aufbringung, 3. der Inverkehrbringer des Stoffes gemäß der Kennzeichnung nach der Düngemittelverordnung, 4. der enthaltene tierische Stoff gemäß der Kennzeichnung nach der Düngemittelverordnung, 5. bei Düngemitteln die Typenbezeichnung gemäß der Kennzeichnung nach der Düngemittelverordnung. (3) Die Aufzeichnungen nach den Absätzen 1 und 2 sind sieben Jahre nach Ablauf des Düngejahres aufzubewahren. §8 Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote (1) Düngemittel außer Wirtschaftsdünger dürfen nur angewendet werden, wenn sie einem durch die Düngemittelverordnung oder durch die Verordnung (EG) 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel (ABl. EU Nr. L 304 S. 1) zugelassenen Typ entsprechen. Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel dürfen nur angewendet werden, wenn sie den Bestimmungen der Düngemittelverordnung hinsichtlich der Zusammensetzung und sachgerechter Angabe der Inhaltsstoffe entsprechen. Ausgenommen von Satz 2 sind Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel, die ausschließlich aus Stoffen, die im eigenen Betrieb angefallen sind, erzeugt wurden. Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann auf Antrag Ausnahmen von Satz 2 zulassen. (2) Die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die unter Verwendung von Knochenmehl, Fleischknochenmehl oder Fleischmehl hergestellt wurden, ist auf landwirtschaftlich genutztem Grünland und zur Kopfdüngung im Gemüse- oder Feldfutterbau verboten. Wer die in Satz 1 bezeichneten Stoffe auf sonstigen landwirtschaftlich genutzten Flächen aufbringt, hat diese sofort einzuarbeiten. (3) Die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, zu deren Herstellung Kieselgur verwendet wurde, ist auf bestelltem Ackerland, Grünland, im Feldfutterbau sowie auf Flächen, die für den Gemüse- oder bodennahen Obstanbau vorgesehen sind, verboten. Wer die in Satz 1 bezeichneten Stoffe auf sonstigen landwirtschaftlich genutzten Flächen aufbringt, hat diese sofort einzuarbeiten. Die Anwendung von trockenen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, zu deren Herstellung Kieselgur verwendet wurde, ist verboten. Die Anwendung der in den Sätzen 1 und 3 bezeichneten Stoffe außerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen ist verboten. (4) Düngemittel mit der Kennzeichnung ,,zur Düngung von Rasen" oder ,,zur Düngung von Zierpflanzen" nach Anlage 1 Abschnitt 5 der Düngemittelverordnung dürfen nur zur Düngung dieser Kulturen verwendet werden. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 3. entgegen § 3 Abs. 10 Satz 2 einen Stoff mit einem dort genannten Gerät aufbringt, 4. entgegen § 4 Abs. 2 einen dort genannten Stoff oder dort genanntes Düngemittel nicht oder nicht rechtzeitig einarbeitet, 5. entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 einen dort genannten Stoff oder ein dort genanntes Düngemittel aufbringt, 6. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 einen Nährstoffvergleich nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt, 7. entgegen § 6 Abs. 1 einen Nährstoffvergleich nicht vorlegt, 8. entgegen § 7 Abs. 3 eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens sieben Jahre aufbewahrt. (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 3 des Düngemittelgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, 3 oder 4 oder Abs. 5 Satz 1 ein Düngemittel, einen 25 Bodenhilfsstoff, ein Kultursubstrat oder ein Pflanzenhilfsmittel anwendet. § 11 Übergangsbestimmungen Abweichend von § 4 Abs. 4 Satz 1 dürfen Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff, ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot, im Jahr 2006 bereits ab dem 16. Januar auf Acker- und Grünland aufgebracht werden. Die sich aus § 8 Abs. 1 ergebenden Anwendungsverbote gelten ab dem 4. Dezember 2006. § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Düngeverordnung vom 26. Januar 1996 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14. Februar 2003 (BGBl. I S. 235), außer Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Bonn, den 10. Januar 2006 Der Bundesminister f ü r E r n ä h r u n g , L a n d w i r t s c h a f t u n d Ve r b r a u c h e r s c h u t z Horst Seehofer Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 26 Anlage 1 (zu § 3 Abs. 10) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 Geräte zum Ausbringen von Düngemitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen 1. Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler, 2. Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler, 3. zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird, 4. Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zur Ausbringung von unverdünnter Gülle, 5. Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter Gülle. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 27 Anlage 2 (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2 und 3, Anlagen 3 und 4) Kennzahlen für die sachgerechte Bewertung zugeführter Stickstoffdünger 1. 2. 3. I. Anzurechnende Mindestwerte in % der Ausscheidungen an Gesamtstickstoff in Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und andere Kenngrößen Ausbringung Nach Abzug der Stallund Lagerungsverluste Tierart Gülle Festmist, Jauche, Tiefstall 3 70 65 60 55 25 Zufuhr Nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste Gülle Festmist, Jauche, Tiefstall 5 60 55 50 50 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Gemüsebau I Rinder Schweine Geflügel 1 2 85 70 4 70 60 andere (Pferde, Schafe) Weidegang, alle Tierarten1) II. Weitere unvermeidliche Überschüsse/erforderliche Zuschläge für Stickstoff Für die letzte Kultur vor Winter, je nach Kultur, Kulturverfahren oder Produkten bis zu 50 kg N/ha und Jahr: Rettich, Radies, Feldsalat, Grünkohl, Dill, Möhren, Rote Rüben, Schnittlauch, Markerbse, Zwiebel, Kürbis, Petersilie, Salate, Spinat, Chicoree. Weitere Differenzierung oder nicht genannte Kulturen nach Angabe oder in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle. 13. Gemüsebau II Für die letzte Kultur vor Winter, je nach Kultur, Kulturverfahren oder Produkten bis zu 80 kg N/ha und Jahr: Sellerie, Chinakohl, Buschbohnen, Kohlrabi, Rosenkohl, Rotkohl, Gurke, Porree, Knollenfenchel. Weitere Differenzierung oder nicht genannte Kulturen nach Angabe oder in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle. 14. Gemüsebau III Für die letzte Kultur vor Winter, je nach Kultur, Kulturverfahren oder Produkten bis zu 120 kg N/ha und Jahr. Bis zu 160 kg N/ha und Jahr, wenn, soweit möglich, geeignete Maßnahmen zur Reduktion des Stickstoffaustrags vorgenommen werden, insbesondere Begrünung oder Anbau von Ackerwinterkulturen: Brokkoli, Blumenkohl, Wirsing, Zucchini, Stangenbohnen, Weißkohl, Zuckermais. Weitere Differenzierung oder nicht genannte Kulturen nach Angabe oder in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle. 15. Besonderheiten bei bestimmten Betriebstypen, bei Nach Vorgabe oder in Abstimmung mit der nach Lander Anwendung bestimmter Düngemittel, beim Anbau desrecht zuständigen Stelle. bestimmter Kulturen, der Erzeugung bestimmter Qualitäten, der Haltung bestimmter Tierarten oder der Nutzung bestimmter Haltungsformen oder nicht zu vertretender Ernteausfälle 1) Bei ausschließlichem Weidegang. Bei anteiliger Schnittnutzung sind für diese die Werte gemäß Spalte 4 bzw. 5 anzusetzen. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 28 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 Anlage 3 (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3) Jährlicher betrieblicher Nährstoffvergleich für Stickstoff (N) oder Phosphat (P2O5) (Nährstoff unterstreichen) für das Düngejahr .... 1. Erfassung der Daten für den betrieblichen Nährstoffvergleich Der Nährstoffvergleich erfolgt 1.1 durch Zusammenfassung der Ergebnisse von Vergleichen für Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten, 1.2 durch Vergleich von Zufuhr und Abfuhr für die landwirtschaftlich genutzte Fläche insgesamt. Eindeutige Bezeichnung des Betriebes: ............................................................................................. Größe des Betriebes in Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche: ......................................................... Beginn und Ende des Düngejahres: ................................................................................................... Datum der Erstellung: .................................................................................................................. 2. Erfassung von Daten für auf den Schlag oder auf die Bewirtschaftungseinheit bezogene Nährstoffvergleiche (für die spätere Zusammenfassung von Schlagbilanzen nach Nr. 1.1) ­ Eindeutige Bezeichnung des Schlages, der Bewirtschaftungseinheit: ­ Größe des Schlages, der Bewirtschaftungseinheit: ­ Bei Grünland: Anzahl der Schnittnutzungen: Zahl der Weidetage auf dem Schlag: ................................................... ........................................................................... ........................................................................... ........................................................................... ........................................................................... Anzahl und Art der auf der Weide gehaltenen Tiere: ......................................................... 1. 2. 1 Zufuhr (auf die Gesamtfläche, Bewirtschaftungseinheit, Einzelschlag) Mineralische Düngemittel Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft1) Sonstige organische Düngemittel Bodenhilfsstoffe Kultursubstrate Pflanzenhilfsmittel Abfälle zur Beseitigung (§ 27 Abs. 2 oder 3 KrW-/AbfG) Stickstoffbindung durch Leguminosen Summe der Zufuhr Ggf. Summe der Zu-/Abschläge nach Anlage 2 Zeilen 12 bis 153) Differenz zwischen Zufuhr und Abfuhr Differenz je Hektar (nicht für Schlagbilanzen) Summe der Abfuhr 2 Nährstoff in kg 3 Abfuhr (von der Gesamtfläche, Bewirtschaftungseinheit, Einzelschlag) Ernteprodukte2) Nebenprodukte 4 Nährstoff in kg 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 1) 2) Bei Weidegang anteilige Nährstoffzufuhr in Abhängigkeit von der Zahl der Weidetage nach § 4 Abs. 1. Bei Grünland in Abhängigkeit der standortabhängigen Nutzungshäufigkeit und der Standortgüte. 3) Detaillierte Aufschlüsselung erforderlich. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 29 Anlage 4 (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3) Mehrjähriger betrieblicher Nährstoffvergleich gleitende Mittelwerte für Stickstoff (3 Jahre) und Phosphat (P2O5) (6 Jahre) Letztes berücksichtigtes Dünge- bzw. Wirtschaftsjahr: .... Beginn und Ende des Düngejahres: Eindeutige Bezeichnung des Betriebes: Größe des Betriebes in Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche: Art der Bilanzierung der Ausgangsdaten: Datum der Erstellung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Vorjahr: Vorjahr: Vorjahr: Vorjahr: Vorjahr: Düngejahr: Durchschnittlicher betrieblicher Überschuss je ha und Jahr Betrieblicher Nährstoffvergleich im Durchschnitt mehrerer aufeinander folgender Jahre nach Anlage 3 Differenz im Dünge- bzw. Wirtschaftsjahr Kilogramm/Hektar Stickstoff: Düngejahr und zwei Vorjahre ­ ­ ­ Phosphat: Düngejahr und fünf Vorjahre Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 30 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 Erste Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung Vom 10. Januar 2006 Auf Grund des § 1a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 und § 11 sowie des § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Düngemittelgesetzes vom 15. November 1977 (BGBl. I S. 2134), jeweils in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197), von denen ­ § 1a Abs. 3 durch § 11 Nr. 2 des Gesetzes vom 12. Juli 1989 (BGBl. I S. 1435) eingefügt und durch Artikel 183 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) zuletzt geändert worden ist, ­ § 1a Abs. 4 durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 21. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3012) eingefügt worden ist, ­ § 5 Abs. 1 Nr. 2 durch Artikel 2 § 39 des Gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) zuletzt geändert worden ist, ­ § 11 in seinem ursprünglichen Wortlaut als § 9a durch § 11 Nr. 5 des Gesetzes vom 12. Juli 1989 (BGBl. I S. 1439) eingefügt und durch Artikel 4 Nr. 12 des Gesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) zuletzt geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, hinsichtlich des § 1a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 und § 11 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: direkt in den Boden eingebracht werden, 2. auf dem verbleibenden Teil der Fläche a) bei unbestellten Ackerflächen nur bei sofortiger Einarbeitung, b) auf bestellten Ackerflächen aa) mit Reihenkultur (Reihenabstand von 45 Zentimetern und mehr) nur bei entwickelter Untersaat oder bei sofortiger Einarbeitung, bb) ohne Reihenkultur nur bei hinreichender Bestandsentwicklung oder cc) nach Anwendung von Mulch- oder Direktsaatverfahren. Satz 1 Nr. 1 gilt nicht für die Aufbringung von Festmist, ausgenommen Geflügelkot. Die Vorgaben des Satzes 1 Nr. 2 gelten für die Aufbringung von Festmist für den gesamten Abstand von 20 Metern zur Böschungsoberkante. Absatz 6 bleibt unberührt." 2. § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird wie folgt gefasst: ,,Für die Ermittlung der mit Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft aufgebrachten Stickstoffmenge einschließlich des Weideganges sind mindestens die Werte nach Anlage 2 Zeilen 6 bis 9 Spalte 2 oder 3 anzusetzen." b) Satz 4 wird gestrichen. Artikel 1 3. § 5 wird wie folgt geändert: Die Düngeverordnung vom 10. Januar 2006 (BGBl. I S. 20) wird wie folgt geändert: 1. § 3 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: ,,(7) Auf Ackerflächen, die innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante eines Gewässers nach Absatz 6 eine Hangneigung von durchschnittlich mehr als 10 vom Hundert zu diesem Gewässer aufweisen (stark geneigte Flächen), dürfen innerhalb dieses Abstandes Düngemittel mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat nur wie folgt aufgebracht werden: 1. innerhalb eines Abstandes von 10 Metern zur Böschungsoberkante nur, wenn die Düngemittel a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ,,(1) Der Betriebsinhaber hat jährlich spätestens bis zum 31. März gemäß Anlage 3 einen betrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff und für Phosphat für das abgelaufene Düngejahr als 1. Flächenbilanz oder 2. aggregierte Schlagbilanz auf der Grundlage von Nährstoffvergleichen für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit zu erstellen und zu einem jährlich fortgeschriebenen mehrjährigen Nährstoffvergleich nach Anlage 4 zusammenzufassen." b) Absatz 4 Nr. 4 wird wie folgt gefasst: Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 ,,4. Betriebe, die a) abzüglich von Flächen nach den Nummern 1 und 2 weniger als 10 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften, b) höchstens bis zu einem Hektar Gemüse, Hopfen oder Erdbeeren anbauen und c) einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 500 Kilogramm Stickstoff je Betrieb aufweisen." 4. In § 6 Abs. 2 wird Satz 2 wie folgt gefasst: ,,Diese Vermutung gilt auch, soweit der Wert für Phosphat nach Satz 1 Nr. 2 überschritten wird, wenn die Bodenuntersuchungen nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ergeben, dass der Phosphatgehalt im Durchschnitt (gewogenes Mittel) 20 Milligramm P2O5 je 100 Gramm Boden nach dem Calcium-Acetat-Lactat-Extraktionsverfahren (CAL-Methode), 25 Milligramm P2O5 je 100 Gramm Boden nach dem Doppel-Lactat-Verfahren (DL-Methode) oder 3,6 Milligramm P je 100 Gramm Boden nach dem Elektro-Ultrafiltrationsverfahren (EUF-Verfahren) nicht überschreitet." 5. In § 7 Abs. 1 Satz 1 werden in Nummer 2 das Komma durch das Wort ,,und" ersetzt, in Nummer 3 das Wort ,,sowie" durch einen Punkt ersetzt und die Nummer 4 gestrichen. 6. § 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 8 eingefügt: ,,8. entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig macht,". b) Die bisherige Nummer 8 wird die neue Nummer 9. 7. Nach § 11 wird folgende Vorschrift eingefügt: ,,§ 11a Übergangsvorschrift § 6 Abs. 2 der Düngeverordnung vom 26. Januar 1996 (BGBl. I S. 118), die zuletzt durch die Verordnung vom 14. Februar 2003 (BGBl. I S. 235) geändert worden ist, ist bis zum 31. Dezember 2015 weiterhin anzuwenden." 8. In Anlage 3 werden in der Vorbemerkung in Nummer 1 a) die Wörter ,,Der Nährstoffvergleich erfolgt" durch die Wörter ,,Der betriebliche Nährstoffvergleich erfolgt durch" ersetzt und b) in den Nummern 1.1 und 1.2 jeweils das Wort ,,durch" gestrichen. 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: 31 ,,Flächen, die für eine Aufbringung nach Absatz 4 herangezogen werden, sind vor der Berechnung des Flächendurchschnitts von der zu berücksichtigenden Fläche abzuziehen." b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: ,,(4) Auf Grünland, auf Feldgras sowie im Gemüsebau dürfen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft so aufgebracht werden, dass die mit ihnen aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt dieser Flächen 230 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr nicht überschreitet, soweit 1. bei Grünlandnutzung dieses Grünland jährlich mit mindestens vier Schnitten oder drei Schnitten und Weidehaltung intensiv genutzt wird, 2. ausschließlich Schleppschlauch, Schleppschuh, Schlitzscheibe oder andere den Stickstoffverlust vermindernde Verfahren eingesetzt werden, 3. der betriebliche Nährstoffüberschuss bei Stickstoff im Vorjahr die Werte nach § 6 Abs. 2 nicht überschritten hat, 4. der nach Landesrecht zuständigen Stelle für diese Flächen die Düngebedarfsermittlung nach § 3 Abs. 1 und 2 und für die drei Jahre vor Antragstellung die Nährstoffvergleiche nach § 5 Abs. 1 vorliegen und die nach Landesrecht zuständige Stelle das Aufbringen in der vorgesehenen Höhe genehmigt; die nach Landesrecht zuständige Stelle hat bei ihrer Entscheidung die Bewirtschaftungsziele im Sinne der §§ 25a bis 25d, 32c und 33a des Wasserhaushaltsgesetzes einzubeziehen, 5. die tatsächlichen Voraussetzungen nach Nummer 1 sich im genehmigten Zeitraum nicht ändern. Die Genehmigung nach Satz 1 Nr. 4 ist nach vier Jahren erneut zu beantragen. Für die Ermittlung der mit Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft aufgebrachten Stickstoffmenge einschließlich des Weideganges sind mindestens die Werte nach Anlage 2 Zeilen 6 bis 9 Spalte 2 oder 3 anzusetzen. Andere Werte dürfen verwendet werden bei der Haltung von Tierarten, die mit Anlage 2 nicht erfasst werden oder wenn der Landwirt gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass die ausgebrachte Stickstoffmenge ­ insbesondere durch besondere Fütterungsverfahren ­ abweicht. In den Jahren 2006 bis 2008 kann die nach Landesrecht zuständige Stelle an Stelle der Nachweise nach Satz 1 Nr. 4 andere betriebliche Nachweise der Entscheidung zu Grunde legen." c) Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden die neuen Absätze 5 und 6. 2. § 10 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst: ,,5. entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 5 Satz 1 einen Stoff, Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft oder Düngemittel aufbringt,". Artikel 2 Die Düngeverordnung vom 10. Januar 2006 (BGBl. I S. 20), geändert durch Artikel 1 dieser Verordnung, wird wie folgt geändert: Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 32 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 Artikel 3 (2) Artikel 2 tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Anhang III Nr. 2 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 3 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. EG Nr. L 375 S. 1) die mit dieser Verordnung vorgesehenen Regelungen zugelassen hat. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens nach Satz 1 im Bundesgesetzblatt bekannt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann die Düngeverordnung in der ab dem 14. Januar 2006 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Artikel 4 (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Bonn, den 10. Januar 2006 Der Bundesminister f ü r E r n ä h r u n g , L a n d w i r t s c h a f t u n d Ve r b r a u c h e r s c h u t z Horst Seehofer Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 33 Bekanntmachung der Neufassung der Düngeverordnung Vom 10. Januar 2006 Auf Grund des Artikels 3 der Ersten Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung vom 10. Januar 2006 (BGBl. I S. 30) wird nachstehend der Wortlaut der Düngeverordnung in der ab dem 14. Januar 2006 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt: 1. die am 14. Januar 2006 in Kraft tretende Verordnung vom 10. Januar 2006 (BGBl. I S. 20), 2. den am 14. Januar 2006 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung und den nach Artikel 4 am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Anhang III Nr. 2 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 3 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. EG Nr. L 375 S. 1) die hierin vorgesehenen Regelungen zugelassen hat, in Kraft tretenden Artikel 2 der eingangs genannten Verordnung. Die Rechtsvorschriften zu 1 und 2 wurden erlassen auf Grund des § 1a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 und § 11 sowie des § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Düngemittelgesetzes vom 15. November 1977 (BGBl. I S. 2134) jeweils in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197), von denen ­ § 1a Abs. 3 durch § 11 Nr. 2 des Gesetzes vom 12. Juli 1989 (BGBl. I S. 1435) eingefügt und durch Artikel 183 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) zuletzt geändert worden ist, ­ § 1a Abs. 4 durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 21. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3012) eingefügt worden ist, ­ § 5 Abs. 1 Nr. 2 durch Artikel 2 § 39 des Gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) zuletzt geändert worden ist, ­ § 11 in seinem ursprünglichen Wortlaut als § 9a durch § 11 Nr. 5 des Gesetzes vom 12. Juli 1989 (BGBl. I S. 1435) eingefügt und durch Artikel 4 Nr. 12 des Gesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) zuletzt geändert worden ist. Bonn, den 10. Januar 2006 Der Bundesminister f ü r E r n ä h r u n g , L a n d w i r t s c h a f t u n d Ve r b r a u c h e r s c h u t z Horst Seehofer Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 34 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung ­ DüV)1) §1 Geltungsbereich Die Verordnung regelt 1. die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, 2. das Vermindern von stofflichen Risiken durch die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und auf anderen Flächen, soweit diese Verordnung dies ausdrücklich bestimmt. §2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind: 1. landwirtschaftlich genutzte Fläche: pflanzenbaulich genutztes Ackerland, gartenbaulich genutzte Flächen, Grünland, Obstflächen, weinbaulich genutzte Flächen, Hopfenflächen, Baumschulflächen; zur landwirtschaftlich genutzten Fläche gehören auch befristet aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommene Flächen, soweit diesen Flächen Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel zugeführt werden; zur landwirtschaftlich genutzten Fläche gehören nicht in geschlossenen oder bodenunabhängigen Kulturverfahren genutzte Flächen; 2. Schlag: eine einheitlich bewirtschaftete, räumlich zusammenhängende und mit der gleichen Pflanzenart oder mit Pflanzenarten mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen bewachsene oder zur Bestellung vorgesehene Fläche; 3. Bewirtschaftungseinheit: mehrere Schläge, die vergleichbare Standortverhältnisse aufweisen, einheitlich bewirtschaftet werden und mit der gleichen Pflanzenart oder mit Pflanzenarten mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen bewachsen oder zur Bestellung vorgesehen sind; 1) 4. Düngejahr: Zeitraum von zwölf Monaten, auf den sich die Bewirtschaftung des überwiegenden Teiles der landwirtschaftlich genutzten Fläche, insbesondere die dazugehörige Düngung, bezieht; 5. Düngung: Zufuhr von Pflanzennährstoffen über Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel zur Erzeugung von Nutzpflanzen sowie zur Erhaltung der Fruchtbarkeit der Böden; 6. Nährstoffzufuhr: Summe der über Düngung und dem Nährstoffeintrag außerhalb einer Düngung zugeführten Nährstoffmengen; 7. Nährstoffbedarf: Nährstoffmenge, die zur Erzielung eines bestimmten Ertrages oder einer bestimmten Qualität notwendig ist; 8. Düngebedarf: Nährstoffmenge, die den Nährstoffbedarf einer Kultur nach Abzug sonstiger verfügbarer Nährstoffmengen und unter Berücksichtigung der Nährstoffversorgung des Bodens abdeckt; 9. wesentliche Nährstoffmenge: eine zugeführte Nährstoffmenge je Hektar und Jahr von mehr als 50 Kilogramm Stickstoff (Gesamt-N) oder 30 Kilogramm Phosphat (P2O5); 10. wesentlicher Nährstoffgehalt: Nährstoffgehalt in der Trockenmasse von mehr als 1,5 vom Hundert Stickstoff (Gesamt-N) oder 0,5 vom Hundert Phosphat (P2O5); 11. wesentlicher Gehalt an verfügbarem Stickstoff: der in einer Calciumchloridlösung lösliche Anteil von über 10 vom Hundert bei einem Gesamtstickstoffgehalt in der Trockenmasse von mehr als 1,5 vom Hundert; 12. gefrorener Boden: Boden, der durchgängig gefroren ist und im Verlauf des Tages nicht oberflächig auftaut. §3 Grundsätze für die Anwendung (1) Vor der Aufbringung von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln ist der Düngebedarf der Kultur sachgerecht festzustellen. Erfordernisse für die Erhaltung der standortbezogenen Bodenfruchtbarkeit sind zusätzlich zu berücksichtigen. Die Düngebedarfsermittlung muss so erfolgen, dass ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Nährstoffbedarf und der Nährstoffversorgung gewährleistet ist. Diese Verordnung dient auch der Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. EG Nr. L 375 S. 1). Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 (2) Die Ermittlung des Düngebedarfs erfolgt für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit unter Berücksichtigung folgender Einflussfaktoren: 1. des Nährstoffbedarfs des Pflanzenbestandes für die unter den jeweiligen Standort- und Anbaubedingungen zu erwartenden Erträge und Qualitäten, 2. der im Boden verfügbaren und die voraussichtlich während des Wachstums des jeweiligen Pflanzenbestandes als Ergebnis der Standortbedingungen, besonders des Klimas, der Bodenart und des Bodentyps, zusätzlich pflanzenverfügbar werdender Nährstoffmengen sowie der Nährstofffestlegung, 3. des Kalkgehalts oder der Bodenreaktion (pH-Wert) und des Humusgehalts des Bodens, 4. der durch Bewirtschaftung ­ ausgenommen Düngung ­ einschließlich Bewässerung zugeführten und während des Wachstums des Pflanzenbestandes nutzbaren Nährstoffmengen, 5. der Anbaubedingungen, welche die Nährstoffverfügbarkeit beeinflussen, besonders Kulturart, Vorfrucht, Bodenbearbeitung und Bewässerung. Zusätzlich sollen Ergebnisse regionaler Feldversuche herangezogen werden. (3) Vor der Aufbringung wesentlicher Nährstoffmengen sind die im Boden verfügbaren Nährstoffmengen vom Betrieb zu ermitteln 1. für Stickstoff auf jedem Schlag oder jeder Bewirtschaftungseinheit ­ außer auf Dauergrünlandflächen ­ für den Zeitpunkt der Düngung, mindestens aber jährlich, a) durch Untersuchung repräsentativer Proben oder b) nach Empfehlung der nach Landesrecht für die landwirtschaftliche Beratung zuständigen Stelle oder einer von dieser empfohlenen Beratungseinrichtung aa) durch Übernahme der Ergebnisse der Untersuchungen vergleichbarer Standorte oder bb) durch Anwendung von Berechnungs- und Schätzverfahren, die auf fachspezifischen Erkenntnissen beruhen. Die Probennahmen und Untersuchungen sind nach Vorgaben der nach Landesrecht zuständigen Stelle durchzuführen. 2. für Phosphat auf Grundlage der Untersuchung repräsentativer Bodenproben, die für jeden Schlag ab ein Hektar, in der Regel im Rahmen einer Fruchtfolge, mindestens alle sechs Jahre durchzuführen sind. Ausgenommen sind Flächen nach § 5 Abs. 4 Nr. 2. Die Bodenuntersuchungen sind von einem durch die zuständige Stelle nach anderen Vorschriften zugelassenen Labor durchzuführen. (4) Aufbringungszeitpunkt und -menge sind bei Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln so zu wählen, dass verfügbare oder verfügbar werdende Nährstoffe den Pflanzen weitestmöglich zeitgerecht in einer dem Nährstoffbedarf der Pflanzen entsprechenden Menge zur Verfügung stehen. (5) Das Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit 35 wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist. Der Bewirtschafter einer landwirtschaftlich genutzten Fläche kann mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle abweichend von Satz 1 Stoffe nach Satz 1 ausbringen, insbesondere um Bodenverdichtungen zu vermeiden oder soweit dies erforderlich ist, um die Wirksamkeit der aufgebrachten Stoffe zu verbessern. (6) Beim Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsstoffen mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat ist 1. ein direkter Eintrag von Nährstoffen in oberirdische Gewässer durch Einhaltung eines Abstands von mindestens drei Metern zwischen dem Rand der durch die Arbeitsbreite bestimmten Ausbringungsfläche und der Böschungsoberkante des jeweiligen oberirdischen Gewässers zu vermeiden, 2. dafür zu sorgen, dass kein Abschwemmen in oberirdische Gewässer erfolgt. Der Abstand nach Satz 1 Nr. 1 ist nicht einzuhalten, soweit Düngerausbringungsgeräte mit genauer Platzierung der in Satz 1 genannten Stoffe am Rand der durch die Arbeitsbreite bestimmten Ausbringungsfläche verwendet werden. (7) Auf Ackerflächen, die innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante eines Gewässers nach Absatz 6 eine Hangneigung von durchschnittlich mehr als 10 vom Hundert zu diesem Gewässer aufweisen (stark geneigte Flächen), dürfen innerhalb dieses Abstandes Düngemittel mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat nur wie folgt aufgebracht werden: 1. innerhalb eines Abstandes von 10 Metern zur Böschungsoberkante nur, wenn die Düngemittel direkt in den Boden eingebracht werden, 2. auf dem verbleibenden Teil der Fläche a) bei unbestellten Ackerflächen nur bei sofortiger Einarbeitung, b) auf bestellten Ackerflächen aa) mit Reihenkultur (Reihenabstand von 45 Zentimetern und mehr) nur bei entwickelter Untersaat oder bei sofortiger Einarbeitung, bb) ohne Reihenkultur nur bei hinreichender Bestandsentwicklung oder cc) nach Anwendung von Mulch- oder Direktsaatverfahren. Satz 1 Nr. 1 gilt nicht für die Aufbringung von Festmist, ausgenommen Geflügelkot. Die Vorgaben des Satzes 1 Nr. 2 gelten für die Aufbringung von Festmist für den gesamten Abstand von 20 Metern zur Böschungsoberkante. Absatz 6 bleibt unberührt. (8) Die Absätze 6 und 7 gelten nicht für Gewässer, soweit diese nach § 1 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes von dessen Anwendung ausgenommen sind. (9) Wasserrechtliche Abstands- und Bewirtschaftungsregelungen, die über die Regelungen der Absätze 6 und 7 hinausgehen, bleiben unberührt. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 36 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 schließlich Wirtschaftsdünger darf nur erfolgen, wenn vor dem Aufbringen ihre Gehalte an Gesamtstickstoff und Phosphat, im Fall von Gülle, Jauche, sonstigen flüssigen organischen Düngemitteln oder Geflügelkot zusätzlich der Ammoniumstickstoff 1. auf Grund vorgeschriebener Kennzeichnung dem Betrieb bekannt, 2. auf der Grundlage von Daten der nach Landesrecht zuständigen Stelle von dem Betrieb ermittelt worden oder 3. auf der Grundlage wissenschaftlich anerkannter Messmethoden vom Betrieb oder in dessen Auftrag festgestellt worden sind. (2) Wer Gülle, Jauche, sonstige flüssige organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot auf unbestelltes Ackerland aufbringt, hat diese unverzüglich einzuarbeiten. (3) Aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft, auch in Mischungen, dürfen unbeschadet der Vorgaben nach § 3 Nährstoffe nur so ausgebracht werden, dass die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes 170 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr nicht überschreitet. Für die Ermittlung der mit Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft aufgebrachten Stickstoffmenge einschließlich des Weideganges sind mindestens die Werte nach Anlage 2 Zeilen 6 bis 9 Spalte 2 oder 3 anzusetzen. Andere Werte dürfen verwendet werden bei der Haltung von Tierarten, die mit Anlage 2 nicht erfasst werden oder wenn der Betrieb gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Stelle nachweist, dass die aufgebrachte Stickstoffmenge ­ insbesondere durch besondere Haltungs- oder Fütterungsverfahren ­ abweicht. (4) Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff, ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot, dürfen zu den nachfolgend genannten Zeiten nicht aufgebracht werden: 1. auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar, 2. auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar. Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann für die zeitliche Begrenzung nach Satz 1 andere Zeiten genehmigen. Für die Genehmigung sind regionaltypische Gegebenheiten, insbesondere Witterung oder Beginn und Ende des Pflanzenwachstums, sowie Ziele des Bodenund des Gewässerschutzes heranzuziehen. Die zuständige Stelle kann dazu weitere Auflagen zur Ausbringung treffen und die Dauer der Genehmigung zeitlich begrenzen. (5) Auf Ackerland dürfen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter Gülle, Jauche und sonstige flüssige organische sowie organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot nur 1. zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich Zwischenfrüchten bis in Höhe des aktuellen Düngebedarfes an Stickstoff der Kultur oder 2. als Ausgleichsdüngung zu auf dem Feld verbliebenem Getreidestroh, (10) Geräte zum Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das Aufbringen von Stoffen nach Satz 1 mit Geräten nach Anlage 1 ist ab dem 1. Januar 2010 verboten. Geräte, die bis zum 14. