Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2015  Nr. 31 vom 24.07.2015  - Seite 1332 bis 1348 - Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe

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1332 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe Vom 17. Juli 2015 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 schuldigung nicht anwesenden Angeklagten nicht weiter vertritt, 2. sich der Angeklagte ohne genügende Entschuldigung entfernt hat und kein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht anwesend ist oder 3. sich der Angeklagte vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt hat und kein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht anwesend ist. Über eine Verwerfung wegen Verhandlungsunfähigkeit nach diesem Absatz entscheidet das Gericht nach Anhörung eines Arztes als Sachverständigen. Die Sätze 1 bis 3 finden keine Anwendung, wenn das Berufungsgericht erneut verhandelt, nachdem die Sache vom Revisionsgericht zurückverwiesen worden ist. (2) Soweit die Anwesenheit des Angeklagten nicht erforderlich ist, findet die Hauptverhandlung auch ohne ihn statt, wenn er durch einen Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht vertreten wird oder seine Abwesenheit im Fall der Verhandlung auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft nicht genügend entschuldigt ist. § 231b bleibt unberührt. (3) Kann die Hauptverhandlung auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft hin nicht ohne den Angeklagten abgeschlossen werden oder ist eine Verwerfung der Berufung nach Absatz 1 Satz 4 nicht zulässig, ist die Vorführung oder Verhaftung des Angeklagten anzuordnen, soweit dies zur Durchführung der Hauptverhandlung geboten ist. (4) Ist die Anwesenheit des Angeklagten in der auf seine Berufung hin durchgeführten Hauptverhandlung trotz der Vertretung durch einen Verteidiger erforderlich, hat das Gericht den Angeklagten zur Fortsetzung der Hauptverhandlung zu laden und sein persönliches Erscheinen anzuordnen. Erscheint der Angeklagte zu diesem Fortsetzungstermin ohne genügende Entschuldigung nicht und bleibt seine Anwesenheit weiterhin erforderlich, hat das Gericht die Berufung zu verwerfen. Über die Änderung der Strafprozessordnung Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 12. Juni 2015 (BGBl. I S. 926) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 111o und 111p werden aufgehoben. 2. In § 230 Absatz 2 werden vor dem Punkt am Ende ein Komma und die Wörter ,,soweit dies zur Durchführung der Hauptverhandlung geboten ist" eingefügt. 3. In § 267 Absatz 5 Satz 3 wird die Angabe ,,Satz 3" durch die Angabe ,,Satz 4" ersetzt. 4. In § 314 Absatz 2 werden die Wörter ,,mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidigers" durch die Wörter ,,Verteidigers mit schriftlicher Vertretungsvollmacht" ersetzt. 5. § 329 wird wie folgt gefasst: ,,§ 329 Ausbleiben des Angeklagten; Vertretung in der Berufungshauptverhandlung (1) Ist bei Beginn eines Hauptverhandlungstermins weder der Angeklagte noch ein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht erschienen und das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, so hat das Gericht eine Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache zu verwerfen. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Fortführung der Hauptverhandlung in dem Termin dadurch verhindert wird, dass 1. sich der Verteidiger ohne genügende Entschuldigung entfernt hat und eine Abwesenheit des Angeklagten nicht genügend entschuldigt ist oder der Verteidiger den ohne genügende Ent- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 1333 Möglichkeit der Verwerfung ist der Angeklagte mit der Ladung zu belehren. (5) Wurde auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft hin nach Absatz 2 verfahren, ohne dass ein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht anwesend war, hat der Vorsitzende, solange mit der Verkündung des Urteils noch nicht begonnen worden ist, einen erscheinenden Angeklagten oder Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht von dem wesentlichen Inhalt dessen zu unterrichten, was in seiner Abwesenheit verhandelt worden ist. Eine Berufung der Staatsanwaltschaft kann in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 und 2 auch ohne Zustimmung des Angeklagten zurückgenommen werden, es sei denn, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 4 vorliegen. (6) Ist die Verurteilung wegen einzelner von mehreren Taten weggefallen, so ist bei der Verwerfung der Berufung der Inhalt des aufrechterhaltenen Urteils klarzustellen; die erkannten Strafen können vom Berufungsgericht auf eine neue Gesamtstrafe zurückgeführt werden. (7) Der Angeklagte kann binnen einer Woche nach der Zustellung des Urteils die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter den in den §§ 44 und 45 bezeichneten Voraussetzungen beanspruchen." 6. § 330 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter ,,vorzuladen und kann ihn bei seinem Ausbleiben zwangsweise vorführen lassen" durch die Wörter ,,zu laden" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort ,,Angeklagte" die Wörter ,,noch ein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht" eingefügt und werden die Wörter ,,einer Hauptverhandlung" durch die Wörter ,,eines Hauptverhandlungstermins", die Angabe ,,Abs.1" durch die Wörter ,,Absatz 1 Satz 1" und die Angabe ,,Abs. 2 Satz 1" durch die Wörter ,,Absatz 2 und 3" ersetzt. 7. § 340 wird wie folgt gefasst: ,,§ 340 Revision gegen Berufungsurteile bei Vertretung des Angeklagten Ist nach § 329 Absatz 2 verfahren worden, kann der Angeklagte die Revision gegen das auf seine Berufung hin ergangene Urteil nicht darauf stützen, dass seine Anwesenheit in der Berufungshauptverhandlung erforderlich gewesen wäre." 8. In § 341 Absatz 2 werden die Wörter ,,§§ 234, 387 Abs. 1, § 411 Abs. 2 und § 434 Abs. 1 Satz 1" durch die Wörter ,,§§ 234, 329 Absatz 2, § 387 Absatz 1, § 411 Absatz 2 und § 434 Absatz 1 Satz 1" und die Wörter ,,mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidigers" durch die Wörter ,,Verteidigers mit schriftlicher Vertretungsvollmacht" ersetzt. 9. In § 378 Satz 1 werden die Wörter ,,mit schriftlicher Vollmacht versehenen Rechtsanwalt" durch die Wörter ,,Rechtsanwalt mit schriftlicher Vertretungsvollmacht" ersetzt. 10. § 412 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ,,§ 329 Absatz 1, 3, 6 und 7 ist entsprechend anzuwenden." 11. § 459i wird aufgehoben. 12. In den §§ 234, 350 Absatz 2 Satz 1 und § 411 Absatz 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter ,,mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidiger" durch die Wörter ,,Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht" ersetzt. 13. Der Strafprozessordnung wird die aus der Anlage 1 zu dieser Vorschrift ersichtliche Inhaltsübersicht vorangestellt. Die Untergliederungen der Strafprozessordnung erhalten die Bezeichnung und Fassung, die sich jeweils aus der Inhaltsübersicht in der Anlage zu dieser Vorschrift ergibt. Die Vorschriften der Strafprozessordnung erhalten die Überschriften, die sich jeweils aus der Inhaltsübersicht in der Anlage zu dieser Vorschrift ergeben. Weggefallene Vorschriften erhalten keine Überschriften. Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1197) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen wird die aus der Anlage 2 zu dieser Vorschrift ersichtliche Inhaltsübersicht vorangestellt. 2. In § 81 Nummer 4 werden nach der Angabe ,,(ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1)" ein Komma und die Wörter ,,der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24) geändert worden ist, (Rahmenbeschluss Europäischer Haftbefehl)" eingefügt. 