Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2018  Nr. 19 vom 11.06.2018  - Seite 668 bis 668 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts nach Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

668 6 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2018 6 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts nach Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen Vom 6. Juni 2018 Nach Artikel 9 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 720) wird hiermit bekannt gemacht, dass die in Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 214) benannten technischen Regulierungsstandards als Delegierte Verordnung (EU) 2018/32 der Kommission vom 28. September 2017 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die standardisierte Unionsterminologie für die repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste (ABl. L 6 vom 11.1.2018, S. 3) am 31. Januar 2018 in Kraft getreten sind. Berlin, den 6. Juni 2018 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Im Auftrag Schewior