315-24-1315-20
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022
Verordnung
über die Einrichtung und Führung des
Gesellschaftsregisters und zur Änderung der Handelsregisterverordnung
Vom 16. Dezember 2022
Auf Grund des § 387 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes
über das Verfahren in Familiensachen und in den An
gelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der zu
letzt durch Artikel 45 Nummer 9 Buchstabe b des Ge
setzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert
worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zu
ständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002
(BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom
8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das
Bundesministerium der Justiz:
Artikel 1
Verordnung
über die Einrichtung und
Führung des Gesellschaftsregisters
(Gesellschaftsregisterverordnung GesRV)
1. an die Stelle der Firma der offenen Handelsgesell
schaft der Name der Gesellschaft tritt und
2. an die Stelle der persönlich haftenden Gesellschaf
ter der offenen Handelsgesellschaft die Gesell
schafter der Gesellschaft treten.
§2
Einteilung und
Gestaltung des Gesellschaftsregisters
(1) Jede Gesellschaft ist unter einer fortlaufenden
Nummer (Registerblatt) in das Gesellschaftsregister
einzutragen.
(2) Bei der Führung des Registers sind die Muster
der Anlagen 1 bis 4 zu verwenden.
§3
§1
Anmeldung und Eintragung
Anwendung der
Handelsregisterverordnung
(1) In der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintra
gung in das Gesellschaftsregister soll auch der Gegen
stand der Gesellschaft angegeben werden, soweit er
sich nicht aus deren Namen ergibt. Dies gilt auch für
die Anmeldung der Umwandlung oder des Status
wechsels in eine Gesellschaft.
(1) Für die Einrichtung und Führung des Gesell
schaftsregisters ist die Handelsregisterverordnung ent
sprechend anwendbar, soweit in dieser Verordnung
nichts anderes bestimmt ist.
(2) Für die entsprechende Anwendung der Handels
registerverordnung nach Absatz 1 steht die Gesell
schaft bürgerlichen Rechts (Gesellschaft) einer offenen
Handelsgesellschaft mit den Maßgaben gleich, dass
(2) Als Gesellschafter ist eine Gesellschaft nur in
das Gesellschaftsregister einzutragen, wenn sie ihrer
seits im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Dies gilt
auch, wenn der Eintritt eines Gesellschafters in eine
bestehende Gesellschaft angemeldet wird.
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§4
Inhalt der Eintragungen
in das Gesellschaftsregister
(1) In Spalte 1 des Gesellschaftsregisters ist die lau
fende Nummer der die Gesellschaft betreffenden Ein
tragungen einzutragen.
(2) In Spalte 2 des Gesellschaftsregisters sind die
folgenden Angaben und die sich jeweils darauf bezie
henden Änderungen einzutragen:
1. unter Buchstabe a: der Name der Gesellschaft,
2. unter Buchstabe b:
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(4) In Spalte 4 des Gesellschaftsregisters sind die
folgenden Angaben und die sich jeweils darauf bezie
henden Änderungen einzutragen:
1. unter Buchstabe a: die Rechtsform der Gesell
schaft,
2. unter Buchstabe b:
a) die Auflösung, Fortsetzung und Nichtigkeit der
Gesellschaft; das Erlöschen der Gesellschaft so
wie Löschungen von Amts wegen;
b) Statuswechsel;
a) der Sitz der Gesellschaft,
c) Eintragungen nach dem Umwandlungsgesetz;
b) die Anschrift der Gesellschaft in einem Mitglied
staat der Europäischen Union und
d) die Eröffnung, Einstellung und Aufhebung des In
solvenzverfahrens sowie die Aufhebung des Er
öffnungsbeschlusses; die Bestellung eines vor
läufigen Insolvenzverwalters unter den Voraus
setzungen des § 707b Nummer 2 des Bürger
lichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 32
Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Handelsgesetz
buchs sowie die Aufhebung einer derartigen
Sicherungsmaßnahme; die Anordnung der Eigen
verwaltung durch den Schuldner und deren Auf
hebung sowie die Anordnung der Zustimmungs
bedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte nach
§ 277 der Insolvenzordnung; die Überwachung
der Erfüllung eines Insolvenzplans und die Aufhe
bung der Überwachung.
c) die Errichtung oder die Aufhebung von Zweignie
derlassungen der Gesellschaft unter jeweiliger
Angabe des Ortes einschließlich der Postleitzahl,
die inländische Geschäftsanschrift der Zweignie
derlassung und, falls dem Namen der Gesell
schaft für eine Zweigniederlassung ein Zusatz
beigefügt ist, die Angabe dieses Zusatzes.
Mit der Eintragung nach Satz 1 Nummer 1 erhält der
Name der Gesellschaft den Zusatz ,,eingetragene Ge
sellschaft bürgerlichen Rechts" oder ,,eGbR".
