Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1956  Nr. 10 vom 11.04.1956  - Seite 411 bis 411 - Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Bundesgesetzblatt 411 Teil II 1956 Ausgegeben zu Bonn am 11. April 1956 Nr. 10 Tag 7. 4. 56 Inhalt: 22. 3. 56 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Zuckerabkommens (Inkrafttreten für Griechenland) ............................................................... Seite Gesetz Über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. De-zember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr.......... 411 450 Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr. Vom 7. April 1956. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem in Chikago am 7. Dezember 1944 unterzeichneten Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt und der Annahme der in Chikago am 7. Dezember 1944 unterzeichneten Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr wird zugestimmt. Das Abkommen und die Vereinbarung werden nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 92 Absatz b und die Vereinbarung nach ihrem Artikel VI für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Bonn, den 7. April 1956. Der Bundespräsident Theodor Heuss Der Stellvertreter des Bundeskanzlers Blücher Der Bundesminister für Verkehr Seebohm Für den Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit Blücher