3. § 83 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: ,,3. bei Ersuchen zum Zweck der Strafvollstreckung die verurteilte Person zu der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung nicht persönlich erschienen ist oder". c) Die folgenden Absätze 2 bis 4 werden angefügt: ,,(2) Die Auslieferung ist abweichend von Absatz 1 Nummer 3 jedoch zulässig, wenn 1. die verurteilte Person a) rechtzeitig aa) persönlich zu der Verhandlung, die zu dem Urteil geführt hat, geladen wurde oder bb) auf andere Weise tatsächlich offiziell von dem vorgesehenen Termin und Ort der Verhandlung, die zu dem Urteil geführt hat, in Kenntnis gesetzt wurde, sodass zweifelsfrei nachgewiesen wurde, dass die verurteilte Person von der anberaumten Verhandlung Kenntnis hatte, und 1334 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 b) dabei darauf hingewiesen wurde, dass ein Urteil auch in ihrer Abwesenheit ergehen kann, 2. die verurteilte Person in Kenntnis des gegen sie gerichteten Verfahrens, an dem ein Verteidiger beteiligt war, eine persönliche Ladung durch Flucht verhindert hat oder 3. die verurteilte Person in Kenntnis der anberaumten Verhandlung einen Verteidiger bevollmächtigt hat, sie in der Verhandlung zu verteidigen, und sie durch diesen in der Verhandlung tatsächlich verteidigt wurde. (3) Die Auslieferung ist abweichend von Absatz 1 Nummer 3 auch zulässig, wenn die verurteilte Person nach Zustellung des Urteils 1. ausdrücklich erklärt hat, das ergangene Urteil nicht anzufechten, oder 2. innerhalb geltender Fristen keine Wiederaufnahme des Verfahrens oder kein Berufungsverfahren beantragt hat. Die verurteilte Person muss zuvor ausdrücklich über ihr Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder auf ein Berufungsverfahren, an dem sie teilnehmen kann und bei dem der Sachverhalt, einschließlich neuer Beweismittel, erneut geprüft und das ursprüngliche Urteil aufgehoben werden kann, belehrt worden sein. (4) Die Auslieferung ist abweichend von Absatz 1 Nummer 3 ferner zulässig, wenn der verurteilten Person unverzüglich nach ihrer Übergabe an den ersuchenden Mitgliedstaat das Urteil persönlich zugestellt werden wird und die verurteilte Person über ihr in Absatz 3 Satz 2 genanntes Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder ein Berufungsverfahren sowie über die hierfür geltenden Fristen belehrt werden wird." 4. § 83a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter ,,des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten" durch die Wörter ,,Europäischer Haftbefehl" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter ,,Auslieferung nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen" durch die Wörter ,,Überstellung oder Auslieferung nach dem Beschluss 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 205, S. 63)" ersetzt. 5. § 83b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Die Buchstaben a bis c werden die Nummern 1 bis 3. bb) Buchstabe d wird Nummer 4 und die Wörter ,,des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 190 S. 1)" werden durch die Wörter ,,Europäischer Haftbefehl" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Buchstaben a und b die Nummern 1 und 2. 6. § 83f wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter ,,des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 190 S. 1)" durch die Wörter ,,Europäischer Haftbefehl" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe ,,80 Abs. 4" durch die Angabe ,,80 Absatz 3" ersetzt. 7. In § 83i Satz 3 werden die Wörter ,,des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 190 S. 1)" durch die Wörter ,,Europäischer Haftbefehl" ersetzt. 8. In § 87 Absatz 1 Satz 1 werden nach der Angabe ,,(ABl. L 76 vom 22.3.2005, S. 16)" ein Komma und die Wörter ,,der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24) geändert worden ist, (Rahmenbeschluss Geldsanktionen)" eingefügt. 9. In § 87a Nummer 2 werden die Wörter ,,2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen" durch das Wort ,,Geldsanktionen" ersetzt. 10. § 87b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter ,,2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen" durch das Wort ,,Geldsanktionen" ersetzt. b) Absatz 3 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: ,,4. die betroffene Person zu der der Entscheidung zugrunde liegenden Verhandlung nicht persönlich erschienen ist,". c) Die folgenden Absätze 4 bis 6 werden angefügt: ,,(4) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist abweichend von Absatz 3 Nummer 4 jedoch zulässig, wenn 1. die betroffene Person a) rechtzeitig aa) persönlich zu der Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat, geladen wurde oder bb) auf andere Weise tatsächlich offiziell von dem vorgesehenen Termin und Ort der Verhandlung, die zur Entscheidung geführt hat, in Kenntnis gesetzt wurde, sodass zweifelsfrei nachgewiesen wurde, dass die betroffene Person von der anberaumten Verhandlung Kenntnis hatte, und b) dabei darauf hingewiesen wurde, dass eine Entscheidung auch in ihrer Abwesenheit ergehen kann, 2. die betroffene Person in Kenntnis des gegen sie gerichteten Verfahrens, an dem ein Vertei- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 1335 diger beteiligt war, eine persönliche Ladung durch Flucht verhindert hat oder 3. die betroffene Person in Kenntnis der anberaumten Verhandlung einen Verteidiger bevollmächtigt hat, sie in der Verhandlung zu verteidigen, und sie durch diesen in der Verhandlung tatsächlich verteidigt wurde. (5) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist abweichend von Absatz 3 Nummer 4 auch zulässig, wenn die betroffene Person nach Zustellung der Entscheidung 1. ausdrücklich erklärt hat, die ergangene Entscheidung nicht anzufechten, oder 2. innerhalb geltender Fristen keine Wiederaufnahme des Verfahrens oder kein Berufungsverfahren beantragt hat. Die betroffene Person muss zuvor ausdrücklich über ihr Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder auf ein Berufungsverfahren, an dem sie teilnehmen kann und bei dem der Sachverhalt, einschließlich neuer Beweismittel, erneut geprüft und die ursprüngliche Entscheidung aufgehoben werden kann, belehrt worden sein. (6) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist abweichend von Absatz 3 Nummer 4 ferner zulässig, wenn die betroffene Person nach ausdrücklicher Unterrichtung über das Verfahren und die Möglichkeit, bei der Verhandlung persönlich zu erscheinen, 1. ausdrücklich auf das Recht auf mündliche Anhörung verzichtet hat und 2. erklärt hat, die Entscheidung nicht anzufechten." 11. In § 87o Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ,,2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen" durch das Wort ,,Geldsanktionen" ersetzt. 12. § 88 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach der Angabe ,,(ABl. L 328 vom 24.11.2006, S. 59)" ein Komma und die Wörter ,,der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24) geändert worden ist, (Rahmenbeschluss Einziehung)" eingefügt. b) In Satz 2 wird die Angabe ,,2006/783/JI" durch das Wort ,,Einziehung" ersetzt. 