Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien
532 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil I
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien
Vom 7. Mai 1980
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
2. In § 7 wird das Datum "31. März 1973" durch das Datum "31. März 1980" ersetzt.
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien
Das Gesetz über Bergmannsprämien in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 1969 (BGBl. I S. 434), zuletzt geändert durch Artikel 82 des Gesetzes vom 14. Dezember 1976 (BGBl. IS. 3341), wird wie folgt geändert:
1. In § 2 wird der Betrag von "5 Deutsche Mark" durch den Betrag von "10 Deutsche Mark" ersetzt.
Artikel 2 Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Artikel 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 7. Mai 1980
Der Bundespräsident Carstens
Der Bundeskanzler Schmidt
Der Bundesminister der Finanzen Matthöfer
Der Bundesminister für Wirtschaft Lambsdorff
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Ehrenberg