Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1983  Nr. 7 vom 26.02.1983  - Seite 129 bis 162 - Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1983 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1983)

Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1983 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1983) Bu ndesgesetzblatt 129 Teill Z 5702 A 1983 Ausgegeben zu Bonn am 26. Februar 1983 Nr. 7 Tag Inhalt Seite 21. 2. 83 Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1983 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1983).................................................. 129 neu: 640-7 Hinweis auf andere Verkündungsblätter Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 5............................................................ 163 Verkündungen im Bundesanzeiger........................................................ 163 Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften ..................................... 164 Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1983 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1983) Vom 21. Februar 1983 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Erster Teil Allgemeine Aufgaben des ERP-Sondervermögens §1 Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch das Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705), aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I a des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1983 - wird in Einnahme und Ausgabe auf 4 410 000 000 Deutsche Mark festgestellt. §2 (1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1983 Kredite in Höhe von 1 325 000 000 Deutsche Mark aufzunehmen. (2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von im Jahr 1983 fällig werdenden Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt. (3) Die im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982 erteilte Ermächtigung zur Beschaffung von Geldmitteln im Wege des Kredites bleibt wirksam. §3 Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. §4 Der Bundesminister für Wirtschaft kann Kassenmittel des ERP-Sondervermögens bis zur Verausgabung für die in den ERP-Wirtschaftsplänen vorgesehenen Verwendungszwecke außer bei der Deutschen Bundesbank auch bei den Hauptleihinstituten des ERP-Sondervermögens oder anderweitig anlegen. §5 Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaushalts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind. §6 (1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen 130 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 700 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen. (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirt-schaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat. (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird. (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen. §7 Auf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte Dankesspende findet § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens keine Anwendung. §8 Die Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaushaltsordnung finden im Jahr 1983 auf das Eigenkapitalfinanzierungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In Beteiligungsverträgen darf ein fester Veräußerungspreis vereinbart werden. Zweiter Teil ERP-Investitionshilfe §9 Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 (BGBl. I S. 989), zuletzt geändert durch das Zuständigkeitsan-passungs-Gesetz, aufgestellte Wirtschaftsplan-Teil I b des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1983 - wird in Einnahme und Ausgabe auf 4 800 000 Deutsche Mark festgestellt. § 10 Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, Kredite bis zur Höhe von 9 800 000 Deutsche Mark zur Tilgung von im Jahr 1983 fällig werdenden Krediten aufzunehmen (Finanzierungsübersicht - Teil II des Gesamtplans-). Dritter Teil Gemeinsame Bestimmungen §11 Die §§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1984 weiter. §12 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. §13 Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1983 in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Bonn, den 21. Februar 1983 Der Bundespräsident Carstens Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Der Bundesminister für Wirtschaft Lambsdorff Der Bundesminister der Finanzen Stoltenberg Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 131 Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 1983 Teil I a: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 Teil Ib: Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 Teil II: Finanzierungsübersicht Teil III: Kreditfinanzierungsplan Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1981 Teil I a Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 Kapitel 1 (Ausgaben): Bundesgebiet (ohne Berlin) Kapitel 2 (Ausgaben): Berlin Kapitel 3 (Ausgaben): Exportfinanzierung Kapitel 4 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben Kapitel 5 (Einnahmen): Einnahmen Kapitel 6 (Ausgaben): Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative 132 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I Kap. 1 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1983 1 000 DM Betrag für 1982 1000 DM Ist-Ergebnis 1981 1000 DM 1 2 3 4 5 Ausgaben Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben. Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 133 Bundesgebiet (ohne Berlin) Erläuterungen 6 Zu Kap. 1 Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei: Jahr Titel Zweckbestimmung 1983 1984 1985 1986 in Mio DM 862 01 Kleine und mittlere Unternehmen___ 775 - 800*) 862 03 Seehafenbetriebe .................. 20 20 10 10*) 10*) 853 02 Investitionen von Gemeinden........ 45 30 30 *) 25*) 85311 Abwasserreinigung................. 200 75 30 115*) 70*) 30*) 853 12 Abfallwirtschaft .................... 30 15 25 *) 5 *) 862 11 Luftreinhaltung..................... 35 15 25*) 15*) 68101 Dankesspende..................... 10 10 10 10 1115 1170 175 40 *) Im ERP-Wirtschaftsplan 1983 enthalten. 134 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I Kap. 1 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1983 1 000 DM Betrag für 1982 1000 DM Ist-Ergebnis 1981 1000 DM 1 2 3 4 5 862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen .............................. Die Ausgaben für Existenzgründungen (Unterabschnitt b der Erläuterungen) dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Tit. 831 01 überschritten werden. Verpflichtungsermächtigung .............. 800 000 000 DM fällig im Jahr 1984 862 03-731 Investitionen von Seehafenbetrieben ................. Verpflichtungsermächtigung ............... 20 000 000 DM davon fällig: Jahr 1984 bis zu.......................... 10000000 DM Jahr 1985 bis zu.......................... 10000000 DM 853 02-692 Investitionen von Gemeinden ........................ Verpflichtungsermächtigung ............... 55 000 000 DM davon fällig: Jahr 1984 bis zu.......................... 30000000 DM Jahr 1985 bis zu.......................... 25000000 DM 1 848 000 1 896 000 45 000 75 000 35 000 75 000 2 032 248 31 269 116 696 Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 135 Bundesgebiet (ohne Berlin) Erläuterungen Zu Tit. 862 01 Die ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unternehmen sollen -entsprechend den von der Bundesregierung vorgelegten "Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere Unternehmen" (vgl. BT-Drucksache 7/5248 vom 21. Mai 1976) - der Leistungssteigerung dienen. Kooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden, wenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Kooperationspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen. Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 920 000 000 DM b) Existenzgründungen und standortbedingte Investitionen sowie Maßnahmen gegen Lärm, Geruch und Erschütterungen ................................ 870 000 000 DM c) betriebliche Ausbildungsstätten...... 10 000 000 DM d) die Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften ............. 23 000 000 DM e) die Förderung kleiner und mittlerer Presseunternehmen................. 12 000 000 DM f) die Binnenschiffahrt................. 5 000 000 DM g) Kredit- und Beteiligungsgarantiegemeinschaften (Haftungsfondsdarlehen) 8 000 000 DM 1 848 000 000 DM Zud) Durch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungsgesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden. Zue) Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger der Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung technischer Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs von Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen Baumaßnahmen gewährt werden. Zuf) Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau und Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung. Zug) Die Darlehen sollen an Kreditgaruntiegemeinschaften der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie an Beteiligungsgarantiegemeinschaften zur Bildung oder Erhöhung von Haftungsfonds gewährt werden. Verpflichtungsermächtigung: Zur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere im Regional- und Existenzgründungsprogramm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 800 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1984 erforderlich. Zua) Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" können Darlehen für Investitionen erhalten, wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81 und 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind. 400 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. Zub) Gefördert werden - Existenzgründungen von Nachwuchskräften und - standortbedingte Investitionen von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und des Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minderung von Lärm, Geruch und Erschütterungen gefördert werden. 375 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. Zuc) Die Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher Ausbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt. Zu Tit. 862 03 Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deutschen Seehäfen zu verbessern. 20 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. Verpflichtungsermächtigung: Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 20 000 000 DM auf das Aufkommen der Jahre 1984 und 1985 erforderlich. Zu Tit. 853 02 Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"; die Vorhaben müssen der Verbesserung der Standortqualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investitionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes. 45 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. Verpflichtungsermächtigung: Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 55 000 000 DM auf das Aufkommen der Jahre 1984 und 1985 erforderlich. 136 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I Kap. 1 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1983 1000 DM Betrag für 1982 1000 DM Ist-Ergebnis 1981 1000 DM 1 2 3 4 s 68101-029 Dankesspende ..................................... 10000 10000 10000 831 01-853 Beitrag zur Erhöhung des Grundkapitals der Lastenausgleichsbank ..................................... 25 000 Einsparungen dienen der Verstärkung der Ausgaben bei Tit. 862 01, Unterabschnitt b. Titelgruppe Titelgr. 01 Umweltschutz ...................................... (480 000) (545 000) (448 265) Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 85311-330 Abwasserreinigung ................................. 350 000 410 000 333 205 Verpflichtungsermächtigung .............. 215 000 000 DM davon fällig: Jahr 1984 bis zu......................... 115000000 DM Jahr 1985 bis zu......................... 70000000 DM Jahr 1986 bis zu......................... 30000000 DM 853 12-330 Abfallwirtschaft..................................... 60 000 70 000 53 782 Verpflichtungsermächtigung............... 30 000 000 DM davon fällig: Jahr 1984 bis zu.......................... 25 000000 DM Jahr 1985 bis zu.......................... 5000000 DM 862 11-330 Luftreinhaltung ..................................... 70 000 65 000 61 278 Verpfliciitungsermächtigung ............... 40 000 000 DM davon fällig: Jahr 1984 bis zu.......................... 25000000 DM Jahr 1985 bis zu.......................... 15 000000DM ^_____________________ Gesamtausgaben 2 483 000 2 561 000 Abschluß Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke___ 10 000 10 000 Ausgaben für Investitionen .......................... 2 473 000 2 551 000 Gesamtausgaben 2 483 000 2 561 000 Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 137 Bundesgebiet (ohne Berlin) Erläuterungen 6 Zu Tit. 681 01 Aus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Marshallplans (5. Juni 1972) hat die Bundesregierung einer damals errichteten amerikanischen Stiftung ("THE GERMAN MARSHALL FUND OF THE UNITED STATES - A MEMORIAL TO THE MARSHALL PLAN") eine Dankesspende von jährlich 10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren (1972 bis 1986) zugesagt. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Einzelpersonen und Organisationen innerhalb und außerhalb der USA For-schungs- und Studienprogramme, die dem Verständnis und der Lösung bestimmter nationaler und internationaler Probleme moderner Industriegesellschaften (z. B. Großstadtprobleme, Umweltschutz, Bodennutzung, Arbeitswelt, Medien, Nord-Süd-Dialog) dienen sollen. Zu Tit. 831 01 Für 1983 ist eine Erhöhung des Kapitals der Lastenausgleichsbank von bisher 25 000 000 DM um 55 000 000 DM auf 80 000 000 DM vorgesehen. Durch die Kapitalerhöhung soll die Bank die Möglichkeit erhalten, in größerem Umfang als bisher Darlehen für Existenzgründungen im mittelständischen Bereich zu gewähren und damit insbesondere die Wirkungen des ERP-Existenzgründungsprogramms (vgl. Tit. 862 01, Unterabschnitt b) weiter zu verstärken. Der Kapitalaufstockungsbetrag von 55 000 000 DM soll in Höhe von 30 000 000 DM aus Mitteln des Bundeshaushalts (Kap. 08 06 Tit. 831 13) und in Höhe der hier veranschlagten 25 000 000 DM aus Mitteln des ERP-Sondervermögens bereitgestellt werden; es ist beabsichtigt, diesen Betrag erst dann auszuzahlen, wenn alle sonstigen hierfür erforderlichen Voraussetzungen (Änderung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank; Bereitstellung der im Bundeshaushaltsplan 1983 veranschlagten 30 000 000 DM) vorliegen. Mit der vorgesehenen Kapitalaufstockung wird sich der Anteil des ERP-Sondervermögens am Kapital der Lastenausgleichsbank von bisher 3 000 000 DM (=12 %) auf 28 000 000 DM (= 35 %) erhöhen. Zu Tit. 853 11 Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen bestimmt. 200 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. Verpflichtungsermächtigung: Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 215 000 000 DM auf das Aufkommen der Jahre 1984, 1985 und 1986 erforderlich. Zu Tit. 85312 Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung zur Verfügung gestellt werden. 30 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. Verpflichtungsermächtigung: Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 30 000 000 DM auf das Aufkommen der Jahre 1984 und 1985 erforderlich. Zu Tit. 862 11 Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen. 35 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. Verpflichtungsermächtigung: Das Programm der Luftreinhaltung soll weiterhin kontinuierlich fortgeführt werden. Es ist daher für die Jahre 1984 und 1985 eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 40 000 000 DM erforderlich. 138 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I Kap. 2 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1983 1000 DM Betrag für 1982 1000 DM Ist-Ergebnis 1981 1000 DM 1 2 3 4 5 Titelgr. 01 Ausgaben In Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins können im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzierungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen werden, bei denen die üblichen bankmäßigen und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder nicht in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick auf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt erscheinen; Entsprechendes gilt für die Übernahme von Gewährleistungen. Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben. Titelgruppen Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investi-tions- und sonstigen Krediten ....................... 862 11-691 Investitionsdarlehen an Unternehmen Einsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur Deckung von Ausgaben bei Tit. 862 12. Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Tit. 862 14 überschritten werden. Einsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei Tit. 862 14. Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Tit. 831 21 überschritten werden. Einsparungen bis zur Höhe von 30 000 000 DM dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei Tit. 831 21. Verpflichtungsermächtigung .............. 190 000 000 DM davon fällig: im Jahr 1984 bis zu...................... 145 000 000 DM im Jahr 1985 bis zu...................... 45000000 DM (549 400) (510 000) (601847) 510 000 465 000 573 252 862 12-691 Betriebsmittelkredite an Unternehmen................ Ausgaben dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM der Einsparungen bei Tit. 862 11 geleistet werden. 200 862 13-691 Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen......... Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. Tit. 133 02 geleistet werden. 862 14-692 Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei Tit. 862 11. Die Ausgaben dürfen bis zu 20 000 000 DM der Einsparungen bei Tit. 862 11 überschritten werden. Die Ausgaben bei Tit. 862 14 und 831 21 sind in Höhe von 20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig. 39 400 40 000 28 395 862 15-691 Aufbaumaßnahmen 5 000 2 689 Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 139 Berlin Erläuterungen Zu Kap. 2 Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei: Jahr Titel Zweckbestimmung 1983 1984 1985 in Mio DM 86211 Investitionskredite................... 170 40 145*) 45*) 685 31 Wirtschaftsnahe Forschung .......... 