13. § 88a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 und in Nummer 2 Buchstabe a jeweils die Angabe ,,2006/783/JI" durch das Wort ,,Einziehung" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: ,,2. die betroffene Person zu der der Anordnung des Verfalls oder der Einziehung zugrunde liegenden Verhandlung nicht persönlich erschienen ist;". bb) In Nummer 3 wird das Wort ,,verurteilte" durch das Wort ,,betroffene" ersetzt. c) Die folgenden Absätze 3 und 4 werden angefügt: ,,(3) Die Vollstreckung einer nach Absatz 1 übersandten Anordnung des Verfalls oder der Einziehung ist in Abweichung von Absatz 2 Nummer 2 jedoch zulässig, wenn 1. die betroffene Person a) rechtzeitig aa) persönlich zu der Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat, geladen wurde oder bb) auf andere Weise tatsächlich offiziell von dem vorgesehenen Termin und Ort der Verhandlung, die zur Entscheidung geführt hat, in Kenntnis gesetzt wurde, sodass zweifelsfrei nachgewiesen wurde, dass die betroffene Person von der anberaumten Verhandlung Kenntnis hatte, und b) dabei darauf hingewiesen wurde, dass eine Entscheidung auch in ihrer Abwesenheit ergehen kann, 2. die betroffene Person in Kenntnis des gegen sie gerichteten Verfahrens, an dem ein Verteidiger beteiligt war, eine persönliche Ladung durch Flucht verhindert hat oder 3. die betroffene Person in Kenntnis der anberaumten Verhandlung einen Verteidiger bevollmächtigt hat, sie in der Verhandlung zu verteidigen, und sie durch diesen in der Verhandlung tatsächlich verteidigt wurde. (4) Die Vollstreckung einer nach Absatz 1 übersandten Anordnung des Verfalls oder der Einziehung ist in Abweichung von Absatz 2 Nummer 2 auch zulässig, wenn die betroffene Person nach Zustellung der Entscheidung 1. ausdrücklich erklärt hat, die ergangene Entscheidung nicht anzufechten, oder 2. innerhalb geltender Fristen keine Wiederaufnahme des Verfahrens oder kein Berufungsverfahren beantragt hat. Die betroffene Person muss zuvor ausdrücklich über ihr Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder auf ein Berufungsverfahren, an dem sie teilnehmen kann und bei dem der Sachverhalt, einschließlich neuer Beweismittel, erneut geprüft und die ursprüngliche Entscheidung aufgehoben werden kann, belehrt worden sein." 14. § 88b Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe ,,2006/783/JI" durch das Wort ,,Einziehung" ersetzt. b) In Nummer 8 wird das Wort ,,verurteilten" durch das Wort ,,betroffenen" ersetzt. 15. In § 88c Nummer 1 wird die Angabe ,,2006/783/JI" durch das Wort ,,Einziehung" ersetzt. 16. In § 88d Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ,,verurteilten" durch das Wort ,,betroffenen" ersetzt. 17. In § 90 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ,,2006/783/JI" durch das Wort ,,Einziehung" ersetzt. 18. § 94 Absatz 1 wird wie folgt geändert: 1336 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe ,,(ABl. EU Nr. L 196 S. 45)" durch die Wörter ,,(ABl. L 196 vom 2.8.2003, S. 45) (Rahmenbeschluss Sicherstellung)" ersetzt. b) In Nummer 1 wird die Angabe ,,2003/577/JI" durch das Wort ,,Sicherstellung" ersetzt. 19. In § 95 Absatz 1 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter ,,2003/577/JI des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union" durch das Wort ,,Sicherstellung" ersetzt. 20. In § 97 werden die Wörter ,,2003/577/JI des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union" durch das Wort ,,Sicherstellung" ersetzt. 21. In § 98 Satz 1 werden die Wörter ,,2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (ABl. L 76 vom 22.3.2005, S. 16)" durch das Wort ,,Geldsanktionen" ersetzt. 22. Vor § 99 wird folgender § 98a eingefügt: ,,§ 98a Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen In Abweichung von § 83a Absatz 1, § 83f Absatz 1, § 87a Nummer 2, § 88b Absatz 1 und § 88c Nummer 1 ist die Vorlage des dort genannten Europäischen Haftbefehls oder der dort genannten Bescheinigungen ebenfalls in der Fassung vor dem 28. März 2011 zulässig, sofern der ersuchende Mitgliedstaat der Europäischen Union auf andere Art und Weise die zusätzlichen Angaben übermittelt, die gemäß den Artikeln 2 bis 4 des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 zur Änderung der Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI und 2008/947/JI, zur Stärkung der Verfahrensrechte von Personen und zur Förderung der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen, die im Anschluss an eine Verhandlung ergangen sind, zu der die betroffene Person nicht erschienen ist (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24), erforderlich sind. Diese Regelung wird nicht mehr angewendet, sobald der letzte Mitgliedstaat der Europäischen Union den Rahmenbeschluss 2009/299/JI in sein nationales Recht umgesetzt hat. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag, ab dem Satz 1 gemäß Satz 2 nicht mehr angewendet wird, im Bundesanzeiger bekannt." Artikel 3 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, werden die Wörter ,,Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3" durch die Wörter ,,Absatz 1 Satz 1 und 4 sowie Absatz 7" ersetzt. Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen In § 2 Absatz 2 Nummer 4 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. März 1971 (BGBl. I S. 157), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, werden die Wörter ,,den §§ 111d und 111o" durch die Angabe ,,§ 111d" ersetzt und werden die Wörter ,,sowie die Vermögensbeschlagnahme nach § 111p der Strafprozessordnung" gestrichen. Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 53 Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern ,,eines gewählten Beistands" die Wörter ,,aufgrund seiner Bestellung" eingefügt. 2. In den Nummern 5101, 5103, 5107 und 5109 der Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) wird jeweils im Gebührentatbestand die Angabe ,,40,00" durch die Angabe ,,60,00" ersetzt. Artikel 6 Änderung der Patentanwaltsordnung In § 125 Absatz 4 Satz 3 der Patentanwaltsordnung vom 7. September 1966 (BGBl. I S. 557), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 13 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3799) geändert worden ist, werden die Wörter ,,Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3" durch die Wörter ,,Absatz 1 Satz 1 und 4 sowie Absatz 7" ersetzt. Artikel 7 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes Dem § 69 Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3427), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: ,,Zu einer Vertretung des Angeklagten ist er nicht befugt." Artikel 8 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung In § 143 Absatz 4 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom Änderung des Steuerberatungsgesetzes In § 127 Absatz 4 Satz 2 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 1337 geändert worden ist, werden die Wörter ,,Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3" durch die Wörter ,,Absatz 1 Satz 1 und 4 sowie Absatz 7" ersetzt. Artikel 9 ses Gesetzes wird das Grundrecht der Freiheit der Person nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes eingeschränkt. Artikel 10 Einschränkung von Grundrechten Durch Artikel 1 Nummer 2, 5 (§ 329 Absatz 3 der Strafprozessordnung) und Nummer 6 Buchstabe b die- Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 17. Juli 2015 Der Bundespräsident Joachim Gauck Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister d e r J u s t i z u n d f ü r Ve r b r a u c h e r s c h u t z Heiko Maas 1338 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 Anlage 1 (zu Artikel 1 Nummer 13) Inhaltsübersicht Erstes Buch A ll g e m e i n e Vo r s c h r i f t e n Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte § § § § § § § 1 2 3 4 5 6 6a Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes Verbindung und Trennung von Strafsachen Begriff des Zusammenhanges Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen Maßgebendes Verfahren Prüfung der sachlichen Zuständigkeit Zuständigkeit besonderer Strafkammern Zweiter Abschnitt Gerichtsstand § § § § 7 8 9 10 Gerichtsstand