Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1990  Nr. 70 vom 21.12.1990  - Seite 2779 bis 2803 - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1991 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1991)

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1991 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1991) Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2779 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1991 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1991) Vom 13. Dezember 1990 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §1 Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch das Gesetz vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705), aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1991 - wird in Einnahme und Ausgabe auf 11 999 000 000 Deutsche Mark festgestellt. §2 (1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1991 Kredite in Höhe von 7 107 000 000 Deutsche Mark aufzunehmen. (2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von im Jahr 1991 fällig werdenden Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt. (3) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1989 und 1990 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam. §3 Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. §4 Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaushalts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind. §5 (1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 700 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen. (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat. (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird. (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für 2780 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen. §6 Die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte Dankesspende ist von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen. §7 Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, im Jahr 1991 auf Einnahmen aus Tilgungen für Kredite an die Deutsche Ausgleichsbank in Höhe von 75 000 000 DM zu verzichten, um auf diesem Wege den Anteil des ERP-Sondervermögens an der Kapitalerhöhung der Deutschen Ausgleichsbank zu erbringen. §8 Die Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaushaltsordnung finden im Jahr 1991 auf das Eigenkapitalfinanzie- rungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In Beteiligungsverträgen darf ein fester Veräußerungspreis vereinbart werden. §9 (1) Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können unter Einschaltung der Hauptleihinstitute Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt, und Deutsche Ausgleichsbank, Bonn, sowie in Berlin durch die Berliner Industriebank AG, Berlin, vergeben werden. (2) Für die Rückzahlung der aus Kapitel 6 gewährten Darlehen können die Hauptleihinstitute bis auf einen Selbstbehalt von der Haftung gegenüber dem ERP-Sondervermögen freigestellt werden. § 10 Die §§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1992 weiter. §11 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1991 in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Bonn, den 13. Dezember 1990 Der Bundespräsident Weizsäcker Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Der Bundesminister für Wirtschaft H. Haussmann Der Bundesminister der Finanzen Th. Waigel Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2781 Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 1991 Teil I: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 mit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Teil II: Finanzierungsübersicht Teil III: Kreditfinanzierungsplan Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1989 Teil I Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 Kapitel 1 (Ausgaben): Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein Kapitel 2 (Ausgaben): Berlin (West) Kapitel 3 (Ausgaben): Exportfinanzierung Kapitel 4 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben Kapitel 5 (Einnahmen): Einnahmen Kapitel 6 (Ausgaben): Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost) 2782 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I Kap. 1 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1991 1000 DM Betrag für 1990 1000 DM Ist-Ergebnis 1989 1000 DM 1 2 3 4 5 Ausgaben Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden unter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben. 862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen............................. 2 673 000 Verpflichtungsermächtigung.............. 691 000 000 DM fällig im Jahr 1992 Mehrausgaben für Darlehen für Vorhaben in regionalen Fördergebieten dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Kap. 3 Titel 866 01 geleistet werden. Einsparungen bei Buchstabe f der Erläuterungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 862 03. 862 03-731 Investitionen von Seehafenbetrieben.................. 56 000 Verpflichtungsermächtigung.............. 20 000 000 DM davon fällig: Jahr 1992 bis zu ........................ 10 000 000 DM Jahr 1993 bis zu ......................... 