Inhaltsverzeichnis
Bundesgesetzblatt
411
Teil II
1956
Ausgegeben zu Bonn am 11. April 1956
Nr. 10
Tag 7. 4. 56
Inhalt:
22. 3. 56 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Zuckerabkommens (Inkrafttreten für Griechenland) ...............................................................
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Gesetz Über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. De-zember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr.......... 411
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Gesetz
über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu
dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt
und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Durchflug
im Internationalen Fluglinienverkehr.
Vom 7. April 1956.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem in Chikago am 7. Dezember 1944 unterzeichneten Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt und der Annahme der in Chikago am 7. Dezember 1944 unterzeichneten Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr wird zugestimmt. Das Abkommen und die Vereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 92 Absatz b und die Vereinbarung nach ihrem Artikel VI für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 7. April 1956.
Der Bundespräsident Theodor Heuss
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers Blücher
Der Bundesminister für Verkehr Seebohm
Für den Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Blücher