Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1980  Nr. 38 vom 09.09.1980  - Seite 1220 bis 1220 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Veterinärwesens

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Veterinärwesens 1220 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil II Herausgeben Der Bundesminister der Justiz - Vertag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckeret Bonn. Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze. Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Vertrage mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht. Bezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69. Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48.- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe: 4.20 DM (3,60 DM zuzüglich -.60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,70 DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5%. Bundesanzeiger Veriagsgesjn.b.H. - Postfach 13 20 - 5300 Bonn 1 Postvertriebsstuck • Z 1998 AX • Gebühr bezahlt Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Veterinärwesens Vom 27. August 1980 Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. Juli 1980 zu dem Abkommen vom 21. Dezember 1979 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Veterinärwesens (BGBl. 1980IIS. 845) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 7 Abs. 2 Satz 2 am 14. August 1980 in Kraft getreten ist. Bonn, den 27. August 1980 Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten In Vertretung Rohr