Berichtigung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe
1536 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil I
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
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Berichtigung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe
Vom 18. August 1980
Die Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe vom 29. Juli 1980 (BGBl. I S. 1071) wird wie folgt berichtigt:
1. § 5 Abs. 1 Nr. 3 muß richtig lauten:
"3. die Gefahrensymbole und die Gefahrenbezeichnungen nach Anhang I Nr. 1.2 entsprechend den Angaben in Anhang I Nr. 1.1 Ziffer 4 dieser Verordnung".
2. § 6 Abs. 1 Nr. 3 muß richtig lauten:
"3. die Gefahrensymbole und die Gefahrenbezeichnungen nach Anhang I Nr. 1.2 entsprechend den Angaben in Anhang I Nr. 2.1 und 2.2 dieser Verordnung,".
3. In § 30 Abs. 2 Nr. 2 muß es anstelle "§ 96 Abs. 2" richtig heißen: "§ 69 Abs. 2".
4. Im Anlagenband zum Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 42 muß die dritte Zeile zum Anhang II Nr. 1 auf Seite 257 richtig lauten:
"1.1.1 Liste der krebserzeugenden Arbeitsstoffe".
Bonn, den 18. August 1980
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Im Auftrag
Weinmann