Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1991 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1991)
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2779
Gesetz
über die Feststellung des Wirtschaftsplans
des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1991
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1991)
Vom 13. Dezember 1990
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§1
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch das Gesetz vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705), aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1991 - wird in Einnahme und Ausgabe auf
11 999 000 000 Deutsche Mark
festgestellt.
§2
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1991 Kredite in Höhe von
7 107 000 000 Deutsche Mark aufzunehmen.
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von im Jahr 1991 fällig werdenden Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.
(3) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1989 und 1990 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.
§3
Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
§4
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaushalts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
§5
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 700 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für
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erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§6
Die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte Dankesspende ist von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§7
Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, im Jahr 1991 auf Einnahmen aus Tilgungen für Kredite an die Deutsche Ausgleichsbank in Höhe von 75 000 000 DM zu verzichten, um auf diesem Wege den Anteil des ERP-Sondervermögens an der Kapitalerhöhung der Deutschen Ausgleichsbank zu erbringen.
§8
Die Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaushaltsordnung finden im Jahr 1991 auf das Eigenkapitalfinanzie-
rungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In Beteiligungsverträgen darf ein fester Veräußerungspreis vereinbart werden.
§9
(1) Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können unter Einschaltung der Hauptleihinstitute Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt, und Deutsche Ausgleichsbank, Bonn, sowie in Berlin durch die Berliner Industriebank AG, Berlin, vergeben werden.
(2) Für die Rückzahlung der aus Kapitel 6 gewährten Darlehen können die Hauptleihinstitute bis auf einen Selbstbehalt von der Haftung gegenüber dem ERP-Sondervermögen freigestellt werden.
§ 10
Die §§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1992 weiter.
§11 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 13. Dezember 1990
Der Bundespräsident Weizsäcker
Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister für Wirtschaft H. Haussmann
Der Bundesminister der Finanzen Th. Waigel
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Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 1991
Teil I: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31. August 1953
mit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Teil II: Finanzierungsübersicht
Teil III: Kreditfinanzierungsplan
Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1989
Teil I
Wirtschaftsplan
nach § 7 des Gesetzes
über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31. August 1953
Kapitel 1 (Ausgaben): Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
Kapitel 2 (Ausgaben): Berlin (West)
Kapitel 3 (Ausgaben): Exportfinanzierung
Kapitel 4 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 5 (Einnahmen): Einnahmen
Kapitel 6 (Ausgaben): Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
und Berlin (Ost)
2782
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I
Kap. 1
Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1991 1000 DM Betrag für 1990 1000 DM Ist-Ergebnis 1989 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden unter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und
mittlerer Unternehmen............................. 2 673 000
Verpflichtungsermächtigung.............. 691 000 000 DM
fällig im Jahr 1992
Mehrausgaben für Darlehen für Vorhaben in regionalen Fördergebieten dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Kap. 3 Titel 866 01 geleistet werden.
Einsparungen bei Buchstabe f der Erläuterungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 862 03.
862 03-731 Investitionen von Seehafenbetrieben.................. 56 000
Verpflichtungsermächtigung.............. 20 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1992 bis zu ........................ 10 000 000 DM
Jahr 1993 bis zu ......................... 10 000 000 DM
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 862 01 (Buchstabe f der Erläuterungen) geleistet werden.
853 02-692 Investitionen von Gemeinden........................ 15 000
2 600 000 2 548 889 *)
56 000
53 967
35 000
65 098
*) Autteilung nach Funktionsziftem am Schluß von Teil I
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2783
Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
Erläuterungen
Zu Tit. 862 01
Die ERP-Darleherisprogramme für kleine und mittlere Unternehmen sollen der Leistungssteigerung dienen und hierdurch dazu beitragen, daß sie insbesondere auch die erforderlichen Umweltschutzinvestitionen zügig durchführen können.
Kooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden, wenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Kooperationspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen.
Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten ... 1 407 000 000 DM
b) Existenzgründungen und standortbedingte
Investitionen........................1 186 000 000 DM
c) betriebliche Ausbildungsstätten ......... 8 000 000 DM
d) die Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften .................. 45 000 000 DM
e) die Förderung kleiner und mittlerer Presseunternehmen ........................ 9 000 000 DM
f) die Binnenschiffahrt................... 5 000 000 DM
g) Kredit- und Beteiligungsgarantiegemeinschaften (Haftungsfondsdarlehen) ....... 13 000 000 DM
2 673 000 000 DM
Zu a)
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" können Darlehen für Investitionen erhalten, wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind.
112 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.
Zub)
Gefördert werden
- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und
- standortbedingte Investitionen
von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und des Kleingewerbes.
571 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.
Zu c)
Die Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher Ausbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt.
Zud)
Durch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungsgesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden.
Zue)
Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger der Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung technischer Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs von Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen Baumaßnahmen gewährt werden.
Zuf)
Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau und Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.
Zug)
Mit diesen Darlehen werden den Kreditgarantiegemeinschaften der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie den Beteiligungsgarantiegemeinschaften Haftungsfonds in Höhe von 3 % ihrer Bürgschafts-/Garantieverpflichtungen zur Verfügung gestellt.
Zu Tit. 862 03
Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deutschen Seehäfen zu verbessern.
15 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.
Zu Tit. 853 02
Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"; die Vorhaben müssen der Verbesserung der Standortqualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investitionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes.
15 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.
2784
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I
Kap. 1
Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1991 1000 DM Betrag für 1990 1000 DM Ist-Ergebnis 1989 1 000 DM
1 2 3 4 5
681 01-029 Dankesspende................................... 10 000 10 000
Titelgruppe
Titelgr. 01 Umweltschutz und Energieeinsparung................. (1 245 000) (1 100 000)
Verpflichtungsermächtigung.............. 840 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1992 bis zu ........................ 590 000 000 DM
Jahr 1993 bis zu ........................ 250 000 000 DM
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
862 11-330 Luftreinhaltung................................... 370 000 430 000
862 12-330 Abfallwirtschaft................................... 365 000 240 000
862 13-330 Abwasserreinigung................................ 360 000 280 000
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 853 02 geleistet werden.
862 14-629 Rationelle Energieverwendung 150 000 150 000
Gesamtausgaben 3 999 000 3 801 000
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ....... 10 000 10 000
Ausgaben für Investitionen.......................... 3 989 000 3 791 000
Gesamtausgaben 3 999 000 3 801 000
10 000
(1 397 404)
281 050 606 121 510 233
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2785
Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
Erläuterungen
Zu Tit. 681 01
Die Bundesregierung hat der amerikanischen Stiftung "The German Marshall Fund of the United States - A Memorial to the Marshall Plan" zugesagt, die seit 1972 gewährte Dankesspende von jährlich 10 000 000 DM für weitere zehn Jahre (1987 bis 1996) zu gewähren. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Einzelpersonen und Organisationen innerhalb und außerhalb der USA Forschungs- und Studienprogramme, die dem Verständnis und der Lösung bestimmter nationaler und internationaler Probleme moderner Industriegesellschaften dienen sollen. Die Hälfte der ab 1987 veranschlagten Mittel ist für Vorhaben der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit vorgesehen, die überwiegend in der Bundesrepublik durchgeführt werden.
Die Zahlung der Dankesspende in Höhe des Ansatzes ist auf Grund einer Verpflichtungsermächtigung aus dem Jahr 1986 zugesagt.
Zu Titelgruppe 01
Die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen dürfen auch für umweltfreundliche Produktionsanlagen verwendet werden.
Zu Tit. 862 11
Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen.
275 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.
Zu Tit. 862 12
Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen zur Abfallwirtschaft und Abfallverwertung zur Verfügung gestellt werden.
210 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.
Zu Tit. 862 13
Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen bestimmt.
230 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.
Zu Tit. 862 14
Die Mittel sind für Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwendung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien bestimmt.
50 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtigungs-ermächtigung zugesagt.
2786
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I
Kap. 2
Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1991 1 000 DM Betrag für 1990 1000 DM Ist-Ergebnis 1989 1 000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
In Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins können im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzierungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen werden, bei denen die üblichen bankmäßigen und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder nicht in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick auf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt erscheinen. Entsprechendes gilt für die Übernahme von Gewährleistungen.
