Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2022  Nr. 53 vom 22.12.2022  - Seite 2422 bis 2429 - Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters und zur Änderung der Handelsregisterverordnung

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2422 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters und zur Änderung der Handelsregisterverordnung Vom 16. Dezember 2022 Auf Grund des § 387 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den An gelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der zu letzt durch Artikel 45 Nummer 9 Buchstabe b des Ge setzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zu ständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium der Justiz: Artikel 1 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters (Gesellschaftsregisterverordnung ­ GesRV) 1. an die Stelle der Firma der offenen Handelsgesell schaft der Name der Gesellschaft tritt und 2. an die Stelle der persönlich haftenden Gesellschaf ter der offenen Handelsgesellschaft die Gesell schafter der Gesellschaft treten. §2 Einteilung und Gestaltung des Gesellschaftsregisters (1) Jede Gesellschaft ist unter einer fortlaufenden Nummer (Registerblatt) in das Gesellschaftsregister einzutragen. (2) Bei der Führung des Registers sind die Muster der Anlagen 1 bis 4 zu verwenden. §3 §1 Anmeldung und Eintragung Anwendung der Handelsregisterverordnung (1) In der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintra gung in das Gesellschaftsregister soll auch der Gegen stand der Gesellschaft angegeben werden, soweit er sich nicht aus deren Namen ergibt. Dies gilt auch für die Anmeldung der Umwandlung oder des Status wechsels in eine Gesellschaft. (1) Für die Einrichtung und Führung des Gesell schaftsregisters ist die Handelsregisterverordnung ent sprechend anwendbar, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist. (2) Für die entsprechende Anwendung der Handels registerverordnung nach Absatz 1 steht die Gesell schaft bürgerlichen Rechts (Gesellschaft) einer offenen Handelsgesellschaft mit den Maßgaben gleich, dass (2) Als Gesellschafter ist eine Gesellschaft nur in das Gesellschaftsregister einzutragen, wenn sie ihrer seits im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Dies gilt auch, wenn der Eintritt eines Gesellschafters in eine bestehende Gesellschaft angemeldet wird. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022 §4 Inhalt der Eintragungen in das Gesellschaftsregister (1) In Spalte 1 des Gesellschaftsregisters ist die lau fende Nummer der die Gesellschaft betreffenden Ein tragungen einzutragen. (2) In Spalte 2 des Gesellschaftsregisters sind die folgenden Angaben und die sich jeweils darauf bezie henden Änderungen einzutragen: 1. unter Buchstabe a: der Name der Gesellschaft, 2. unter Buchstabe b: 2423 (4) In Spalte 4 des Gesellschaftsregisters sind die folgenden Angaben und die sich jeweils darauf bezie henden Änderungen einzutragen: 1. unter Buchstabe a: die Rechtsform der Gesell schaft, 2. unter Buchstabe b: a) die Auflösung, Fortsetzung und Nichtigkeit der Gesellschaft; das Erlöschen der Gesellschaft so wie Löschungen von Amts wegen; b) Statuswechsel; a) der Sitz der Gesellschaft, c) Eintragungen nach dem Umwandlungsgesetz; b) die Anschrift der Gesellschaft in einem Mitglied staat der Europäischen Union und d) die Eröffnung, Einstellung und Aufhebung des In solvenzverfahrens sowie die Aufhebung des Er öffnungsbeschlusses; die Bestellung eines vor läufigen Insolvenzverwalters unter den Voraus setzungen des § 707b Nummer 2 des Bürger lichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Handelsgesetz buchs sowie die Aufhebung einer derartigen Sicherungsmaßnahme; die Anordnung der Eigen verwaltung durch den Schuldner und deren Auf hebung sowie die Anordnung der Zustimmungs bedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte nach § 277 der Insolvenzordnung; die Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans und die Aufhe bung der Überwachung. c) die Errichtung oder die Aufhebung von Zweignie derlassungen der Gesellschaft unter jeweiliger Angabe des Ortes einschließlich der Postleitzahl, die inländische Geschäftsanschrift der Zweignie derlassung und, falls dem Namen der Gesell schaft für eine Zweigniederlassung ein Zusatz beigefügt ist, die Angabe dieses Zusatzes. Mit der Eintragung nach Satz 1 Nummer 1 erhält der Name der Gesellschaft den Zusatz ,,eingetragene Ge sellschaft bürgerlichen