Gesetz betreffend die Änderung vom 27. September 1984 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation
Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Januar 1987
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Gesetz
betreffend die Änderung vom 27. September 1984
der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation
Vom 14. Januar 1987
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Der in Wien am 27. September 1984 von der Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Organisation durch Entschließung genehmigten Änderung des Artikels VI Abs. A Nr. 1 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation (BGBl. 1957 II 1357, 1963 II 329, 1971 II 849) wird zugestimmt. Die Entschließung wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
Artikel 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem die Änderung nach Artikel XVIII Abs. C der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 14. Januar 1987
Der Bundespräsident Weizsäcker
Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister
für Forschung und Technologie
Heinz Riesenhuber
Der Bundesminister des Auswärtigen Genscher