Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten
308 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil I
Verordnung
zur Änderung der Verordnung zur Einführung von Vordrucken
für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten
Vom 18. März 1983
Auf Grund des durch Artikel 1 Nr. 95 der Vereinfachungsnovelle vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) eingefügten § 703 c Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 der Zivilprozeßordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
§1
Die Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten, vom 6. Juni 1978 (BGBl. I S. 705) wird wie folgt geändert:
1. In der Anlage 1 der Verordnung (Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids) fallen in den Zeilen 40 bis 43 die Felder für die Geltendmachung von Mehrwertsteuer für Zinsen weg. Die Spaltenüberschriften "MWSt. für Zinsen St.-Satz %", "MWSt. %" sowie der Klammerzusatz "(ohne MWSt.)" in der Überschrift des letzten Feldes in der Zeile 43 werden gestrichen.
2. In dem Beiblatt zu Anlage 1 (Hinweise zum Vordruck für den Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids) wird in dem Abschnitt "Zinsen" der letzte Absatz gestrichen.
§2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 11 der Vereinfachungsnovelle auch im Land Berlin.
§3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Bonn, den 18. März 1983
Der Bundesminister der Justiz Engelhard