(3) In Spalte 3 des Gesellschaftsregisters sind die
folgenden Angaben und die sich jeweils darauf bezie
henden Änderungen einzutragen:
1. unter Buchstabe a: die allgemeine Regelung zur
Vertretung der Gesellschaft durch die Gesellschaf
ter und die Liquidatoren,
2. unter Buchstabe b:
a) die Gesellschafter,
b) die als solche bezeichneten Liquidatoren.
Gesellschafter und Liquidatoren nach Satz 1 Nummer 2
sind jeweils mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und
Wohnort einzutragen. Handelt es sich bei einem sol
chen Gesellschafter oder Liquidator um eine juristische
Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, so
sind deren Firma oder Name, Rechtsform, Sitz und,
soweit gesetzlich vorgesehen, Art und Ort des zustän
digen Registers und Registernummer einzutragen.
Weicht die Vertretungsbefugnis der in Spalte 3 unter
Buchstabe b einzutragenden Personen von den in
Spalte 3 unter Buchstabe a eingetragenen Angaben
ab, so ist die besondere Vertretungsbefugnis bei den
jeweiligen Personen zu vermerken.
(5) In Spalte 5 des Gesellschaftsregisters sind die
folgenden Angaben einzutragen:
1. unter Buchstabe a: der Tag der Eintragung,
2. unter Buchstabe b: sonstige Bemerkungen.
(6) Enthält eine Eintragung im Gesellschaftsregister
einen in ein öffentliches Register eingetragenen
Rechtsträger, so sind im Gesellschaftsregister auch
Art und Ort des Registers und die Registernummer die
ses Rechtsträgers zu vermerken.
§5
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen erfolgen in dem für das
Handelsregister bestimmten Veröffentlichungssystem
(§ 10 des Handelsgesetzbuchs). Registerbekanntma
chungen im Sinne des § 10 Absatz 3 des Handelsge
setzbuchs sind möglichst nach dem Muster in Anlage 5
abzufassen.
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Anlage 1
(zu § 2 Absatz 2 und § 4)
Allgemeines Muster für Eintragungen in das Gesellschaftsregister
Gesellschaftsregister des Amtsgerichts München
a) Name
Nummer
b) Sitz, Anschrift, Zweigder
niederlassungen, inländi
Eintra
sche Geschäftsanschrift
gung
der Zweigniederlassung
1
1
2
a) Müller & Schmidt
Immobilienverwaltung
eingetragene Gesell
schaft bürgerlichen
Rechts
b) München
Anschrift:
Junkerstr. 7,
80117 München
Nummer der Gesellschaft: GsR 3142
a) Allgemeine Vertretungsregelung
a) Rechtsform
b) Gesellschafter, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
3
a) Die Gesellschafter sind nur
gemeinschaftlich zur Vertre
tung der Gesellschaft be
rechtigt.
a) Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
b) Bemerkungen
5
a) 14.07.2024
Röcken
b) Gesellschafter:
Müller, Petra, Starnberg,
*18.05.1966;
Schmidt, Christian, München,
*13.01.1966
a) Nach Änderung:*
Jeder Gesellschafter ist ein
zeln zur Vertretung der Ge
sellschaft berechtigt.
2
4
a) Tag der Eintragung
a) 20.08.2024
Schirmer
b) Eingetreten als**
Gesellschafter:
Schmidt, Lena, München,
*18.08.1990
gemeinsam vertretungsbe
rechtigt mit Petra Müller oder
Christian Schmidt
3
4
a) Nach Namensänderung:
Immobilienverwaltung
Maxvorstadt eingetra
gene Gesellschaft bür
gerlichen Rechts
a) 03.03.2025
Schmidt
a) Die Liquidatoren sind nur
gemeinsam zur Vertretung
der Gesellschaft berechtigt.*
b) Die Gesellschaft a) 09.10.2025
ist aufgelöst.
Röcken
b) Bestellt als**
Liquidator:
Schmidt, Christian, München,
*13.01.1966;
Bestellt als**
Liquidator:
Schmidt, Lena, München,
*18.08.1990
5
b) Die Gesellschaft a) 22.12.2026
ist erloschen.***
Röcken
Anmerkung: Die Kopfzeile und die Spaltenüberschriften müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bild
schirm stets sichtbar sein.
* Rötungen sind hier weggelassen.
** Als nicht in den aktuellen Ausdruck aufzunehmen kenntlich gemacht gemäß § 1 der Gesellschaftsregisterverordnung in Verbindung mit § 16a
der Handelsregisterverordnung.
*** Die Durchkreuzung oder die auf sonstige Weise erfolgte Kenntlichmachung des Registerblattes als gegenstandslos ist hier weggelassen.
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Anlage 2
(zu § 2 Absatz 2)
Musterbeispiel
für die Eintragung eines Statuswechsels
einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Kommanditgesellschaft
in das Gesellschaftsregister
Gesellschaftsregister des Amtsgerichts München
Nummer der Gesellschaft: GsR 3142
a) Name
a) Allgemeine Vertretungs- a) Rechtsform
a) Tag der Einregelung
tragung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
Nummer b) Sitz, Anschrift, Zweigder
niederlassungen, inländi b) Gesellschafter, Vertreb) Bemerkungen
Eintra
sche Geschäftsanschrift
tungsberechtigte und be
gung
der Zweigniederlassung
sondere Vertretungsbe
fugnis
1
...
