Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1998  Nr. 2 vom 02.02.1998  - Seite 57 bis 57 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Rahmenübereinkommens des Europarats vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Rahmenübereinkommens des Europarats vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 2. Februar 1998 57 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Rahmenübereinkommens des Europarats vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten Vom 1. Dezember 1997 Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 1997 zu dem Rahmenübereinkommen des Europarats vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten (BGBl. 1997 II S. 1406) wird bekanntgemacht, daß das Übereinkommen nach seinem Artikel 28 Abs. 1 für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Februar 1998 in Kraft treten wird. Bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär des Europarats am 10. September 1997 hat die Bundesrepublik Deutschland folgende Erklärung abgegeben: "Das Rahmenübereinkommen enthält keine Definition des Begriffs der nationalen Minderheiten. Es ist deshalb Sache der einzelnen Vertragsstaaten zu bestimmen, auf welche Gruppen es nach der Ratifizierung Anwendung findet. Nationale Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland sind die Dänen deutscher Staatsangehörigkeit und die Angehörigen des sorbischen Volkes mit deutscher Staatsangehörigkeit. Das Rahmenübereinkommen wird auch auf die Angehörigen der traditionell in Deutschland heimischen Volksgruppen der Friesen deutscher Staatsangehörigkeit und der Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit angewendet." Das Übereinkommen wird weiterhin am 1. Februar 1998 in Kraft treten für Dänemark nach Maßgabe folgender, bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 22. September 1997 abgegebenen Erkärung: (Übersetzung) "In connection with the deposit of the "Im Zusammenhang mit der Hinterlegung instrument of ratification by Denmark of the der Ratifikationsurkunde zum Rahmen-Framework Convention for the Protection übereinkommen zum Schutz nationaler of National Minorities, it is hereby deciared Minderheiten durch Dänemark wird hiermit that the Framework Convention shall apply erklärt, daß das Rahmenübereinkommen to the German minority in South Jutland of auf die deutsche Minderheit in Südjütland the Kingdom of Denmark." im Königreich Dänemark Anwendung findet." Estland Finnland Kroatien Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Moldau, Republik Rumänien San Marino Slowakei Spanien Ungarn Zypern Bonn, den 1. Dezember 1997 Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. Hilger