des Tatortes Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes Gerichtsstand des Ergreifungsortes Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer Deutscher und deutscher Beamter Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in besonderer Auslandsverwendung Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit (weggefallen) (weggefallen) Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts Befugnisse bei Gefahr im Verzug Dritter Abschnitt Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen § 22 § 23 § § § § § § § § 24 25 26 26a 27 28 29 30 Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes Ausschließung eines Richters wegen Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit Ablehnungszeitpunkt Ablehnungsverfahren Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags Entscheidung über einen zulässigen Ablehnungsantrag Rechtsmittel Vornahme unaufschiebbarer Amtshandlungen Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von Amts wegen Schöffen, Urkundsbeamte (weggefallen) § 33 § 33a § 34 § 34a § § § § § § § § § 35 35a 36 37 38 39 40 41 41a Vierter Abschnitt Gerichtliche Entscheidungen und Kommunikation zwischen den Beteiligten Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtgewährung rechtlichen Gehörs Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss Bekanntmachung Rechtsmittelbelehrung Zustellung und Vollstreckung Zustellungsverfahren Unmittelbare Ladung (weggefallen) Öffentliche Zustellung Zustellungen an die Staatsanwaltschaft Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften Fünfter Abschnitt Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 42 § 43 § 44 § 45 § 46 § 47 Berechnung von Tagesfristen Berechnung von Wochen- und Monatsfristen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag Zuständigkeit; Rechtsmittel Keine Vollstreckungshemmung Sechster Abschnitt Zeugen § 48 § 49 § 50 § 51 § 52 § 53 § 53a § 54 § § § § § § § § § § § § § § § 55 56 57 58 58a 58b 59 60 61 62 63 64 65 66 67 Zeugenpflichten; Ladung Vernehmung des Bundespräsidenten Vernehmung von Abgeordneten und Mitgliedern einer Regierung Folgen des Ausbleibens eines Zeugen Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger Zeugnisverweigerungsrecht der Berufshelfer Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes Auskunftsverweigerungsrecht Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes Belehrung Vernehmung; Gegenüberstellung Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton Vernehmung im Wege der Bild- und Tonübertragung Vereidigung Vereidigungsverbote Recht zur Eidesverweigerung Vereidigung im vorbereitenden Verfahren Vereidigung bei Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter Eidesformel Eidesgleiche Bekräftigung der Wahrheit von Aussagen Eidesleistung bei Hör- oder Sprachbehinderung Berufung auf einen früheren Eid § 10a § 11 § 11a § 12 § 13 § 13a § 14 § 15 § 16 § § § § 17 18 19 20 § 21 § 31 § 32 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 § 68 § 68a § 68b § 69 § 70 § 71 Vernehmung zur Person; Beschränkung von Angaben, Zeugenschutz Beschränkung des Fragerechts aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes Zeugenbeistand Vernehmung zur Sache Folgen unberechtigter Zeugnis- oder Eidesverweigerung Zeugenentschädigung Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein § 72 § 73 § 74 § 75 § 76 § 77 § § § § § 78 79 80 80a 81 Anwendung der Vorschriften über Zeugen auf Sachverständige Auswahl des Sachverständigen Ablehnung des Sachverständigen Pflicht des Sachverständigen zur Erstattung des Gutachtens Gutachtenverweigerungsrecht des Sachverständigen Ausbleiben oder unberechtigte Gutachtenverweigerung des Sachverständigen Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen Vereidigung des Sachverständigen Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung Vorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten Untersuchung anderer Personen Durchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts Molekulargenetische Untersuchung Verfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung DNA-Identitätsfeststellung DNA-Reihenuntersuchung Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren Anordnung einer neuen Begutachtung Sachverständigenvergütung Sachverständige Zeugen Richterlicher Augenschein Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung Umfang der Leichenöffnung Öffnung der Leiche eines Neugeborenen Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung Schriftgutachten Achter Abschnitt Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung § 94 § § § § § § § 95 96 97 98 98a 98b 98c Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken Herausgabepflicht Amtlich verwahrte Schriftstücke Beschlagnahmeverbot Verfahren bei der Beschlagnahme Rasterfahndung Verfahren bei der Rasterfahndung Maschineller Abgleich mit vorhandenen Daten § § § § § § § § 112 112a 113 114 114a 114b 114c 114d § § § § § § § 99 100 100a 100b 100c 100d 100e 1339 § 81a § 81b § 81c § 81d § § § § § § § § § § § § § § § 81e 81f 81g 81h 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 § 93 Postbeschlagnahme Verfahren bei der Postbeschlagnahme Telekommunikationsüberwachung Verfahren bei der Telekommunikationsüberwachung Akustische Wohnraumüberwachung Verfahren bei der akustischen Wohnraumüberwachung Berichtspflicht bei der akustischen Wohnraumüberwachung § 100f Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum § 100g Erhebung von Verkehrsdaten § 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum § 100i Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten § 100j Bestandsdatenauskunft § 101 Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen § 102 Durchsuchung bei Beschuldigten § 103 Durchsuchung bei anderen Personen § 104 Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit § 105 Verfahren bei der Durchsuchung § 106 Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts § 107 Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmeverzeichnis § 108 Beschlagnahme anderer Gegenstände § 109 Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände § 110 Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien § 110a Verdeckter Ermittler § 110b Verfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers § 110c Befugnisse des Verdeckten Ermittlers § 111 Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten § 111a Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis § 111b Sicherstellung dem Verfall oder der Einziehung unterliegender Gegenstände § 111c Sicherstellung durch Beschlagnahme § 111d Sicherstellung durch dinglichen Arrest § 111e Verfahren bei der Beschlagnahme und dem dinglichen Arrest § 111f Durchführung der Beschlagnahme und Vollziehung des dinglichen Arrestes § 111g Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des Verletzten bei der Beschlagnahme § 111h Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des Verletzten bei dem dinglichen Arrest § 111i Aufrechterhaltung der Beschlagnahme für einen befristeten Zeitraum § 111k Herausgabe beweglicher Sachen an den Verletzten § 111l Notveräußerung beschlagnahmter oder gepfändeter Vermögenswerte § 111m Beschlagnahme eines Druckwerks oder einer sonstigen Schrift § 111n Verfahren bei der Beschlagnahme eines Druckwerks Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe Haftgrund der Wiederholungsgefahr Untersuchungshaft bei leichteren Taten Haftbefehl Aushändigung des Haftbefehls; Übersetzung Belehrung des verhafteten Beschuldigten Benachrichtigung von Angehörigen Mitteilungen an die Vollzugsanstalt 1340 § 114e § § § § § § § § § § 115 115a 116 116a 116b 117 118 118a 118b 119 