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden, dürfen abweichend von Satz 2 noch bis zum 31. Dezember 2015 für das Aufbringen benutzt werden. §4 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln2) (1) Das Aufbringen von organischen Düngemitteln oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Düngemittelverordnung, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln mit jeweils überwiegend organischen Bestandteilen ein- 2) Gemäß Artikel 2 Nr. 1 in Verbindung mit Artikel 4 der Ersten Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung vom 10. Januar 2006 (BGBl. I S. 30) wird § 4 künftig wie folgt geändert: ,,a) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: ,,Flächen, die für eine Aufbringung nach Absatz 4 herangezogen werden, sind vor der Berechnung des Flächendurchschnitts von der zu berücksichtigenden Fläche abzuziehen." b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: ,,(4) Auf Grünland, auf Feldgras sowie im Gemüsebau dürfen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft so aufgebracht werden, dass die mit ihnen aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt dieser Flächen 230 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr nicht überschreitet, soweit 1. bei Grünlandnutzung dieses Grünland jährlich mit mindestens vier Schnitten oder drei Schnitten und Weidehaltung intensiv genutzt wird, 2. ausschließlich Schleppschlauch, Schleppschuh, Schlitzscheibe oder andere den Stickstoffverlust vermindernde Verfahren eingesetzt werden, 3. der betriebliche Nährstoffüberschuss bei Stickstoff im Vorjahr die Werte nach § 6 Abs. 2 nicht überschritten hat, 4. der nach Landesrecht zuständigen Stelle für diese Flächen die Düngebedarfsermittlung nach § 3 Abs. 1 und 2 und für die drei Jahre vor Antragstellung die Nährstoffvergleiche nach § 5 Abs. 1 vorliegen und die nach Landesrecht zuständige Stelle das Aufbringen in der vorgesehenen Höhe genehmigt; die nach Landesrecht zuständige Stelle hat bei ihrer Entscheidung die Bewirtschaftungsziele im Sinne der §§ 25a bis 25d, 32c und 33a des Wasserhaushaltsgesetzes einzubeziehen, 5. die tatsächlichen Voraussetzungen nach Nummer 1 sich im genehmigten Zeitraum nicht ändern. Die Genehmigung nach Satz 1 Nr. 4 ist nach vier Jahren erneut zu beantragen. Für die Ermittlung der mit Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft aufgebrachten Stickstoffmenge einschließlich des Weideganges sind mindestens die Werte nach Anlage 2 Zeilen 6 bis 9 Spalte 2 oder 3 anzusetzen. Andere Werte dürfen verwendet werden bei der Haltung von Tierarten, die mit Anlage 2 nicht erfasst werden oder wenn der Landwirt gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass die ausgebrachte Stickstoffmenge ­ insbesondere durch besondere Fütterungsverfahren ­ abweicht. In den Jahren 2006 bis 2008 kann die nach Landesrecht zuständige Stelle an Stelle der Nachweise nach Satz 1 Nr. 4 andere betriebliche Nachweise der Entscheidung zu Grunde legen." c) Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden die neuen Absätze 5 und 6." Die Änderung tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Anhang III Nr. 2 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 3 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. EG Nr. L 375 S. 1) diese Regelung zugelassen hat. Der Tag des Inkrafttretens wird im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 jedoch insgesamt nicht mehr als 40 Kilogramm Ammoniumstickstoff oder 80 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar aufgebracht werden. §5 Nährstoffvergleich (1) Der Betriebsinhaber hat jährlich spätestens bis zum 31. März gemäß Anlage 3 einen betrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff und für Phosphat für das abgelaufene Düngejahr als 1. Flächenbilanz oder 2. aggregierte Schlagbilanz auf der Grundlage von Nährstoffvergleichen für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit zu erstellen und zu einem jährlich fortgeschriebenen mehrjährigen Nährstoffvergleich nach Anlage 4 zusammenzufassen. (2) Bei Verwendung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft hat der Betriebsinhaber zur Feststellung des zugeführten Stickstoffs mindestens die Werte nach Anlage 2 Spalten 4 und 5 Zeilen 6 bis 9, für den anteiligen Weidegang den Wert nach Anlage 2 Zeile 10, zugrunde zu legen. Der Betriebsinhaber darf entsprechend der von ihm eingesetzten Ausbringungstechnik höchstens die sich daraus ergebenden Verluste berücksichtigen. (3) Um Besonderheiten bei bestimmten Betriebstypen, bei der Anwendung bestimmter Düngemittel, beim Anbau bestimmter Kulturen, der Erzeugung bestimmter Qualitäten, der Haltung bestimmter Tierarten oder der Nutzung bestimmter Haltungsformen oder nicht zu vertretender Ernteausfälle Rechnung zu tragen, darf der Betriebsinhaber weitere unvermeidliche Überschüsse oder erforderliche Zuschläge nach Vorgabe oder in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle berücksichtigen (Anlage 2 Zeile 15). Außerdem darf der Betriebsinhaber für die Ermittlung der Ergebnisse des Stickstoffvergleichs die Werte nach Anlage 2 Zeilen 12 bis 14, bezogen auf die letzte Kultur vor dem Winter, beim Anbau der dort genannten Kulturen berücksichtigen. Satz 2 gilt nicht beim einmaligen Anbau einer Gemüsekultur innerhalb einer Fruchtfolge innerhalb eines Düngejahres. (4) Von Absatz 1 sind ausgenommen: 1. Flächen, auf denen nur Zierpflanzen angebaut werden, Baumschul-, Rebschul- und Baumobstflächen sowie nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- und Obstbaus, 2. Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen Stickstoffanfall (Stickstoffausscheidung) an Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von bis zu 100 Kilogramm Stickstoff je Hektar, wenn keine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt, 3. Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten, Pflanzenhilfsmitteln oder Abfälle zur Beseitigung nach § 27 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes aufbringen, 4. Betriebe, die 37 a) abzüglich von Flächen nach den Nummern 1 und 2 weniger als 10 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften, b) höchstens bis zu einem Hektar Gemüse, Hopfen oder Erdbeeren anbauen und c) einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 500 Kilogramm Stickstoff je Betrieb aufweisen. §6 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (1) Der Betriebsinhaber hat der nach Landesrecht zuständigen Stelle die betrieblichen Nährstoffvergleiche nach § 5 Abs. 1 auf Anforderung vorzulegen. (2) Soweit der betriebliche Nährstoffvergleich nach § 5 Abs. 1 1. für Stickstoff einen betrieblichen Nährstoffüberschuss nach Anlage 4 Zeile 10 im Durchschnitt der drei letzten Düngejahre a) in den 2006, 2007 und 2008 begonnenen Düngejahren von über 90 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr, b) in den 2007, 2008 und 2009 begonnenen Düngejahren von über 80 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr, c) in den 2008, 2009 und 2010 begonnenen Düngejahren von über 70 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr oder d) in den 2009, 2010 und 2011 und später begonnenen Düngejahren von über 60 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr oder 2. für Phosphat (P2O5) einen betrieblichen Nährstoffüberschuss nach Anlage 4 Zeile 10 im Durchschnitt der sechs letzten Düngejahre von über 20 Kilogramm je Hektar und Jahr nicht überschreitet, wird vermutet, dass die Anforderungen des § 3 Abs. 4 erfüllt sind. Diese Vermutung gilt auch, soweit der Wert für Phosphat nach Satz 1 Nr. 2 überschritten wird, wenn die Bodenuntersuchungen nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ergeben, dass der Phosphatgehalt im Durchschnitt (gewogenes Mittel) 20 Milligramm P2O5 je 100 Gramm Boden nach dem Calcium-Acetat-LactatExtraktionsverfahren (CAL-Methode), 25 Milligramm P2O5 je 100 Gramm Boden nach dem Doppel-LactatVerfahren (DL-Methode) oder 3,6 Milligramm P je 100 Gramm Boden nach dem Elektro-Ultrafiltrationsverfahren (EUF-Verfahren) nicht überschreitet. Im Falle des Satzes 1 Nr. 2 stehen vor dem 14. Januar 2006 auf der Grundlage der Düngeverordnung vom 26. Januar 1996 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14. Februar 2003 (BGBl. I S. 235), erstellte Nährstoffvergleiche den Nährstoffvergleichen nach Satz 1 Nr. 2 gleich. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 38 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 §7 Aufzeichnungen oder Fleischmehl hergestellt wurden, ist auf landwirtschaftlich genutztem Grünland und zur Kopfdüngung im Gemüse- oder Feldfutterbau verboten. Wer die in Satz 1 bezeichneten Stoffe auf sonstigen landwirtschaftlich genutzten Flächen aufbringt, hat diese sofort einzuarbeiten. (3) Die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, zu deren Herstellung Kieselgur verwendet wurde, ist auf bestelltem Ackerland, Grünland, im Feldfutterbau sowie auf Flächen, die für den Gemüse- oder bodennahen Obstanbau vorgesehen sind, verboten. Wer die in Satz 1 bezeichneten Stoffe auf sonstigen landwirtschaftlich genutzten Flächen aufbringt, hat diese sofort einzuarbeiten. Die Anwendung von trockenen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, zu deren Herstellung Kieselgur verwendet wurde, ist verboten. Die Anwendung der in den Sätzen 1 und 3 bezeichneten Stoffe außerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen ist verboten. (4) Düngemittel mit der Kennzeichnung ,,zur Düngung von Rasen" oder ,,zur Düngung von Zierpflanzen" nach Anlage 1 Abschnitt 5 der Düngemittelverordnung dürfen nur zur Düngung dieser Kulturen verwendet werden. (5) Die Anwendung von 1. Düngemitteln, ausgenommen Düngemittel, die als EG-Düngemittel bezeichnet sind, 2. Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln, welche die Grenzwerte nach Anlage 2 Tabelle 1 der Düngemittelverordnung überschreiten, ist ab dem 4. Dezember 2006 verboten. Ausgenommen von Satz 1 sind Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel, die ausschließlich aus Stoffen, die im eigenen Betrieb angefallen sind, erzeugt wurden. Abweichend von Satz 1 dürfen 1. bis zum 4. Dezember 2008 die Düngemittel, die dem Düngemitteltypen ,,Kohlensaurer Kalk", ,,Branntkalk" und ,,Mischkalk" entsprechen, auch bei Überschreiten der Grenzwerte nach Anlage 2 Tabelle 1 der Düngemittelverordnung angewendet werden, 2. im Falle von Bodenhilfsstoffen und Kultursubstraten, die unter überwiegender Verwendung von Rinden hergestellt wurden, diese a) bis zum 4. Dezember 2008 auch bei Überschreiten der Grenzwerte für Cadmium im Ausgangsstoff Rinde nach Anlage 2 Tabelle 1 der Düngemittelverordnung angewendet werden, b) nach dem 4. Dezember 2008 außerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen, ausgenommen Kinderspielplätze sowie Haus- und Kleingärten, angewendet werden, soweit der Grenzwert für Cadmium im Ausgangsstoff Rinde nach Anlage 2 Tabelle 1 der Düngemittelverordnung um nicht mehr als 15 vom Hundert überschritten wird. Abweichend von Satz 1 gelten für Klärschlämme die Anforderungen an die Schadstoffe und Grenzwerte der Klärschlammverordnung und abweichend von den Sätzen 1 und 3 Nr. 2 gelten für Bioabfälle die Anforderungen an die Schadstoffe und Grenzwerte der Bioabfallverordnung. (1) Betriebsinhaber haben bis zum 31. März des auf das jeweils abgelaufene Düngejahr folgenden Kalenderjahres aufzuzeichnen 1. die ermittelten Nährstoffmengen nach § 3 Abs. 3 einschließlich der zu ihrer Ermittlung angewendeten Verfahren, 2. die Werte nach § 4 Abs. 1 einschließlich der zu ihrer Ermittlung angewendeten Verfahren und 3. die Ausgangsdaten und Ergebnisse der Nährstoffvergleiche nach § 5 Abs. 1 nach den Anlagen 3 und 4. Ausgenommen von Satz 1 Nr. 1 und 2 sind Flächen und Betriebe nach § 5 Abs. 4. (2) Bei einer Zufuhr von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die unter Verwendung von Fleischmehlen, Knochenmehlen oder Fleischknochenmehlen hergestellt wurden, auf landwirtschaftlich genutzte Flächen sind ferner innerhalb eines Monats nach der jeweiligen Düngungsmaßnahme aufzuzeichnen 1. der Schlag, auf den die Stoffe aufgebracht wurden, einschließlich der Bezeichnung und der Größe des Flurstücks sowie der darauf angebauten Kultur, 2. die Art und Menge des zugeführten Stoffes und das Datum der Aufbringung, 3. der Inverkehrbringer des Stoffes gemäß der Kennzeichnung nach der Düngemittelverordnung, 4. der enthaltene tierische Stoff gemäß der Kennzeichnung nach der Düngemittelverordnung, 5. bei Düngemitteln die Typenbezeichnung gemäß der Kennzeichnung nach der Düngemittelverordnung. (3) Die Aufzeichnungen nach den Absätzen 1 und 2 sind sieben Jahre nach Ablauf des Düngejahres aufzubewahren. §8 Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote (1) Düngemittel außer Wirtschaftsdünger dürfen nur angewendet werden, wenn sie einem durch die Düngemittelverordnung oder durch die Verordnung (EG) 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel (ABl. EU Nr. L 304 S. 1) zugelassenen Typ entsprechen. Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel dürfen nur angewendet werden, wenn sie den Bestimmungen der Düngemittelverordnung hinsichtlich der Zusammensetzung und sachgerechter Angabe der Inhaltsstoffe entsprechen. Ausgenommen von Satz 2 sind Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel, die ausschließlich aus Stoffen, die im eigenen Betrieb angefallen sind, erzeugt wurden. Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann auf Antrag Ausnahmen von Satz 2 zulassen. (2) Die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die unter Verwendung von Knochenmehl, Fleischknochenmehl Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 §9 Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen Soweit die nach Landesrecht zuständige Stelle auf Grund dieser Verordnung Genehmigungen erteilt oder Anordnungen trifft, hat sie dabei besonders zu berücksichtigen, dass die Fruchtbarkeit des Bodens, die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie der Naturhaushalt, insbesondere die Gewässerqualität, nicht gefährdet werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. § 10 Ordnungswidrigkeiten3) (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 1 des Düngemittelgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 7 Satz 1 einen Stoff oder ein dort genanntes Düngemittel aufbringt, 2. entgegen § 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 einen Eintrag nicht vermeidet, 3. entgegen § 3 Abs. 10 Satz 2 einen Stoff mit einem dort genannten Gerät aufbringt, 4. entgegen § 4 Abs. 2 einen dort genannten Stoff oder dort genanntes Düngemittel nicht oder nicht rechtzeitig einarbeitet, 5. entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 einen dort genannten Stoff oder ein dort genanntes Düngemittel aufbringt, 6. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 einen Nährstoffvergleich nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt, § 11 Übergangsbestimmungen 39 7. entgegen § 6 Abs. 1 einen Nährstoffvergleich nicht vorlegt, 8. entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig macht, 9. entgegen § 7 Abs. 3 eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens sieben Jahre aufbewahrt. (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 3 des Düngemittelgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, 3 oder 4 oder Abs. 5 Satz 1 ein Düngemittel, einen Bodenhilfsstoff, ein Kultursubstrat oder ein Pflanzenhilfsmittel anwendet. Abweichend von § 4 Abs. 4 Satz 1 dürfen Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff, ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot, im Jahr 2006 bereits ab dem 16. Januar auf Acker- und Grünland aufgebracht werden. Die sich aus § 8 Abs. 1 ergebenden Anwendungsverbote gelten ab dem 4. Dezember 2006. § 11a Übergangsvorschrift § 6 Abs. 2 der Düngeverordnung vom 26. Januar 1996 (BGBl. I S. 118), die zuletzt durch die Verordnung vom 14. Februar 2003 (BGBl. I S. 235) geändert worden ist, ist bis zum 31. Dezember 2015 weiterhin anzuwenden. § 12 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) 3) Gemäß Artikel 2 Nr. 2 in Verbindung mit Artikel 4 der Ersten Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung vom 10. Januar 2006 (BGBl. I S. 30) wird § 10 Abs. 1 Nr. 5 künftig wie folgt gefasst: ,,5. entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 5 Satz 1 einen Stoff, Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft oder Düngemittel aufbringt,". Die Änderung tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Anhang III Nr. 2 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 3 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. EG Nr. L 375 S. 1) diese Regelung zugelassen hat. Der Tag des Inkrafttretens wird im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 40 Anlage 1 (zu § 3 Abs. 10) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 Geräte zum Ausbringen von Düngemitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen 1. Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler, 2. Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler, 3. zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird, 4. Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zur Ausbringung von unverdünnter Gülle, 5. Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter Gülle. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 41 Anlage 2 (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2 und 3, Anlagen 3 und 4) Kennzahlen für die sachgerechte Bewertung zugeführter Stickstoffdünger 1. 2. 3. I. Anzurechnende Mindestwerte in % der Ausscheidungen an Gesamtstickstoff in Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und andere Kenngrößen Ausbringung Nach Abzug der Stallund Lagerungsverluste Tierart Gülle Festmist, Jauche, Tiefstall 3 70 65 60 55 25 Zufuhr Nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste Gülle Festmist, Jauche, Tiefstall 5 60 55 50 50 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Gemüsebau I Rinder Schweine Geflügel 1 2 85 70 4 70 60 andere (Pferde, Schafe) Weidegang, alle Tierarten1) II. Weitere unvermeidliche Überschüsse/erforderliche Zuschläge für Stickstoff Für die letzte Kultur vor Winter, je nach Kultur, Kulturverfahren oder Produkten bis zu 50 kg N/ha und Jahr: Rettich, Radies, Feldsalat, Grünkohl, Dill, Möhren, Rote Rüben, Schnittlauch, Markerbse, Zwiebel, Kürbis, Petersilie, Salate, Spinat, Chicoree. Weitere Differenzierung oder nicht genannte Kulturen nach Angabe oder in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle. 13. Gemüsebau II Für die letzte Kultur vor Winter, je nach Kultur, Kulturverfahren oder Produkten bis zu 80 kg N/ha und Jahr: Sellerie, Chinakohl, Buschbohnen, Kohlrabi, Rosenkohl, Rotkohl, Gurke, Porree, Knollenfenchel. Weitere Differenzierung oder nicht genannte Kulturen nach Angabe oder in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle. 14. Gemüsebau III Für die letzte Kultur vor Winter, je nach Kultur, Kulturverfahren oder Produkten bis zu 120 kg N/ha und Jahr. Bis zu 160 kg N/ha und Jahr, wenn, soweit möglich, geeignete Maßnahmen zur Reduktion des Stickstoffaustrags vorgenommen werden, insbesondere Begrünung oder Anbau von Ackerwinterkulturen: Brokkoli, Blumenkohl, Wirsing, Zucchini, Stangenbohnen, Weißkohl, Zuckermais. Weitere Differenzierung oder nicht genannte Kulturen nach Angabe oder in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle. 15. Besonderheiten bei bestimmten Betriebstypen, bei Nach Vorgabe oder in Abstimmung mit der nach Lander Anwendung bestimmter Düngemittel, beim Anbau desrecht zuständigen Stelle. bestimmter Kulturen, der Erzeugung bestimmter Qualitäten, der Haltung bestimmter Tierarten oder der Nutzung bestimmter Haltungsformen oder nicht zu vertretender Ernteausfälle 1) Bei ausschließlichem Weidegang. Bei anteiliger Schnittnutzung sind für diese die Werte gemäß Spalte 4 bzw. 5 anzusetzen. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 42 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 Anlage 3 (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3) Jährlicher betrieblicher Nährstoffvergleich für Stickstoff (N) oder Phosphat (P2O5) (Nährstoff unterstreichen) für das Düngejahr .... 1. Erfassung der Daten für den betrieblichen Nährstoffvergleich Der betriebliche Nährstoffvergleich erfolgt durch 1.1 Zusammenfassung der Ergebnisse von Vergleichen für Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten, 1.2 Vergleich von Zufuhr und Abfuhr für die landwirtschaftlich genutzte Fläche insgesamt. Eindeutige Bezeichnung des Betriebes: ............................................................................................. Größe des Betriebes in Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche: ......................................................... Beginn und Ende des Düngejahres: ................................................................................................... Datum der Erstellung: .................................................................................................................. 2. Erfassung von Daten für auf den Schlag oder auf die Bewirtschaftungseinheit bezogene Nährstoffvergleiche (für die spätere Zusammenfassung von Schlagbilanzen nach Nr. 1.1) ­ Eindeutige Bezeichnung des Schlages, der Bewirtschaftungseinheit: ­ Größe des Schlages, der Bewirtschaftungseinheit: ­ Bei Grünland: Anzahl der Schnittnutzungen: Zahl der Weidetage auf dem Schlag: ................................................... ........................................................................... ........................................................................... ........................................................................... ........................................................................... Anzahl und Art der auf der Weide gehaltenen Tiere: ......................................................... 1. 2. 1 Zufuhr (auf die Gesamtfläche, Bewirtschaftungseinheit, Einzelschlag) Mineralische Düngemittel Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft1) Sonstige organische Düngemittel Bodenhilfsstoffe Kultursubstrate Pflanzenhilfsmittel Abfälle zur Beseitigung (§ 27 Abs. 2 oder 3 KrW-/AbfG) Stickstoffbindung durch Leguminosen Summe der Zufuhr Ggf. Summe der Zu-/Abschläge nach Anlage 2 Zeilen 12 bis 153) Differenz zwischen Zufuhr und Abfuhr Differenz je Hektar (nicht für Schlagbilanzen) Summe der Abfuhr 2 Nährstoff in kg 3 Abfuhr (von der Gesamtfläche, Bewirtschaftungseinheit, Einzelschlag) Ernteprodukte2) Nebenprodukte 4 Nährstoff in kg 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 1) 2) Bei Weidegang anteilige Nährstoffzufuhr in Abhängigkeit von der Zahl der Weidetage nach § 4 Abs. 1. Bei Grünland in Abhängigkeit der standortabhängigen Nutzungshäufigkeit und der Standortgüte. 3) Detaillierte Aufschlüsselung erforderlich. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 43 Anlage 4 (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3) Mehrjähriger betrieblicher Nährstoffvergleich gleitende Mittelwerte für Stickstoff (3 Jahre) und Phosphat (P2O5) (6 Jahre) Letztes berücksichtigtes Dünge- bzw. Wirtschaftsjahr: .... Beginn und Ende des Düngejahres: Eindeutige Bezeichnung des Betriebes: Größe des Betriebes in Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche: Art der Bilanzierung der Ausgangsdaten: Datum der Erstellung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Vorjahr: Vorjahr: Vorjahr: Vorjahr: Vorjahr: Düngejahr: Durchschnittlicher betrieblicher Überschuss je ha und Jahr Betrieblicher Nährstoffvergleich im Durchschnitt mehrerer aufeinander folgender Jahre nach Anlage 3 Differenz im Dünge- bzw. Wirtschaftsjahr Kilogramm/Hektar Stickstoff: Düngejahr und zwei Vorjahre ­ ­ ­ Phosphat: Düngejahr und fünf Vorjahre Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 44 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften, die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben. Aufgeführt werden nur die Verordnungen, die im Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind. ABl. EU ­ Ausgabe in deutscher Sprache ­ Nr./Seite vom Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift 9. 11. 2005 Verordnung (EG) Nr. 1898/2005 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates betreffend Maßnahmen zum Absatz von Rahm, Butter und Butterfett auf dem Gemeinschaftsmarkt Verordnung (EG) Nr. 1888/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) aufgrund des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polen, Sloweniens und der Slowakei zur Europäischen Union Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden Verordnung (EG) Nr. 1936/2005 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 27/2005 hinsichtlich Hering, Schwarzen Heilbutt und Tintenfisch Verordnung (EG) Nr. 1938/2005 der Kommission über die Zuteilung von Lizenzen für die Ausfuhr von Käse nach den Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 2006 im Rahmen bestimmter GATT-Kontingente Verordnung (EG) Nr. 1946/2005 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 zur Einführung besonderer Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Europäischen Union teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete Verordnung (EG) Nr. 1947/2005 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Saatgut und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2358/71 sowie (EWG) Nr. 1674/72 Verordnung (EG) Nr. 1949/2005 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1917/2000 im Hinblick auf besondere Warenbewegungen und den Ausschluss des Handels im Zusammenhang mit Reparaturgeschäften Verordnung (EG) Nr. 1950/2005 der Kommission zur Anpassung von Verordnungen betreffend den Markt für Getreide, Reis und Kartoffelstärke aufgrund des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei zur Europäischen Union Verordnung (EG) Nr. 1952/2005 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Hopfen und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1696/71, (EWG) Nr. 1037/72, (EWG) Nr. 879/73 und (EWG) Nr. 1981/82 Verordnung (EG) Nr. 1954/2005 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, zur Modulation und zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 hinsichtlich der Beihilfezahlung Verordnung (EG) Nr. 1956/2005 der Kommission zur achtundfünfzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organsiationen, die mit Osama bin Landen, dem AlQaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates L 308/1 25. 11. 2005 26. 10. 2005 L 309/1 25. 11. 2005 26. 10. 2005 L 309/9 25. 11. 2005 21. 11. 2005 L 311/1 26. 11. 2005 25. 11. 2005 L 311/6 26. 11. 2005 14. 11. 2005 L 312/1 29. 11. 2005 23. 11. 2005 L 312/3 29. 11. 2005 28. 11. 2005 L 312/10 29. 11. 2005 28. 11. 2005 L 312/18 29. 11. 2005 23. 11. 2005 L 314/1 30. 11. 2005 29. 11. 2005 L 314/10 30. 11. 2005 29. 11. 2005 L 314/14 30. 11. 2005 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 45 Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift ABl. EU ­ Ausgabe in deutscher Sprache ­ Nr./Seite vom 29. 11. 2005 Verordnung (EG) Nr. 1957/2005 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus Verordnung (EG) Nr. 1961/2005 der Kommission zur Festsetzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren Verordnung (EG) Nr. 1962/2005 der Kommission zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 hinsichtlich der Festsetzung des Erstattungssatzes für Milch und Milcherzeugnisse bei zwischen dem 1. und 16. Juni 2005 durchgeführten Lieferungen im Sinne der Artikel 36 und 44 derselben Verordnung Verordnung (EG) Nr. 1964/2005 des Rates über die Zollsätze für Bananen Verordnung (EG) Nr. 1966/2005 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2061/89 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur Verordnung (EG) Nr. 1967/2005 der Kommission zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1972/2005 des Rates zur Anpassung des Beitragssatzes für das Versorgungssystem der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften mit Wirkung vom 1. Juli 2005 Verordnung (EG) Nr. 1974/2005 der Kommission zur Änderung der Anhänge X und XI der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich nationaler Referenzlaboratorien und spezifizierten Risikomaterials (1) (1) Text von Bedeutung für den EWR. L 314/16 30. 11. 2005 29. 11. 2005 L 315/7 1. 12. 2005 30. 11. 2005 L 315/13 L 316/1 1. 12. 2005 2. 12. 2005 29. 11. 2005 1. 12. 2005 L 316/5 2. 12. 2005 1. 12. 2005 L 316/7 2. 12. 2005 29. 11. 2005 L 317/1 3. 12. 2005 2. 12. 2005 L 317/4 3. 12. 2005 2. 12. 2005 Verordnung (EG) Nr. 1975/2005 der Kommission zur Aufteilung von 5000 Tonnen kurzen Flachsfasern und Hanffasern in Form von garantierten einzelstaatlichen Mengen auf Dänemark, Griechenland, Irland, Italien und Luxemburg für das Wirtschaftsjahr 2005/06 Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1952/2005 des Rates vom 23. November 2005 über die gemeinsame Marktorganisation für Hopfen und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1696/71, (EWG) Nr. 1037/72, (EWG) Nr. 879/73 und (EWG) Nr. 1981/82 (Dieser Text annulliert und ersetzt den im ABl. Nr. L 314 vom 30. November 2005, S. 1, veröffentlichten Text) Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 der Kommission vom 29. Oktober 2004 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates hinsichtlich der Stützungsregelungen nach Titel IV und IVa der Verordnung und der Verwendung von Stilllegungsflächen für die Erzeugung von Rohstoffen (ABl. Nr. L 345 vom 20. 11. 2004) Verordnung (EG) Nr. 1980/2005 der Kommission zur Änderung der Bedingungen für die Zulassung eines zur Gruppe der Spurenelemente zählenden Futtermittelzusatzstoffs sowie eines zur Gruppe der Bindemittel und Fließhilfsstoffe zählenden Futtermittelzusatzstoffs (1) (1) Text von Bedeutung für den EWR. L 317/9 3. 12. 2005 ­ L 317/29 3. 12. 2005 ­ L 317/36 3. 12. 2005 5. 12. 2005 L 318/3 6. 12. 2005 5. 12. 2005 Verordnung (EG) Nr. 1981/2005 der Kommission zur Eröffnung und Verwaltung eines autonomen Zollkontingents für Pilzkonserven ab 1. Januar 2006 Verordnung (EG) Nr. 1982/2005 der Kommission zur Eröffnung und Verwaltung eines autonomen Zollkontingents für Knoblauch ab dem 1. Januar 2006 Verordnung (EG) Nr. 1986/2005 der Kommission zur Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Rumänien in die Europäische Gemeinschaft sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2244/2004 L 318/4 6. 12. 2005 5. 12. 2005 L 318/8 6. 12. 2005 6. 12. 2005 L 319/3 7. 12. 2005 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 46 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift ABl. EU ­ Ausgabe in deutscher Sprache ­ Nr./Seite vom 2. 12. 2005 Verordnung (EG) Nr. 1987/2005 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von granuliertem Polytetrafluorethylen (PTFE) mit Ursprung in Russland und der Volksrepublik China Verordnung (EG) Nr. 1989/2005 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1164/2005 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von Mais aus Beständen der polnischen Interventionsstelle auf dem Gemeinschaftsmarkt Verordnung (EG) Nr. 1990/2005 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/2005 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von Mais aus Beständen der ungarischen Inverventionsstelle auf dem Gemeinschaftsmarkt Verordnung (EG) Nr. 1991/2005 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1166/2005 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von Mais aus Beständen der französischen Interventionsstelle auf dem Gemeinschaftsmarkt Verordnung (EG) Nr. 1992/2005 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1168/2005 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von Mais aus Beständen der österreichischen Interventionsstelle auf dem Gemeinschaftsmarkt Verordnung (EG) Nr. 1993/2005 der Kommission über die Anpassung der Ausfuhrerstattung für Malz gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates Verordnung (EG) Nr. 1994/2005 der Kommission zur Festsetzung der Grunderzeugnisse, die für die Vorauszahlung der Ausfuhrerstattung nicht in Betracht kommen Verordnung (EG) Nr. 1995/2005 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1864/2004 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten für aus Drittländern eingeführte Pilzkonserven Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2005 der Kommission vom 6. Dezember 2005 zur Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Rumänien in die Europäische Gemeinschaft sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2244/2004 (ABl. Nr. L 319 vom 7. 12. 2005) Verordnung (EG) Nr. 2003/2005 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 447/2004 hinsichtlich der Ex-post-Bewertung des Programms Sapard Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 der Kommission vom 14. Dezember 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates zur Einfuhrregelung für Milch und Milcherzeugnisse und zur Eröffnung der betreffenden Zollkontingente (ABl. Nr. L 341 vom 22. 12. 2001) Verordnung (EG) Nr. 2014/2005 der Kommission über die Lizenzen im Rahmen der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für zum Zollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs in den freien Verkehr überführte Bananen Verordnung (EG) Nr. 2015/2005 der Kommission über die Einfuhr von Bananen mit Ursprung in den AKP-Staaten im Rahmen des durch die Verordnung (EG) Nr. 1964/2005 des Rates über die Zollsätze für Bananen eröffneten Zollkontingents für die Monate Januar und Februar 2006 Verordnung (EG) Nr. 2016/2005 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu der Anwendung der Zollkontingente für Baby-beef mit Ursprung in Kroatien, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie Serbien und Montenegro im Jahr 2006 Verordnung (EG) Nr. 2017/2005 der Kommission über das Verbot der Fischerei auf Rotbarsch im NAFO-Gebiet 3M durch Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats L 320/1 8. 12. 2005 7. 12. 2005 L 320/22 8. 12. 2005 7. 12. 2005 L 320/23 8. 12. 2005 7. 12. 2005 L 320/24 8. 12. 2005 7. 12. 2005 L 320/25 8. 12. 2005 7. 12. 2005 L 320/26 8. 12. 2005 7. 12. 2005 L 320/30 8. 12. 2005 7. 12. 2005 L 320/34 8. 12. 2005 ­ L 320/52 8. 12. 2005 8. 12. 2005 L 322/5 9. 12. 2005 ­ L 322/38 9. 12. 2005 9. 12. 2005 L 324/3 10. 12. 2005 9. 12. 2005 L 324/5 10. 12. 2005 9. 12. 2005 L 324/8 10. 12. 2005 8. 12. 2005 L 324/19 10. 12. 2005 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 47 Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift ABl. EU ­ Ausgabe in deutscher Sprache ­ Nr./Seite vom 9. 12. 2005 Verordnung (EG) Nr. 2018/2005 der Kommission zur neunundfünfzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates Verordnung (EG) Nr. 2022/2005 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 14/2004 hinsichtlich der Bedarfsvorausschätzungen für die Versorgung der Regionen in äußerster Randlage mit verschiedenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen Verordnung (EG) Nr. 2023/2005 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3199/93 über die gegenseitige Anerkennung der Verfahren zur vollständigen Denaturierung von Alkohol für Zwecke der Verbrauchsteuerbefreiung Verordnung (EG) Nr. 2024/2005 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 872/2004 des Rates über weitere restriktive Maßnahmen gegen Liberia Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1952/97 des Rates vom 7. Oktober 1997 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1015/94 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fernsehkamerasystemen mit Ursprung in Japan (ABl. Nr. L 276 vom 9. 