Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle
2162
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil I
Verordnung
über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen
von Meistern der volkseigenen Industrie
als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle
Vom 6. Dezember 1991
Auf Grund des § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 19661 S. 1) in Verbindung mit Anlage l Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe n des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990II S. 885,999) verordnet der Bundesminister für Wirtschaft:
§1
(1) Ausbildungsabschlüsse zum Meister der volkseigenen Industrie, die bis zum 31. Dezember 1991 erlangt werden, werden für ein Handwerk, dessen Arbeitsgebiet nach Maßgabe der Anlage dem jeweiligen Fachgebiet des Ausbildungsabschlusses entspricht, als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle anerkannt, wenn der Inhaber des Ausbildungsabschlusses
1. nach dem 31. Dezember 1981 eine dreijährige praktische Tätigkeit abgeleistet hat, die dem zu betreibenden oder einem mit diesem verwandten Handwerk entspricht, oder
2. nach dem 9. November 1989 an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen hat, in denen die in dem zu betreibenden oder in einem mit diesem verwandten Handwerk erforderlichen fachpraktischen und fachtheoretischen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt worden sind, oder
3. nach dem 31. Dezember 1981 Lehrlinge in einem Beruf ausgebildet hat, dessen Fachgebiet dem zu betreibenden Handwerk entspricht.
(2) Anträge auf Eintragung können nur bis zum 31. Dezember 1997 gestellt werden.
§2 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Bonn, den 6. Dezember 1991
Der Bundesminister für Wirtschaft Jürgen W. Möllemann
Nr. 64 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1991
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Ausbildungsabschlüsse von die einem Handwerk der Anlage A
der volkseigenen Industrie, Handwerksordnung entsprechen
Anlage
(zu § 1)
Meister der volkseigenen Industrie
entsprechende Handwerke
Meister für Anlagenbau
Metallbauer
Maschinenbaumechaniker
Kupferschmiede
Meister für Ausbau
Maurer
Beton- und Stahlbetonbauer
Feuerungs- und Schornsteinbauer
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Betonstein- und Terrazzohersteller
Estrichleger
Stukkateure
Maler und Lackierer
Meister für Back- und Teigwarenproduktion
Bäcker Konditoren
Meister für bautechnische Instandsetzung
Maurer
Beton- und Stahlbetonbauer
Feuerungs- und Schornsteinbauer
Dachdecker
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Betonstein- und Terrazzohersteller
Estrichleger
Stukkateure
Maler und Lackierer
Meister für Bekleidungstechnik
Herrenschneider
Damenschneider
Wäscheschneider
Modisten
Hut- und Mützenmacher
Handschuhmacher
Meister für Beleuchtungstechnik
Elektroinstallateure
Meister für Betonelementeproduktion
Maurer
Beton- und Stahlbetonbauer
Betonstein- und Terrazzohersteller
Meister für Blasinstrumentenbau
Metallblasinstrumenten- und Schlagzeugmacher Holzblasinstrumentenmacher
Meister für BMSR-Technik
Elektroinstallateure Elektromechaniker Radio- und Fernsehtechniker
Meister für Brauerei und Mälzerei
Brauer und Mälzer
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Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil I
Meister der volkseigenen Industrie
Meister für buchbinderische Weiterverarbeitung
Meister für Bühnentechnik
Dachdeckerrneister
Damenmaßschneider
Meister für Druckformenherstellung
Meister für Drucktechnik
Meister für Eisenbahnbautechnik
Meister für elektrische Energieanlagen
Meister für Elektroinstallation
Meister für Elektronik
Meister für Elektrotechnik
Meister für Fahrzeugelektrik
Meister für Feinwerktechnik
entsprechende Handwerke
Buchbinder
Maler und Lackierer
Metallbauer
Tischler
Dachdecker
Damenschneider
Herrenschneider
Wäscheschneider
Modisten
Hut- und Mützenmacher
Handschuhmacher
Flexografen Chemigrafen
Buchdrucker; Schriftsetzer; Drucker
Steindrucker
Siebdrucker
Chemigrafen
Straßenbauer
Elektroinstallateure Elektromechaniker Elektromaschinenbauer
Elektroinstallateure Elektromechaniker
Büroinformationselektroniker Elektromechaniker Fernmeldeanlagenelektroniker Radio- und Fernsehtechniker
Elektroinstallateure Elektromechaniker Elektromaschinenbauer
Kraftfahrzeugelektriker
Elektromechaniker
Elektromaschinenbauer
Maschinenbaumechaniker
Werkzeugmacher
Dreher
Feinmechaniker
Schneidwerkzeugmechaniker
Chirurgiemechaniker
Feinoptiker
Meister für Fleischverarbeitung
Fleischer
Nr. 64 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1991 2165
Meister der volkseigenen Industrie entsprechende Handwerke
Meister für Fleischwirtschaft Fleischer
Fotografenmeister Fotografen
Friseurmeister Friseure
Meister für Galvanotechnik Galvaniseure und Metallschleifer
Meister für Gasverteilung und -anwendung Gas- und Wasserinstallateure
