Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  2017  Nr. 33 vom 28.12.2017  - Seite 1560 bis 1560 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-armenischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und über die gleichzeitige Beendigung der Anwendung des früheren Abkommens

1560 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2017 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-armenischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und über die gleichzeitige Beendigung der Anwendung des früheren Abkommens Vom 8. Dezember 2017 Nach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 2017 II S. 1077, 1078) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 31 Absatz 2 am 23. November 2017 in Kraft getreten ist. Nach Artikel 31 Absatz 3 dieses Abkommens ist das Abkommen vom 24. November 1981 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen (BGBl. 1983 II S. 2, 3) auf die Steuern nach Artikel 31 Absatz 2 dieses Abkommens im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien mit Ablauf des 22. November 2017 nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 8. Dezember 2017 1 Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. M i c h a e l K o c h