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 Übermittlung von Erkenntnissen durch die Vollzugsanstalt Vorführung vor den zuständigen Richter Vorführung vor den Richter des nächsten Amtsgerichts Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls Aussetzung gegen Sicherheitsleistung Verhältnis von Untersuchungshaft zu anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen Haftprüfung Verfahren bei der Haftprüfung Mündliche Verhandlung bei der Haftprüfung Anwendung von Rechtsmittelvorschriften Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft Gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der Vollzugsbehörde Aufhebung des Haftbefehls Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht Höchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnahmen Verfall der geleisteten Sicherheit Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen Einstweilige Unterbringung Vorläufige Festnahme Absehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme Vorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren Vorführung bei vorläufiger Festnahme Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklageerhebung Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags Elfter Abschnitt Verteidigung § 137 § 138 § 138a § 138b § § § § § § § § § § § § § § § § § 138c 138d 139 140 141 142 143 144 145 145a 146 146a 147 148 148a 149 150 Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers Wahlverteidiger Ausschließung des Verteidigers Ausschließung bei Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland Zuständigkeit für die Ausschließungsentscheidung Verfahren bei Ausschließung des Verteidigers Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar Notwendige Verteidigung Bestellung eines Pflichtverteidigers Auswahl des zu bestellenden Pflichtverteidigers Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers (weggefallen) Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers Zustellungen an den Verteidiger Verbot der Mehrfachverteidigung Zurückweisung eines Wahlverteidigers Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger Durchführung von Überwachungsmaßnahmen Zulassung von Beiständen (weggefallen) Zweites Buch Ve r f a h re n i m e r s t e n R e c h t s z u g Erster Abschnitt Öffentliche Klage § 151 § 152 § 152a § 153 § 153a § 153b Anklagegrundsatz Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz Landesgesetzliche Vorschriften über die Strafverfolgung von Abgeordneten Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen Absehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen von Strafe Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen überwiegender öffentlicher Interessen Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen tätiger Reue Absehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch Teileinstellung bei mehreren Taten Beschränkung der Verfolgung Absehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung Absehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung Verfolgung bei zivil- oder verwaltungsrechtlicher Vorfrage Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung Täter-Opfer-Ausgleich Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs Anklagerücknahme Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter § 119a § § § § 120 121 122 122a § 123 § § § § § § 124 125 126 126a 127 127a § 127b § 128 § 129 § 130 9a. Abschnitt Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung § 131 § 131a § 131b § 131c § 132 Ausschreibung zur Festnahme Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung Veröffentlichung von Abbildungen des Beschuldigten oder Zeugen Anordnung und Bestätigung von Fahndungsmaßnahmen Sicherheitsleistung, Zustellungsbevollmächtigter § 153c § 153d § 153e § 153f § 154 § 154a § 154b § 154c § 154d § 154e 9b. Abschnitt Vorläufiges Berufsverbot § 132a Anordnung und Aufhebung eines vorläufigen Berufsverbots Zehnter Abschnitt Vernehmung des Beschuldigten § § § § § 133 134 135 136 136a Ladung Vorführung Sofortige Vernehmung Erste Vernehmung Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote § 154f § 155 § § § § 155a 155b 156 157 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 Zweiter Abschnitt Vorbereitung der öffentlichen Klage § 158 § 159 § 160 § 160a § 160b § 161 § 161a § § § § § § § 162 163 163a 163b 163c 163d 163e Strafanzeige; Strafantrag Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft Ermittlungsrichter Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren Vernehmung des Beschuldigten Maßnahmen zur Identitätsfeststellung Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung Speicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen Ausschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kontrollen Längerfristige Observation Festnahme von Störern Richterliche Untersuchungshandlungen bei Gefahr im Verzug Beweisanträge des Beschuldigten bei richterlichen Vernehmungen Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft Protokoll über richterliche Untersuchungshandlungen Art der Protokollierung richterlicher Untersuchungshandlungen Protokoll über staatsanwaltschaftliche Untersuchungshandlungen Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen Anwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen Augenscheins Vernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheitsberechtigten Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes Vermerk über den Abschluss der Ermittlungen Entscheidung über eine Anklageerhebung Einstellungsbescheid Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren Verfahren des Gerichts nach Antragstellung Verwerfung des Antrags Anordnung der Anklageerhebung Sicherheitsleistung durch den Antragsteller Kosten Dritter Abschnitt (weggefallen) § 233 Vierter Abschnitt Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens § § § § § § 198 199 200 201 202 202a (weggefallen) Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens Inhalt der Anklageschrift Übermittlung der Anklageschrift Anordnung ergänzender Beweiserhebungen Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten Eröffnungsbeschluss § 234 § 234a § 235 § 236 § § § § 237 238 239 240 § 204 § 205 § § § § § § § § 206 206a 206b 207 208 209 209a 210 1341 § 211 Nichteröffnungsbeschluss Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen Keine Bindung an Anträge Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis Einstellung des Verfahrens wegen Gesetzesänderung Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (weggefallen) Eröffnungszuständigkeit Besondere funktionelle Zuständigkeiten Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungsbeschluss Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss Fünfter Abschnitt Vorbereitung der Hauptverhandlung § 212 § 213 § 214 § § § § § § § § § § § § § 215 216 217 218 219 220 221 222 222a 222b 223 224 225 § 163f § 164 § 165 § 166 § 167 § 168 § 168a § 168b § 168c § 168d § 168e § 169 § § § § § § § § § 169a 170 171 172 173 174 175 176 177 § 225a Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung Ladungen durch den Vorsitzenden; Herbeischaffung der Beweismittel Zustellung des Eröffnungsbeschlusses Ladung des Angeklagten Ladungsfrist Ladung des Verteidigers Beweisanträge des Angeklagten Unmittelbare Ladung durch den Angeklagten Herbeischaffung von Beweismitteln von Amts wegen Namhaftmachung von Zeugen und Sachverständigen Mitteilung der Besetzung des Gerichts Besetzungseinwand Vernehmungen durch beauftragte oder ersuchte Richter Benachrichtigung der Beteiligten über den Termin Einnahme des richterlichen Augenscheins durch beauftragte oder ersuchte Richter Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung Sechster