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden unter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Titelgruppen
Titelgr. 01 Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investitionsund sonstigen Krediten.............................
862 11-691 Investitionsdarlehen an Unternehmen.................
Verpflichtungsermächtigung.............. 270 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1992 bis zu ........................ 190 000 000 DM
Jahr 1993 bis zu ........................ 80 000 000 DM
Aus dem Ansatz dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM Betriebsmittelkredite geleistet werden.
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Tit. 862 14 und Tit. 831 21 geleistet werden.
Einsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 862 14.
(749 700) 730 000
(739 700) 720 000
(756 954) 724 800
862 13-691 Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen ............
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02 geleistet werden.
26 700
862 14-692 Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse...........
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 862 11.
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM durch Einsparungen bei Titel 862 11 geleistet werden.
19 700
19 700
5 454
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2787
Berlin (West)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 862 11
Zur Durchführung von Investitionen der Berliner Wirtschaft sind Finanzierungshilfen in Form von zinsgünstigen Darlehen erforderlich. Die veranschlagten Mittel sollen für
a) die Errichtung neuer Betriebe,
b) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Betrieben verwendet werden. Hierdurch soll zugleich dazu beigetragen werden, daß die Unternehmen insbesondere auch die erforderlichen Umweltschutzinvestitionen zügig durchführen können.
250 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.
Zu Tit. 862 13
Beteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit (Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in ERP-Darlehen umgewandelt werden.
(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)
Zu Tit. 862 14
Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen von Auftraggebern außerhalb des Landes Berlin an gewerbliche Unternehmen im Land Berlin vorgesehen.
2788
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I
Kap. 2
Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1991 1 000 DM Betrag für 1990 1 000 DM Ist-Ergebnis 1989 1000 DM
1 2 3 4 5
Titelgr. 02 831 21-691
831 22-691
Eigenkapitalfinanzierungsprogramm
Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten........................................
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Tit. 862 11.
Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen ...
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 182 02 geleistet werden.
(20 000)
20 000
(20 000)
20 000
(1 100)
1 100
Titelgr. 03 Wirtschaftsnahe Forschung und andere Fördermaßnahmen (5 300) (5 300)
685 31-171 Wirtschaftsnahe Forschung......................... 2 800 2 800
Verpflichtungsermächtigung................ 2 800 000 DM
davon fällig:
Jahr 1992 bis zu .......................... 1 800 000 DM
Jahr 1993 bis zu.......................... 1 000 000 DM
685 32-643 Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen ..................................... 2 500 2 500
Gesamtausgaben 775 000 765 000
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ....... 5 300 5 300
Ausgaben für Investitionen.......................... 769 700 759 700
Gesamtausgaben 775 000 765 000
(5 090) 2 590
2 500
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2789
Berlin (West)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 831 21
Das ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner Unternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital zu verstärken.
Zu Tit. 831 22
Forderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen können in Beteiligungen umgewandelt werden, um das Kapital dieser Unternehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang anzupassen (vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02).
Zu Tit. 685 31
Die Mittel (Zuschüsse und Zuweisungen) sind für die Förderung von Forschungsvorhaben bestimmt, deren Ergebnisse erwarten lassen, daß sie als Ausgangspunkt für die technische und wirtschaftliche Entwicklung verwendet werden können. Die geförderten Forschungsvorhaben liegen insbesondere auf den Gebieten der Materialprüfung,
des Meßwesens, der Elektronik, Umwelttechnik, Kommunikationstechnik und der Schiffbautechnik. Die Mittel werden Wissenschaftlern, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Berlin haben und in der Regel Angehörige einer wissenschaftlichen Institution in Berlin sind, über diese Institution zur Verfügung gestellt; hierzu gehören auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Berlin. Die Abwicklung des Programms obliegt der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, der insoweit als Treuhänder für das ERP-Sondervermögen handelt.
Zu Tit. 685 32
Die veranschlagten Zuschußmittel sind für Ausstellungen und Messen vorgesehen, insbesondere für
- die Übersee-Import-Messe "Partner des Fortschritts",
- die Internationale Tourismus-Börse.
Darüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen finanziert werden, die sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Vereinigten Staaten von Amerika dienen.
2790
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I
Kap. 3
Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1991 1 000 DM Betrag für 1990 1 000 DM Ist-Ergebnis 1989 1 000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in
Entwicklungsländer (Exportfonds II)................... 120 000 120 000
Verpflichtungsermächtigung.............. 120 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1992 bis zu ........................ 30 000 000 DM
Jahr 1993 bis zu ........................ 90 000 000 DM
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 01 (Buchstabe a der Erläuterungen).
Gesamtausgaben 120 000 120 000
44 079
Abschluß
Ausgaben für Investitionen
120 000
120 000
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2791
Exportfinanzierung
Erläuterungen
6
Zu Tit. 866 01
Die Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1:3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.
Für denselben Verwendungszweck stehen auf Grund früher gewährter Darlehen weitere ERP-Mittel in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM zur Verfügung, die revolvierend eingesetzt und durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem Gesamtvolumen von 2 000 000 000 DM verstärkt werden (Exportfonds I). Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 - BGBl. I S. 745 - (Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 866 01).
2792
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I
Kap. 4
Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1991 1 000 DM Betrag für 1990 1 000 DM Ist-Ergebnis 1989 1 000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Untersuchungen ......................................
671 01-680 Bearbeitungsgebühren.............................
575 01-928 Verzinsung der Kredite.............................
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen..............
Gesamtausgaben
Abschluß
Sächliche Ausgaben...............................
Zinskosten......................................
Ausgaben für Investitionen..........................
Gesamtausgaben
300 300 92
1 100 1 100 639
1 098 600 681 600 406 862
5 000 5 000 1 150
1 105 000 688 000
1 400 1 400
1 098 600 681 600
5 000 5 000
1 105 000 688 000
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2793
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
6
Zu Tit. 531 01
Mit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet wird. Darüber hinaus können für die zweckmäßige und wirksame Verwendung der ERP-Mittel Untersuchungen und sonstige Erhebungen vorgenommen werden.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 831 22) und für die Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingungen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die
Berliner Industriebank AG zu zahlen sind. Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagiokosten gezahlt werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für mögliche Inanspruchnahmen aus übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus §5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Von dem Gewährleistungsrahmen in Höhe von 700 Mio DM sind 500 Mio DM für Rückbürgschaften des Bürgschaftsprogramms der Deutschen Ausgleichsbank für freie Berufe vorgesehen. Der Restbetrag steht für verschiedene Bürgschaften und sonstige Gewährleistungen, insbesondere in Berlin, zur Verfügung.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31.12.1989 205,4 Mio DM.
2794
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I
Kap. 5
Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1991 1 000 DM Betrag für 1990 1000 DM Ist-Ergebnis 1989 1000 DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 01-680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen......... 30
119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a...................... 100
119 99-680 Vermischte Einnahmen ............................ 200
121 01-853 Erträge aus Beteiligungen .......................... 3 520
121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung ..................................... 2 000
133 01-691 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rahmen
der Eigenkapitalfinanzierung ........................ -
(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)
133 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in
Darlehen........................................ -
Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2 Tit. 862 13.
133 03-691 Rückflüsse aus der Konsolidierung bei Beteiligungen......
133 04-872 Erlös aus der Veräußerung von Forderungen............ -
14101-680 Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen ... 50
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ....................................... -
162 01-691 Zinsen aus Darlehen .............................. 1 070 430
162 03-872 Sonstige Zinsen.................................. 12 000
168 01-680 Zinsen aus Darlehen für Investitionen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost)............. 363 000
182 01-691 Tilgung von Darlehen.............................. 2 940 670
(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)
182 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen ........................................ -
Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2 Tit. 831 22.