10. 1997) Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2000 des Rates vom 26. September 2000 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fernsehkamerasystemen mit Ursprung in Japan (ABl. Nr. L 244 vom 29. 9. 2000) Verordnung (EG) Nr. 2026/2005 der Kommission zur Eröffnung von Zollkontingenten für das Jahr 2006 und die darauf folgenden Jahre für die Einfuhr von bestimmten in der Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates genannten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen aus der Türkei in die Europäische Gemeinschaft Verordnung (EG) Nr. 2027/2005 der Kommission zur Eröffnung eines Zollkontingents für das Jahr 2006 für die Einfuhr von bestimmten in der Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates genannten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen mit Ursprung in Island in die Europäische Gemeinschaft Verordnung (EG) Nr. 2028/2005 der Kommission über die Eröffnung eines Zollkontingents für das Jahr 2006 für die Einfuhr von bestimmten in der Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates genannten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen mit Ursprung in Norwegen in die Europäische Gemeinschaft Verordnung (EG) Nr. 2029/2005 der Kommission über die Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr von bestimmten unter die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates fallenden landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen mit Ursprung in Norwegen in die Europäische Gemeinschaft für das Jahr 2006 Verordnung (EG) Nr. 2030/2005 der Kommission zur Eröffnung eines Zollkontingents für das Jahr 2006 für die Einfuhr von bestimmten in der Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates genannten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen mit Ursprung in Norwegen in die Europäische Gemeinschaft Verordnung (EG) Nr. 2031/2005 der Kommission über ein Fangverbot für Kaiserbarsch im ICES-Gebiet III, IV, V, VI, VII, VIII, IX, X, XII (EG-Gewässer und internationale Gewässer) durch Schiffe unter der Flagge Spaniens Verordnung (EG) Nr. 2032/2005 der Kommission über ein Fangverbot für Schwarzen Degenfisch im ICES-Gebiet V, VI, VII, XII (EG-Gewässer und internationale Gewässer) durch Schiffe unter der Flagge Spaniens L 324/21 10. 12. 2005 12. 12. 2005 L 326/3 13. 12. 2005 12. 12. 2005 L 326/8 13. 12. 2005 12. 12. 2005 L 326/10 13. 12. 2005 ­ L 326/40 13. 12. 2005 ­ L 326/40 13. 12. 2005 13. 12. 2005 L 327/3 14. 12. 2005 13. 12. 2005 L 327/5 14. 12. 2005 13. 12. 2005 L 327/7 14. 12. 2005 13. 12. 2005 L 327/11 14. 12. 2005 13. 12. 2005 L 327/13 14. 12. 2005 12. 12. 2005 L 327/15 14. 12. 2005 12. 12. 2005 L 327/17 14. 12. 2005 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 48 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2006 Herausgeber: Bundesministerium der Justiz ­ Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. ­ Druck: M. DuMont Schauberg, Köln Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind. Bundesgesetzblatt Teil II enthält a) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen, b) Zolltarifvorschriften. Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon: (02 21) 9 76 68-0, Telefax: (02 21) 9 76 68-3 36 E-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de Internet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 45,00 . Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,40 zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 2002 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. (Kto.-Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50) oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe: 3,70 (2,80 zuzüglich 0,90 Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,30 . Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %. ISSN 0341-1095 Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 5702 · Entgelt bezahlt Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 114 -1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der zuletzt durch Artikel 4 Nr. 1 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen: Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger (Nr. vom) Tag des Inkrafttretens Seite 29. 11. 2005 Fünfte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Zweihunderteinundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) 96-1-2-221 16 801 (240 20. 12. 2005) s. Artikel 2 16. 12. 2005 Zweiundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Beilage im Bundesanzeiger) 7400-1-6 16 997 (244 24. 12. 2005) 1. 1. 2006 9. 12. 2005 Achte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertsechsundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flugplatz Kiel-Holtenau) 96-1-2-176 16 997 (244 24. 12. 2005) 25. 12. 2005 9. 12. 2005 Vierte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung der Hundertvierundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Anund Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Westerland/Sylt) 96-1-2-174 17 231 (247 30. 12. 2005) 31. 12. 2005 21. 12. 2005 Erste Verordnung zur Änderung lotstarifrechtlicher Vorschriften 9515-13, 9515-17-1 17 232 (247 30. 12. 2005) 1. 1. 2006 19. 12. 2005 Einhundertzweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste ­ Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz ­ 7400-1 17 325 (248 31. 12. 2005) 1. 1. 2006 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis zum Bundesgesetzblatt Teil I Jahrgang 2005 Abkürzungen Abk. Abs. Änd. allg. and. Anl. AnO Art. aufgeh. Aufh. Ausf. Bek. Ber. betr. BGB BGH BVerfG Durchf. = Abkommen = Absatz = Änderung = allgemein = andere = Anlage = Anordnung = Artikel = aufgehoben = Aufhebung = Ausführung = Bekanntmachung = Berichtigung = betreffend = Bürgerliches Gesetzbuch = Bundesgerichtshof = Bundesverfassungsgericht = Durchführung EG Einf. Entsch. Erg. EU G GG geänd. i.d.F. Inkrafttr. i.V.m. NF NeuO O Übereink. V vgl. ZPO = Europäische Gemeinschaft = Einführung = Entscheidung = Ergänzung = Europäische Union = Gesetz = Grundgesetz = geändert = in der Fassung = Inkrafttreten = in Verbindung mit = Neufassung = Neuordnung = Ordnung = Übereinkommen = Verordnung = vergleiche = Zivilprozessordnung Die arabischen Zahlen verweisen auf die Seiten. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 2 Sachverzeichnis 2005, Teil I A Abfall V über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage und zur Änd. der GewerbeabfallV: 2252 V über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage (DeponieverwertungsV) i. d. F. des Art. 1 der V: 2252 GewerbeabfallV, geänd. durch Art. 2 der V: 2252, 2260 G zur Änd. des AbfallverbringungsG sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung: 3010 AbfallverbringungsG, geänd. durch Art. 1 des G: 3010 Abgaben AbgabenO, geänd. durch ­ Art. 13 des G: 837, 853 ­ Art. 27 des G: 1818, 1825 ­ Art. 2 Abs. 13 des G: 2354, 2357 ­ Art. 4 Abs. 22 des G: 2809, 2811 Abgeordnete Sechsundzwanzigstes G zur Änd. des AbgeordnetenG: 2482 AbgeordnetenG, geänd. durch Art. 1 des G: 2482 Bek. über das Inkrafttreten des Sechsundzwanzigsten G zur Änd. des AbgeordnetenG: 3007 Abrechnungsstellen V über Abrechnungsstellen im Scheckverkehr (AbrechnungsstellenV): 2926 V über Abrechnungsstellen im Wechsel- und Scheckverkehr vom 10. 11. 1953, aufgeh. durch § 3 Satz 2 der V: 2926 Abwasser Bek. der NF des AbwasserabgabenG: 114 Altersvorsorge Zweite V zur Änd. der Altersvorsorge-DurchfV: 109 Bek. der NF der Altersvorsorge-DurchfV: 487 Altforderungen G zur Regelung bestimmter Altforderungen (AltforderungsregelungsG): 1589 G zur Regelung bestimmter Altforderungen (AltforderungsregelungsG) i. d. F. des Art. 1 des G: 1589 Altsparer AltsparerG, geänd. durch Art. 6 des G: 1373, 1389 Amateurfunk V zum G über den Amateurfunk (AmateurfunkV): 242 AmateurfunkV vom 23. 12. 1997, - aufgeh. durch § 20 Abs. 2 der V: 242, 246 - geänd. durch Art. 3 Abs. 12 des G: 1970, 2013 V zur Durchf. des G über den Amateurfunk, geänd. durch § 20 Abs. 2 der V: 242, 246 AmateurfunkG, geänd. durch Art. 3 Abs. 4 des G: 1970, 2012 Anerkennung und Vollstreckung Anerkennungs- und VollstreckungsausfG, geänd. durch Art. 2 Abs. 7 des G: 162, 173 Anfechtungsrecht G zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechungsrechts: 2802 Anlageverordnung AnlageV, geänd. durch Art. 13 des G: 1373, 1391 Anlaufbedingungen Adoption V über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten (Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und KostenV): 1266 Akademien G zur Errichtung der Akademie der Künste: 1218 Aktien/Aktionäre AktienG, geänd. durch Art. 1 des G: 2802 EinfG zum AktienG, geänd. durch Art. 2 Abs. 1 des G: 2802, 2807 V über das Aktionärsforum nach § 127a des AktienG (AktionärsforumsV): 3193 Aktuar Erste V zur Änd. der V über die versicherungsmathematische Bestätigung und den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars: 3015 V über die versicherungsmathematische Bestätigung und den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars bei Pensionsfonds (Pensionsfonds-AktuarV): 3019 Akustische Wohnraumüberwachung G zur Umsetzung des Urteils des BVerfG vom 3. 3. 2004 (akustische Wohnraumüberwachung): 1841 Altenpflege AltenpflegeG, geänd. durch Art. 3a des G: 1530, 1532 AnlaufbedingungsV, geänd. durch Art. 7 der V: 2288, 2296 Anlegerschutz AnlegerschutzverbesserungsG, geänd. durch Art. 7a des G: 1698, 1718 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführung (AAÜG) Erstes G zur Änd. des Anspruchs- und AnwartschaftsüberführungsG: 1672 Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung V über die Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung vom 20. 5. 1996, ­ geänd. durch Art. 15 des G: 1418, 1423 ­ aufgeh. durch Art. 3 des G: 3010, 3011 G zur Änd. des AbfallverbringungsG sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung: 3010 G zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung i. d. F. des Art. 2 des G: 3010 Anteilklassen V über die buchhalterische Darstellung, Rechnungslegung und Wertermittlung der Anteilklassen von Sondervermögen (AnteilklassenV): 986 Apotheker/Apotheken ApothekenbetriebsO, geänd. durch ­ Art. 4 des G: 234, 237 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I ­ Art. 2 des G: 1642, 1644 ­ Art. 4 des G: 1645, 1651 ApprobationsO für Apotheker, geänd. durch ­ Art. 5 Nr. 5 des G: 931, 966 ­ Art. 2 des G: 1645, 1650 G zur Änd. des ApothekenG: 1642 ApothekenG, geänd. durch - Art. 1 des G: 1642 - Art. 3 des G: 1645, 1650 - Art. 14 des G: 1818, 1823 - Art. 2a des G: 2570, 2600 G zur Änd. der Bundes-ApothekerO und and. G: 1645 Bundes-ApothekerO, geänd. durch Art. 1 des G: 1645 Arbeitgeber G über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änd. weiterer G: 3686 G über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AufwendungsausgleichsG) i. d. F. des Art. 1 des G: 3686 Arbeitnehmer ArbeitnehmerüberlassungsG, geänd. durch Art. 6 Nr. 4 des G: 721, 726 Arbeitnehmer-EntsendeG, geänd. durch Art. 2 Abs. 24 des G: 2354, 2358 Arbeitseinkommen V zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2006 (ArbeitseinkommenV Landwirtschaft 2006): 2899 Arbeitsentgelt Zweite V zur Änd. der ArbeitsentgeltV: 322 Arbeitsgericht ArbeitsgerichtsG, geänd. durch ­ Art. 5 des G: 837, 848 ­ Art. 4 Nr. 6 des G: 931, 965 ­ Art. 2 Abs. 2 des G: 2477, 2479 Arbeitslosengeld Erste V zur Änd. der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-V: 2499 Arbeitsmarkt Zweites G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, geänd. durch Art. 22 des G: 818, 834 Drittes G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, geänd. durch Art. 23 des G: 1106, 1127 Arbeitsplatzschutz ArbeitsplatzschutzG, geänd. durch Art. 5 des G: 1106, 1123 V zu § 11 ArbeitsplatzschutzG vom 21. 6. 1971, aufgeh. durch Art. 27 Satz 2 des G: 1106, 1127 Arbeitssicherstellung ArbeitssicherstellungsG, geänd. durch Art. 17 des G: 1106, 1126 Arbeitszeit Vierzehnte V zur Änd. der ArbeitszeitV: 3161 ArbeitszeitG, geänd. durch Art. 5 des G: 3676, 3678 Artenschutz Aromen AromenV, geänd. durch ­ Art. 3 der V: 128, 136 ­ Art. 2 § 3 Abs. 17 des G: 2618, 2656 3 V zur NF der BundesartenschutzV und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften: 258 V zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BundesartenschutzV) i. d. F. des Art. 1 der V: 258; Ber.: 896 BundesartenschutzV vom 14. 10. 1999, aufgeh. durch Art. 4 Satz 2 der V: 258, 263 Artikel 10-Gesetz Artikel 10-G, geänd. durch Art. 3 Abs. 1 des G: 239, 241 Arzneimittel Erstes G zur Änd. des TransfusionsG und arzneimittelrechtlicher Vorschriften: 234 ArzneimittelG, geänd. durch ­ Art. 2 des G: 234, 236 ­ Art. 1 des G: 1068 ­ Art. 17 des G: 1818, 1824 ­ Art. 1 des G: 2555 ­ Art. 1 des G: 2570 ­ Art. 2 § 3 Abs. 7 des G: 2618, 2655 BetriebsV für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe, geänd. durch Art. 5 des G: 234, 237 V über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel, geänd. durch Art. 6 des G: 234, 237 G zur Änd. arzneimittelrechtlicher Vorschriften: 1068 Zwölftes G zur Änd. des ArzneimittelG, geänd. durch Art. 2 des G: 1068, 1069 V zur Änd. der V über verschreibungspflichtige Arzneimittel und zur Änd. der V über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten: 1798 V über verschreibungspflichtige Arzneimittel, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 1798 ­ Art. 1b der V: 1798, 1800 AMG-ZivilschutzausnahmeV, geänd. durch Art. 69 des G: 1818, 1832 Zweite V zur Änd. der KostenV für Amtshandlungen des PaulEhrlich-Instituts nach dem ArzneimittelG: 2175 Dreizehntes G zur Änd. des ArzneimittelG: 2555 Vierzehntes G zur Änderung des ArzneimittelG: 2570 V über die elektronische Anzeige von Nebenwirkungen bei Arzneimitteln (AMG-AnzeigeV): 2775 ArzneimittelfarbstoffV: 3031 ArzneimittelfarbstoffV vom 25. 8. 1982, aufgeh. durch § 3 Abs. 2 der V: 3031 V zur Änd. der V über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und zur Änd. der V über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung: 3098 V über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel, geänd. durch Art. 1 der V: 3098 Bek. der NF des ArzneimittelG: 3394 V zur NeuO der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln: 3632 V über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (ArzneimittelverschreibungsV) i. d. F. des Art. 1 der V: 3632, geänd. durch Art. 2 der V: 3632, 3633 V über verschreibungspflichtige Arzneimittel vom 30. 8. 1990, aufgeh. durch Art. 3 Satz 2 der V: 3632, 3634 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 4 Ärzte ApprobationsO für Ärzte, geänd. durch ­ Art. 5 Nr. 6 des G: 931, 966 ­ Art. 71 des G: 1818, 1832 Asyl AsylbewerberleistungsG, geänd. durch ­ Art. 6 Nr. 6a und 6b des G: 721, 726 ­ Art. 7c des G: 1666, 1668 AsylverfahrensG, geänd. durch ­ Art. 6 Nr. 7 des G: 721, 727 ­ Art. 2 Abs. 3 des G: 2354, 2356 Sachverzeichnis 2005, Teil I V über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit: 794 V über die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau: 806 V über die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau vom 24. 6. 1998, aufgeh. durch § 11 Satz 2 der V: 806, 808 V über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 865 ­ Art. 3 der V: 1285, 1287 V über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen/zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen: 870 V über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr und zum Postverkehrskaufmann/zur Postverkehrskauffrau vom 7. 4. 1995, aufgeh. durch § 11 Satz 1 der V: 870, 872 V über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen: 879 V über die Berufsausbildung zum Servicefahrer/zur Servicefahrerin: 887 Erste V zur Änd. der V über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel: 895 V über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin: 898 Fleischer-AusbildungsV vom 21. 12. 1983, aufgeh. durch § 11 Satz 1 der V: 898, 900 V über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie: 906 V über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin: 913 Sattler-AusbildungsV vom 29. 12. 1983, aufgeh. durch § 14 Satz 2 der V: 913, 917 Ausbildungs- und PrüfungsV für Diätassistentinnen und Diätassistenten, geänd. durch Art. 5 Nr. 8 des G: 931, 966 Aubildungs- und PrüfungsV für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten, geänd. durch Art. 5 Nr. 9 des G: 931, 966 Altenpflege-Ausbildungs- und PrüfungsV, geänd. durch Art. 5 Nr. 10 des G: 931, 966 Ausbildungs- und PrüfungsV für Podologinnen und Podologen, geänd. durch Art. 5 Nr. 11 des G: 931, 966 Ausbildungs- und PrüfungsV für Orthoptistinnen und Orthoptisten, geänd. durch ­ Art. 5 Nr. 12 des G: 931, 966 ­ Art. 73 des G: 1818, 1833 Ergotherapeuten-Ausbildungs- und PrüfungsV, geänd. durch Art. 5 Nr. 13 des G: 931, 966 Ausbildungs- und PrüfungsV für Hebammen und Entbindungspfleger, geänd. durch Art. 5 Nr. 14 des G: 931, 966 Ausbildungs- und PrüfungsO für Logopäden, geänd. durch ­ Art. 5 Nr. 15 des G: 931, 966 ­ Art. 72 des G: 1818, 1832 Ausbildungs- und PrüfungsV für Masseure und medizinische Bademeister, geänd. durch Art. 5 Nr. 16 des G: 931, 966 Ausbildungs- und PrüfungsV für Physiotherapeuten, geänd. durch Art. 5 Nr. 17 des G: 931, 966 Ausbildungs- und PrüfungsV für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, geänd. durch Art. 5 Nr. 18 des G: 931, 967 Ausbildungs- und PrüfungsV für die Berufe in der Krankenpflege, geänd. durch Art. 5 Nr. 19 des G: 931, 967 AsylzuständigkeitsbestimmungsV, geänd. durch Art. 75 des G: 1818, 1833 Atomrecht AtomG, geänd. durch Art. 1 des G: 2365 Atomrechtliche Deckungsvorsorge-V, geänd. durch Art. 3 des G: 2365, 2405; Ber.: 2976 Atomrechtliche AbfallverbringungsV, geänd. durch Art. 4 des G: 2365, 2406 Aufenthalt G zur Änd. des AufenthaltsG und weiterer G: 721 AufenthaltsG, geänd. durch ­ Art. 1 des G: 721 ­ Art. 23 des G: 1818, 1825 AufenthaltsV, geänd. durch ­ Art. 7 Nr. 1 des G: 721, 727 ­ Art. 77 des G: 1818, 1833 ­ Art. 1 der V: 2982 V zur Änd. der AufenthaltsV und der AZRG-DurchfV: 2982 Entsch. des BVerfG zu § 33 Satz 1 des AufenthaltsG: 3620 Aufstiegsfortbildungsförderung AufstiegsfortbildungsförderungsG, geänd. durch Art. 4 Nr. 1 des G: 931, 964 Aufwendungen G über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änd. weiterer G: 3686 G über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AufwendungsausgleichsG) i. d. F. des Art. 1 des G: 3686 Aujeszyksche Krankheit V zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit, geänd. durch Art. 13 der V: 3499, 3509 Bek. der NF der V zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit: 3609 Ausbildung V über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer/zur Binnenschifferin: 121; Ber.: 925 V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung: 779 V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom 22. 10. 2001, aufgeh. durch § 47 Satz 2 der V: 779, 793 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I Ausbildungs- und PrüfungsV für technische Assistenten in der Medizin, geänd. durch Art. 5 Nr. 20 des G: 931, 967 Ausbildungs- und PrüfungsV für Psychologische Psychotherapeuten, geänd. durch Art. 5 Nr. 21 des G: 931, 967 Ausbildungs- und PrüfungsV für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, geänd. durch Art. 5 Nr. 22 des G: 931, 967 V über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin: 971 V über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer vom 13. 5. 1975, aufgeh. durch § 12 Satz 2 der V: 971, 973 V über die Berufsausbildung zum Oberflächenbeschichter/zur Obeflächenbeschichterin: 1149 V über die Berufsausbildung zum Galvaniseur/zur Galvaniseurin vom 12. 7. 1999, aufgeh. durch § 10 Satz 2 der V: 1149, 1151 V über die Berufsausbildung zum Produktveredler-Textil/zur Produktveredlerin-Textil: 1269, geänd. durch Art. 2 der V: 2287 Textilveredlungsindustrie-AusbildungsV vom 8. 2. 1996, aufgeh. durch § 12 Satz 2 der V: 1269, 1271 V über die Berufsausbildung zum ProduktionsmechanikerTextil/zur Produktionsmechanikerin-Textil: 1277, geänd. durch Art. 3 der V: 2287; Ber.: 2821 Tufting-AusbildungsV vom 15. 10. 1986, aufgeh. durch § 12 Satz 2 Nr. 1 der V: 1277, 1279 Vliesstoff-Industrie-AusbildungsV vom 13. 4. 1987, aufgeh. durch § 12 Satz 2 Nr. 2 der V: 1277, 1279 Maschen-Industrie-AusbildungsV vom 28. 1. 1993, aufgeh. durch § 12 Satz 2 Nr. 3 der V: 1277, 1279 Spinnerei-Industrie-AusbildungsV vom 28. 1. 1993, aufgeh. durch § 12 Satz 2 Nr. 4 der V: 1277, 1279 Webereiindustrie-AusbildungsV vom 8. 2. 1996, aufgeh. durch § 12 Satz 2 Nr. 5 der V: 1277, 1279 V über die Berufsausbildung zum Schmucktextilienhersteller/zur Schmucktextilienherstellerin vom 13. 2. 1997, aufgeh. durch § 12 Satz 2 Nr. 6 der V: 1277, 1279 V zur Regelung der Berufsausbildung zum Polster- und Dekorationsnäher/zur Polster- und Dekorationsnäherin und zur Änd. and. BerufsausbildungsV im Raumausstatter- und Polsterbereich: 1285 V über die Berufsausbildung zum Polster- und Dekorationsnäher/zur Polster- und Dekorationsnäherin i. d. F. des Art. 1 der V: 1285 V über die Berufsausbildung zum Polsterer/zur Polsterin in der Industrie, geänd. durch Art. 2 der V: 1285, 1287 V zur Regelung der Berufsausbildung zum Änderungsschneider/zur Änderungsschneiderin und zur Änd. and. BerufsausbildungsV in der Bekleidungswirtschaft: 1292 V über die Berufsausbildung zum Änderungsschneider/zur Änderungsschneiderin i. d. F. des Art. 1 der V: 1292 V über die Berufsausbildung in der Bekleidungsindustrie, geänd. durch Art. 2 der V: 1292, 1294 V über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin, geänd. durch Art. 3 der V: 1292, 1294 V über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin: 1426 V über die Berufsausbildung zum Tierwirt vom 10. 3. 1976, aufgeh. durch § 16 Satz 2 der V: 1426, 1433 V über die Entwicklung und Erprobung des Ausildungsberufes Fachkraft Agrarservice: 1444 V über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin: 1454; Ber.: 2261 Papiermacher-AusbildungsV vom 7. 1. 1991, aufgeh. durch § 12 Satz 2 der V: 1454, 1457 V über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie: 1541 5 Glas- und Kerammaler-AusildungsV vom 28. 11. 1985, aufgeh. durch § 29 Satz 2 der V: 1541, 1549 Industriekeramiker-AusbildungsV vom 9. 2. 1983, aufgeh. durch § 29 Satz 2 der V: 1541, 1549 Kerammodelleur-AusbildungsV vom 22. 12. 1988, aufgeh. durch § 29 Satz 2 der V: 1541, 1549 Kerammodelleinrichter-AusbildungsV vom 22. 12. 1988, aufgeh. durch § 29 Satz 2 der V: 1541, 1549 V über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner/zur Technischen Produktdesignerin: 1804; Ber.: 2261 V über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst im Bundesgrenzschutz, geänd. durch Art. 60 des G: 1818, 1830 V über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Bundesgrenzschutz, geänd. durch Art. 61 des G: 1818, 1831 V über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin: 2172 V über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice: 2174 V über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten in Rechtsanwalt- und Patentanwaltschaft, Notariat und bei Rechtsbeiständen: 2196 V über die Berufsausbildung von Rechtsanwaltsgehilfen bei Rechtsbeiständen vom 8. 6. 1988, aufgeh. durch § 2 Satz 2 der V: 2196 V über die Anforderungen an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft: 2284 V über die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in der Landwirtschaft vom 11. 6. 1976, aufgeh. durch § 4 Satz 2 der V: 2284 V zur Änd. von V über die Berufsausbildung in der Textilindustrie: 2287; Ber.: 2821 V über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin, geänd. durch Art. 1 der V: 2287 V über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten: 2522 Tierarzthelfer-AusbildungsV vom 10. 12. 1985, aufgeh. durch § 11 Satz 2 der V: 2522, 2525 V über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten: 2602 V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes: 2758 V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes vom 24. 9. 2001, aufgeh. durch § 43 Abs. 2 der V: 2758, 2769 V über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung: 2776 V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Steuerdienst des Bundes, geänd. durch Art. 4 Abs. 4 des G: 2809, 2810 V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Steuerdienst des Bundes, geänd. durch Art. 4 Abs. 5 des G: 2809, 2810 Erste V zur Änd. der V über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Zolldienst des Bundes: 2890 Erste V zur Änd. der V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes: 2893 Erste V zur Änd. der V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes: 2898 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 6 Ausbildungsförderung (BAföG) Sachverzeichnis 2005, Teil I BundesausbildungsförderungsG, geänd. durch Art. 4 Abs. 9 des G: 2809, 2811 Ausgleichsabgabe V über die Ermittlung und Zahlung der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten VerstromungsG, geänd. durch Art. 3 Abs. 41 des G: 1970, 2015 Ausgleichsleistung Entschädigungs- und AusgleichsleistungsG, geänd. durch Art. 4 Abs. 38 des G: 2809, 2813 AusgleichsleistungsG, geänd. durch Art. 4 Abs. 41 des G: 2809, 2813 Ausländer Entsch. des BVerfG zu § 21 Abs. 1 und § 31 Abs. 2 des AusländerG: 3620 Ausländerzentralregister (AZR) AZR-G, geänd. durch ­ Art. 4 des G: 78, 86 ­ Art. 2 Abs. 11 des G: 162, 173 ­ Art. 2 des G: 721, 724 ­ Art. 24 des G: 1818, 1825 AZRG-DurchfV, geänd. durch ­ Art. 5 des G: 78, 86 ­ Art. 7 Nr. 2 des G: 721, 727 ­ Art. 76 des G: 1818, 1833 ­ Art. 2 der V: 2982, 2983 V zur Änd. der AufenthaltsV und der AZRG-DurchfV: 2982 Auslandsbonds Fünfte DurchfV zum BereinigungsG für Auslandbonds, geänd. durch Art. 2 Abs. 5 des G: 2354, 2356 Dreizehnte DurchfV zum BereinigungsG für Auslandbonds, geänd. durch Art. 2 Abs. 6 des G: 2354, 2357 Auslandsreisekosten AuslandsreisekostenV, geänd. durch Art. 12 des G: 1418, 1422 Auslandstrennungsgeld AuslandstrennungsgeldV, geänd. durch Art. 11 des G: 1418, 1422 Auslandsumzugskosten AuslandsumzugskostenV, geänd. durch Art. 14 des G: 1418, 1423 Auslandsunterhalt AuslandsunterhaltsG, geänd. durch Art. 2 Abs. 5 des G: 162, 173 Außenwirtschaft AußenwirtschaftsG, geänd. durch Art. 36 des G: 1818, 1826 Ausstellungen Bek. über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen: 137, 509, 1058, 1581, 2421, 2567, 3169, 3669 B Baugesetzbuch Baugesetzbuch, geänd. durch ­ Art. 2 des G: 1224, 1226 ­ Art. 21 des G: 1818, 1824 Beamte/Beamtinnen Allg. AnO zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 252 AnO über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: 453 AnO zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: 455 AnO zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien vom 26. 7. 1999, aufgeh. durch Ziff. V der AnO: 455, 456 BeamtenrechtsrahmenG, geänd. durch Art. 5 des G: 1818, 1822 BundesbeamtenG, geänd. durch ­ Art. 6 des G: 1818, 1822 ­ Art. 2 Abs. 1 des G: 2354, 2356 BeamtenversorgungsG, geänd. durch Art. 8 des G: 1818, 1822 V über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Abs. 3 des BeamtenversorgungsG, geänd. durch Art. 65 des G: 1818, 1831 V über Sonderzahlungen an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Telekom AG (Telekom-SonderzahlungsV): 2148 AnO über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern: 2298 AnO über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 17. 5. 2004, aufgeh. durch Ziff. III Satz 2 der AnO: 2298 AnO des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums des Innern: 2511 AnO des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamten des Bundesministeriums des Innern vom 1. 3. 1955, aufgeh. durch Ziff. II der AnO: 2511 AnO des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen und Bestimmungen für Dienstkleidung vom 29. 1. 1952, aufgeh. durch Ziff. II der AnO: 2511 AnO des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundeseisenbahnvermögens (DelegationsanO BEV): 2515 Allg. AnO über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens vom 13. 1. 2000, aufgeh. durch XI. Abs. 2 Satz 2 der AnO: 2515, 2517 AnO über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der bundesunmittelbaren Körperschaften mit Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung: 2975 AnO über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundeministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 27. 1. 2003, aufgeh. durch Ziff. II Satz 2 der AnO: 2975 AnO über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung: 3196 V über die Gewährung von Leistungsentgelten an Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG (PostleistungsentgeltV): 3475 Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien AnO über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: 453 Allg. AnO zur Durchf. des BundesdisziplinarG im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: 454 Allg. AnO zur Durchf. des BundesdisziplinarG im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien vom 10. 1. 2002, aufgeh. durch Ziff. III der AnO: 454 AnO zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: 455 AnO zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien vom 26. 7. 1999, aufgeh. durch Ziff. V der AnO: 455, 456 Bedarfsgegenstände Elfte V zur Änd. der BedarfsgegenständeV: 2150 BedarfsgegenständeV, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 2150 ­ Art. 1 der V: 2159 V zur Änd. der BedarfsgegenständeV und der Kosmetik-V: 2159 Bedienstetenwohnung V über die Zulässigkeit und den Umfang der Wohnungsfürsorge für Bedienstete der Träger der Rentenversicherung (Bedienstetenwohnungs-V der RV-Träger): 1098 Behinderte/Schwerbehinderte BehindertengleichstellungsG, geänd. durch Art. 14b des G: 818, 830 Schwerbehinderten-AusgleichsabgabeV, geänd. durch ­ Art. 5 Nr. 1 des G: 931, 965 ­ Art. 1 der V: 3119 V zur Änd. der Schwerbehinderten-AusgleichsabgabeV und der WerkstättenV: 3119 Beiträge BeitragszahlungsV, geänd. durch Art. 15 des G: 818, 830 BeitragsüberwachungsV, geänd. durch Art. 16 des G: 818, 831 KSVG-BeitragsüberwachungsV, geänd. durch Art. 19 des G: 818, 833 Beitragseinzugs- und MeldevergütungsV vom 12. 5. 1998, aufgeh. durch Art. 28 des G: 818, 835 GesamtbeitragsV, geänd. durch Art. 24 des G: 1106, 1127 7 V zur Bestimmung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2006 (BeitragsV Landwirtschaft 2006): 3626 Beleihung und Anerkennung Beleihungs- und AnerkennungsV, geänd. durch Art. 3 Abs. 13 des G: 1970, 2013 Bergrecht BundesbergG, geänd. durch Art. 37 des G: 1818, 1826 Zweite V zur Änd. bergrechtlicher V: 2452 Allg. BundesbergV, geänd. durch Art. 1 der V: 2452 Gesundheitsschutz-BergV, geänd. durch Art. 2 der V: 2452 Bergbau-VersuchsstreckenV, geänd. durch Art. 3 der V: 2452, 2455 Unterlagen-BergV, geänd. durch Art. 4 der V: 2452, 2455 V über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben: 2452, 2455 Elektrozulassungs-BergV vom 10. 3. 1993, aufgeh. durch Art. 7 Satz 2 der V: 2452, 2456 Berufsbildung G zur Reform der beruflichen Bildung (BerufsbildungsreformG): 931 BerufsbildungsG i. d. F. des Art. 1 des G: 931, geänd. durch ­ Art. 2a Nr. 1 des G: 931, 962 ­ Art. 8 Abs. 2 des G: 931, 967 ­ Art. 8 Abs. 4 des G: 931, 968 BerufsbildungsG vom 14. 8. 1969, aufgeh. durch Art. 8 Abs. 1 Nr. 1 des G: 931, 967 V über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 99 des BerufsbildungsG vom 23. 6. 1975, aufgeh. durch Art. 8 Abs. 1 Nr. 4 des G: 931, 967 AnO über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des BerufsbildungsG: 1695 Berufsförderung BerufsbildungsförderungsG vom 12. 1. 1994, aufgeh. durch Art. 8 Abs. 1 Nr. 2 des G: 931, 967 G zur Fortentwicklung der soldatenversorgungsrechtlichen Berufsförderung (BerufsförderungsfortentwicklungsG): 1234 Berufsgrundbildungsjahr Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-V vom 17. 7. 1978, aufgeh. durch Art. 8 Abs. 3 Nr. 1 des G: 931, 967 V über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und einer zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in den industriellen Metallberufen und in den industriellen Elektroberufen vom 10. 3. 1988, aufgeh. durch Art. 8 Abs. 3 Nr. 2 des G: 931, 967 V über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und einer zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in den handwerklichen Elektroberufen vom 31. 5. 1988, aufgeh. durch Art. 8 Abs. 3 Nr. 3 des G: 931, 967 V über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und einer zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in den handwerklichen Metallberufen vom 8. 6. 1989, aufgeh. durch Art. 8 Abs. 3 Nr. 4 des G: 931, 968 Berufsfachschul-Anrechnungs-V vom 4. 7. 1972, aufgeh. durch Art. 8 Abs. 3 Nr. 5 des G: 931, 968 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 8 Sachverzeichnis 2005, Teil I Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-V öffentlicher Dienst vom 20. 6. 1980, aufgeh. durch Art. 8 Abs. 3 Nr. 6 des G: 931, 968 Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-V Landwirtschaft vom 20. 7. 1979, aufgeh. durch Art. 8 Abs. 3 Nr. 7 des G: 931, 968 Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-V Hauswirtschaft vom 2. 7. 1980, aufgeh. durch Art. 8 Abs. 3 Nr. 8 des G: 931, 968 Bienenseuchen Bienenseuchen-V, geänd. durch Art. 10 der V: 3499, 3507 Bier BierV, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 9 Nr. 1 des G: 2618, 2656 Vorläufiges BierG vom 29. 7. 