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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2004
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits
Vom 1. Juli 2004
Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 9. Oktober 2002 zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 25. Juni 2001 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (BGBl. 2002 II S. 2546) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 92 Abs. 1 Satz 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist. Die Ratifikationsurkunde ist am 5. März 2003 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegt worden. Das Übereinkommen ist ferner für folgende Vertragsparteien am 1. Juni 2004 in Kraft getreten: Ägypten Belgien Dänemark Europäische Gemeinschaft Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Luxemburg Niederlande Österreich Portugal Schweden Spanien Vereinigtes Königreich. am 1. Juni 2004
Berlin, den 1. Juli 2004 Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. L ä u f e r