Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  2016  Nr. 19 vom 07.07.2016  - Seite 863 bis 863 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 7. Juli 2016 863 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits Vom 16. Juni 2016 Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 27. Mai 2015 zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (BGBl. 2015 II S. 710, 712)* wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 464 Absatz 2 für die Bundesrepublik Deutschland und die übrigen Vertragsparteien in Kraft treten wird. Die deutsche Ratifikationsurkunde ist am 22. Juli 2015 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union in Brüssel hinterlegt worden. * Eventuelle Beitrittsprotokolle zu und sprachliche Berichtigungen von diesem Abkommen ebenso wie die aktuellen Vertragsparteien werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, zu finden im Internet sowohl unter http://eur-lex.europa.eu als auch unter http://ec.europa.eu/ world/agreements/default.home.do und unter http://www.consilium.europa.eu/en/documentspublications/agreements-conventions/. Sie werden im Bundesgesetzblatt (Teil II) in der Regel nicht bekannt gemacht. am 1. Juli 2016 Berlin, den 16. Juni 2016 Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. M i c h a e l K o c h