188 01-680 Tilgung von Darlehen für Investitionen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost)............. -
325 02-928 Einnahmen aus Krediten .......................___ 1 607 000
325 03-928 Einnahmen aus Krediten für Investitionen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost)............. 5 500 000
331 01-680 Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt für Kredite für Investitionen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost)...................................... 500 000
Gesamteinnahmen 11 999 000
Abschluß
Verwaltungseinnahmen............................ 50
Übrige Einnahmen................................ 11 998 950
Gesamteinnahmen 11 999 000
30 50
100 251
200 962
520 3 521
2 000
1 377 000
800 000
400 000
6 574 000
50 6 573 950
1 632
26 700
- 94
- - 53 246
50 63
56
1 042 940 970 996
12 000 11 500
2 936 160 3 089 821
1 093 000
6 574 000
Einnahmen
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990
2795
Erläuterungen
Zu Tit. 119 01
Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener Geräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie Reingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnissen (Lizenzgebühren usw.) teilweise an das ERP-Sondervermögen abzuführen.
Zu Tit. 119 02
Der Betrag ist geschätzt.
Zu Tit. 162 01
Veranschlagt sind Zinsen:
a) Kreditanstalt für Wiederaufbau.......... 563 290 000 DM
davon: Exportfinanzierung............. (56 800 000 DM)
von Gemeinden ............... (21 300 000 DM)
b) Berliner Industriebank AG.............. 101 140 000 DM
c) Deutsche Ausgleichsbank.............. 402 000 000 DM
d) Sonstige ........................... 4 000 000 DM
1 070 430 000 DM
Zu Tit. 119 99
Der Betrag ist geschätzt.
Zu Tit. 162 03
Veranschlagt sind Zinsen aus Guthaben und Sammelkonten.
Zu Tit. 121 01
Veranschlagt ist die Zahlung einer Dividende aus der Beteiligung (44,2 Mio DM) und aus Genußrechten (40 Mio DM) an der Berliner Industriebank AG.
Zu Tit. 121 02
Veranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden sind.
Zu Tit. 133 04
Die vierte und letzte Rate in Höhe von 53,246 Mio DM für die Übertragung einer Forderung gegen das Land Berlin an den Bundeshaushalt wurde 1989 fällig.
Zu Tit. 141 01
Für die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen:
a) Kreditanstalt für Wiederaufbau.......... 1 530 500 000 DM
davon: Exportfinanzierung............. (113 400 000 DM)
von Gemeinden............... (83 200 000 DM)
b) Berliner Industriebank AG.............. 563 170 000 DM
c) Deutsche Ausgleichsbank.............. 829 000 000 DM
d) Sonstige ........................... 18 000 000 DM
2 940 670 000 DM
Bei den Tilgungen der Deutschen Ausgleichsbank ist zu berücksichtigen, daß auf einen Betrag von 75 000 000 DM zum Zwecke der Kapitalerhöhung bei der Deutschen Ausgleichsbank verzichtet wird.
Zu Tit. 325 02
Gemäß § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1991 können Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).
2796 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I
Kap. 6
Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1991 1 000 DM Betrag für 1990 1 000 DM Ist-Ergebnis 1989 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden unter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
868 01-680 Finanzierungshilfen für Investitionen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost)............. 6 000 000 7 500 000
Abschluß
Ausgaben für Investitionen.......................... 6 000 000 7 500 000
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990
2797
Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost)
Erläuterungen
Zu Tit. 868 01
Die Kredite sollen schwerpunktmäßig zur Gründung neuer Unternehmen, zur Modernisierung bestehender Betriebe, für Umweltschutzinvestitionen sowie für Maßnahmen im Rahmen des Tourismusprogramms eingesetzt werden. Kleine und mittlere private Unternehmen sollen dabei vorrangig gefördert werden.
Darlehen können für Investitionen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost) gewährt werden.
Der Baransatz ist wie folgt aufgeteilt:
a) Existenzgründungen..................... 1 300 Mio DM
b) Umweltschutz.......................... 2 000 Mio DM
c) Modernisierungsprogramm................ 2 000 Mio DM
d) Tourismusprogramm..................... 700 Mio DM
Da der tatsächliche Mittelbedarf in den einzelnen Förderbereichen noch nicht absehbar ist, kann es zu Verschiebungen in der Aufteilung kommen.