10 000 000 DM Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 862 01 (Buchstabe f der Erläuterungen) geleistet werden. 853 02-692 Investitionen von Gemeinden........................ 15 000 2 600 000 2 548 889 *) 56 000 53 967 35 000 65 098 *) Autteilung nach Funktionsziftem am Schluß von Teil I Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2783 Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein Erläuterungen Zu Tit. 862 01 Die ERP-Darleherisprogramme für kleine und mittlere Unternehmen sollen der Leistungssteigerung dienen und hierdurch dazu beitragen, daß sie insbesondere auch die erforderlichen Umweltschutzinvestitionen zügig durchführen können. Kooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden, wenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Kooperationspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen. Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten ... 1 407 000 000 DM b) Existenzgründungen und standortbedingte Investitionen........................1 186 000 000 DM c) betriebliche Ausbildungsstätten ......... 8 000 000 DM d) die Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften .................. 45 000 000 DM e) die Förderung kleiner und mittlerer Presseunternehmen ........................ 9 000 000 DM f) die Binnenschiffahrt................... 5 000 000 DM g) Kredit- und Beteiligungsgarantiegemeinschaften (Haftungsfondsdarlehen) ....... 13 000 000 DM 2 673 000 000 DM Zu a) Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" können Darlehen für Investitionen erhalten, wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind. 112 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. Zub) Gefördert werden - Existenzgründungen von Nachwuchskräften und - standortbedingte Investitionen von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und des Kleingewerbes. 571 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. Zu c) Die Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher Ausbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt. Zud) Durch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungsgesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden. Zue) Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger der Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung technischer Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs von Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen Baumaßnahmen gewährt werden. Zuf) Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau und Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung. Zug) Mit diesen Darlehen werden den Kreditgarantiegemeinschaften der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie den Beteiligungsgarantiegemeinschaften Haftungsfonds in Höhe von 3 % ihrer Bürgschafts-/Garantieverpflichtungen zur Verfügung gestellt. Zu Tit. 862 03 Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deutschen Seehäfen zu verbessern. 15 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. Zu Tit. 853 02 Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"; die Vorhaben müssen der Verbesserung der Standortqualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investitionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes. 15 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. 2784 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I Kap. 1 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1991 1000 DM Betrag für 1990 1000 DM Ist-Ergebnis 1989 1 000 DM 1 2 3 4 5 681 01-029 Dankesspende................................... 10 000 10 000 Titelgruppe Titelgr. 01 Umweltschutz und Energieeinsparung................. (1 245 000) (1 100 000) Verpflichtungsermächtigung.............. 840 000 000 DM davon fällig: Jahr 1992 bis zu ........................ 590 000 000 DM Jahr 1993 bis zu ........................ 250 000 000 DM Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 862 11-330 Luftreinhaltung................................... 370 000 430 000 862 12-330 Abfallwirtschaft................................... 365 000 240 000 862 13-330 Abwasserreinigung................................ 360 000 280 000 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 853 02 geleistet werden. 862 14-629 Rationelle Energieverwendung 150 000 150 000 Gesamtausgaben 3 999 000 3 801 000 Abschluß Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ....... 10 000 10 000 Ausgaben für Investitionen.......................... 3 989 000 3 791 000 Gesamtausgaben 3 999 000 3 801 000 10 000 (1 397 404) 281 050 606 121 510 233 Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2785 Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein Erläuterungen Zu Tit. 681 01 Die Bundesregierung hat der amerikanischen Stiftung "The German Marshall Fund of the United States - A Memorial to the Marshall Plan" zugesagt, die seit 1972 gewährte Dankesspende von jährlich 10 000 000 DM für weitere zehn Jahre (1987 bis 1996) zu gewähren. