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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 40, ausgegeben zu Bonn am 22. November 2019
Achtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes
Vom 15. November 2019
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das Hochschulrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1999 (BGBl. I S. 18), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst: ,,§ 32 (weggefallen)". 2. In § 31 werden die Absätze 2 und 3 aufgehoben. 3. § 32 wird aufgehoben. 4. § 34 Satz 2 wird aufgehoben. 5. In § 35 werden das Semikolon und der nachfolgende Satzteil gestrichen. 6. § 72 Absatz 2 wird aufgehoben.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 15. November 2019 Der Bundespräsident Steinmeier Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek