Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1999  Nr. 14 vom 16.06.1999  - Seite 419 bis 419 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof

Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 1999 419 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof Vom 3. Dezember 1998 Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 zu dem Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof (BGBl. 1998 II S. 1411) wird bekanntgemacht, daß das Übereinkommen nach seinem Artikel 16 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten wird. Die Ratifikationsurkunde ist am 8. Oktober 1998 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt worden. Das Übereinkommen ist ferner nach seinem Artikel 16 Abs. 1 für folgende Staaten in Kraft getreten: Dänemark (ohne Erstreckung auf die Färöer und Grönland) Niederlande Österreich am 1. Dezember 1998. am 1. Dezember 1998. am 1. Dezember 1998. am 1. Januar 1999. Bonn, den 3. Dezember 1998 Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. H i l g e r