1993, aufgeh. durch Art. 7 Nr. 1 des G: 2618, 2666 Bilanzrecht V über die Umlegung von Kosten der Bilanzkontrolle nach § 17d des FinanzdienstleistungsaufsichtsG (Bilanzkontrollkosten-UmlageV): 1259 Binnenschifffahrt/Binnenschiffe BinnenschifferpatentV, geänd. durch Art. 111 des G: 1818, 1837 Binnenschifffahrtsstraßen-O, geänd. durch Art. 116 des G: 1818, 1837 Binnenschiffs-UntersuchungsO, geänd. durch ­ Art. 118 des G: 1818, 1837 ­ Art. 2 der V: 2487, 2488 Erstes G zur Änd. des BinnenschifffahrtsaufgabenG: 2186 Erste V zur Änd. binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften: 2487 V über die Begrenzung von Abgasemissionen aus Dieselmotoren in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffs-AbgasemissionsV) i. d. F. des Art. 1 der V: 2487 BinnenschifffahrtskostenV, geänd. durch Art. 3 der V: 2487, 2497 Biomasse Besatzungsschäden G über die Abgeltung von Besatzungsschäden, geänd. durch Art. 2 Abs. 15 des G: 2354, 2357 Besoldungsrecht BundesbesoldungsG, geänd. durch ­ Art. 3 des G: 931, 964 ­ Art. 2 des G: 1234, 1242 ­ Art. 9 des G: 1818, 1822 ­ Art. 3 Abs. 10 des G: 1970, 2013 ­ Art. 2 des G: 2809 Betäubungsmittel Neunzehnte V zur Änd. betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Neunzehnte Betäubungsmittelrechts-ÄndV): 757 BetäubungsmittelG, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 757 ­ Art. 15 des G: 1818, 1824 Betäubungsmittel-VerschreibungsV, geänd. durch Art. 2 der V: 757 Betreuungsrecht Zweites G zur Änd. des Betreuungsrechts (Zweites BetreuungsrechtsÄndG): 1073 G über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und BetreuervergütungsG) i. d. F. des Art. 8 des G: 1073, 1076 BetreuungsbehördenG, geänd. durch Art. 9 des G: 1073, 1079 Betriebsprämien Erste V zur Änd. der BetriebsprämiendurchfV: 1213 V zur Änd. der BetriebsprämiendurchfV und zur Änd. der Zweiten und Dritten V zur Änd. der BetriebsprämiendurchfV: 3630 Betriebssicherheit BetriebssicherheitsV, geänd. durch ­ Art. 88 des G: 1818, 1834 ­ Art. 3 des G: 1865, 1866 ­ Art. 3 Abs. 42 des G: 1970, 2015 Beurkundungen BeurkundungsG, geänd. durch Art. 8 des G: 837, 851 Bewachung BewachungsV, geänd. durch ­ Art. 5 Nr. 4 des G: 931, 965 ­ Art. 84 des G: 1818, 1834 BHV1 BHV1-V, geänd. durch Art. 4 der V: 3499, 3500 Bek. der NF der BHV1-V: 3520 Erste V zur Änd. der BiomasseV: 2419 Biomaterial V über die Hinterlegung von biologischem Material in Patentund Gebrauchsmusterverfahren (Biomaterial-HinterlegungsV): 151 Biotechnologie G zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen: 146 Biozide V über die Meldung von Biozid-Produkten nach dem ChemikalienG (Biozid-MeldeV): 1410 BiozidG, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 18 des G: 2618, 2656 Blei und Zink G betr. den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen vom 25. 6. 1887, aufgeh. durch Art. 7 Nr. 4 des G: 2618, 2666 Bodenabfertigung V zur Änd. der Bodenabfertigungsdienst-V: 862 Bodenabfertigungsdienst-V, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 862 ­ Art. 2 der V: 862, 863 ­ Art. 1 der V: 2774 Zweite V zur Änd. der Bodenabfertigungsdienst-V: 2774 Börsen BörsenG, geänd. durch ­ Art. 3 des G: 1698, 1714 ­ Art. 8 des G: 2437, 2445; Ber.: 3095 Börsenzulassungs-V, geänd. durch Art. 4 des G: 1698, 1716 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I Brennbare Flüssigkeiten V über brennbare Flüssigkeiten, geänd. durch Art. 82 des G: 1818, 1833 Brucellose Brucellose-V, geänd. durch Art. 12 der V: 3499, 3508 Bek. der NF der Brucellose-V: 3601 BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) Neunte V zur Änd. von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie, geänd. durch Art. 2 der V: 988 BSE-VorsorgeV vom 16. 7. 2001, aufgeh. durch § 3 Satz 2 der V: 3618, 1619 Buchpreisbindung BuchpreisbindungsG, geänd. durch Art. 32 des G: 1818, 1826 Bund und Länder G über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union, geänd. durch Art. 2 Abs. 2 des G: 3178, 3180 Bundesamt KostenV für Amtshandlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-KostenV): 519 BSI-KostenV vom 29. 10. 1992, aufgeh. durch § 5 Satz 2 der V: 519 BVL-G, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 2 des G: 2618, 2654 Bundesamt-Futtermittel-GebührenV, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 23 des G: 2618, 2657 KostenV für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, geänd. durch Art. 2 der V: 2787, 2792 Bundesanstalt Erste V zur Änd. der V über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: 4 Bek. über den Dienstsitz der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: 1060 V zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von RechtsV auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, geänd. durch ­ Art. 11 des G: 1373, 1391 ­ Art. 7 des G: 1698, 1718 ­ Art. 1 der V: 3187 V zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von RechtsV nach dem VerkaufsprospektG auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 25. 6. 1998, aufgeh. durch Art. 9a des G: 1698, 1719 Elfte V zur Änd. der KostenV für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt: 2282 G zur Reorganisation der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost und zur Änd. and. G: 2746 Bundesanstalt Post-G, geänd. durch Art. 1 des G: 2746 V zur Durchf. des BundesdisziplinarG bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, geänd. durch Art. 5 des G: 2746, 2756 Zweite V zur Änd. der V zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von RechtsV auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: 3187 Bundesarchiv BundesarchivG, geänd. durch § 13 Abs. 2 des G: 2722, 2724 Bundesgrenzschutz BundesgrenzschutzG, geänd. durch ­ Art. 3 des G: 78, 86 ­ Art. 1 des G: 1818, 1820 Bundesaufsichtsamt 9 G über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungwesen vom 31. 7. 1951, aufgeh. durch Art. 4 Nr. 1 des G: 2546, 2554 Erste DurchfV zum G über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungwesen (Überleitungs- und EinrichtungsV) vom 13. 2. 1952, aufgeh. durch Art. 4 Nr. 2 des G: 2546, 2554 Zweite DurchfV zum G über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungwesen (V über die Mitwirkung der Länder) vom 1. 9. 1952, aufgeh. durch Art. 4 Nr. 3 des G: 2546, 2554 Dritte DurchfV zum G über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungwesen (Verfahrens- und GeschäftsO) vom 25. 3. 1953, aufgeh. durch Art. 4 Nr. 4 des G: 2546, 2554 Bundeseisenbahnvermögen AnO des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundeseisenbahnvermögens (DelegationsAnO BEV): 2515 Allg. AnO über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens vom 9. 11. 2001, aufgeh. durch XI. Abs. 2 Satz 2 der AnO: 2515, 2517 Allg. AnO über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens vom 13. 1. 2000, aufgeh. durch XI. Abs. 2 Satz 2 der AnO: 2515, 2517 Bundesgerichtshof V über den elektronischen Rechtsverkehr in Revisionsstrafsachen zwischen dem Generalbundesanwalt beim BGH und den Strafsenaten des BGH: 3191 Erste V zur Änd. der V über die Zuständigkeit der Bundesgrenzschutzbehörden: 1685 V über die Zuständigkeit der Bundesgrenzschutzbehörden vom 17. 12. 1997, ­ geänd. durch Art. 1 der V: 1685 ­ aufgeh. durch § 7 Satz 2 der V: 1870, 1872 G zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei: 1818 V zur Festsetzung des Ausgleichs für die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben des Bundesgrenzschutzes, geänd. durch Art. 56 des G: 1818, 1830 V über Ausnahmen von Vorschriften des JugendarbeitsschutzG für jugendliche Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz, geänd. durch Art. 59 des G: 1818, 1830 Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) BfR-G, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 1 des G: 2618, 2654 Bundeskassen V zur NeuO der Kassenaufsicht über die Bundeskassen Halle/Saale, Kiel, Trier und Weiden: 2820 Bundeskriminalamt BundeskriminalamtG, geänd. durch Art. 22 des G: 1818, 1824 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 10 Bundesleistungsgesetz Sachverzeichnis 2005, Teil I Bundespersonalvertretung BundespersonalvertretungsG, geänd. durch ­ Art. 5 des G: 1418, 1422 ­ Art. 11 des G: 1818, 1823 ­ Art. 8 des G: 2746, 2756 Bundespolizei Zweite V zur Änd. der V zu § 1 Abs. 1 des BundespolizeibeamtenG: 1400 G zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei: 1818 BundespolizeibeamtenG, geänd. durch Art. 7 des G: 1818, 1822 V zu § 1 Abs. 1 des BundespolizeibeamtenG, geänd. durch Art. 58 des G: 1818, 1830 V über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die Zollverwaltung: 1867 V über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden: 1870 Bundesrat G über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union: 3178 G über die Ausübung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates aus dem Vertrag vom 29. 10. 2004 über eine Verfassung für Europa i. d. F. des Art. 1 des G: 3178 Bundesregierung G über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union, geänd. durch Art. 2 Abs. 1 des G: 3178, 3179 Bundestag Bek. einer Änd. der GeschäftsO des Deutschen Bundestages: 668; 1230; 2512 AnO über die Auflösung des 15. Deutschen Bundestages: 2169 AnO über die Bundestagswahl 2005: 2170 V über die Abkürzung von Fristen im BundeswahlG für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag: 2179 Bek. zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen Bundestag: 2180 Bek. zur Änd. der GeschäftsO des Deutschen Bundestages: 3094 Bek. zur Änd. der Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR: 3094 G über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union: 3178 G über die Ausübung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates aus dem Vertrag vom 29. 10. 2004 über eine Verfassung für Europa i. d. F. des Art. 1 des G: 3178 G über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union, geänd. durch Art. 2 Abs. 1 des G: 3178, 3179 Bundesverfassungsgericht Entsch. des BVerfG ­ zu § 1 Abs. 1a Satz 1 des BundeserziehungsgeldG: 112 ­ zu Art. 1 Nr. 3 und 4 des Sechsten G zur Änd. des HochschulrahmenG: 253 ­ zu § 17 Abs. 4 Satz 1 des bremischen G über das Privatschulwesen und den Privatunterricht: 895 BundesleistungsG, geänd. durch Art. 2 Abs. 10 des G: 2354, 2357 Bundesministerien ­ für Familie, Senioren, Frauen und Jugend AnO zur Durchf. des BundesdisziplinarG im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 251 Allg. AnO zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 252 ­ der Verteidigung V über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, geänd. durch Art. 3 des G: 1234, 1243 ­ der Finanzen AnO zur Änd. der BMF-ZuständigkeitsanO ­ Versorgung: 1813 ­ des Innern Bundesministerium des Innern-ArbeitsschutzgesetzanwendungsV, geänd. durch Art. 87 des G: 1818, 1834 AnO über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern: 2298 AnO über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 17. 5. 2004, aufgeh. durch Ziff. III Satz 2 der AnO: 2298 AnO des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums des Innern: 2511 AnO des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamten des Bundesministeriums des Innern vom 1. 3. 1955, aufgeh. durch Ziff. II der AnO: 2511 AnO des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen und Bestimmungen für Dienstkleidung vom 29. 1. 1952, aufgeh. durch Ziff. II der AnO: 2511 ­ für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit AnO zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: 2974 AnO zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten von Amtsbezügen und Besoldung: 3388 ­ für Gesundheit und Soziale Sicherung AnO über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung: 2975 AnO über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 27. 1. 2003, aufgeh. durch Ziff. II Satz 2 der AnO: 2975 Bundesnachrichtendienst (BND) BND-G, geänd. durch Art. 3 des G: 1818, 1821 Bundesnetzagentur G über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen i. d. F. des Art. 2 des G: 1970, 2009 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I ­ zu den §§ 40, 40a Abs. 1 und § 41 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c des BundesversorgungsG i. V. m. § 1 Abs. 8 Satz 1 des OpferentschädigungsG: 1047 ­ zu § 29 Abs. 3 Satz 1 der BundesnotarO: 1413 ­ zu § 33c Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz des EinkommensteuerG: 1622 ­ zu § 11 Abs. 2 und 3 der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg: 2022 ­ zu Art. 1 § 8 des AusfG zum Basler Übereinkommen: 2300 ­ zum Europäischen HaftbefehlsG: 2300 ­ zu § 14 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 und § 14 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des VersicherungsaufsichtsG: 2420 ­ zu § 33a Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Niedersächsischen G über die öffentliche Sicherheit und Ordnung: 2566 ­ zu den §§ 266, 267, 313a, 137f, 137g, 268 und 269 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch: 2888 ­ zu § 1 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Landeshauptstadt Hannover und § 1 der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Dortmund: 3387 ­ zu § 21 Abs. 1 und § 31 Abs. 2 des AusländerG und § 33 Satz 1 des AufenthaltsG: 3620 ­ zu Art. 38 Abs. 3 bis 6 und Art. 33 Abs. 4 bis 6 des Bayerischen MedienG: 3726 Bundesverfassungsschutz BundesverfassungsschutzG, geänd. durch Art. 2 des G: 1818, 1821 Bundeszentralregister BundeszentralregisterG, geänd. durch ­ Art. 6 des G: 78, 86 ­ Art. 2 Abs. 3 des G: 162, 173 ­ Art. 7 des G: 1626, 1641 Bürgerliches Gesetzbuch BGB, geänd. durch ­ Art. 1 des G: 203 ­ Art. 1 des G: 1073 ­ Art. 3 Abs. 1 des G: 1970, 2012 EinfG zum BGB, geänd. durch ­ Art. 2 i. V. m. Art. 4 Abs. 2 des G: 203 ­ Art. 7 des G: 1073, 1076 ­ Art. 1 des G: 1425 ­ Art. 4 Abs. 15 des G: 2809, 2811 G zur Änd. des EinfG zum BGB: 1425 Bürokratieabbau G zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen: 1666 Bußgeldkatalog Bußgeldkatalog-V, geänd. durch Art. 4 der V: 3716, 3717 Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank Deutsche Genossenschaftsbank Deutsche Bahn Deponien Datenabgleich 11 V über die Meldung von Biozid-Produkten nach dem ChemikalienG (Biozid-MeldeV): 1410 Chemikalien-VerbotsV, geänd. durch Art. 4 des G: 1666, 1667 ChemikalienG, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 6 des G: 2618, 2655 Bek. der NF der Chemikalien Straf- und BußgeldV: 3111 D V zur Regelung des Grundsicherungs-Datenabgleichs: 2273 V über den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (GrundsicherungsDatenabgleichsV) i. d. F. des Art. 1 der V: 2273, geänd. durch Art. 2 der V: 2273, 2274 Datenerfassung/-übermittlung Datenerfassungs- und -übermittlungsV, geänd. durch ­ Art. 17 des G: 818, 831 ­ Art. 22 des G (Art. 13 des 2. G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. 12. 2002): 818, 834 ­ Art. 2 der V: 3493 Erste BundesmeldedatenübermittlungsV vom 8. 6. 1995, ­ geänd. durch Art. 6 des G: 1626, 1641 ­ aufgeh. durch § 6 Satz 2 der V: 1689, 1691 V zur Durchf. von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden verschiedener Länder (Erste BundesmeldedatenübermittlungsV): 1689, geänd. durch Art. 1 der V: 2171 Erste V zur Änd. der Ersten BundesmeldedatenübermittlungsV: 2171 Zweite BundesmeldedatenübermittlungsV, geänd. durch Art. 4 Abs. 7 des G: 2809, 2810 Datenschutz BundesdatenschutzG, geänd. durch § 13 Abs. 1 des G: 2722, 2724 V über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage und zur Änd. der GewerbeabfallV: 2252 V über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage (DeponieverwertungsV) i. d. F. des Art. 1 der V: 2252 Deutsche Bahn GründungsG, geänd. durch Art. 4 Abs. 1 des G: 1138, 1148 DG Bank-UmwandlungsG, geänd. durch Art. 9 des G: 1373, 1390 DSL Bank-UmwandlungsG, geänd. durch Art. 10 des G: 1373, 1390 C Chemikalien Chemikalien Straf- und BußgeldV, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 154 ­ Art. 1 der V: 2924 Deutsche Welle Bek. der NF des Deutsche-Welle-G: 90 Deutsches Patent- und Markenamt Zehnte V zur Änd. der DPMA-VerwaltungskostenV: 3386 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 12 Diät Bek. der NF der DiätV: 1161 Dienstgrad Sachverzeichnis 2005, Teil I Düngemittel G zur Änd. des DüngemittelG und des SaatgutverkehrsG: 3012 DüngelmittelG, geänd. durch Art. 1 des G: 3012 V zur Änd. der SoldatenlaufbahnV und zur Aufhebung der DienstgradüberleitungsV: 867 DienstgradüberleitungsV vom 29. 10. 1990, aufgeh. durch Art. 2 der V: 867, 869 Ehe/Lebenspartnerschaften Dienstkleidung AnO des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums des Innern: 2511 AnO des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamten des Bundesministeriums des Innern vom 1. 3. 1955, aufgeh. durch Ziff. II der AnO: 2511 AnO des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen und Bestimmungen für Dienstkleidung vom 29. 1. 1952, aufgeh. durch Ziff. II der AnO: 2511 Dienstrechtliches Begleitgesetz Dienstrechtliches BegleitG, geänd. durch Art. 2 des G: 1418, 1421 Disziplinarrecht AnO zur Durchf. des BundesdisziplinarG im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 251 Allg. AnO zur Durchf. des BundesdisziplinarG im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: 454 Allg. AnO zur Durchf. des BundesdisziplinarG im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien vom 10. 1. 2002, aufgeh. durch Ziff. III der AnO: 454 BundesdisziplinarG, geänd. durch Art. 11 des G: 1106, 1125 V zu § 82 des BundesdisziplinarG, geänd. durch Art. 66 des G: 1818, 1832 Allg. AnO über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens vom 9. 11. 2001, aufgeh. durch XI. Abs. 2 Satz 2 der AnO: 2515, 2517 V zur Durchf. des BundesdisziplinarG bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, geänd. durch Art. 5 des G: 2746, 2756 AnO zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: 2974 DM-Beendigung DM-BeendigungsG, geänd. durch Art. 7 des G: 2746, 2756 DNA Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse: 2360 DNA-IdentitätsfeststellungsG vom 7. 9. 1998, aufgeh. durch Art. 4 Satz 2 des G: 2360, 2362 Donau DonauschifffahrtspolizeiV, geänd. durch Art. 112 des G: 1818, 1837 Druckluft DruckluftV, geänd. durch Art. 10a des G: 1666, 1670 G zur Änd. des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts: 203 LebenspartnerschaftsG, geänd. durch Art. 3 und 4 Abs. 2 des G: 203 Eier/Eiprodukte V zur Änd. der V über Vermarktungsnormen für Eier und der V über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch: 1797 V über Vermarktungsnormen für Eier, geänd. durch Art. 1 der V: 1797 Eigenheimzulage G zur Abschaffung der Eigenheimzulage: 3680 EigenheimzulagenG, geänd. durch Art. 1 des G: 3680 Eingliederung Erste V zur Änd. der Eingliederungsmittel-V 2005: 1937 V über ergänzende and. Maßstäbe für die Verteilung der Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für die Verwaltung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2006 (Eingliederungsmittel-V 2006): 3695 Einkommensteuer Entsch. des BVerfG zu § 33c Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz des EinkommensteuerG: 1622 EinkommensteuerG, geänd. durch ­ Art. 28 des G: 1818, 1825 ­ Art. 4 Abs. 27 des G: 2809, 2812 ­ Art. 1 des G: 3682 ­ Art. 1 des G: 3683 V über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2006, 2007 und 2008: 2904 V über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2003, 2004 und 2005 vom 18. 6. 2003, aufgeh. durch § 5 Satz 2 der V: 2904 Eisenbahn V über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems (Konventioneller-Verkehr-Eisenbahn-InteroperabilitätsV): 26 EisenbahnNeuOG, geänd. durch Art. 4 Nr. 8 des G: 931, 965 V über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Eisenbahnverkehr, geänd. durch Art. 5 Nr. 2 des G: 931, 965 EisenbahnkreuzungsG, geänd. durch Art. 2 des G: 1128, 1137 Drittes G zur Änd. eisenbahnrechtlicher Vorschriften: 1138 Allg. EisenbahnG, geänd. durch ­ Art. 1 des G: 1138 ­ Art. 2 Abs. 8 des G: 1954, 1969 ­ Art. 3 Abs. 50 des G: 1970, 2017 ­ Art. 1 des G: 2270; Ber.: 2420 E Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I BundeseisenbahnverkehrsverwaltungsG, geänd. durch ­ Art. 2 des G: 1138, 1147 ­ Art. 3 Abs. 49 des G: 1970, 2017 V zum Erlass und zur Änd. eisenbahnrechtlicher Vorschriften: 1566 V über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-BenutzungsV) i. d. F. des Art. 1 der V: 1566 Eisenbahnunternehmer-BerufszugangsV, geänd. durch Art. 2 der V: 1566, 1576 V über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes, geänd. durch Art. 3 der V: 1566, 1576 Eisenbahninfrastruktur-BenutzungsV vom 17. 12. 1997, aufgeh. durch Art. 4 der V: 1566, 1577 V über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems (Konventioneller-Verkehr-Eisenbahn-InteroperabilitätsV): 1653 V über Verkehrsleistungen der Eisenbahnen für die Streitkräfte, geänd. durch Art. 102 des G: 1818, 1835 Eisenbahn-Bau- und BetriebsO, geänd. durch Art. 106 des G: 1818, 1835 Eisenbahn-Bau- und BetriebsO für Schmalspurbahnen, geänd. durch Art. 107 des G: 1818, 1836 Viertes G zur Änd. eisenbahnrechtlicher Vorschriften: 2270; Ber.: 2420 EisenbahnhaftpflichtversicherungsV, geänd. durch Art. 2 des G: 2270; Ber.: 2420 Elektrizität G über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnergiewirtschaftsG) i. d. F. des Art. 1 des G: 1970 Elektrizitätslastverteilungs-V, geänd. durch Art. 3 Abs. 38 des G: 1970, 2014 ElektrizitätssicherungsV, geänd. durch Art. 3 Abs. 47 des G: 1970, 2017 BundestarifO Elektrizität vom 18. 12. 1989, aufgeh. durch Art. 5 Abs. 3 des G: 1970, 2018 Elektrogeräte G über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und ElektronikgeräteG): 762 KostenV zum Elektro- und ElektonikgeräteG (Elektro- und ElektronikgeräteG-KostenV): 2020 Elektromagnetische Felder V über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder, geänd. durch Art. 3 Abs. 20 des G: 1970, 2013 Elektromagnetische Verträglichkeit G über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten, geänd. durch Art. 3 Abs. 5 des G: 1970, 2012 V über Beiträge nach dem G über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002, geänd. durch Art. 3 Abs. 19 des G: 1970, 2013 V über Kosten für Amtshandlungen nach dem G über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten und nach dem G über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, geänd. durch Art. 3 Abs. 22 des G: 1970, 2013 Elektronische Gesundheitskarte G über nutzungsbezogene Zuschläge bei Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte außerhalb der Gesetzlichen 13 Krankenversicherung (Nutzungszuschlags-G) i. d. F. des Art. 4 des G: 1720, 1724 G zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen: 1720; Ber.: 2566 V über Testmaßnahmen für die Einf. der elektronischen Gesundheitskarte: 3128 Elternzeit ElternzeitV, geänd. durch Art. 57 des G: 1818, 1830 EMAS-Privilegierung EMAS-Privilegierungs-V, geänd. durch Art. 6 des G: 1666, 1667 Emissionen Erste V zur Änd. der V über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren: 1404 Energie EnergiesicherungsG 1975, geänd. durch ­ Art. 2 Abs. 9 des G: 1954, 1969 ­ Art. 3 Abs. 46 des G: 1970, 2016 ­ Art. 2 Abs. 21 des G: 2354, 2358 Zweites G zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts: 1970; Ber.: 3621 G über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnergiewirtschaftsG) i. d. F. des Art. 1 des G: 1970; Ber.: 3621 EnergiewirtschaftsG vom 24. 4. 1998, aufgeh. durch Art. 5 Abs. 2 Nr. 1 des G: 1970, 2017 ÜbergangsG aus Anlass des G zu Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 20. 5. 2003, aufgeh. durch Art. 5 Abs. 2 Nr. 2 des G: 1970, 2018 Fünfte V zur Durchf. des G zur Förderung der Energiewirtschaft vom 21. 10. 1940, aufgeh. durch Art. 5 Abs. 2 Nr. 3 des G: 1970, 2018 Zweites G zur Änd. des EnergieeinsparungsG: 2682 Bek. der NF des EnergieeinsparungsG: 2684 Entschädigung EntschädigungsG, geänd. durch ­ Art. 2 des G: 1589 ­ Art. 4 Abs. 39 des G: 2809, 2813 Bek. über das Inkrafttr. des Art. 1 des G zur Änd. von Vorschriften über die Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden durch Seeschiffe: 1952 G zur Erg. des NS-VerfolgtenentschädigungsG (Zweites EntschädigungsrechtsergG): 2675 NS-VerfolgtenentschädigungsG, geänd. durch ­ Art. 1 des G: 2675 ­ Art. 4 Abs. 42 des G: 2809, 2813 Entschädigungs- und AusgleichsleistungsG, geänd. durch Art. 4 Abs. 38 des G: 2809, 2813 Siebenundvierzigste V zur Durchf. des § 172 des BundesentschädigungsG: 3034 Erbbaurecht V über das Erbbaurecht, geänd. durch Art. 16 des G: 1373, 1392 Erbschaftsteuer V zur Änd. der Erbschaftsteuer-DurchfV: 3126 Ernährung ErnährungssicherstellungsG, geänd. durch Art. 2 Abs. 22 des G: 2354, 2358 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 14 Erneuerbare Energien Sachverzeichnis 2005, Teil I G zur Einf. der projektbezogenen Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereink. der VN über Klimaänd. vom 11. 12. 1997, zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101/EG und zur Änd. des Kraft-Wärme-KopplungsG: 2826 V zur Durchsetzung der V (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. 10. 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Änd. des Tierische Nebenprodukte-BeseitigungsG: 3712 V zur Durchsetzung bestimmter Vorschriften der V (EG) Nr. 1774/2002 (Tierische Nebenprodukte-BußgeldV) i. d. F. des Art. 1 der V: 3712 EG-Rohtabak-DurchfV vom 8. 8. 2003, aufgeh. durch Art. 1 Nr. 17 der V: 3720, 3723 EUROCONTROL V über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt ,,EUROCONTROL" in Brüssel, geänd. durch Art. 4 Abs. 2 des G: 2809, 2810 Europäische Gesellschaft (SE) SE-AusfG, geänd. durch Art. 2 Abs. 7 des G: 2802, 2808 Europäische Schulen V über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäischen Schulen in Karlsruhe und München, geänd. durch Art. 4 Abs. 3 des G: 2809, 2810 Europäischer Haftbefehl Entsch. des BVerfG zum Europäischen HaftbefehlsG: 2300 Erneuerbare-Energien-G, geänd. durch Art. 3 Abs. 35 des G: 1970, 2014 ERP G über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005 (ERP-WirtschaftsplanG 2005): 1081 Erschwerniszulagen ErschwerniszulagenV, geänd. durch Art. 67 des G: 1818, 1832 Erziehungsgeld Entsch. des BVerfG zu § 1 Abs. 1a Satz 1 des BundeserziehungsgeldG: 112 EU / EG / EWG Bek. über das Außerkrafttreten des § 1 Abs. 1 Nr. 3 des EGAmtshilfe-G: 111 G zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen: 146 Zweite V zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse tierischer Herkunft aus den neuen Mitgliedstaaten der EU, geänd. durch Art. 1 der V: 988 G zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 11. 2003 betr. den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änd. der Richtlinie 2001/34/EG (ProspektrichtlinieUmsetzungsG): 1698 G zur Einf. einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG: 1746 G zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm: 1794 FreizügigkeitsG/EU, geänd. durch Art. 25 des G: 1818, 1825 V über die EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, geänd. durch Art. 94 des G: 1818, 1835 V über die EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge, geänd. durch Art. 95 des G: 1818, 1835 G zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 12. 2003 zur Änd. der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen: 1865 V über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. 11. 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der V (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der V (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr, geänd. durch Art. 3 der V: 1882, 1932 G zur Umsetzung des Übereinkommens vom 29. 5. 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU: 2189 G zur Durchf. der V (EG) Nr. 805/2004 über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EGVollstreckungstitel-DurchfG): 2477 V zur Durchf. des gemeinschaftlichen Verfütterungsverbotsrechts (EG-VerfütterungsverbotsdurchfV): 2614, geänd. durch Art. 3 der V: 3707, 3711 EG-BeitreibungsG, geänd. durch Art. 4 Abs. 23 des G: 2809, 2812 EG-Amtshilfe-G, geänd. durch Art. 4 Abs. 29 des G: 2809, 2812 F Fähren FährenbetriebsV, geänd. durch Art. 114 des G: 1818, 1837 Fahrerlaubnis Ber. der Dritten V zur Änd. der Fahrerlaubnis-V und and. straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 9. 8. 2004: 379 Fahrerlaubnis-V, geänd. durch ­ Art. 92 des G: 1818, 1834 ­ Art. 2 des G: 2412, 2413 ­ Art. 5 der V: 3716, 3719 Fahrlehrer FahrlehrerG, geänd. durch ­ Art. 1a des G: 1221, 1222 ­ Art. 44 des G: 1818, 1827 DurchfV zum FahrlehrerG, geänd. durch Art. 96 des G: 1818, 1835 Fahrpersonal FahrpersonalG, geänd. durch Art. 1b des G: 1221, 1222 V zur Durchf. des FahrpersonalG (FahrpersonalV) i. d. F. des Art. 1 der V: 1882 FahrpersonalV vom 22. 8. 1969, aufgeh. durch Art. 5 Satz 2 der V: 1882, 1933 Fahrzeuge FahrzeugregisterV, geänd. durch Art. 98 des G: 1818, 1835 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I Fallpauschalen V zur Bestimmung vorläufiger Landes-Basisfallwerte im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (FallpauschalenV 2005): 1335 V zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (FallpauschalenV besondere Einrichtungen 2005): 1340 Familienkassen V zur Einrichtung einer Bundesfamilienkasse (BundesfamilienkassenV): 3694 Familienrecht G zum internationalen Familienrecht: 162 G zur Aus- und Durchf. bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts (Internationales FamilienrechtsverfahrensG) i. d. F. des Art. 1 des G: 162 Feldpost FeldpostV 1996, geänd. durch Art. 3 Abs. 23 des G: 1970, 2014 Ferien FerienreiseV, geänd. durch Art. 100 des G: 1818, 1836 Fernabsatz V über die Schlichtungsstelle für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über Versicherungen (VVG-SchlichtungsstellenV): 257 Fernstraßen Bek. der NF des FernstraßenausbauG: 201 BundesfernstraßenG, geänd. durch Art. 3 des G: 1128, 1137 V zur Bestimmung von privatfinanzierten Abschnitten von Bundesfernstraßen (FernstraßenbauprivatfinanzierungsBestimmungsV): 1686 FernstraßenbauprivatfinanzierungsG, geänd. durch Art. 3 des G: 2676, 2678 Fernunterricht FernunterrichtsschutzG, geänd. durch Art. 4 Nr. 3 des G: 931, 965 Festlandsockel Festlandsockel-BergV, geänd. durch Art. 3 Abs. 30 des G: 1970, 2014 Feuerschutzsteuer FeuerschutzsteuerG, geänd. durch Art. 4 Abs. 34 des G: 2809, 2812 Finanzen Zweite V zur Durchf. des FinanzausgleichsG im Ausgleichsjahr 2003: 989 Erste V zur Durchf. des FinanzausgleichsG im Ausgleichsjahr 2005: 991 V über die Umlegung von Kosten der Bilanzkontrolle nach § 17d des FinanzdienstleistungsaufsichtsG (Bilanzkontrollkosten-UmlageV): 1259 FinanzausgleichsG, geänd. durch Art. 4 Abs. 21 des G: 2809, 2811 FinanzdienstleistungsaufsichtsG, geänd. durch Art. 4b des G: 2809, 2818 Fleisch- und Geflügelfleischhygiene Finanzverwaltung Finanzgericht 15 FinanzgerichtsO, geänd. durch Art. 3 des G: 837, 844; Ber.: 2022 Finanzkonglomerate V über die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung von Finanzkonglomeraten (Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-V): 2688 G zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters: 2809 FinanzverwaltungsG, geänd. durch Art. 1 des G: 2809 V zur Durchf. des § 5 Abs. 2 des FinanzverwaltungsG, geänd. durch Art. 4 Abs. 17 des G: 2809, 2811 V zur Durchf. des § 5 Abs. 3 des FinanzverwaltungsG, geänd. durch Art. 4 Abs. 18 des G: 2809, 2811 V zur Durchf. des § 5 Abs. 4 des FinanzverwaltungsG, geänd. durch Art. 4 Abs. 19 des G: 2809, 2811 AnO über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung: 3196 Fischseuchen Fischseuchen-V, geänd. durch Art. 8 der V: 3499, 3505 Bek. der NF der Fischseuchen-V: 3563 Flaggen FlaggenrechtsV, geänd. durch Art. 4 der V: 2787, 2793 AnO zur Änd. der AnO über die deutschen Flaggen: 3181 V zur Änd. der Vierten V zur Änd. der V über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen aus China und zur Änd. der Fleischhygiene-V: 667 Fleischhygiene-V, geänd. durch ­ Art. 2 der V: 667 ­ Art. 2 § 3 Abs. 33 des G: 2618, 2658 FleischhygieneG vom 30. 6. 2003, aufgeh. durch Art. 7 Nr. 7 des G: 2618, 2666 GeflügelfleischhygieneG vom 17. 7. 1996, aufgeh. durch Art. 7 Nr. 8 des G: 2618, 2666 Fleisch/Hackfleisch Fleisch-V, geänd. durch ­ Art. 2 der V: 1401, 1402 ­ Art. 74 des G: 1818, 1833 Hackfleisch-V, geänd. durch Art. 3 der V: 1401, 1402 Flugfunkzeugnisse V über Flugfunkzeugnisse, geänd. durch ­ Art. 134 des G: 1818, 1840 ­ Art. 3 Abs. 21 des G: 1970, 2013 Flughafen/Flugpläne V zur Änd. von Vorschriften über die Flughafenkoordinierung: 1579 V zur Beauftragung des Flugplankoordinators, geänd. durch Art. 1 der V: 1579 V über die Durchf. der Flugplankoordinierung, geänd. durch Art. 2 der V: 1579 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 16 Flurbereinigung Sachverzeichnis 2005, Teil I Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) i. d. F. des Art. 1 des G: 2618; Ber.: 3007 G über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht i. d. F. des Art. 2 des G: 2618, 2653 Bundesamt-Futtermittel-GebührenV, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 23 des G: 2618, 2657 Futtermittelkontrolleur-V, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 25 des G: 2618, 2657 Zweite Futtermittel-VerwertungsverbotsV, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 27 des G: 2618, 2657 FuttermittelG vom 25. 8. 2000, aufgeh. durch Art. 7 Nr. 10 des G: 2618, 2666 Vierte V zur Änd. der TrockenfutterbeihilfeV: 2914 V zur Änd. futtermittelrechtlicher und verfütterungsverbotsrechtlicher V: 3707 V über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel aus China (FuttermitteleinfuhrverbotsV) i. d. F. des Art. 2 der V: 3707, 3710 V über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen aus China vom 1. 2. 2002, aufgeh. durch Art. 4 Nr. 1 der V: 3707, 3711 Fünfte V zur Änd. der V über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen aus China vom 9. 8. 2002, aufgeh. durch Art. 4 Nr. 2 der V: 3707, 3711 FlurbereinigungsG, geänd. durch Art. 2 Abs. 23 des G: 2354, 2358 Fortbildung Zweite V zur Änd. und Aufh. von FortbildungsprüfungsV: 338 IT-FortbildungsV, geänd. durch Art. 1 der V: 338 Freibetrag G zur Neufassung der Freibetragsregelung für erwerbsfähige Hilfebedürftige (FreibetragsneuregelungsG): 2407 Freihafen V zur Änd. der ZollV und der V über die Grenze des Freihafens Bremerhaven: 2485 V über die Grenze des Freihafens Bremerhaven, geänd. durch Art. 2 der V: 2485, 2486 Freiwillige Gerichtsbarkeit G über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, geänd. durch ­ Art. 2 Abs. 4 des G: 162, 173 ­ Art. 5 des G: 1073, 1075 ­ Art. 4 des G: 1373, 1388 ­ Art. 2 Abs. 2 des G: 2802, 2807 ­ Art. 4c des G: 2809, 2819 Frequenz Erste V zu Änd. der FrequenzschutzbeitragsV: 1538 FrequenzbereichszuweisungsplanV, geänd. durch Art. 3 Abs. 14 des G: 1970, 2013 FrequenzgebührenV, geänd. durch Art. 3 Abs. 15 des G: 1970, 2013 FrequenznutzungsbeitragsV, geänd. durch Art. 3 Abs. 16 des G: 1970, 2013 Funkanlagen G über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, geänd. durch Art. 3 Abs. 6 des G: 1970, 2012 V über Kosten für Amtshandlungen nach dem G über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten und nach dem G über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, geänd. durch Art. 3 Abs. 22 des G: 1970, 2013 Futtermittel/Trockenfutter Bek. der NF der FuttermittelV: 522, geänd durch ­ Art. 1 der V: 751 ­ Art. 1 der V: 1811 ­ Art. 2 § 3 Abs. 24 des G: 2618, 2657 ­ Art. 1 der V: 3707 V zur Änd. der Vierten V zur Änd. der V über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen aus China und zur Änd. der Fleischhygiene-V: 667 Vierte V zur Änd. der V über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen aus China, geänd. durch Art. 1 der V: 667 Achte V zur Änd. futtermittelrechtlicher V: 1811 Futtermittel-Probenahme- und -Analyse-V, geänd. durch ­ Art. 2 der V: 1811, 1812 ­ Art. 2 § 3 Abs. 22 des G: 2618, 2657 G zur NeuO des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts: 2618; Ber.: 3007 G Gas G über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnergiewirtschaftsG) i. d. F. des Art. 1 des G: 1970 Gaslastverteilungs-V, geänd. durch Art. 3 Abs. 39 des G: 1970, 2014 V über Gashochdruckleitungen, geänd. durch Art. 3 Abs. 45 des G: 1970, 2016 GassicherungsV, geänd. durch Art. 3 Abs. 48 des G: 1970, 2017 V über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasnetzentgeltV): 2197 V über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasnetzzugangsV): 2210 Gaststätten GaststättenG, geänd. durch ­ Art. 8 des G: 1666, 1669 ­ Art. 33 des G: 1818, 1826 Gebrauchsmuster GebrauchsmusterG, geänd. durch Art. 2 des G: 146, 148 Gebühren Vierte V zur Änd. der V über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem FinanzdienstleistungsaufsichtsG: 1525 V über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes, geänd. durch Art. 3 der V: 1566, 1576 V über die Gebühren für Amtshandlungen betr. Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen nach dem VerkaufsprospektG (Vermögensanlagen-VerkaufsprospektgebührenV): 1873 V über die Erhebung von Gebühren nach dem WertpapierprospektG (WertpapierprospektgebührenV): 1875 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I GebührenO für Maßnahmen im Straßenverkehr, geänd. durch ­ Art. 4 der V: 1882, 1932 ­ Art. 3 des G: 2412, 2416 FrequenzgebührenV, geänd. durch Art. 3 Abs. 15 des G: 1970, 2013 PassgebührenV, geänd. durch Art. 3 der V: 2306 Erste V zur Änd. der WpÜG-GebührenV: 2417 Bundesamt-Futtermittel-GebührenV, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 23 des G: 2618, 2657 Projekt-Mechanismen-GebührenV: 3166 Gefahrgut Zweite V zur Änd. der GefahrgutV Straße und Eisenbahn: 5 Bek. der NF der GefahrgutV Straße und Eisenbahn: 36, geänd. durch ­ Art. 101 des G: 1818, 1836 ­ Art. 3a der V: 3131, 3135 Erste V zur Änd. der Gefahrgut-AusnahmeV: 1299 GefahrgutbeförderungsG, geänd. durch Art. 45 des G: 1818, 1827 GefahrgutV Binnenschifffahrt, geänd. durch Art. 117 des G: 1818, 1837 Erste V zur Änd. der V über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen: 3099 Bek. der NF der V über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen: 3104 Vierte V zur Änd. gefahrgutrechtlicher V: 3131 GefahrgutV See, geänd. durch Art. 1 der V: 3131 GefahrgutbeauftragtenV, geänd. durch Art. 2 der V: 3131, 3133 GefahrgutbeauftragtenprüfungsV, geänd. durch Art. 3 der V: 3131, 3135 Gefahrstoff V zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 12. 2003 zur Änd. der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen: 1591 G zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 12. 2003 zur Änd. der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen: 1865 Geflügelfleisch V zur Änd. der V über Vermarktungsnormen für Eier und der V über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch: 1797 V über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch, geänd. durch Art. 2 der V: 1797 V über Geflügelfleischkontrolleure, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 29 des G: 2618, 2657 Geflügelpest Geflügelpest-V, geänd. durch Art. 11 der V: 3499, 3508 Bek. der NF der Geflügelpest-V: 3538 Gegenprobensachverständige Gegenprobensachverständigen-PrüflaboratorienV, durch Art. 2 § 3 Abs. 10 des G: 2618, 2656 Gemeindefinanzreform V zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des GemeindefinanzeformG im Jahr 2005: 485 Gesellschaften mit beschränkter Haftung geänd. Geräte- und Produktsicherheit Geräte- und ProduktsicherheitsG, geänd. durch ­ Art. 41 des G: 1818, 1827 ­ Art. 2 des G: 1865, 1866 ­ Art. 3 Abs. 33 des G: 1970, 2014 Gerichtskosten GerichtskostenG, geänd. durch ­ Art. 2 Abs. 8 des G: 162, 173 ­ Art. 14 Abs. 1 des G: 837, 852 ­ Art. 2 Abs. 1 des G: 1954, 1968 ­ Art. 3 Abs. 43 des G: 1970, 2015; Ber.: 3621 ­ Art. 4 des G: 2437, 2443 ­ Art. 2 Abs. 3 des G: 2477, 2479 ­ Art. 2 Abs. 5 des G: 2802, 2807 Gerichtsverfassung GerichtsverfassungsG, geänd. durch ­ Art. 2 Abs. 1 des G: 162, 172 ­ Art. 15c des G: 837, 857 ­ Art. 1 des G: 1666 ­ Art. 2 des G: 1841, 1845 ­ Art. 3 des G: 2437, 2442 Gerichtsvollzieher Genehmigungsbedürftige Anlagen Gemeinsame Marktorganisationen G zur Änd. des GemeindefinanzreformG und and. G: 2725 GemeindefinanzreformG, geänd. durch Art. 1 des G: 2725 17 Bek. der NF des G zur Durchf. der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen: 1847 V zur Änd. der V über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änd. der Anl. 1 des G über die Umweltverträglichkeitsprüfung: 1687 V über genehmigungsbedürftige Anlagen, geänd. durch Art. 1 der V: 1687 Genehmigungsverfahren V über das Genehmigungsverfahren, geänd. durch ­ Art. 1a der V: 1591, 1597 ­ Art. 5 des G: 1666, 1667 Gentechnik G zur NeuO des Gentechnikrechts: 186 GentechnikG, geänd. durch Art. 1 des G: 186 Geräte und Maschinen Erste V zur Änd. der Geräte- und MaschinenlärmschutzV: 3725 GerichtsvollzieherkostenG, geänd. durch Art. 14 Abs. 3 des G: 837, 855 G betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, geänd. durch Art. 12 des G: 837, 852 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 18 Gesundheitsschutz Sachverzeichnis 2005, Teil I V über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 1947 ­ Art. 1 der V: 3489 Erste V zur Änd. der V über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr: 3489 G betr. die Verwendung gesundheitsschädlicher Farben bei der Herstellung von Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 5. 7. 1887, aufgeh. durch Art. 7 Nr. 6 des G: 2618, 2666 Getränkeschankanlagen GetränkeschankanlagenV, geänd. durch Art. 83 des G: 1818, 1834 Gewerbe GewerbeO, geänd. durch ­ Art. 9 des G: 1666, 1669 ­ Art. 2 Abs. 2 des G: 1954, 1968 ­ Art. 3a des G: 2725, 2727 H Handelsgesetzbuch Handelsgesetzbuch, geänd. durch Art. 1 des G: 2267 EinfG zum Handelsgesetzbuch, geänd. durch Art. 2 des G: 2267, 2268 Handwerk Gewerbesteuer V zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des GmeindefinanzreformG im Jahr 2006: 2905 Gleichstellung V über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin durch Soldatinnen der Bundeswehr (Gleichstellungsbeauftragten-WahlV Soldatinnen): 1394 Gräber Bek. der NF des GräberG: 2426 Grenzaufsicht Vierte V zur Änd. der V über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete: 34 Grundbuch GrundbuchbereinigungsG, geänd. durch ­ Art. 3 Abs. 32 des G: 1970, 2014 ­ Art. 4 Abs. 14 des G: 2809, 2811 Grunderwerbsteuer GrunderwerbsteuerG, geänd. durch Art. 5 des G: 2676, 2680 Grundsteuer GrundsteuerG, geänd. durch ­ Art. 29 des G: 1818, 1825 ­ Art. 6 des G: 2676, 2681 Grundstoff GrundstoffüberwachungsG, geänd. durch ­ Art. 16 des G: 1818, 1824 ­ Art. 3 des G: 3686, 3689 Grundstücke G zur Änd. des GrundstückverkehrsG und des LandpachtverkehrsG: 2409 GrundstückverkehrsG, geänd. durch Art. 1 des G: 2409 GrundstücksverkehrsO, geänd. durch Art. 4 Abs. 44 des G: 2809, 2813 Güterkraftverkehr GüterkraftverkehrsG, geänd. durch ­ Art. 6 Nr. 5 des G: 721, 726 ­ Art. 7a des G: 1666, 1668 V zur Änd. güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften: 1947 HandwerksO, geänd. durch ­ Art. 2 des G: 931, 952 ­ Art. 2a Nr. 2 des G: 931, 964 ­ Art. 8 Abs. 2 des G: 931, 967 ­ Art. 8 Abs. 4 des G: 931, 968 ­ Art. 5 des G: 1534, 1536 ­ Art. 3b des G: 2725, 2727 V über die Festsetzung der Lehrzeitdauer im Handwerk vom 23. 11. 1960, aufgeh. durch Art. 8 Abs. 1 Nr. 3 des G: 931, 967 V über die Anerkennung von Prüfungen bei Ablegen des Teils IV der Meisterprüfung im Handwerk vom 26. 6. 1981, aufgeh. durch Art. 8 Abs. 1 Nr. 5 des G: 931, 967 V über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle: 1935 V über die Anerkennung von Prüfungen bei der Eintragung in die Handwerksrolle und bei Ablegung der Meisterprüfung im Handwerk vom 2. 11. 1982, aufgeh. durch § 6 Satz 2 der V: 1935, 1936 Hauptzollämter HauptzollamtszuständigkeitsV, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 777 ­ Art. 79 des G: 1818, 1833 ­ Art. 2 der V: 3720, 3724 V zur Änd. der InVeKoS-V und der HauptzollamtszuständigkeitsV: 3720 Haushalt G über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (HaushaltsG 2005): 467 BundeshaushaltsO, geänd. durch ­ Art. 4 des G: 2676, 2680 ­ Art. 3 des G: 2809, 2810 Heilmittel HeilmittelwerbeG, geänd. durch ­ Art. 2a des G: 234, 236 ­ Art. 2 des G: 2570, 2599 Heime HeimG, geänd. durch Art. 12 des G: 818, 829 Hilfsstoffe Technische Hilfsstoff-V, geänd. durch ­ Art. 2 § 3 Abs. 13 des G: 2618, 2656 ­ Art. 3 der V: 3154, 3155 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I Hochschulen Dreiunddreißigste V zur Erg. der Anl. zum HochschulbauförderungsG: 230 Entsch. des BVerfG zu Art. 1 Nr. 3 und 4 des Sechsten G zur Änd. des HochschulrahmenG: 253 Hochwasserschutz G zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes: 1224 Hohe See Hohe-See-EinbringungsG, geänd. durch Art. 20 des G: 1818, 1824 Hufbeschlagverordnung HufbeschlagV, geänd. durch Art. 85 des G: 1818, 1834 Hühner-Salmonellen Hühner-Salmonellen-V, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 28 des G: 2618, 2657 Hunde Hundeverbringungs- und -einfuhrV, geänd. durch Art. 86 des G: 1818, 1834 Hypotheken HypothekenablöseV, geänd. durch Art. 2 Abs. 27 des G: 2354, 2359 Hypothekenbank Fünftes G zur Änd. und Erg. des HypothekenbankG, geänd. durch Art. 17 des G: 1373, 1392 HypothekenbankG vom 9. 9. 1998, aufgeh. durch Art. 18 Nr. 5 des G: 1373, 1392 Viertes G zur Abänd. und Erg. des HypothekenbankG vom 29. 3. 1930, aufgeh. durch Art. 18 Nr. 6 des G: 1373, 1392 G über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken vom 5. 8. 1950, aufgeh. durch Art. 18 Nr. 9 des G: 1373, 1392 G über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Hypothekenund Schiffsbankrechts sowie über Ausnahmen von § 247 Abs. 1 des BGB vom 30. 4. 1954, aufgeh. durch Art. 18 Nr. 10 des G: 1373, 1392 Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) 19 V zur Änd. der InVeKoS-V und der HauptzollamtszuständigkeitsV: 3720 InVeKoS-V, geänd. durch Art. 1 der V: 3720 Internationaler Strafgerichtshof IStGH-G, geänd. durch Art. 3 des G: 1841, 1845 Investitionen Bek. über das Inkrafttr. des InvestitionszulagenG 2005 sowie von Vorschriften des Richtlinien-UmsetzungsG und des G zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt und zur Änd. der InvestitionszulagenG 2005 und 1999: 1059 V zur Durchf. von § 5 Abs. 2 Satz 4 des InvestitionszulagenG 2005: 2484 Bek. über das Inkrafttr. der V zur Durchf. von § 5 Abs. 2 Satz 4 des InvestitionszulagenG 2005: 2514 Bek. über das vollständige Inkrafttr. des InvestitionszulagenG 2005: 2514 Bek. der NF des InvestitionszulagenG 2005: 2961 Investment V über die Meldepflichten nach § 10 Abs. 1 und 2 des InvestmentG (InvestmentmeldeV): 1050; Ber.: 1262 InvestmentG, geänd. durch ­ Art. 5 des G: 1698, 1717 ­ Art. 7 des G: 2676, 2681 InvestmentsteuerG, geänd. durch Art. 4 Abs. 26 des G: 2809, 2812 J Jubiläumszuwendungen V über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Telekom AG (JubiläumsV Telekom): 1791 Jugendarbeitsschutz JugendarbeitsschutzG, geänd. durch I Immissionsschutz Bundes-ImmissionsschutzG, geänd. durch ­ Art. 1 des G: 1794 ­ Art. 1 des G: 1865 Industrie- und Handelskammern G zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern, geänd. durch Art. 4 Nr. 5 des G: 931, 965 Infektionsschutz InfektionsschutzG, geänd. durch ­ Art. 2b des G: 2570, 2600 ­ Art. 2 § 3 Abs. 4 des G: 2618, 2655 Informationsfreiheit G zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (InformationsfreiheitsG): 2722 Insolvenz InsolvenzO, geänd. durch Art. 9 des G: 837, 851 ­ Art. 3 Abs. 2 des G: 239, 241 ­ Art. 7d des G: 1666, 1668 Justiz G über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (JustizkommunikationsG): 837; Ber.: 2022 Justizvergütungs und -entschädigungsG, geänd. durch ­ Art. 14 Abs. 5 des G: 837, 855 ­ Art. 5 des G: 2437, 2444 Justizverwaltung JustizverwaltungskostenO, geänd. durch Art. 14 Abs. 4 des G: 837, 855 K Kalium KaliumiodidV, geänd. durch Art. 70 des G: 1818, 1832 Kapital G zur Einf. von Kapitalanleger-Musterverfahren: 2437; Ber.: 3095 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 20 Sachverzeichnis 2005, Teil I ­ Art. 14 Abs. 2 des G: 837, 854 ­ Art. 6 des G: 1073, 1076 ­ Art. 2 Abs. 4 des G: 2477, 2480 Sechste V zur Änd. der ZollkostenV: 175 Erste V zur Änd. der KostenV für Amtshandlungen der SeeBerufsgenossenschaft: 323 KostenV für Amtshandlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-KostenV): 519 BSI-KostenV vom 29. 10. 1992, aufgeh. durch § 5 Satz 2 der V: 519 GerichtsvollzieherkostenG, geänd. durch Art. 14 Abs. 3 des G: 837, 855 JustizverwaltungskostenO, geänd. durch Art. 14 Abs. 4 des G: 837, 855 V über die Umlegung von Kosten der Bilanzkontrolle nach § 17d des FinanzdienstleistungsaufsichtsG (Bilanzkontrollkosten-UmlageV): 1259 V über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten (Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und KostenV): 1266 Vierte V zur Änd. der V über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem FinanzdienstleistungsaufsichtsG: 1525 KostenV zum SprengstoffG, geänd. durch Art. 4 des G: 1626, 1640 V über Kosten für Amtshandlungen nach dem G über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten und nach dem G über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, geänd. durch Art. 3 Abs. 22 des G: 1970, 2013 KostenV zum Elektro- und ElektonikgeräteG (Elektro- und ElektronikgeräteG-KostenV): 2020 Zweite V zur Änd. der KostenV für Amtshandlungen des PaulEhrlich-Instituts nach dem ArzneimittelG: 2175 Elfte V zur Änd. der KostenV für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt: 2282 BinnenschifffahrtskostenV, geänd. durch Art. 3 der V: 2487, 2497 KostenV für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, geänd. durch Art. 2 der V: 2787, 2792 V zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe (KostenbeitragsV): 2907 KostV zum StammzellG: 3115 Zehnte V zur Änd. der DPMA-VerwaltungskostenV: 3386 Neunte V zur Änd. der V zur Änd. der FS-An- und Abflug-KostenV: 3492 KOV-Anpassung Dreizehnte V zur Anpassung des Bemessungsbetrages nach dem BundesversorgungsG (Dreizehnte KOV-AnpassungsV 2005): 1727 Kraftfahrzeugsteuer KraftfahrzeugsteuerG 2002, geänd. durch Art. 30 des G: 1818, 1825 Kraftfahrzeugsteuer-DurchfV 2002, geänd. durch Art. 80 des G: 1818, 1833 Kraft-Wärme-Kopplung Kraft-Wärme-KopplungsG, geänd. durch ­ Art. 7 des G: 1224, 1228 ­ Art. 3 Abs. 36 des G: 1970, 2014 ­ Art. 3 des G: 2826, 2883 G über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-MusterverfahrensG) i. d. F. des Art. 1 des G: 2437 V über das Klageregister nach dem Kapitalanleger-MusterverfahrensG (KlageregisterV): 3092 Kauffahrteischiffe G betr. die Verpflichtung der Kauffahrteischiffe zur Mitnahme heimzuschaffender Seeleute vom 2. 6. 1902, aufgeh. durch Art. 2 des G: 1530, 1532 Kennzeichen Erste V zur Änd. der Öko-KennzeichenV: 3384 Kinder- und Jugendhilfe G zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinderund JugendhilfeweiterentwicklungsG): 2729 V zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe (KostenbeitragsV): 2907 Kindergeld Bek. der NF des BundeskindergeldG: 458 Klageregister V über das Klageregister nach dem Kapitalanleger-MusterverfahrensG (KlageregisterV): 3092 Kommunikation G über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (JustizkommunikationsG): 837 Kontrollgeräte V zur Durchf. des G über die mit der Einf. des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten erforderlichen Begleitregelungen: 1882 V über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. 11. 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der V (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der V (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr, geänd. durch Art. 3 der V: 1882, 1932 Konzessionsabgaben KonzessionsabgabenV, geänd. durch Art. 3 Abs. 40 des G: 1970, 2015 Kosmetik Sechsunddreißigste V zur Änd. der Kosmetik-V: 120 Kosmetik-V, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 120 ­ Art. 5 der V: 1401, 1403 ­ Art. 1 der V: 2019 ­ Art. 2 der V: 2159, 2160 ­ Art. 1 der V: 3479 Siebenunddreißigste V zur Änd. der Kosmetik-V: 2019 V zur Änd. der BedarfsgegenständeV und der Kosmetik-V: 2159 Achtunddreißigste V zur Änd. der Kosmetik-V: 3479 Kosten KostenO, geänd. durch ­ Art. 2 Abs. 9 des G: 162, 173 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I G zur Einf. der projektbezogenen Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereink. der VN über Klimaänd. vom 11. 12. 1997, zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101/EG und zur Änd. des Kraft-Wärme-KopplungsG: 2826 Krankenhaus KrankenhausfinanzierungsG, geänd. durch Art. 2 des G: 1720, 1723 KrankenhausentgeltG, geänd. durch ­ Art. 3 des G: 1720, 1724 ­ Art. 4 des G: 2570, 2600 Krankenversicherung (GKV) G über nutzungsbezogene Zuschläge bei Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (Nutzungszuschlags-G) i. d. F. des Art. 4 des G: 1720, 1724 KV-/PV-PauschalbeitragsV, geänd. durch Art. 89 des G: 1818, 1834 Kreditwesen KreditwesenG, geänd. durch ­ Art. 2 des G: 1373, 1388 ­ Art. 4a des G: 2809, 2813 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Kreislaufwirtschafts- und AbfallG, geänd. durch ­ Art. 2 des G: 1666 ­ Art. 2 § 3 Abs. 3 des G: 2618, 2655 Kriegsfolgen Allg. KriegsfolgenG, geänd. durch Art. 2 Abs. 16 des G: 2354, 2357 Kulturpflanzen Erste V zur Änd. der V über die Saldierung von Grundflächen im Wirtschaftsjahr 2004/2005 im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen: 486 Künstler KSVG-BeitragsüberwachungsV, geänd. durch Art. 19 des G: 818, 833 KünstlersozialversicherungsG, geänd. durch Art. 21 des G: 818, 834 Künstlersozialabgabe-V 2006: 2609 Kurzarbeitergeld Zweite V zur Änd. der V über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld: 1792 V über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld für das Jahr 2006: 3481 Lastenausgleich Landpacht 21 G zur Änd. des GrundstückverkehrsG und des LandpachtverkehrsG: 2409 LandpachtverkehrsG, geänd. durch Art. 2 des G: 2409 Landwirte/Landwirtschaft G über die Alterssicherung der Landwirte, geänd. durch ­ Art. 13 des G: 818, 829 ­ Art. 2d des G: 2725, 2726 Zweites G über die Krankenversicherung der Landwirte, geänd. durch ­ Art. 14 und 14a des G: 818, 830 ­ Art. 2b des G: 3676, 3678 Alterssicherung der Landwirte/DatenabgleichsV, durch Art. 19a des G: 818, 833 geänd. G über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, geänd. durch Art. 15d des G: 837, 858 V zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. 7. 2005 (RentenwertbestV 2005): 1578 V zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2006 (ArbeitseinkommenV Landwirtschaft 2006): 2899 V zur Bestimmung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2006 (BeitragsV Landwirtschaft 2006): 3626 Landwirtschaftliche Rentenbank G über die Landwirtschaftliche Rentenbank, geänd. durch ­ Art. 8 des G: 1373, 1389 ­ Art. 2 des G: 2363 G über das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank und zur Änd. des G über die Landwirtschaftliche Rentenbank: 2363 G über das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank i. d. F. des Art. 1 des G: 2363 Lärmschutz G zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm: 1794 LastenausgleichsG, geänd. durch Art. 2 Abs. 14 des G: 2354, 2357 Laufbahn V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung: 779 V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom 22. 10. 2001, aufgeh. durch § 47 Satz 2 der V: 779, 793 SoldatenlaufbahnV, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 867 ­ Art. 3 des G: 1106, 1122 ­ Art. 78 des G: 1818, 1833 Bundesgrenzschutz-LaufbahnV, geänd. durch Art. 55 des G: 1818, 1828 V über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag, geänd. durch Art. 62 des G: 1818, 1831 Kriminal-LaufbahnV, geänd. durch Art. 63 des G: 1818, 1831 L Ladenschluss G über den Ladenschluss, geänd. durch Art. 2 Abs. 3 des G: 1954, 1968 Landbeschaffung LandbeschaffungsG, geänd. durch Art. 2 Abs. 12 des G: 2354, 2357 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 22 BundeslaufbahnV, geänd. durch ­ Art. 64 des G: 1818, 1831 ­ Art. 4 des G: 2746, 2756 Sachverzeichnis 2005, Teil I Luftfahrt Erste DurchfV zur V über Luftfahrtpersonal, geänd. durch Art. 133 des G: 1818, 1839 Luftsicherheit G zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben: 78 LuftsicherheitsG i. d. F. des Art. 1 des G: 78, geänd. durch Art. 49 des G: 1818, 1828 Luftverkehr LuftverkehrsG, geänd. durch ­ Art. 2 des G: 78, 85 ­ Art. 2 des G: 1070 ­ Art. 48 des G: 1818, 1827 Luftverkehrs-Zulassungs-O, geänd. durch ­ Art. 7 des G: 78, 87 ­ Art. 1 der V: 992 ­ Art. 1 der V: 2275 Ber. der Sechsten V zur Änd. der Luftverkehrs-Zulassungs-O vom 8. 10. 2004: 138 Achte V zur Änd. der Luftverkehrs-Zulassungs-O: 992 Vierzehnte V zur Änd. der Luftverkehrs-O: 1674 Luftverkehrs-O, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 1674 ­ Art. 132 des G: 1818, 1839 V zur Sicherstellung des Luftverkehrs, geänd. durch Art. 104 des G: 1818, 1835 Neunte V zur Änd. der Luftverkehrs-Zulassungs-O: 2275 Luftversicherung G zur Anpassung luftversicherungsrechtlicher Vorschriften: 1070 V über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten: 2602 V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes: 2758 V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes vom 24. 9. 2001, aufgeh. durch § 43 Abs. 2 der V: 2758, 2769 V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Steuerdienst des Bundes, geänd. durch Art. 4 Abs. 4 des G: 2809, 2810 V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Steuerdienst des Bundes, geänd. durch Art. 4 Abs. 5 des G: 2809, 2810 Erste V zur Änd. der V über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Zolldienst des Bundes: 2890 Erste V zur Änd. der V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes: 2893 Erste V zur Änd. der V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes: 2898 Lebensmittel V zur Änd. der Zusatzstoff-ZulassungsV und and. lebensmittelrechtlicher V: 128 V zur Verlängerung der Geltungsdauer lebensmittelrechtlicher Vorschriften: 988 Vierte V zur Änd. der Lebensmittel-KennzeichnungsV und and. lebensmittelrechtlicher V: 1401 Lebensmittel-KennzeichnungsV, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 1401 ­ Art. 2 § 3 Abs. 14 des G: 2618, 2656 ­ Art. 1 der V: 2896 ­ Art. 1 der V: 3160 Neuartige Lebensmittel- und LebensmittelzutatenV, geänd. durch Art. 4 der V: 1401, 1403 Lebensmittel- und BedarfsgegenständeG, geänd. durch ­ Art. 19 des G: 1818, 1824 ­ Art. 5 des G: 2618, 2661 G zur NeuO des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts: 2618; Ber.: 3007 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) i. d. F. des Art. 1 des G: 2618; Ber.: 3007 G über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht i. d. F. des Art. 2 des G: 2618, 2653 Lebensmittelkontrolleur-V, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 11 des G: 2618, 2656 Lebensmittelrechtliche Straf- und BußgeldV, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 34 des G: 2618, 2658 G zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts vom 15. 8. 1974, aufgeh. durch Art. 7 Nr. 9 des G: 2618, 2666 Fünfte V zur Änd. der Lebensmittel-KennzeichnungsV: 2896 Zweite V zur Änd. der Mykotoxin-HöchstmengenV und and. lebensmittelrechtlicher V: 3154 Sechste V zur Änd. der Lebensmittel-KennzeichnungsV: 3160 Lohnfortzahlung LohnfortzahlungsG vom 27. 7. 1969, ­ geänd. durch Art. 4 Nr. 4 des G: 931, 965 ­ aufgeh. durch Art. 4 Satz 3 des G: 3686, 3690 M MAD MAD-G, geänd. durch Art. 8 des G: 1106, 1125 Makler Makler- und BauträgerV, geänd. durch Art. 10 des G: 1666, 1670 Margarine Margarine- und MischfettV, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 12 des G: 2618, 2656 Marktmanipulation V zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation (Marktmanipulations-KonkretisierungsV): 515 V zur Konkretisierung des Verbotes der Kurs- und Marktpreismanipulation vom 18. 11. 2003, aufgeh. durch § 11 Satz 2 der V: 515, 518 Marktstruktur MarktstrukturG, geänd. durch Art. 2 Abs. 6 des G: 1954, 1968 Maul- und Klauenseuche (MKS) MKS-V, geänd. durch Art. 5 der V: 3499, 3504 Bek. der NF der MKS-V: 3573 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I Maut V über die Höhe der Maut für die Benutzung des Herrentunnels (Herrentunnel-MauthöheV): 2108 G über den Betrieb elektronischer Mautsysteme (MautsystemG): 3692 Medaillen V über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Münzstücken zum Schutz deutscher Euro-Gedenkmünzen (MedaillenV): 3117 Medizin V zur Änd. der V über verschreibungspflichtige Arzneimittel und zur Änd. der V über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten: 1798 V über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten, geänd. durch Art. 1a der V: 1798, 1800 Meisterprüfung V über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin ­ Fachrichtung Fotobildtechnik vom 22. 9. 1982, aufgeh. durch Art. 2 der V: 338 V über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice: 339 V über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wassermeister/Geprüfte Wassermeisterin: 349 Ver- und Entsorgung-MeisterprüfungsV vom 23. 11. 1987, aufgeh. durch § 10 Satz 2 der V: 349, 355 V über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung: 359 V über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin: 369 V über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Maler- und Lackierer-Handwerk (Maler- und LackierermeisterV): 1659 V über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Maler- und Lackierer-Handwerk vom 15. 8. 1973, aufgeh. durch § 10 Satz 2 der V: 1659, 1664 V über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin: 2278 V über die Anforderungen in der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft (Teilbereich städtische Hauswirtschaft) vom 26. 3. 1992, aufgeh. durch § 11 Satz 2 der V: 2278, 2281 V über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin (Teilbereich ländliche Hauswirtschaft) vom 27. 5. 1994, aufgeh. durch § 11 Satz 2 der V: 2278, 2281 V über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin ­ Fachrichtung Papiererzeugung: 2501 V über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin ­ Fachrichtung Papiererzeugung vom 22. 9. 1982, aufgeh. durch § 10 Satz 2 der V: 2501, 2507 V über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Zweiradmechaniker-Handwerk (ZweiradmechanikermeisterV): 2562 ZweiradmechanikermeisterV vom 24. 10. 1995, aufgeh. durch § 11 Satz 2 der V: 2562, 2565 V über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk (AugenoptikermeisterV): 2610 23 V über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Augenoptiker-Handwerk vom 9. 8. 1976, aufgeh. durch § 10 Satz 2 der V: 2610, 2613 V über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Milchwirtschaftlicher Laborant/Milchwirtschaftliche Laborantin, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 32 des G: 2618, 2658 V über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Brunnenbauer-Handwerk (BrunnenbauermeisterV): 3024 BrunnenbauermeisterV vom 16. 1. 1987, aufgeh. durch § 10 Satz 2 der V: 3024, 3027 V über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin ­ Fachrichtung Mechatronik: 3037 V über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Uhrmacher-Handwerk (UhrmachermeisterV): 3122 UhrmachermeisterV vom 17. 4. 1986, aufgeh. durch § 10 Satz 2 der V: 3122, 3125 V über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Graveur-Handwerk (GraveurmeisterV): 3182 GraveurmeisterV vom 26. 6. 1992, aufgeh. durch § 11 Satz 2 der V: 3182, 3185 Melderecht MelderechtsrahmenG, geänd. durch ­ Art. 2 des G: 1073, 1074 ­ Art. 5 des G: 1626, 1640 ­ Art. 12 des G: 1818, 1823 ­ Art. 4 Abs. 6 des G: 2809, 2810 Milch Milch- und MargarineG, geänd. durch ­ Art. 38 des G: 1818, 1826 ­ Art. 3 des G: 2618, 2659 Ber. der V zur Änd. milchrechtlicher ProduktV vom 16. 7. 2004: 2518 Mineral- und Tafelwasser Mineral- und Tafelwasser-V, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 15 des G: 2618, 265 G über Zulassungsverfahren bei natürlichen Mineralwässern vom 25. 7. 1984, aufgeh. durch Art. 7 Nr. 3 des G: 2618, 2666 Mineralöl Mineralölbewirtschaftungs-V, geänd. durch Art. 81 des G: 1818, 1833 Mitbestimmung MitbestimmungsG, geänd. durch Art. 4 des G: 1530, 1533 G zur Erg. des G über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie, geänd. durch Art. 5 des G: 1530, 1533 Montrealer Übereinkommen Montrealer-Übereinkommen-DurchfG, geänd. durch Art. 1 des G: 1070 Mosel V zur Einf. der MoselschifffahrtspolizeiV, geänd. durch Art. 115 des G: 1818, 1837 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 24 Münzen Sachverzeichnis 2005, Teil I Notare BundesnotarO, geänd. durch ­ Art. 15 des G: 837, 857 ­ Art. 1 des G: 2188 ­ Art. 1 des G: 3679 Entsch. des BVerfG zu § 29 Abs. 3 Satz 1 der BundesnotarO: 1413 Viertes G zur Änd. der BundesnotarO: 2188 Fünftes G zur Änd. der BundesnotarO: 3679 Nutzfahrzeuge V über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße, geänd. durch ­ Art. 93 des G: 1818, 1835 ­ Art. 2 der V: 1947, 1950 Nutzungszuschlag G über nutzungsbezogene Zuschläge bei Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (Nutzungszuschlags-G) i. d. F. des Art. 4 des G: 1720, 1724 Bek. über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze ,,FIFA FußballWeltmeisterschaft Deutschland 2006" ­ 3. Ausgabe 2005 ­): 75 Bek. über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze ,,Nationalpark Bayerischer Wald"): 197 Bek. über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze ,,200. Todestag des Dichters Friedrich von Schiller"): 1057 Bek. über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze ,,Albert Einstein ­ 100 Jahre Relativität, Atome, Quanten"): 1412 Bek. über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze ,,1200 Jahre Magdeburg"): 2299 Bek. über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze ,,FIFA FußballWeltmeisterschaft in Deutschland 2006"): 2541 MünzG, geänd. durch Art. 6 des G: 2746, 2756 Bek. über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze ,,100 Jahre Friedensnobelpreis ­ Bertha von Suttner"): 2973 V über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Münzstücken zum Schutz deutscher Euro-Gedenkmünzen (MedaillenV): 3117 Bek. über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze ,,250. Geburtstag von Wolfgang Amadeus Mozart"): 3389 Mykotoxin-Höchstmengen Zweite V zur Änd. der Mykotoxin-HöchstmengenV und and. lebensmittelrechtlicher V: 3154 Mykotoxin-HöchstmengenV, geänd. durch Art. 1 der V: 3154 O Ökologie Erstes G zur Änd. des Öko-LandbauG: 1586 Bek. der NF des Öko-LandbauG: 2431 Opferschutz Entsch. des BVerfG zu den §§ 40, 40a Abs. 1 und § 41 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c des BundesversorgungsG i. V. m. § 1 Abs. 8 Satz 1 des OpferentschädigungsG: 1047 Orden und Ehrenzeichen V über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen, geänd. durch Art. 52 des G: 1818, 1828 Ordnungswidrigkeiten G über Ordnungswidrigkeiten, geänd. durch ­ Art. 7 des G: 837, 849 ­ Art. 2 Abs. 8 des G: 2354, 2357 Organisationserlass Organisationserlass der Bundeskanzlerin: 3197 OSZE V über Vorrechte und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), geänd. durch Art. 4 Abs. 1 des G: 2809, 2810 N Nachsteuer V zur Erhebung einer Nachsteuer auf vorportionierten Feinschnitt: 3165 Nationalsozialistische Einrichtungen G zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen, geänd. durch Art. 2 Abs. 17 des G: 2354, 2358 NATO-Truppenstatut G zur Änd. des Finanz- und PersonalstatistikG, des HochschulstatistikG sowie des G zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen: 1860 G zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen, geänd. durch Art. 2a des G: 1860, 1864 Naturschutz BundesnaturschutzG, geänd. durch ­ Art. 2 des G: 186, 195 ­ Art. 40 des G: 1818, 1827 V über das Befahren des Naturschutzgebietes ,,Helgoländer Felssockel", geänd. durch Art. 108 des G: 1818, 1837 NaturschutzgebietsbefahrensV, geänd. durch Art. 109 des G: 1818, 1837 V über die Festsetzung des Naturschutzgebietes ,,Pommersche Bucht": 2778 V über die Festsetzung des Naturschutzgebietes ,,Östliche Deutsche Bucht": 2782 P Packungsgrößen Erste V zur Änd. der PackungsgrößenV: 2770 Parlament G über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (ParlamentsbeteiligungsG): 775 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I Partnerschaften G zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften: 2676 Pass und Personalausweis PassG, geänd. durch Art. 13 des G: 1818, 1823 Zweite V zur Änd. passrechtlicher Vorschriften: 2306 V zur Bestimmung der Muster der Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland (PassmusterV) i. d. F. des Art. 1 der V: 2306, geänd. durch Art. 1 der V: 2980 V über amtliche Pässe der Bundesrepublik Deutschland, geänd. durch Art. 2 der V: 2306 PassgebührenV, geänd. durch ­ Art. 3 der V: 2306 ­ Art. 2 der V: 2980, 2981 V zur Durchf. des PassG, geänd. durch Art. 4 der V: 2306, 2307 V zur Bestimmung der Muster der Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland vom 3. 12. 2001, aufgeh. durch Art. 6 Abs. 1 Satz 2 der V: 2306, 2307 Dritte V zur Änd. passrechtlicher Vorschriften: 2980 Patent PatentG, geänd. durch ­ Art. 1 des G: 146 ­ Art. 3 des G: 2570, 2600 Patentanwälte PatentanwaltsO, geänd. durch Art. 2 Abs. 7 des G: 2354, 2357 Zweite V zur Änd. der Anl. zu § 1 des G über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft: 2560 Pensionsfonds Pensionsfonds-KapitalanlagenV, geänd. durch Art. 14 des G: 1373, 1391 Pensionsfonds-DeckungsrückstellungsV, geänd. durch Art. 3 des G: 2546, 2553 V über die versicherungsmathematische Bestätigung und den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars bei Pensionsfonds (Pensionsfonds-AktuarV): 3019 V über die Berichterstattung von Pensionsfonds gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (PensionsfondsberichterstattungsV): 3048 Pensionskassen V zur Bestimmung von Pensionskassen als Unternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung vom 16. 4. 