Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlingsbekämpferin
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997
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Verordnung
über die berufliche Umschulung
zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlingsbekämpferin
Vom 18. Februar 1997
Auf Grund des § 47 Abs. 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2256) geändert worden ist, und des § 42a Abs. 2 in Verbindung mit § 42 Abs. 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 63 des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlaß vom 17. November 1994 (BGBl. I S. 3667) verordnet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie nach Anhörung des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Gesundheit, für Arbeit und Sozialordnung sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
§1
Beschreibung der Tätigkeit, Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
(1) Geprüfte Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferinnen beraten bei Maßnahmen zur Beseitigung eines Befalls durch Schadorganismen sowie bei Maßnahmen zur Vorbeugung bei gefährdeten Objekten und führen Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Schadorganismen durch. Sie arbeiten in den Bereichen Holz- und Bautenschutz, Gesundheits- und Vorratsschutz sowie Pflanzenschutz. Jede Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahme ist abgestimmt auf das Objekt und den Schadorganismus. Nach den durchgeführten Arbeiten tragen Geprüfte Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferinnen dafür Sorge, daß keine vermeidbare Gefährdung vom behandelten Objekt ausgeht. Geprüfte Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferinnen gehen in der Regel mit Gefahrstoffen um und müssen diesbezüglich alle berufsbezogenen Gesetze und Regelungen kennen und beachten.
(2) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlingsbekämpferin erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen gemäß den §§ 2 und 5 bis 11 durchführen.
(3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, folgende Aufgaben eines Schädlingsbekämpfers in seinem Aufgabenbereich wahrzunehmen:
1. Durchführen von Vorbeugungsmaßnahmen zur Verhinderung von Schädlingsbefall, Feststellen von Schädlingsbefall und dessen Ursachen;
2. Durchführen von Bekämpfungs- und Vorbereitungsmaßnahmen unter Einbeziehung der vor und nach der Schädlingsbekämpfung erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Freigabe;
3. Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln, Bedienen und Warten der Betriebsmittel, Sichern des Arbeitsbereichs gegen unbefugtes Betreten;
4. Anwenden von berufsbezogenen Arbeitsschutzvorschriften und Einhalten von relevanten Vorschriften und Betriebsanweisungen nach der Gefahrstoffverordnung sowie nach Vorschriften zum Schutz von Mensch, Heim- und Nutztier sowie der Umwelt bei Maßnahmen und Arbeitsabläufen nach den Nummern 1 bis 3;
5. Ausüben der Berufstätigkeit nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
(4) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluß Geprüfter Schädlingsbekämpfer/ Geprüfte Schädlingsbekämpferin.
§2 Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. die regelmäßige Teilnahme an einem Lehrgang nach § 3 in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Zulassungsantrages durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Lehrgangsträgers und
2. a) eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit oder
b) eine mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit
nachweist. Mindestens zwei Jahre der beruflichen Tätigkeit nach Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a und b müssen der Umschulung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin dienlich sein. Die Aufnahme dieser Tätigkeit darf nicht länger als fünf Jahre vor Stellung des Zulassungsantrages erfolgt sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, daß er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
§3 Dauer und Inhalt des Lehrgangs
(1) Der Lehrgang umfaßt mindestens 360 Unterrichtsstunden.
(2) Im Lehrgang sind Inhalte nach der in der Anlage 2 enthaltenen Anleitung zur sachlichen Gliederung aus folgenden Lembereichen in den nachstehenden Regelstundenzahlen zu vermitteln:
1. Fachrechnen in 24 Unterrichtsstunden,
2. allgemeine Grundlagen der Physik in 12 Unterrichtsstunden,
3. allgemeine Grundlagen der Chemie in 12 Unterrichtsstunden,
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4. allgemeine Grundlagen der Biologie in 32 Unterrichtsstunden,
5. allgemeine Grundlagen der Toxikologie in 12 Unterrichtsstunden,
6. Arbeitsschutz in 6 Unterrichtsstunden,
7. Grundlagen der Geräte in 10 Unterrichtsstunden,
8. Gefahrstoffe in 40 Unterrichtsstunden,
9. Pflanzenschutz in 44 Unterrichtsstunden,
10. Gesundheits- und Vorratsschutz in 88 Unterrichtsstunden,
11. Holz- und Bautenschutz in 60 Unterrichtsstunden,
12. Wirtschafts- und Sozialkunde in 8 Unterrichtsstunden,
13. Betriebs- und Personalführung in 8 Unterrichtsstunden,
14. allgemeine Gesprächsführung in 4 Unterrichtsstunden.
§4 Teilnahmebescheinigung
Über die regelmäßige Teilnahme an dem Lehrgang nach § 3 ist eine Bescheinigung auszustellen.
§5 Gliederung der Prüfung
(1) Die Prüfung umfaßt folgende Prüfungsteile:
1. einen fachpraktischen Teil,
2. einen fachtheoretischen Teil und
3. einen rechtlichen und wirtschaftlichen Teil.
(2) Die Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens ein Jahr nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.
§6 Fachpraktische Prüfung
(1) In der fachpraktischen Prüfung hat der Prüfungsteilnehmer unter Aufsicht jeweils eine Arbeitsprobe aus den drei folgenden Prüfungsbereichen durchzuführen:
1. Holz- und Bautenschutz,
2. Gesundheits- und Vorratsschutz,
3. Pflanzenschutz.
Jede Arbeitsprobe umfaßt folgende aufeinanderbezogene Handlungsschritte:
1. Erkennen und Bestimmen von Schädlingen, Schädlingsbefall und Schadbildern sowie Feststellen von Ursachen sowie Informieren über notwendige Maßnahmen;
2. Planen und Darstellen einer Bekämpfungs- oder Vorbeugungsmaßnahme sowie einer Maßnahme zur Minimierung von Rückständen jeweils nach dem Stand der Technik unter Einschluß von Arbeitssicherheit und Maßnahmen zum Schutz von Mensch, Heim- und Nutztier sowie der Umwelt; Dokumentieren geplanter Arbeiten und deren Vorbereitung;
3. Durchführen einer Bekämpfungs- oder Vorbeugungsmaßnahme; Durchführen einer Maßnahme zur Mini-
mierung von Rückständen, insbesondere Dekontamination und Reinigung, nach dem Stand der Technik; alle Arbeiten sind jeweils unter Einschluß von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Schutz von Mensch, Heim- und Nutztier sowie der Umwelt durchzuführen; Durchführen von Maßnahmen zur Freigabe; Dokumentieren und Erläutern durchgeführter Arbeiten und deren Vorbereitungen.
