Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2002  Nr. 69 vom 30.09.2002  - Seite 3760 bis 3760 - Berichtigung des Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

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3760 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 30. September 2002 Herausgeber: Bundesministerium der Justiz ­ Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. ­ Druck: DMB Bundesdruckerei GmbH & Co. KG Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind. Bundesgesetzblatt Teil II enthält a) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen, b) Zolltarifvorschriften. Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 13 20, 53003 Bonn Telefon: (02 28) 3 82 08-0, Telefax: (02 28) 3 82 08-36 Internet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 45,00 . Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,40 zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 2002 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. (Kto.Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50) oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe: 3,70 (2,80 zuzüglich 0,90 Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,30 . Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%. ISSN 0341-1095 Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 13 20 · 53003 Bonn Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 5702 · Entgelt bezahlt Berichtigung des Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit Vom 13. September 2002 Artikel 2 des Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2787) ist wie folgt zu berichtigen: 1. Der Nummer 1 wird eine Nummer 1a vorangestellt und wie folgt gefasst: ,,1a. In der Inhaltsübersicht werden die Wörter ,,§ 307 Zusammenarbeit mit den Hauptzollämtern" durch die Wörter ,,§ 307 Zusammenarbeit mit den Behörden der Zollverwaltung" ersetzt." 2. In Nummer 6 Buchstabe a sind jeweils die Angabe ,,§ 307 Abs. 2" durch die Angabe ,,§ 306 Abs. 3" zu ersetzen. Bonn, den 13. September 2002 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Im Auftrag Dr. M a r s c h a l l