Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2001
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle
Vom 31. Oktober 2001 Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 13. August 1998 zu dem Gemeinsamen Übereinkommen vom 5. September 1997 über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (Gesetz zu dem Übereinkommen über nukleare Entsorgung) BGBl. 1998 II S. 1752 wird bekannt gemacht, dass das Übereinkommen nach seinem Artikel 40 Abs. 1 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist. Die Ratifikationsurkunde ist am 13. Oktober 1998 beim Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation hinterlegt worden. Das Übereinkommen ist am 18. Juni 2001 für folgende weitere Staaten in Kraft getreten: Argentinien Bulgarien Dänemark (ohne Erstreckung auf die Färöer und Grönland) Finnland Frankreich Griechenland Irland Kanada Kroatien Lettland Marokko Niederlande (für das Königreich in Europa) Das Übereinkommen ist ferner für Österreich in Kraft getreten; es wird in Kraft treten für Luxemburg am 19. November 2001. am 11. September 2001 Norwegen Polen Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ukraine Ungarn Vereinigtes Königreich. am 18. Juni 2001
Berlin, den 31. Oktober 2001 Auswärtiges Amt Im Auftrag Geier