Rechts" oder ,,eGbR". (3) In Spalte 3 des Gesellschaftsregisters sind die folgenden Angaben und die sich jeweils darauf bezie henden Änderungen einzutragen: 1. unter Buchstabe a: die allgemeine Regelung zur Vertretung der Gesellschaft durch die Gesellschaf ter und die Liquidatoren, 2. unter Buchstabe b: a) die Gesellschafter, b) die als solche bezeichneten Liquidatoren. Gesellschafter und Liquidatoren nach Satz 1 Nummer 2 sind jeweils mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort einzutragen. Handelt es sich bei einem sol chen Gesellschafter oder Liquidator um eine juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, so sind deren Firma oder Name, Rechtsform, Sitz und, soweit gesetzlich vorgesehen, Art und Ort des zustän digen Registers und Registernummer einzutragen. Weicht die Vertretungsbefugnis der in Spalte 3 unter Buchstabe b einzutragenden Personen von den in Spalte 3 unter Buchstabe a eingetragenen Angaben ab, so ist die besondere Vertretungsbefugnis bei den jeweiligen Personen zu vermerken. (5) In Spalte 5 des Gesellschaftsregisters sind die folgenden Angaben einzutragen: 1. unter Buchstabe a: der Tag der Eintragung, 2. unter Buchstabe b: sonstige Bemerkungen. (6) Enthält eine Eintragung im Gesellschaftsregister einen in ein öffentliches Register eingetragenen Rechtsträger, so sind im Gesellschaftsregister auch Art und Ort des Registers und die Registernummer die ses Rechtsträgers zu vermerken. §5 Bekanntmachungen Die Bekanntmachungen erfolgen in dem für das Handelsregister bestimmten Veröffentlichungssystem (§ 10 des Handelsgesetzbuchs). Registerbekanntma chungen im Sinne des § 10 Absatz 3 des Handelsge setzbuchs sind möglichst nach dem Muster in Anlage 5 abzufassen. 2424 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022 Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 und § 4) Allgemeines Muster für Eintragungen in das Gesellschaftsregister Gesellschaftsregister des Amtsgerichts München a) Name Nummer b) Sitz, Anschrift, Zweigder niederlassungen, inländi Eintra sche Geschäftsanschrift gung der Zweigniederlassung 1 1 2 a) Müller & Schmidt Immobilienverwaltung eingetragene Gesell schaft bürgerlichen Rechts b) München Anschrift: Junkerstr. 7, 80117 München Nummer der Gesellschaft: GsR 3142 a) Allgemeine Vertretungsregelung a) Rechtsform b) Gesellschafter, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis b) Sonstige Rechtsverhältnisse 3 a) Die Gesellschafter sind nur gemeinschaftlich zur Vertre tung der Gesellschaft be rechtigt. a) Gesellschaft bürgerlichen Rechts b) Bemerkungen 5 a) 14.07.2024 Röcken b) Gesellschafter: Müller, Petra, Starnberg, *18.05.1966; Schmidt, Christian, München, *13.01.1966 a) Nach Änderung:* Jeder Gesellschafter ist ein zeln zur Vertretung der Ge sellschaft berechtigt. 2 4 a) Tag der Eintragung a) 20.08.2024 Schirmer b) Eingetreten als** Gesellschafter: Schmidt, Lena, München, *18.08.1990 gemeinsam vertretungsbe rechtigt mit Petra Müller oder Christian Schmidt 3 4 a) Nach Namensänderung: Immobilienverwaltung Maxvorstadt eingetra gene Gesellschaft bür gerlichen Rechts a) 03.03.2025 Schmidt a) Die Liquidatoren sind nur gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.* b) Die Gesellschaft a) 09.10.2025 ist aufgelöst. Röcken b) Bestellt als** Liquidator: Schmidt, Christian, München, *13.01.1966; Bestellt als** Liquidator: Schmidt, Lena, München, *18.08.1990 5 b) Die Gesellschaft a) 22.12.2026 ist erloschen.*** Röcken Anmerkung: Die Kopfzeile und die Spaltenüberschriften müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bild schirm stets sichtbar sein. * Rötungen sind hier weggelassen. ** Als nicht in den aktuellen Ausdruck aufzunehmen kenntlich gemacht gemäß § 1 der Gesellschaftsregisterverordnung in Verbindung mit § 16a der Handelsregisterverordnung. *** Die Durchkreuzung oder die auf sonstige Weise erfolgte Kenntlichmachung des Registerblattes als gegenstandslos ist hier weggelassen. 2425 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022 Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2) Musterbeispiel für die Eintragung eines Statuswechsels einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Kommanditgesellschaft in das Gesellschaftsregister Gesellschaftsregister des Amtsgerichts München Nummer der Gesellschaft: GsR 3142 a) Name a) Allgemeine Vertretungs- a) Rechtsform a) Tag der Einregelung tragung b) Sonstige Rechtsverhältnisse Nummer b) Sitz, Anschrift, Zweigder niederlassungen, inländi b) Gesellschafter, Vertreb) Bemerkungen Eintra sche Geschäftsanschrift tungsberechtigte und be gung der Zweigniederlassung sondere Vertretungsbe fugnis 1 ... * 2 ... 