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Einzelpersonen und Organisationen innerhalb und außerhalb der USA Forschungs- und Studienprogramme, die dem Verständnis und der Lösung bestimmter nationaler und internationaler Probleme moderner Industriegesellschaften dienen sollen. Die Hälfte der ab 1987 veranschlagten Mittel ist für Vorhaben der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit vorgesehen, die überwiegend in der Bundesrepublik durchgeführt werden. Die Zahlung der Dankesspende in Höhe des Ansatzes ist auf Grund einer Verpflichtungsermächtigung aus dem Jahr 1986 zugesagt. Zu Titelgruppe 01 Die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen dürfen auch für umweltfreundliche Produktionsanlagen verwendet werden. Zu Tit. 862 11 Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen. 275 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. Zu Tit. 862 12 Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen zur Abfallwirtschaft und Abfallverwertung zur Verfügung gestellt werden. 210 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. Zu Tit. 862 13 Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen bestimmt. 230 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. Zu Tit. 862 14 Die Mittel sind für Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwendung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien bestimmt. 50 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtigungs-ermächtigung zugesagt. 2786 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I Kap. 2 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1991 1 000 DM Betrag für 1990 1000 DM Ist-Ergebnis 1989 1 000 DM 1 2 3 4 5 Ausgaben In Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins können im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzierungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen werden, bei denen die üblichen bankmäßigen und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder nicht in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick auf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt erscheinen. Entsprechendes gilt für die Übernahme von Gewährleistungen. Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden unter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben. Titelgruppen Titelgr. 01 Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investitionsund sonstigen Krediten............................. 862 11-691 Investitionsdarlehen an Unternehmen................. Verpflichtungsermächtigung.............. 270 000 000 DM davon fällig: Jahr 1992 bis zu ........................ 190 000 000 DM Jahr 1993 bis zu ........................ 80 000 000 DM Aus dem Ansatz dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM Betriebsmittelkredite geleistet werden. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Tit. 862 14 und Tit. 831 21 geleistet werden. Einsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 862 14. (749 700) 730 000 (739 700) 720 000 (756 954) 724 800 862 13-691 Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen ............ Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02 geleistet werden. 26 700 862 14-692 Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse........... Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 862 11. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM durch Einsparungen bei Titel 862 11 geleistet werden. 19 700 19 700 5 454 Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2787 Berlin (West) Erläuterungen 6 Zu Tit. 862 11 Zur Durchführung von Investitionen der Berliner Wirtschaft sind Finanzierungshilfen in Form von zinsgünstigen Darlehen erforderlich. Die veranschlagten Mittel sollen für a) die Errichtung neuer Betriebe, b) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Betrieben verwendet werden. Hierdurch soll zugleich dazu beigetragen werden, daß die Unternehmen insbesondere auch die erforderlichen Umweltschutzinvestitionen zügig durchführen können. 250 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. Zu Tit. 862 13 Beteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit (Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in ERP-Darlehen umgewandelt werden. (Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02) Zu Tit. 862 14 Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen von Auftraggebern außerhalb des Landes Berlin an gewerbliche Unternehmen im Land Berlin vorgesehen. 2788 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I Kap. 2 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1991 1 000 DM Betrag für 1990 1 000 DM Ist-Ergebnis 1989 1000 DM 1 2 3 4 5 Titelgr. 02 831 21-691 831 22-691 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten........................................ Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Tit. 862 11. Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen ... Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 182 02 geleistet werden. (20 000) 20 000 (20 000) 20 000 (1 100) 1 100 Titelgr. 03 Wirtschaftsnahe Forschung und andere Fördermaßnahmen (5 300) (5 300) 685 31-171 Wirtschaftsnahe Forschung......................... 2 800 2 800 Verpflichtungsermächtigung................ 2 800 000 DM davon fällig: Jahr 1992 bis zu .......................... 