(2) Eine Arbeitsprobe soll mindestens eine Stunde dauern; insgesamt soll die Dauer der drei Arbeitsproben sieben Stunden nicht überschreiten.
§7 Fachtheoretische Prüfung
(1) In der fachtheoretischen Prüfung ist in folgenden Fächern zu prüfen:
1. Technologie,
2. Technische Mathematik.
(2) Im Prüfungsfach "Technologie" können Kenntnisse geprüft werden über:
1. Objekte und Materialien:
a) Strukturen,
b) Nutzungsarten,
c) bauphysikalische Grundlagen,
d) Innenraum- und Baumaterialien,
e) Freiland,
f) Ökosysteme;
2. schädliche Organismen:
a) Morphologie und Physiologie,
b) Bestimmung,
c) Sinnesleitung,
d) Lebensweise,
e) Schadbilder;
3. Resistenz;
4. Schäden:
a) der Gesundheit von Mensch, Heim- und Nutztier,
b) an Vorräten, Lebens- und Futtermitteln,
c) anpflanzen,
d) an Material und Baustoffen,
e) an Gütern und Geräten;
5. Schädlingsbekämpfungsmittel:
a) Formulierungen,
b) Wirkstoffeigenschaften,
c) Wirkungsweisen,
d) toxikologische Daten,
e) Zulassungen, Prüfzeichen und Ustungen,
f) Materialverträglichkeiten und Inaktivierungsfakto-ren,
g) Gebrauchsanweisung, h) Kennzeichnungen,
i) Sicherheitsdatenblätter,
k) Verhalten, Verbleib und Wirkung in Innenräumen und in der Umwelt;
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6. Geräte und Verfahren;
7. Bekämpfungs- und Vorbeugungsmaßnahmen:
a) Befallsermittlung,
b) Befallsvorbeugung,
c) Ursachenermittlung und -beseitigung,
d) Schadschwellen,
e) Kundenberatung,
f) Vorbereitung der Bekämpfungsmaßnahme,
g) Durchführung der Bekämpfungsmaßnahme, h) Dekontamination,
i) Erfolgskontrolle,
k) Freigabe,
I) integrierte Schädlingsbekämpfung;
8. Sicherheitsmaßnahmen:
a) Arbeitsschutz,
b) Verbraucher- und Anwenderschutz,
c) Explosions- und Brandschutz,
d) Erste Hilfe bei Vergiftung,
e) Umweltschutz,
f) Lagerung und Transport,
g) Entsorgung;
9. Dokumentation.
(3) Im Prüfungsfach "Technische Mathematik" können Kenntnisse geprüft werden über:
1. Flächen- und Raumberechnungen,
2. Konzentrations-, Dosierungs- und Mengenberechnungen.
(4) Die Prüfung im fachtheoretischen Teil ist schriftlich durchzuführen und soll in der Regel insgesamt nicht mehr als 180 Minuten dauern. Es ist je Prüfungsfach unter Aufsicht eine Arbeit anzufertigen. Für die Dauer der einzelnen Prüfungsfächer ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:
1. im Prüfungsfach Technologie 120 Minuten,
2. im Prüfungsfach Technische Mathematik 60 Minuten.
(5) Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn sie für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung von wesentlicher Bedeutung ist. Die Ergänzungsprüfung soll je Prüfungsfach und Prüfungsteilnehmer nicht länger als 10 Minuten dauern.
§8 Rechtlicher und wirtschaftlicher Teil
(1) Im rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfungsteil können geprüft werden:
1. Rechtsvorschriften und Regelwerke:
a) Gefahrstoffe,
b) Pflanzenschutz,
c) Gesundheits- und Verbraucherschutz,
d) Immissionsschutz,
e) Vertragswesen,
f) Gewerberecht,
g) Arbeitsrecht,
h) Versicherungsrecht, i) Haftungsrecht;
2. Betriebswirtschaft:
a) Kostenermittlung,
b) Kosten- und Leistungsrechnung,
c) Betriebs- und Arbeitsorganisation,
d) Einkauf, Kundendienst und Auftragsabwicklung;
3. Wirtschafts- und Sozialkunde:
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
(2) Die Prüfung dieses Teils ist schriftlich durchzuführen und soll in der Regel insgesamt 60 Minuten dauern. Es ist unter Aufsicht eine Arbeit anzufertigen.
(3) Die Prüfung im rechtlichen und wirtschaftlichen Teil ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn sie für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung von wesentlicher Bedeutung ist. Die Ergänzungsprüfung soll je Prüfungsteilnehmer nicht länger als 10 Minuten dauern.
§9 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
Von der Ablegung einer Arbeitsprobe gemäß § 6 oder von der Prüfung in einem Prüfungsfach gemäß § 7 oder von der Prüfung gemäß § 8 kann der Prüfling auf Antrag von der zuständigen Stelle freigestellt werden, wenn er vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder einem staatlichen Prüfungsausschuß in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen der jeweiligen Arbeitsprobe, des Prüfungsfaches oder des Prüfungsteils entspricht.
§10 Bestehen der Prüfung
(1) Die drei Prüfungsteile nach den §§ 6,7 und 8 sind gesondert zu bewerten. Für die Prüfungsteile nach den §§ 6 und 7 ist jeweils eine Note als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in den einzelnen Arbeitsproben und in den einzelnen Prüfungsfächern zu bilden.
(2) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in jeder Arbeitsprobe, in jedem Prüfungsteil und im Prüfungsfach "Technologie" mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
(3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1, Seite 1, auszustellen. Auf Antrag des Prüflings ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1, Seiten 1 und 2, auszustellen, aus dem die in den einzelnen Arbeitsproben und die in den einzelnen Prüfungsfächern sowie die im rechtlichen und wirtschaftlichen Teil erzielten Noten hervorgehen müssen. Im Falle der Freistellung gemäß § 9 sind Ort und Datum sowie Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig abgelegten Prüfung anzugeben.
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§11 Wiederholen der Prüfung
(1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.