1996, aufgeh. durch Art. 4 Nr. 5 des G: 2546, 2553 Personenbeförderung PersonenbeförderungsG, geänd. durch ­ Art. 7 des G: 1666, 1668 ­ Art. 2 Abs. 7 des G: 1954, 1969 Pfandbriefe G zur NeuO des Pfandbriefrechts: 1373 PfandbriefG i. d. F. des Art. 1 des G: 1373 V über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen, geänd. durch Art. 14 des G: 1373, 1391 V über die Mündelsicherheit der Schiffspfandbriefe vom 18. 3. 1941, aufgeh. durch Art. 18 Nr. 1 des G: 1373, 1392 25 G über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten vom 9. 9. 1998, aufgeh. durch Art. 18 Nr. 2 des G: 1373, 1392 Zweite V zur Durchf. des G über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten vom 20. 12. 1938, aufgeh. durch Art. 18 Nr. 3 des G: 1373, 1392 G zur Änd. und Erg. des G über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten vom 8. 5. 1963, aufgeh. durch Art. 18 Nr. 4 des G: 1373, 1392 V über die Sicherstellung der jederzeitigen Deckung von Hypothekenpfandbriefen, Öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen nach dem Barwert und dessen Berechnung bei Pfandbriefbanken (Pfandbrief-BarwertV): 2165 Pfandbrief-BarwertV vom 19. 12. 2003, aufgeh. durch § 10 Nr. 1 der V: 2165, 2167 Hypothekenpfandbrief-BarwertV vom 19. 12. 2003, aufgeh. durch § 10 Nr. 2 der V: 2165, 2167 Pfändung Bek. zu § 850c der ZPO (Pfändungsfreigrenzenbek. 2005): 493 Pflanzen PflanzenbeschauV, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 150 ­ Art. 1 der V: 2916 Elfte V zur Änd. der PflanzenbeschauV, geänd. durch Art. 2 der V: 150 Pflanzenschutz Fünfte V zur Änd. pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften: 150 Bek. der NF der PflanzenschutzmittelV: 734, geänd. durch Art. 2 der V: 2916, 2923 Bek. der NF der Pflanzenschutzmittel-GebührenV: 744 PflanzenschutzG, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 9 Nr. 2 des G: 2618, 2656 Sechste V zur Änd. pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften: 2916 Pflegesatz BundespflegesatzV, geänd. durch Art. 5 des G: 2570, 2600 Pflegeversicherung Pflege-VersicherungsG, geänd. durch Art. 25 des G: 818, 835 Pharmazeutisch-technische Assistenten G über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten, geänd. durch Art. 5 des G: 1645, 1651 Änd. der Ausbildungs- und PrüfungsV für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten, geänd. durch Art. 6 des G: 1645, 1652 Pharmazie BetriebsV für pharmazeutische Unternehmer, geänd. durch Art. 3 des G: 234, 237 Phosphor G betr. Phosphorzündwaren vom 10. 5. 1903, aufgeh. durch Art. 7 Nr. 5 des G: 2618, 2666 Post PostpersonalrechtsG, geänd. durch ­ Art. 4 Nr. 7 des G: 931, 965 ­ Art. 2 des G: 2746, 2755 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 26 Sachverzeichnis 2005, Teil I Ausbildungs- und PrüfungsV für Orthopistinnen und Orthopisten, geänd. durch ­ Art. 5 Nr. 12 des G: 931, 966 ­ Art. 73 des G: 1818, 1833 Ergotherapeuten-Ausbildungs- und PrüfungsV, geänd. durch Art. 5 Nr. 13 des G: 931, 966 Ausbildungs- und PrüfungsV für Hebammen und Entbindungspfleger, geänd. durch Art. 5 Nr. 14 des G: 931, 966 Ausbildungs- und PrüfungsO für Logopäden, geänd. durch ­ Art. 5 Nr. 15 des G: 931, 966 ­ Art. 72 des G: 1818, 1832 Ausbildungs- und PrüfungsV für Masseure und medizinische Bademeister, geänd. durch Art. 5 Nr. 16 des G: 931, 966 Ausbildungs- und PrüfungsV für Physiotherapeuten, geänd. durch Art. 5 Nr. 17 des G: 931, 966 Ausbildungs- und PrüfungsV für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, geänd. durch Art. 5 Nr. 18 des G: 931, 967 Ausbildungs- und PrüfungsV für die Berufe in der Krankenpflege, geänd. durch Art. 5 Nr. 19 des G: 931, 967 Ausbildungs- und PrüfungsV für technische Assistenten in der Medizin, geänd. durch Art. 5 Nr. 20 des G: 931, 967 Ausbildungs- und PrüfungsV für Psychologische Psychotherapeuten, geänd. durch Art. 5 Nr. 21 des G: 931, 967 Ausbildungs- und PrüfungsV für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, geänd. durch Art. 5 Nr. 22 des G: 931, 967 V über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst im Bundesgrenzschutz, geänd. durch Art. 60 des G: 1818, 1830 V über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Bundesgrenzschutz, geänd. durch Art. 61 des G: 1818, 1831 V über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft: 2191 V über die Anforderungen an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft: 2284 V über die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in der Landwirtschaft vom 11. 6. 1976, aufgeh. durch § 4 Satz 2 der V: 2284 V über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten: 2602 V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes: 2758 V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes vom 24. 9. 2001, aufgeh. durch § 43 Abs. 2 der V: 2758, 2769 V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Steuerdienst des Bundes, geänd. durch Art. 4 Abs. 4 des G: 2809, 2810 V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Steuerdienst des Bundes, geänd. durch Art. 4 Abs. 5 des G: 2809, 2810 Erste V zur Änd. der V über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Zolldienst des Bundes: 2890 Erste V zur Änd. der V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes: 2893 Erste V zur Änd. der V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes: 2898 PostarbeitszeitV vom 9. 12. 1993, aufgeh. durch § 8 Satz 2 der V: 1725, 1726 PostsicherstellungsV, geänd. durch ­ Art. 91 des G: 1818, 1834 ­ Art. 3 Abs. 25 des G: 1970, 2014 Post- und TelekommunikationssicherstellungsG, geänd. durch Art. 3 Abs. 8 des G: 1970, 2012 PostsozialversicherungsorganisationsG, geänd. durch Art. 3 Abs. 11 des G: 1970, 2013 Post-LizenzgebührenV, geänd. durch Art. 3 Abs. 24 des G: 1970, 2014 Post-UniversaldienstleistungsV, geänd. durch Art. 3 Abs. 26 des G: 1970, 2014 Post- und TelekommunikationsauskunftsV, geänd. durch Art. 3 Abs. 27 des G: 1970, 2014 Post- und Telekommunikations-ZivilschutzV, geänd. durch Art. 3 Abs. 28 des G: 1970, 2014 V über die Gewährung von Leistungsentgelten an Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG (PostleistungsentgeltV): 3475 PostleistungszulagenV, geänd. durch § 14 Satz 2 der V: 3475, 3478 Erste V zur Änd. der Post-ArbeitszeitV 2003: 3491 Postbank V zur Regelung der Arbeitszeit für die bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (PostbankarbeitszeitV): 1725 Projekt-Mechanismen/Kyoto-Protokoll G zur Einf. der projektbezogenen Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereink. der VN über Klimaänd. vom 11. 12. 1997, zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101/EG und zur Änd. des Kraft-Wärme-KopplungsG: 2826 G über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereink. der VN über Klimaänd. vom 11. 12. 1997 (Projekt-Mechanismen-G) i. d. F. des Art. 1 des G: 2826 Projekt-Mechanismen-GebührenV: 3166 Prospekt G zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 11. 2003 betr. den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änd. der Richtlinie 2001/34/EG (ProspektrichtlinieUmsetzungsG): 1698 Prüfung V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung: 779 V über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom 22. 10. 2001, aufgeh. durch § 47 Satz 2 der V: 779, 793 Ausbildungs- und PrüfungsV für Diätassistentinnen und Diätassistenten, geänd. durch Art. 5 Nr. 8 des G: 931, 966 Aubildungs- und PrüfungsV für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten, geänd. durch Art. 5 Nr. 9 des G: 931, 966 Altenpflege-Ausbildungs- und PrüfungsV, geänd. durch Art. 5 Nr. 10 des G: 931, 966 Ausbildungs- und PrüfungsV für Podologinnen und Podologen, geänd. durch Art. 5 Nr. 11 des G: 931, 966 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I Prüfungszeugnisse Fünfte V zur Änd. der V zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen: 3188 Psittakose Psittakose-V, geänd. durch ­ Art. 2 der V: 258, 263 ­ Art. 9 der V: 3499, 2507 Bek. der NF der Psittakose-V: 3531 Reisekosten G zur Reform des Reisekostenrechts: 1418 BundesreisekostenG i. d. F. des Art. 1 des G: 1418 BundesreisekostenG vom 13. 11. 1973, ­ aufgeh. durch Art. 18 Abs. 1 Satz 2 des G: 1418, 1424 ­ geänd. durch Art. 10 des G: 1818, 1823 27 V zu § 6 Abs. 2 BRKG vom 22. 10. 1965, aufgeh. durch Art. 18 Abs. 1 Satz 2 des G: 1418, 1424 V zu § 16 Abs. 6 BRKG vom 12. 8. 1965, aufgeh. durch Art. 18 Abs. 1 Satz 2 des G: 1418, 1424 Renten R Raumordnung RaumordnungsG, geänd. durch ­ Art. 3 des G: 1224, 1227 ­ Art. 2b des G: 1746, 1756 Rebflächen V über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 2000/2001 bis 2004/2005, geänd. durch Art. 3 der V: 3379, 3383 Rechnungslegung Kreditinstituts-RechnungslegungsV, geänd. durch Art. 12 des G: 1373, 1391 Rechtsanwälte RechtsanwaltsvergütungsG, geänd. durch ­ Art. 2 Abs. 10 des G: 162, 173 ­ Art. 14 Abs. 6 des G: 837, 856 ­ Art. 3 Abs. 44 des G: 1970, 2016; Ber.: 3621 ­ Art. 6 des G: 2437, 2444 ­ Art. 2 Abs. 5 des G: 2477, 2480 ­ Art. 2 Abs. 6 des G: 2802, 2807 Zweite V zur Änd. der V zur Durchf. des § 206 der BundesrechtsanwaltsO: 1452 Rechtshilfe G zur Umsetzung des Übereinkommens vom 29. 5. 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU: 2189 G über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, geänd. durch Art. 1 des G: 2189 Rechtspflege RechtspflegerG, geänd. durch ­ Art. 2 Abs. 2 des G: 162, 172 ­ Art. 3 des G: 1073, 1074 ­ Art. 2 Abs. 1 des G: 2477, 2479 Refinanzierungsregister G zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters: 2809 Regelbetrag Vierte V zur Änd. der Regelbetrag-V: 1055 Rehabilitierung G zur Änd. des Strafrechtlichen RehabilitierungsG: 2266 V zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. 7. 2005 (RentenwertbestimmungsV 2005): 1578 BetriebsrentenG, geänd. durch Art. 2 des G: 2546, 2553 Rentenversicherung (RV) V über die Zulässigkeit und den Umfang der Wohnungsfürsorge für Bedienstete der Träger der Rentenversicherung (Bedienstetenwohnungs-V der RV-Träger): 1098 V zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. 7. 2005 (RentenwertbestimmungsV 2005): 1578 RV-PauschalbeitragsV, geänd. durch Art. 90 des G: 1818, 1834 G zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung, geänd. durch Art. 2e des G: 2725, 2726 Bek. der Beitragssätze in der allg. Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2006: 3470 Bek. der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung: 3668 Rettungsassistenten RettungsassistentenG, geänd. durch Art. 18 des G: 1818, 1824 Rhein V zur Einf. der RheinschifffahrtspolizeiV, geänd. durch Art. 113 des G: 1818, 1837 Richter Deutsches RichterG, geänd. durch Art. 15b des G: 837, 857 Richtlinien-Umsetzung Bek. über das Inkrafttr. des InvestitionszulagenG 2005 sowie von Vorschriften des Richtlinien-UmsetzungsG und des G zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt und zur Änd. der InvestitionszulagenG 2005 und 1999: 1059 Rinder Rinder-Deckinfektionen-V, geänd. durch Art. 1 der V: 3499 Rinder-Leukose-V, geänd. durch Art. 2 der V: 3499, 3500 Bek. der NF der Rinder-Deckinfektionen-V: 3512 Rindfleisch Zweite V zur Änd. der Rindfleisch-Sondererstattungs-V: 865 Risikostrukturausgleich Risikostruktur-AusgleichsV, geänd. durch ­ Art. 24 des G: 818, 834 ­ Art. 1 der V: 2457 Zwölfte V zur Änd. der Risikostruktur-AusgleichsV: 2457 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 28 Rohtabak Sachverzeichnis 2005, Teil I V zur Einf. der SchifffahrtsO Emsmündung, geänd. durch ­ Art. 127 des G: 1818, 1839 ­ Art. 3 der V: 2288, 2290 SchiffssicherheitsV, geänd. durch ­ Art. 129 des G: 1818, 1839 ­ Art. 6 der V: 2288, 2293 ­ Art. 3 der V: 2787, 2793 V über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge, geänd. durch Art. 130 des G: 1818, 1839 SchiffsbesetzungsV, geänd. durch Art. 131 des G: 1818, 1839 SchiffssicherheitsG, geänd. durch ­ Art. 8 der V: 2288, 2296 ­ Art. 1 der V: 2985 Siebte SchiffssicherheitsanpassungsV: 2985 Schiffsbank SchiffsbankG vom 8. 5. 1963, aufgeh. durch Art. 18 Nr. 7 des G: 1373, 1392 G zur Änd. und Erg. des SchiffsbankG vom 8. 5. 1963, aufgeh. durch Art. 18 Nr. 8 des G: 1373, 1392 G über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Hypothekenund Schiffsbankrechts sowie über Ausnahmen von § 247 Abs. 1 des BGB vom 30. 4. 1954, aufgeh. durch Art. 18 Nr. 10 des G: 1373, 1392 Schleusen SchleusenbetriebsV, geänd. durch Art. 110 des G: 1818, 1837 EG-Rohtabak-DurchfV vom 8. 8. 2003, aufgeh. durch Art. 1 Nr. 17 der V: 3720, 3723 Rückerstattung BundesrückerstattungsG, geänd. durch ­ Art. 2 Abs. 2 des G: 2354, 2356 ­ Art. 4 Abs. 10 des G: 2809, 2811 Erste V zur Durchf. des BundesrückerstattungsG, geänd. durch Art. 4 Abs. 11 des G: 2809, 2811 Rückstands-Höchstmengen Rückstands-HöchstmengenV, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 105 ­ Art. 1 der V: 1229 ­ Art. 1 der V: 2161 ­ Art. 2 § 3 Abs. 19 des G: 2618, 2656 ­ Art. 1 der V: 3162; Ber.: 3387; 3726 Dreizehnte V zur Änd. der Rückstands-HöchstmengenV: 3162; Ber.: 3387; 3726 Rückversicherung V über die Kapitalausstattung von Rückversicherungsunternehmen (Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-V): 3018 S Saatgut Erste V zur Änd. der V über die Meldung und Vorführung von Saatgut bei der Einfuhr: 1934 Erste V zur Änd. der SaatgutaufzeichnungsV: 1935 Elfte V zur Änd. der SaatgutV: 2971 G zur Änd. des DüngemittelG und des SaatgutverkehrsG: 3012 SaatgutverkehrsG, geänd. durch Art. 2 des G: 3012, 3013 Sachbezug SachbezugsV, geänd. durch Art. 1 der V: 3493 Sachenrecht SachenrechtsbereinigungsG, geänd. durch ­ Art. 7 des G: 1373, 1389 ­ Art. 4 Abs. 16a des G: 2809, 2811 Schlichtungsstellen V über die Schlichtungsstelle für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über Versicherungen (VVG-SchlichtungsstellenV): 257 Schriftgut G zur Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte des Bundes und des Generalbundesanwalts nach Beendigung des Verfahrens (SchriftgutaufbewahrungsG) i. d. F. des Art. 11 des G: 837, 852 Schuldverschreibung SchuldverschreibungsV, geänd. durch Art. 4 Abs. 40 des G: 2809, 2813 Schutzbereich SchutzbereichG, geänd. durch Art. 2 Abs. 11 des G: 2354, 2357 Schwangerschaftsabbrüche Säuglingsnahrung SäuglingsnahrungswerbeG vom 10. 10. 1994, aufgeh. durch Art. 7 Nr. 2 des G: 2618, 2666 Schadstoffe Schadstoff-HöchstmengenV, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 1524 ­ Art. 2 der V: 3154, 3155 Schienenwege BundesschienenwegeausbauG, geänd. durch Art. 3 des G: 1138, 1147 Schifffahrt Schifffahrtsrechtliche VerteilungsO, geänd. durch Art. 10 des G: 837, 852 Zehnte V zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des G zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen: 2537 Neunte V zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des G zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen vom 10. 8. 2004, aufgeh. durch § 2 Satz 2 der V: 2537 Schwarzarbeit SchwarzarbeitsbekämpfungsG, geänd. durch ­ Art. 5 des G: 721, 725 ­ Art. 6 des G: 1841, 1846 Schweinepest Schweinepest-V, geänd. durch Art. 6 der V: 3499, 3504 Bek. der NF der Schweinepest-V: 3547 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I Seefischerei Achte V zur Änd. der Seefischerei-BußgeldV: 2714 Neunte V zur Änd. der Seefischerei-BußgeldV: 3127 V zur Änd. tierseuchenrechtlicher V und zur Änd. der SeefischereiV: 3499 SeefischereiV, geänd. durch Art. 16 der V: 3499, 3511 Seehäfen Bundes-Seehäfen-AbgabenV, geänd. durch Art. 119 des G: 1818, 1838 Schutz- und SicherheitshafenV, geänd. durch Art. 126 des G: 1818, 1838 Seerecht Erste V zur Änd. der KostenV für Amtshandlungen der SeeBerufsgenossenschaft: 323 Zweites G zur Änd. des SeemannsG und and. G: 1530 SeemannsG, geänd. durch Art. 1 des G: 1530 SeeaufgabenG, geänd. durch Art. 47 des G: 1818, 1827 Zuständigkeitsbezeichnungs-V See, geänd. durch Art. 121 des G: 1818, 1838 SeeanlagenV, geänd. durch Art. 122 des G: 1818, 1838 V zur Durchf. des Seesicherheits-Untersuchungs-G, geänd. durch Art. 123 des G: 1818, 1838 V zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See, geänd. durch Art. 2 der V: 2288, 2289 V zum G vom 25. 6. 2004 zur Ausf. der im Dezember 2002 vorgenommenen Änd. des Internationalen Übereink. von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen: 2787 V zur Eigensicherung von Seeschiffen zur Abwehr äußerer Gefahren (See-EigensicherungsV) i. d. F. des Art. 1 der V: 2787 Seeschifffahrt Seeschifffahrtsaufgaben-ÜbertragungsV, geänd. durch Art. 120 des G: 1818, 1838 Seeschifffahrtsstraßen-O, geänd. durch ­ Art. 124 des G: 1818, 1838 ­ Art. 1 der V: 2288 V zum G vom 25. 6. 2004 zur Ausf. der im Dezember 2002 vorgenommenen Änd. des Internationalen Übereink. von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen: 2787 V zur Eigensicherung von Seeschiffen zur Abwehr äußerer Gefahren (See-EigensicherungsV) i. d. F. des Art. 1 der V: 2787 Seeverkehr V zur Sicherstellung des Seeverkehrs, geänd. durch Art. 103 des G: 1818, 1835 Zwölfte V zur Änd. seeverkehrsrechtlicher Vorschriften: 2288 Zehnte V zur Änd. seeverkehrsrechtlicher Vorschriften, geänd. durch Art. 9 der V: 2288, 2296 Sicherheit SicherheitsüberprüfungsG, geänd. durch Art. 4 des G: 1818, 1821 SicherheitsüberprüfungsfeststellungsV, geänd. durch ­ Art. 53 des G: 1818, 1828 ­ Art. 1 der V: 2984 Erste V zur Änd. der SicherheitsüberprüfungsfeststellungsV: 2984 Soldaten/Soldatinnen Signatur/Signatar Erstes G zur Änd. des SignaturG: 2 SignaturG, geänd. durch ­ Art. 1 des G: 2 ­ Art. 3 Abs. 9 des G: 1970, 2013 SignaturV, geänd. durch Art. 2 des G: 2, 3 29 V zur Änd. der SoldatenlaufbahnV und zur Aufhebung der DienstgradüberleitungsV: 867 SoldatenlaufbahnV, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 867 ­ Art. 3 des G: 1106, 1122 ­ Art. 78 des G: 1818, 1833 SoldatenG, geänd. durch ­ Art. 2 des G: 1106, 1112 ­ Art. 9 des G (Art. 4 des VersorgungsreformG 1998): 1106, 1125 SoldatenversorgungsG, geänd. durch ­ Art. 7 des G: 1106, 1124 ­ Art. 1 des G: 1234 SoldatenurlaubsV, geänd. durch Art. 10 des G: 1106, 1125 SoldatenbeteiligungsG, geänd. durch ­ Art. 12 des G: 1106, 1125 ­ Art. 7 des G: 1418, 1422 G zur Fortentwicklung der soldatenversorgungsrechtlichen Berufsförderung (BerufsförderungsfortentwicklungsG): 1234 V über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, geänd. durch Art. 3 des G: 1234, 1243 Bek. der NF der SoldatenlaufbahnV: 1244 V über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin durch Soldatinnen der Bundeswehr (Gleichstellungsbeauftragten-WahlV Soldatinnen): 1394 Bek. der NF des SoldatenG: 1482 V über die Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Soldatinnen- und SoldatenteilzeitbeschäftigungsV): 3157 Sonderzahlung Bek. der NF des BundessonderzahlungsG: 464 Sorgerecht G zur Änd. von Zuständigkeiten nach dem Sorgerechtsübereinkommens-AusfG, geänd. durch Art. 2 Abs. 6 des G: 162, 173 Sorgerechtsübereinkommens-AusfG vom 5. 4. 1990, aufgeh. durch Art. 3 des G: 162, 174 Sortenschutz SortenschutzG, geänd. durch Art. 3 des G: 146, 148 Sozialgericht SozialgerichtsG, geänd. durch ­ Art. 4 des G: 837, 846 ­ Art. 2 Abs. 4 des G: 2354, 2356 ­ Art. 4 des G: 3676, 3678 ­ Art. 2 Nr. 7 des G: 3686, 3689 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 30 Sozialgesetzbuch ­ Erstes Buch Sachverzeichnis 2005, Teil I ­ Sechstes Buch Sechstes Buch Sozialgesetzbuch ­ Gesetzliche Rentenversicherung ­ i. d. F. der Bek. vom 19. 2. 2002, geänd. durch ­ Art. 6 Nr. 2 des G: 721, 726 ­ Art. 5 des G: 818, 825 ­ Art. 21 des G: 1106, 1127 ­ Art. 2 des G: 2269 ­ Art. 2b des G: 2725, 2726 ­ Art. 2c des G: 2725, 2726 ­ Art. 2e des G (Art. 1 des G zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 9. 12. 2004): 2725, 2726 ­ Art. 3 des G: 3676, 3678 G zur Änd. des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch: 2269 ­ Siebtes Buch Siebtes Buch Sozialgesetzbuch ­ Gesetzliche Unfallversicherung ­ (Art. 1 des G vom 7. 8. 1996), geänd. durch ­ Art. 6 Nr. 3 des G: 721, 726 ­ Art. 6 des G: 818, 825 ­ Art. 10 des G: 1418, 1422 ­ Art. 1 des G: 2410 ­ Art. 2 des G: 2729, 2740 G zur Änd. des Siebten Buches Sozialgesetzbuch: 2410 ­ Achtes Buch Achtes Buch Sozialgesetzbuch ­ Kinder- und Jugendhilfe ­ i. d. F. der Bek. vom 8. 12. 1998, geänd. durch ­ Art. 7 des G: 818, 826 ­ Art. 2 Abs. 6 des G: 2477, 2481 ­ Art. 1 des G: 2729 ­ Neuntes Buch Neuntes Buch Sozialgesetzbuch ­ Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ­ (Art. 1 des G vom 19. 6. 2001), geänd. durch ­ Art. 8 des G: 818, 827 ­ Art. 4 Abs. 3 des G: 1138, 1148 ­ Zehntes Buch Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ­ Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz ­ i. d. F. der Bek. vom 18. 1. 2001, geänd. durch ­ Art. 2 Abs. 12 des G: 162, 173 ­ Art. 9 des G: 818, 827 ­ Art. 10 des G: 1073, 1079 ­ Art. 2 Abs. 25 des G: 2354, 2358 ­ Art. 2 Nr. 4 des G: 3686, 3689 ­ Elftes Buch Elftes Buch Sozialgesetzbuch ­ Soziale Pflegeversicherung ­ (Art. 1 des G vom 26. 5. 1994), geänd. durch ­ Art. 9a des G: 818, 828 ­ Art. 11 des G: 1073, 1080 ­ Art. 22 des G: 1106, 1127 ­ Art. 3b des G: 1530, 1532 ­ Zwölftes Buch Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch ­ Sozialhilfe ­ (Art. 1 des G vom 27. 12. 2003), geänd. durch ­ Art. 10 des G: 818, 829 ­ Art. 27 Nr. 2 des G: 818, 835 ­ Art. 4 Abs. 36 des G: 2809, 2813 Erstes Buch Sozialgesetzbuch ­ Allgemeiner Teil ­ (Art. I des G vom 11. 12. 1975), geänd. durch ­ Art. 2 des G: 818, 821 ­ Zweites Buch Zweites Buch Sozialgesetzbuch ­ Grundsicherung für Arbeitsuchende ­ (Art. 1 des G vom 24. 12. 2003), geänd. durch ­ Art. 2a des G: 818, 822 ­ Art. 1 des G: 2407 ­ Art. 4 Abs. 35 des G: 2809, 2813 ­ Art. 1 des G: 3675 ­ Art. 2 des G: 3676, 3677 Bek. über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. 7. 2005: 2718 Erstes G zur Änd. des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch: 3675 ­ Drittes Buch Drittes Buch Sozialgesetzbuch ­ Arbeitsförderung ­ (Art. 1 des G vom 24. 3. 1997), geänd. durch ­ Art. 3 des G: 721, 725 ­ Art. 3 des G: 818, 822 ­ Art. 4 Nr. 2 des G: 931, 964 ­ Art. 19 des G: 1106, 1126 ­ Art. 23 des G (Art. 1 des 3. G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. 12. 2003): 1106, 1127 ­ Art. 8 des G: 1418, 1422 ­ Art. 3 des G: 1530, 1532 ­ Art. 2 des G: 2725 ­ Art. 1 des G: 3676 ­ Art. 2 Nr. 1 des G: 3686, 3689 Fünftes G zur Änd. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und and. G: 3676 ­ Viertes Buch Viertes Buch Sozialgesetzbuch ­ Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung ­ (Art. I des G vom 23. 12. 1976), geänd. durch ­ Art. 1 des G: 818 ­ Art. 22 des G (Art. 2 des 2. G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. 12. 2002): 818, 834 ­ Art. 1 des G: 2269 ­ Art. 2a des G: 2725 ­ Art. 2 Nr. 2 des G: 3686, 3689 G zur Änd. des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch: 2269 ­ Fünftes Buch Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ­ Gesetzliche Krankenversicherung ­ (Art. 1 des G vom 20. 12. 1988), geänd. durch ­ Art. 6 Nr. 1 des G: 721, 726 ­ Art. 4 des G: 818, 822 ­ Art. 20 des G: 1106, 1126 ­ Art. 9 des G: 1418, 1422 ­ Art. 1 des G: 1720; Ber.: 2566 ­ Art. 3a des G: 2570, 2600 ­ Art. 2a des G: 3676, 3677 ­ Art. 2 Nr. 3 des G: 3686, 3689 Entsch. des BVerfG zu den §§ 266, 267, 313a, 137f, 137g, 268 und 269 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch: 2888 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I V zur Durchf. des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, geänd. durch Art. 11 des G: 818, 829 Sozialhilfe/Sozialgeld BundessozialhilfeG, geänd. durch Art. 27 Nr. 1 des G: 818, 835 Erste V zur Änd. der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-V: 2499 SozialhilfedatenabgleichsV, geänd. durch Art. 4 Abs. 8 des G: 2809, 2810 Sozialversicherung Dritte V zur Änd. von gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung: 3493 V über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2006 (Sozialversicherungs-RechengrößenV 2006): 3627 Spätaussiedler Fünftes G zur Änd. des G über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler: 1371 Bek. der NF des G über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler: 2474 Sperrbezirk SperrbezirksV, geänd. durch Art. 14 der V: 3499, 3511 Spiel/Spielzeug Fünfte V zur Änd. der SpielV: 3495 Sportboote SportbootführerscheinV-See, geänd. durch ­ Art. 125 des G: 1818, 1838 ­ Art. 4 der V: 2288, 2291 See-SportbootV, geänd. durch Art. 128 des G: 1818, 1839 Sportseeschifferschein SportseeschifferscheinV, geänd. durch ­ Art. 5 der V: 2288, 2292 ­ Art. 9 der V (Art. 2 der Zehnten V zur Änd. seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24. 9. 2002): 2288, 2296 Sprengstoff Drittes G zur Änd. des SprengstoffG und and. Vorschriften: 1626 SprengstoffG, geänd. durch ­ Art. 1 des G: 1626 ­ Art. 35 des G: 1818, 1826 Erste V zum SprengstoffG, geänd. durch Art. 2 des G: 1626, 1636 Zweite V zum SprengstoffG, geänd. durch Art. 3 des G: 1626, 1640 KostenV zum SprengstoffG, geänd. durch Art. 4 des G: 1626, 1640 Staatsangehörigkeit StaatsangehörigkeitsG, geänd. durch Art. 6 Nr. 9 des G: 721, 727 Stammzellen KostenV zum StammzellG: 3115 Statistik V zur Einstellung von Erhebungen nach § 3 des G über Steuerstatistiken: 514 Stellenvorbehalt StellenvorbehaltsV, geänd. durch Art. 4 des G: 1234, 1243 Steuerdaten 31 G zur Änd. des StatistikregisterG und sonstiger StatistikG: 1534 StatistikregisterG, geänd. durch ­ Art. 1 des G: 1534 ­ Art. 4 Abs. 13 des G: 2809, 2811 BundesstatistikG, geänd. durch Art. 2 des G: 1534, 1535 HandwerkstatistikG, geänd. durch Art. 3 des G: 1534, 1535 BeherbergungsstatistikG, geänd. durch Art. 8a des G: 1666, 1669 G zur Änd. des Finanz- und PersonalstatistikG, des HochschulstatistikG sowie des G zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen: 1860 Finanz- und PersonalstatistikG, geänd. durch Art. 1 des G: 1860 HochschulstatistikG, geänd. durch Art. 2 des G: 1860, 1863 G zur Straffung der Umweltstatistik: 2446 UmweltstatistikG i. d. F. des Art. 1 des G: 2446 UmweltstatistikG vom 21. 9. 1994, aufgeh. durch Art. 2 Satz 2 des G: 2446, 2451 AgrarstatistikG, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 8 des G: 2618, 2655 Fleischhygiene-Statistik-V, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 30 des G: 2618, 2657 G über Steuerstatistiken, geänd. durch ­ Art. 3 des G: 2725, 2727 ­ Art. 4 Abs. 20 des G: 2809, 2811 G über die Statistik zur Informationsgesellschaft (InformationsgesellschaftsstatistikG): 3685 Steuerdaten-ÜbermittlungsV, geänd. durch Art. 4 Abs. 25 des G: 2809, 2812 V über den automatisierten Abruf von Steuerdaten (Steuerdaten-AbrufV): 3021 Steuern G zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm: 3682 G zur Beschränkung der Verlustrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen: 3683 Stiftung G zur Errichtung einer Stiftung ,,Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", geänd. durch Art. 4 Abs. 12 des G: 2809, 2811 G über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (ConterganstiftungsG): 2967 G über die Errichtung einer Stiftung ,,Hilfswerk für behinderte Kinder" vom 17. 12. 1971, aufgeh. durch § 25 Satz 2 des G: 2967, 2970 Stoffe mit pharmakologischer Wirkung Bek. der NF der V über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung: 730, geänd. durch Art. 2 der V: 3098 V zur Änd. der V über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und zur Änd. der V über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung: 3098 Störfall Störfall-V, geänd. durch Art. 1 der V: 1591 Bek. der NF der Störfall-V: 1598 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 32 Strafgesetzbuch Sachverzeichnis 2005, Teil I Achtundzwanzigste V zur Änd. der Straßenverkehrs-Zulassungs-O: 859 Straßenverkehrs-Zulassungs-O, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 859 ­ Art. 97 des G: 1818, 1835 ­ Art. 2 der V: 1882, 1917 Zwölfte V über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-O (12. AusnahmeV zur StVO): 866 Zweites G zur Änd. des StraßenverkehrsG und and. G: 1221 Straßenverkehrs-O, geänd. durch ­ Art. 99 des G: 1818, 1836 ­ Art. 1 der V: 2418 ­ Art. 1 der V: 3714 ­ Art. 1 der V: 3716 V zur Sicherstellung des Straßenverkehrs, geänd. durch Art. 105 des G: 1818, 1835 V über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. 11. 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der V (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der V (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr, geänd. durch Art. 3 der V: 1882, 1932 GebührenO für Maßnahmen im Straßenverkehr, geänd. durch ­ Art. 4 der V: 1882, 1932 ­ Art. 3 des G: 2412, 2416 Drittes G zur Änd. des StraßenverkehrsG und and. straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: 2412 Vierzehnte V zur Änd. der Straßenverkehrs-O: 2418 Dritte V zur Änd. der 9. AusnahmeV zur StVO: 2978 Zweite V zur Änd. der 7. AusnahmeV zur StVO: 3631 Fünfzehnte V zur Änd. der Straßenverkehrs-O: 3714 Vierzigste V zur Änd. straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: 3716 2. AusnahmeV zur StVO vom 19. 3. 1990, aufgeh. durch Art. 2 der V: 3716, 3717 6. AusnahmeV zur StVO vom 24. 3. 1994, aufgeh. durch Art. 3 der V: 3716, 3717 Streitkräfte G über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (ParlamentsbeteiligungsG): 775 G über die NeuO der Reserve der Streitkräfte und zur Rechtsbereinigung des WehrpflichtG (Streitkräftereserve-NeuOG): 1106 Strom V über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromnetzentgeltV): 2225 V über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromnetzzugangsV): 2243 Siebenunddreißigstes StrafrechtsändG ­ §§ 180b, 181 StGB: 239 Strafgesetzbuch, geänd. durch ­ Art. 1 des G: 239 ­ Art. 2 des G: 969 ­ Art. 5 des G: 1841, 1846 ­ Art. 1 des G: 2272 ­ Art. 1 des G: 2674 G zur Änd. des VersammlungsG und des Strafgesetzbuches: 969 Achtunddreißigstes G zur Änd. des Strafgesetzbuches: 2272 Neununddreißigstes StrafrechtsändG ­ §§ 303, 304 StGB ­: 2674 Strafprozess StrafprozessO, geänd. durch ­ Art. 2 des G: 239, 240 ­ Art. 6 des G: 837, 849 ­ Art. 1 des G: 1841 ­ Art. 1 des G: 2360 G zur Änd. der StrafprozessO vom 20. 12. 2001, geänd. durch Art. 4 des G: 1841, 1845 EinfG zur StrafprozessO, geänd. durch Art. 2 des G: 2360, 2361 Strafrecht Siebenunddreißigstes StrafrechtsändG ­ §§ 180b, 181 StGB: 239 Achtunddreißigstes G zur Änd. des Strafgesetzbuchs: 2272 Neununddreißigstes StrafrechtsändG ­ §§ 303, 304 StGB ­: 2674 Strafvollzug Siebtes G zur Änd. des StrafvollzugsG: 930 Strahlenschutz G zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen: 2365; Ber.: 2976 StrahlenschutzV, geänd. durch ­ Art. 2 des G: 2365, 2366 ­ Art. 2 § 3 Abs. 31 des G: 2618, 2658 Straßenpersonenverkehr V über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr, geänd. durch Art. 5 Nr. 3 des G: 931, 965 Straßenverkehr StraßenverkehrsG, geänd. durch ­ Art. 2 Abs. 13 des G: 162, 173 ­ Art. 26 des G: 818, 835 ­ Art. 1 des G: 1221 ­ Art. 43 des G: 1818, 1827 ­ Art. 1 des G: 2412 Elfte V über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-O (11. AusnahmeV zur StVO): 229 Ber. der Dritten V zur Änd. der Fahrerlaubnis-V und and. straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 9. 8. 2004: 379 T Tabak Tabakprodukt-V, geänd. durch ­ Art. 2 § 3 Abs. 20 des G: 2618, 2657 ­ Art. 1 der V: 3035 TabakV, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 21 des G: 2618, 2657 Erste V zur Änd. der Tabakprodukt-V: 3035 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I Telekom V über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Telekom AG (JubiläumsV Telekom): 1791 V über Sonderzahlungen an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Telekom AG (Telekom-SonderzahlungsV): 2148 Vierte V zur Änd. der Telekom-ArbeitszeitV 2000: 3490 Zweite AnO zur Änd. der AnO zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG: 3727 Telekommunikation (TKG) TelekommunikationsG, geänd. durch ­ Art. 6 Nr. 8 des G: 721, 727 ­ Art. 3 Abs. 2 des G: 1970, 2012 Bek. über das Inkrafttr. des InvestitionszulagenG 2005 sowie von Vorschriften des Richtlinien-UmsetzungsG und des G zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt und zur Änd. der InvestitionszulagenG 2005 und 1999: 1059 Personalrechtliches BegleitG zum TelekommunikationsG, geänd. durch ­ Art. 3 Abs. 3 des G: 1970, 2012 ­ Art. 3 Abs. 7 des G: 1970, 2012 ­ Art. 3 des G: 2746, 2755 G über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, geänd. durch Art. 3 Abs. 6 des G: 1970, 2012 Post- und TelekommunikationssicherstellungsG, durch Art. 3 Abs. 8 des G: 1970, 2012 geänd. Tierzucht TierzuchtG, geänd. durch Art. 2 Abs. 4 des G: 1954, 1968 Tollwut Tollwut-V, geänd. durch Art. 7 der V: 3499, 3505 Transfusion Tierschutz TierschutzG, geänd. durch Art. 7b des G: 1666, 1668 Tierseuchen Bek. der NF der Binnenmarkt-TierseuchenschutzV: 997 33 Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Änd. des Tierische Nebenprodukte-BeseitigungsG: 3712 V zur Durchsetzung bestimmter Vorschriften der V (EG) Nr. 1774/2002 (Tierische Nebenprodukte-BußgeldV) i. d. F. des Art. 1 der V: 3712 Tierische Nebenprodukte-BeseitigungsG, geänd. durch Art. 2 der V: 3712, 3713 Tierkrankheiten V über meldepflichtige Tierkrankheiten, geänd. durch Art. 3 der V: 3499, 3500 Bek. der NF der V über meldepflichtige Tierkrankheiten: 3516 TierseuchenG, geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 5 des G: 2618, 2655 V zur Änd. tierseuchenrechtlicher V und zur Änd. der SeefischereiV: 3499 V über anzeigepflichtige Tierseuchen, geänd. durch Art. 15 der V: 3499, 3511 Telekommunikations-Sicherstellungs-V, geänd. durch Art. 3 Abs. 17 des G: 1970, 2013 Telekommunikations-ÜberwachungsV vom 22. 1. 2002, ­ geänd. durch Art. 3 Abs. 18 des G: 1970, 2013 ­ aufgeh. durch § 31 Satz 2 der V: 3136, 3148 V über Kosten für Amtshandlungen nach dem G über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten und nach dem G über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, geänd. durch Art. 3 Abs. 22 des G: 1970, 2013 Post- und TelekommunikationsauskunftsV, geänd. durch Art. 3 Abs. 27 des G: 1970, 2014 Post- und Telekommunikations-ZivilschutzV, geänd. durch Art. 3 Abs. 28 des G: 1970, 2014 TKG-ÜbertragungsV, geänd. durch Art. 3 Abs. 51 des G: 1970, 2017 V über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation (Telekommunikations-ÜberwachungsV): 3136 Telematik G zur Organisationsstrukur der Telematik im Gesundheitswesen: 1720; Ber.: 2566 Textilkennzeichnung Zweite V zur Änd. der Anl. 1 und 2 des TextilkennzeichnungsG: 337 Tierärzte Erstes G zur Änd. der Bundes-TierärzteO: 1066 Erste V zur Änd. der TierärztegebührenO: 1160 Tierische Nebenprodukte V zur Durchsetzung der V (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. 10. 