1 800 000 DM Jahr 1993 bis zu.......................... 1 000 000 DM 685 32-643 Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen ..................................... 2 500 2 500 Gesamtausgaben 775 000 765 000 Abschluß Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ....... 5 300 5 300 Ausgaben für Investitionen.......................... 769 700 759 700 Gesamtausgaben 775 000 765 000 (5 090) 2 590 2 500 Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2789 Berlin (West) Erläuterungen 6 Zu Tit. 831 21 Das ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner Unternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital zu verstärken. Zu Tit. 831 22 Forderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen können in Beteiligungen umgewandelt werden, um das Kapital dieser Unternehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang anzupassen (vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02). Zu Tit. 685 31 Die Mittel (Zuschüsse und Zuweisungen) sind für die Förderung von Forschungsvorhaben bestimmt, deren Ergebnisse erwarten lassen, daß sie als Ausgangspunkt für die technische und wirtschaftliche Entwicklung verwendet werden können. Die geförderten Forschungsvorhaben liegen insbesondere auf den Gebieten der Materialprüfung, des Meßwesens, der Elektronik, Umwelttechnik, Kommunikationstechnik und der Schiffbautechnik. Die Mittel werden Wissenschaftlern, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Berlin haben und in der Regel Angehörige einer wissenschaftlichen Institution in Berlin sind, über diese Institution zur Verfügung gestellt; hierzu gehören auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Berlin. Die Abwicklung des Programms obliegt der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, der insoweit als Treuhänder für das ERP-Sondervermögen handelt. Zu Tit. 685 32 Die veranschlagten Zuschußmittel sind für Ausstellungen und Messen vorgesehen, insbesondere für - die Übersee-Import-Messe "Partner des Fortschritts", - die Internationale Tourismus-Börse. Darüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen finanziert werden, die sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Vereinigten Staaten von Amerika dienen. 2790 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I Kap. 3 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1991 1 000 DM Betrag für 1990 1 000 DM Ist-Ergebnis 1989 1 000 DM 1 2 3 4 5 Ausgaben 866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Entwicklungsländer (Exportfonds II)................... 120 000 120 000 Verpflichtungsermächtigung.............. 120 000 000 DM davon fällig: Jahr 1992 bis zu ........................ 30 000 000 DM Jahr 1993 bis zu ........................ 90 000 000 DM Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 01 (Buchstabe a der Erläuterungen). Gesamtausgaben 120 000 120 000 44 079 Abschluß Ausgaben für Investitionen 120 000 120 000 Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2791 Exportfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 866 01 Die Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1:3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft. Für denselben Verwendungszweck stehen auf Grund früher gewährter Darlehen weitere ERP-Mittel in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM zur Verfügung, die revolvierend eingesetzt und durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem Gesamtvolumen von 2 000 000 000 DM verstärkt werden (Exportfonds I). Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 - BGBl. I S. 745 - (Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 866 01). 2792 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I Kap. 4 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1991 1 000 DM Betrag für 1990 1 000 DM Ist-Ergebnis 1989 1 000 DM 1 2 3 4 5 Ausgaben 531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Untersuchungen ...................................... 671 01-680 Bearbeitungsgebühren............................. 575 01-928 Verzinsung der Kredite............................. 870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen.............. Gesamtausgaben Abschluß Sächliche Ausgaben............................... Zinskosten...................................... Ausgaben für Investitionen.......................... Gesamtausgaben 300 300 92 1 100 1 100 639 1 098 600 681 600 406 862 5 000 5 000 1 150 1 105 000 688 000 1 400 1 400 1 098 600 681 600 5 000 5 000 1 105 000 688 000 Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2793 Sonstige Ausgaben Erläuterungen 6 Zu Tit. 531 01 Mit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet wird. Darüber hinaus können für die zweckmäßige und wirksame Verwendung der ERP-Mittel Untersuchungen und sonstige Erhebungen vorgenommen werden. Zu Tit. 671 01 Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 831 22) und für die Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingungen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu zahlen sind. Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden. Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagiokosten gezahlt werden. Zu Tit. 870 01 Der Betrag ist für mögliche Inanspruchnahmen aus übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus §5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Von dem Gewährleistungsrahmen in Höhe von 700 Mio DM sind 500 Mio DM für Rückbürgschaften des Bürgschaftsprogramms der Deutschen Ausgleichsbank für freie Berufe vorgesehen. Der Restbetrag steht für verschiedene Bürgschaften und sonstige Gewährleistungen, insbesondere in Berlin, zur Verfügung. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31.12.1989 205,4 Mio DM. 2794 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I Kap. 5 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1991 1 000 DM Betrag für 1990 1000 DM Ist-Ergebnis 1989 1000 DM 1 2 3 4 5 Einnahmen 119 01-680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen......... 30 119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a...................... 100 119 99-680 Vermischte Einnahmen ............................ 200 121 01-853 Erträge aus Beteiligungen .......................... 3 520 121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung ..................................... 2 000 133 01-691 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung ........................ - (ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen) 133 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen........................................ - Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2 Tit. 862 13. 133 03-691 Rückflüsse aus der Konsolidierung bei Beteiligungen...... 133 04-872 Erlös aus der Veräußerung von Forderungen............ - 14101-680 Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen ... 50 141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ....................................... - 162 01-691 Zinsen aus Darlehen .............................. 1 070 430 162 03-872 Sonstige Zinsen.................................. 12 000 168 01-680 Zinsen aus Darlehen für Investitionen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost)............. 363 000 182 01-691 Tilgung von Darlehen.............................. 2 940 670 (ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen) 182 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen ........................................ - Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2 Tit. 831 22. 188 01-680 Tilgung von Darlehen für Investitionen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost)............. - 325 02-928 Einnahmen aus Krediten .......................___ 1 607 000 325 03-928 Einnahmen aus Krediten für Investitionen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost)............. 5 500 000 331 01-680 Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt für Kredite für Investitionen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost)...................................... 500 000 Gesamteinnahmen 11 999 000 Abschluß Verwaltungseinnahmen............................ 50 Übrige Einnahmen................................ 11 998 950 Gesamteinnahmen 11 999 000 30 50 100 251 200 962 520 3 521 2 000 1 377 000 800 000 400 000 6 574 000 50 6 573 950 1 632 26 700 - 94 - - 53 246 50 63 — 56 1 042 940 970 996 12 000 11 500 2 936 160 3 089 821 1 093 000 6 574 000 Einnahmen Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2795 Erläuterungen Zu Tit. 119 01 Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener Geräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie Reingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnissen (Lizenzgebühren usw.) teilweise an das ERP-Sondervermögen abzuführen. Zu Tit. 119 02 Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 162 01 Veranschlagt sind Zinsen: a) Kreditanstalt für Wiederaufbau.......... 563 290 000 DM davon: Exportfinanzierung............. (56 800 000 DM) von Gemeinden ............... (21 300 000 DM) b) Berliner Industriebank AG.............. 101 140 000 DM c) Deutsche Ausgleichsbank.............. 402 000 000 DM d) Sonstige ........................... 4 000 000 DM 1 070 430 000 DM Zu Tit. 119 99 Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 162 03 Veranschlagt sind Zinsen aus Guthaben und Sammelkonten. Zu Tit. 121 01 Veranschlagt ist die Zahlung einer Dividende aus der Beteiligung (44,2 Mio DM) und aus Genußrechten (40 Mio DM) an der Berliner Industriebank AG. Zu Tit. 121 02 Veranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden sind. Zu Tit. 133 04 Die vierte und letzte Rate in Höhe von 53,246 Mio DM für die Übertragung einer Forderung gegen das Land Berlin an den Bundeshaushalt wurde 1989 fällig. Zu Tit. 141 01 Für die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen. Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen: a) Kreditanstalt für Wiederaufbau.......... 1 530 500 000 DM davon: Exportfinanzierung............. (113 400 000 DM) von Gemeinden............... (83 200 000 DM) b) Berliner Industriebank AG.............. 563 170 000 DM c) Deutsche Ausgleichsbank.............. 829 000 000 DM d) Sonstige ........................... 