Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2002  Nr. 57 vom 14.08.2002  - Seite 3114 bis 3115 - Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes

780-5
3114 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 14. August 2002 Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes Vom 8. August 2002 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe ,,0,33 Deutsche Mark" durch die Angabe ,,0,16 Euro" ersetzt. bb) In Nummer 2 wird die Angabe ,,0,95 Deutsche Mark" durch die Angabe ,,0,48 Euro" ersetzt. cc) In Nummer 3 wird die Angabe ,,1,20 Deutsche Mark" durch die Angabe ,,0,61 Euro" ersetzt. dd) In Nummern 4 und 5 wird jeweils die Angabe ,,0,40 Deutsche Mark je 100 Deutsche Mark" durch die Angabe ,,0,40 Euro je 100 Euro" ersetzt. ee) In Nummer 6 wird die Angabe ,,2,40 Deutsche Mark" durch die Angabe ,,1,22 Euro" ersetzt. ff) In Nummer 7 wird die Angabe ,,0,60 Deutsche Mark" durch die Angabe ,,0,30 Euro" ersetzt. Artikel 1 Änderung des Absatzfondsgesetzes Das Absatzfondsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 1993 (BGBl. I S. 998), zuletzt geändert durch Artikel 177 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), wird wie folgt geändert: 1. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach dem Wort ,,Methoden" die Worte ,,unter Berücksichtigung der Belange des Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzes" eingefügt. b) Satz 2 wird wie folgt gefasst: ,,Er soll dabei auch auf die Verbesserung der Qualität und Sicherheit sowie der Marktorientierung von Erzeugnissen hinwirken." 2. § 5 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: ,,(1) Das Bundesministerium beruft in den Verwaltungsrat des Absatzfonds, der aus 23 Mitgliedern besteht, auf die Dauer von fünf Jahren je 1 Vertreter aus den Bereichen des ökologischen Landbaues, des Tier- und des Umweltschutzes, 5 Vertreter auf Vorschlag der im Bundestag vertretenen Parteien, 7 Vertreter auf Vorschlag des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft, 1 Vertreter auf Vorschlag der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, 1 Vertreter auf Vorschlag des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, 1 Vertreter auf Vorschlag des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels, 1 Vertreter auf Vorschlag des Hauptverbandes des Deutschen Lebensmitteleinzelhandels, 1 Vertreter auf Vorschlag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände ­ Verbraucherzentrale Bundesverband, 3 Vertreter aus dem Mitgliederkreis und auf Vorschlag des Aufsichtsorgans nach § 2 Abs. 2." gg) In Nummer 8 wird die Angabe ,,0,72 Deutsche Mark" durch die Angabe ,,0,36 Euro" ersetzt. hh) In Nummer 9 wird im ersten Anstrich die Angabe ,,4,00 Deutsche Mark" durch die Angabe ,,2,04 Euro", im zweiten Anstrich die Angabe ,,1,00 Deutsche Mark" durch die Angabe ,,0,51 Euro" und im dritten Anstrich die Angabe ,,0,60 Deutsche Mark" durch die Angabe ,,0,30 Euro" ersetzt. ii) In Nummer 10 wird im ersten Anstrich die Angabe ,,1,40 Deutsche Mark" durch die Angabe ,,0,71 Euro" und im zweiten Anstrich die Angabe ,,1,60 Deutsche Mark" durch die Angabe ,,0,81 Euro" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe ,,0,12 Deutsche Mark" durch die Angabe ,,0,06 Euro" ersetzt. c) Absatz 5a wird aufgehoben. Artikel 2 Inkrafttreten Artikel 1 Nr. 1 tritt am ersten Tage des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften diese Regelung nach Artikel 88 des EG-Vertrages genehmigt hat. Artikel 1 Nr. 2 tritt am 1. Juli 2004 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. Januar 2003 in Kraft. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft gibt den Tag des Inkrafttretens nach Satz 1 im Bundesgesetzblatt bekannt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 14. August 2002 Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. 3115 Berlin, den 8. August 2002 Der Bundespräsident Johannes Rau Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Renate Künast Der Bundesminister der Finanzen Hans Eichel Der Bundesminister für Wirtschaft Müller