Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2019  Nr. 51 vom 20.12.2019  - Seite 2851 bis 2851 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2019 2851 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern ­ Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG Vom 13. Dezember 2019 Die Senatskanzlei des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg hat in der Funktion als Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz festgestellt, dass alle Vertragspartner des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern ­ Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG bis zum 30. September 2019 ihre Ratifikationsurkunden bei selbiger Senatskanzlei hinterlegt haben. Somit wird nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag (BGBl. I S. 1126) und Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern ­ Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG bekannt gemacht, dass selbiger Staatsvertrag am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten ist. Berlin, den 13. Dezember 2019 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Im Auftrag C. Kießling