Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1991  Nr. 64 vom 12.12.1991  - Seite 2162 bis 2168 - Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle

Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle 2162 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil I Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle Vom 6. Dezember 1991 Auf Grund des § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 19661 S. 1) in Verbindung mit Anlage l Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe n des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990II S. 885,999) verordnet der Bundesminister für Wirtschaft: §1 (1) Ausbildungsabschlüsse zum Meister der volkseigenen Industrie, die bis zum 31. Dezember 1991 erlangt werden, werden für ein Handwerk, dessen Arbeitsgebiet nach Maßgabe der Anlage dem jeweiligen Fachgebiet des Ausbildungsabschlusses entspricht, als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle anerkannt, wenn der Inhaber des Ausbildungsabschlusses 1. nach dem 31. Dezember 1981 eine dreijährige praktische Tätigkeit abgeleistet hat, die dem zu betreibenden oder einem mit diesem verwandten Handwerk entspricht, oder 2. nach dem 9. November 1989 an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen hat, in denen die in dem zu betreibenden oder in einem mit diesem verwandten Handwerk erforderlichen fachpraktischen und fachtheoretischen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt worden sind, oder 3. nach dem 31. Dezember 1981 Lehrlinge in einem Beruf ausgebildet hat, dessen Fachgebiet dem zu betreibenden Handwerk entspricht. (2) Anträge auf Eintragung können nur bis zum 31. Dezember 1997 gestellt werden. §2 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Bonn, den 6. Dezember 1991 Der Bundesminister für Wirtschaft Jürgen W. Möllemann Nr. 64 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1991 2163 Ausbildungsabschlüsse von die einem Handwerk der Anlage A der volkseigenen Industrie, Handwerksordnung entsprechen Anlage (zu § 1) Meister der volkseigenen Industrie entsprechende Handwerke Meister für Anlagenbau Metallbauer Maschinenbaumechaniker Kupferschmiede Meister für Ausbau Maurer Beton- und Stahlbetonbauer Feuerungs- und Schornsteinbauer Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Betonstein- und Terrazzohersteller Estrichleger Stukkateure Maler und Lackierer Meister für Back- und Teigwarenproduktion Bäcker Konditoren Meister für bautechnische Instandsetzung Maurer Beton- und Stahlbetonbauer Feuerungs- und Schornsteinbauer Dachdecker Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Betonstein- und Terrazzohersteller Estrichleger Stukkateure Maler und Lackierer Meister für Bekleidungstechnik Herrenschneider Damenschneider Wäscheschneider Modisten Hut- und Mützenmacher Handschuhmacher Meister für Beleuchtungstechnik Elektroinstallateure Meister für Betonelementeproduktion Maurer Beton- und Stahlbetonbauer Betonstein- und Terrazzohersteller Meister für Blasinstrumentenbau Metallblasinstrumenten- und Schlagzeugmacher Holzblasinstrumentenmacher Meister für BMSR-Technik Elektroinstallateure Elektromechaniker Radio- und Fernsehtechniker Meister für Brauerei und Mälzerei Brauer und Mälzer 2164 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil I Meister der volkseigenen Industrie Meister für buchbinderische Weiterverarbeitung Meister für Bühnentechnik Dachdeckerrneister Damenmaßschneider Meister für Druckformenherstellung Meister für Drucktechnik Meister für Eisenbahnbautechnik Meister für elektrische Energieanlagen Meister für Elektroinstallation Meister für Elektronik Meister für Elektrotechnik Meister für Fahrzeugelektrik Meister für Feinwerktechnik entsprechende Handwerke Buchbinder Maler und Lackierer Metallbauer Tischler Dachdecker Damenschneider Herrenschneider Wäscheschneider Modisten Hut- und Mützenmacher Handschuhmacher Flexografen Chemigrafen Buchdrucker; Schriftsetzer; Drucker Steindrucker Siebdrucker Chemigrafen Straßenbauer Elektroinstallateure Elektromechaniker Elektromaschinenbauer Elektroinstallateure Elektromechaniker Büroinformationselektroniker Elektromechaniker Fernmeldeanlagenelektroniker Radio- und Fernsehtechniker Elektroinstallateure Elektromechaniker Elektromaschinenbauer Kraftfahrzeugelektriker Elektromechaniker Elektromaschinenbauer Maschinenbaumechaniker Werkzeugmacher Dreher Feinmechaniker Schneidwerkzeugmechaniker Chirurgiemechaniker Feinoptiker Meister für Fleischverarbeitung Fleischer Nr. 64 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1991 2165 Meister der volkseigenen Industrie entsprechende Handwerke Meister für Fleischwirtschaft Fleischer Fotografenmeister Fotografen Friseurmeister Friseure Meister für Galvanotechnik Galvaniseure und Metallschleifer Meister für Gasverteilung und -anwendung Gas- und Wasserinstallateure Meister für Gebäudereinigung Gebäudereiniger Meister für Gebäude- und Fahrzeugreinigung Gebäudereiniger Meister für Getreidewirtschaft Müller Meister für Gießereitechnik Zinngießer Metallformer und Metallgießer Glockengießer Meister für Glastechnik Glasschleifer und Glasätzer Meister für Haushaltgeräteinstandsetzung Elektroinstallateure Elektromechaniker Elektromaschinenbauer Meister für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik Klempner Gas- und Wasserinstallateure Zentralheizungs- und Lüftungsbauer Herrenmaßschneider Herrenschneider Damenschneider Wäscheschneider Modisten Hut- und Mützenmacher Handschuhmacher Meister für Hochbau Maurer Beton- und Stahlbetonbauer Feuerungs- und Schornsteinbauer Zimmerer Dachdecker Meister für Holztechnik Tischler Modellbauer Parkettleger Meister für Instandhaltung Elektroinstallateure von Elektrogeräten und -anlagen Elektromechaniker Elektromaschinenbauer Meister für Isolierungen Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer 2166 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil l Meister der volkseigenen Industrie Karosseriebaumeister Meister für Keramik Kerammaler- und -dekoriererrneister Meister für Kraftfahrzeugelektrik Meister für Kraftfahrzeuginstandhaltung Lackierermeister Meister für landtechnische Instandhaltung Meister für Leder- und Kunstledertechnik Malermeister Meister für Maschinenbau Meister für Maschinen- und Anlagenänstandhaltung Meister für Maßschneiderei Meister für Melioration Meister für Mischfutterproduktion Meister für Mühlenindustrie Meister für Nachrichtentechnik Ofenbaumeister entsprechende Handwerke Karosserie- und Fahrzeugbauer Wagner Keramiker Glas- und Porzellanmaler Keramiker Kraftfahrzeugelektriker Elektromechaniker Elektromaschinenbauer Karosserie- und Fahrzeugbauer Zweiradmechaniker Kraftfahrzeugmechaniker Kraftfahrzeugelektriker Landmaschinenmechaniker Maler und Lackierer Metallbauer Kraftfahrzeugmechaniker Landmaschinenmechaniker Gerber Sattler Maler und Lackierer Maschinenbaumechaniker Maschinenbaumechaniker Herrenschneider Damenschneider Wäscheschneäder Modisten Hut- und Mützenmacher Handschuhmacher Straßenbauer Müller Müller Fernmeldeanlagenelektroniker Backofenbauer Kachelofen- und Luftheizungsbauer Meister für Orgelbau Orgel- und Harmoniumbauer Nr. 64 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1991 2167 Meister der volkseigenen Industrie entsprechende Handwerke Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeister Bandagisten Orthopädiemechaniker Orthopädieschuhmachermeister Schuhmacher Orthopädieschuhmacher Meister für Plast- und Elastverarbeitung Vulkaniseure Meister für Polstertechnik Sattler Raumausstatter Meister für Post- und Fernmeldebetriebstechnik Elektromechaniker Fernmeldeanlagenelektroniker Rahmenglasermeister Glaser Meister für Rauchwarenherstellung und -Verarbeitung Kürschner Gerber Meister für Reproduktionstechnik Buchdrucker; Schriftsetzer; Drucker Steindrucker Chemigrafen Meister für Satztechnik Buchdrucker; Schriftsetzer; Drucker Steindrucker Meister für Schienenfahrzeuginstandhaltung Karosserie- und Fahrzeugbauer Maschinenbaumechaniker Kraftfahrzeugmechaniker Kraftfahrzeugelektriker Elektromechaniker Elektromaschinenbauer Meister für Schiffbau Bootsbauer Schiffbauer Meister für Schiffsbetriebstechnik Maschinenbaumechaniker Kälteanlagenbauer Gas- und Wasserinstallateure Zentralheizungs- und Lüftungsbauer Kupferschmiede Elektroinstallateure Elektromechaniker Elektromaschinenbauer Meister für Schmuckindustrie Goldschmiede Silberschmiede Farbsteinschleifer, Achatschleifer und Schmucksteingraveure Schrift- und Grafikmalermeister Schilder- und Lichtreklamehersteller 2168 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil I Meister der volkseigenen Industrie Meister für Schuh- und Lederwareninstandsetzung Schuhmachermeister Meister für Spirituosen, Wein, Sekt und alkoholfreie Getränke Straßenbaumeister Meister für Straßenbautechnik Meister für Streich- und Zupfinstrumentenbau Meister für Textilreinigung Meister für Textilverarbeitung und -reparatur Meister für Tiefbau Meister für Tiefbohrtechnik Meister für Tonzungeninstrumentenbau Uhrmachermeister Meister für Wärmeversorgung Meister für Wein- und Sektherstellung Meister für Werksteinbearbeitung Zahntechnikermeister entsprechende Handwerke Schuhmacher Schuhmacher Weinküfer Straßenbauer Straßenbauer Geigenbauer Zupfinstrumentenmacher Textilreiniger Herrenschneider Damenschneider Wäscheschneider Modisten Hut- und Mützenmacher Handschuhmacher Straßenbauer Brunnenbauer Orgel- und Harmoniumbauer Handzuginstrumentenmacher Uhrmacher Zentralheizungs- und Lüftungsbauer Weinküfer Betonstein- und Terrazzohersteller Steinmetzen und Steinbildhauer Zahntechniker Zimmerermeister Zimmerer