(2) In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfling auf Antrag von der Prüfung In einzelnen Prüfungsteilen, Arbeitsproben und Prüfungsfächern zu befreien, wenn seine Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung ausgereicht haben und er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
§12 Übergangsvorschriften
(1) Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Prüfungen können nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.
(2) Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung nach den bisherigen Vorschriften nicht bestanden haben und sich innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu einer Wiederholungsprüfung anmelden, können die Wiederholungsprüfung nach den bisherigen Vorschriften ablegen; § 13 Satz 2 findet in diesem Fall keine Anwendung. Die zuständige Stelle kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers die Wiederholungsprüfung gemäß dieser Verordnung durchführen; § 11 Abs. 2 findet in diesem Fall keine Anwendung.
§13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpfer^ vom 19. März 1984 (BGBl. I S. 468) außer Kraft.
Bonn, den 18. Februar 1997
Der Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Dr. Jürgen Rüttgers
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Anlage 1
(zu§10Abs.3)
Seite 1 Muster
(Bezeichnung der zuständigen Steile)
Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluß
Geprüfter Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferin
Herr/Frau............................................................................................................................................................................
geboren am....................................................................... in.......................................................................................,
hat am................................................................................ die Prüfung zum anerkannten Abschluß
Geprüfter Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferin
gemäß der Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlingsbekämpferin vom 18. Februar 1997 (BGBl. IS. 275) bestanden.
Datum........
Unterschrift
(Siegel der zuständigen Stelle)
Seite 2 Ergebnisse der Prüfung
Note I. Fachpraktische Prüfung ...............................
1. Arbeitsprobe: Holz- und Bautenschutz ...............................
2. Arbeitsprobe: Gesundheits-und Vorratsschutz ...............................
3. Arbeitsprobe: Pflanzenschutz ...............................
(Im Falle des § 9: "Der Prüfling wurde gemäß § 9 im Hinblick auf die am ........................................
in ........................................................ vor................................................................. abgelegte Prüfung
von der Arbeitsprobe/den Arbeitsproben..................................................................................freigestellt.")
II. Fachtheoretische Prüfung ..............................
1. Prüfungsfach: Technologie ..............................
2. Prüfungsfach: Technische Mathematik ..............................
(Im Falle des § 9: "Der Prüfling wurde gemäß § 9 im Hinblick auf die am........................................
in ........................................................ vor ................................................................. abgelegte Prüfung
in dem Prüfungsfach/in den Prüfungsfächern...........................................................................freigestellt.")
III. Rechtlicher und wirtschaftlicher Teil
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Anlage 2
(zu §3)
Rahmenlehrplan
für den Umschulungslehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung
zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlingsbekämpferin
Lerninhalte
Hinweise
Fachrechnen
a) über mathematische Zeichen und Formelzeichen sowie Abkürzungen der Geometrie und geometrische Grundbegriffe Auskunft geben
b) fachbezogene Aufgaben mit natürlichen, ganzen und rationalen Zahlen sowie mit Brüchen lösen
c) fachbezogene Rechentextaufgaben lösen
d) Dreisatzrechnungen durchführen und fachbezogen anwenden
e) Mischungsrechnungen anwenden
f) Prozentrechnungen zur Ermittlung von Ausbrin-gungs- und Lösungskonzentrationen durchführen
g) Inhalt und Umfang von Flächen sowie Oberflächen und Volumina von Körpern berechnen
h) einfache graphische Darstellungen anfertigen und auswerten
Grundrechenarten Bruchrechnung
Dezimalzahlen und Brüche als Textpassagen in Textaufgaben
Textaufgaben auflösen und berechnen
Dreisatzaufgaben mit geradem Verhältnis und produktgleichen Paaren
Verhältnisgleichungen
Aufgaben mit Hilfe von Gleichungen lösen
Rechenprobe
Mittelbedarf zum Ansetzen von Brühen für Flächen-und Raumbehandlungen
Quadrat, Rechteck, Dreieck, Kreis, Trapez und Rhombus
Kugel, Pyramide, Prisma, Kegel und Kegelstumpf Linien-, Säulen- und Kreisdiagramm
2. Allgemeine Grundlagen der Physik
a) mit einfachen und zusammengesetzten Sl-Einhei-ten umgehen und rechnen
b) Zeit-, Längen-, Volumen- und Druckmessungen sowie Massebestimmungen durchführen
c) den Auftrieb und das darauf beruhende Meßverfahren zur Dichtebestimmung beschreiben sowie die Dichte fester und flüssiger Stoffe bestimmen
d) die Definition des Druckes, der Druckübertragung und -meßverfahren nennen
- Längen-, Flächen- und Raummaße sowie Masse und Druck
- Energie, Arbeit und Leistung
- Umformen und Umrechnen von Maßeinheiten, insbesondere kp, bar, PS, kW, Watt, Lux und Newton
- Meßinstrumente bedienen
- Messungen, insbesondere mit Metermaß, Waage, Volumenmaße, Zeit- und Druckmeßgeräte
- Auftrieb in Flüssigkeiten und Luft
- Einflüsse auf Wägungen
- Dichtebestimmung fester Stoffe
- Dichtebestimmung mit Aerometer und Mohrscher Waage