3 ... 4 ... 5 ... ... b) Die Gesellschaft wird als a) 10.06.2025 Kommanditgesellschaft Röcken fortgesetzt. Der Status wechsel wird mit der Eintragung der Gesell schaft im Handelsregister wirksam.* ... b) Die Gesellschaft wurde a) 23.06.2025 am 22. Juni 2025 unter Schmidt HRA 10993 in das Han delsregister des Amtsge richts München eingetra gen. Dieser Vermerk ist dem Statuswechselvermerk gemäß § 707c Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht beizufügen, wenn die Eintragung der (fortgesetzten) Gesellschaft in das aufnehmende Register am selben Tag erfolgt. 2426 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022 Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2) Musterbeispiel für die Eintragung eines Statuswechsels einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Kommanditgesellschaft in das Handelsregister Handelsregister des Amtsgerichts München a) Firma b) Sitz, Niederlassung, Zweigniederlassungen Nummer der c) Gegenstand des Eintra Unternehmens gung 1 1 Abteilung A Nummer der Firma: HRA 10993 a) Allgemeine Vertretungsregelung a) Rechtsform, Beginn und Satzung a) Tag der Eintragung b) Inhaber, persönlich haftende Gesell schafter, Ge schäftsführer, Vor stand, Vertretungs berechtigte und besondere Vertre tungsbefugnis b) Sonstige Rechtsverhältnisse b) Bemerkungen 2 3 Prokura c) Kommanditisten, Mit glieder 4 5 6 a) Immobiliena) Jeder persönlich verwaltung haftende Gesell Maxvorstadt schafter vertritt GmbH & Co. KG einzeln. Gesamtprokura mit a) Kommandita) 22.06.2025 einem persönlich gesellschaft Hofmann haftenden Gesell b) Hervorgegangen schafter oder einem aus Statuswechsel anderen Prokuristen b) München b) Persönlich haf- Schmidt-Martens, der Immobilientender Gesell verwaltung Anschrift: Stefan, schafter: Maxvorstadt ein geb. am ..., Junkerstr. 8, Müller & Schmidt München getragene Gesell 80117 München Verwaltungs Ge schaft bürgerlichen sellschaft mit Rechts, eingetra beschränkter gen im Gesell Haftung, schaftsregister München des Amtsgerichts (Amtsgericht München unter München, GsR 3142 HRB 17898) c) Kommanditisten: Müller, Petra, Starnberg, *18.05.1966, Haftsumme: 50 000,00 EUR; Schmidt, Christian, München, *13.01.1966, Haftsumme: 50 000,00 EUR; Schmidt, Lena, München, *18.08.1990, Haftsumme: 20 000,00 EUR. 2 ... ... ... ... ... Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022 2427 Anlage 4 (zu § 2 Absatz 2) Muster der Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Gesellschaftsregister des Amtsgerichts Nummer der Gesellschaft: GsR Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts 1. Anzahl der bisherigen Eintragungen: 2. a) Name: b) Sitz, Anschrift, Zweigniederlassungen: 3. a) Allgemeine Vertretungsregelung: b) Gesellschafter, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis: 4. a) Rechtsform: b) Sonstige Rechtsverhältnisse: 5. Tag der letzten Eintragung: Anmerkung: Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein. 2428 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022 Anlage 5 (zu § 5 Satz 2) Muster für Registerbekanntmachungen [Bezeichnung des zuständigen Gerichts], Aktenzeichen: [Registernummer] [Anlass der Bekanntmachung] [gegebenenfalls Datum der Eintragung] [Registernummer], [Name], [Rechtsform], [Sitz], [Inhalt der Bekanntmachung] Tag der Registerbekanntmachung: [Datum]. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022 Artikel 2 Änderung der Handelsregisterverordnung § 9 der Handelsregisterverordnung vom 12. August 1937 (RMBl. S. 515), die zuletzt durch Artikel 44 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: ,,Aufgenommen werden sollen solche Dokumente, deren Einreichung zum Handelsregister durch Rechtsvorschriften besonders angeordnet ist; hier von ausgenommen sind jedoch Dokumente, die gemäß § 12 Absatz 1 Satz 5 des Handelsgesetzbuchs eingereicht werden." 2. Folgender Absatz 7 wird angefügt: ,,(7) Wird ein in den Registerordner eingestelltes Dokument gegen ein neues Dokument ausgetauscht, so ist der Austausch kenntlich zu machen und das Datum der Aufnahme des alten Dokuments in den Registerordner anzugeben." Artikel 3 Inkrafttreten (1) Artikel 1 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Berlin, den 16. Dezember 2022 Der Bundesminister der Justiz Marco Buschmann 2429