Abschnitt Hauptverhandlung § § § § § § § 226 227 228 229 230 231 231a § 231b § 231c § 232 § 203 Ununterbrochene Gegenwart Mehrere Staatsanwälte und Verteidiger Aussetzung und Unterbrechung Höchstdauer einer Unterbrechung Ausbleiben des Angeklagten Anwesenheitspflicht des Angeklagten Herbeiführung der Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten Fortsetzung nach Entfernung des Angeklagten zur Aufrechterhaltung der Ordnung Beurlaubung einzelner Angeklagter und ihrer Pflichtverteidiger Durchführung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Angeklagten Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen Vertretung des abwesenden Angeklagten Befugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwesenden Angeklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhandlung ohne den Angeklagten Anordnung des persönlichen Erscheinens des Angeklagten Verbindung mehrerer Strafsachen Verhandlungsleitung Kreuzverhör Fragerecht 1342 § 241 § 241a § 242 § 243 § 244 § 245 § 246 § 246a § 247 § 247a § 248 § 249 § 250 § 251 § 252 § 253 § 254 § 255 § 255a § 256 § 257 § 257a § 257b § 257c § 258 § 259 § 260 § 261 § 262 § 263 § 264 § 265 § 265a § 266 § 267 § 268 § 268a § 268b § 268c § 268d § 269 § 270 § 271 § 272 § 273 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 Zurückweisung von Fragen durch den Vorsitzenden Vernehmung minderjähriger Zeugen durch den Vorsitzenden Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen Gang der Hauptverhandlung Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen Umfang der Beweisaufnahme; präsente Beweismittel Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen Entlassung der Zeugen und Sachverständigen Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung; Selbstleseverfahren Grundsatz der persönlichen Vernehmung Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung Verlesung eines richterlichen Protokolls bei Geständnis oder Widersprüchen Protokollierung der Verlesung Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung Verlesung der Erklärungen von Behörden und Sachverständigen Befragung des Angeklagten und Erklärungsrechte nach einer Beweiserhebung Form von Anträgen und Anregungen zu Verfahrensfragen Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes Dolmetscher Urteil Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen Abstimmung Gegenstand des Urteils Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage Befragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen oder Weisungen Nachtragsanklage Urteilsgründe Urteilsverkündung Aussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Maßregeln zur Bewährung Beschluss über die Fortdauer der Untersuchungshaft Belehrung bei Anordnung eines Fahrverbots Belehrung bei vorbehaltener Sicherungsverwahrung Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung Hauptverhandlungsprotokoll Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls Beurkundung der Hauptverhandlung § § § § § § § § § § 304 305 305a 306 307 308 309 310 311 311a Zweiter Abschnitt Beschwerde Zulässigkeit Nicht der Beschwerde unterliegende Entscheidungen Beschwerde gegen Strafaussetzungsbeschluss Einlegung; Abhilfeverfahren Keine Vollzugshemmung Befugnisse des Beschwerdegerichts Entscheidung Weitere Beschwerde Sofortige Beschwerde Nachträgliche Anhörung des Gegners § § § § § § § § 296 297 298 299 300 301 302 303 Rechtsmittelberechtigte Einlegung durch den Verteidiger Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter Abgabe von Erklärungen bei Freiheitsentzug Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels Wirkung eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft Zurücknahme und Verzicht Zustimmungserfordernis bei Zurücknahme Drittes Buch Rechtsmittel Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 274 § 275 Beweiskraft des Protokolls Absetzungsfrist und Form des Urteils Siebter Abschnitt Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung § 275a Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unterbringungsbefehl Achter Abschnitt Verfahren gegen Abwesende § § § § § § § § § § § § § 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 Begriff der Abwesenheit (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen) Beweissicherungszweck Vertretung von Abwesenden Benachrichtigung von Abwesenden Öffentliche Aufforderung zum Erscheinen oder zur Aufenthaltsortsanzeige Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Richter Vermögensbeschlagnahme Bekanntmachung der Beschlagnahme Wirkung der Bekanntmachung Aufhebung der Beschlagnahme Verfahren nach Anklageerhebung Sicheres Geleit § 289 § § § § § § 290 291 292 293 294 295 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 Dritter Abschnitt Berufung § 312 § 313 § § § § § § § § § § § § § § § § § 314 315 316 317 318 319 320 321 322 322a 323 324 325 326 327 328 329 Zulässigkeit Annahmeberufung bei geringen Geldstrafen und Geldbußen Form und Frist Berufung und Wiedereinsetzungsantrag Hemmung der Rechtskraft Berufungsbegründung Berufungsbeschränkung Verspätete Einlegung Aktenübermittlung an die Staatsanwaltschaft Aktenübermittlung an das Berufungsgericht Verwerfung ohne Hauptverhandlung Entscheidung über die Annahme der Berufung Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung Gang der Berufungshauptverhandlung Verlesung von Urkunden Schlussvorträge Umfang der Urteilsprüfung Inhalt des Berufungsurteils Ausbleiben des Angeklagten; Vertretung in der Berufungshauptverhandlung Maßnahmen bei Berufung des gesetzlichen Vertreters Verbot der Verschlechterung Anwendbarkeit der Vorschriften über die erstinstanzliche Hauptverhandlung Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil a b g e s c h l o s s e n e n Ve r f a h r e n s § 359 § 360 § 361 § § § § 362 363 364 364a 1343 § 364b § 365 § 366 § 367 § § § § § § 368 369 370 371 372 373 § 330 § 331 § 332 § 373a Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten Keine Hemmung der Vollstreckung Wiederaufnahme nach Vollstreckung oder Tod des Verurteilten Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten Unzulässigkeit Behauptung einer Straftat Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag Inhalt und Form des Antrags Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung Verwerfung wegen Unzulässigkeit Beweisaufnahme Entscheidung über die Begründetheit Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung Sofortige Beschwerde Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung Verfahren bei Strafbefehl Fünftes Buch Vierter Abschnitt Revision § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 354a 355 356 356a Zulässigkeit (weggefallen) Sprungrevision Überprüfung der dem Urteil vorausgegangenen Entscheidungen Revisionsgründe Absolute Revisionsgründe Rechtsnormen zugunsten des Angeklagten Revision gegen Berufungsurteile bei Vertretung des Angeklagten Form und Frist Revision und Wiedereinsetzungsantrag Hemmung der Rechtskraft Revisionsbegründung Revisionsbegründungsfrist Verspätete oder formwidrige Einlegung Zustellung; Gegenerklärung; Vorlage der Akten an das Revisionsgericht Unzuständigkeit des Gerichts Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss Revisionshauptverhandlung Gang der Revisionshauptverhandlung Umfang der Urteilsprüfung Aufhebung des Urteils und der Feststellungen Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung Entscheidung bei Gesetzesänderung Verweisung an das zuständige Gericht Urteilsverkündung Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung Revisionserstreckung auf Mitverurteilte Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung B e t e i l i g u n g d e s Ve r l e t z t e n