2,8 1,0 1,8*) 1,0*) 172,8 187,8 46,0 *) Im ERP-Wirtschaftsplan 1983 enthalten. Zu Tit. 862 11 Die Berliner Wirtschaft hat nach wie vor einen erheblichen Bedarf an Investitionsdarlehen. Die veranschlagten Mittel sollen für a) die Errichtung neuer Betriebe, b) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Betrieben verwendet werden. 170 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. Verpflichtungsermächtigung: Die Förderung der Berliner Wirtschaft soll auch in den Jahren 1984 und 1985 kontinuierlich fortgeführt werden. Damit bereits 1983 Projekte begonnen werden können, für die erst in den oben genannten Jahren Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 190 000 000 DM erforderlich. Zu Tit. 862 13 Beteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit (Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in ERP-Darlehen umgewandelt werden. (Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02) Zu Tit. 862 14 Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen westdeutscher Auftraggeber an Berliner gewerbliche Unternehmen vorgesehen. Von dem Ansatz können bis zu 10 000 000 DM für Auslandsaufträge verwendet werden. 140 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I Kap. 2 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1983 1000 DM Betrag für 1982 1000 DM Ist-Ergebnis 1981 1000 DM 1 2 3 4 5 Titelgr. 02 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm .................. (20 000) (70 000) 831 21-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten............................................ 20 000 20 000 13 855 Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei Tit. 862 11. Die Ausgaben dürfen bis zu 30 000 000 DM der Einsparungen bei Tit. 862 11 überschritten werden. Die Ausgaben bei Tit. 831 21 und Tit. 862 14 sind in Höhe von 20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig. 831 22-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen - Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 182 02 geleistet werden. 831 23-691 Konsolidierung bei Beteiligungen..................... - 50 000 48 954 Titelgr. 03 Wirtschaftsnahe Forschung und andere Fördermaßnahmen ........................................ (5 300) (5 300) (4 895) 685 31-171 Wirtschaftsnahe Forschung ......................... 2 800 2 800 2 395 Verpflichtungsermächtigung ................ 2 800 000 DM davon fällig: Jahr 1984 bis zu........................... 1 800 000 DM Jahr 1985 bis zu........................... 1 000 000 DM 685 32-643 Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen.................................. 2 500 2 500 2 500 652 01 -699 Bevorratungsmaßnahmen ........................... 600 1 500 Gesamtausgaben 575 300 586 800 Abschluß Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Ausgaben für Investitionen ...................... 5 900 589 400 56 800 530 000 Gesamtausgaben 575 300 586 800 Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 141 Berlin Erläuterungen Zu Tit. 831 21 Das ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner Unternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital zu verstärken. Zu Tit. 831 22 Forderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen können in Beteiligungen umgewandelt werden, um das Kapital dieser Unternehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang anzupassen (vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02). Zu Tit. 685 31 Die Mittel (Zuschüsse) sind für die Förderung von Forschungsvorhaben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten lassen, daß sie als Ausgangspunkt für die technische und wirtschaftliche Entwicklung verwendet werden können. Die geförderten Forschungsvorhaben liegen insbesondere auf den Gebieten der Materialprüfung, Elektronik, Umwelttechnik, Kommunikationstechnik und der Schiffbautechnik. Die Mittel werden Wissenschaftlern, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Berlin haben und in der Regel Angehörige einer wissenschaftlichen Institution in Berlin sind, über diese Institution zur Verfügung gestellt. Verpflichtungsermächtigung: Die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt werden. Damit bereits 1983 Vorhaben begonnen werden können, für die erst in den Jahren 1984 und 1985 weitere Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen, sind Verpflichtungsermächtigungen bis zur Höhe von insgesamt 2 800 000 DM erforderlich. Zu Tit. 685 32 Die veranschlagten Zuschußmittel sind in erster Linie für Ausstellungen und Messen vorgesehen, insbesondere für - die Übersee-Import-Messe "Partner des Fortschritts", - die Internationale Börse des Tourismus/Internationale Boots- und Freizeitschau, - die Modemesse Interchic, - die Internationale Grüne Woche. Die Mittel können ggf. auch für andere Ausstellungen und Messen in Berlin verwendet werden. Darüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen finanziert werden, die sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Vereinigten Staaten von Amerika dienen; hierzu gehören vor allem Werbemaßnahmen zugunsten der Berliner Wirtschaft in den USA. Zu Tit. 652 01 Das Land Berlin hatte 1962 ein zinsloses ERP-Darlehen in Höhe von 14 800 000 DM zur Teilfinanzierung des Klinikums der Freien Universität erhalten. Dabei handelte es sich um Mittel, die der Bevorratung Berlins zufließen sollten, hierfür aber noch nicht benötigt wurden. Das Darlehen zugunsten des Klinikums wurde daher unter der Bedingung gewährt, daß die Rückflüsse im Bedarfsfall für die Bevorratung Berlins zur Verfügung stehen. Dieser Fall ist inzwischen eingetreten. Demgemäß sind die bis 1979 aufgelaufenen Tilgungsraten der Darlehen für die Bevorratung eingesetzt worden. Die letzte Tilgungsrate von 600 000 DM in 1983 wird hierfür ebenfalls benötigt. 142 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I Kap. 3 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1983 1000 DM Betrag für 1982 1000 DM Ist-Ergebnis 1981 1000 DM 1 2 3 4 5 Ausgaben 866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Entwicklungsländer (Exportfonds II) .................. 150 000 150 000 175 692 Verpflichtungsermächtigung .............. 