Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  2016  Nr. 25 vom 19.09.2016  - Seite 1060 bis 1060 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-israelischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und über das gleichzeitige Außerkrafttreten des früheren Abkommens vom 9. Juli 1962

1060 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 19. September 2016 1 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-israelischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und über das gleichzeitige Außerkrafttreten des früheren Abkommens vom 9. Juli 1962 Vom 28. Juli 2016 Nach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. November 2015 zu dem Abkommen vom 21. August 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 2015 II S. 1301, 1302) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 29 Absatz 2 am 9. Mai 2016 in Kraft getreten ist. Die Ratifikationsurkunden wurden am 9. Mai 2016 in Jerusalem ausgetauscht. Nach Artikel 29 Absatz 3 dieses Abkommens ist das Abkommen vom 9. Juli 1962 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei der Gewerbesteuer (BGBl. 1966 II S. 329, 330) mit Ablauf des 8. Mai 2016 außer Kraft getreten. Berlin, den 28. Juli 2016 Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. M i c h a e l K o c h