Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1953  Nr. 45 vom 07.08.1953  - Seite 778 bis 778 - Gesetz über den Tag der deutschen Einheit

Gesetz über den Tag der deutschen Einheit 778 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I Gesetz über den Tag d Vom 4. A Am 17. Juni 1953 hat sich das deutsche Volk in der sowjetischen Besatzungszone und in Ostberlin gegen die kommunistische Gewaltherrschaft erhoben und unter schweren Opfern seinen Willen zur Freiheit bekundet. Der 17. Juni ist dadurch zum. Symbol der deutschen Einheit in Freiheit, geworden. Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Der 17. Juni ist der Tag der deutschen Einheit. Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Das Tabaksteuergesetz vom 6. Mai 1953 (Bundes-gesetzbl. I S. 169) wird wie folgt geändert: 1. Die Absätze 2 und 3 des § 12 werden gestrichen. 2. Hinter § 98 wird eingefügt: "98 a Abweichend von § 12 kann das Flauptzollamt auf Antrag Betrieben, die Feinschnitt in der Steuerklasse 1 des § 3 Abs. 1 Abteilung C Buchstabe a versteuern dürfen und nach §§ 81 ff. Steuererleichterung erhalten, die Steuerwertbeträge für im Juni und Juli 1953 entnommene Steuerzeichen der genannten Steuerklasse stunden. Die Beräge werden ohne Sicherheitsleistung und Verzinsung gestundet und sind in sechs gleichen Monatsbeträgen vom 1. Oktober 1953 ab zu zahlen." • deutschen Einheit. fust 1953. § 2 Der 17. Juni ist gesetzlicher Feiertag. § 3 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Lande Berlin, § 4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. § 2 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin, § 3 Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 8. Juni 1953 in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Seh walten/Post Seeg, den 30. Juli 1953. Der Bundespräsident Theodor Heuss Der Stellvertreter des Bundeskanzlers Blücher Für den Bundesminister der Finanzen Der Bundesminister für den Marshallplan Blücher Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Bonn, den 4. August 1953. Der Bundespräsident Theodor Heuss Der Bundeskanzler Adenauer Für den Bundesminister des Innern Der Bundesminister der Justiz Dehler Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen Jakob Kaiser Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes. Vom 30. Juli 1953.