- Luftdruck und Vakuum sowie Kraftwirkung auf Oberflächen
- Druck und Druckverhalten in Flüssigkeiten und Gasen
- Druck in Gasflaschen
- Beziehung von Druck und Volumen bei Gasen
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Lerninhalte
Hinweise
e) das Verhalten von Flüssigkeiten und Gasen unter Druck beschreiben
f) physikalische Kräfte beschreiben und messen
g) Gesetze der Wärmelehre anwenden
h) Auskunft über Grundzüge der Elektrizität geben und Geräte zur Spannungsprüfung einsetzen
i) die Eigenschaften eingesetzter Stoffe und Zubereitungen aus Sicherheitsdatenblättern und IVA-Handbüchern ermitteln sowie die Eigenschaften beim Umgang mit Produkten berücksichtigen
Druckausbreitung in Flüssigkeiten und Gasen
Sinken, Schweben, Steigen und Schwimmen von Körpern und Stoffen in Flüssigkeiten
Auftrieb
Kraft als gerichtete Größe bezogen auf Druck, Zug und Verformung
Hebelgesetze
Standfestigkeit und Schwerpunkt von Körpern
Temperaturmessung
Wärmedurchgang
Druck als kennzeichnende Größe für den Wärmezustand eines Stoffes
Spannung, Stromstärke und Widerstand
Ohmsches Gesetz
Reihen- und Parallelschaltung
Spannungsprüfer
elektrostatische Aufladung
Löslichkeit, Stabilität und Eigenschaften von Schädlingsbekämpfungsmitteln
pH-Wert
Dampfdruck
Persistenz und Raumluftbelastung
3. Allgemeine Grundlagen der Chemie a) den Aufbau der Materie beschreiben
b) das Periodensystem der Elemente beschreiben
c) Grundzüge der organischen und anorganischen Chemie aufzeigen sowie die wesentlichen Unterschiede beschreiben
d) chemische Reaktionen erklären
- Atom mit Kern und Hülle
- Elementarteilchen, insbesondere Protonen, Neutronen und Elektronen
- Molekül, lonenverbindung, Kation und Anion
- Haupt- und Nebengruppen sowie die Beziehungen zwischen beiden Gruppen
- Metalle, Halbleiter und Nichtmetalle
- Gase und Edelgase
- organische Chemie als Kohlenstoffchemie
- anorganische Chemie als Chemie der unbelebten Natur
- Verbindungen gleicher und unterschiedlicher Elemente
- Massenverhältnisse bei chemischen Reaktionen
e) Auskunft über Elektrolyte und Dissoziation geben - Säuren und Laugen
- Elektrolyte, Elektrolyse und elektrolytische Leitfähigkeit
- elektrolytische Dissoziation
f) Oxidation und Reduktion unterscheiden und beschreiben
- Korrosion
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Lerninhalte
g) über Bestandteile und Zusammensetzung von Luft und Wasser sowie über deren Eigenschaften Auskunft geben
h) Bedeutung und Einsatz von Lösemitteln und weiteren Hilfsstoffen darstellen
i) Stoffe und Zubereitung unterscheiden sowie verschiedene Formulierungen nennen
4. Allgemeine Grundlagen der Biologie a) den Aufbau von organischen Zellen beschreiben
b) den anatomischen Aufbau niederer Lebewesen beschreiben
c) Wachstumsvorgänge und Vermehrungsformen beschreiben
d) die Grundlagen der Vererbung beschreiben
e) Grundlagen der Resistenzentwicklung beschreiben
f) die Grundlagen von Autoimmunsystemen und das Entstehen von Allergien beschreiben
g) tierische Lebewesen systematisch gliedern und -zuordnen
h) Entwicklung, Körperbau und Lebensbereiche der -Gliederfüßler beschreiben
i) Entwicklung, Körperbau und Lebensbereiche der -Wirbeltiere beschreiben
k) physikalische und chemische Sinne beschreiben
0 Gliedertiere, insbesondere Insekten, bestimmen
Hinweise
Luft als Gasgemisch aus Sauerstoff, Stickstoff und weiteren Gasen
chemische Zusammensetzung des Wassers aus den Elementen Wasserstoff und Sauerstoff
Analyse und Eigenschaften von Gasen
chemische Zusammensetzung, Eigenschaften und Wirkung von Lösemitteln
Funktion und Einsatz von Lösemitteln
weitere Hilfsstoffe
Bedeutung hinsichtlich der Herstellung von Lösungen und Brühen für die Schädlingsbekämpfung
chemische Stoffe als aktive Substanzen chemische Zubereitung mit Zusatzstoffen feste, flüssige und gasförmige Zubereitung
Zellaufbau und Aufgaben der Zellbestandteile Unterschied von Pflanzen- und Tierzellen Zelltod
Viren, Bakterien, Pilze und Algen
Wachstum durch Teilung
generative und vegetative Vermehrung
Mitose und Aufgabe der Chromosomen
Mutation
Neukombination von Genen Vererbung von Merkmalen
Selektion und Resistenz
Weich-, Glieder- und Wirbeltiere
Wirbeltiere unterteilen in:
Fische, Amphibien, Reptilien, Vögel und Säugetiere
anatomischer Aufbau, Organe, Bewegungsapparat, Entwicklungszyklen und -Stadien, Hemi- und Holome-tabolie
umweltbezogene Anpassungsmerkmale
anatomischer Aufbau, Organe, Bewegungsapparat und Vermehrung
Warmblüter und wechsel warme Tiere
Licht-, Hör-, Gleichgewichts-, Tast- und Temperatursinn
magnetische, elektrische und chemische Sinne
Bestimmungsübungen mit Schädlingen und Lästlingen der Bereiche Hygiene-, Material-, Vorrats- und Pflanzenschutz
Merkmalsbeschreibung, Körperteilzeichnungen
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Lerninhalte
m) zentrale Steuerungs- und Informationssysteme tierischer Lebewesen
n) den anatomischen Aufbau höherer Pflanzen beschreiben
o) die Grundzüge der Photosynthese nennen und die Ernährung höherer und niederer Pflanzen beschreiben
p) Wachstumsfaktoren und deren Einfluß auf Pflanzen beschreiben
q) ökologische Zusammenhänge beschreiben
r) Ökosysteme und deren mögliche Belastungen durch Emissionen sowie durch Abbau- und Anreicherungsprozesse beschreiben
5. Allgemeine Grundlagen der Toxikologie
a) Wirkung von Schädlingsbekämpfungsmittel nennen und erklären
b) Toxikologische Kennwerte nennen und erklären
c) Unterschied zwischen Schädlingsbekämpfungsund Tierarzneimitteln erklären
6. Arbeitsschutz
berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften anwenden
Hinweise
- Hormon- und Nervensystem
- Informationsverarbeitung und -weitergäbe
- Wurzel, Sproß, Blatt, Blüte und Frucht
- Photosynthese
- Aufnahme von Nährstoffen durch: Assimilation, Dissimilation, Diffusion und Osmose
- physiologische Wachstumsfaktoren
- Nährstoffe und Spurenelemente
- Lebensräume und -gemeinschaften
- Kreisläufe und Regelkreise
- Artenschutz
- Ökosysteme
- biotischer und abiotischer Abbau
- Wirkung auf Nichtzielorganismen
- Definition des Grenzwertes bezüglich der Emission
- Emissionsquellen, -kataster, -Vermeidung und Verfrachtung
Wirkung von Schädlingsbekämpfungsmittel auf Mensch und Nutztier
Wirkungsweisen:
chronisch, sensibilisierend, reversibel, irreversibel
Exposition, Aufnahmeweg und Resorption in Abhängigkeit von Formulierung, Dosierung und Innenraum-belastung
Abbau, Ausscheidung, Speicherung und Verteilung in Organen von Lebewesen
Art und Dauer der Wirkung
Vergiftungssymtome und -verlauf
Gegenmittel bei Vergiftungen
Rückstandsverhalten im Nutztier
Ausscheidungswege und -geschwindigkeiten
LDM und LCgo, ADI- und DTl-Werte, MAK und BAT rechtliche Einordnung der Grenz- und Richtwerte
Arbeitssicherheitsvorschriften Unfallverhütungsvorschriften Gewerbeordnung technische Regelungen Richtlinien und Merkblätter
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Lerninhalte
Hinweise
7. Grundlagen der Geräte
Geräte für den Einsatz in der Schädlingsbekämpfung einschließlich der Vorbeugung nennen und zuordnen
Anwendungsbereich und Einschränkungen
Verfahrenstechnik
Gerätetypen
Aufbau und Funktion
Wartung und Pflege der Geräte
Gerätesicherheit
Geräteeinsatz
8. Gefahrstoffe
a) Aufgaben staatlicher Überwachungsbehörden bei der Durchführung des ChemG und der GefStoffV nennen
Aufgaben staatlicher Überwachungsbehörden
Befugnisse von Behörden bei Überwachung des Arbeitsschutzes
b) berufsspezifische EU-Richtlinien beachten
c) berufsspezifische Vorgaben des ChemG und der ChemVerbotsV nennen und beachten
d) die GefStoffV anwenden
e) berufsbezogene Fachbegriffe von Gesetzen und Verordnungen nennen und anwenden
- Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht
- Grundlage des ChemG
- Durchführungsverordnung zum ChemG
- Verordnung über die Neuordnung und Ergänzung der Verbote und Beschränkung der Herstellung, Inver-kehrbringung und Verwendung gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse
Begriffsbestimmungen der Schädlingsbekämpfung
§ 3 und Anhang II Nr. 2 GefStoffV, § 3 ChemG
Vorschriften zum Immisionsschutz
Rechtsnormen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes
f) gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach Gefährlichkeitsmerkmalen einordnen, benennen und einstufen
g) Einstufung und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen beschreiben und anwenden
h) Anforderungen der Verpackungskennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen beschreiben
i) Aufzeichnungen eines Sicherheitsdatenblattes beschreiben
k) Stoffe und Zubereitungen, die bei der Schädlingsbekämpfung nicht oder eingeschränkt eingesetzt werden dürfen, nennen
- Einordnung nach physikalisch-chemischen und toxikologischen Eigenschaften sowie möglichen Gesund-heitsschäden
- Anhang II Nr. 2 GefStoffV
- Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
- Gefahrstoffsymbole und -bezeichnungen
- Kennzeichnung und Symbole nach R- und S-Sätzen
- Listen- und Definitionsprinzip
- besondere Hinweise auf bestimmte Gefahren
- besondere Verkaufshinweise für Stoffe und Zubereitungen
- Aufzeichnung und Beschreibung eines Sicherheitsdatenblattes nach § 14 und Anhang I Nr. 5 GefStoffV
- Asbest, Antifoulingfarben bei Bootskörpern, Teeröle beim Holzschutz, Bleikarbonate und -sulfate
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Lerninhalte
Hinweise
I) Beschäftigungsverbote und -beschränkungen nach § 15 ff. GefStoffV nennen und berücksichtigen
m) Voraussetzungen einer Schädlingsbekämpfung durch Begasung nennen
n) Rechtsvorschriften zur Durchführung der gewerblichen Schädlingsbekämpfung nennen und erläutern
o) allgemeine Vorschriften zum Umgang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen anwenden
Einsatz bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten
Voraussetzungen für die Durchführung von Begasungen Anzeigepflicht nach GefStoffV
Anhang V Nr. 6 GefStoffV
Vorschriften für den Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmittel nach GefStoffV
Ermittlungs- und Überwachungspflicht sowie Unterrichtung
Rangfolge der Schutzmaßnahmen
Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen gemäß § 21 GefStoffV
p) Ersatzstoffe nennen und einsetzen
q) ein Gefahrstoff-Kataster erstellen
r) Betriebsanweisung aufstellen und anwenden sowie eine Unterweisung gemäß § 20 GefStoffV durchführen
s) Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel lagern
t) technische Regeln für Gefahrstoffe nennen und anwenden
u) rechtlich vorgeschriebene Maßnahmen bei Betriebsstörungen nennen und anwenden
v) Messungen gemäß § 18 GefStoffV durchführen und anweisen
w) Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln durchführen und Untersuchungen von Personen anweisen
x) Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
- Definition
- rechtliche Grundlagen für den Einsatz von Ersatzstoffen
- Mindestanforderungen an Ersatzstoffe
- Auswahl und Einsatz
- Gefahrstoff-Kataster gemäß § 16 GefStoffV
- Aufbau einer Betriebsanweisung
- Umgang mit Betriebsanweisungen
- Konkretisierung der Betriebsanweisung gemäß TRGS 555
- Lagerung der Mittel innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten
- Lagerung bestimmter Mengen
- Lagerung nach Gefährlichkeitsklassen
- Begriffsbestimmung, Definitionen und Systematik nach TRGS
- Luftgrenzwerte und BAT-Werte
- verfahrenstechnische Maßnahmen und Begleitmaßnahmen
- sicherheitstechnische Maßnahmen bei Betriebsstörungen und Unfällen
- Arbeitsbereichsanalyse gemäß TRGS 400 ff.
