Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1960  Nr. 57 vom 31.10.1960  - Seite 836 bis 836 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung pauschaler Beträge für Sachbezüge während des Wehrdienstes

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung pauschaler Beträge für Sachbezüge während des Wehrdienstes 836 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teil I Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung pauschaler Beträge für Sachbezüge während des Wehrdienstes Vom 28. Oktober 1960 Auf Grund des § 1385 Abs. 5 der Reichsversicherungsordnung, des § 112 Abs. 5 des Angestelltenversicherungsgesetzes und des § 130 Abs. 8 des Reichsknappschaftsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verteidigung und dem Bundesminister der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: § 1 In § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Festsetzung pauschaler Beträge für Sachbezüge während des Wehrdienstes vom 1. August 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 573) wird die Tabelle für die Bewertung der Sachbezüge durch die nachstehende Tabelle ersetzt: Bewertung in DM je Monat für Art der Sachbezüge Mannschaften Unteroffiziere Offiziere Verpflegung 106,50 106,50 106,50 Unterkunft 27,– 39 – 45 – Bekleidung einschl. Wäschereinigung 24 – 24 – 24 – freie Heilfürsorge 15,– 15 – 15 – 172,50 184,50 190,50 § 2 Diese Verordnung gilt nicht im Land Berlin. § 3 Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Bonn, den 28. Oktober 1960 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Blank Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. – Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H., Bonn/Köln. – Druck: Bundesdruckerei. Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag. Bezugsbedingungen für Teil I und II: Laufender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 5,– zuzüglich Zustellgebühr. Einzelstücke je angefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto "Bundesgesetzblatt" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,10.