2002 mit Erstes G zur Änd. des TransfusionsG und arzneimittelrechtlicher Vorschriften: 234 TransfusionsG, geänd. durch Art. 1 des G: 234 TransfusionsG-MeldeV, geänd. durch Art. 6a des G: 234, 237 Treibhausgas Treibhausgas-EmissionshandelsG, geänd. durch Art. 2 des G: 2826, 2883 Trennungsgeld TrennungsgeldV, geänd. durch Art. 13 des G: 1418, 1423 TSE (Transmissible Spongiforme Enzephalopathien) V zur Festlegung der Mindestanforderungen an die Züchtung auf Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien bei Schafen (TSE-ResistenzzuchtV): 3028 V über die Tötung von Rindern, Schafen und Ziegen zur Vorsorge für die menschliche und tierische Gesundheit im Hinblick auf Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE-VorsorgeV): 3618 U Überschuss Erste V zur Änd. der ÜberschussV: 3016 Umsatzsteuer Bek. der NF des UmsatzsteuerG: 386, geänd. durch Art. 4 Abs. 31 des G: 2809, 2812 Bek. der NF der Umsatzsteuer-DurchfV: 434, geänd. durch Art. 4 Abs. 32 des G: 2809, 2812 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 34 Sachverzeichnis 2005, Teil I Verfütterungsverbots-V vom 27. 12. 2000, aufgeh. durch Art. 7 Nr. 12 des G: 2618, 2666 V zur Änd. futtermittelrechtlicher und verfütterungsverbotsrechtlicher V: 3707 Vergabeverordnung VergabeV, geänd. durch ­ Art. 3 Abs. 37 des G: 1970, 2014 ­ Art. 2 des G: 2676 Vergütung G über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (Vorstandsvergütungs-OffenlegungsG): 2267 Verkaufsprospekt VerkaufsprospektG, geänd. durch ­ Art. 2 des G: 1698, 1711 ­ Art. 7a des G (Art. 2 des AnlegerschutzverbesserungsG vom 28. 10. 2004): 1698, 1718 ­ Art. 7 des G: 2437, 2445 Verkaufsprospekt-V vom 9. 9. 1998, aufgeh. durch Art. 9 des G: 1698, 1718 V zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von RechtsV nach dem VerkaufsprospektG auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 25. 6. 1998, aufgeh. durch Art. 9a des G: 1698, 1719 V über die Gebühren für Amtshandlungen betr. Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen nach dem VerkaufsprospektG (Vermögensanlagen-VerkaufsprospektgebührenV): 1873 Verkehr VerkehrsflächenbereinigungsG, geänd. durch Art. 4 Abs. 2 des G: 1138, 1148 VerkehrssicherstellungsG, geänd. durch ­ Art. 46 des G: 1818, 1827 ­ Art. 2 Abs. 26 des G: 2354, 2359 G zur Änd. des VerkehrswegeplanungsbeschleunigungsG: 3691 Vermögen Bek. der NF des VermögensG: 205, geänd. durch Art. 4 Abs. 37 des G: 2809, 2813 V über die Gebühren für Amtshandlungen betr. Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen nach dem VerkaufsprospektG (Vermögensanlagen-VerkaufsprospektgebührenV): 1873 Verpackung Dritte V zur Änd. der VerpackungsV: 1407 UmsatzsteuerzuständigkeitsV, geänd. durch Art. 4 Abs. 24 des G: 2809, 2812 UmsatzsteuererstattungsV, geänd. durch Art. 4 Abs. 30 des G: 2809, 2812 Umwelt G über die Umweltverträglichkeitsprüfung, geänd. durch ­ Art. 6 des G: 1224, 1227 ­ Art. 2 der V: 1687 ­ Art. 1 des G: 1746 V zur Änd. der V über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änd. der Anl. 1 des G über die Umweltverträglichkeitsprüfung: 1687 G zur Einf. einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG: 1746 Bek. der NF des G über die Umweltverträglichkeitsprüfung: 1757; Ber.: 2797, geänd. durch Art. 2 des G: 1794, 1796 Unabkömmlichstellung V über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung, geänd. durch Art. 3 Abs. 29 des G: 1970, 2014 V über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung (UnabkömmlichstellungsV): 2538 V über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung vom 24. 7. 1962, aufgeh. durch § 7 Satz 2 der V: 2538, 2540 Unterhalt UnterhaltssicherungsG, geänd. durch Art. 6 des G: 1106, 1124 Unterlassungsklagen UnterlassungsklagenG, geänd. durch Art. 5 des G: 1373, 1389 Unternehmen G zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechungsrechts: 2802 Urheberrecht Bek. nach § 127a Abs. 3 des UrheberrechtsG: 2795 Urlaub SonderurlaubsV, geänd. durch Art. 18 des G: 1106, 1126 Erste V zur Änd. der HeimaturlaubsV: 2741 V Verfahrensregister V über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters: 2885 Verfütterungsverbot V zur Durchf. des gemeinschaftlichen Verfütterungsverbotsrechts (EG-VerfütterungsverbotsdurchfV): 2614, geänd. durch Art. 3 der V: 3707, 3711 V zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Verfütterungsverbotsrechts vom 18. 8. 2003, ­ geänd. durch Art. 2 § 3 Abs. 26 des G: 2618, 2657 ­ aufgeh. durch Art. 4 Nr. 3 der V: 3707, 3711 VerfütterungsverbotsG vom 29. 3. 2001, aufgeh. durch Art. 7 Nr. 11 des G: 2618, 2666 Versammlungen G zur Änd. des VersammlungsG und des Strafgesetzbuches: 969 VersammlungsG, geänd. durch Art. 1 des G: 969 Verschreibungspflicht V über die automatische Verschreibungspflicht vom 26. 6. 1978, ­ geänd. durch Art. 1 der V: 1801 ­ aufgeh. durch Art. 3 Satz 2 der V: 3632, 3634 Versicherung V über die Schlichtungsstelle für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über Versicherungen (VVG-SchlichtungsstellenV): 257 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I VersicherungsaufsichtsG, geänd. durch ­ Art. 3 des G: 1373, 1388 ­ Art. 1 des G: 2546 ­ Art. 2 Abs. 4 des G: 2802, 2807 Entsch. des BVerfG zu § 14 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 und § 14 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des VersicherungsaufsichtsG: 2420 Siebtes G zur Änd. des VersicherungsaufsichtsG: 2546 Versicherungsteuer VersicherungsteuerG, geänd. durch ­ Art. 4 Abs. 33 des G: 2809, 2812 ­ Art. 2 Nr. 6 des G: 3686, 3689 Versorgung BundesversorgungsG, geänd. durch ­ Art. 20 des G: 818, 833 ­ Art. 1 der V: 1727 ­ Art. 42 des G: 1818, 1827 Entsch. des BVerfG zu den §§ 40, 40a Abs. 1 und § 41 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c des BundesversorgungsG i. V. m. § 1 Abs. 8 Satz 1 des OpferentschädigungsG: 1047 VersorgungsreformG 1998, geänd. durch Art. 9 des G: 1106, 1125 Dreizehnte V zur Anpassung des Bemessungsbetrages nach dem BundesversorgungsG (Dreizehnte KOV-AnpassungsV 2005): 1727 Neununddreißigste V über das anzurechnende Einkommen nach dem BundesversorgungsG: 1728 Achtunddreißigste V über das anzurechnende Einkommen nach dem BundesversorgungsG vom 24. 6. 2003, aufgeh. durch § 6 Satz 2 der V: 1728, 1729 Zwanzigste V über das anzurechnende Einkommen nach dem BundesversorgungsG in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet: 1735 Neunzehnte V über das anzurechnende Einkommen nach dem BundesversorgungsG in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vom 24. 6. 2003, aufgeh. durch § 6 Satz 1 der V: 1735, 1736 Verstromung Drittes VerstromungsG, geänd. durch Art. 3 Abs. 34 des G: 1970, 2014 V über die Ermittlung und Zahlung der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten VerstromungsG, geänd. durch Art. 3 Abs. 41 des G: 1970, 2015 Vertriebene VertriebenenzuwendungsG, geänd. durch Art. 4 Abs. 43 des G: 2809, 2813 Verwaltungsdaten VerwaltungsdatenverwendungsG, geänd. durch Art. 4 des G: 1534, 1535 Verwaltungsgericht VerwaltungsgerichtsO, geänd. durch ­ Art. 2 des G: 837, 841 ­ Art. 2 des G: 2482, 2483 Verwaltungsvereinfachung G zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (VerwaltungsvereinfachungsG): 818 Vorsorge Vorruhestand Verwaltungszustellung 35 G zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts: 2354 VerwaltungszustellungsG i. d. F. des Art. 1 des G: 2354 VerwaltungszustellungsG vom 3. 7. 1952, aufgeh. durch Art. 6 Abs. 1 Satz 2 des G: 2354, 2359 Vormünder G über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und BetreuervergütungsG) i. d. F. des Art. 8 des G: 1073, 1076 BerufsvormündervergütungsG vom 25. 6. 1998, aufgeh. durch Art. 12 des G: 1073, 1080 VorruhestandsG, geänd. durch Art. 2 Nr. 5 des G: 3686, 3689 V über das Zentrale Vorsorgeregister (Vorsorgeregister-V): 318 W Waffen WaffenG, geänd. durch Art. 34 des G: 1818, 1826 Wahlen Siebzehntes G zur Änd. des BundeswahlG: 674 WahlO für die Sozialversicherung, geänd. durch Art. 18 des G: 818, 833 V über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin durch Soldatinnen der Bundeswehr (Gleichstellungsbeauftragten-WahlV Soldatinnen): 1394 BundeswahlO, geänd. durch ­ Art. 3 des G: 1418, 1421 ­ Art. 50 des G: 1818, 1828 ­ Art. 1 der V: 1951 EuropawahlO, geänd. durch ­ Art. 4 des G: 1418, 1421 ­ Art. 51 des G: 1818, 1829 RichterwahlG, geänd. durch ­ Art. 6 des G: 1418, 1422 ­ Art. 2 Abs. 3 des G: 3178, 3180 WahlO zum BundespersonalvertretungsG, geänd. durch ­ Art. 68 des G: 1818, 1832 ­ Art. 1 der V: 2906 Neunte V zur Änd. der BundeswahlO: 1951 AnO über die Bundestagswahl 2005: 2170 V über die Abkürzung von Fristen im BundeswahlG für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag: 2179 Bek. zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen Bundestag: 2180 Vierte V zur Änd. der WahlO zum BundespersonalvertretungsG: 2906 V zur Änd. der Ersten, Zeiten und Dritten WahlO zum MitbestimmungsG und zur NF der WahlO zum MitbestimmungsergG: 2927 Erste WahlO zum MitbestimmungsG, geänd. durch Art. 1 der V: 2927 Zweite WahlO zum MitbestimmungsG, geänd. durch Art. 2 der V: 2927, 2928 Dritte WahlO zum MitbestimmungsG, geänd. durch Art. 3 der V: 2927, 2930 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 36 Sachverzeichnis 2005, Teil I Wehrrecht WehrbeschwerdeO, geänd. durch ­ Art. 13 des G: 1106, 1125 ­ Art. 2 Abs. 9 des G: 2354, 2357 WehrdisziplinarO, geänd. durch Art. 14 des G: 1106, 1125 WehrstrafG, geänd. durch Art. 15 des G: 1106, 1125 Wehrsold WehrsoldG, geänd. durch Art. 4 des G: 1106, 1122 Bek. der NF des WehrsoldG: 1510 WahlO zum MitbestimmungsergG i. d. F. des Art. 4 der V: 2927, 2932 WahlO zum MitbestimmungsergG vom 23. 1. 1989, aufgeh. durch Art. 5 Satz 2 der V: 2927, 2959 Währungsumstellung G zur Feststellung von rechtswidrigen Handlungen mit Wirkung auf die Währungsumstellung von Mark der DDR in DM, geänd. durch Art. 4 Abs. 45 des G: 2809, 2813 WährungsumstellungsfolgenG, geänd. durch Art. 4 Abs. 46 des G: 2809, 2813 Wald BundeswaldG, geänd. durch ­ Art. 2a des G: 1746, 1756 ­ Art. 39 des G: 1818, 1826 ­ Art. 2 Abs. 5 des G: 1954, 1968 Wasser WassersicherstellungsG, geänd. durch Art. 2 Abs. 20 des G: 2354, 2358 Wasserhaushalt WasserhaushaltsG, geänd. durch ­ Art. 1 des G: 1224 ­ Art. 3 des G: 1666, 1667 ­ Art. 2 des G: 1746, 1756 Wassermotorräder Erste V zur Änd. der Wassermotorräder-V: 3186 Wasserstraßen V über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Rhein gehörenden Altarms Ginsheimer Altrhein auf die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg: 1056 BundeswasserstraßenG, geänd. durch ­ § 2 der V: 1056 ­ Art. 1 des G: 1128 ­ Art. 4 des G: 1224, 1227 V über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Rhein gehörenden Altarms Ginsheimer Altrhein auf die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg: 1537 Wegerecht G zur Änd. von wegerechtlichen Vorschriften: 1128 Wehrdienst V über die Erstattung von notwendigen Auslagen, Verdienstausfall und Vertretungskosten der Wehrpflichtigen und Dienstleistungspflichtigen im Rahmen der Wehrüberwachung und Dienstleistungsüberwachung (Wehrdienst-ErstattungsV): 1621 Wehrpflicht G über die NeuO der Reserve der Streitkräfte und zur Rechtsbereinigung des WehrpflichtG (Streitkräftereserve-NeuOG): 1106 WehrpflichtG, geänd. durch Art. 1 des G: 1106 V über die Erfassung von Wehrpflichtigen für bestimmte Aufgaben und über die Auskunftspflicht vom 28. 9. 1961, aufgeh. durch Art. 27 Satz 2 des G: 1106, 1127 WehrpflichtV vom 23. 11. 2001, ­ aufgeh. durch Art. 27 Satz 2 des G: 1106, 1127 ­ geänd. durch Art. 16 des G: 1418, 1423 Bek. der NF des WehrpflichtG: 1465 Wein WeinV, geänd. durch ­ Art. 4 der V: 128, 136 ­ Art. 10b des G: 1666, 1671 ­ Art. 1 der V: 3379 Wein-ÜberwachungsV, geänd. durch ­ Art. 10c des G: 1666, 1671 ­ Art. 2 der V: 3379, 3382 WeinG, geänd. durch Art. 4 des G: 2618, 2659 Siebente V zur Änd. weinrechtlicher Bestimmungen: 3379 V zur Änd. marktordnungsrechtlicher Vorschriften für WeinAlkohol: 3661 Wein-Alkohol-Absatz-V, geänd. durch Art. 1 der V: 3661 Wein-VergünstigungsV, geänd. durch Art. 2 der V: 3661, 3663 Bek. der NF der Wein-Alkohol-Absatz-V: 3664 Werkstätten V zur Änd. der Schwerbehinderten-AusgleichsabgabeV und der WerkstättenV: 3119 WerkstättenV, geänd. durch Art. 2 der V: 3119 Wertpapiere WertpapierhandelsG, geänd. durch Art. 10a des G: 1373, 1390 G über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (WertpapierprospektG) i. d. F. des Art. 1 des G: 1698 WpÜG-AngebotsV, geänd. durch Art. 6 des G: 1698, 1718 V über die Erhebung von Gebühren nach dem WertpapierprospektG (WertpapierprospektgebührenV): 1875 Erste V zur Änd. der WpÜG-GebührenV: 2417 Wertpapiererwerbs- und ÜbernahmeG, geänd. durch Art. 2 Abs. 3 des G: 2802, 2807 V über den Zeitpunkt der Beendigung der Aufbewahrungsfrist für Unterlagen über die Wertpapierbereinigung: 3629 Wettbewerb Siebtes G zur Änd. des G gegen Wettbewerbsbeschränkungen: 1954 G gegen Wettbewerbsbeschränkungen, geänd. durch ­ Art. 1 des G: 1954 ­ Art. 3 Abs. 31 des G: 1970, 2014 Bek. der NF des G gegen Wettbewerbsbeschränkungen: 2114, geänd. durch ­ Art. 2 Abs. 18 des G: 2354, 2358 ­ Art. 1 des G: 2676 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil I Wetterdienst DWD-G, geänd. durch Art. 5 des G: 1224, 1227 Widerspruch Allg. AnO zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 252 AnO zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: 455 AnO zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien vom 26. 7. 1999, aufgeh. durch Ziff. V der AnO: 455, 456 AnO des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundeseisenbahnvermögens (DelegationsanO): 2515 AnO zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten von Amtsbezügen und Besoldung: 3388 Wildschutz BundeswildschutzV, geänd. durch Art. 3 der V: 258, 263 Winterausfallgeld V über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld für das Jahr 2006: 3481 Wirtschaft WirtschaftssicherstellungsG, geänd. durch Art. 2 Abs. 19 des G: 2354, 2358 Wirtschaftsprüfer V über die Voraussetzungen der Anerkennung von Studiengängen nach § 8a der WirtschaftsprüferO und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Studiengängen nach § 13b der WirtschaftsprüferO (WirtschaftsprüfungsexamensAnrechnungsV): 1520 Wohngeld WohngeldG, geänd. durch ­ Art. 23 des G: 818, 834 ­ Art. 1 des G: 2026 Neuntes G zur Änd. des WohngeldG: 2026 Bek. der NF des WohngeldG: 2029; Ber.: 2797, geänd. durch Art. 4 Abs. 16 des G: 2809, 2811 Zinsinformation ZinsinformationsV, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 1692 ­ Art. 4 Abs. 28 des G: 2809, 2812 Bek. über das Inkrafttr. der ZinsinformationsV: 1695 Zivildienst ZivildienstG, geänd. durch Art. 16 des G: 1106, 1126 Bek. der NF des ZivildienstG: 1346; Ber.: 2301 Zivilprozess 37 Bek. zu § 850c der ZPO (Pfändungsfreigrenzenbek. 2005): 493 ZivilprozessO, geänd. durch ­ Art. 1 des G: 837 ­ Art. 4 des G: 1073, 1075 ­ Art. 2 des G:2437, 2442 ­ Art. 1 des G: 2477 G betr. die Einf. der ZPO, geänd. durch ­ Art. 15e des G: 837, 858 ­ Art. 2a des G: 2437, 2442 Bek. zu § 115 der ZPO (Zweite Prozesskostenhilfebek. 2005): 924 Bek. der NF der ZivilprozessO: 3202 Zoll Sechste V zur Änd. der ZollkostenV: 175 ZollfahndungsdienstG, geänd. durch ­ Art. 26 des G: 1818, 1825 ­ Art. 1 des G: 3681 ZollverwaltungsG, geänd. durch Art. 31 des G: 1818, 1826 V über die Übertragung von Grenzschutzaufgaben auf die Zollverwaltung vom 25. 3. 1975, aufgeh. durch Art. 54 des G: 1818, 1828 V über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die Zollverwaltung: 1867 V zur Änd. der ZollV und der V über die Grenze des Freihafens Bremerhaven: 2485 ZollV, geänd. durch Art. 1 der V: 2485 Erstes G zur Änd. des ZollfahndungsdienstG: 3681 Zusatzstoffe V zur Änd. der Zusatzstoff-ZulassungsV und and. lebensmittelrechtlicher V: 128 Zusatzstoff-ZulassungsV, geänd. durch ­ Art. 1 der V: 128 ­ Art. 2 § 3 Abs. 16 des G: 2618, 2656 Zusatzstoff-VerkehrsV, geänd. durch Art. 2 der V: 128, 135 Zuwanderung Z Zahnärzte ApprobationsO für Zahnärzte, geänd. durch Art. 5 Nr. 7 des G: 931, 966 ZuwanderungsG, geänd. durch Art. 4 des G: 721, 725 Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung G über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, geänd. durch Art. 15a des G: 837, 857 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis zum Bundesgesetzblatt Teil II Jahrgang 2005 Abkürzungen Abk. Abs. Änd. Anl. Anw. Art. Aufh. ausl. Ausn. = Abkommen = Absatz = Änderung = Anlage = Anwendung = Artikel = Aufhebung = ausländisch = Ausnahme europ. Fass. FinZus. G geänd. GelB ggs. IAO Inkrafts. Inkrafttr. int. NF Nr. O Prot. Rep. TechZus. Übereink. V v. Vereinb. = europäisch = Fassung = Finanzielle Zusammenarbeit = Gesetz = geändert = Geltungsbereich = gegenseitig = Internationale Arbeitsorganisation = Inkraftsetzung = Inkrafttreten = international = Neufassung = Nummer = Ordnung = Protokoll = Republik = Technische Zusammenarbeit = Übereinkommen = Verordnung = vom = Vereinbarung Außerkrafttr. = Außerkrafttreten Beitr. Bek. Ber. best. Best. betr. bsd. Diskr. Doppbest. Durchf. EG einschl. erg. Erg. EU = Beitritt = Bekanntmachung = Berichtigung = bestimmt = Bestimmung = betreffend = besondere = Diskriminierung = Doppelbesteuerung = Durchführung = Europäische Gemeinschaft(en) = einschließlich = ergänzend = Ergänzung = Europäische Union Veröffentl. = Veröffentlichung VN vorl. Zus. = Vereinte Nationen = vorläufig = Zusammenarbeit Die arabischen Zahlen verweisen auf die Seiten. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 40 Sachverzeichnis 2005, Teil II A ADR Bek. eines Fehlerverzeichnisses und von Ber. der Anl. zur 17. ADR-ÄndV: 205; 770; 1030 Bek. der NF der Anl. A und B zu dem Europ. Übereink. über die int. Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR): 1128 AETR Bek. über den GelB des Europ. Übereink. über die Arbeit des im int. Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR): 311 AGTC Bek. der Änd. der Anl. I und II des Europ. Übereink. über wichtige Linien des int. Kombinierten Verkehrs und damit zusammenhängende Einrichtungen (AGTC): 906 Albanien Bek. des deutsch-albanischen Abk. über FinZus.: 403; 1222; 1224; 1289 Bek. des deutsch-albanischen Abk. über TechZus.: 902 Alpenkonvention Bek. über den GelB der Prot. zur Durchf. der Alpenkonvention von 1991: 156 Angola Bek. des deutsch-angolanischen Abk. über TechZus.: 547 G zu dem Vertrag v. 30. 10. 2003 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Angola über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 708 Antarktis Bek. über den GelB des Umweltschutzprot. zum AntarktisVertrag: 102 V über bsd. geschützte Gebiete, bsd. verwaltete Gebiete, historische Stätten und Denkmäler in der Antarktis (AntarktisSchutzgebietsV ­ AntSchV): 386 Bek. der Dokumente zur Gründung des Antarktissekretariats: 797 Antipersonenminen Bek. über den GelB des Übereink. über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung: 102; 1222 Armenien Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Armenien: 81 Bek. des deutsch-armenischen Abk. über FinZus.: 610; 612; 614 Aserbaidschan Bek. der deutsch-aserbaidschanischen Vereinb. zur Änd. und Erg. des Abk. v. 5. 11. 2003 über FinZus.: 327 Bek. des deutsch-aserbaidschanischen Abk. über FinZus.: 509 Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Aserbaidschan: 1125 G zu dem Abk. v. 25. 8. 2004 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Aserbaidschan zur Vermeidung der Doppbest. auf dem Gebiet der Steuern v. Einkommen und v. Vermögen: 1146 Äthiopien G zu dem Vertrag v. 19. 1. 2004 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Demokratischen Bundesrep. Äthiopien über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 743 Bek. des deutsch-äthiopischen Abk. über FinZus.: 1213 Atomenergie Bek. über den GelB des Übereink. über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen: 90 Bek. über den GelB des Übereink. über den physischen Schutz von Kernmaterial: 332, 1203; 1304 Bek. über den GelB des Übereink. über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen: 767 Bek. über den GelB der Satzung der Int. Atomenergie-Organisation: 1023 ATP Bek. über den GelB des Übereink. über int. Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die bsd. Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP): 350 V zu Änd. der Anl. 1 des Übereink. v. 1. 9. 1970 über int. Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die bsd. Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Sechste V zur Änd. des ATP-Übereink.): 1194 Ausländisches Recht Bek. über den GelB des Zusatzprot. zum Europ. Übereink. betr. Auskünfte über ausl. Recht: 587 Auslieferung Bek. zu dem Europ. Auslieferungsübereink.: 369; 600 Bek. über den GelB des Zweiten Zusatzprot. zum Europ. Auslieferungsübereink.: 1127 B Bangladesch Bek. der deutsch-bangladeschischen Vereinb. zu dem Abk. v. 13. 8. 1997 über FinZus.: 1175 Bek. der deutsch-bangladeschischen Vereinb. zu Abk. über FinZus.: 1177 Bek. des deutsch-bangladeschischen Abk. über FinZus.: 1179; 1298 Bek. der deutsch-bangladeschischen Vereinb. zu dem Abk. v. 16. 6. 1996 über FinZus.: 1181 Basler Übereinkommen Bek. über den GelB des Basler Übereink. über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung: 171; 758 Zweite V zur Änd. von Anl. zum Basler Übereink. v. 22. 3. 1989: 1122 Belgien Bek. des deutsch-belgischen Abk. zur Änd. des Abk. v. 8./22. 9. 1975 über die Durchf. der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrep. Deutschland stationierten belgischen Streitkräfte: 1257 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil II Binnenschifffahrt BinnenschifffahrtskostenV, geänd. durch Art. 5 der V: 1090 Bosnien und Herzegowina Bek. des deutsch-bosnisch-herzegowinischen Abk. über TechZus.: 197 Bek. des deutsch-bosnisch-herzegowinischen Abk. über FinZus.: 622; 643 Brasilien Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-brasilianischen Abk. v. 27. 6. 1975 zur Vermeidung der Doppbest. auf dem Gebiet der Steuern v. Einkommen und v. Vermögen: 599 Bulgarien G zu dem Abk. v. 30. 9. 2003 zwischen der Regierung der Bundesrep. Deutschland und der Regierung der Rep. Bulgarien über die Zus. bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität: 418; Bek. 795 Donauschutzübereinkommen Bek. über den GelB des Donauschutzübereink.: 755 Doping Bek. über den GelB des Übereink. gegen Doping: 93; 1303 Diplomatenschutzkonvention 41 Bek. über den GelB der Diplomatenschutzkonvention: 68; 333; 872; 1125; 1276 Bek. der Änd. des Anhangs zu dem Übereink. v. 16. 11. 1989 gegen Doping: 372 Doppelbesteuerung Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-polnischen Abk. zur Vermeidung der Doppbest. auf dem Gebiet der Steuern v. Einkommen und v. Vermögen und über das gleichzeitige Außerkrafttr. des früheren Abk. v. 18. 12. 1972: 55 Bek. über das Inkrafttr. des Dritten Zusatzprot. zum deutschniederländischen DoppbestAbk. v. 16. 6. 1959: 101 Bek. über das Inkrafttr. des Abk. zwischen der Regierung der Bundesrep. Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrep. China zur Vermeidung der Doppbest. von Schifffahrtsunternehmen auf dem Gebiet der Steuern v. Einkommen und v. Vermögen: 332 Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-brasilianischen Abk. v. 27. 6. 1975 zur Vermeidung der Doppbest. auf dem Gebiet der Steuern v. Einkommen und v. Vermögen: 599 Bek. über das Inkrafttr. des Prot. zur Änd. des Übereink. v. 23. 7. 1990 über die Beseitigung der Doppbest. im Falle von Gewinnber. zwischen verbundenen Unternehmen: 635 G zu dem Abk. v. 25. 8. 2004 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Aserbaidschan zur Vermeidung der Doppbest. auf dem Gebiet der Steuern v. Einkommen und v. Vermögen: 1146 C Cartagena-Protokoll Bek. über den GelB des Prot. von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereink. über die biologische Vielfalt: 183; 1216 Chemikalien Bek. über den GelB des Rotterdamer Übereink. v. 10. 9. 1998 über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für best. gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im int. Handel: 351; 1099; 1300 China Bek. der deutsch-chinesischen Vereinb. über die Entsendung eines deutschen Fußball-Sachverständigen: 98 Bek. über das Inkrafttr. des Abk. zwischen der Regierung der Bundesrep. Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrep. China zur Vermeidung der Doppbest. von Schifffahrtsunternehmen auf dem Gebiet der Steuern v. Einkommen und v. Vermögen: 332 Bek. des deutsch-chinesischen Abk. über FinZus.: 406 Bek. des deutsch-chinesischen Abk. über die Einrichtung einer direkten verschlüsselten Verbindung zwischen dem Bundeskanzleramt in Berlin und Zhongnanhai in Peking: 415 G zu dem Abk. v. 1. 12. 2003 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Volksrep. China über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 732 Bek. der Vereinb. zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrep. Deutschland und dem Ministerium für Eisenbahnwesen der Volksrep. China über die Zus. auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens: 1025 E Eherecht Bek. über den GelB des Übereink. über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen: 1276 Einfuhr Bek. über den GelB des Zollabk. über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge: 1127 Bek. über den GelB des Abk. über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters: 1221 Entschädigung Bek. über den GelB des Europ. Übereink. über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten: 753 EUROCONTROL Bek. über den GelB des 1981 in Brüssel geänd. Int. Übereink. über die Zus. in der Flugsicherung (EUROCONTROL) und der Mehrseitigen Vereinb. über Flugsicherungs-Streckengebühren: 898 Bek. zur Festlegung der Gebührensätze und über die Erhebung von Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung von FS-Streckengebühren für den am 1. 1. 2006 beginnenden Erhebungszeitraum nach dem Int. Übereink. über die Zus. in der Flugsicherung (EUROCONTROL): 1308 D Datenschutz Bek. über den GelB des Zusatzprot. zum Übereink. zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betr. Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr: 81 Bek. über den GelB des Übereink. zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten: 103 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 42 Eurofima Sachverzeichnis 2005, Teil II Fernsehen Bek. über den GelB des Europ. Übereink. über das grenzüberschreitende Fernsehen: 877 Feuchtgebiete Bek. über den GelB des Übereink. über Feuchtgebiete, insbsd. als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von int. Bedeutung: 558 Finanzwesen G zur Änd. des Übereink. v. 29. 5. 1990 zur Errichtung der Europ. Bank für Wiederaufbau und Entwicklung: 3 Finnland Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-finnischen Abk. über den ggs. Schutz von Verschlusssachen sowie über das Außerkrafttr. des früheren Abk. v. 22. 12. 1997: 622 Fledermäuse Bek. über den GelB des Abk. zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa: 643 Flüchtlinge Bek. zu dem Abk. über die Rechtsstellung der Flüchtlinge: 86 Bek. über den GelB des Europ. Übereink. über die Aufh. des Sichtvermerkszwangs für Flüchtlinge: 854 Frankreich Bek. des Abk. über das Deutsch-Französische Jugendwerk: 773 Bek. des deutsch-französischen Abk. zur Änd. des Abk. v. 8. 9./3. 10. 1975 über die Durchf. der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrep. Deutschland stationierten französischen Streitkräfte: 1251 Frauen Bek. über den GelB des Fakultativprot. zu dem Übereink. zur Beseitigung jeder Form von Diskr. der Frau: 11; 326 Bek. über den GelB des Übereink. zur Beseitigung jeder Form von Diskr. der Frau: 565 Bek. über den GelB des Übereink. von New York v. 31. 3. 1953 über die politischen Rechte der Frau: 1203 Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-schweizerischen Vertrags v. 19. 3. 1943 über die Regelung der Fürsorge für allein stehende Frauen: 1204 Bek. von Änd. der Statuten der ,,Eurofima" Europ. Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial: 590 Europäische Charten Bek. über den GelB der Europ. Charta der kommunalen Selbstverwaltung: 69; 754 Bek. zu der Europ. Sozialcharta: 312 Europäische Gemeinschaft(en) Bek. über die vorl. Anw. des Übereink. zwischen den Mitgliedstaaten der EG über die Vollstreckung ausl. strafrechtlicher Verurteilungen: 172 Bek. über den GelB des Übereink. über die Best. des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der EG gestellten Asylantrags: 1099 Europäische Schulen Bek. über den GelB der Vereinb. über die Satzung der Europ. Schulen: 547; 796 G zu dem Abk. v. 31. 7. 2002 zwischen der Regierung der Bundesrep. Deutschland und dem Obersten Rat der Europ. Schulen über die Europ. Schule in Frankfurt am Main: 890 Europäische Union G zu dem Beschluss der im Rat der EU vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten v. 28. 4. 2004 betr. die Vorrechte und Immunitäten von ATHENA: 120 Bek. über das Inkrafttr. der Übereinkunft über die vorl. Anw. des Übereink. zwischen einigen Mitgliedstaaten der EU auf Grund von Art. K.3 des Vertrags über die EU über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich: 581 V zu dem Beschluss der im Rat der EU vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten v. 10. 11. 2004 über die Vorrechte und Immunitäten der Europ. Verteidigungsagentur und ihrer Bediensteten: 626 G zu dem Übereink. v. 29. 5. 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU: 650 G zu dem Prot. v. 16. 10. 2001 zu dem Übereink. über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU: 661 Europäisches Forstinstitut Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. über das Europ. Forstinstitut sowie über das gleichzeitige Inkrafttr. der dazugehörigen V: 881 Europarat Bek. über den GelB des Allgemeinen Abk. über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates, des Zusatzprot. sowie des Sechsten Prot. zu diesem Abk.: 855 G Gebietskörperschaften Bek. über den GelB des Zusatzprot. und des Prot. Nr. 2 zum Europ. Rahmenübereink. über die grenzüberschreitende Zus. zwischen Gebietskörperschaften: 606 Bek. über den GelB des Europ. Rahmenübereink. über die grenzüberschreitende Zus. zwischen Gebietskörperschaften: 608 Geheimschutz G zu dem OCCAR-Geheimschutzübereink. v. 24. 9. 2004: 778 Geiselnahme Bek. über den GelB des Int. Übereink. gegen Geiselnahme: 12; 505; 1101 EU-Truppenstatut G zum EU-Truppenstatut v. 17. 11. 2003: 18 F Fahrgastschifffahrt V zur Einführung der V über Sicherheitspersonal in der Fahrgastschifffahrt: 1090 Falschmünzerei Bek. zu dem Int. Abk. zur Bekämpfung der Falschmünzerei und dem Prot. hierzu: 604; GelB 1302 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil II Geldwäsche Bek. zu dem Übereink. über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten: 609; 769; GelB 330 Georgien Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und Georgien: 560 Gewerblicher Rechtsschutz V zu der Änd. des Gebührenverzeichnisses im Anhang zur Gemeinsamen AusführungsO v. 18. 1. 1996 zum Madrider Abk. über die int. Registrierung von Marken und zum Prot. zu diesem Abk.: 1285 Guatemala G zu dem Vertrag v. 17. 10. 2003 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Guatemala über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 725 Internationale Fernmeldeunion 43 G zu den ÄndUrkunden v. 18. 10. 2002 zur Konstitution und zur Konvention der Int. Fernmeldeunion v. 22. 12. 1992: 426 Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit Bek. über den GelB des Europ. Übereink. über die int. Handelsschiedsgerichtsbarkeit: 559 Internationale Kupfer-Studiengruppe Bek. über den GelB der Satzung der Int. Kupfer-Studiengruppe: 1024 Internationale Pakte Bek. über den GelB des Int. Paktes über bürgerliche und politische Rechte: 80; 551 Bek. über den GelB des Int. Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: 187; 506 Bek. über den GelB des Fakultativprot. zum Int. Pakt über bürgerliche und politische Rechte: 876 Internationaler Strafgerichtshof H Hafenstaatkontrolle Bek. der 26. und 27. Änd. der Pariser Vereinb. über die Hafenstaatkontrolle: 1205 Honduras Bek. des deutsch-honduranischen Abk. über FinZus.: 142 Hongkong Bek. über das Inkrafttr. des Abk. zwischen der Regierung der Bundesrep. Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrep. China zur Vermeidung der Doppbest. von Schifffahrtsunternehmen auf dem Gebiet der Steuern v. Einkommen und v. Vermögen: 332 Bek. zu dem Römischen Statut des Int. Strafgerichtshofs: 511; GelB 5; 1108 Bek. über den GelB des Übereink. über die Vorrechte und Immunitäten des Int. Strafgerichtshofs: 575; 1124 Internationales Privatrecht Bek. zu der Satzung der Haager Konferenz für Int. Privatrecht: 160; GelB 1028 Iran Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-iranischen Abk. über die ggs. Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 769 Italien Bek. der deutsch-italienischen Vereinb. über die Einrichtung int. Sektionen italienischer Sprache an deutschen Gymnasien und int. Sektionen deutscher Sprache an italienischen Gymnasien: 55 I IKPO-Interpol V zu der Vereinb. v. 6. und 8. 4. 2005 zwischen der Regierung der Bundesrep. Deutschland und der Int. Kriminalpolizeilichen Organisation über Vorrechte und Immunitäten während der Sitzung des Exekutivkomitees und der Tagung der Generalversammlung der IKPO-Interpol in Berlin v. 17. bis 22. 9. 2005: 630; Bek. 1029 Indonesien G zu dem Abk. v. 14. 5. 2003 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Indonesien über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 514 Bek. des deutsch-indonesischen Abk. über FinZus.: 1226 Industrieunfälle Bek. über den GelB des Übereink. über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen: 1278 Inmarsat Bek. über den GelB der ÄndVereinb. zum Prot. v. 1. 12. 1981 über die Vorrechte und Immunitäten der Int. Organisation für mobile Satellitenkommunikation: 146 Bek. über den GelB der Int. Vereinb. über die Nutzung von INMARSAT-Schiffs-Erdfunkstellen innerhalb des Küstenmeers und in Häfen: 146 J Jemen Bek. des deutsch-jemenitischen Abk. über FinZus.: 91 Jordanien Bek. des deutsch-jordanischen Abk. über FinZus.: 582 K Kaffee-Übereinkommen Bek. über das Inkrafttr. des Int. Kaffee-Übereink.: 1236 Kambodscha Bek. des deutsch-kambodschanischen Abk. über FinZus.: 1279 Kamerun Bek. des deutsch-kamerunischen Abk. über FinZus.: 694 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 44 Kanada Sachverzeichnis 2005, Teil II Kinder Bek. zu dem Europ. Übereink. über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses: 161 Bek. über den GelB des Haager Übereink. über den Schutz von Kindern und die Zus. auf dem Gebiet der int. Adoption: 572; 791 Kinofilme Bek. über den GelB des Europ. Übereink. über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen: 95; 756 Kirgisistan Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Kirgisischen Rep.: 327 G zu dem Vertrag v. 28. 8. 