Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2002  Nr. 53 vom 31.07.2002  - Seite 2872 bis 2872 - Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder

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2872 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 31. Juli 2002 Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder Vom 26. Juli 2002 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Dem § 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ­ Gesetzliche Krankenversicherung ­ (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2787) geändert worden ist, werden folgende Absätze angefügt: ,,(4) Versicherte haben ferner Anspruch auf Krankengeld, wenn sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, sofern das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist und nach ärztlichem Zeugnis an einer Erkrankung leidet, a) die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, b) bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig oder von einem Elternteil erwünscht ist und c) die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt. Der Anspruch besteht nur für ein Elternteil. Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 gelten entsprechend. (5) Anspruch auf unbezahlte Freistellung nach den Absätzen 3 und 4 haben auch Arbeitnehmer, die nicht Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 sind." Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 26. Juli 2002 Der Bundespräsident Johannes Rau Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Für die Bundesministerin für Gesundheit Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester