Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1991  Nr. 1 vom 10.01.1991  - Seite 6 bis 6 - Berichtigung des Dritten ERP-Nachtragsplangesetzes 1990

Berichtigung des Dritten ERP-Nachtragsplangesetzes 1990 6 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil I Berichtigung des Dritten ERP-Nachtragsplangesetzes 1990 Vom 20. Dezember 1990 Das Dritte ERP-Nachtragsplangesetz 1990 vom 28. November 1990 (BGBl. I S. 2562) ist wie folgt zu berichtigen: Im Wirtschaftsplan sind die Erläuterungen zu Kapitel 6 Titel 868 01 durch folgenden Text zu ersetzen: "Die zusätzlichen Ausgaben sind erforderlich geworden, da infolge der großen Nachfrage nach ERP-Krediten der bisherige Baransatz (6,0 Mrd. DM) durch Zusagen vollständig ausgeschöpft ist. Der zusätzliche Mittelbedarf von 1,5 Mrd. DM wird in voller Höhe durch Kreditaufnahme finanziert. Die Zinsdifferenz zwischen den Zinskosten für die Kreditaufnahme und den Zinserlösen aus den ERP-Krediten wird bis zu einer Höhe von durchschnittlich 2,75 Prozentpunkten aus dem Bundeshaushalt erstattet. Der neue Baransatz ist wie folgt aufgeteilt: a) Existenzgründungen 1 625 Mio. DM b) Umweltschutz 2 500 Mio. DM c) Modernisierungsprogramm 2 500 Mio. DM d) Tourismusprogramm 875 Mio. DM". Bonn, den 20. Dezember 1990 Der Bundesminister für Wirtschaft Im Auftrag F r i c k e