120 000 000 DM davon fällig: Jahr 1986 bis zu......................... 30 000 000 DM Jahr 1987 bis zu......................... 90000000 DM ________________________ Gesamtausgaben 150 000 150 000 Abschluß Ausgaben für Investitionen .......................... 150 000 150 000 Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 143 Exportfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Kap. 3 Die veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben. Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei: Jahr Titel Zweckbestimmung 1983 1984 1985 1986 1987 in Mio DM 866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen in Entwicklungsländer 120 120 120 90 30*) 90*) *) Im ERP-Wirtschaftsplan 1983 enthalten. Zu Tit. 86601 Die Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1:3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft. Mit der Verpflichtungsermächtigung von 120 000 000 DM (davon 30 000 000 DM für 1986 und 90 000 000 DM für 1987) soll eine kontinuierliche Förderung der langfristigen Exportgeschäfte mit den Entwicklungsländern sichergestellt werden. Für denselben Verwendungszweck stehen auf Grund früher gewährter Darlehen weitere ERP-Mittel in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM zur Verfügung, die revolvierend eingesetzt und durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem Gesamtvolumen von 2 000 000 000 DM verstärkt werden (Exportfonds I). Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 - BGBl. I S. 745 - (Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 866 01). 144 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I Kap. 4 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1983 1 000 DM Betrag für 1982 1000 DM Ist-Ergebnis 1981 1000 DM 1 2 3 4 5 Ausgaben 526 01-680 Gerichts- und ähnliche Kosten....................... 531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Untersuchungen .................................... 532 01-680 Kosten zur Durchführung von Prüfungen.............. 671 01-680 Bearbeitungsgebühren .............................. 671 02-680 Sächliche Verwaltungsausgaben..................... 575 01-928 Verzinsung der Kredite.............................. 870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............. Gesamtausgaben Abschluß Sächliche Ausgaben ................................ Zinskosten ......................................... Ausgaben für Investitionen .......................... Gesamtausgaben 55 55 400 400 198 340 40 - 1 100 1 100 936 5 5 - 589 800 429 600 224 913 5 000 5 000 6 596 700 436 200 1 900 1 600 589 800 429 600 5 000 5 000 596 700 436 200 Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 145 Sonstige Ausgaben Erläute Zu Tit. 526 01 Die Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren für die Einziehung von Forderungen, für die Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung vorgesehen. Zu Tit. 531 01 Mit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört in erster Linie die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet wird. Darüber hinaus können für die zweckmäßige und wirksame Verwendung der ERP-Mittel Untersuchungen und sonstige Erhebungen vorgenommen werden. Zu Tit. 532 01 Veranschlagt sind Kosten für Prüfungen, die im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten, der Übernahme von Gewährleistungen und der Verwaltung von Beteiligungen erforderlich werden. Der Mehrbedarf ergibt sich aus der Notwendigkeit, ein größeres Bewertungsgutachten ersteilen zu lassen. Zu Tit. 671 01 Hier sind die vom ERP-Sondervermögen zu erstattenden Bearbeitungsgebühren der Kreditinstitute veranschlagt, soweit sie nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22) und für die Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingungen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu zahlen sind. Zu Tit. 671 02 Der Betrag ist geschätzt. rungen Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch die Disagiokosten für die gemäß §§ 2 und 3 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1982 aufzunehmenden Kredite gezahlt werden. Zu Tit. 870 01 Nach 1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBl. I S. 365), 2. § 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom 17. Mai 1957 (BGBl. IS. 517), 3. §5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1962 vom I.Juni 1962 (BGBl. II S. 645) und 4. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964 bis 1982 konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistungen bis zum Gesamtbetrag von 856 000 000 DM zu seinen Lasten übernehmen. Ein Teilbetrag von 406 000 000 DM (aus den Ermächtigungen gemäß den vorstehenden Punkten 1, 2 und 3) ist durch Gewährleistungen voll belegt. Die Verpflichtungen aus diesen Ermächtigungen betrugen zum 31. Dezember 1981 46 421 826,99 DM. Das restliche Gewährleistungsvolumen von 450 000 000 DM (aus der jeweiligen Ermächtigung gemäß Punkt 4), für das ein revolvierender Einsatz zugelassen ist, war am 31. Dezember 1981 mit Verpflichtungen im Betrag von 122 819 125,98 DM belegt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens aus Gewährleistungen betrug somit am 31. Dezember 1981 169 240 952,97 DM. Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung von Inanspruchnahmen des ERP-Sondervermögens aus solchen Verpflichtungen vorgesehen. 146 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I Kap. 5 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1983 1000 DM Betrag für 1982 1000 DM Ist-Ergebnis 1981 1000 DM 1 2 3 4 5 Einnahmen 119 01-680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen ...... 30 30 130 119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a...................... 50 50 485 119 99-680 Vermischte Einnahmen.............................. - - 123 12101-853 Erträge aus Beteiligungen........................... 1530 1530 1530 121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung ........................................ 2 000 2 000 2 643 133 01-691 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung................. - - 3 273 (ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen) 133 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen........................................... Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2 Tit. 86213. 133 03-691 Rückflüsse aus der Konsolidierung bei Beteiligungen .. - - 338 133 04-872 Erlös aus der Veräußerung von Forderungen.......... 156 000 14101-680. Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen 70 80 104 141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen .......................................... _ _ 632 162 01-691 Zinsen aus Darlehen ................................ 864 760 642 140 650 303 162 03-872 Zinsen aus Wertpapieren und sonstige Zinsen ........ 10 000 10 000 14 847 182 01-691 Tilgung von Darlehen................................ 2 050 560 1864 170 1635 617 (ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen) 182 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen ............................................ Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2 Tit. 831 22. 325 02-928 Einnahmen aus Krediten ............................ 1 325 000 1 899 000 1 503 274 Gesamteinnahmen 4 410 000 4 419 000 Abschluß Verwaltungseinnahmen ............................. 70 80 Übrige Einnahmen .................................. 4 409 930 4 418 920 Gesamteinnahmen 4 410 000 4 419 000 Einnahmen Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 147 Erläuterungen Zu Tit. 119 01 Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener Geräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie Reingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnissen (Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzuführen. Zu Tit. 119 02 Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 121 01 Das ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industriebank AG mit 44 200 000 DM und an der Lastenausgleichsbank mit 3 000 000 DM beteiligt. Zu Tit. 121 02 Veranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden sind. Zu Tit. 133 04 Das ERP-Sondervermögen hatte im Jahr 1982 bestimmte Vermögenswerte - Forderungen gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau und gegenüber dem Bund aus der Finanzierung seiner Beteiligungen an der Weltbank und der Internationalen Finance-Corporation (IFC) - in Höhe von zusammen rd. 468 000 000 DM auf den Bundeshaushalt übertragen. Der Veräußerungserlös diente der- ertragsneutralen - Finanzierung des ERP-Beitrags von 1 600 000 000 DM zu der von der Bundesregierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichtes 1982 am 3. Februar 1982 beschlossenen Gemeinschaftsinitiative für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (vgl. Erläuterungen zu Kapitel 6); dieser Beitrag des ERP-Sondervermögens wurde in den ERP-Wirtschaftsplan - Kapitel 6 - aufgenommen. Bei dem hier veranschlagten Betrag handelt es sich um die erste Rate des Veräußerungserlöses, den der Bundeshaushalt an das ERP-Sondervermögen in den Jahren 1983, 1984 und 1985 jeweils in drei gleichen Beträgen von 156 000 000 DM zu zahlen hat (vgl. Kap. 08 06 Tit. 831 12 des Bundeshaushaltsplans 1982 -Nachtrag- und 1983). Zu Tit. 141 01 Für die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen. Zu Tit. 141 02 Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 162 01 Veranschlagt sind Zinsen a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 533 090 000 DM b) von der Berliner Industriebank AG___ 87 500 000 DM c) von der Lastenausgleichsbank....... 188 200 000 DM d) aus Darlehen an Gemeinden......... 48 900 000 DM e) von Sonstigen...................... 7 070 000 DM 864 760 000 DM Zu Tit. 162 03 Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen a) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau ................................ 1 110 890 000 DM b) durch die Berliner Industriebank AG .. 375 230 000 DM c) durch die Lastenausgleichsbank ..... 442 600 000 DM d) von Darlehen an Gemeinden......... 104 200 000 DM e) durch Sonstige ..................... 17 640 000 DM 2 050 560 000 DM Zu Tit. 325 02 Gemäß § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982 können Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). 148 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I Kap. 6 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1983 1000 DM Betrag für 1982 1000 DM Ist-Ergebnis 1981 1000 DM 1 2 3 4 5 Ausgaben Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben. Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 149 Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative Erläuterungen 6 Zu Kap. 6 Durch Verpflichtungsermächtigungen sind gebunden bei: Jahr Titel Zweckbestimmung 1983 1984 1985 in Mio DM 862 61 Kleine und mittlere Unternehmen .......... 240 853 61 Abwasserreinigung ....................... 190 135 155 853 62 Abfallwirtschaft........................... 90 20 862 62 Luftreinhaltung ........................... 85 150 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I Kap. 6 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1983 1000 DM Betrag für 1982 1000 DM Ist-Ergebnis 1981 1000 DM 1 2 3 4 s Ausgaben 862 61-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen .............................. 240 000 360 000 Titelgruppe Titelgr. 01 Umweltschutz ......................... Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. (365 000) (325 000) 853 61-330 Abwasserreinigung 190 000 120 000 853 62-330 Abfall Wirtschaft 90 000 90 000 862 62-330 Luftreinhaltung 85 000 115 000 Gesamtausgaben 605 000 685 000 Abschluß Gesamtausgaben für Investitionen 605 000 685 000 Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 151 Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative Erläuterungen 6 Zu Kap. 6 Das Kap. 6 betrifft den ERP-Beitrag zu der von der Bundesregierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts 1982 am 3. Februar 1982 beschlossenen Gemeinschaftsinitiative. Der entsprechende Passus des Jahreswirtschaftsberichts (Abschnitt B Nr. 15 b) sah zur Förderung von privaten und öffentlichen Investitionen u. a. eine Aufstockung der Kreditprogramme des ERP-Sondervermögens in Höhe von 1 600000000 DM vor; zur- ertragsneutralen - Finanzierung dieser Aufstockung, die im ERP-Wirtschaftsplan 1982 (Kap. 6) vollzogen wurde, übernahm der Bund Forderungen des ERP-Sondervermögens gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Weltbankgruppe in Höhe von insgesamt rd. 468 000 000 DM (vgl. Erläuterungen zu Kap. 5 Tit. 133 04). Von den Darlehensmitteln des Aufstockungsprogramms, die zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen und für Umweltschutzmaßnahmen bereitgestellt wurden, waren im ERP-Wirtschaftsplan 1982 barmäßig 685 000 000 DM, der Rest in Form von Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 1983 (605 000 000 DM), 1984 (155 000 000 DM) und 1985 (155 000 000 DM) veranschlagt worden. Die für 1983 bis 1985 vorgesehenen Beträge werden bis zum Inkrafttreten des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1983 auf Grund der Verpflichtungsermächtigungen aus dem ERP-Wirtschaftsplan 1982 zugesagt. Die Aufteilung des Ansatzes von 605 000 000 DM für 1983 ergibt sich aus den nachstehenden Erläuterungen. Zu Tit. 862 61 Die ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unternehmen sollen - entsprechend den von der Bundesregierung vorgelegten "Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere Unternehmen" (vgl. BT-Drucksache 7/5248 vom 21. Mai 1976) - der Leistungssteigerung dienen. Kooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden, wenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Kooperationspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen. Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 140 000 000 DM b) Existenzgründungen und standortbedingte Investitionen sowie Maßnahmen gegen Lärm, Geruch und Erschütterungen ................................ 100 000 000 DM 240 000 000 DM Zua) Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" können Darlehen für Investitionen erhalten, wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81 und 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind. Zub) Gefördert werden - Existenzgründungen von Nachwuchskräften und - standortbedingte Investitionen von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und des Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minderung von Lärm - jedoch kein Verkehrslärm -, Geruch und Erschütterungen gefördert werden. Zu Titelgruppe 01 - Umweltschutz - Die Mittel für den Umweltschutz können auch für entsprechende Vorhaben in Berlin eingesetzt werden. Zu Tit. 853 61 Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen (Kläranlagen, Rückstaubecken etc., nicht jedoch Kanalisation) bestimmt. Zu Tit. 853 62 Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung (Mülldeponien, Verbrennungsanlagen sowie das Recycling von Abfallstoffen) zur Verfügung gestellt werden. Zu Tit. 862 62 Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen. 152 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I Anlage I zu Kap. 1 - Ausgaben Titel 862 01 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen Funktion 634 635 641 650 670 680 691 1983 DM Verarbeitende Industrie.................... Handwerk und Kleingewerbe............... Handel ................................... Fremdenverkehr .......................... Sonstige Dienstleistungen ................. Sonstige Bereiche ........................ Zonenrandgebiet Betriebliche Investitionen .................. Summe Ansatz 1982 DM Ist-Ergebnis 1981 DM 231 776 950,05 513 642 694,00 478 510169,00 105 658 650,00 110 235 200,00 44 943 321,11 547 480 992,24 2 032 247 976,40 1 873 000 000 1 896 000 000 Kap. Bezeichnung Einnahmen 1000 DM Abschluß Ausgaben 1000 DM 1 Bundesgebiet (ohne Berlin)........ 2 483 000 2 Berlin............... 575 300 3 Exportfinanzierung ......... 150 000 4 Sonstige Ausgaben .. 596 700 5 Einnahmen.......... 4 410 000 6 Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative ............ 605 000 davon enl fallen auf sächliche Ausgaben Zinskosten Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Investitionen 1000 DM 1000 DM ___________ 1000 DM 1000 DM 1 900 589 800 10 000 2 473 000 5 900 569 400 150 000 5 000 4 410 000 4 410 000 1 900 589 800 15 900 605 000 3 802 400 Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 153 Teil I b Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-Investitionshllfegesetzes vom 24. Juli 1968 154 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I Kap. Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1983 1000 DM Betrag für 1982 1000 DM Ist-Ergebnis 1981 1000 DM 1 2 3 4 5 Einnahmen 119 01-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a...................... 119 99-680 Vermischte Einnahmen.............................. 153 01-692 Zinsen aus Darlehen und sonstige Zinsen ............ 173 01-692 Tilgung von Darlehen................................ 221 01-692 Zuführungen aus dem Bundeshaushalt ............... 325 01-928 Einnahmen aus Krediten ............................ Tilgungen von Krediten dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei Tit. 173 01 geleistet werden. Gesamteinnahmen Ausgaben 539 99-680 Vermischte Ausgaben............................... 575 01-928 Verzinsung der Kredite.............................. Abschluß Einnahmen Verwaltungseinnahmen............................. Übrige Einnahmen .................................. Gesamteinnahmen Ausgaben Sächliche Ausgaben ................................ Übrige Ausgaben ................................... Gesamtausgaben 800 3 200 4 031 30 200 45 000 45 507 4 000 7 000 6170 7. 30 200 7. 45 000 7. 45 500 4 800 4 800 4 800 4 800 4 800 10 200 10 200 10 200 10 200 10 200 10 208 10 201 4 800 10 200 Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 155 Investitionshilfe Erläuterungen 6 Zu Tit. 153 01 Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu leistenden Zinsverpflichtungen. Zu Tit. 173 01 Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu erbringenden Tilgungen. Zu Tit. 221 01 Nach § 1 Abs. 