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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 27. März 2020
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten von bestimmten Teilen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Vom 18. März 2020
Nach Artikel 39 Absatz 8 Satz 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission am 30. Januar 2020 durch Beschluss festgestellt hat, dass die Regelungen zur Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (einschließlich Binnenfischerei und Aquakultur) eine mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe darstellen. Artikel 4 des vorbezeichneten Gesetzes ist damit mit Wirkung vom 30. Januar 2020 in Kraft getreten. Bonn, den 18. März 2020 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Im Auftrag C. H e n n i n g