1997 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Kirgisischen Rep. über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 699 Bek. des deutsch-kirgisischen Abk. über die Zus. bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung sowie über das Außerkrafttr. des früheren Abk. v. 13. 6. 1989: 1084 Kleinwale Bek. über den GelB des Abk. zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee: 882; 1298 Klimaänderungen Bek. über das Inkrafttr. des Prot. von Kyoto zum Rahmenübereink. der VN über Klimaänd. (Kyoto-Prot.): 150 Korea, Republik Bek. der deutsch-koreanischen Vereinb. über die Übernahme von Personen, die die Einreise- oder Aufenthaltsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllen: 193; 580 Kraftfahrzeuge Bek. über den GelB des Übereink. über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/ oder verwendet werden können: 183; 642 Bek. über den GelB der Revision 2 des Übereink. über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die ggs. Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden: 202 V zur Revision 1 der ECE-Regelung Nr. 107 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung großer Doppelstockfahrzeuge zur Personenbeförderung hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale (V zur Revision 1 der ECE-Regelung Nr. 107): 595 Kroatien Bek. des deutsch-kroatischen Abk. über FinZus.: 556 Bek. des deutsch-kanadischen Abk. zur Änd. des Abk. v. 21. 10. 1975 über die Durchf. der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrep. Deutschland stationierten kanadischen Streitkräfte: 1248 Kapitalanlagen G zu dem Abk. v. 14. 5. 2003 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Indonesien über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 514 G zu dem ÄndProt. v. 26. 8. 2003 zu dem Vertrag v. 28. 2. 1994 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Moldau über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 523 G zu dem Abk. v. 10. 7. 2000 zwischen der Regierung der Bundesrep. Deutschland und der Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der Palästinensischen Behörde über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 526 G zu dem Änd.- und ErgProt. v. 14. 5. 2003 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Polen zu dem Vertrag v. 10. 11. 1989 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Volksrep. Polen über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 535; Bek. 1204 G zu dem Vertrag v. 27. 3. 2003 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Tadschikistan über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 538 G zu dem Vertrag v. 28. 8. 1997 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Kirgisischen Rep. über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 699 G zu dem Vertrag v. 30. 10. 2003 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Angola über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 708 G zu dem Vertrag v. 28. 3. 2000 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Bundesrep. Nigeria über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 716 G zu dem Vertrag v. 17. 10. 2003 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Guatemala über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 725 G zu dem Abk. v. 1. 12. 2003 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Volksrep. China über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 732 G zu dem Vertrag v. 19. 1. 2004 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Demokratischen Bundesrep. Äthiopien über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 743 Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-iranischen Abk. über die ggs. Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 769 Karibische Entwicklungsbank Bek. über den GelB des Übereink. zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank: 636 Karibische Gemeinschaft Bek. des Abk. zwischen der Regierung der Bundesrep. Deutschland und der Karibischen Gemeinschaft über FinZus.: 578 Kasachstan Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Kasachstan: 82 Bek. des deutsch-kasachischen Abk. über FinZus.: 759; 761 Kenia Bek. des deutsch-kenianischen Abk. über FinZus.: 1273 Kulturgut Bek. über den GelB des Europ. Übereink. zum Schutz des archäologischen Erbes: 93; 876 Bek. über den GelB der Satzung der Int. Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut: 371 Kyoto-Protokoll Bek. über das Inkrafttr. des Prot. von Kyoto zum Rahmenübereink. der VN über Klimaänd. (Kyoto-Prot.): 150 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil II 45 L Landwirtschaftliche Entwicklung Bek. über den GelB des Übereink. zur Errichtung des Int. Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung: 11 Laos Bek. des deutsch-laotischen Abk. über FinZus.: 870 Legalisation Bek. über den GelB des Haager Übereink. zur Befreiung ausl. öffentlicher Urkunden von der Legalisation: 64; 752 Libanon Bek. des deutsch-libanesischen Abk. über FinZus.: 1305 Linienkonferenzen Bek. über den GelB des Übereink. über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen: 1300 Luftverkehr Bek. über den GelB des Übereink. zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen: 8; Ber. 855 Bek. über den GelB des Prot. zur Änd. des Abk. zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im int. Luftverkehr: 159 Bek. über den GelB des Prot. v. 14. 6. 1954 über eine Änd. des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt (Art. 45): 1108 Bek. über den GelB des Prot. v. 14. 6. 1954 über einige Änd. des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 1272 Bek. über den GelB des Übereink. zur Vereinheitlichung best. Vorschriften über die Beförderung im int. Luftverkehr: 1291 Bek. über den GelB des Prot. Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe: 559 Bek. über den GelB der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes: 1221 Messwesen Bek. über den GelB des Übereink. zur Errichtung einer int. Organisation für das gesetzliche Messwesen: 882 Minderheiten Bek. zu dem Rahmenübereink. des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten: 309; GelB 751 Moldau, Republik Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Moldau: 82 G zu dem ÄndProt. v. 26. 8. 2003 zu dem Vertrag v. 28. 2. 1994 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Moldau über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 523 Mongolei Bek. des deutsch-mongolischen Abk. über FinZus.: 786 Bek. des Rahmenabk. zwischen der Regierung der Bundesrep. Deutschland und der Regierung der Mongolei über die Entsendung von Entwicklungshelfern des Deutschen Entwicklungsdienstes: 878; Ber. 1311 Montrealer Protokoll Bek. über den GelB des Montrealer Prot. über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, und der Änd. von 1990, 1992, 1997 und 1999 hierzu: 568 M Malawi Bek. des deutsch-malawischen Abk. über FinZus.: 1106 Marokko Bek. des deutsch-marokkanischen Abk. über FinZus.: 1201 Mauretanien Bek. des deutsch-mauretanischen Abk. über FinZus.: 1260 Mazedonien Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-mazedonischen Abk. über Soziale Sicherheit und der DurchfVereinb. hierzu: 95 Bek. des deutsch-mazedonischen Abk. über FinZus.: 157; 173; 873 Menschenrechte Bek. zu dem Europ. Übereink. über die an Verfahren vor dem Europ. Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen: 1126; GelB 7; 571; Ber. 856 Bek. über den GelB der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie des Zusatzprot. und der Prot. Nr. 4 und Nr. 6 hierzu: 87 Bek. über den GelB des Europ. Übereink. zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe: 193 Bek. über den GelB des Übereink. gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe: 341 Neuseeland NATO N Bek. über den GelB der Vereinb. über die Rechtsstellung von Missionen und Vertretern von Drittstaaten bei der Nordatlantikvertrags-Organisation: 98; 371 Bek. über den GelB des Übereink. über den Status der Nordatlantikvertrags-Organisation, der nationalen Vertreter und des int. Personals: 149; 580 Bek. über den GelB des Prot. über die NATO-Hauptquartiere: 154 Bek. über den GelB des Übereink. zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über den Geheimschutz: 186 Nepal Bek. der deutsch-nepalesischen Vereinb. zur Änd. von Abk. über FinZus.: 140 Bek. des deutsch-neuseeländischen Abk. über die Koproduktion von Filmen: 1196 Nicaragua Bek. des deutsch-nicaraguanischen Abk. über FinZus.: 1292; 1294 Niederlande Bek. über das Inkrafttr. des Dritten Zusatzprot. zum deutschniederländischen DoppbestAbk. v. 16. 6. 1959: 101 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 46 Sachverzeichnis 2005, Teil II Palästinensische Befreiungsorganisation G zu dem Abk. v. 10. 7. 2000 zwischen der Regierung der Bundesrep. Deutschland und der Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der Palästinensischen Behörde über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 526 Bek. des deutsch-palästinensischen Abk. über FinZus.: 1232 Patentwesen Bek. über das Außerkrafttr. der deutsch-niederländischen Vereinb. v. 6. 10. 1997 über die von dem Königreich der Niederlande zu leistende Unterstützung bei der Verwaltung der Liegenschaft Budel: 582 Bek. des deutsch-niederländischen Abk. zur Änd. des Abk. v. 25. 5./24. 6. 1976 über die Durchf. der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrep. Deutschland stationierten niederländischen Streitkräfte: 1245 Nigeria G zu dem Vertrag v. 28. 3. 2000 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Bundesrep. Nigeria über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 716 Bek. von Änd. des Europ. Patentübereink. und von Änd. seiner AusführungsO sowie von Änd. der GebührenO der Europ. Patentorganisation: 922 Bek. von Änd. der AusführungsO zum PatentzusVertrag: 1183 Pflanzen O OCCAR G zu dem OCCAR-Geheimschutzübereink. v. 24. 9. 2004: 778 Offener Himmel Bek. über den GelB des Vertrags über den Offenen Himmel: 602 Ölverschmutzungsschäden Bek. über das Inkrafttr. des Prot. von 2003 zum Int. Übereink. von 1992 über die Errichtung eines Int. Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden: 353 Organisierte Kriminalität G zu dem Abk. v. 30. 9. 2003 zwischen der Regierung der Bundesrep. Deutschland und der Regierung der Rep. Bulgarien über die Zus. bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität: 418; Bek. 795 G zu dem Übereink. der VN v. 15. 11. 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprot. gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten: 954 Bek. des deutsch-kirgisischen Abk. über die Zus. bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung sowie über das Außerkrafttr. des früheren Abk. v. 13. 6. 1989: 1084 OSPAR-Übereinkommen Bek. über den GelB von Anl. V und Anhang 3 des Übereink. zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPARÜbereink.): 167 Österreich G zu dem Vertrag v. 10. 11. und 19. 12. 2003 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Österreich über die grenzüberschreitende Zus. zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten: 858; Bek. 1307 Bek. über den GelB der in Genf am 19. 3. 1991 unterzeichneten Fass. des Int. Übereink. zum Schutz von Pflanzenzüchtungen: 101; 1024; 1273 Plastiksprengstoff Bek. über den GelB des Übereink. über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens: 794 Polen Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-polnischen Abk. zur Vermeidung der Doppbest. auf dem Gebiet der Steuern v. Einkommen und v. Vermögen und über das gleichzeitige Außerkrafttr. des früheren Abk. v. 18. 12. 1972: 55 Bek. des deutsch-polnischen Abk. über die Durchf. von gemeinsamen Umweltschutzprojekten in der Rep. Polen: 203 Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-polnischen Abk. über Gräber von Opfern der Kriege und der Gewaltherrschaft und über das gleichzeitige Inkrafttr. der dazugehörigen V: 352 G zu dem Vertrag v. 5. 4. 2004 zwischen der Bundesrep. Deutschland, der Rep. Polen und der Tschechischen Rep. über den Bau einer Straßenverbindung in der Euroregion Neiße, im Raum zwischen den Städten Zittau in der Bundesrep. Deutschland, Reichenau (Bogatynia) in der Rep. Polen und Hrádek nad Nisou/Grottau in der Tschechischen Rep.: 495 G zu dem Änd.- und ErgProt. v. 14. 5. 2003 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Polen zu dem Vertrag v. 10. 11. 1989 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Volksrep. Polen über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 535; Bek. 1204 Portugal Bek. des deutsch-portugiesischen Abk. über den ggs. Schutz von Verschlusssachen: 1171 R Rechtshilfe Bek. zu dem Europ. Übereink. über die Rechtshilfe in Strafsachen: 96; GelB 1111 Bek. über den GelB des Zusatzprot. zum Europ. Übereink. über die Rechtshilfe in Strafsachen: 404 G zu dem Übereink. v. 29. 5. 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU: 650 G zu dem Prot. v. 16. 10. 2001 zu dem Übereink. über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU: 661 P Pakistan Bek. des deutsch-pakistanischen Abk. über den Transit von Wehrmaterial durch das Hoheitsgebiet der Islamischen Rep. Pakistan: 895 Bek. des deutsch-pakistanischen Abk. über FinZus.: 1229 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil II Rhein Bek. über das Inkrafttr. des Zusatzprot. Nr. 7 zu der Revidierten Rheinschifffahrtsakte v. 17. 10. 1868: 159 Fünfte V zur Änd. der RheinschiffsuntersuchungsO: 1044 V zur Einführung der RheinschiffsuntersuchungsO, geänd. durch Art. 2 der V: 1044 RID Bek. eines Fehlerverzeichnisses zur 12. RID-ÄndV: 1129 Römisches Statut Bek. zu dem Römischen Statut des Int. Strafgerichtshofs: 511; GelB 5; 1108 Rumänien Bek. der deutsch-rumänischen Vereinb. zur Änd. der Vereinb. v. 31. 7. 1990 über die Entsendung rumänischer Arbeitnehmer aus in Rumänien ansässigen Unternehmen zur Beschäftigung auf der Grundlage von Werkverträgen: 62 Russische Föderation Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-russischen Abk. über den Transit von Wehrmaterial und Personal durch das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation im Zusammenhang mit den Beiträgen der Bundeswehr zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau Afghanistans: 16 Bek. des Zusatzprot. zum deutsch-russischen Abk. über den Transit von Wehrmaterial und Personal durch das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation im Zusammenhang mit den Beiträgen der Bundeswehr zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau Afghanistans: 354 Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-russischen Abk. über die Zus. bei der Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung sowie über das gleichzeitige Inkrafttr. der dazugehörigen V: 621 Bek. des Rahmenübereink. über ein mehrseitiges Nuklearund Umweltprogramm in der Russischen Föderation und des Prot. zu Ansprüchen, rechtlichen Verfahren und Haftungsfreistellung zum Rahmenübereink. über ein mehrseitiges Nuklearund Umweltprogramm in der Russischen Föderation: 668 Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-russischen Abk. über die Hilfeleistung bei der Eliminierung der von der Russischen Föderation zu reduzierenden Atomwaffen durch Entsorgung der von den Seestreitkräften Russlands außer Dienst gestellten Atom-Unterseeboote im Rahmen der Realisierung der Vereinb. über die Globale Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -material: 1240 Schuldverhältnisse 47 Bek. über das Inkrafttr. des Ersten Prot. betr. die Auslegung des am 19. 6. 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereink. über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwend. Recht durch den Gerichtshof der EG: 147 Bek. über das Inkrafttr. des Zweiten Prot. zur Übertragung best. Zustände für die Auslegung des am 19. 6. 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereink. über das auf vertagliche Schuldverhältnisse anzuwend. Recht auf den Gerichtshof der EG: 148 Bek. über den GelB des Übereink. über den Beitr. der Rep. Österreich, der Rep. Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Übereink. von 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwend. Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Prot. über die Auslegung dieser Übereink. durch den Gerichtshof: 149 AnO zur Best. der zuständigen Stelle nach Art. 3 des Ersten Prot. betr. die Auslegung des am 19. 6. 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereink. über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwend. Recht durch den Gerichtshof der EG: 402 Schweiz G zu dem Abk. v. 29. 1. 2003 zwischen der Regierung der Bundesrep. Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über Bau und Erhaltung einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Rheinfelden (Baden-Württemberg) und Rheinfelden (Aargau): 134; Bek. 1106 Bek. des Zweiten deutsch-schweizerischen Abk. zur Änd. des Abk. v. 20. 6. 1994 über die ggs. Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich: 200 Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-schweizerischen Vertrags v. 19. 3. 1943 über die Regelung der Fürsorge für allein stehende Frauen: 1204 Bek. über das Außerkrafttr. der deutsch-schweizerischen Vereinb. v. 14. 7. 1952 über die Fürsorge für Hilfsbedürftige: 1278 Seerecht, Seeschifffahrt Bek. über den GelB des Übereink. zur Durchf. des Teils XI des Seerechtsübereink. der VN: 77; 352; 584 Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Armenien: 81 Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Kasachstan: 82 Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Moldau: 82 Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Tadschikistan: 83 Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und Turkmenistan: 83 Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Ukraine: 84 Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Usbekistan: 84 S Sambia Bek. des deutsch-sambischen Abk. über FinZus.: 365; 367; 596; 645 Satelliten Bek. über den GelB des Übereink. über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale: 505; 1272 Scheckrecht Bek. über den GelB des Abk. über das Verhältnis der StempelG zum Scheckrecht: 1303 Schiedssprüche Bek. über den GelB des Übereink. über die Anerkennung und Vollstreckung ausl. Schiedssprüche: 97 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 48 Sachverzeichnis 2005, Teil II Bek. des deutsch-kanadischen Abk. zur Änd. des Abk. v. 21. 10. 1975 über die Durchf. der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrep. Deutschland stationierten kanadischen Streitkräfte: 1248 Bek. des deutsch-französischen Abk. zur Änd. des Abk. v. 8. 9./3. 10. 1975 über die Durchf. der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrep. Deutschland stationierten französischen Streitkräfte: 1251 Bek. der deutsch-britischen ErgVereinb. zum Abk. v. 8./30. 9. 1975 über die Durchf. der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrep. Deutschland stationierten britischen Streitkräfte: 1254 Bek. des deutsch-belgischen Abk. zur Änd. des Abk. v. 8./22. 9. 1975 über die Durchf. der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrep. Deutschland stationierten belgischen Streitkräfte: 1257 Sucht- und psychotrope Stoffe Bek. über den GelB des Übereink. der VN gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen: 4; 883 Bek. über den GelB des Einheits-Übereink. von 1961 über Suchtstoffe: 758 Bek. über den GelB des Übereink. v. 31. 1. 1995 über den unerlaubten Verkehr auf See zur Durchf. des Art. 17 des Übereink. der VN gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen: 789 Bek. über den GelB des Übereink. von 1971 über psychotrope Stoffe: 795 Südafrika Bek. des deutsch-südafrikanischen Abk. über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen: 358 Südliches Afrika (SADC) Bek. des Abk. zwischen der Regierung der Bundesrep. Deutschland und der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika ­ SADC ­ über FinZus.: 785 Syrien Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-syrischen Abk. über FinZus.: 201; 326 Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Weißrussland: 85 Bek. über den GelB des Übereink. von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen: 189 Vierte V über Änd. des Int. Freibord-Übereink. von 1966: 218 Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Kirgisischen Rep.: 327 Bek. über den GelB des Seerechtsübereink. der VN: 405 Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und Georgien: 560 Bek. über den GelB des Übereink. über die Int. Seeschifffahrts-Organisation: 902 Siebzehnte V über die Änd. des Int. Übereink. von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Prot. von 1988 zu diesem Übereink. (17. SOLAS-ÄndV): 1034 Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Aserbaidschan: 1125 Senegal Bek. des deutsch-senegalesischen Abk. über FinZus.: 1109 Sierra Leone Bek. des deutsch-sierraleonischen Abk. über FinZus.: 1296 Sorgerecht Bek. zu dem Europ. Übereink. über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses: 161 Soziale Sicherheit Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-mazedonischen Abk. über Soziale Sicherheit und der DurchfVereinb. hierzu: 95 Bek. über den GelB der Europ. O der Sozialen Sicherheit: 160 Sportveranstaltungen Bek. über das Inkrafttr. des Europ. Übereink. über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbsd. bei Fußballspielen: 893 Streitfälle Bek. zu dem Abk. zur friedlichen Erledigung int. Streitfälle: 604; GelB 152 Streitkräfte Bek. über den GelB des Notenwechsels v. 29. 4. 1998 über die Rechtsstellung der dänischen, griechischen, italienischen, luxemburgischen, norwegischen, portugiesischen, spanischen und türkischen Streitkräfte in der Bundesrep. Deutschland: 878 Bek. des deutsch-amerikanischen Abk. zur Änd. des Abk. v. 29. 9. 1982 über die Durchf. der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrep. Deutschland stationierten USStreitkräfte: 1242 Bek. des deutsch-niederländischen Abk. zur Änd. des Abk. v. 25. 5./24. 6. 1976 über die Durchf. der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrep. Deutschland stationierten niederländischen Streitkräfte: 1245 T Tabak Bek. über das Inkrafttr. des Rahmenübereink. der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs: 170; GelB 570; 770 Tadschikistan Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Tadschikistan: 83 G zu dem Vertrag v. 27. 3. 2003 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Tadschikistan über die Förderung und den ggs. Schutz von Kapitalanl.: 538 Bek. des deutsch-tadschikischen Abk. über FinZus.: 783 Terrorismus Bek. über den GelB des Europ. Übereink. zur Bekämpfung des Terrorismus: 310; 875 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil II Bek. des deutsch-kirgisischen Abk. über die Zus. bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung sowie über das Außerkrafttr. des früheren Abk. v. 13. 6. 1989: 1084 Tiere Bek. über den GelB des Europ. Übereink. zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen: 7; 596 Bek. über den GelB des Europ. Übereink. zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere: 144 Bek. über den GelB des Europ. Übereink. über den Schutz von Schlachttieren: 586 Bek. über den GelB des Europ. Übereink. über den Schutz von Tieren beim int. Transport: 588 Timor-Leste Bek. des Abk. zwischen der Regierung der Bundesrep. Deutschland und der Regierung der Demokratischen Rep. Timor-Leste über FinZus.: 1104 TIR-Übereinkommen Zehnte V über Änd. des TIR-Übereink. 1975 und seiner Anl.: 563 Elfte V über Änd. der Anl. des TIR-Übereink. 1975: 1282 Bek. über den GelB des TIR-Übereink. 1975: 1307 Tropenholz V über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Int. Tropenholzorganisation: 26 Tschad Bek. des deutsch-tschadischen Abk. über FinZus.: 693 Tschechische Republik G zu dem Vertrag v. 17. 4. 2003 zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Tschechischen Rep. über die Änd. des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze im Bereich der Autobahnbrücke am Grenzübergang Waidhaus ­ Rozvadov/Roßhaupt: 106; Bek. 642 Bek. über das Außerkrafttr. des Abk. zwischen der Regierung der Bundesrep. Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Rep. über die ggs. steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im int. Verkehr sowie über das gleichzeitige Außerkrafttr. der dazugehörigen V: 343 G zu dem Vertrag v. 5. 4. 2004 zwischen der Bundesrep. Deutschland, der Rep. Polen und der Tschechischen Rep. über den Bau einer Straßenverbindung in der Euroregion Neiße, im Raum zwischen den Städten Zittau in der Bundesrep. Deutschland, Reichenau (Bogatynia) in der Rep. Polen und Hrádek nad Nisou/Grottau in der Tschechischen Rep.: 495 Turkmenistan Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und Turkmenistan: 83 Uganda Bek. des deutsch-ugandischen Abk. über FinZus.: 886 Ukraine 49 Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Ukraine: 84 Umwelt Bek. über das Inkrafttr. des Prot. von Kyoto zum Rahmenübereink. der VN über Klimaänd. (Kyoto-Prot.): 150 Bek. über den GelB von Anl. V und Anhang 3 des Übereink. zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPARÜbereink.): 167 Bek. des deutsch-polnischen Abk. über die Durchf. von gemeinsamen Umweltschutzprojekten in der Rep. Polen: 203 Siebte V über Änd. Int. Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr (Siebte V Umweltschutz-See): 314 V über die Zuwiderhandlungen gegen das Int. Übereink. von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und gegen das Prot. von 1978 zu diesem Übereink., geänd. durch Art. 2 der V: 314 Bek. über den GelB des Stockholmer Übereink. über persistente organische Schadstoffe (POPs-Übereink.): 338; 885; 1301 Bek. über den GelB des Prot. von 1998 zu dem Übereink. von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betr. persistente organische Schadstoffe: 550; 1235 Bek. über den GelB des Wiener Übereink. zum Schutz der Ozonschicht: 567 Bek. über den GelB des Montrealer Prot. über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, und der Änd. von 1990, 1992, 1997 und 1999 hierzu: 568 Bek. über den GelB des Prot. von 1998 zu dem Übereink. von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betr. Schwermetalle: 636 Bek. über das Inkrafttr. des Prot. zu dem Übereink. von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betr. die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon: 647 Bek. über das Inkrafttr. der Anl. IV des Int. Übereink. von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der durch das Prot. von 1978 geänd. Fass. (MARPOL 73/78): 1102 Umweltkriegsübereinkommen Bek. über den GelB des Übereink. über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltveränd. Techniken (Umweltkriegsübereink.): 757 Ungarn Bek. der Vereinb. über die Änd. der deutsch-ungarischen Vereinb. über die ggs. Einrichtung von Kultur- und Informationszentren: 616 Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-ungarischen Abk. über kulturelle Zus. sowie über das Außerkrafttr. des früheren Abk. v. 6. 7. 1977: 788 Unterhalt Bek. über den GelB des Übereink. über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland: 155; Ber. 343 Usbekistan Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Usbekistan: 84 Bek. des deutsch-usbekischen Abk. über FinZus.: 363 U Überstellung verurteilter Personen Bek. über den GelB des Übereink. über die Überstellung verurteilter Personen: 63; 1028 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 50 Sachverzeichnis 2005, Teil II V Vereinigte Staaten Bek. der deutsch-amerikanischen Vereinb. über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das/die Unternehmen ­ ,,Alion Science and Technology Corporation" und ,,CACI Premier Technology, Inc." (Nr. DOCPER-AS-06-02 und DOCPER-AS-24-07): 13 ­ ,,Anteon Corporation" (Nr. DOCPER-IT-09-01): 58 ­ ,,Choctaw Management/Services Enterprise" (Nr. DOCPERTC-03-03 und DOCPER-TC-03-04): 65 ­ ,,Aliron Int. Inc." (Nr. DOCPER-TC-16-01): 70 ­ ,,Electronic Data Systems Corporation" (Nr. DOCPER-IT02-04 und DOCPER-IT-02-05): 77 ­ ,,CACI Premier Technology, Inc." und ,,Computer Sciences Corporation" (Nr. DOCPER-AS-24-08, DOCPER-AS-24-09 und DOCPER-AS-22-02): 162; 766 ­ ,,Galaxy Scientific Corporation" (Nr. DOCPER-AS-32-01): 165 ­ ,,DPRA, Inc." und ,,Science Applications Int. Corporation" (Nr. DOCPER-AS-33-01, DOCPER-AS-11-11 und DOCPER-AS-11-12): 167 ­ ,,EWA Information & Infrastructure Technologies, Inc." (Nr. DOCPER-AS-35-01): 175 ­ ,,Eagle Group Int., Inc." (Nr. DOCPER-TC-09-03): 178 ­ ,,Science Applications Int. Corporation", ,,Sytex Incorporated" und ,,CACI Premier Technology, Inc." (Nr. DOCPERAS-11-13, DOCPER-AS-34-01 und DOCPER-AS-24-10): 180 ­ ,,Resource Consultants, Inc.", ,,Science Applications Int. Corporation" und ,,National Emergency Services (NES) Int., Inc." (Nr. DOCPER-TC-05-01, DOCPER-TC-06-03 und DOCPER-TC-04-02): 190 ­ ,,BAE Systems Applied Technologies, Inc." und ,,Military Professional Resources, Inc." (Nr. DOCPER-AS-36-01 und DOCPER-AS-09-04): 409 ­ ,,Science Applications Int. Corporation" (Nr. DOCPER-IT03-04): 412 ­ ,,Resource Consultants, Inc.", ,,SI Int., Inc." und ,,Strategic Resources, Inc." (Nr. DOCPER-TC-05-02, DOCPER-TC17-01 und DOCPER-TC-18-01): 502 ­ ,,Bechtel Nevada" (Nr. DOCPER-AS-37-01): 576 ­ ,,Science Applications Int. Corporation" (Nr. DOCPER-AS11-04): 617 ­ ,,Bearing Point, Inc." (Nr. DOCPER-TC-13-03): 619 ­ ,,Science Applications Int. Corporation", ,,Sparta, Inc." und ,,Computer Sciences Corporation" (Nr. DOCPER-AS-11-15, DOCPER-AS-40-01 und DOCPER-AS-22-03): 637 ­ ,,American Systems Corporation", ,,Booz Allen Hamilton, Inc." und ,,Military Professional Resources, Inc." (Nr. DOCPER-AS-38-01, DOCPER-AS-39-01 und DOCPERAS-09-05): 665 ­ ,,CACI Int. Inc." und ,,Science Applications Int. Corporation" (Nr. DOCPER-TC-19-01 und DOCPER-TC-06-04): 763 ­ ,,Resource Consultants, Inc." (Nr. DOCPER-TC-05-03): 1080 ­ ,,Electronic Data Systems Corporation" (Nr. DOCPER-IT02-06): 1082 ­ ,,Anteon Corporation", ,,Booz Allen Hamilton, Inc." und ,,Camber Corporation" (Nr. DOCPER-AS-12-04, DOCPERAS-39-02 und DOCPER-AS-27-02): 1210 ­ ,,Sverdrup Technology, Inc." (Nr. DOCPER-AS-41-01): 1238 ­ ,,Science Applications Int. Corporation" (Nr. DOCPER-AS11-17): 1262 ­ ,,BAE Systems Applied Technologies, Inc." (Nr. DOCPERAS-36-02): 1264 ­ ,,Anteon Corporation", ,,Titan Systems Corporation" und ,,Science Applications Int. Corporation" (Nr. DOCPER-AS12-05, DOCPER-AS-42-02 und DOCPER-AS-11-16): 1266 ­ ,,Titan Systems Corporation" (Nr. DOCPER-AS-42-01): 1269 Bek. über die Änd. der deutsch-amerikanischen Vereinb. v. 3. 6. 2004 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen ,,Cherokee Nation Distributors, Inc." (Nr. DOCPER-TC-02-01): 60 Bek. über das Außerkrafttr. der deutsch-amerikanischen Vereinb. ­ v. 12. 8. 2002 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen ,,ACS-Defense, Inc." (Nr. DOCPER-AS-01-01): 94 ­ v. 24. 6. 2004 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen ,,Cherokee Medical Services LLC" (Nr. DOCPER-TC-14-01): 94 Bek. einer Änd. der deutsch-amerikanischen Vereinb. v. 29. 6. 2001 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen, die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet analytischer Tätigkeiten für die in der Bundesrep. Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind: 1115 Bek. des deutsch-amerikanischen Abk. zur Änd. des Abk. v. 29. 9. 1982 über die Durchf. der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrep. Deutschland stationierten USStreitkräfte: 1242 Vereinigtes Königreich Bek. der deutsch-britischen ErgVereinb. zum Abk. v. 8./30. 9. 1975 über die Durchf. der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrep. Deutschland stationierten britischen Streitkräfte: 1254 Vereinte Nationen Bek. zu dem Übereink. über die Sicherheit von Personal der VN und beigeord. Personal: 554; GelB 10; 157 Bek. über den GelB des Übereink. über die Vorrechte und Immunitäten der VN: 414 Bek. zur Charta der VN: 585 Verkehr Bek. über den GelB des Übereink. über den Straßenverkehr: 372 Bek. über den GelB des Europ. Zusatzübereink. zum Übereink. über den Straßenverkehr: 1277 Bek. über den GelB des Übereink. und Statuts über die Freiheit des Durchgangsverkehrs: 1304 Vietnam, Sozialistische Republik Bek. des deutsch-vietnamesischen Abk. über FinZus.: 346; 348 W Waffen Bek. über den GelB des Chemiewaffenübereink.: 12 Zweite V zu einer verwaltungsmäßigen Modifikation des Chemiewaffenübereink.: 75; Bek. 873 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Sachverzeichnis 2005, Teil II G zu dem Prot. V v. 28. 11. 2003 zum VN-Waffenübereink.: 122 Bek. über den GelB des Übereink. über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen: 414 Bek. über das Inkrafttr. der Änd. von Art. 1 des VN-Waffenübereink.: 507 Bek. über den GelB des VN-Waffenübereink., der Änd. seines Art. 1 sowie der Prot. zum VN-Waffenübereink.: 899 Warenkontrollen Bek. über den GelB des Int. Übereink. zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen: 155; 363 Weißrussland/Belarus Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-sowjetischen Abk. v. 25. 4. 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt im Verhältnis zwischen der Bundesrep. Deutschland und der Rep. Weißrussland: 85 Weltgesundheitsorganisation (WHO) Bek. über das Inkrafttr. des Rahmenübereink. der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs: 170; GelB 570; 770 Bek. über das Inkrafttr. des Abk. zwischen der Regierung der Bundesrep. Deutschland und der Weltgesundheitsorganisation, Regionalbüro für Europa, über den Sitz des Europ. Zentrums für Umwelt und Gesundheit ­ Büro Bonn, WHO-Regionalbüro für Europa, und über das gleichzeitige Inkrafttr. der dazugehörigen V: 1218 Weltpostverein Bek. über den GelB der Verträge des Weltpostvereins: 692 Zivil- und Handelssachen Weltraum 51 Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. zwischen den Vertragsstaaten des Übereink. zur Gründung einer Europ. Weltraumorganisation und der Europ. Weltraumorganisation über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen: 768 Wiener Übereinkommen Bek. über den GelB des Wiener Übereink. zum Schutz der Ozonschicht: 567 Bek. über den GelB des Wiener Übereink. über diplomatische Beziehungen: 587 Bek. über den GelB des Wiener Übereink. über konsularische Beziehungen sowie des Fakultativprot. über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten zu diesem Übereink.: 589 Bek. über den GelB des Wiener Übereink. über das Recht der Verträge: 605; 796 Z Bek. zu dem Haager Übereink. über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil­ oder Handelssachen: 9; 335; 898; GelB 591 Bek. über den GelB des Haager Übereink. über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen: 329; 603; 1277 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de