Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2020  Nr. 14 vom 27.03.2020  - Seite 597 bis 597 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten von bestimmten Teilen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 27. März 2020 597 Bekanntmachung über das Inkrafttreten von bestimmten Teilen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Vom 18. März 2020 Nach Artikel 39 Absatz 8 Satz 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission am 30. Januar 2020 durch Beschluss festgestellt hat, dass die Regelungen zur Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (einschließlich Binnenfischerei und Aquakultur) eine mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe darstellen. Artikel 4 des vorbezeichneten Gesetzes ist damit mit Wirkung vom 30. Januar 2020 in Kraft getreten. Bonn, den 18. März 2020 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Im Auftrag C. H e n n i n g