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der Unterschiedsbetrag zwischen den Zinseinnahmen und den zu zahlenden Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet (vgl. Kap. 60 02 Tit. 625 01). Zu Tit. 325 01 Da die Darlehensgewährung im Rahmen der Investitionshilfe abgeschlossen ist, kann auch die hierfür erforderliche Kreditfinanzierung entsprechend den Tilgungseingängen aus den gewährten Darlehen weiter abgebaut werden. Der veranschlagte Betrag verringert die bestehenden Kreditverpflichtungen (vgl. auch Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite vorgesehen. 156 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I Teil II Finanzierungsübersicht Teil I a | Teil I b Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe des ERP-Sondervermögens Betrag für 1983 | 1982 | 1983 | 1982 ___________________ in 1 000 DM__________________ Ermittlung des Finanzierungssaldos I.Ausgaben ....................................... 4 410 000 4 419 000 4 800 10 200 (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages) 2. Einnahmen....................................... 3 085 000 2 520 000 35 000 55 200 (ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Ein- —---------------------------------------------------------------------------- nahmen aus kassenmäßigen Überschüssen) 3. Saldo ........................................... 1 325 000 1 899 000 7. 30 200 7. 45 000 4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt 4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt ...... 2 265 000 2 593 000 9 800 29 000 4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt (einschließlich Tilgung der ehemaligen MSA- Anleihe) ..................................... 940 000 694 000 40 000 74 000 Saldo ........................................... 1 325 000 1 899 000 7. 30 200 7. 45 000 5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen ..... 6. Finanzierungssaldo............................... 1 325 000 1 899 000 7. 30 200 7.45 000 Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 157 Teil III Kreditfinanzierungsplan Teil I a | Teil I b Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe des ERP-Sondervermögens Betrag für 1983 | 1982 | 1983 | 1S in 1 000 DM 1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 1.1 langfristig .................................... 1 500 000 1 700 000 1.2 kurzfristig .................................... 765 000 893 000 9 800 29 000 Summe 1. 2 265 000 2 593 000 9 800 29 000 2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt (einschl. Umschuldung) 2.1 Tilgung langfristiger Schulden ................. 360 000 165 000 20 000 15 000 2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden ................. 580 000 529 000 20 000 59 000 Summe 2. 940 000 694 000 40 000 74 000 3. Saldo aus 1. und 2. im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt............ 1 325 000 1 899 000 7.30 200 7.45 000 Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1981 1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen 2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1981 160 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I 1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Aktiva: Stand Stand am 31. 12. 1981 am 31. 12. 1980 DM DM A. Bankguthaben................................................ 35 609 214,77 95 527 206,10 B. Darlehensforderungen ........................................ 16 099 221 155,19 14 322 705 935,13 C. Sonstige Forderungen 1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen............. 254 870 572,24 203 088 473,24 2. Tilgungsforderungen........................................ 588 163 142,84 496 419 202,36 3. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage -............. 352 629 281,93 352 629 281,93 4. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Zwischenzeitliche Anlage - -,— 7 616 821,80 5. Verschiedene .............................................. 30 498 842,51 30 605 676,72 D. Beteiligungen 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau*)............................. 90000000— 90 000 000,— 2. Lastenausgleichsbank*) .................................... 3 000 000— 3 000 000,— 3. Berliner Industriebank AG*) ................................. 34 000 000,— 34 000 000,— 4. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung des Bundes an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank)*) ................................... 100000000— 100000000,— 5. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung des Bundes an der Internationalen Finanz-Corporation (IFC)*) . 15 318105,— 15 318105,— 6. Beteiligung der Berliner Industriebank AG an Berliner Unternehmen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in Berlin für Rechnung des ERP-Sondervermögens.............. 256 295 400,20 245 964 325,67 E. Wertpapiere.................................................. -,— -,— 17 859 605 714,68 15 996 875 027,95 *) Nominalbetrag Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens Stand am 31. 12. 1981 DM A. Vermögensbestand........................................... 13 030 911 175,54 B. Darlehensverpflichtungen..................................... 4 678 694 447,58 C. Kassenverstärkungskredit .................................... 50 000 000,— D. Zinsverpflichtungen........................................... 91,56 E. Verpflichtungen aus der Konsolidierung bei Beteiligungen...... 100 000 000 — 161 Passiva: Stand am 31. 12. 1980 DM 12 550 475103,60 3 217 420 567,96 80 000 000,— 25 087,02 148 954 269,37 17 859 605 714,68 15 996 875 027,95 Verpflichtungen aus Gewährleistungen 169 240 952,97 188104 484,73 162 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I 2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1981 Darlehen - Bundesgebiet (ohne Berlin) .................................... 1 297 529,59 DM - Berlin ........................................................ —,— DM Zinsen - Bundesgebiet (ohne Berlin) .................................... 2 531,17 DM - Berlin ........................................................ —,— DM Beteiligungen - EKF-Beteiligungen Berlin ...................................... 250000— DM - Dividenden aus EKF-Beteiligungen ............................. 13 007,80 DM 1 563 068,56 DM