- Beurteilung von Meßergebnissen
- Folgerungen aus Meßergebnissen
- Unfallverhütung
- Personenschutz gemäß § 19 GefStoffV
- Vorsorgeuntersuchungen gemäß § 28 ff. GefStoffV
- persönliche Schutzausrüstungen
- Erste Hilfe gemäß VBG 109
- Informationen über Behandlungszentren
- Maßnahmen bei Vergiftung
286 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil l Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997
Lerninhalte
Hinwise
y) Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes nennen und durchführen
z) gefährliche Stoffe und Zubereitungen entsorgen
a) gefährliche Stoffe unter Berücksichtigung gesetzlicher Auflagen transportieren
- Vorsorge gegen Brand und Explosion
- Maßnahmen bei Brand
- Maßnahmen nach Explosion
- Gefahrstoffentsorgung nach:
BImSchG, AbfG/TA Abfall und WHG/Rahmen-AbwVwV
- Transport gefährlicher Güter mit dem PKW
9. Pflanzenschutz
a) Zusammenhänge zwischen Pflanzenschutzgesetz und Sachkundeprüfung nennen
b) Aufgaben und Organisation von Instituten, Ämtern und Behörden im Pflanzenschutz nennen
c) wirtschaftliche Schäden an Pflanzen, Futter-, Vorrats- und Lebensmitteln erkennen
d) Pflanzenschäden auf belebte und unbelebte Ursachen zurückführen und Gegenmaßnahmen nennen
e) Maßnahmen des integrierten Pflanzenbaus nennen
Zielsetzung des Pflanzenschutzgesetzes und der Sachkundeverordnung
Inhalte des Pflanzenschutzgesetzes und der Sachkundeverordnung
f) Grundlagen, Maßnahmen und Instrumente eines integrierten Pflanzenschutzes nennen
g) wirtschaftliche Schadschwelle ermitteln und bei Maßnahmen berücksichtigen
h) Warnmeldungen der Pflanzenschutzämter befolgen
i) Pflanzenschädlinge nennen und bestimmen
k) Biologie von pflanzenschädigenden Organismen beschreiben
I) Mittelgruppeneinteilung von Pflanzenschutzmitteln erläutern
m) Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln nennen und deren Wirkungsweisen beschreiben
nichtparasitäre Ursachen nach äußeren Merkmalen: Boden, Klima und Düngung
parasitäre Ursachen:
tierische und pflanzliche Schädlinge
Krankheiten, insbesondere hervorgerufen durch: Viren, Bakterien und Pilze
Kulturmaßnahmen:
Fruchtfolge, Zwischenfrucht und Sortenwahl sowie
Anbauzeiten und -techniken
umweltschonende Bodenbearbeitung und Düngung
Pflanzenernährung
Förderung natürlicher Widerstandsfaktoren
indirekte Maßnahmen:
vorbeugende und kulturbezogene Maßnahmen
direkte Maßnahmen:
mechanische, biologische, biotechnische, physikalische und chemische Maßnahmen
wirtschaftliche Schadschwelle bei:
Wildpflanzen, tierischen Schädlingen und Krankheiten
landwirtschaftlicher Dienst der Wetterämter
- Pflanzenschutzämter
- Pflanzenschädlinge unterscheiden
- Schädlinge und Krankheiten
- Infektions- und Schadensverläufe
- Systematik nach Anwendungsbereichen: Insektizide, Fungizide, Herbizide, Molluskizide, Roden-tizide, Akarizide und Nematizide
- Pflanzenschutzmittel und Nebenstoffe
- Fraß-, Kontakt- und Atemgifte
- systemisch wirkende Mittel
- selektiv und total wirkende Mittel
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997 287
Lerninhalte
n) Pflanzenschutzmittel nach anwendungsspezifischen Kriterien auswählen
o) Gebrauchsanweisungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beachten
p) Pflanzenschutzmittel sachgerecht anwenden
q) technische Geräte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln einsetzen
r) die gesetzlichen Verordnungen und Bestimmungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beachten
s) Inaktivierung und Abbau von Pflanzenschutzmitteln beschreiben
t) Maßnahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung, -einstufung und -Kennzeichnung nach Gefahrenmerkmalen nennen
u) Verpackung, Aufbewahrung, Lagerung, Transport und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln beschreiben
v) Pflanzenschutzmittel sowie deren Reste und Behältnisse entsprechend den Rechtsvorschriften entsorgen
w) persönliche Schutzmaßnahmen bei Maßnahmen zum Pflanzenschutz durchführen
10. Gesundheits- und Vorratsschutz
a) gesetzliche Grundlagen nennen und bei Arbeiten berücksichtigen
b) Schadschwellen- und Tilgungsprinzip beschreiben
Hinweise
Auswahl nach:
Krankheit, Schädling und Unkraut jeweils im entsprechenden Entwicklungsstadium
Beachtung der Resistenzbildung
Wirkung auf Nichtzielorganismen
tierische Zielorganismen
pflanzliche Zielorganismen, insbesondere Leitunkräuter
Wirkungsspektrum, Mischbarkeit und Anwendungsverfahren
Vermeidung von Schäden
Mittelwahl
Konzentration der Spritzbrühen
sachgerechte Ausbringung, Überlappung und Abdrift
Funktion, Aufbau, Auswahl und Einsatz unterschiedlicher Geräte und Düsen
Auslitern von Behältern
Wartung und Reinigung der Geräte
Verzeichnis der gelisteten Geräte der BBA
Anwendungs- und Zulassungsverbote sowie Zulassungsbeschränkungen bezüglich: Höchstmengen, Karenzzeiten, Bienenschutz und Gewässerschutz
Persistenz und Eintrag in das Grundwasser
natürlicher Abbau
Adsorptionsneigung
LDgo und LC50
Prüfung und Zulassung durch BBA Pflanzenschutzmittelverzeichnisse der BBA Mitwirkungen von UBA und BgW
Vermeidung von Pflanzenschutzmittelresten Rückgabe, Reinigung und Zweckentfremdung umweltgerechte Entsorgung
Körperschutz Atemschutz
für Schädlingsbekämpfer wichtige Gesetzespassagen, insbesondere aus folgenden Gesetzen: Bundesseuchen-, Tierseuchen-, Fleischhygiene-, Arzneimittel-, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
behördliche Anordnungen
Schadschwellenprinzip
Pflanzenschutzmittelverzeichnis der BBA Teil V - Vorratsschutz
Tilgungsanforderung gemäß dem Lebensmittelhygienerecht, insbesondere nach BgW-Listen nach § 10c BSeuchG
