Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1998  Nr. 52 vom 18.08.1998  - Seite 2119 bis 2135 - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1999 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1999)

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 2119 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1999 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1999) Vom 13. August 1998 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §1 Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2246), aufgestellte Wirtschaftsplan ­ Teil I des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1999 ­ wird in Einnahmen und Ausgaben auf 16 036 200 000 Deutsche Mark festgestellt. §2 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1999 Kredite in Höhe von 8 045 790 000 Deutsche Mark aufzunehmen. (2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von im Jahr 1999 fällig werdenden Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken mit einem Vertragsvolumen von höchstens 2 200 000 000 Deutsche Mark abzuschließen. Auf diese Höchstgrenze werden zusätzliche Verträge nicht angerechnet, die Zinsrisiken aus bereits bestehenden Verträgen verringern oder ganz ausschließen. (4) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1997 und 1998 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam. §3 Das Bundesministerium für Wirtschaft wird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 20 vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. §4 Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschaftsplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind. §5 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 300 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERPSondervermögens zu übernehmen. (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat. (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird. 2120 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 §7 Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können unter Einschaltung der Hauptleihinstitute Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, und Deutsche Ausgleichsbank, Bonn, vergeben werden. §8 Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2000 weiter. §9 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen. §6 Der in Kapitel 1 Titel 681 02 veranschlagte Betrag und die Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Berlin, den 13. August 1998 Der Bundespräsident Roman Herzog Der Bundeskanzler Dr. H e l m u t K o h l Der Bundesminister für Wirtschaft Rexrodt Der Bundesminister der Finanzen Theo Waigel Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 Bu desgesetzblatt Ja rga g 1997 Teil I Nr. XX, ausgegebe zu Bo am XX. XXXXXXXXX 1997 2121 5 Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 1999 Teil I: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 mit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Teil II: Teil III: Finanzierungsübersicht Kreditfinanzierungsplan Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1997 Teil I Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1992 Kapitel 1 (Ausgaben): Kapitel 2 (Ausgaben): Kapitel 3 (Ausgaben): Kapitel 4 (Einnahmen): Investitionsfinanzierung Exportfinanzierung Sonstige Ausgaben Einnahmen 2122 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 Kap. 1 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 1999 1 000 DM Betrag für 1998 1 000 DM 4 Ist-Ergebnis 1997 1 000 DM 5 2 3 Ausgaben Die in den Titeln 862 01 und 862 02 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien von den Hauptleihinstituten vergeben. 862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . fällig im Jahr 2000 1 889 1 889 600 000 DM 9 900 000 9 900 000 8 083 837 Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungsfähig. 862 02-330 Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umweltschutz und Energieeinsparung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2000 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2001 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 840 825 000 000 DM 420 425 000 000 DM 420 400 000 000 DM 2 700 000 2 700 000 2 369 289 Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungsfähig. 681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler, Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . 10110 000 000 DM davon fällig: Jahr 2000 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 000 000 DM Jahr 2001 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 000 000 DM Jahr 2002 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 000 000 DM Jahr 2003 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 000 DM Die Ausgaben sind übertragbar. 10 000 10 000 8 447 Gesamtausgaben 12 610 000 12 610 000 Abschluß Zuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben 10 000 012 600 000 12 610 000 10 000 12 600 000 12 610 000 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 2123 Investitionsfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 862 01 Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungsfähigkeit und -steigerung mittelständischer Unternehmen dienen. Die Mittel sollen vorrangig Antragstellern aus den neuen Bundesländern zugute kommen, ohne daß jedoch wichtige Förderaufgaben in den alten Bundesländern (Existenzgründungen, Investitionen in regionalen Fördergebieten) vernachlässigt werden. Im einzelnen sind vorgesehen für: a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten und Aufbauinvestitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 850 Mio DM b) Existenzgründungen ­ Eigenkapitalhilfeprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . 2 000 Mio DM ­ Existenzgründungsdarlehensprogramm . . . . . 2 950 Mio DM c) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 250 Mio DM d) Ausbildungsplätzeprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 200 Mio DM e) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 650 Mio DM Wenn es die Mittelnachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung können Finanzierungshilfen für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den alten Bundesländern und Berlin (West), soweit diese Unternehmen nicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 09 02 Titel 882 82) erhalten, sowie allgemeine Aufbauinvestitionen bestehender mittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. 520 Mio DM sind auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt. b) Existenzgründungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen des Eigenkapitalhilfeprogramms werden zinsverbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen der Gründung und Festigung einer selbständigen Existenz auch im Zuge der Privatisierung und Reprivatisierung. Auch Existenzgründungen Freier Berufe können gefördert werden. Die Darlehen haben Eigenkapitalfunktion, da sie ­ abgesehen von der persönlichen Haftung ­ vom Existenzgründer nicht abgesichert zu werden brauchen und im Konkursfall unbeschränkt haften. Ferner werden in den neuen Bundesländern und Berlin Ost zinsverbilligte Darlehen an gewerbliche Unternehmen zur Verstärkung der Eigenkapitalbasis bei Beteiligung eines unternehmerisch kompetenten Partners gewährt. ­ Zur Aufrechterhaltung des eigenkapitalersetzenden Charakters der Eigenkapitalhilfedarlehen muß der Bund den Banken gegenüber für Ausfälle Bürgschaften übernehmen. Hierfür zahlen Darlehensnehmer und das ERP-Sondervermögen eine nach dem Prinzip der Selbstfinanzierung berechnete Gebühr an Einzelplan 32 des Bundeshaushaltes. Die Ausfälle aus den Bürgschaften werden aus dem Einzelplan 32 geleistet. Im Rahmen des Existenzgründungsdarlehensprogramms können auch Existenzgründungen Freier Berufe (mit Ausnahme der Heilberufe) gefördert werden. 1 369,6 Mio DM sind auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt. Diese Erläuterung ist verbindlich. c) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften, um mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken zur Übernahme von Bürgschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger Freier Berufe. d) Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe. e) Langfristige Finanzierungen marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. Zu Tit. 862 02 Es können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden: a) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft, b) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft, c) Bau von Abwasserreinigungsanlagen, d) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwendung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen auch für umweltfreundliche Produktionsanlagen verwendet werden. 825 Mio DM sind auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt. Zu Tit. 681 02 Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 3 Mio DM auf Stipendienprogramme, und zwar ­ 1,5 Mio DM auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein einjähriger Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, ­ 1,2 Mio DM auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, ­ 300 000 DM zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program's. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ostund Südosteuropa, der befristete Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Kosten der Evaluierung der genannten Stipendienpogramme finanziert werden. Ferner dient der Baransatz der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung. Dabei handelt es sich um völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von Georg C. Marshall. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte entscheidet ein Interministerieller Ausschuß im Einvernehmen mit dem Unterausschuß des Wirtschaftsausschusses ,,ERP-Wirtschaftspläne". Außer dem Baransatz von 10 Mio DM sind bei diesem Titel Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 10 Mio DM veranschlagt, um Zuschußzusagen für kommende Jahre geben zu können. 2124 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 Kap. 2 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 1999 1 000 DM Betrag für 1998 1 000 DM 4 Ist-Ergebnis 1997 1 000 DM 5 2 3 Ausgaben Die in Titel 866 01 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe einer Richtlinie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben. 866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Entwicklungsländer (Exportfonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . 105 000 000 DM fällig im Jahr 2002 400 000 400 000 277 945 Gesamtausgaben 400 000 400 000 Abschluß Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400 000 400 000 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 2125 Exportfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 866 01 Die Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft. Der auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bestehende Exportfonds I (Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 ­ BGBl. I S. 745 ­ Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM wird schrittweise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze im Exportfonds sind entsprechend angepaßt, um eine Förderung wie bisher zu gewährleisten. 2126 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 Kap. 3 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 1999 1 000 DM Betrag für 1998 1 000 DM 4 Ist-Ergebnis 1997 1 000 DM 5 2 3 Ausgaben 531 01-013 671 01-680 575 01-928 870 01-680 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verzinsung der Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben 2 500 200 3 015 500 8 000 3 026 200 2 500 200 2 514 000 8 000 2 524 700 629 9 2 476 181 4 253 Abschluß Sächliche Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben 2 700 3 015 500 8 000 3 026 200 2 700 2 514 000 8 000 2 524 700 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 2127 Sonstige Ausgaben Erläuterungen 6 Zu Tit. 531 01 Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die mit der Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet wird. Ferner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im Zusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz entstehen. Finanziert werden können auch praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwicklung der ERP-Programme gewonnen werden können. Zu Tit. 671 01 Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z.B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Übernahme und Verwaltung von in den Vorjahren übernommenen Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms Berlin und für die Bearbeitung von in den Vorjahren gewährten Krediten zu erleichterten Bedingungen an die Weberbank Berliner Industriebank KGaA zu zahlen sind. Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden. Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenommenen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagiokosten gezahlt werden. Zu Tit. 870 01 Der Betrag ist für Inanspruchnahmen aus übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 1997 149,5 Mio DM. 2128 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 Kap. 4 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 1999 1 000 DM Betrag für 1998 1 000 DM 4 Ist-Ergebnis 1997 1 000 DM 5 2 3 Einnahmen 119 02-680 119 99-680 121 02-691 141 01-680 141 02-680 162 01-691 162 03-872 182 01-691 325 02-928 331 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u.a. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen . . . . . Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Zinsen aus Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonstige Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Einnahmen aus Krediten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt für Kredite für Investitionen in den neuen Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen 1 000 1 000 1 600 10 200 2 136 000 150 000 5 150 600 8 045 790 550 000 16 036 200 1 000 1 000 1 600 10 200 2 364 600 150 000 5 328 700 7 137 590 550 000 15 534 700 798 1 669 1 473 0 237 2 371 390 305 169 11 586 433 ­ 482 644 160 000 Abschluß Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Übrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen 3 600 16 032 600 16 036 200 3 600 15 531 100 15 534 700 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 2129 Einnahmen Erläuterungen 6 Zu Tit. 119 99 Hierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: a) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . b) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . 2 182 600 000 DM 2 844 000 000 DM 0 115 000 000 DM 0 009 000 000 DM 5 150 600 000 DM Zu Tit. 325 02 Nach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der NettoKreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). Die Mittel aus der Kreditaufnahme dienen der Gewährung von Krediten insbesondere für Investitionen in den neuen Bundesländern. Zu Tit. 121 02 Veranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden sind. c) Weberbank Berliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . d) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zu Tit. 141 01 Für die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen. Zu Tit. 162 01 Veranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen: a) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . b) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . c) Weberbank Berliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . d) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 811 200 000 DM 1 255 000 000 DM 0 068 000 000 DM 0 001 800 000 DM 2 136 000 000 DM Zu Tit. 331 02 Da die Finanzierung der Kreditgewährung ­ insbesondere für Investitionen in den neuen Bundesländern ­ über den Kapitalmarkt das Substanzerhaltungsgebot für das ERP-Sondervermögen (§ 5 Abs. 1 ERP-Verwaltungsgesetz) verletzen würde, erhält das ERP-Sondervermögen Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Insgesamt sind Zinszuschüsse in einem Gesamtumfang von rd. 9,4 Mrd DM zugesagt worden. Diese Erläuterung ist verbindlich. Zu Tit. 162 03 Veranschlagt sind Zinsen aus vorübergehenden Guthaben des ERP-Sondervermögens insbesondere bei den Hauptleihinstituten. 