806-22-1-107
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 22. Juni 2022
Zweite Verordnung
zur Änderung der Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung
Vom 14. Juni 2022
Auf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020
(BGBl. I S. 920) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002
(BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundes
ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung:
Artikel 1
Änderung der
Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung
Die Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung vom 3. Juni 2016 (BGBl. I S. 1307), die durch Artikel 1 der
Verordnung vom 16. Juni 2017 (BGBl. I S. 1874) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Absatz 3 werden die Nummern 1 bis 4 durch die folgenden Nummern 1 bis 4 ersetzt:
,,1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
4. digitalisierte Arbeitswelt,".
2. § 20 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:
,,2. im Prüfungsbereich Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts mit mindestens ,,ausreichend",".
b) Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3.
c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und das Wort ,,drei" wird durch das Wort ,,zwei" ersetzt.
d) Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 5.
3. In der Anlage (zu § 3 Absatz 1) wird der Abschnitt B wie folgt gefasst:
,,Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1
2
3
1
Organisation des
Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung sowie
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 4 Absatz 3
Nummer 1)
a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und
Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläu
tern
b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhält
nisses erläutern und Aufgaben der im System der
dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus
bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs
plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
4
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Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1
2
3
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
4
d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,
sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor
schriften erläutern
e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be
triebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen
Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Be
schäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerk
schaften erläutern
g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruf
lichen Weiterentwicklung erläutern
2
Sicherheit und
Gesundheit bei der
Arbeit
(§ 4 Absatz 3
Nummer 2)
a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften ken
nen und diese Vorschriften anwenden
b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und be
urteilen
c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver
meidung von Gefährdungen sowie von psychischen
und physischen Belastungen für sich und andere, auch
präventiv, ergreifen
e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste
Maßnahmen bei Unfällen einleiten
g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden
Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Brän
den beschreiben und erste Maßnahmen zur Brand
bekämpfung ergreifen
3
Umweltschutz und
Nachhaltigkeit
(§ 4 Absatz 3
Nummer 3)
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be
lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen
Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiter
entwicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,
Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie
unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozia
len Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des während
der gesamten
Umweltschutzes einhalten
Ausbildung
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor
gung zuführen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen
Arbeitsbereich entwickeln
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne
einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach
haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressa
tengerecht kommunizieren
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Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1
2
3
4
Digitalisierte Arbeits
welt
(§ 4 Absatz 3
Nummer 4)
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
4
a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie
mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vor
schriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit
einhalten
b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien
und informationstechnischen Systemen einschätzen
und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen ein
halten
c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient
kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse do
kumentieren
d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und
zu ihrer Lösung beitragen
e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und
aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen,
auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern
medien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleiten
den Lernens erkennen und ableiten
g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der
Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche,
auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbei
ten und gestalten
h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesell
schaftlicher Vielfalt praktizieren
5
Sicherheit bei Ver
anstaltungen und
Produktionen
(§ 4 Absatz 3
Nummer 5)
a) Rechtsvorschriften beachten, insbesondere landes
rechtliche Bestimmungen zu Versammlungsstätten
und fliegenden Bauten
b) Bestimmungen und Sicherheitsregeln aus Unfall
verhütungsvorschriften beachten, insbesondere für
Veranstaltungs- und Produktionsstätten sowie für das
Arbeiten mit elektrischen Betriebsmitteln
c) technische Normen und Regelwerke beachten
d) Funktionsfähigkeit von sicherheitstechnischen Ein
richtungen überprüfen, insbesondere Sicherheits
beleuchtungen und Brandschutzeinrichtungen, und
bei Betriebsstörungen festgelegte Maßnahmen er
greifen
e) bei Gefährdungsbeurteilungen mitwirken sowie Vor
schläge zur Verbesserung der Sicherheit von Veran
staltungen und Produktionen erarbeiten
f) an der Realisierung von Sicherheitsmaßnahmen mit
wirken, insbesondere gegen Unfälle und Brände
g) persönliche
benutzen
Schutzausrüstungen
tätigkeitsbezogen
h) Voraussetzungen für den Einsatz von Pyrotechnik,
Nebel und anderen szenischen Effekten beachten
6
Kommunikation und
Kooperation
(§ 4 Absatz 3
Nummer 6)
19. bis 36.
Monat
a) Gespräche situationsgerecht und zielorientiert führen
sowie Ergebnisse dokumentieren
b) deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
2
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Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
3
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
4
c) Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage
kundenorientierten Verhaltens und erfolgreicher Zu
sammenarbeit berücksichtigen, kulturelle Identitäten
berücksichtigen
d) Möglichkeiten zum Konfliktumgang im Interesse eines
sachbezogenen Ergebnisses anwenden
e) im Ausbildungsbetrieb übliche englischsprachige Infor
mationen auswerten
f) Informationen einholen und Auskünfte erteilen, auch in
Englisch".
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Berlin, den 14. Juni 2022
Der Bundesminister
für Wirtschaft und Klimaschutz
In Vertretung
Udo Philipp
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