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997
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c) Gefahren, die von Schadorganismen ausgehen, für Mensch sowie für Heim- und Nutztier beschreiben
d) Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt durch Schädlingsbekämpfungsmittel beschreiben
e) verschiedene Tätigkeitsfelder im Gesundheitsund Vorratsschutz nennen
f) wirtschaftliche Schäden nennen und bestimmen
g) Bekämpfungsmaßnahmen im Freiland beschreiben
h) Befallsermittlung durchführen und Befallsschwerpunkte ermitteln
i) präventive Maßnahmen nennen
k) alternative Bekämpfungsmaßnahmen nennen
I) integrierte Schädlingsbekämpfung
m) Gesundheits- und Vorratsschutzschädlinge nennen und erkennen
n) Biologie der Schädlinge, die bei Gesundheitsund Vorratsschutz bekämpft werden sollen, beschreiben
o) Entwicklungen und Vermehrung der Schädlinge beschreiben
p) Präparategruppen, Hilfsstoffe und Formulierungstypen chemischer Schädlingsbekämpfungsmittel nennen
q) Wirkungsweisen von Schädlingsbekämpfungsmitteln, insbesondere von Insektiziden und Rodentiziden, beschreiben
r) allgemeine hygienische Maßnahmen durchführen
Hinweise
Übertragung von Krankheitserregern durch Schädlinge
Allergene und Toxine
Parasitismus
Innenraumbelastungen durch Schädlingsbekämpfungsmittel
Abschirmung, Dekontaminationen und Rückstandsbeseitigungen
Freilandbelastungen
Einträge in die Umwelt
Wirkung auf Nichtzielorganismen, insbesondere auf Nützlinge und geschützte Arten
Ökosysteme
Gesundheits- und Vorratsschutz einschließlich besonderer Materialschutz
Schäden folgender Bereiche:
Material, Futter, Vorrat und Lebensmittel
Bekämpfungsmaßnahmen, insbesondere gegen Schnaken, Stechmücken und Kriebelmücken
optische Ermittlung und Einsatz von Lockstoffen Austreibeffekte, Köderdosen und Detektoren
bauliche Maßnahmen, Transportwegemaßnahmen, Ursachenermittlung, Verfolgung des Einschleppweges und Ermittlung von Nahrungsquellen
mechanisch-physikalische, biologische und biotechnische Bekämpfungsmethoden
Gesundheits- und Vorratsschutzschädlinge unterscheiden
Hygieneschädlinge, Parasiten, Lästlinge und Tauben Vorrats- und Materialschädlinge
Entwicklungsformen
Orte der Nahrungsaufnahme und Verstecke
Vermehrung und Ausbreitungswege
Aufbau und Verhalten unterschiedlicher Formulierungstypen: Emulsion, Suspension
Einflüsse von Hilfsstoffen und Formulierungen auf die Wirksamkeit von Präparaten
Sicherheit und Wirkungsdauer von Präparaten
Wirkungsweisen von Substanzen, insbesondere von organischen Phosphorverbindungen, Carbamaten, Pyrethroiden, Elementgiften, Insektenwachstumsregulatoren, toxischen Gasen, Antikoagulantien und Vitaminen
Grundkenntnisse
Überschneidungsbereiche von Desinfektionen, Entwesungen und allgemeiner Hygiene
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997 289
Lerninhalte
s) praktizierte Bekämpfungsmethoden beschreiben
t) Arbeitsverfahren der Bekämpfung im Gesund-heits- und Vorratsschutz beschreiben
u) notwendige Begleitmaßnahmen einer Bekämpfung beschreiben
11. Holz- und Bautenschutz
a) Aufgaben der Schädlingsbekämpfung im Holz-und Bautenschutz beschreiben
b) Anatomie des Holzes beschreiben und Holzarten bestimmen
c) Holzschäden nennen und erkennen
d) Holzschädlinge nennen und erkennen
e) Aufgaben und Bedeutung des Holzschutzes nennen
f) Regelwerke und Normen des Holzschutzes nennen und beachten
g) berufsrelevante Teile des Bauordnungsgesetzes nennen und bei Arbeiten berücksichtigen
h) mit Bauzeichnungen umgehen
Hinweise
Köder-, Sprüh-, Nebel- und Kontaktpulververfahren Handhabung der Geräte
Arbeitsverfahren zur Bekämpfung der einzelnen Gesundheitsschädlinge, insbesondere Deutsche Schaben, Orientalische Schaben, Ratten, Mäuse, Flöhe, Fliegen und Tauben
Belüftungszeiten, Dekontaminationen, Vermeidung von Sekundärschäden und Erfolgskontrollen
Holzaufbau
Holzarten im Frischholz und im verbauten Holz
Holzverfärbungen, insbesondere Bläue und Schimmel
Holzkorrosion und Fäulen, insbesondere Braun-, Weiß- und Moderfäule
holzzerstörende Pilze sowie Charakteristik und Bestimmung der wichtigsten Pilzarten an Holz und Mauerwerk:
Hausschwamm, Brauner Kellerschwamm, Weißer Porenschwamm, Muschelkrempling und Eichenporling
Holzschädlinge unterscheiden
tierische Holzschädlinge:
Hausbock, Gewöhnlicher und Gekämmter Nagekäfer, Trotzkopf, Weicher und Bunter Nagekäfer, Brauner Splintholzkäfer, Veränderlicher-Erzfarbener Scheibenbock, Schwarze Holzameise, Roßameise, Fichtenbock, Holzwespenarten, Nutzholzborkenkäfer, Großer und Kleiner Waldgärtner, Rothalsbock, Halsgrubenbock, Mulmbock, Schiffsbohrmuschel und Termiten
pflanzliche Holzschädlinge:
Hausschwamm, Brauner Kellerschwamm, Weißer Porenschwamm, Muschelkrempling und Eichenporling
volkswirtschaftliche Schäden und Grenzen des Holzschutzes
Regelwerke und Normen Denkmalschutz
Gefährdungsklassen nach DIN 68800 Anzeigepflicht
Handhabung und Interpretation
Anfertigung von Bauzeichnungen mit einfachen Hilfsmitteln
Maßeinheiten in Bauzeichnungen
Arbeit nach Aufmaß
Berechnungen, insbesondere Oberflächenberechnungen
290 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997
Lerninhalte
i) Ablauf und Durchführung einer Bekämpfungsmaßnahme planen
k) prophylaktische Schutzbehandlungen beschreiben
I) Einflüsse auf das Ökosystem beim Einsatz von Holzschutzmitteln nennen und beachten
m) Gefahren für Mensch, Heim- und Nutztier durch Holzschutzmittel beschreiben
n) Belastung der Gewässer beim Einsatz von Schutzmitteln nennen und zu ihrer Vermeidung beitragen
