Gesetz über den Tag der deutschen Einheit
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Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
Gesetz über den Tag d
Vom 4. A
Am 17. Juni 1953 hat sich das deutsche Volk in der sowjetischen Besatzungszone und in Ostberlin gegen die kommunistische Gewaltherrschaft erhoben und unter schweren Opfern seinen Willen zur Freiheit bekundet. Der 17. Juni ist dadurch zum. Symbol der deutschen Einheit in Freiheit, geworden.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Der 17. Juni ist der Tag der deutschen Einheit.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Das Tabaksteuergesetz vom 6. Mai 1953 (Bundes-gesetzbl. I S. 169) wird wie folgt geändert:
1. Die Absätze 2 und 3 des § 12 werden gestrichen.
2. Hinter § 98 wird eingefügt:
"98 a
Abweichend von § 12 kann das Flauptzollamt auf Antrag Betrieben, die Feinschnitt in der Steuerklasse 1 des § 3 Abs. 1 Abteilung C Buchstabe a versteuern dürfen und nach §§ 81 ff. Steuererleichterung erhalten, die Steuerwertbeträge für im Juni und Juli 1953 entnommene Steuerzeichen der genannten Steuerklasse stunden. Die Beräge werden ohne Sicherheitsleistung und Verzinsung gestundet und sind in sechs gleichen Monatsbeträgen vom 1. Oktober 1953 ab zu zahlen."
deutschen Einheit.
fust 1953.
§ 2
Der 17. Juni ist gesetzlicher Feiertag.
§ 3 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Lande Berlin,
§ 4
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 2
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin,
§ 3 Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 8. Juni 1953 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Seh walten/Post Seeg, den 30. Juli 1953.
Der Bundespräsident Theodor Heuss
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers Blücher
Für den Bundesminister der Finanzen
Der Bundesminister für den Marshallplan
Blücher
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 4. August 1953.
Der Bundespräsident Theodor Heuss
Der Bundeskanzler Adenauer
Für den Bundesminister des Innern
Der Bundesminister der Justiz
Dehler
Der Bundesminister
für gesamtdeutsche Fragen
Jakob Kaiser
Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes.
Vom 30. Juli 1953.