*
2
...
3
...
4
...
5
...
...
b) Die Gesellschaft wird als a) 10.06.2025
Kommanditgesellschaft
Röcken
fortgesetzt. Der Status
wechsel wird mit der
Eintragung der Gesell
schaft im Handelsregister
wirksam.*
...
b) Die Gesellschaft wurde
a) 23.06.2025
am 22. Juni 2025 unter
Schmidt
HRA 10993 in das Han
delsregister des Amtsge
richts München eingetra
gen.
Dieser Vermerk ist dem Statuswechselvermerk gemäß § 707c Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht beizufügen, wenn die
Eintragung der (fortgesetzten) Gesellschaft in das aufnehmende Register am selben Tag erfolgt.
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Anlage 3
(zu § 2 Absatz 2)
Musterbeispiel
für die Eintragung eines Statuswechsels
einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Kommanditgesellschaft
in das Handelsregister
Handelsregister des Amtsgerichts München
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, Zweigniederlassungen
Nummer
der
c) Gegenstand des
Eintra
Unternehmens
gung
1
1
Abteilung A
Nummer der Firma: HRA 10993
a) Allgemeine Vertretungsregelung
a) Rechtsform, Beginn
und Satzung
a) Tag der Eintragung
b) Inhaber, persönlich
haftende Gesell
schafter, Ge
schäftsführer, Vor
stand, Vertretungs
berechtigte und
besondere Vertre
tungsbefugnis
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
b) Bemerkungen
2
3
Prokura
c) Kommanditisten, Mit
glieder
4
5
6
a) Immobiliena) Jeder persönlich
verwaltung
haftende Gesell
Maxvorstadt
schafter vertritt
GmbH & Co. KG
einzeln.
Gesamtprokura mit a) Kommandita) 22.06.2025
einem persönlich
gesellschaft
Hofmann
haftenden Gesell
b) Hervorgegangen
schafter oder einem
aus Statuswechsel
anderen Prokuristen
b) München
b) Persönlich haf- Schmidt-Martens,
der Immobilientender Gesell
verwaltung
Anschrift:
Stefan,
schafter:
Maxvorstadt ein
geb. am ...,
Junkerstr. 8,
Müller & Schmidt München
getragene Gesell
80117 München
Verwaltungs Ge
schaft bürgerlichen
sellschaft mit
Rechts, eingetra
beschränkter
gen im Gesell
Haftung,
schaftsregister
München
des Amtsgerichts
(Amtsgericht
München unter
München,
GsR 3142
HRB 17898)
c) Kommanditisten:
Müller, Petra,
Starnberg,
*18.05.1966,
Haftsumme:
50 000,00 EUR;
Schmidt, Christian,
München,
*13.01.1966,
Haftsumme:
50 000,00 EUR;
Schmidt, Lena,
München,
*18.08.1990,
Haftsumme:
20 000,00 EUR.
2
...
...
...
...
...
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Anlage 4
(zu § 2 Absatz 2)
Muster der Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts
Gesellschaftsregister des Amtsgerichts
Nummer der Gesellschaft: GsR
Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts
1. Anzahl der bisherigen Eintragungen:
2. a) Name:
b) Sitz, Anschrift, Zweigniederlassungen:
3. a) Allgemeine Vertretungsregelung:
b) Gesellschafter, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
4. a) Rechtsform:
b) Sonstige Rechtsverhältnisse:
5. Tag der letzten Eintragung:
Anmerkung: Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.
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Anlage 5
(zu § 5 Satz 2)
Muster für Registerbekanntmachungen
[Bezeichnung des zuständigen Gerichts],
Aktenzeichen: [Registernummer]
[Anlass der Bekanntmachung]
[gegebenenfalls Datum der Eintragung]
[Registernummer], [Name], [Rechtsform], [Sitz],
[Inhalt der Bekanntmachung]
Tag der Registerbekanntmachung: [Datum].
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Artikel 2
Änderung der Handelsregisterverordnung
§ 9 der Handelsregisterverordnung vom 12. August 1937 (RMBl. S. 515), die
zuletzt durch Artikel 44 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nach Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
,,Aufgenommen werden sollen solche Dokumente, deren Einreichung zum
Handelsregister durch Rechtsvorschriften besonders angeordnet ist; hier
von ausgenommen sind jedoch Dokumente, die gemäß § 12 Absatz 1 Satz 5
des Handelsgesetzbuchs eingereicht werden."
2. Folgender Absatz 7 wird angefügt:
,,(7) Wird ein in den Registerordner eingestelltes Dokument gegen ein
neues Dokument ausgetauscht, so ist der Austausch kenntlich zu machen
und das Datum der Aufnahme des alten Dokuments in den Registerordner
anzugeben."
Artikel 3
Inkrafttreten
(1) Artikel 1 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
(2) Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 16. Dezember 2022
Der Bundesminister der Justiz
Marco Buschmann
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