Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen
Nr. 63 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Oktober 1980
1891
Verordnung
zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn
mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen
Vom 26. September 1980
Auf Grund des § 43 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der durch Artikel 53 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, und unter Berücksichtigung des § 28 des Gesetzes vom 7. September 1976 (BGBl. I S. 2658) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
§1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Prüfungszeugnisse der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn über erfolgreich abgelegte Abschlußprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt:
Bezeichnung des Prüfungszeugnisses Ausbildungsberuf,
der Berufsfachschule für den gleichgestellt wird
Abschlußprüfung als Maschinenschlosser Maschinenschlosser
Abschlußprüfung als Werkzeugmacher (Industrie) Werkzeugmacher (Industrie)
Abschlußprüfung als Galvaniseur Galvaniseur
Abschlußprüfung als Energiegeräteelektroniker Energiegeräteelektroniker
Abschlußprüfung als Energieanlagenelektroniker Energieanlagenelektroniker
Abschlußprüfung als Informationselektroniker Informationselektroniker
Abschlußprüfung als Funkelektroniker Funkelektroniker
§2 Berlin-Klausel
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
§3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1985 außer Kraft.
Bonn, den 26. September 1980
Der Bundesminister für Wirtschaft
In Vertretung
Schlecht