Meister für Gebäudereinigung Gebäudereiniger
Meister für Gebäude- und Fahrzeugreinigung Gebäudereiniger
Meister für Getreidewirtschaft Müller
Meister für Gießereitechnik Zinngießer Metallformer und Metallgießer Glockengießer
Meister für Glastechnik Glasschleifer und Glasätzer
Meister für Haushaltgeräteinstandsetzung Elektroinstallateure Elektromechaniker Elektromaschinenbauer
Meister für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik Klempner Gas- und Wasserinstallateure Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
Herrenmaßschneider Herrenschneider
Damenschneider Wäscheschneider Modisten
Hut- und Mützenmacher Handschuhmacher
Meister für Hochbau Maurer
Beton- und Stahlbetonbauer Feuerungs- und Schornsteinbauer Zimmerer Dachdecker
Meister für Holztechnik Tischler
Modellbauer Parkettleger
Meister für Instandhaltung Elektroinstallateure
von Elektrogeräten und -anlagen Elektromechaniker
Elektromaschinenbauer
Meister für Isolierungen Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
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Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil l
Meister der volkseigenen Industrie
Karosseriebaumeister
Meister für Keramik
Kerammaler- und -dekoriererrneister
Meister für Kraftfahrzeugelektrik
Meister für Kraftfahrzeuginstandhaltung
Lackierermeister
Meister für landtechnische Instandhaltung
Meister für Leder- und Kunstledertechnik
Malermeister
Meister für Maschinenbau
Meister für Maschinen- und Anlagenänstandhaltung
Meister für Maßschneiderei
Meister für Melioration
Meister für Mischfutterproduktion
Meister für Mühlenindustrie
Meister für Nachrichtentechnik
Ofenbaumeister
entsprechende Handwerke
Karosserie- und Fahrzeugbauer Wagner
Keramiker
Glas- und Porzellanmaler Keramiker
Kraftfahrzeugelektriker
Elektromechaniker
Elektromaschinenbauer
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Zweiradmechaniker
Kraftfahrzeugmechaniker
Kraftfahrzeugelektriker
Landmaschinenmechaniker
Maler und Lackierer
Metallbauer
Kraftfahrzeugmechaniker
Landmaschinenmechaniker
Gerber Sattler
Maler und Lackierer
Maschinenbaumechaniker
Maschinenbaumechaniker
Herrenschneider
Damenschneider
Wäscheschneäder
Modisten
Hut- und Mützenmacher
Handschuhmacher
Straßenbauer
Müller
Müller
Fernmeldeanlagenelektroniker
Backofenbauer
Kachelofen- und Luftheizungsbauer
Meister für Orgelbau
Orgel- und Harmoniumbauer
Nr. 64 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1991 2167
Meister der volkseigenen Industrie
entsprechende Handwerke
Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeister
Bandagisten Orthopädiemechaniker
Orthopädieschuhmachermeister
Schuhmacher Orthopädieschuhmacher
Meister für Plast- und Elastverarbeitung
Vulkaniseure
Meister für Polstertechnik
Sattler Raumausstatter
Meister für Post- und Fernmeldebetriebstechnik
Elektromechaniker Fernmeldeanlagenelektroniker
Rahmenglasermeister
Glaser
Meister für Rauchwarenherstellung und -Verarbeitung Kürschner
Gerber
Meister für Reproduktionstechnik
Buchdrucker; Schriftsetzer; Drucker
Steindrucker
Chemigrafen
Meister für Satztechnik
Buchdrucker; Schriftsetzer; Drucker Steindrucker
Meister für Schienenfahrzeuginstandhaltung
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Maschinenbaumechaniker
Kraftfahrzeugmechaniker
Kraftfahrzeugelektriker
Elektromechaniker
Elektromaschinenbauer
Meister für Schiffbau
Bootsbauer Schiffbauer
Meister für Schiffsbetriebstechnik
Maschinenbaumechaniker
Kälteanlagenbauer
Gas- und Wasserinstallateure
Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
Kupferschmiede
Elektroinstallateure
Elektromechaniker
Elektromaschinenbauer
Meister für Schmuckindustrie
Goldschmiede
Silberschmiede
Farbsteinschleifer,
Achatschleifer und Schmucksteingraveure
Schrift- und Grafikmalermeister Schilder- und Lichtreklamehersteller
2168 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil I
Meister der volkseigenen Industrie
Meister für Schuh- und Lederwareninstandsetzung
Schuhmachermeister
Meister für Spirituosen,
Wein, Sekt und alkoholfreie Getränke
Straßenbaumeister
Meister für Straßenbautechnik
Meister für Streich- und Zupfinstrumentenbau
Meister für Textilreinigung
Meister für Textilverarbeitung und -reparatur
Meister für Tiefbau
Meister für Tiefbohrtechnik
Meister für Tonzungeninstrumentenbau
Uhrmachermeister
Meister für Wärmeversorgung
Meister für Wein- und Sektherstellung
Meister für Werksteinbearbeitung
Zahntechnikermeister
entsprechende Handwerke
Schuhmacher
Schuhmacher
Weinküfer
Straßenbauer
Straßenbauer
Geigenbauer Zupfinstrumentenmacher
Textilreiniger
Herrenschneider
Damenschneider
Wäscheschneider
Modisten
Hut- und Mützenmacher
Handschuhmacher
Straßenbauer
Brunnenbauer
Orgel- und Harmoniumbauer Handzuginstrumentenmacher
Uhrmacher
Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
Weinküfer
Betonstein- und Terrazzohersteller Steinmetzen und Steinbildhauer
Zahntechniker
Zimmerermeister
Zimmerer