Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1982  Nr. 40 vom 30.10.1982  - Seite 1446 bis 1446 - Erste Verordnung zur Änderung der Erukasäure-Verordnung

Erste Verordnung zur Änderung der Erukasäure-Verordnung 1446 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil I Erste Verordnung zur Änderung der Erukasäure-Verordnung Vom 26. Oktober 1982 Auf Grund des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a und Abs. 3 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1945, 1946) wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft und auf Grund des § 44 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: Artikel 1 Die Erukasäure-Verordnung vom 24. Mai 1977 (BGBl. I S. 782) wird wie folgt geändert: 1. § 2 erhält folgende Fassung: "§2 (1) Die in § 1 genannten Lebensmittel dürfen gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn ihr Erukasäuregehalt, bezogen auf den Gesamtgehalt an Fettsäuren in der Fettphase, 5 vom Hundert übersteigt. (2) Der Erukasäuregehalt ist nach der Methode zu bestimmen, die in der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 des Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetzes *) unter der Gliederungsnummer L 13.00-1 (EG), Stand April 1981, beschrieben ist. (3) Die Bestimmung des Erukasäuregehaltes nach Absatz 2 ist nicht erforderlich, wenn der Gesamtgehalt der Lebensmittel an Docosen- oder cis-Doco-sensäuren nicht mehr als 5 vom Hundert, bezogen auf den Gesamtgehalt an Fettsäuren in der Fettphase, beträgt und dies nach der Methode festgestellt wird, die in der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes unter der Gliederungsnummer L 23.04-1 (EG), Stand April 1981, beschrieben ist." 2. In § 3 werden die Worte "§ 2 oder § 5 Satz 2" durch die Worte "§ 2 Abs. 1" ersetzt. 3. § 5 Satz 2 wird gestrichen. Artikel 2 Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 11 des Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittel rechts vom 15. August 1974 (BGBl. I S.1945) auch im Land Berlin. Artikel 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Bonn, den 26. Oktober 1982 Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Geißler *) Zu beziehen durch Beut-h-Verlag GmbH, Berlin 30 und Köln