18 000 000 DM 2 940 670 000 DM Bei den Tilgungen der Deutschen Ausgleichsbank ist zu berücksichtigen, daß auf einen Betrag von 75 000 000 DM zum Zwecke der Kapitalerhöhung bei der Deutschen Ausgleichsbank verzichtet wird. Zu Tit. 325 02 Gemäß § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1991 können Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). 2796 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I Kap. 6 Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 1991 1 000 DM Betrag für 1990 1 000 DM Ist-Ergebnis 1989 1000 DM 1 2 3 4 5 Ausgaben Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden unter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben. 868 01-680 Finanzierungshilfen für Investitionen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost)............. 6 000 000 7 500 000 Abschluß Ausgaben für Investitionen.......................... 6 000 000 7 500 000 Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2797 Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost) Erläuterungen Zu Tit. 868 01 Die Kredite sollen schwerpunktmäßig zur Gründung neuer Unternehmen, zur Modernisierung bestehender Betriebe, für Umweltschutzinvestitionen sowie für Maßnahmen im Rahmen des Tourismusprogramms eingesetzt werden. Kleine und mittlere private Unternehmen sollen dabei vorrangig gefördert werden. Darlehen können für Investitionen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost) gewährt werden. Der Baransatz ist wie folgt aufgeteilt: a) Existenzgründungen..................... 1 300 Mio DM b) Umweltschutz.......................... 2 000 Mio DM c) Modernisierungsprogramm................ 2 000 Mio DM d) Tourismusprogramm..................... 700 Mio DM Da der tatsächliche Mittelbedarf in den einzelnen Förderbereichen noch nicht absehbar ist, kann es zu Verschiebungen in der Aufteilung kommen. Gefördert werden: zu a): Gründung selbständiger Existenzen; zu b): Investitionen auf den Gebieten Abwasserreinigung, Abfallwirtschaft, Luftreinhaltung einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterung sowie zur Energieeinsparung; aber auch Investitionen, mit denen bereits die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden wird; zu c): Investitionen, die der Modernisierung, Produktivitätssteigerung und Erweiterung dienen, des weiteren sonstige Investitionen, soweit sie nicht im Zusammenhang mit Existenzgründungen stehen; zu d): in erster Linie die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Hotels, Pensionen und Gaststätten. Aus diesem Titel können auch Darlehen an private Kapitalbeteiligungsgesellschaften für die Refinanzierung von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost) sowie Haftungsfondsdarlehen für Kredit-und Beteiligungsgarantiegemeinschaften in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost) gewährt werden. 1,5 Mrd DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt. 2798 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I Abschluß davon entfallen auf Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben sächliche Ausgaben Zinskosten Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Investitionen 1000 DM 1000 DM 1000 DM 1000 DM 1000 DM 1000 DM 1 Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nord rhei n-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein 2 Berlin (West)........ 3 Exportfinanzierung ... 4 Sonstige Ausgaben . . . 5 Einnahmen ......... 11 999 000 6 Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost)........ 3 999 000 775 000 120 000 1 105 000 6 000 000 1 400 10 000 3 989 000 5 300 769 700 120 000 1 098 600 5 000 11 999 000 11 999 000 1 400 1 098 600 15 300 6 000 000 10 883 700 Funktion Zu Kap. 1 - Titel 862 01 - Ausgaben -Ist-Ergebnis 1989 in 1000 DM 634 635 641 650 670 680 691 Verarbeitende Industrie........................................... Handwerk und Kleingewerbe...................................... Handel....................................................... Fremdenverkehr................................................. Sonstige Dienstleistungen.......................................... Sonstige Bereiche .............................................. Zonenrandgebiet Betriebliche Investitionen........................................... Summe 199 730 733 610 435 481 103 966 132113 152 513 791 475 2 548 888 Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2799 Anlage Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Ausgabensoll 1990 a) Bis einschl. 31. 12. 1989 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 1991 b) VE 1990 c) VE 1991 davon fällig Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) 1991 1992 1993 1994 in Mio DM 1 2 3 4 5 6 7 Kap. 1 862 01 862 03 853 02 862 11 862 12 862 13 862 14 681 01 Kap. 2 862 11 685 31 Kap. 3 866 01 Kap. 6 868 01 Kleine und mittlere Unternehmen..... 2 600,0 Seehafenbetriebe ................ 56,0 Investitionen von Gemeinden........ 35,0 Luftreinhaltung *)................. 430,0 Abfallwirtschaft *)................. 240,0 Abwasserreinigung *).............. 280,0 Rationelle Energieverwendung *)..... 150,0 Dankesspende................... 10,0 Investitionskredite ................ 720,0 Wirtschaftsnahe Forschung......... 2,8 Finanzierungshilfe für Lieferungen in Entwicklungsländer ............. 