Gefördert werden:
zu a): Gründung selbständiger Existenzen;
zu b): Investitionen auf den Gebieten Abwasserreinigung, Abfallwirtschaft, Luftreinhaltung einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterung sowie zur Energieeinsparung; aber auch Investitionen, mit denen bereits die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden wird;
zu c): Investitionen, die der Modernisierung, Produktivitätssteigerung und Erweiterung dienen, des weiteren sonstige Investitionen, soweit sie nicht im Zusammenhang mit Existenzgründungen stehen;
zu d): in erster Linie die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Hotels, Pensionen und Gaststätten.
Aus diesem Titel können auch Darlehen an private Kapitalbeteiligungsgesellschaften für die Refinanzierung von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost) sowie Haftungsfondsdarlehen für Kredit-und Beteiligungsgarantiegemeinschaften in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost) gewährt werden.
1,5 Mrd DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.
2798
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I
Abschluß
davon entfallen auf
Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben sächliche Ausgaben Zinskosten Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Investitionen
1000 DM 1000 DM 1000 DM 1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 Bundesländer
Baden-Württemberg,
Bayern,
Bremen,
Hamburg,
Hessen,
Niedersachsen,
Nord rhei n-Westfalen,
Rheinland-Pfalz,
Saarland und
Schleswig-Holstein
2 Berlin (West)........
3 Exportfinanzierung ...
4 Sonstige Ausgaben . . .
5 Einnahmen ......... 11 999 000
6 Bundesländer
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost)........
3 999 000 775 000 120 000
1 105 000
6 000 000
1 400
10 000 3 989 000
5 300 769 700 120 000
1 098 600 5 000
11 999 000 11 999 000
1 400
1 098 600
15 300
6 000 000
10 883 700
Funktion
Zu Kap. 1 - Titel 862 01 - Ausgaben -Ist-Ergebnis 1989 in 1000 DM
634 635 641 650 670 680
691
Verarbeitende Industrie...........................................
Handwerk und Kleingewerbe......................................
Handel.......................................................
Fremdenverkehr.................................................
Sonstige Dienstleistungen..........................................
Sonstige Bereiche ..............................................
Zonenrandgebiet
Betriebliche Investitionen...........................................
Summe
199 730 733 610 435 481 103 966 132113 152 513
791 475
2 548 888
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990
2799
Anlage Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Ausgabensoll 1990 a) Bis einschl. 31. 12. 1989 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 1991 b) VE 1990 c) VE 1991 davon fällig
Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) 1991 1992 1993 1994
in Mio DM
1 2 3 4 5 6 7
Kap. 1
862 01
862 03 853 02 862 11 862 12 862 13 862 14
681 01
Kap. 2
862 11
685 31
Kap. 3
866 01
Kap. 6
868 01
Kleine und mittlere Unternehmen..... 2 600,0
Seehafenbetriebe ................ 56,0
Investitionen von Gemeinden........ 35,0
Luftreinhaltung *)................. 430,0
Abfallwirtschaft *)................. 240,0
Abwasserreinigung *).............. 280,0
Rationelle Energieverwendung *)..... 150,0
Dankesspende................... 10,0
Investitionskredite ................ 720,0
Wirtschaftsnahe Forschung......... 2,8
Finanzierungshilfe für Lieferungen
in Entwicklungsländer ............. 120,0
Finanzierungshilfen für Investitionen
in den Bundesländern Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
und Berlin (Ost) .................. 1 200,0
a) b) c) 683,0 691,0 683,0 691,0
a) b) c) 10,0 15,0 20,0 10,0 5,0 10,0 10,0
a) b) c) 15,0 15,0
a) b) c) 145,0 260,0 325,0 145,0 130,0 130,0 190,0
a) b) c) 130,0 260,0 165,0 80,0 130,0 50,0 130,0 120,0
a) b) c) 145,0 250,0 200,0 100,0 130,0 45,0 120,0 130,0
a) b) c) 50,0 150,0 50,0 150,0
a) b) c) 60,0 10,0 10,0
a) b) c) 80,0 250,0 270,0 80,0 170,0 80,0 190,0
a) b) c) 1,0 2,8 2,8 1,0 1,8 1,0 1,8
a) b) c) 120,0 120,0 120,0 30,0 30,0 90,0 90,0 30,0
a) -
b) 4 800,0
c)
10,0
135,0
45,0
70,0
10,0
80,0
1,0
90,0
30,0
1 500,0 1 800,0 1 500,0
Summe
b) 6 690,8 2 829,8 2 361,0 1 500,0
c) 1943,8 1512,8 431,0
*) Ab Wirtschaftsplan 1991 sind die Verpflichtungsermächtigungen nicht mehr bei den einzelnen Titeln, sondern bei der Titelgruppe ausgebracht.