a m Ve r f a h r e n Erster Abschnitt Privatklage § § § § § § § § 374 375 376 377 378 379 379a 380 Zulässigkeit; Privatklageberechtigte Mehrere Privatklageberechtigte Anklageerhebung bei Privatklagedelikten Beteiligung der Staatsanwaltschaft; Übernahme der Verfolgung Beistand und Vertreter des Privatklägers Sicherheitsleistung; Prozesskostenhilfe Gebührenvorschuss Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung Erhebung der Privatklage Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten Eröffnungs- oder Zurückweisungsbeschluss; Einstellung bei geringer Schuld Weiteres Verfahren Stellung des Privatklägers; Ladung; Akteneinsicht Ladung von Zeugen und Sachverständigen Vertretung in der Hauptverhandlung Widerklage Einstellung durch Urteil bei Verdacht eines Offizialdelikts Rechtsmittel des Privatklägers Rücknahme der Privatklage; Verwerfung bei Versäumung; Wiedereinsetzung Wirkung der Rücknahme Tod des Privatklägers Bekanntmachung an den Beschuldigten Zweiter Abschnitt Nebenklage § 395 Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger § 381 § 382 § 383 § § § § § § § § 384 385 386 387 388 389 390 391 § 392 § 393 § 394 § 357 § 358 1344 § 396 § § § § 397 397a 398 399 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 Anschlusserklärung; Entscheidung über die Befugnis zum Anschluss Verfahrensrechte des Nebenklägers Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe Fortgang des Verfahrens bei Anschluss Bekanntmachung und Anfechtbarkeit früherer Entscheidungen Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers Einlegung eines Rechtsmittels durch den Nebenkläger Widerruf der Anschlusserklärung; Tod des Nebenklägers Dritter Abschnitt Entschädigung des Verletzten § § § § § § § 423 424 425 426 427 428 429 (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen) Dritter Abschnitt Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme § 430 § 431 § 432 § § § § § § § § § 433 434 435 436 437 438 439 440 441 Beschränkung auf andere Rechtsfolgen Einziehungsbeteiligung Anhörung von möglichen Einziehungsbeteiligten im vorbereitenden Verfahren Stellung des Einziehungsbeteiligten im Hauptverfahren Vertretung des Einziehungsbeteiligten Terminsnachricht an Einziehungsbeteiligte Durchführung der Hauptverhandlung Überprüfungsumfang im Rechtsmittelverfahren Einziehung durch Strafbefehl Nachverfahren Selbständiges Einziehungsverfahren Verfahren bei Einziehung im Nachverfahren oder selbständigen Einziehungsverfahren Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen; Verfallsbeteiligte Vermögensbeschlagnahme Vierter Abschnitt Verfahren bei Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen § § § § § 444 445 446 447 448 Verfahren (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen) Siebentes Buch Strafvollstreckung u nd K o s t en d e s Ver f ah ren s Erster Abschnitt Strafvollstreckung § 449 § 450 § 450a § 451 § 452 § 453 § 453a § 453b § 453c § 454 § 454a § 454b § 455 § 455a § 456 Vollstreckbarkeit Anrechnung von Untersuchungshaft und Führerscheinentziehung Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung Vollstreckungsbehörde Begnadigungsrecht Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt Belehrung bei Strafaussetzung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt Bewährungsüberwachung Vorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung Beginn der Bewährungszeit; Aufhebung der Aussetzung des Strafrestes Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen; Unterbrechung Strafausstand wegen Vollzugsuntauglichkeit Strafausstand aus Gründen der Vollzugsorganisation Vorübergehender Aufschub § 400 § 401 § 402 § 403 § 404 § 405 § 406 § 406a § 406b § 406c Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren Antrag des Verletzten; Prozesskostenhilfe Vergleich Entscheidung über den Antrag im Strafurteil; Absehen von einer Entscheidung Rechtsmittel Vollstreckung Wiederaufnahme des Verfahrens Vierter Abschnitt Sonstige Befugnisse des Verletzten § 442 § 443 § § § § § 406d 406e 406f 406g 406h Auskunft über den Stand des Verfahrens Akteneinsicht; Auskunft Verletztenbeistand Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse Sechstes Buch B e s o n d e r e A r t e n d e s Ve r f a h re n s Erster Abschnitt Verfahren bei Strafbefehlen § 407 § 408 § 408a § 408b § 409 § 410 § 411 § 412 Zulässigkeit Richterliche Entscheidung über einen Strafbefehlsantrag Strafbefehlsantrag nach Eröffnung des Hauptverfahrens Bestellung eines Verteidigers bei beantragter Freiheitsstrafe Inhalt des Strafbefehls Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft Verwerfung wegen Unzulässigkeit; Termin zur Hauptverhandlung Ausbleiben des Angeklagten; Einspruchsverwerfung Zweiter Abschnitt Sicherungsverfahren § § § § 413 414 415 416 Zulässigkeit Verfahren; Antragsschrift Hauptverhandlung ohne Beschuldigten Übergang in das Strafverfahren 2a. Abschnitt Beschleunigtes Verfahren § § § § § § 417 418 419 420 421 422 Zulässigkeit Durchführung der Hauptverhandlung Entscheidung des Gerichts; Strafmaß Beweisaufnahme (weggefallen) (weggefallen) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 § 456a § 456b § 456c § 457 § 458 § 459 § § § § § § 459a 459b 459c 459d 459e 459f Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung (weggefallen) Aufschub und Aussetzung des Berufsverbotes Ermittlungshandlungen; Vorführungsbefehl, Vollstreckungshaftbefehl Gerichtliche Entscheidungen bei Strafvollstreckung Vollstreckung der Geldstrafe; Anwendung der Justizbeitreibungsordnung Bewilligung von Zahlungserleichterungen Anrechnung von Teilbeträgen Beitreibung der Geldstrafe Unterbleiben der Vollstreckung einer Geldstrafe Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe Vollstreckung der Nebenfolgen; Anwendung der Justizbeitreibungsordnung Einwendungen gegen vollstreckungsbehördliche Entscheidungen; Zuständigkeit Nachträgliche Gesamtstrafenbildung Anrechnung des Aufenthalts in einem Krankenhaus Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsstellen Beschlagnahme von Führerscheinen Öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung Gerichtshilfe Zweiter Abschnitt Kosten des Verfahrens § 464 § 464a § 464b § 464c § 464d § 465 § 466 § 467 § 467a § 468 § 469 Kosten- und Auslagenentscheidung; sofortige Beschwerde Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen Kostenfestsetzung Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Übersetzers für den Angeschuldigten Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen Kostentragungspflicht des Verurteilten Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuldner Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung Auslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Anklagerücknahme Kosten bei Straffreierklärung Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige Kosten bei Zurücknahme des Strafantrags Kosten bei Privatklage Notwendige Auslagen des Nebenklägers Kosten und notwendige Auslagen bei Adhäsionsverfahren Zweiter Abschnitt Dateiregelungen § 483 § 484 § 485 § 486 § 487 § § § § 488 489 490 491 § 472b § 473 § 473a 1345 Kosten und notwendige Auslagen bei Nebenbeteiligung Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel; Kosten der Wiedereinsetzung Kosten und notwendige Auslagen bei gesonderter Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ermittlungsmaßnahme Achtes Buch Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, s o ns t i g e Ve r w e nd u ng v o n Da t e n für verfahrensübergreifende Zwecke, Dateiregelungen, länderübergreifendes s t aa t s an wa l ts ch af t l i ch e s Ver f ah ren sreg i s t er Erster Abschnitt Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke § 474 § 475 § 476 § 477 § 478 § 479 § 480 § 481 § 482 Auskünfte und Akteneinsicht für Justizbehörden und andere öffentliche Stellen Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen und sonstige Stellen Auskünfte und Akteneinsicht zu Forschungszwecken Datenübermittlung und Verwendungsbeschränkungen Entscheidung über Auskunft oder Akteneinsicht; Rechtsbehelfe Datenübermittlung von Amts wegen Unberührt bleibende Übermittlungsregelungen Verwendung personenbezogener Daten für polizeiliche Zwecke Mitteilung des Aktenzeichens und des Verfahrensausgangs an die Polizei § 459g § 459h § 460 § 461 § 462 § 462a § 463 § § § § 463a 463b 463c 463d Datenverarbeitung für Zwecke des Strafverfahrens Datenverarbeitung für Zwecke künftiger Strafverfahren; Verordnungsermächtigung Datenverarbeitung für Zwecke der Vorgangsverwaltung Gemeinsame Dateien Übermittlung gespeicherter Daten; Auskunft aus einer Datei Automatisierte Verfahren für Datenübermittlungen Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten Errichtungsanordnung für automatisierte Dateien Auskunft an Betroffene Dritter Abschnitt Länderübergreifendes staatsanwaltliches Verfahrensregister § § § § 470 471 472 472a § 492 § 493 § 494 § 495 Zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister Automatisiertes Verfahren für Datenübermittlungen Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Verordnungsermächtigung Auskunft an Betroffene 1346 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 Anlage 2 (zu Artikel 2 Nummer 1) Inhaltsübersicht Erster Teil Anwendungsbereich § 1 Anwendungsbereich Zweiter Teil Auslieferung an das Ausland § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § 2 3 4 5 6 7 8 9 9a 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 Grundsatz Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung Akzessorische Auslieferung Gegenseitigkeit Politische Straftaten, politische Verfolgung Militärische Straftaten Todesstrafe Konkurrierende Gerichtsbarkeit Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen Auslieferungsunterlagen Spezialität Bewilligung der Auslieferung Sachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit Auslieferungshaft Vorläufige Auslieferungshaft Auslieferungshaftbefehl Fahndungsmaßnahmen Vorläufige Festnahme Bekanntgabe Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls Verfahren nach vorläufiger Festnahme Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls Haftprüfung Vollzug der Haft Vernehmung des Verfolgten Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung Vorbereitung der Entscheidung Durchführung der mündlichen Verhandlung Entscheidung über die Zulässigkeit Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit Haft zur Durchführung der Auslieferung Erweiterung der Auslieferungsbewilligung Weiterlieferung Vorübergehende Auslieferung Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren Beschlagnahme und Durchsuchung Beistand Vereinfachte Auslieferung Anrufung des Bundesgerichtshofes Dritter Teil Durchlieferung § 43 § 44 Zulässigkeit der Durchlieferung Zuständigkeit § 71 § 71a § 72 § § § § § § § § § § § 48 49 50 51 52 53 54 55 56 56a 56b Vierter Teil Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse Grundsatz Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit Sachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit Vorbereitung der Entscheidung Beistand Umwandlung der ausländischen Sanktion Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Bewilligung der Rechtshilfe Entschädigung der verletzten Person Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens Vollstreckung Kosten der Vollstreckung Sicherung der Vollstreckung § 45 § 46 § 47 Durchlieferungsverfahren Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung auf dem Luftweg § 57 § 57a § 58 Fünfter Teil Sonstige Rechtshilfe § § § § § § § 59 60 61 61a 61b 61c 62 Zulässigkeit der Rechtshilfe Leistung der Rechtshilfe Gerichtliche Entscheidung Datenübermittlung ohne Ersuchen Gemeinsame Ermittlungsgruppen Audiovisuelle Vernehmung Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren Durchbeförderung von Zeugen Durchbeförderung zur Vollstreckung Herausgabe von Gegenständen Beschlagnahme und Durchsuchung Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen § 63 § § § § § 64 65 66 67 67a Sechster Teil Ausgehende Ersuchen § 68 § 69 § 70 Rücklieferung Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein deutsches Verfahren Ersuchen um Vollstreckung Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens Bedingungen Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 Siebenter Teil Gemeinsame Vorschriften § 73 § 74 § 74a § § § § § 75 76 77 77a 77b Grenze der Rechtshilfe Zuständigkeit des Bundes Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen Kosten Gegenseitigkeitszusicherung Anwendung anderer Verfahrensvorschriften Elektronische Kommunikation und Aktenführung Verordnungsermächtigung Achter Teil Auslieferungsund Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen § 78 § 79 Vorrang des Achten Teils Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung Abschnitt 2 Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union § § § § § § § § § 80 81 82 83 83a 83b 83c 83d 83e Auslieferung deutscher Staatsangehöriger Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung Nichtanwendung von Vorschriften Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen Auslieferungsunterlagen Bewilligungshindernisse Fristen Entlassung des Verfolgten Vernehmung des Verfolgten Abschnitt 3 Durchlieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union § 83f § 83g Durchlieferung Beförderung auf dem Luftweg Abschnitt 4 Ausgehende Ersuchen um Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union § 83h § 83i Spezialität Unterrichtung über Fristverzögerungen Neunter Teil Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Abschnitt 1 Freiheitsentziehende Sanktionen § 84 § 85 Eingehende Ersuchen Ausgehende Ersuchen Abschnitt 2 Geldsanktionen Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen § 86 Vorrang § 92c § 93 § 92 § 91 Vorrang des Zehnten Teils § 87o § 87p § § § § § § § § § § § § § § 87 87a 87b 87c 87d 87e 87f 87g 87h 87i 87j 87k 87l 87m Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen 1347 § 87n Grundsatz Vollstreckungsunterlagen Zulässigkeitsvoraussetzungen Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung Beistand Bewilligung der Vollstreckung Gerichtliches Verfahren Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung Rechtsbeschwerde Zulassung der Rechtsbeschwerde Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister Vollstreckung Unterabschnitt 3 Ausgehende Ersuchen Grundsatz Inländisches Vollstreckungsverfahren Abschnitt 3 E i n z i e h u n g u n d Ve r f a l l § § § § § § § § § 88 88a 88b 88c 88d 88e 88f 89 90 Grundsatz Voraussetzungen der Zulässigkeit Unterlagen Ablehnungsgründe Verfahren Vollstreckung Aufteilung der Erträge Sicherstellungsmaßnahmen Ausgehende Ersuchen Zehnter Teil Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen Abschnitt 2 Besondere Formen der Rechtshilfe Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union Inhalt des Ersuchens Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten Datenübermittlung ohne Ersuchen Gemeinsame Ermittlungsgruppen § 92a § 92b 1348 § 94 § 95 § 96 § 97 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015 Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung Sicherungsunterlagen Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln § 98 § 98a § 99 Elfter Teil Schlussvorschriften Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen Einschränkung von Grundrechten