2130 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 Abschluß davon entfallen auf Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben sächliche Ausgaben 1 000 DM Zinskosten 1 000 DM Zuweisungen und Zuschüsse 1 000 DM Investitionen 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 2 3 4 Investitionsfinanzierung Exportfinanzierung . . . . Sonstige Ausgaben . . . Einnahmen . . . . . . . . . . 16 036 200 16 036 200 12 610 000 400 000 3 026 200 2 700 3 015 500 10 000 12 600 000 400 000 8 000 16 036 200 2 700 3 015 500 10 000 13 008 000 Zu Kap. 1 ­ Titel 862 01 ­ Ausgaben Ist-Ergebnis 1996 Funktion 634 635 641 650 670 680 691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen Verarbeitende Industrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Handwerk und Kleingewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fremdenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonstige Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonstige Bereiche (Freie Berufe, Modernisierungsprogramm) . . . . . . . . . . . . . . . . Betriebliche Investitionen (früher Zonenrandgebiet) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe DM Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 2131 Anlage Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen a) Bis einschl. 31. 12. 1997 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 1999 b) VE 1998 c) VE 1999 davon fällig Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) Ausgabensoll 1998 1999 2000 2001 2002 ff. in Mio DM 1 2 3 4 5 6 7 Kap. 1 862 01 Mittelständische Unternehmen . . . . . . 9 900,0 a) b) c) a) b) c) --00 1 889,6 1 889,6 --00 840,0 825,0 -- 1 889,6 -- 1 405,0 1 420,0 -- -- -- 1 889,6 -- 1 420,0 1 425,0 -- -- -- -- -- 1 400,0 -- -- -- -- -- -- 862 02 Umweltschutz und Energieeinsparung 2 700,0 681 02 Gewährung von Stipendien, Förderung transatlantischer Beziehungen . . . . . . 10,0 a) b) c) 2,8 10,0 10,0 1 112,8 1 114,0 -- ­­ 1 113,0 1 114,0 ­­ 1 112,0 1 113,0 -- 1 111,0 1 113,0 Kap. 2 866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen in Entwicklungsländer. . . . . . . . . . . . . . 400,0 a) b) c) b) c) 0 105,0 0 275,0 0 105,0 3 014,6 2 829,6 0 105,0 -- -- 2 313,6 -- ­­ 0 140,0 ­­ 0 563,0 2 318,6 -- 0 135,0 -- 0 137,0 0 403,0 -- -- 1 105,0 0 001,0 1 108,0 Summe 2132 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 Teil II Finanzierungsübersicht Teil I ERP-Sondervermögen Betrag für 1999 1 000 DM 1998 Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages) 2. Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen) 3. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 036 200 15 534 700 07 990 410 08 397 110 08 045 790 07 137 590 Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt 4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . Saldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 233 790 03 188 000 08 045 790 00 000 0-- 08 045 790 11 312 590 04 175 000 07 137 590 00 000 0-- 07 137 590 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 2133 Teil III Kreditfinanzierungsplan Teil I ERP-Sondervermögen Betrag für 1999 1 000 DM 1998 1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 1.1 langfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2 kurzfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe 1. 2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt (einschl. Umschuldung) 2.1 Tilgung langfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe 2. 02 738 000 00 450 000 03 188 000 02 475 000 01 700 000 04 175 000 10 000 000 01 233 790 11 233 790 10 000 000 01 312 590 11 312 590 3. Saldo aus 1. und 2. im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 08 045 790 07 137 590 2134 Anlage Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 Nachweisung des ERP-Sondervermögens 1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen Aktiva: Stand am 31. 12. 1997 DM A. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Sonstige Forderungen 1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen . . . . . . . . . . . . . . 2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Regreßforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D. Beteiligungen 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Weberbank Berliner Industriebank KGaA ­ Genußrechtskapital ­ 4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00 090 000 000,00 00 532 900 000,00 00 040 000 000,00 00 000 400 000,00 57 099 846 070,52 00 018 681 009,92 00 255 174 435,06 00 003 494 508,41 07 603 648 247,26 48 555 547 869,87 Stand am 31. 12. 1996 DM 06 898 281 336,86 49 414 079 336,01 00 030 796 539,69 00 214 586 015,97 00 003 494 508,41 00 090 000 000,00 00 381 000 000,00 00 040 000 000,00 00 005 239 500,00 57 077 477 236,94 2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1997 Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 010 652 DM 11 805 DM 4 253 018 DM 12 275 475 DM Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. August 1998 2135 nach dem Stand vom 31. Dezember 1997 Passiva: Stand am 31. 12. 1997 DM A. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 530 506 810,11 33 569 339 260,41 Stand am 31. 12. 1996 DM 23 033 276 870,76 34 044 200 366,18 57 099 846 070,52 57 077 477 236, 94 Verpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00 149 453 255,64 00 186 924 343,00