2800
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I
Teil II
Finanzierungsübersicht
Teil I
E R P-Sondervermögen
Betrag für
1991 I 1990
1000 DM
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben................................................ 11 999 000 12 874 000
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen
an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages)
2. Einnahmen............................................... 4 892 000 4 397 000
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus
kassenmäßigen Überschüssen)
3 Finanzierungssaldo........................................ 7 107 000 8 477 000
Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt
4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt.................... 8 307 000 9 677 000
4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt................ 1 200 000 1 200 000
Saldo................................... ............... 7 107 000 8 477 000
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen...................
6. Finanzierungssaldo........................................ 7 107 000 8 477 000
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990
2801
Teil
Kreditfinanzierungsplan
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
1.1 langfristig.......................
1.2 kurzfristig.......................
2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt (einschl. Umschuldung)
2.1 Tilgung langfristiger Schulden...........
2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden...........
3. Saldo aus 1. und 2.
im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt
Teil I ERP-Sondervermögen Betrag für 1991 I 1990
1000 DM
7 350 000 957 000 8 910 000 767 000
Summe 1. 8 307 000 9 677 000
Summe 2.
900 000 855 000
300 000 345 000
1 200 000 1 200 000
7 107 000 8 477 000
2802 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I
Anlage
Nachweisung des ERP-Sondervermögens
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Aktiva:
Stand Stand
am 31. 12. 1989 am 31. 12. 1988
DM DM
A. Bankguthaben (Einlagen bei der Deutschen Bundesbank)....... 10 469 484,52 122 365 628,98
B. Darlehensforderungen.................................. 22 743 681 724,11 20 971 153 194,12
C. Sonstige Forderungen
1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen............ 317 700 343,66 295 532 204,51
2. Tilgungsforderungen .................................. 706 988 601,27 658 659 493,90
3. Forderungen aus dem Verkauf von Forderungen............. , 53 245 837,11
4. Regreßforderungen................................... 6 684 683,41 6 684 683,41
5. Andere Forderungen .................................. 582 664,19 635 822,83
D. Beteiligungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau........................... 90 000 000, 90 000 000,
2. Deutsche Ausgleichsbank.............................. 56 000 000, 28 000 000,
3. Berliner Industriebank AG ..............................
a) Grundkapital 44 200 000, 44 200 000,
b) Genußkapital 40 000 000, 40 000 000,
4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms.......................... 186 080 000, 211 680 000,
24 202 387 501,16 22 522 156 864,86
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1989
Darlehen
- Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein............... 4 576 123,57 DM
- Berlin (West) ............................................................. 361 831,25 DM
Zinsen
- Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein...............
- Berlin (West) ................................................ ............ 3 770,19 DM
Beteiligungen
- EKF-Beteiligungen Berlin.................................................... , DM
- Dividenden aus EKF-Beteiligungen............................................ , DM
4 941 725,01 DM
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2803
nach dem Stand vom 31. Dezember 1989
Passiva:
Stand Stand
am 31. 12. 1989 am 31. 12. 1988
DM DM
A. Vermögensbestand..................................... 17 139 387 501,16 16 552 156 864,86
B. Verbindlichkeiten
1. längerfristige Kredite.................................. 6 753 000 000, 5 970 000 000,
2. kurzfristige Kredite.................................... 310 000 000, ,
24 202 387 501,16 22 522 156 864,86
Verpflichtungen aus Gewährleistungen
197 954 856,76
232 594 353,94