Gesetz zur Vereinfachung der Lohnsteuerpauschalierung für Teilzeitbeschäftigte
1738
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil I
Gesetz zur Vereinfachung der Lohnsteuerpauschalierung für Teilzeitbeschäftigte
Vom 16. Dezember 1982
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Einkommensteuergesetz
Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1981 (BGBl. IS. 1249, 1560), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. IS. 1523), wird wie folgt geändert:
1. § 40 a wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird der letzte Beistrich durch einen Punkt ersetzt; die Worte "wenn ihm eine Bescheinigung über die Zulässigkeit der Lohnsteuerpauschalierung vorliegt." werden gestrichen.
b) In Absatz 2 Satz 1 wird der letzte Beistrich durch einen Punkt ersetzt; die Worte "wenn ihm eine Be-
scheinigung über die Zulässigkeit der Lohnsteuerpauschalierung vorliegt." werden gestrichen.
c) Absätze 5 und 6 werden gestrichen.
2. In § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe d werden die Worte "die in § 40 a Abs. 5 vorgesehene Bescheinigung" und der nachfolgende Beistrich gestrichen.
Artikel 2 Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Artikel 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 16. Dezember 1982
Der Bundespräsident Carstens
Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister der Finanzen Stoltenberg