o) methodische Anwendung und Vorgehensweise bei der Bauwerksuntersuchung durchführen
p) Anwendungsverfahren nach Nutzungskonzept der Gebäude nennen und auswählen
q) praktische Holzschutzmaßnahmen am Objekt nach DIN 68800 Teil 4 durchführen
r) Holzarten und -mengen hinsichtlich notwendiger Verstärkungen ermitteln und auflisten
s) Schäden an Mauerwerken und anderen Baustoffen feststellen und beheben
t) Leistungsverzeichnisse, Angebote und Aufträge erstellen
Hinweise
- Befallsursachen und Untersuchungsberichte
- Bekämpfungsmaßnahme unter Beachtung von Bauphysik und -Statik
- Alternativen zur geplanten Bekämpfungsmaßnahme
- Maßnahmen nach DIN 68800
- Bauholz in stationären Anlagen
- Einbringverfahren und -mengetiefenverteilung
- Druckverfahren: Wechseldruckvakuumtränkung
- Nichtdruckverfahren:
Trogtränkung, Tauchen, Kurztauchen, Sprühtunnelverfahren
- Wirkung auf Nützlinge und geschützte Tiere, insbesondere Steinkautz, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Steinmarder, Iltis und Fledermaus
- Innenbelastungen
- Wirkung der Mittel beim Eintrag in Oberflächengewässer und in das Grundwasser
- Rahmenbedingungen
- Einsatz von Hilfs- und Meßgeräten wie: Endoskop, Taschenmikroskop, Feuchtmeßgerät, Stethoskop und Farbreagenz
- Auswahl von RAL-Holzschutzmitteln
- Holzschutzmittelverzeichnis
- Anwendungsverfahren wie:
Streichen, Spritzen, Fluten, Schäumen, Bohrlochtränkung, Niederdruck- und Hochdruckinjektion
- Mengenauftrag und Nachweis der Tätigkeiten
- Ermittlung der Konzentration
- Bauwerksvorbereitung, -erneuerung und -Verstärkung
- Auswahl, Durchführung und Nachweis der Maßnahmen
- Bauholz, Sortierung, Bemessung und Festigkeit
- Temperaturverhalten
- Bedarf für tragende und aussteifende Teile
- Ursachenermittlung an Neu- und Altbauten
- Taupunktverhalten
- aufsteigende und seitlich eindringende Feuchtigkeit
- Salzbelastungen
- Unterbindung des Feuchtigkeitstransportes
- Mauerwerkstrockenlegung mit verschiedenen Verfahren
- mechanische vertikale Abdichtung
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997
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Lerninhalte
u) Anwendung, Wirkung und Grenzen von Be-gasungs- und Durchgasungsverfahren nennen und beachten
v) Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen an Objekten durchführen
w) Entsorgungslogistik der Bauschuttstoffe festlegen
x) auf Baustellen bestehende Gefahren nennen, sich und andere schützen sowie Sicherheitsvorschriften beachten
y) Körperschutzmaßnahmen nennen und anwenden
12. Wirtschafts- und Sozialkunde
a) nationale Organisationen der Wirtschaft und der Tarifvertragspartner kennen
b) Systeme der sozialen Sicherung kennen
c) Akteure der Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheit- und Unfallschutzsysteme kennen
d) betriebliche Mitbestimmung erklären
13. Betriebs- und Personalführung
a) Leistungserstellung und Leistungsverwertung erklären
b) Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieb unterscheiden
Hinweise
- Charakterisierungen der Begasungen
- Verfahrensweisen und Bekämpfungswirkungen gegenüber Insekten
- Anwendungsbegrenzungen und Vorzüge der Containerbegasungen
- Konzessionspflicht
- Dachstuhl
- Mauerwerke mit Taubenabwehrsystemen
- Entsorgung von kontaminiertem Bauschutt und imprägniertem Holz
- Zwischenlagerung in Containern
- Bauwerksreinigung in Lücken und Spalten
- gesetzliche Vorschriften
- Genehmigungsverfahren
- Ordnung am Bau und Reihenfolge der Tätigkeiten nach Gefahren Potentialen
- Einsatz von Werkzeugen und Sicherheit bei Begasungen
- Verantwortung und Sicherheit
- Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen
- Gesamtkörperschutz bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen
- Körperschutz bei gefährlichen Tätigkeiten
- Atemschutz
- Gewerkschaften
- Arbeitgeberverbände
- Berufsverbände
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenkassen
- Berufsgenossenschaften
- Gewerbeaufsicht
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- betriebsärztlicher Betreuung
- Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes
- Wahl und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- Untemehmensziele: erwerbswirtschaftliches Prinzip, Kostendeckungsprinzip und genossenschaftliches Prinzip
- betriebswirtschaftlicher Kreislauf
- Industrie für:
Grundstoffe, Rohstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse
- Handel, Banken und Versicherungen
- sonstige Dienstleistungen
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997
Lerninhalte
Hinweise
c) Rechnungswesen erklären
d) Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre erklären
e) Grundzüge des Rechts-und Sozialwesens erklären
f) Allgemeine Grundlagen des Ausbildungswesens nennen
Kostenermittlung
Kosten- und Leistungsrechnung
Betriebs- und Arbeitsorganisation
Einkauf, Kundendienst und Auftragsabwicklung
Zahlungsverkehr
Vertragswesen und Vertragsrecht
Gewerberecht
Arbeitsrecht
Versicherungsrecht
Haftungsrecht
Sozialversicherungsrecht
Grundlagen des Berufsbildungssystems Aus- und Weiterbildung Unterweisungen im Betrieb
14. Allgemeine Gesprächsführung
a) Grundstrukturen der Kommunikation beschreiben
b) Grundzüge von Persönlichkeitsstrukturen nennen
c) Grundstrukturen von Kleingruppen nennen
d) Beweggründe menschlichen Handelns beschreiben
e) beruflich bedingte Konfliktsituationen nennen und Lösungsstrategie aufzeigen
Begriff und Ebenen der Kommunikation Sprechanlaß und Sprachäußerung
Grundgröße und -typ Verhalten einzelner in Gruppen
Motivation und Bedürfnisse
Analyse beruflicher Konfliktsituationen
Lösungsbedingungen