120,0 Finanzierungshilfen für Investitionen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost) .................. 1 200,0 a) b) c) 683,0 691,0 683,0 691,0 a) b) c) 10,0 15,0 20,0 10,0 5,0 10,0 10,0 a) b) c) 15,0 15,0 — a) b) c) 145,0 260,0 325,0 145,0 130,0 130,0 190,0 a) b) c) 130,0 260,0 165,0 80,0 130,0 50,0 130,0 120,0 a) b) c) 145,0 250,0 200,0 100,0 130,0 45,0 120,0 130,0 a) b) c) 50,0 150,0 50,0 150,0 a) b) c) 60,0 10,0 10,0 a) b) c) 80,0 250,0 270,0 80,0 170,0 80,0 190,0 a) b) c) 1,0 2,8 2,8 1,0 1,8 1,0 1,8 a) b) c) 120,0 120,0 120,0 30,0 30,0 90,0 90,0 30,0 a) - b) 4 800,0 c) — 10,0 — 135,0 — 45,0 — 70,0 10,0 80,0 1,0 90,0 30,0 1 500,0 1 800,0 1 500,0 — Summe b) 6 690,8 2 829,8 2 361,0 1 500,0 c) 1943,8 — 1512,8 431,0 *) Ab Wirtschaftsplan 1991 sind die Verpflichtungsermächtigungen nicht mehr bei den einzelnen Titeln, sondern bei der Titelgruppe ausgebracht. 2800 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I Teil II Finanzierungsübersicht Teil I E R P-Sondervermögen Betrag für 1991 I 1990 1000 DM Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben................................................ 11 999 000 12 874 000 (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages) 2. Einnahmen............................................... 4 892 000 4 397 000 (ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen) 3 Finanzierungssaldo........................................ 7 107 000 8 477 000 Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt 4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt.................... 8 307 000 9 677 000 4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt................ 1 200 000 1 200 000 Saldo................................... ............... 7 107 000 8 477 000 5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen................... — — 6. Finanzierungssaldo........................................ 7 107 000 8 477 000 Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2801 Teil Kreditfinanzierungsplan 1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 1.1 langfristig....................... 1.2 kurzfristig....................... 2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt (einschl. Umschuldung) 2.1 Tilgung langfristiger Schulden........... 2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden........... 3. Saldo aus 1. und 2. im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt Teil I ERP-Sondervermögen Betrag für 1991 I 1990 1000 DM 7 350 000 957 000 8 910 000 767 000 Summe 1. 8 307 000 9 677 000 Summe 2. 900 000 855 000 300 000 345 000 1 200 000 1 200 000 7 107 000 8 477 000 2802 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I Anlage Nachweisung des ERP-Sondervermögens 1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen Aktiva: Stand Stand am 31. 12. 1989 am 31. 12. 1988 DM DM A. Bankguthaben (Einlagen bei der Deutschen Bundesbank)....... 10 469 484,52 122 365 628,98 B. Darlehensforderungen.................................. 22 743 681 724,11 20 971 153 194,12 C. Sonstige Forderungen 1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen............ 317 700 343,66 295 532 204,51 2. Tilgungsforderungen .................................. 706 988 601,27 658 659 493,90 3. Forderungen aus dem Verkauf von Forderungen............. —,— 53 245 837,11 4. Regreßforderungen................................... 6 684 683,41 6 684 683,41 5. Andere Forderungen .................................. 582 664,19 635 822,83 D. Beteiligungen 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau........................... 90 000 000,— 90 000 000,— 2. Deutsche Ausgleichsbank.............................. 56 000 000,— 28 000 000,— 3. Berliner Industriebank AG .............................. a) Grundkapital 44 200 000,— 44 200 000,— b) Genußkapital 40 000 000,— 40 000 000,— 4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms.......................... 186 080 000,— 211 680 000,— 24 202 387 501,16 22 522 156 864,86 2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1989 Darlehen - Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein............... 4 576 123,57 DM - Berlin (West) ............................................................. 361 831,25 DM Zinsen - Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein............... — - Berlin (West) ................................................ ............ 3 770,19 DM Beteiligungen - EKF-Beteiligungen Berlin.................................................... —,— DM - Dividenden aus EKF-Beteiligungen............................................ —,— DM 4 941 725,01 DM Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1990 2803 nach dem Stand vom 31. Dezember 1989 Passiva: Stand Stand am 31. 12. 1989 am 31. 12. 1988 DM DM A. Vermögensbestand..................................... 17 139 387 501,16 16 552 156 864,86 B. Verbindlichkeiten 1. längerfristige Kredite.................................. 6 753 000 000,— 5 970 000 000,— 2. kurzfristige Kredite.................................... 310 000 000,— —,— 24 202 387 501,16 22 522 156 864,86 Verpflichtungen aus Gewährleistungen 197 954 856,76 232 594 353,94